Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Übung: Menschenrechte Dozentin: Janine Bentz Referentin: Dariya Donetskaya WS 2009/10 Menschenrechte und Demokratie: zwei Seiten einer Medaille? (oder ist die Demokratie conditio sine qua non für die Erfüllung und Durchsetzung der Menschenrechte?) Gliederung I. Positionen zur Zusammengehörigkeit zwischen Menschenrechten und Demokratie: Ernst-Wolfgang Böckenförde Ingeborg Maus II. Aussetzung fundamentaler Rechte als Ausdruck „souveräner Macht“? Fallbeispiel Guantanamo III. Diskussionsthese IV. Literaturverzeichnis Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Ausgangslage Diskussion um MR hat an Intensität gewonnen; Insbesondere in der Frage der praktischen Verwirklichung und Durchsetzung der MR auf nationaler und internationaler Ebene (Interventionen der Staatsgemeinschaft zur Bekämpfung der Miβachtung der MR); Problemstellung Es herrscht die Auffassung, dass die Staats- und Regierungsform der Demokratie eine notwendige Forderung der MR sowie eine notwendige Voraussetzung für ihre praktische Geltung sei => Notwendigkeit einer kritischen Prüfung. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Erklärungsansätze Menschen- und Bürgerrechtserklärungen des 18. Jhrs. (Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, Virginia Bill of Rights von 1776) => notwendige Zusammengehörigkeit von MR und Demokratie; Aber!: Kontext dieser Erklärungen. Es geht um eine historisch-politische Zusammengehörigkeit, aber nicht theoretisch-systematische. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Universale Geltungsanspruch der MR (d.h. unabhängig von soziokulturellen Bedingungen, historischen und politischen Konstellationen usw.); => Wenn man die Demokratie und MR derart miteinander verknüpft, dass Demokratie eine notwendige Forderung der MR ist, dann muss Demokratie ebenso universal verwirklicht werden; Demokratie als Staatsform bedeutet nicht Überwindung staatlicher Herrschaft. Sie ist eine Organisationsform dieser Herrschaft. Es geht um Ausübung politischer Entscheidungsgewalt im Sinne des Volkes und für das Volk; Als Organisationsform staatlich-politischer Herrschaft lässt sich Demokratie nicht universal verwirklichen, da von einer Mehrzahl von Voraussetzungen (soziokultuellen, politisch-strukturellen und ethischen) abhängig. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Soziokulturellen Voraussetzungen Gewisses Maβ an Emanzipationsstruktur der Gesellschaft; Abwesenheit Religionsformen; theokratisch-fundamentalistischer Vorhandensein gemeinsamer Grundvorstellungen Zusammengehörigkeitsbewusstsein. und Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Politisch-strukturelle Voraussetzungen Die politischen Entscheidungsfragen sollen sich der Beurteilbarkeit und Entscheidungsfindung bei den Bürgern nicht prinzipiell entziehen. Andernfalls Willensbildung – Hohlform; Gesellschaft soll durch politische Entscheidungen noch steuerbar sein. Unmöglich, wenn Gesellschaft in Teilsystemen ausdifferenziert ist; Ethischen Voraussetzungen Mindestmaβ an demokratischem Ethos bei Bürgern und Amtsträgern. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Fazit I: Fehlt es an dargelegten Voraussetzungen, so ist Demokratie weder lebens- noch funktionsfähig (auch in etablierten Demokratien möglich); Fazit II: Dargelegte Gebundenheit der Demokratie an Voraussetzungen verbietet es, sie als universales und unbedingt gültiges politisches Ordnungsprinzip zu proklamieren. Kann auch nicht mit MR in der Weise verknüpft werden, dass Demokratie als Hauptvoraussetzung der Gewährleistung der MR erscheint. Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Fazit III: Allgemeine politische Beteiligung durch allgemeines (…) Wahlrecht und darauf aufbauende demokratische Willensbildung können nicht kategorial und universal als Ausfluβ von Menschenwürde und MR gefordert werden; Fazit IV: Eine Forderung nach universaler Einführung von Demokratie ist eher geeignet die Geltung der MR zu gefährden! Ernst-Wolfgang Böckenförde Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? Schluβbemerkung Schwächung des Geltungsanspruchs der MR im Folge eines notwendigen (gezwungenen) Zusammenhangs von MR und Demokratie (Nur dort, wo Demokratie möglich ist, können auch MR gewährleistet werden. Aber Demokratie nicht überall realisierbar); Aber!: Die Anerkennung von MR kann zur Demokratie führen. Sie hat eine demokratisierende, auf politische Beteiligung zielende Tendenz; Es wäre falsch zu behaupten, dass Demokratie eine notwendige Bedingung für die Geltung der MR sei! Dieser Behauptung liegt eine Verwechselung zugrunde, indem Demokratie mit Gewaltenteilung und Machtkontrolle gleichgesetzt oder darauf reduziert wird (sie sind nicht unbedingt an Demokratie gebunden, aber auch in anderen politischen Ordnungsformen möglich). Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie Ausganslage/Problemstellung Aktuelle Begründung und Praxis internationaler Menschenrechtspolitik stellt einen Eklektizismus dar => keine systematische Konstellation (isolierte Elemente der Rechtsprinzipien der Aufklärung werden mit postmodernistischen Elementen kombiniert); Philosophie der Aufklärung – enger Zusammenhang zwischen MR, Volkssouveränität und Frieden (v.a.bei Kant). Aktuell wurde dieses höchst komplexe Kontinuum in allen herrschenden Konzeptionen globaler Menschenrechtspolitik aufgelöst. Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie Bei Kant wirkt Demokratie friedenssichernd, weil sie innerstaatliche sowie internationale Zwangsmaβnahmen ausschloss. Heute verliert aggressive MRspolitik den Aspekt der Friedenssicherung, und damit auch den Sinn der MR; In diesem neuen Kontext verlieren MR ihre individualistische Dimension, da militärische Interventionen fundamentale MR auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen; MR werden von individuellen subjektiven Rechtsansprüchen zu objektiven Systemzwecken; Zentrale Zusammenhang von MR und Volkssouveränität kommt in Frage; Ursprünglich vorstaatlichen Rechte der Abwehr gegen das staatliche Gewaltmonopol wurden in Aufgabenkataloge für ein globales Gewaltmonopol tranformiert. Aussetzung fundamentaler Rechte als Ausdruck „souveräner Macht“? Fallbeispiel Guantanamo Doppelcharakter der Souveränität MR lassen sich als gegen die jeweiligen “souveränen Mächte” erkämpfte fundamentale Schutzgarantien auch des “nackten Lebens” begreifen, auf das der Souverän sonst ungehindert zugreifen könnte; Zum anderen sind MR nur dann verlässlich und institutionell abgesichert, wenn sie in staatliche oder quasi-staatliche Strukturen eingebettet sind. Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie I. Die Isolierung von MR und Volkssouveränität in der neueren Verfassungsentwicklung Verständnis von Volkssouveränität als Gefährdung der MR; Beispiel: Aufarbeitung des Nazionalsozialismus in Deutschland; Grundrechte werden als Waffe gegen das Prinzip des Volkssouveränität eingesetzt. Erstmal GR dem Gesetzgeber übergeordnet (“Schutz der GR des Volkes gegen das Volk durch das Bundesverfassungsgericht”)’; Unabhängigkeit der Justiz und Dominanz des Bundesverfassunsgerichts im politischen System – als Demokratieeinsatz akzeptiert. Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie Verselbstständigung der GR – manche Textausgaben historischer Verfassungen präsentieren nur Grundrechtsteil und verzichten auf Verfahrensbestimmungen; Heute dient die Isolierung der GR nicht nur der Ermächtigung der Justiz, sondern auch der Exekutive; GR, nicht mehr durch den demokratischen Souverän verteidigt, sondern paternalistisch durch die Gerechtigkeitsexpertokratie eines höchsten Gerichts gewährleistet, verlieren ihre Freiheitsdimension => Individuen werden zum “Material der Grundrechteverwirklichung”; Rückgriff auf verselbstständigte GR – Ersatz für demokratische Legitimationsbeschaffung => GR verlieren ihre Intention der Begrenzung staatlicher Politik und fungieren als Ermächtigungsnormen; Beispiel: Amerikanische Unionsverfassung. GR-Amendments gegen die politische Machtkonzentration der Union. Das Prinzip der Volkssouveränität fehlt. Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie II. MR und Volkssouveränität im Verfassungsmodell der Aufklärung Prinzip der Volkssouveränität enthält eine normative Aussage über die Allokation politischer Macht. VS ist nicht mit dem staatlichen Gewaltmonopol identisch, sondern dessen Gegenspieler. Identisch mit der Funktion der Gesetzgebung; Notwendigkeit einer effizienten Kontrolle des staatlichen Gewaltmonopols => totale Verrechtlichung der Staatsapparate; Prinzip der Unteilbarkeit der Volkssouveränität ist mit einer Gewaltenteilung strengsten Typs verbunden; Freiheitssicherung, laut Theorie der Volkssouveränität, liegt im Antagonismus zwischen gesetzgebender Souveränität des Volkes und den rechtlich gebundenen, das staatliche Gewaltmonopol handhabenden Staatsapparaten. Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie Gegenläufige Assymetrien des VS: Unterwerfung aller unter das staatliche Gewaltmonopol und Unterwerfung der Staatsapparate unter die gesetzgebende Souveränität des Volkes; Bei Kant: Logik des Gesellschaftsvertrags. Vorstaatliche MR kann nur im Zuge der demokratischen Gesetzgebung konkretisiert und positiviert werden. Das unaufhebbare Zusammenhang von MR und VS: nur die Träger der Rechte selbst können darüber entscheiden, was der Inhalt ihrer Rechte ist; Kants doppelte Bestimmung: Freiheitsrechte – sowohl “Prinzipien a priori”, als auch Derivate der “obersten Gewalt des gesetzgebenden Volkes, von der alle Rechte des einzelnen abgeleitet werden müssen.” Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie Vorstaatliche Charakter der MR bedeutet: es kann von Staatsapparaten kein überpositivrechtliches Argument gegen die Individuen geltend gemacht werden. Durchgriff auf überpositives Recht kommt denen zugute, die nicht politische Funktionäre, sondern “nur” Menschen sind; VS steht im 18.Jhr. nicht im Gegensatz zu MR, sondern wird als condition sine qua non ihrer Sicherung verstanden (Verfassung der Französischen Revolution – VS wird als Garantie der MR bezeichnet). Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie III. Die Zerstörung von Menschenrechten und Volkssouveränität im XX.Jhr. Gegenwärtige Verfassungspraxis – Aktionismus in der GRInterpretation, d.h. in jedem Konfliktfall jedes GR “entsteht neu” => Verfassungen ständig unter Flexibilisierungsdruck; Dynamisierung des Verfassungsrechts beschädigt die Dimension des subjektivrechtlichen Anspruchs der Staatsbürger gegen die Staatsgewalt; Entformalisierung des Verfassungsrechts => Prinzip der Souveränität auβer Kraft, da seine wesentlichen Elemente zerstört. Ingeborg Maus Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von MR und Demokratie Überlegungen zur Demokratisierung der UNO – ihre starken Defizite hinsichtlich des Problems einer globalen Prozedualisierung der Demokratie deutlich; Herausbildung einer Weltöffentlichkeit – kritische Urteile als Begrenzungen weltstaatlichen Handelns; Vorschläge zur Repräsentation der Weltbevölkerung im Weltparlament durch NGOs – Scheitern; Fazit: Es existiert keine globale gesellschaftliche Basis, die ein zur Verwirklichung der MR eingesetztes Gewaltmonopol demokratisch kontrollieren könnte; Durch Globalisierung der Politik – Kontinuum von MR und VS aufgehoben; Institutionalisierung einer Weltpolitik => endgültige Isolierung und Zerstörung der MR. Aussetzung fundamentaler Rechte als Ausdruck „souveräner Macht“? Fallbeispiel Guantanamo Aussetzung fundamentaler Rechte als Ausdruck „souveräner Macht“? Fallbeispiel Guantanamo Ausgangspunkt oder wer ist besonders im Bezug auf Menschenrechtsverletzungen betroffen? Die nationale Konstruktion sieht den Fall eines Menschen, der formal oder faktisch keiner Nation angehört (sans-papiers), nicht vor; Beispiel: ein staatenloser Flüchtling wird erst nur dann ins nationale Rechtssystem integriert, wenn es einen Rechtsverstoβ begeht (in diesem Fall würde ihm das Recht auf anwaltliche Verteidigung zugestanden); Es kommt das Schicksal der staatenlosen Flüchtlinge in Frage, die keiner politischen Gesellschaft angehören, die ihnen erst die partilularen Rechte einräumen könnte (das “Recht, Rechte zu haben”) => Notwendigkeit eine “Weltregierung” zu etablieren (Hannah Arendt); => Koppelung der Gewährung der MR an die Nationalität, die Volkssouveränität also. Aussetzung fundamentaler Rechte als Ausdruck „souveräner Macht“? Fallbeispiel Guantanamo Nach Terroranschlägen vom 11.09.2001 – “Krieg gegen den Terrorismus”, auch mit der Begründung weltweit MR und Demokratie zu verbreiten (Legitimation durch Hermann Brochs Argumentation z.B.); Gefangenenlager Guantanamo – Rechtsverletzungen, die sich direkt auf den Körper der Internierten auswirken (Folter, grausame Verhörmethoden, Entzug der Bewegungsfreiheit usw.) => Verstoβ gegen die Habeas corpus-Verfügung => von Giorgio Agamben analysierte Funktionsweise der “souveräner Macht“ (einer Macht, die sich vor allem gegen das „nackte Leben“ richtet); Verweis auf Habeas corpus – Beispiel dafür, dass sich die “souveräne Macht“ und moderne Menschenrechtskonzeptionen nur auf das „zoe“ (das nackte), nicht auf „bios“ (das politische, staatsbürgerliche) Leben bezögen; Aussetzung fundamentaler Rechte als Ausdruck „souveräner Macht“? Fallbeispiel Guantanamo Exterritorialität des Lagers – nicht amerikanischer Rechtskreis => Entzug fundamentaler Rechtsgarantien; Guantanamo untersteht nicht amerikanischer Hoheit, fällt aber unter faktische souveräne Verfügungsgewalt der USA; “Enemy Combatants” – spezielle “Militärkomissionen” (Berufung auf den Präzedenzfall im Zweiten Weltkrieg!); Hilflosigkeit des humanitären Rechts und Folgenlosigkeit international kodifizierter Menschenrechts-Kataloge. Diskussionsthese “Die MR haben immer das Unglück gehabt, von politisch bedeutungslosen Induviduen repräsentiert zu werden, deren sentimentale humanitäre Sprache sich oft nur um ein Geringes von den Broschüren der Tierschutzvereine unterschied.” Arendt, H.: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, Totalitarismus, München 1986. Diskussionsthese “Interestingly, the human rights situation in democracy assisted countries appeared to deteriorate. This might be because outside help for human rights groups enables them to shine more light on the extent of the human rights abuses – or because it prompts certain corrupt regimes to make exaggerated efforts to suppress the freedoms of their people.” Burnell, P.: Democracy Promotion. In: Forsyth, D.-R.: Encyclopedia of Human Rights, Oxford 2009, S.8 Literaturverzeichnis Agamben, G.: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt am Main, 2002. Arendt, H.: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, Totalitarismus, München 1986. Böckenförde, E.-W.: Ist Demokratie eine notwendige Forderung der Menschenrechte? In: Gosepath, S./ Lohmann, G.: Philosophie der Menschenrechte, Frankfurt am Main 1998, S. 233-243. Bernstorff v., J.: Zivilgesellschaftliche Partizipation in Internationalen Organisationen: Form globaler Demokratie oder Baustein westlicher Expertenherrschaft? In: Brunkhorst, H.: Demokratie in der Weltgesellschaft, Baden-Baden 2009, S. 277-299. Burnell, P.: Democracy Promotion. In: Forsyth, D.-R.: Encyclopedia of Human Rights, Oxford 2009, S. 1-10. Christophersen, C.: Kritik der transnationalen Gewalt. Souveränität, Menschenrechte und Demokratie im Übergang zur Weltgesellschaft, Bielefeld 2009, S. 120-200. Maus, I.: Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: Der zerstörte Zusammenhang von Menschenrechten und Demokratie. In: Brunkhorst, H./ Köhler, W.-R./ Lutz-Bachmann, M.: Recht auf Menschenrechte, Frankfurt am Main 1999, S. 276-292. Wellmer, A.: Menschenrechte und Demokratie. In: Gosepath, S./ Lohmann, G.: Philosophie der Menschenrechte, Frankfurt am Main 1998, S. 265-291.