Steuerung

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Steuerung durch Planung und Maßnahmen
Teil 1:
Harte und weiche Instrumente der örtlichen
und regionalen Gesamtplanung
Teil 2:
Steuer, -vergünstigungen, Subventionen
Fördermittel
Infrastruktur (Verkehrswege)
Behördenstandorte
Bodenpolitik, Flächenmanagement
1
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Teil 1: Steuerung durch Planung
Werkzeuge
Neue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnen
Örtliche und überörtliche Angelegenheiten
Überörtliche Angelegenheiten


Fachplanung
Raumordnung
Harte und weiche Instrumente der
Gesamtplanung


2
regional
örtlich
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Werkzeuge und ihr Gebrauch
Universalwerkzeuge

Word, Schraubenzieher, Kombi-Zange, Adidas-Samba, RO-Plan,
FNP/B-Plan
Spezialwerkzeuge

Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte
Werkzeugkasten




3
BauGB
BauO
ROG
(Fachplanungsgesetze)
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG)
Umweltbericht bei Aufstellung von
Landesentwicklungsplänen
Bsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf)
http://www.am.mv-regierung.de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb.pdf
Regionalplänen
Bauleitplänen
Warum SUP neben UVP?
(vgl. § 3 Abs. 1a UVPG)
Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und
damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein.
„Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange
vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen
hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten...Dies gilt vor allem bei
Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft,
Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft,
Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.“
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_12.pdf
o
o
UVPG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/gesamt.pdf
EU-Richtlinie: http://www.bmu.de/files/sup_richtlinie.pdf
4
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
Vorzulegende Informationen im Umweltbericht (Anhang I RL 2001/42/EG v. 27.6.2001
gem Artikel 5 Absatz 1 der RL; BauGB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)
Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten
1. Einleitung:
a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen mit
Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der gepl. Vorhaben,
b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan
von Bedeutung sind, und der Art, wie diese ...berücksichtigt wurden,
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
a) Bestandsaufnahme ...des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete,
die ...erheblich beeinflusst werden,
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung,
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
und
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
3. folgenden zusätzlichen Angaben:
a) Beschreibung der ... technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten,
die bei Zusammenstellung ... aufgetreten sind...
b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung
des Bauleitplans auf die Umwelt und
c) allgemein verständliche Zusammenfassung („nichttechnisch“)
5
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
(Regionale) Entwicklungskonzepte
(endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum
o
o
o
Raumordnung
Regionalökonomie (GA)
Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK: ILEK)
Regionalmanagement
Regionalökonomie (GA)
Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK)
6
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Entwicklungskonzepte - Inhalte
Entwicklungskonzept
(ILEK und LEADER+)
Stärken-, Schwächenanalyse
Entwicklungsziele definieren
Handlungsfelder festlegen
Umsetzungsstrategie darstellen
prioritäre Entwicklungsprojekte
beschreiben
Integr. Reg. Entwicklungskonzept (GA)
•
Stärken-, Schwächenanalyse
•
Entwicklungsziele,
Handlungsprioritäten festlegen
Entwicklungsanstrengungen der
Region sowie Abstimmung/
Verzahnung der Entwicklungsmaßnahmen der Politikbereiche
und -ebenen darstellen,
Vorrangige Entwicklungsprojekte
aufführen
•
Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem
Zusammenhang
•
Quelle: GAK-Rahmenplan 2004-2007, Grundsätze für die
Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung,
http://bmvel.zadi.de/gak/doc/integr-entw.doc Quelle: 33. Rahmenplan GA
http://dip.bundestag.de/btd/15/031/1503151.pdf
http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik.html
7
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Neue Aufgaben für PlanerInnen
Flächennutzungsplanung: 15 Jahre-Rhythmus
Soziale Stadt
Entwicklungskonzept
(gem. § 171e BauGB Voraussetzung für
Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und
Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung
von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern )
Stadtumbau
städtebauliches Entwicklungskonzepte(gem. § 171b
BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet;
Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot
baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des
Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung
2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen
und öffentlichen Aufgabenträgern)
8
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Örtliche Gesamtplanung
Art. 28 GG:
Recht der Gemeinden, „alle
Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft
...in eigener
Verantwortung zu
regeln“
Kommunale Planungshoheit
FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/
9
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Überörtliche Angelegenheiten
Belange der
überörtlichen Gemeinschaft
Fachplanung
Raumordnung



BauGB § 1 Abs. 4
ROG § 4 Abs. 1
Bauleitpläne an Ziele der
Raumordnung anpassen,
bzw. sie beachten
Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005
http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm
10
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Fachplanung
Abfall
öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB): Bergbau; Rohstoffabbau
Bodenschutz
•
treffen mit rechtsverbindlicher
Denkmalschutz
Energietrassen
Wirkung Regelungen zur
Bodennutzung für Fachbelang (sog. Forstwirtschaft
Immissionsschutz
Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden)
Luft
Lärm (Umgebungslärm)
•
setzen ggü. Eigentümern durch
Lärm (Fluglärm)
Landwirtschaft
Natur- und Landschaftsschutz
Mehrstufigkeit der Fachplanung:
Verkehr
Luftverkehr
1. Vorbereitende Fachplanung
Personenbeförderung
2. Verbindliche Fachplanung
Schiene
Straße
3. gebietsbezogene Nutzungsregelung
Wasserstraße
4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung
Verteidigung
Wasserwirtschaft
Schützende Fachplanung
(Wasserversorgung) komm.
Eingreifende Fachplanung
(Abwasserbeseitigung) komm.
Gewässerschutz
Gewässerausbau
11
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung
II
Hochwasserschutz
(HWS)
Fachplanung
schützende Fachplanungen:
Landwirtschaft
Denkmalschutz
Forst
Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden)
Natur- und Landschaftsschutz
Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung,
Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz)
eingreifende Fachplanungen:
Abfall
Bergbau-, Rohstoffe
Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr)
Verteidigung
12
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Fachplanung
Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit
1.
2.
3.
4.
13
Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan)
Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser)
gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG)
Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nichtprivilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
Gesellschaftliche Trends
Einkommens-, Kaufkraftsteigerung, Wohlstand
Individualisierung/Wohnkosten
Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit
(Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen),
Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten),
demografischer Wandel
Folgen
Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung
Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch,
Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch
größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen)
Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO
14
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Mittelalter: Ostkolonisation; Neuzeit:
Binnenkolonisation
Beginn Regionalplanung/Raumordnung „von unten“
(interkommunale Abstimmung, zunächst keine staatliche Aufgabe)

Umland-Wachstum großer Städte
(1910: Zweckverband
Großberlin)

Industrieagglomerationen
(1920: Ruhrgebiet (Siedlungsverband
Ruhrkohlenbezirk; 1920 -1933 Halle-Merseburg; West-Sachsen, GroßHamburg)
von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999
Blotevogel: http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/RaumordnungRegionalpolitik/2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf
15
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Beginn staatlicher Raumordnung:

1935 Reichsstelle für Raumordnung/Reichsarbeitsgemeinschaft f. RO (Zeitschrift
RuR ab 1936) Aufgabe zusammenfassende, übergeordnete Planung; Selbstverständnis:
„Volksgemäße Ordnung des Raumes, Fehler und Schäden der überkommenen
Raumordnung beseitigen, durch planvolle Besiedelung, Schaffung gesunder
Sozialstruktur alle politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte entfalten.“


konzeptionelle und begriffliche Grundlagen für Raumordnung der Nachkriegszeit.
1939-45 Stabshauptamt „Planung und Boden“ der SS unter Himmler:
Planungsgrundlagen für Neuordnung der Siedlung zunächst im „Wartheland“, dann im
gesamten eroberten Gebiet im Osten: „Generalplan Ost“ für die „Germanisierung“ der
annektierten polnischen Gebiete und Generalgouvernement.
Landesplanungsgesetze: NRW 1950, Bayern 1957, S-H 1961, Hessen
u. BaWü 1962, Saarland 1964, Nds/RP1966
Raumordnung des Bundes (1963 RO-Bericht, 1965 ROG Föderalismusstreit)
von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999
Blotevogel: http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/Raumordnung-Regionalpolitik/2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf
16
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Nach dem Krieg: Abneigung gegen Planung
(Dirigismus, NS-
Vergangenheit)
Planungsanlässe (Wiederaufbau, Flüchtlinge, Landflucht)
Planungseuphorie, „Blütezeit“ 1965-75
(Globalsteuerung, StWaG
1966) Höhepunkt 1965-72: "integrierte Entwicklungsplanung, Systematisierung,
hohe Komplexität, Verwissenschaftlichung)
Bedeutungsverlust und Krise (1975-1990)

Ab 1975 Krise der Raumplanung: Steuerungsanspruch der Raumplanung von Politik
und Fachplanung abgelehnt

politisch weitgehend bedeutungslos
Ab 80er Jahre: "perspektivischer Inkrementalismus"
17
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Geschichte der Raumordnung
Ab 1990: Neue Herausforderungen (dt. Einheit, EU-Integration)
Übertragung RO auf neue Länder
Raumordnungsbedarf infolge deutscher Einheit (gL)
ökologische Ziele; Leitbild der "nachhaltigen
Raumentwicklung„
RO und Regionalpolitik zur "regionalen Entwicklungspolitik„
Europäische Integration und Globalisierung
Europäisierung der Regionalpolitik
1993 "Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen"
1995 "Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen"
1997/99 "Europäisches Raumordnungskonzept" EUREK
18
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
Aufgaben
Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch




RO-Pläne
Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV)
Konfliktausgleich
Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes
Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
freie Entfaltung der Persönlichkeit, Verantwortung ggü. künftigen Generationen,
natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln,
Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,
Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,
prägende Vielfalt der Teilräume stärken,
gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen,
räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen,
räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.
19
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen
Gütern (sozialer Bundesstaat)
Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung
(§ 1 Abs. 2
ROG):



20
Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität
privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige
Versorgungsbereiche
Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz
wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung
(Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral)
Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG):
sachlich zu:
räumlich zu:
1. Erholung
1. Siedlungsstruktur
2. Freizeit/Sport
2. Freiraumstruktur
3. Kultur / Kulturlandschaft
3. Verdichtungsräume
4. Land- und Forstwirtschaft
5. Lärmschutz/Luftreinhaltung
4. ländliche Räume
6. Naturgüter/Biotopverbund
5. strukturschwache Räume
7. Siedlungstätigkeit
8.
9.
10.
11.
12.
13.
21
Soziale und technische Infrastruktur
Verkehr
Verteidigung
Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz
Wirtschaft/Gewerbe/DL
Wohnen
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
überörtliche Belange der Raumordnung
49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG):
•
Konzentration auf Zentrale Orte
- Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten)
- soziale Infrastruktur
- Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche)
•
•
Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte
Siedlungsentwicklung
-
auf integr. Verkehrssystem ausrichten
- Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten
•
•
•
•
•
Freiraum für Luftaustausch erhalten
Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen
Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf
Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit
Schiene und Wasserstraße,
Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte)
Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden „Bürgermeisterwettbewerb“)
22
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung
- Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren
- Verkehr vermeiden
3 km
4 Schüler: Schulweg insgesamt?
Schule
5 km
•
Zentraler Schulstandort:
4 x 5 km = 20 km
•
Dezentraler Schulstandort:
9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km
8 km
5 km
4 km
Schule
5 km
9 km
5 km
23
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Instrumente der (Gesamt)planung
regional:
Leitvorstellung, Grundsätze
Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes- und Regionalplan)
ROV (UVP)
Zielabweichung
Untersagung
Vertrag
informelle Planungen
Fachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung)
örtlich:
Bauleitplanung
Satzungen
informelle Planungen/Fachplanungen
24
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumentwicklung
Übersicht raumbedeutsame
Planung
raumbedeutsame
Planungen und Maßnahmen
raumbedeutsame Planungen
raumbedeutsame
Maßnahmen
raumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend
Raumplanung
Fachplanung
überfachlich, zusammenfassend
Raumordnung
Anlagen der technischen
Infrastruktur, vor allem im
Außenbereich gem. § 35
BauGB)
 Bodennutzungen (vor
 Land: Landesplanung, Ziele im
Raumordnungsplan für Landesgebiet
 Region: Regionalplanung, Ziele im
Regionalplan (Raumordnungsplan
für Teilräume der Länder)
Bauleitplanung
Örtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung
25
 Anlagen, (einschließlich
vorbereitende
Fachplanung
 Bund: Leitvorstellungen, Grundsätze (Ziele nur in AWZ/Meer)
Überörtliche Gesamtplanung
 Gemeinde: Flächennutzungsplan,
Bebauungsplan
 (Bau-)Vorhaben bzw.
allem im Außenbereich gem.
§ 35 BauGB)
gebietsbezogene
 Fördermittel
Nutzungsregelung
Vorhaben-bezogene
Planfeststellung
Bei überörtlicher Bedeutung
„Privilegierte Fachplanung“
gem. §38 BauGB
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung
1. überörtlich
Raumentwicklung
EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km²
Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen:
polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN
gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TENProjekte.
Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden)
Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18a ROG):
Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u.a.
Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche;
Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit,
Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/
Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes.
Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG):
- Landesplanung: 1 : 100.000 - 1 : 300.000
Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen
(Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte,
Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur,
großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden,
übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht
gem. ROG und BauGB.
- Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG): 1:50.000 – 1 : 100 000
26
Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren;
Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete
u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B.
Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und
BauGB.
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
6 Ebenen der Raumplanung
2. örtlich:
12.353 Gemeinden: Bauleitplanung
Flächennutzungsplan (FNP)
1:5.000-1:50.000
„Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen
Bebauungsplan (B-Plan); VEP
1 : 1.000 - 1 : 5000
„Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ,
Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe,
Bepflanzung
27
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange
Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK
Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder,
60 Optionen
Raumordnung des Bundes (ROG, RoV)
Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3
ROG)
Anpassungspflicht gilt nur für an
der Planung Beteiligte
Beteiligung soll
Abwägungsfehler vermeiden
helfen:
BauGB § 4a Abs. 1: Die
Vorschriften über die
Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung dienen
insbesondere der vollständigen
Ermittlung und zutreffenden
Bewertung der von der Planung
berührten Belange.
ROG § 7 Abs. 6: Es ist
vorzusehen, dass den öffentlichen
Stellen und der Öffentlichkeit
frühzeitig und effektiv
Gelegenheit zur Stellungnahme
zum Entwurf des
Raumordnungsplans und seiner
Begründung sowie zum
Umweltbericht zu geben ist.
Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB
28
Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben,
( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im
Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele
der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen)
Anpassungspflicht: die
planerische Letztentscheidung
nach Beteiligung und Abwägung
ist bindend für nachfolgende
Planungsebenen, öffentliche
Planungsträger, Träger öffentlicher
Belange und Öffentlichkeit
(§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4
Abs. 1 u. § 5 ROG)
Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne)
Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin
bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl.
Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche
Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen
Regionalplanung (LaplaG/RegplaG)
Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne
(Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung
aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet
Beteiligung, Abwägung ( bottom up)
Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down)
Bauleitplanung Gemeinden (BauGB)
Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere
Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Öffentlichkeit
Fachplanungen
Öffentliche
Planungsträger
§ 5 ROG, § 7
BauGB
Träger
öffentlicher
Belange
regional - Formelle Instrumente
Planung - Sicherung - Mobilisierung
Planung
Grundsätze der Raumordnung (§ 2 ROG)
Grundsätze und Ziele in Raumordnungsplänen, Teilplänen

Bsp. großflächiger Einzelhandel
Zielabweichungsverfahren (ZAV)
ROV/UVP
Vertrag
Sicherung der Planung
Untersagung
Vertrag
Mobilisierung
Informelle Instrumente, Fördermittel
29
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Grundsätze und Ziele der Raumordnung
Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung,
Ordnung und Sicherung des Raums ...als Vorgaben für
nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen
Grundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO,
Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind
zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“).
Ziele: Verbindliche Vorgabe als textliche oder zeichnerische
Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von
Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen,
Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/
Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale
Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB
(Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt
auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.
30
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Ziele der Raumordnung
Kontext Flächenverbrauch
Nähe Bauleitplan
Ziele der RO
„verbindliche Vorgabe in Form
räumlich oder sachlich
bestimmter oder
bestimmbarer textlicher oder
zeichnerischer Festlegung in
RO-Plänen“ § 3 ROG
smart-Regel
Spezifisch, messbar, akzeptiert,
realistisch, terminisiert
Unterschied Ziel u.
Grundsatz:
Ziel: Kein Abwägungsspielraum
Beachtung = „rote Ampel“
Grundsatz: Abwägungsspielraum
Berücksichtigung = „gelbe Ampel“
31
Inhalt
räumlich und sachlich
bestimmt,
textliche oder zeichn.
Festlegung
Form
sprachlich verbindlich:
ist zu; hat zu, zulässig,
Vorrang vor
Ziele
"Festlegungen"
- Landesplanerische Letztentscheidung
- Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung
- Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Ziele der RO
Sprachliche Verbindlichkeit
Problem:
„Soll“-Ziele
„i.d.R“-Ziele
„Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von
dem festgelegten Ziel zulässig ist.“
„Neben der Regel auch die Ausnahme mit
Bestimmtheit festlegen.“
OVG Münster, Urteil vom 06.06.2005 – 10 D 145/04.NE –, ZfBR 2005, 815; (818);
BayVGH Urteil vom 19.04.2004 – 15 B 99.2605 –, BauR 2005, 84 (84);
BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 – 4 CN 20.02 –, ZfBR 2004, 177 (177).
32
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Grundsatz oder Ziel?
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
33
Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.
Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem
Schutzanspruch“ sind unzulässig.
Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von
Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende
Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.
Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen
werden.
Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von
Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden.
In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist
Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein
Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im
Planungszeitraum nicht überschritten werden.
Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m²
Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen.
Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen
sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn)
anzulegen.
Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist
anzustreben.
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnung des Bundes
- ROG 1998
Leitbild nachhaltige Raumentwicklung
Leitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993)
Grundsätze (keine Ziele!!!)

in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren
Ziele der Raumordnung nur in deutscher
ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW
als RVO (§ 18a ROG)
Zuständigkeit:
Bundesländer = 12-Seemeilen-Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik, d.h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes)
Bund = 12-200-Seemeilen-Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht
gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und
des Küstenmeeres vom 11.11.1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (Hamburg, Rostock)
Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: IzR Heft 7/8.2004, S. 491
http://www.bmvbw.de/Anlage12140/Bericht-zur-Offshore-Windenergienutzung-03.12.01.pdf
http://www.dewi.de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block5.pdf
34
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Siedlungsstruktur



Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl
von Zentren und Stadtregionen
Siedlungstätigkeit konzentrieren auf
leistungsfähige ZO
Brachflächenwiedernutzung vor
Freirauminanspruchnahme
Verdichtungsraum





als Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkt
sichern
Siedlungsentwicklung auf integriertes
Verkehrssystem ausrichten
Sicherung von Freiräumen
Grünbereiche für Freiraumverbund sichern
Attraktivität des ÖPNV durch Schnittstellen
erhöhen
http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm
35
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Ländliche Räume



als Lebensräume mit eigenständiger
Bedeutung entwickeln
Ökolog. Funktionen für Gesamtraum
erhalten
Zentrale Orte als Träger der Entwicklung
unterstützen
Strukturschwache Räume


Entwicklungsvoraussetzungen bevorzugt
verbessern durch qualifizierte
Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten
Verbesserung der Umweltbedingungen
und Infrastrukturausstattung
http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm
36
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Naturgüter

Biotopverbund (§ 3 BNatSchG: 10 % Landesfläche)
vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen,
Rückhaltefläche, gefährdete Flächen)
Wohnen und Mischung


Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung tragen,
sinnvolle Zuordnung von Wohn- und GE-Gebieten
Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung
gewährleisten
Infrastruktur


37
Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr.(V+E)
Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
ROG-Grundsätze
Verkehr
 Voraussetzungen für Verlagerung auf Schiene
und Wasser in hochbelasteten Räumen und
Korridoren verbessern
 Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung
38
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungspläne, Teilpläne
Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug:
Gemeinde/Zentraler Ort
Ortsteil
Versorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum,
Innenstadt, City, integrierte Lage
Standort (Symbol)
linienhaftes Element
Fläche
39
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Gemeinde
Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert
1)
Anzahl Gemeinden
1966
alte Länder
3.380
Baden-Württemberg
7.087
Bayern
2.693
Hessen
4.244
Niedersachsen
2.355
Nordrhein-Westfalen
2.920
Rheinland-Pfalz
347
Saarland
1.381
Schleswig-Holstein
24.411
alte Länder (B, HH, HB)
1992
neue Länder
1.813
Brandenburg
1.095
Mecklenburg-Vorpommern
1.614
Sachsen
1.344
Sachsen-Anhalt
1.661
Thüringen
7.527
neue Länder
40
2003
1.111
2.056
426
1.026
396
2.305
52
1.125
8.501
2003
436
964
525
1.197
1.006
4.128
Verhältnis
vorher/nachher
„Rang“
bundesweit
3,0
3,4
6,3
4,1
5,9
1,3
6,7
1,2
2,9
zu
zu
zu
zu
zu
zu
zu
zu
zu
1
1
1
1
1
1
1
1
1
8
6
2
5
3
4,2
1,1
3,1
1,1
1,7
1,8
zu
zu
zu
zu
zu
zu
1
1
1
1
1
1
4
1
7
9
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Ortsteil
Wachstum/Orientierungswerte
Wohnungsschwerpunkte
Gewerbeschwerpunkte
Sport-, Freizeit-Tourismusfunktionen
Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern,
zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE-Center Cottbus)
Großflächiger Einzelhandel
zentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung
41
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Standort (Symbol)
Grünzäsur
GVZ, Flughafen, Hafen,
Deponie
Wohnbau-, Gewerbestandort
Haltepunkt-Einzugsbereich
42
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Haltepunkt-Einzugsbereich
Erschließungsstandards für Siedlungsflächen

Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius):
 1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn)

600 m U-Bahnhof,

550 m Straßenbahnhaltestelle

500 m Bus-Haltestelle.
Verbindungsstandards

Messgröße für Verbindungsstandard
 Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1,0 sehr gut; > 2,0 ungünstig)
 Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV-MIV (0 = sehr gut)
43
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Gegensteuerung
44
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
linienhaftes Element
Alleen, Uferränder, Stadtkante
Verkehrs- und Leitungstrassen
Achsen
45
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug
Fläche
(Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich
Vorsorgegebiete)
Siedlungsflächen (Erweiterung)
Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser)
Rohstoffabbau
Windnutzung
Hochwasserschutz
Erholung, Tourismus
46
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG)
Abweichung im Einzelfall zulassen
wenn raumordnerisch vertretbar
Grundzüge der Planung nicht berührt
(Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz)
antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben
GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow
47
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV
Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche
Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG
kerntechnische Anlage
Endlagerung radioaktiver Abfälle
Deponie
Abwasserbehandlungsanlage
Rohrleitungsanlage
Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer
Bundesfernstraße
Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals
Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr
Vorhabenbezogene
Bundeswasserstraße
Fachplanungen Flugplatz
13. (aufgehoben)
14.
15.
16.
17.
18.
19.
48
Planfeststellung
HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm
Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen
bergbauliche Vorhaben
Landesplanungsvertrag BerlinAbbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche
Brandenburg:
Magnetschwebebahnen
Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen
Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungsverfahren
1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben?
2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROVVerfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung)
3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist
4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung
öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin,
Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme
5. Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit
Grundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. Erörterungstermin
Bewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO)
6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung
(sonstiges Erfordernis d. RO)
Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?)
7. Unterrichtung:
49
Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG)
Berlin-Brandenburg 1990-6/2001
Anträge gesamt: 1.096
Verzicht auf ROV:
571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG)


davon Zustimmung: 477
Ablehnung:
94
ROV positiv:
260
ROV negativ:
25
Antrag zurückgezogen: 125
Laufende ROV:
100
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg,
http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13
50
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg
1990-6/2001
Abgeschlossene ROV: 289
94 % positiv
17 ROV negativ
Positive landesplanerische
Beurteilung „fast immer mit
Maßgaben verbunden“
Bsp. Flughafen, Magnetbahn,
Schnellbahntrasse
Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen
Planungsraum Berlin-Brandenburg,
http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27
51
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Untersagungsverfahren (§ 12 ROG)
Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen
Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich)
Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 LplV):



6 Untersagungen
9 weitere im Verfahren
78 Planungen kritisch eingestuft
Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten,
die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen:
Bsp. Windteilpläne
52
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Definition: Auswirkungen anzunehmen ab
1.200 m² Geschossfläche
700 m² Verkaufsfläche
1. Auswirkungen auf Nahversorgung
(Versorgung der
Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH-Betriebe vgl. § 11
Abs. 3 BauNVO)
nahversorgungsrelevant: Lebensmittel
Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf.
Bäcker, Metzger) in 500-1000 m Entfernung
Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete
53
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche
(in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO)
Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr)
innenstadtrelevant/zentrenrelevant: Textilien, Schuhe,
Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/Pharmazie,
Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik
„Grüne-Wiese-relevant“: Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk),
Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ-Teile, Bau- und
Heimwerkerbedarf
(hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft,
niedrige Flächenproduktivität)
54
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Flächenproduktivität im Einzelhandel
Einzelhandel
Umsatz / Jahr / qm Verkaufsfläche [Euro]
Foto
8.610
Radio / Fernsehen
6.601
Eisenwaren / Hausrat
5.154
4.597
Lebensmittel
http://www-public.tubs.de:8080/~schroete/planungsri
chtwerte.htm#Wirtschaft
4.009
Leder- und Galanteriewaren
Schuhe
3.753
Textilien
3.707
3.359
Sportartikel
Beleuchtung / Elektro
3.226
Drogerie/Kosmetik
3.216
Glas / Porzellan / Keramik
2.955
Spielwaren
2.868
Teppiche / Gardinen
Bau- und Heimwerkerbedarf
Bau / Garten
Gartenbedarf
Möbel
Shopping-Center
2.710
1.761
1.490
1.355
1.017
3.923
SB-Warenhaus
4.580
Verbrauchermarkt
4.605
Supermarkt
Warenhaus
55
Umsatz / Jahr / qm
Verkaufsfläche [Euro]
5.119
4.571
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.00
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung
II
0
Einzelhandel
Betriebstyp
Standort
integriert
Warenhaus (alles unter einem Dach)
Kaufhaus (einbranchenorientiert)
EH-Agglomeration: FOC, EKZ, UEC
Fachgeschäft
Spezialgeschäft/Boutique
Selbstbedienungsladen
Discounter
Supermärkte
Ausfallstraße, Autobahnauffahrt
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt (Schwerp. Food)
Fachmarkt
EH-Agglomeration: FOC, EKZ,
Fachmarktagglom., UEC
56
Kernstadtzentrum
Kernstadtzentrum
Innenstadtzentren, Stadtteilzentren (Magnetbetriebe, Ankermieter)
Innenstadtzentren, Zentrumsrandlage bei spez. Bedarf (Reit-, Angelsport, Waffen)
Stadtzentren, Nähe zu Warenhäusern, Ergänzungsagglomeration
Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren.
Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren
Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren
Stadtrandlagen, autoorientiert, große Parkplätze
Stadtrandlage, autoorientiert, große Parkplätze
Stadtrandlage, autoorientiert: Ausfallstraße, Gewerbegebiet, Autobahnauffahrt
Autobahnauffahrt
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet
Zentralitätsgebot
Kongruenzgebot/Beeinträchtigungsverbot
Städtebaul. Integrationsgebot
Großflächiger EH mit zentrenrelevantem Sortiment:
LEP Hessen 2000: nur in OZ, MZ (zentr. Ortsteile)
RP Region Stuttgart: nur in zentralörtl. Versorgungskern
57
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bsp. großflächiger Einzelhandel
LEPro Berlin-Brandenburg:
§ 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung
und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nur dort zuzulassen, wo
deren Nutzungen nach Art, Lage und Umfang der angestrebten
zentralörtlichen Gliederung sowie der in diesem Rahmen zu sichernden
Versorgung der Bevölkerung entsprechen.
LEP eV Berlin-Brandenburg:
1.0.8 Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb
der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren
Verflechtungsraum und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig,
wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind
und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich
gewahrt wird.
LEP eV-Entwurf 1.0.8: Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der
Zentren ist unzulässig.
58
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Regional – informelle Planung
Unterscheidungsmerkmale:
ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend
handlungs- und umsetzungsorientiert (Ergänzung formeller Instrumente)
kleinräumige Projekte und Maßnahmen
kurz- bis mittelfristig angelegt
Starker Impuls:
Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993 (ORA)
Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 (HARA)
„Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne“
Kooperationsbedarf in Stadtregionen: Grenzen als Wachstumsbremse
Konferenztyp – Zusammenarbeitstyp – Verbandstyp – Gebietskörperschaftliche
Lösung (Stadtkreis, Regionalstadt, Eingemeindung)
59
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Regional – informelle Planung
Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK)
ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund, Land, Region)
Raumordnerisches, Regionales bzw. Räumliches Strukturkonzept
Regionales Entwicklungskonzept der Raumordnung
Regionales bzw. integriertes ländliches Entwicklungskonzept (GA, GAK)
Modellvorhaben der Raumordnung






Regionalkonferenz, Regionalforen (häufig in Verbindung mit Reg. Entw.Konzept)
Anpassungsstrategien schrumpfende ländliche Regionen in den neuen Ländern
Regionales Flächenmanagement
Regionale Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
Städtenetze
Wettbewerbe („Regionen der Zukunft“)
Transnationale Zusammenarbeit (Interreg)
Modellvorhaben Regionen AKTIV (Ländliche Entwicklung)
forstliche Rahmenplanung, Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)
Aktionsprogramm, IBA
Regionalmanagement (Potenziale, Projekte)
Regionalmarketing (Vermarktung)
60
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Steuerung kommunal
BauGB
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil
Bauleitplanung
Zweiter Teil
Sicherung der Bauleitplanung
Dritter Teil
Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
Vierter Teil
Bodenordnung
Fünfter Teil
Enteignung
Sechster Teil
Erschließung
Siebter Teil
Maßnahmen für den Naturschutz (vgl. Erschließung)
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Erster Teil
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Zweiter Teil
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Dritter Teil
Stadtumbau
Vierter Teil
Soziale Stadt
Fünfter Teil
Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
61
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Steuerung kommunal
Planung - Sicherung - Mobilisierung
Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam)
Flächennutzungsplan (§ 5f BauGB)
Bebauungsplan (§§ 8ff, 30 BauGB)
PPP
Vorhaben- und Erschließungsplan (§§ 12, 30 BauGB)
Städtebaulicher Vertrag (§§ 11 BauGB)
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
62
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – BauGB-Satzungen
Übergangsbereich Innen-Außen Grauzone
34er-Innenbereich
Klarstellungssatzung (Abs. 4 Nr. 1, Grenze 34/35)
Ergänzungssatzung (Nr. 3, einzelne Außenbereichsflächen,
Arrondierung)
Entwicklungssatzung(Nr. 2, bebaute Bereich im
Außenbereich als 34er, FNP-Bauflächendarstellung, Problem:
Streusiedlung, Aussiedlerhöfe, Vorwerke, Weiler, Loose)
35er-Außenbereich:
Außenbereichssatzung
(Abs. 6 erlaubte Verfestigung
Splittersiedlung: Lückenschließung, Dachgeschossausbau, Verbot von
Erweiterung Splittersiedlung)
63
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Innenbereich
im Zusammenhang bebauter Ortsteil
Grauzone, Übergangsbereich
Klarstellungssatzung
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
Ergänzungssatzung
§ 34 Abs. 4
Nr. 3 BauGB
Entwicklungssatzung
§ 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB, wenn
Flächen im F-Plan als Bauflächen
dargestellt
Außenbereichssatzung
("Lückenfüllungssatzung")
§ 35 Abs. 6
BauGB
einzelne
angrenzende
Außenbereichsfläc
hen
sofern von
angrenzender
Bebauung geprägt,
vereinbar mit
städtebaulicher
Entwicklung (u.a.
Ziele der RO, vgl.
MSWVaktuell 4/99
S. 48), u. ohne
Planungsbedürfnis
historische
Streu- und
Bandbebauung
organische
Siedlungsstruktur:
Aussiedlerhöfe
(Flurbereinigung),
Vorwerke, Weiler,
Loose/Oderbruch,
Streusiedl./Spreewald,
Reihendörfer
("gesteigertes
Durchsetzungsvermöge
n ggü. öffentlichen
Belangen")
bebaute Bereiche
im Außenbereich
nicht
landwirtschaftlich
geprägte Wohnbebauung von
einigem Gewicht.
Unbeachtliche
Belange: Entstehen
und Verfestigen
von
Splittersiedlungen,
F-Plandarstellung
von Wald u.
Landwirtsch.
weiterhin
beachtlich:
Erweiterung v.
Splittersiedlungen
Wesensmerkmale des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils:
- Bebauungskomplex von gewissem
Gewicht (gemessen an Zahl
der Bauten für ständigen Aufenthalt
von Menschen)
- Ausdruck organ. Siedlungsstruktur
- im Gebiet einer Gemeinde
Dauerwohnen
Freizeitwohnen, vorübergehender
Aufenthalt
bebaute
Bereiche im
Außenbereich,
sofern als
Baufläche im FPlan dargestellt
„Die Großmutter wohnte aber draußen
im Wald, eine halbe Stunde vom Dorf“
Splittersiedlung
unorganische
Siedlungsstruktur:
zusammenhang,
regellos, funktionslos,
z.B. bandartige,
einzeilige Bebauung,
Behelfsbauten,
fehlende
Infrastruktur, nicht
privilegierte
Erweiterungen von
privilegierten
Vorhaben
Kleingärten, Wochenendgrundstücke (Wochenendhäuser
keine ortsteilfähigen Bauten, OVG Sachsen, BVerwG),
Gartennutzung im Vordergrund
Was ist Entstehung, Verfestigung, Erweiterung einer Splittersiedlung?
Entstehung einer Splittersiedlung ist das erstmalige Entstehen einer baulichen Anlage von
gewissem Gewicht. Erweiterung ist räumliche Vergrößerung (darf nicht durch
Außenbereichssatzung als Belang zurückgedrängt werden!) Verfestigung ist jede Verstärkung
der Splittersiedlungsnutzung (z. B. durch Lückenschließung, Dachgeschoss-Ausbau)
Bestandsschutz
Privilegierung
§ 35 Abs. 1 BauGB
Wohnnutzung im Außenbereich
u. a.:
ggf. teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4, oder entprivilegiert, d.h. Aufgabe der
landwirtschaftlichen Nutzung, dann Splittersiedlung
andere Nutzungen z.B. Sport- und Reitplätze
64
Außenbereich
nehmen am
Bebauungszusammenhang
i. d. R. nicht teil,
wenn sie den
optischen
"Eindruck der
Geschlossenheit
" unterbrechen
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Landwirtschaft
Einzelhof, Einöde(hof),
Einzelgehöft, Aussiedlerhof
Einschicht, Weiler (in Bayern: 3 –
9 Wohngebäude), Rotte,
Drubbel, Streusiedlung
Vorwerk
Wind- und Wassermühlen in
exponierter Lage außerhalb der
Ortschaft (Wohnung des
Betreibers)
Forst
Forsthaus (Förster)
Bahn
Bahnwärterhaus
(Kommunikation)
Schrankenwärterposten
Streckenwärterhaus (Kontrolle,
Streckenlaufen)
Straße
Chausseehäuser als
Mautstationen (jede Meile =
7532,48 m – Preußen)
Wasserwege
Schleusenwärterhäuschen
Kommune – BauGB-Satzungen
Sanierungssatzung
(§ 142 BauGB)
Entwicklungssatzung
(§ 165 BauGB: erhöhter Wohn-,
Arbeitsstättenbedarf, Brachflächen, Gemeinbedarf)
Erhaltungssatzung (172 BauGB, Gestalt, Zusammensetzung,
Umstrukturierung)
65
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – BauGB-Satzungen
weitere Satzungen nach BauGB:
Erschließung (§ 132 BauGB)
Ausgleich- und Ersatz (§ 135c BauGB)
„Der Beitrag/Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück“
Sicherung
Veränderungssperre
Baugesuchen)
(§ 14 BauGB, § 15 BauGB Zurückstellung von
Teilungsgenehmigung (§ 19 BauGB)
Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 BauGB, Begründung, Teilung
Wohnungseigentum)
Mobilisierung
Besonderes Vorkaufsrecht
66
(§ 25 BauGB)
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bauland-Mobilisierung
Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999
Strategietyp
Anteil %
Typ I klassische Angebotsplanung: B-Plan,
32%
Bodenordnung, Erschließung und Beitragserhebung
Typ II gemeindeeigene Entwicklung Besitz, Erwerb
38%
bzw. Ausübung Vorkaufsrechte in eigener Regie
Typ III Entwicklungsträgerschaft im Auftrag der
9%
Gemeinde (keine Gemeinde-Haushaltsmittel)
Typ IV Investorenentwicklung (VEP und Vertrag)
15%
Typ V Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
6%
67
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Bauland-Mobilisierung
Neue Instrumente? 21 %
Instrumente ausreichend? 72 %
Anteil Gemeinden, die Strategietyp einsetzen für:
Neubau
Typ I Angebotsplanung
Typ II gemeindeeigen
Typ III Entwicklungsträger
Typ IV Investor
Typ V Entwicklungsmaßnahme
68
42
31
10
20
13,8
Um-,
Nachverdichtung Arrondierung
Wiedernutzung
10
4
3,5
TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
21
19
4
22
11
3,3
Kommune - städtebauliche Gebote
VA, seltene Anwendung
auch ohne B-Plan:
Modernisierungs-, Instandsetzungsgebot
(§ 177 BauGB)
B-Plangebiet:
Baugebot (bzw. Baulücke im 34er-Gebiet § 176 BauGB)
Rückbau- oder Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB)
lt. B-Plan:
Pflanzgebot
(§ 178 BauGB)
Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html
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TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – Satzungen nach BauO
Satzungen nach BauO über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg BauO):
Ortsbild:
Gestaltungs-, Abstandsflächen-, Werbeanlagen-,
Einfriedungs-, Begrünungssatzung;
Notwendige Nebenanlagen:
Kinderspielplatz-, Stellplatz-, Fahrradstellplatzsatzg.
Ablösesatzung für notwendige Spiel-/Stellplätze
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TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – weitere Satzungen
Satzungen nach anderen Gesetzen:
Straßenverkehrsgesetz

Parkgebührensatzung “Nutzung des Parkraums durch
möglichst große
Anzahl von Verkehrsteilnehmern ist zu gewährleisten. „...werden die
Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. ...Ermächtigung
kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“
Denkmalschutzgesetz

§ 6a (6):
(Bsp. Brandenburg):
Denkmalbereichssatzung
Gemeindeordnung der Länder
(aus Gründen des öffentlichen
Wohls, wenn z.B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen erforderlich:

Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang bei




Wasserleitung
Kanalisation
Straßenreinigung
Fernwärme
(Beschränkung auf bestimmte Gemeindeteile und best. Gruppen von Grundstücken möglich)
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TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – informelle Planung
Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung
der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB
Rahmenplan, städtebaulicher
Entwicklungsgutachten
STEP /Stadtentwicklungskonzept
(z.B. Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Büro, Wohnen,
Ver- und Entsorgung, Spielplatz, Friedhof, Kleingarten)
stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, integriertes Konzept
(Fördervoraussetzung des Bundes für die Programme Soziale Stadt, vgl. VV-Städtebauförderung
2004)
Entwicklungskonzept
(gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über
Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohnund Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und
öffentlichen Aufgabenträgern )
städtebauliches Entwicklungskonzept
(gem. § 171b BauGB Voraussetzung für
Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb.
durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des
Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen
und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern)
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TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II
Kommune – informelle Planung
„Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei
Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10
BauGB“
Ortsentwicklungsplan, Bereichsentwicklungsplan
Städtebauliches Strukturkonzept
Bebauungskonzept
Verkehrsentwicklungskonzept, -plan (Generalverkehrsplan o.Ä.,
Fördervoraussetzung des Bundes gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vgl. § 3 Ziff.
1b)
städtebaulicher oder architektonischer Entwurf, Wettbewerb bzw.
Modell
Bundes- bzw. Landesgartenschauen
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