Referat Verbetrieblichung - Friedrich-Schiller

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Ursachen, Formen und Folgen der
„Verbetrieblichung“ gewerkschaftlicher
Interessenvertretungen in Deutschland
Friedrich Schiller Universität Jena
Institut für Soziologie
Seminar: Arbeitspolitik und Arbeitsbeziehungen
in Deutschland und Polen
Dozent: Herr Dr. Lungwitz
Referenten: Torsten Wender & Daniel Frenzel
Gliederung
1. Rechtliche Grundlagen & inhaltliche Strukturen der deutschen Tarifpolitik
1.1 Die tarifpolitische Entwicklung seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland
1.2 Die politischen Stellungnahmen zum „Flächentarifvertrag“
2. Begriffsbestimmung „Verbetrieblichung“
3. Ursachen der „Verbetrieblichung“
3.1 Erosion struktureller Macht der Gewerkschaften
3.2 Erosion gewerkschaftlicher Organisationsmacht
3.3 Erosion institutioneller Macht der Gewerkschaften
4. Formen der „Verbetrieblichung“
4.1 Kontrollierte Dezentralisierung
4.2 „Wilde“ Dezentralisierung
4.3 Innovative Tarifpolitik
5. Folgen der „Verbetrieblichung“
5.1 Auswirkungen auf Betriebsräte
5.2 Auswirkungen auf Manager
Literatur
1. Rechtliche Grundlagen & inhaltliche
Strukturen der deutschen Tarifpolitik

Formale Grundlagen des Tarifsystems im Tarifvertragsgesetz

Tarifvertragsgesetz bestimmt mögliche Tarifvertragsparteien

Gewerkschaften, Unternehmen oder Arbeitgebervereinigungen

Tarifvertragsabschlüsse von Spitzenorganisationen (BDA &
DGB) bei Vollmachten

Tarifverträge haben Vorrang vor betrieblichen und individuellen Regelungen
1. Rechtliche Grundlagen & inhaltliche
Strukturen der deutschen Tarifpolitik
Gegenwärtige tarifvertragliche Praxis:
Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag
Haus- und Firmentarifverträge
• Vertragsabschluss: Gewerkschaft • Vertragsabschluss: Gewerkschaft
mit Arbeitgeberverband
mit einzelnen Unternehmen 
nicht Arbeitgeberverband angehörig
• rechtlich verbindlich
• unabdingbare & zwingende
Wirkung
• gültig für eine Branche oder
Branchenteile sowie für eine
einzige Region oder bundesweit
• Anerkennungstarifverträge
• tragende Säule des
bundesrepublikanischen Modells
• strikt von Betriebsvereinbarungen
zu unterscheiden
1. Rechtliche Grundlagen & inhaltliche
Strukturen der deutschen Tarifpolitik
Anteile der
Beschäftigten
in %
Flächentarifvertrag
Firmentarifvertrag
Kein
Tarifvertrag
Branche
West
Ost
West
Ost
West
Ost
Landwirtschaft
71,6
24,3
1,6
7,2
26,9
68,5
Baugewerbe
83,0
50,3
3,5
11,8
13,5
37,9
Grundstoffverarbeitung
75,2
48,8
8,0
9,4
16,8
41,8
Investitionsgüter
74,0
40,0
5,9
10,8
20,2
49,2
Verbrauchsgüter
75,9
38,2
7,2
15,3
16,9
46,5
Tab. 1: Tarifbindung der west- und ostdeutschen Beschäftigten 1998
(nach: IAB-Betriebspanel 1998)
1.1 Die tarifpolitische Entwicklung seit Anfang
der 90er Jahre in Deutschland

Tendenz zur Dezentralisierung und „Verbetrieblichung“


Kritiker fordern Abkehr von starren Flächentarifverträgen
und „Entmachtung des Tarifkartells“


Flächentarifverträge nur noch als Rahmenregelungen
Flexibilisierung der Tarifvertragsbedingungen
Verlagerung des Entscheidungsrechts über
Arbeitsverhältnisse und Vergütungsbestandteile von
Tarifebene auf betriebliche Ebene

Stärkere Öffnung für betriebliche Anpassungen
1.2 Die politischen Stellungnahmen zum
Flächentarifvertrag
Michael Rogowski (ehemaliger BDI-Präsident):
„Man müsste Lagerfeuer machen und erst mal die ganzen
Flächentarifverträge verbrennen.“
Guido Westerwelle:
„Im Bereich der Lohnfindung muss der flächendeckende
Tarifvertrag verschwinden. Wir brauchen eine neue
Autonomie der Betriebe.“
Friedrich Merz (ehemalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU):
„Es muss ein gesetzlicher Weg gefunden werden, wie die
Betriebe von Kernbestandteilen der Tarifverträge ohne
Intervention der Tarifvertragsparteien abweichen können.“
2. Begriffsbestimmung „Verbetrieblichung“
„Verbetrieblichung“ ist die zunehmende
Verlagerung der Verhandlungen (Regelungsmaterie)
vor allem über Lohn und Arbeitszeiten von der
überbetrieblich-tariflichen auf die betriebliche Ebene.
(WSI 1999: 1)
3. Ursachen für „Verbetrieblichung“
Notwendigkeit situationsspezifischer Lösungen
 Flexibilisierung der Betriebe
(1)


Betriebsrat von „Normumsetzer“ hin zum „Normsetzer“
Entlohnungssystemen und Arbeitszeitregelungen
Ende Nachkriegsprosperität
(2)



abnehmende Wachstumsraten,
überzyklisch ansteigender Arbeitslosigkeit
tiefgreifender Strukturwandel
(3)
Verschärfung internationaler Konkurrenz & zunehmende Einbindung
weltmarktorientierter Unternehmen in Shareholder-Value-Konzepte
(4)
Wiedervereinigung & anschließende sozioökonomische
Transformationsprozess
(5)
Verlust gewerkschaftlicher Machtressourcen
3.1 Erosion struktureller Macht der
Gewerkschaften
Strukturelle
Macht
Gewerkschaft
Institutionelle
Macht
Organisationsmacht
3.1 Erosion struktureller Macht der
Gewerkschaften

Scharfe weltwirtschaftliche Rezession 1992/1993

Verschlechterung gewerkschaftlicher Rahmenbedingungen

Wettbewerbsorientierte Tarifpolitik

Anhaltende Massenarbeitslosigkeit & politisch bewusste
Deregulierung


Zunahme prekärer Beschäftigung
Ausweitung Niedriglohnsektor
3.2 Erosion gewerkschaftlicher
Organisationsmacht
Strukturelle
Macht
Gewerkschaft
Institutionelle
Macht
Organisationsmacht
3.2 Erosion gewerkschaftlicher
Organisationsmacht

Gewerkschaftlich geringer Organisationsgrad

Unterdurchschnittliche Präsenz der Gewerkschaften


jüngeren Beschäftigten, Frauen, Angestellten
Dienstleistungsbereich, im Osten Deutschlands

Demographische Entwicklung der Mitgliederorganisation

Verschärfte Tarifkonkurrenz

Etablierung eigenständiger Tarifparteien (z.B. Pilotenvereinigung
Cockpit, Marburger Bund)
3.3 Erosion gewerkschaftlich institutioneller
Macht
Strukturelle
Macht
Gewerkschaft
Institutionelle
Macht
Organisationsmacht
3.3 Erosion gewerkschaftlich institutioneller
Macht

Differenzierte und abnehmende Tarifbindung


62% der deutschen Beschäftigten unter tariflichen
Bestimmungen
Tarifbindung im Westen deutlich höher als im Osten

Zunahme Dezentralisierung und tarifloser Zustände

Rückgang allgemeinverbindlicher Tarifverträge
4. Formen der „Verbetrieblichung“
Optionen von Betriebs- und Tarifpolitik:



Kontrollierte Dezentralisierung
„wilde“ Dezentralisierung
Weitere:
 Kontrollierte Differenzierung durch konditionierte
Wahlmöglichkeiten
 Betriebliche Tarifpolitik durch Ergänzungstarifverträge
 Zweistufig angelegte Tarifpolitik
Kern der Veränderungen tarifpolitischer Praxis zielt dabei auf
Differenzierung und Dezentralisierung der Tarifpolitik
4.1 Kontrollierte Dezentralisierung (1)

Erlaubt betriebliche Abweichungen von tarifvertraglichen
Regelungen


Flexibilisierung
Differenzierung
Absenkung

Instrument: Öffnungsklauseln & Härtefallklauseln

4.1 Kontrollierte Dezentralisierung (2)
Öffnungsklauseln & Härtefallklauseln:
Öffnungsklauseln:
 Bestimmung im Tarifvertrag, die zulässt, dass
ergänzende Regelungen eines Firmentarifvertrages/
Betriebsvereinbarungen gelten können
Härtefallklauseln:
 Tarifliche Sonderregelung, die es erlaubt,
Lohnzahlungen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit zu
verringern oder auszusetzen
Beispiele für Öffnungsklauseln
Bankgewerbe:
Absenkung Wochenarbeitszeit, ertragsabhängige
Sonderzahlung
Bauhauptgewerbe:
Absenkung der Tarifvergütung um 10 % (Ost), Kürzung
Weihnachtsgeld (West)
Druckindustrie:
Betriebe mit bis zu 35 AN, Kürzung der Sonderzahlung
von 95 auf 60 %
4.1 Kontrollierte Dezentralisierung (3)
Inhaltliche Regelungsbereiche

Flexibilisierung der Arbeitszeit


Dauer, Lage, Verteilung der Arbeitszeit werden verstärkt
an saisonale, produktspezifische und konjunkturelle
Erfordernisse angepasst
Lohnkürzungen durch Härte- und
Revisionsklauseln

Lohnzahlungen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit
verringert oder ausgesetzt
4.1 Kontrollierte Dezentralisierung (4)

Abkommen zur Beschäftigungssicherung


Erlaubt Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich,
dafür Arbeitsplatzgarantie, d.h. Ziel: Kündigungen
vermeiden
Förderung von Beschäftigung und
Wettbewerbsfähigkeit

Lohnkürzungen, Mehrarbeit ohne Zuschläge zum
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, d.h. Ziel:
Standortsicherung
4.2 „Wilde“ Dezentralisierung (1)








Austritt von Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband
Abtrennung von Unternehmensbereichen (Outsourcing)
Ziel: Geltungsbereich überbetrieblicher Tarifverträge
entziehen
Inoffiziell durch „Tarifbruch“ möglich (absichtliches
Verletzen des Vertrages)
Insbesondere in Ostdeutschland ausgeprägt
Am häufigsten bei Klein- und Mittelbetrieben
Schlüsselgruppen fordern eigenständige Tarifverträge
Beispiel: „Model Viessmann“
4.3 Innovative Tarifpolitik (1)

Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA)
 Trennung von Arbeitern und Angestellten in
Entgeltfragen
 Ziel: einheitliche/vergleichbare
Leistungsbewertung

Tarifverträge zur Qualifizierung und Weiterbildung
 Tarifverträge, die besonders auf Qualifizierung
und Schlüsselqualifikationen ausgerichtet sind
4.3 Innovative Tarifpolitik (2)

VW-Modellprojekt „Auto 5000“



Von IG Metall und VW 2001 vereinbart
Ziel: 5000 Arbeitsplätze schaffen eigenes
Subunternehmen
Arbeiter wurden nach Flächentarifvertrag bezahlt
(20% unter Vergütung des Haustarifvertrages von
VW)
5. Folgen der „Verbetrieblichung“ (1)





Tarifnormen werden zu betrieblich
nachverhandelbaren Größen
Allgemeinverbindlichkeit Tarifverträge sinken
 1991: 622 Verträge
 2008: 463 Verträge
Abnahme der Tarifbindung
dadurch Nachlassende Ankerfunktion der
Flächentarifnormen
Flexibilisierung der Löhne  Niedriglöhne
5. Folgen der „Verbetrieblichung“ (2)



Wegfall der Pufferfunktion des Betriebsrats
Verändertes Selbstverständnis und neue
Anforderungen an die Gewerkschaften
völlig tariflose Zustände


Tarifbindung bloß noch formal
Real werden sie durch Arbeitgeber durch andere
Regelungen ersetzt
5. Folgen der „Verbetrieblichung“ (3)
5.1 Meinung der Betriebsräte (1)
„Verbetrieblichung“ aus Sicht der Betriebsräte:
Betriebsräte
stärkt Arbeitgeberposition
67 %
führt zu unterschiedlichen
Arbeitsbedingungen
überfordert
Bessere Berücksichtigung
betrieblicher Gegebenheiten
stärkt
55 %
34 %
25 %
23 %
5.1 Meinung der Betriebsräte (2)
Verbetrieblichung der Tarifpolitik ist …
Angaben der Betriebsräte in %
6
14
zu begrüßen
zwiespältig
42
38
Quelle: WSI Betriebs- und Personalrätebefragung 2002 (3. Befragung)
generell
problematisch
k.A.
5.2 Meinung der Manager
Manager weisen eine erheblich höhere
Verbetrieblichungsneigung auf als Betriebsräte
Literatur

Müller-Jentsch, W.: Strukturwandel der Industriellen
Beziehungen, Wiesbaden, 2007, S. 107-124

Bispinck, R., Schulten, T.: Re-Stabilisierung des deutschen
Flächentarifvertragssystems, WSI-Mitteilungen 4/2009

Schmidt, R., Röbenack, S., Hinke, R.: Prekarisierung des
kollektiven Tarifsystems am Beispiel der ostdeutschen
Metallindustrie, Industrielle Beziehungen 2/2003,

Kohl, H.: Koalitionsfreiheit, Arbeitnehmerrechte und
sozialer Dialog in Mittelosteuropa, 2009, S. 28-33,
http://library.fes.de/pdf-files/id/06604.pdf
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