Steuerung durch Planung und Maßnahmen Teil 1: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung Teil 2: Steuer, -vergünstigungen, Subventionen Fördermittel Infrastruktur (Verkehrswege) Behördenstandorte Bodenpolitik, Flächenmanagement 1 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Teil 1: Steuerung durch Planung Werkzeuge Neue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnen Örtliche und überörtliche Angelegenheiten Überörtliche Angelegenheiten Fachplanung Raumordnung Harte und weiche Instrumente der Gesamtplanung 2 regional örtlich TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Werkzeuge und ihr Gebrauch Universalwerkzeuge Word, Schraubenzieher, Kombi-Zange, Adidas-Samba, RO-Plan, FNP/B-Plan Spezialwerkzeuge Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte Werkzeugkasten 3 BauGB BauO ROG (Fachplanungsgesetze) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Neue Aufgaben für PlanerInnen Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) Umweltbericht bei Aufstellung von Landesentwicklungsplänen Bsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf) http://www.am.mv-regierung.de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb.pdf Regionalplänen Bauleitplänen Warum SUP neben UVP? (vgl. § 3 Abs. 1a UVPG) Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein. „Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten...Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.“ http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_12.pdf o o UVPG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/gesamt.pdf EU-Richtlinie: http://www.bmu.de/files/sup_richtlinie.pdf 4 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Neue Aufgaben für PlanerInnen Vorzulegende Informationen im Umweltbericht (Anhang I RL 2001/42/EG v. 27.6.2001 gem Artikel 5 Absatz 1 der RL; BauGB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten 1. Einleitung: a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der gepl. Vorhaben, b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese ...berücksichtigt wurden, 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme ...des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die ...erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, 3. folgenden zusätzlichen Angaben: a) Beschreibung der ... technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei Zusammenstellung ... aufgetreten sind... b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und c) allgemein verständliche Zusammenfassung („nichttechnisch“) 5 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Neue Aufgaben für PlanerInnen (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum o o o Raumordnung Regionalökonomie (GA) Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK: ILEK) Regionalmanagement Regionalökonomie (GA) Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK) 6 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Entwicklungskonzepte - Inhalte Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+) Stärken-, Schwächenanalyse Entwicklungsziele definieren Handlungsfelder festlegen Umsetzungsstrategie darstellen prioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben Integr. Reg. Entwicklungskonzept (GA) • Stärken-, Schwächenanalyse • Entwicklungsziele, Handlungsprioritäten festlegen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung/ Verzahnung der Entwicklungsmaßnahmen der Politikbereiche und -ebenen darstellen, Vorrangige Entwicklungsprojekte aufführen • Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem Zusammenhang • Quelle: GAK-Rahmenplan 2004-2007, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, http://bmvel.zadi.de/gak/doc/integr-entw.doc Quelle: 33. Rahmenplan GA http://dip.bundestag.de/btd/15/031/1503151.pdf http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik.html 7 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Neue Aufgaben für PlanerInnen Flächennutzungsplanung: 15 Jahre-Rhythmus Soziale Stadt Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern ) Stadtumbau städtebauliches Entwicklungskonzepte(gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern) 8 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Örtliche Gesamtplanung Art. 28 GG: Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ...in eigener Verantwortung zu regeln“ Kommunale Planungshoheit FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/ 9 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Überörtliche Angelegenheiten Belange der überörtlichen Gemeinschaft Fachplanung Raumordnung BauGB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung anpassen, bzw. sie beachten Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005 http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm 10 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II überörtliche Belange der Fachplanung Abfall öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB): Bergbau; Rohstoffabbau Bodenschutz • treffen mit rechtsverbindlicher Denkmalschutz Energietrassen Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Forstwirtschaft Immissionsschutz Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden) Luft Lärm (Umgebungslärm) • setzen ggü. Eigentümern durch Lärm (Fluglärm) Landwirtschaft Natur- und Landschaftsschutz Mehrstufigkeit der Fachplanung: Verkehr Luftverkehr 1. Vorbereitende Fachplanung Personenbeförderung 2. Verbindliche Fachplanung Schiene Straße 3. gebietsbezogene Nutzungsregelung Wasserstraße 4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung Verteidigung Wasserwirtschaft Schützende Fachplanung (Wasserversorgung) komm. Eingreifende Fachplanung (Abwasserbeseitigung) komm. Gewässerschutz Gewässerausbau 11 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Hochwasserschutz (HWS) Fachplanung schützende Fachplanungen: Landwirtschaft Denkmalschutz Forst Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) Natur- und Landschaftsschutz Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz) eingreifende Fachplanungen: Abfall Bergbau-, Rohstoffe Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) Verteidigung 12 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Fachplanung Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit 1. 2. 3. 4. 13 Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan) Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser) gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG) Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nichtprivilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II überörtliche Belange der Raumordnung Gesellschaftliche Trends Einkommens-, Kaufkraftsteigerung, Wohlstand Individualisierung/Wohnkosten Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen), Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), demografischer Wandel Folgen Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen) Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO 14 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Geschichte der Raumordnung Mittelalter: Ostkolonisation; Neuzeit: Binnenkolonisation Beginn Regionalplanung/Raumordnung „von unten“ (interkommunale Abstimmung, zunächst keine staatliche Aufgabe) Umland-Wachstum großer Städte (1910: Zweckverband Großberlin) Industrieagglomerationen (1920: Ruhrgebiet (Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk; 1920 -1933 Halle-Merseburg; West-Sachsen, GroßHamburg) von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999 Blotevogel: http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/RaumordnungRegionalpolitik/2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf 15 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Geschichte der Raumordnung Beginn staatlicher Raumordnung: 1935 Reichsstelle für Raumordnung/Reichsarbeitsgemeinschaft f. RO (Zeitschrift RuR ab 1936) Aufgabe zusammenfassende, übergeordnete Planung; Selbstverständnis: „Volksgemäße Ordnung des Raumes, Fehler und Schäden der überkommenen Raumordnung beseitigen, durch planvolle Besiedelung, Schaffung gesunder Sozialstruktur alle politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte entfalten.“ konzeptionelle und begriffliche Grundlagen für Raumordnung der Nachkriegszeit. 1939-45 Stabshauptamt „Planung und Boden“ der SS unter Himmler: Planungsgrundlagen für Neuordnung der Siedlung zunächst im „Wartheland“, dann im gesamten eroberten Gebiet im Osten: „Generalplan Ost“ für die „Germanisierung“ der annektierten polnischen Gebiete und Generalgouvernement. Landesplanungsgesetze: NRW 1950, Bayern 1957, S-H 1961, Hessen u. BaWü 1962, Saarland 1964, Nds/RP1966 Raumordnung des Bundes (1963 RO-Bericht, 1965 ROG Föderalismusstreit) von der Heide, Kommentar zum Raumordnungsgesetz 4. Aufl. 1999 Blotevogel: http://www.uni-duisburg.de/FB6/geographie/Studium/Lehrveranstaltungen/SS2003/Blotevogel/Raumordnung-Regionalpolitik/2Gesch_Raumordnung_u_Regionalpol.pdf 16 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Geschichte der Raumordnung Nach dem Krieg: Abneigung gegen Planung (Dirigismus, NS- Vergangenheit) Planungsanlässe (Wiederaufbau, Flüchtlinge, Landflucht) Planungseuphorie, „Blütezeit“ 1965-75 (Globalsteuerung, StWaG 1966) Höhepunkt 1965-72: "integrierte Entwicklungsplanung, Systematisierung, hohe Komplexität, Verwissenschaftlichung) Bedeutungsverlust und Krise (1975-1990) Ab 1975 Krise der Raumplanung: Steuerungsanspruch der Raumplanung von Politik und Fachplanung abgelehnt politisch weitgehend bedeutungslos Ab 80er Jahre: "perspektivischer Inkrementalismus" 17 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Geschichte der Raumordnung Ab 1990: Neue Herausforderungen (dt. Einheit, EU-Integration) Übertragung RO auf neue Länder Raumordnungsbedarf infolge deutscher Einheit (gL) ökologische Ziele; Leitbild der "nachhaltigen Raumentwicklung„ RO und Regionalpolitik zur "regionalen Entwicklungspolitik„ Europäische Integration und Globalisierung Europäisierung der Regionalpolitik 1993 "Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen" 1995 "Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen" 1997/99 "Europäisches Raumordnungskonzept" EUREK 18 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II überörtliche Belange der Raumordnung Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch RO-Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. freie Entfaltung der Persönlichkeit, Verantwortung ggü. künftigen Generationen, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen, Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten, prägende Vielfalt der Teilräume stärken, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen, räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen. 19 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II überörtliche Belange der Raumordnung gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat) Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG): 20 Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral) Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG): sachlich zu: räumlich zu: 1. Erholung 1. Siedlungsstruktur 2. Freizeit/Sport 2. Freiraumstruktur 3. Kultur / Kulturlandschaft 3. Verdichtungsräume 4. Land- und Forstwirtschaft 5. Lärmschutz/Luftreinhaltung 4. ländliche Räume 6. Naturgüter/Biotopverbund 5. strukturschwache Räume 7. Siedlungstätigkeit 8. 9. 10. 11. 12. 13. 21 Soziale und technische Infrastruktur Verkehr Verteidigung Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz Wirtschaft/Gewerbe/DL Wohnen TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung und BauGB (§ 2 Abs. 2 ROG): • Konzentration auf Zentrale Orte - Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten) - soziale Infrastruktur - Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche) • • Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte Siedlungsentwicklung - auf integr. Verkehrssystem ausrichten - Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten • • • • • Freiraum für Luftaustausch erhalten Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit Schiene und Wasserstraße, Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte) Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden „Bürgermeisterwettbewerb“) 22 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung - Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren - Verkehr vermeiden 3 km 4 Schüler: Schulweg insgesamt? Schule 5 km • Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km • Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km 8 km 5 km 4 km Schule 5 km 9 km 5 km 23 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Instrumente der (Gesamt)planung regional: Leitvorstellung, Grundsätze Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes- und Regionalplan) ROV (UVP) Zielabweichung Untersagung Vertrag informelle Planungen Fachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung) örtlich: Bauleitplanung Satzungen informelle Planungen/Fachplanungen 24 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumentwicklung Übersicht raumbedeutsame Planung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen raumbedeutsame Planungen raumbedeutsame Maßnahmen raumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend Raumplanung Fachplanung überfachlich, zusammenfassend Raumordnung Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) Bodennutzungen (vor Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder) Bauleitplanung Örtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung 25 Anlagen, (einschließlich vorbereitende Fachplanung Bund: Leitvorstellungen, Grundsätze (Ziele nur in AWZ/Meer) Überörtliche Gesamtplanung Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan (Bau-)Vorhaben bzw. allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) gebietsbezogene Fördermittel Nutzungsregelung Vorhaben-bezogene Planfeststellung Bei überörtlicher Bedeutung „Privilegierte Fachplanung“ gem. §38 BauGB TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II 6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung 1. überörtlich Raumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km² Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TENProjekte. Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18a ROG): Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes. Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG): - Landesplanung: 1 : 100.000 - 1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden, übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB. - Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG): 1:50.000 – 1 : 100 000 26 Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren; Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB. TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II 6 Ebenen der Raumplanung 2. örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000 „Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000 „Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung 27 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder, 60 Optionen Raumordnung des Bundes (ROG, RoV) Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG) Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB 28 Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben, ( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen) Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG) Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne) Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen Regionalplanung (LaplaG/RegplaG) Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne (Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet Beteiligung, Abwägung ( bottom up) Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down) Bauleitplanung Gemeinden (BauGB) Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Öffentlichkeit Fachplanungen Öffentliche Planungsträger § 5 ROG, § 7 BauGB Träger öffentlicher Belange regional - Formelle Instrumente Planung - Sicherung - Mobilisierung Planung Grundsätze der Raumordnung (§ 2 ROG) Grundsätze und Ziele in Raumordnungsplänen, Teilplänen Bsp. großflächiger Einzelhandel Zielabweichungsverfahren (ZAV) ROV/UVP Vertrag Sicherung der Planung Untersagung Vertrag Mobilisierung Informelle Instrumente, Fördermittel 29 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Grundsätze und Ziele der Raumordnung Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen Grundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“). Ziele: Verbindliche Vorgabe als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein. 30 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Ziele der Raumordnung Kontext Flächenverbrauch Nähe Bauleitplan Ziele der RO „verbindliche Vorgabe in Form räumlich oder sachlich bestimmter oder bestimmbarer textlicher oder zeichnerischer Festlegung in RO-Plänen“ § 3 ROG smart-Regel Spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminisiert Unterschied Ziel u. Grundsatz: Ziel: Kein Abwägungsspielraum Beachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: Abwägungsspielraum Berücksichtigung = „gelbe Ampel“ 31 Inhalt räumlich und sachlich bestimmt, textliche oder zeichn. Festlegung Form sprachlich verbindlich: ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor Ziele "Festlegungen" - Landesplanerische Letztentscheidung - Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung - Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Ziele der RO Sprachliche Verbindlichkeit Problem: „Soll“-Ziele „i.d.R“-Ziele „Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von dem festgelegten Ziel zulässig ist.“ „Neben der Regel auch die Ausnahme mit Bestimmtheit festlegen.“ OVG Münster, Urteil vom 06.06.2005 – 10 D 145/04.NE –, ZfBR 2005, 815; (818); BayVGH Urteil vom 19.04.2004 – 15 B 99.2605 –, BauR 2005, 84 (84); BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 – 4 CN 20.02 –, ZfBR 2004, 177 (177). 32 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Grundsatz oder Ziel? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 33 Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch“ sind unzulässig. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig. Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden. In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben. TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumordnung des Bundes - ROG 1998 Leitbild nachhaltige Raumentwicklung Leitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993) Grundsätze (keine Ziele!!!) in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren Ziele der Raumordnung nur in deutscher ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW als RVO (§ 18a ROG) Zuständigkeit: Bundesländer = 12-Seemeilen-Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, d.h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes) Bund = 12-200-Seemeilen-Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und des Küstenmeeres vom 11.11.1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg, Rostock) Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: IzR Heft 7/8.2004, S. 491 http://www.bmvbw.de/Anlage12140/Bericht-zur-Offshore-Windenergienutzung-03.12.01.pdf http://www.dewi.de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block5.pdf 34 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II ROG-Grundsätze Siedlungsstruktur Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl von Zentren und Stadtregionen Siedlungstätigkeit konzentrieren auf leistungsfähige ZO Brachflächenwiedernutzung vor Freirauminanspruchnahme Verdichtungsraum als Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkt sichern Siedlungsentwicklung auf integriertes Verkehrssystem ausrichten Sicherung von Freiräumen Grünbereiche für Freiraumverbund sichern Attraktivität des ÖPNV durch Schnittstellen erhöhen http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm 35 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II ROG-Grundsätze Ländliche Räume als Lebensräume mit eigenständiger Bedeutung entwickeln Ökolog. Funktionen für Gesamtraum erhalten Zentrale Orte als Träger der Entwicklung unterstützen Strukturschwache Räume Entwicklungsvoraussetzungen bevorzugt verbessern durch qualifizierte Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten Verbesserung der Umweltbedingungen und Infrastrukturausstattung http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm 36 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II ROG-Grundsätze Naturgüter Biotopverbund (§ 3 BNatSchG: 10 % Landesfläche) vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen, Rückhaltefläche, gefährdete Flächen) Wohnen und Mischung Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung tragen, sinnvolle Zuordnung von Wohn- und GE-Gebieten Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten Infrastruktur 37 Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr.(V+E) Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II ROG-Grundsätze Verkehr Voraussetzungen für Verlagerung auf Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen und Korridoren verbessern Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung 38 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumordnungspläne, Teilpläne Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug: Gemeinde/Zentraler Ort Ortsteil Versorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum, Innenstadt, City, integrierte Lage Standort (Symbol) linienhaftes Element Fläche 39 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Gemeinde Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert 1) Anzahl Gemeinden 1966 alte Länder 3.380 Baden-Württemberg 7.087 Bayern 2.693 Hessen 4.244 Niedersachsen 2.355 Nordrhein-Westfalen 2.920 Rheinland-Pfalz 347 Saarland 1.381 Schleswig-Holstein 24.411 alte Länder (B, HH, HB) 1992 neue Länder 1.813 Brandenburg 1.095 Mecklenburg-Vorpommern 1.614 Sachsen 1.344 Sachsen-Anhalt 1.661 Thüringen 7.527 neue Länder 40 2003 1.111 2.056 426 1.026 396 2.305 52 1.125 8.501 2003 436 964 525 1.197 1.006 4.128 Verhältnis vorher/nachher „Rang“ bundesweit 3,0 3,4 6,3 4,1 5,9 1,3 6,7 1,2 2,9 zu zu zu zu zu zu zu zu zu 1 1 1 1 1 1 1 1 1 8 6 2 5 3 4,2 1,1 3,1 1,1 1,7 1,8 zu zu zu zu zu zu 1 1 1 1 1 1 4 1 7 9 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Ortsteil Wachstum/Orientierungswerte Wohnungsschwerpunkte Gewerbeschwerpunkte Sport-, Freizeit-Tourismusfunktionen Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern, zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE-Center Cottbus) Großflächiger Einzelhandel zentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung 41 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Standort (Symbol) Grünzäsur GVZ, Flughafen, Hafen, Deponie Wohnbau-, Gewerbestandort Haltepunkt-Einzugsbereich 42 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Haltepunkt-Einzugsbereich Erschließungsstandards für Siedlungsflächen Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius): 1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn) 600 m U-Bahnhof, 550 m Straßenbahnhaltestelle 500 m Bus-Haltestelle. Verbindungsstandards Messgröße für Verbindungsstandard Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1,0 sehr gut; > 2,0 ungünstig) Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV-MIV (0 = sehr gut) 43 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Gegensteuerung 44 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug linienhaftes Element Alleen, Uferränder, Stadtkante Verkehrs- und Leitungstrassen Achsen 45 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete) Siedlungsflächen (Erweiterung) Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser) Rohstoffabbau Windnutzung Hochwasserschutz Erholung, Tourismus 46 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG) Abweichung im Einzelfall zulassen wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt (Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz) antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow 47 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG kerntechnische Anlage Endlagerung radioaktiver Abfälle Deponie Abwasserbehandlungsanlage Rohrleitungsanlage Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer Bundesfernstraße Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr Vorhabenbezogene Bundeswasserstraße Fachplanungen Flugplatz 13. (aufgehoben) 14. 15. 16. 17. 18. 19. 48 Planfeststellung HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen bergbauliche Vorhaben Landesplanungsvertrag BerlinAbbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche Brandenburg: Magnetschwebebahnen Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumordnungsverfahren 1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben? 2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROVVerfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung) 3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist 4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme 5. Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit Grundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. Erörterungstermin Bewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO) 6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?) 7. Unterrichtung: 49 Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 Anträge gesamt: 1.096 Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG) davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94 ROV positiv: 260 ROV negativ: 25 Antrag zurückgezogen: 125 Laufende ROV: 100 Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13 50 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“ Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27 51 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Untersagungsverfahren (§ 12 ROG) Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich) Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 LplV): 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen: Bsp. Windteilpläne 52 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Bsp. großflächiger Einzelhandel Definition: Auswirkungen anzunehmen ab 1.200 m² Geschossfläche 700 m² Verkaufsfläche 1. Auswirkungen auf Nahversorgung (Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH-Betriebe vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO) nahversorgungsrelevant: Lebensmittel Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf. Bäcker, Metzger) in 500-1000 m Entfernung Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete 53 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Bsp. großflächiger Einzelhandel 2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche (in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO) Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr) innenstadtrelevant/zentrenrelevant: Textilien, Schuhe, Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/Pharmazie, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik „Grüne-Wiese-relevant“: Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk), Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ-Teile, Bau- und Heimwerkerbedarf (hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft, niedrige Flächenproduktivität) 54 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Flächenproduktivität im Einzelhandel Einzelhandel Umsatz / Jahr / qm Verkaufsfläche [Euro] Foto 8.610 Radio / Fernsehen 6.601 Eisenwaren / Hausrat 5.154 4.597 Lebensmittel http://www-public.tubs.de:8080/~schroete/planungsri chtwerte.htm#Wirtschaft 4.009 Leder- und Galanteriewaren Schuhe 3.753 Textilien 3.707 3.359 Sportartikel Beleuchtung / Elektro 3.226 Drogerie/Kosmetik 3.216 Glas / Porzellan / Keramik 2.955 Spielwaren 2.868 Teppiche / Gardinen Bau- und Heimwerkerbedarf Bau / Garten Gartenbedarf Möbel Shopping-Center 2.710 1.761 1.490 1.355 1.017 3.923 SB-Warenhaus 4.580 Verbrauchermarkt 4.605 Supermarkt Warenhaus 55 Umsatz / Jahr / qm Verkaufsfläche [Euro] 5.119 4.571 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.00 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II 0 Einzelhandel Betriebstyp Standort integriert Warenhaus (alles unter einem Dach) Kaufhaus (einbranchenorientiert) EH-Agglomeration: FOC, EKZ, UEC Fachgeschäft Spezialgeschäft/Boutique Selbstbedienungsladen Discounter Supermärkte Ausfallstraße, Autobahnauffahrt SB-Warenhaus Verbrauchermarkt (Schwerp. Food) Fachmarkt EH-Agglomeration: FOC, EKZ, Fachmarktagglom., UEC 56 Kernstadtzentrum Kernstadtzentrum Innenstadtzentren, Stadtteilzentren (Magnetbetriebe, Ankermieter) Innenstadtzentren, Zentrumsrandlage bei spez. Bedarf (Reit-, Angelsport, Waffen) Stadtzentren, Nähe zu Warenhäusern, Ergänzungsagglomeration Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren. Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren Mittel- und Grundzentren, Stadtteilzentren Stadtrandlagen, autoorientiert, große Parkplätze Stadtrandlage, autoorientiert, große Parkplätze Stadtrandlage, autoorientiert: Ausfallstraße, Gewerbegebiet, Autobahnauffahrt Autobahnauffahrt TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Bsp. großflächiger Einzelhandel Steuerung: Betriebsgröße, Sortiment, Zentralort, Lage im Stadtgebiet Zentralitätsgebot Kongruenzgebot/Beeinträchtigungsverbot Städtebaul. Integrationsgebot Großflächiger EH mit zentrenrelevantem Sortiment: LEP Hessen 2000: nur in OZ, MZ (zentr. Ortsteile) RP Region Stuttgart: nur in zentralörtl. Versorgungskern 57 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Bsp. großflächiger Einzelhandel LEPro Berlin-Brandenburg: § 16 (6) Einrichtungen der privaten Versorgung von überörtlicher Bedeutung und großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nur dort zuzulassen, wo deren Nutzungen nach Art, Lage und Umfang der angestrebten zentralörtlichen Gliederung sowie der in diesem Rahmen zu sichernden Versorgung der Bevölkerung entsprechen. LEP eV Berlin-Brandenburg: 1.0.8 Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Kernbereiche der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum und der städtischen Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird. LEP eV-Entwurf 1.0.8: Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Zentren ist unzulässig. 58 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Regional – informelle Planung Unterscheidungsmerkmale: ohne Rechtsgrundlage, Verfahrensregeln, Beteiligung nicht zwingend handlungs- und umsetzungsorientiert (Ergänzung formeller Instrumente) kleinräumige Projekte und Maßnahmen kurz- bis mittelfristig angelegt Starker Impuls: Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993 (ORA) Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 (HARA) „Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne“ Kooperationsbedarf in Stadtregionen: Grenzen als Wachstumsbremse Konferenztyp – Zusammenarbeitstyp – Verbandstyp – Gebietskörperschaftliche Lösung (Stadtkreis, Regionalstadt, Eingemeindung) 59 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Regional – informelle Planung Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) ORA, HARA, raumordnerisches bzw. regionales Leitbild (Bund, Land, Region) Raumordnerisches, Regionales bzw. Räumliches Strukturkonzept Regionales Entwicklungskonzept der Raumordnung Regionales bzw. integriertes ländliches Entwicklungskonzept (GA, GAK) Modellvorhaben der Raumordnung Regionalkonferenz, Regionalforen (häufig in Verbindung mit Reg. Entw.Konzept) Anpassungsstrategien schrumpfende ländliche Regionen in den neuen Ländern Regionales Flächenmanagement Regionale Sanierungs- und Entwicklungsgebiete Städtenetze Wettbewerbe („Regionen der Zukunft“) Transnationale Zusammenarbeit (Interreg) Modellvorhaben Regionen AKTIV (Ländliche Entwicklung) forstliche Rahmenplanung, Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Aktionsprogramm, IBA Regionalmanagement (Potenziale, Projekte) Regionalmarketing (Vermarktung) 60 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Steuerung kommunal BauGB Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Vierter Teil Bodenordnung Fünfter Teil Enteignung Sechster Teil Erschließung Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz (vgl. Erschließung) Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Dritter Teil Stadtumbau Vierter Teil Soziale Stadt Fünfter Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html 61 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Steuerung kommunal Planung - Sicherung - Mobilisierung Bauleitplanung: (soweit, sobald, sparsam) Flächennutzungsplan (§ 5f BauGB) Bebauungsplan (§§ 8ff, 30 BauGB) PPP Vorhaben- und Erschließungsplan (§§ 12, 30 BauGB) Städtebaulicher Vertrag (§§ 11 BauGB) Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html 62 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Kommune – BauGB-Satzungen Übergangsbereich Innen-Außen Grauzone 34er-Innenbereich Klarstellungssatzung (Abs. 4 Nr. 1, Grenze 34/35) Ergänzungssatzung (Nr. 3, einzelne Außenbereichsflächen, Arrondierung) Entwicklungssatzung(Nr. 2, bebaute Bereich im Außenbereich als 34er, FNP-Bauflächendarstellung, Problem: Streusiedlung, Aussiedlerhöfe, Vorwerke, Weiler, Loose) 35er-Außenbereich: Außenbereichssatzung (Abs. 6 erlaubte Verfestigung Splittersiedlung: Lückenschließung, Dachgeschossausbau, Verbot von Erweiterung Splittersiedlung) 63 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Innenbereich im Zusammenhang bebauter Ortsteil Grauzone, Übergangsbereich Klarstellungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Ergänzungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Entwicklungssatzung § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB, wenn Flächen im F-Plan als Bauflächen dargestellt Außenbereichssatzung ("Lückenfüllungssatzung") § 35 Abs. 6 BauGB einzelne angrenzende Außenbereichsfläc hen sofern von angrenzender Bebauung geprägt, vereinbar mit städtebaulicher Entwicklung (u.a. Ziele der RO, vgl. MSWVaktuell 4/99 S. 48), u. ohne Planungsbedürfnis historische Streu- und Bandbebauung organische Siedlungsstruktur: Aussiedlerhöfe (Flurbereinigung), Vorwerke, Weiler, Loose/Oderbruch, Streusiedl./Spreewald, Reihendörfer ("gesteigertes Durchsetzungsvermöge n ggü. öffentlichen Belangen") bebaute Bereiche im Außenbereich nicht landwirtschaftlich geprägte Wohnbebauung von einigem Gewicht. Unbeachtliche Belange: Entstehen und Verfestigen von Splittersiedlungen, F-Plandarstellung von Wald u. Landwirtsch. weiterhin beachtlich: Erweiterung v. Splittersiedlungen Wesensmerkmale des im Zusammenhang bebauten Ortsteils: - Bebauungskomplex von gewissem Gewicht (gemessen an Zahl der Bauten für ständigen Aufenthalt von Menschen) - Ausdruck organ. Siedlungsstruktur - im Gebiet einer Gemeinde Dauerwohnen Freizeitwohnen, vorübergehender Aufenthalt bebaute Bereiche im Außenbereich, sofern als Baufläche im FPlan dargestellt „Die Großmutter wohnte aber draußen im Wald, eine halbe Stunde vom Dorf“ Splittersiedlung unorganische Siedlungsstruktur: zusammenhang, regellos, funktionslos, z.B. bandartige, einzeilige Bebauung, Behelfsbauten, fehlende Infrastruktur, nicht privilegierte Erweiterungen von privilegierten Vorhaben Kleingärten, Wochenendgrundstücke (Wochenendhäuser keine ortsteilfähigen Bauten, OVG Sachsen, BVerwG), Gartennutzung im Vordergrund Was ist Entstehung, Verfestigung, Erweiterung einer Splittersiedlung? Entstehung einer Splittersiedlung ist das erstmalige Entstehen einer baulichen Anlage von gewissem Gewicht. Erweiterung ist räumliche Vergrößerung (darf nicht durch Außenbereichssatzung als Belang zurückgedrängt werden!) Verfestigung ist jede Verstärkung der Splittersiedlungsnutzung (z. B. durch Lückenschließung, Dachgeschoss-Ausbau) Bestandsschutz Privilegierung § 35 Abs. 1 BauGB Wohnnutzung im Außenbereich u. a.: ggf. teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4, oder entprivilegiert, d.h. Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, dann Splittersiedlung andere Nutzungen z.B. Sport- und Reitplätze 64 Außenbereich nehmen am Bebauungszusammenhang i. d. R. nicht teil, wenn sie den optischen "Eindruck der Geschlossenheit " unterbrechen TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Landwirtschaft Einzelhof, Einöde(hof), Einzelgehöft, Aussiedlerhof Einschicht, Weiler (in Bayern: 3 – 9 Wohngebäude), Rotte, Drubbel, Streusiedlung Vorwerk Wind- und Wassermühlen in exponierter Lage außerhalb der Ortschaft (Wohnung des Betreibers) Forst Forsthaus (Förster) Bahn Bahnwärterhaus (Kommunikation) Schrankenwärterposten Streckenwärterhaus (Kontrolle, Streckenlaufen) Straße Chausseehäuser als Mautstationen (jede Meile = 7532,48 m – Preußen) Wasserwege Schleusenwärterhäuschen Kommune – BauGB-Satzungen Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) Entwicklungssatzung (§ 165 BauGB: erhöhter Wohn-, Arbeitsstättenbedarf, Brachflächen, Gemeinbedarf) Erhaltungssatzung (172 BauGB, Gestalt, Zusammensetzung, Umstrukturierung) 65 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Kommune – BauGB-Satzungen weitere Satzungen nach BauGB: Erschließung (§ 132 BauGB) Ausgleich- und Ersatz (§ 135c BauGB) „Der Beitrag/Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück“ Sicherung Veränderungssperre Baugesuchen) (§ 14 BauGB, § 15 BauGB Zurückstellung von Teilungsgenehmigung (§ 19 BauGB) Fremdenverkehrsfunktion (§ 22 BauGB, Begründung, Teilung Wohnungseigentum) Mobilisierung Besonderes Vorkaufsrecht 66 (§ 25 BauGB) TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Bauland-Mobilisierung Umfrage unter 910 Gemeinden, Stadt+Dorf 1999 Strategietyp Anteil % Typ I klassische Angebotsplanung: B-Plan, 32% Bodenordnung, Erschließung und Beitragserhebung Typ II gemeindeeigene Entwicklung Besitz, Erwerb 38% bzw. Ausübung Vorkaufsrechte in eigener Regie Typ III Entwicklungsträgerschaft im Auftrag der 9% Gemeinde (keine Gemeinde-Haushaltsmittel) Typ IV Investorenentwicklung (VEP und Vertrag) 15% Typ V Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 6% 67 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Bauland-Mobilisierung Neue Instrumente? 21 % Instrumente ausreichend? 72 % Anteil Gemeinden, die Strategietyp einsetzen für: Neubau Typ I Angebotsplanung Typ II gemeindeeigen Typ III Entwicklungsträger Typ IV Investor Typ V Entwicklungsmaßnahme 68 42 31 10 20 13,8 Um-, Nachverdichtung Arrondierung Wiedernutzung 10 4 3,5 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II 21 19 4 22 11 3,3 Kommune - städtebauliche Gebote VA, seltene Anwendung auch ohne B-Plan: Modernisierungs-, Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) B-Plangebiet: Baugebot (bzw. Baulücke im 34er-Gebiet § 176 BauGB) Rückbau- oder Entsiegelungsgebot (§ 179 BauGB) lt. B-Plan: Pflanzgebot (§ 178 BauGB) Baugesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html 69 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Kommune – Satzungen nach BauO Satzungen nach BauO über örtliche Bauvorschriften (§ 89 Bbg BauO): Ortsbild: Gestaltungs-, Abstandsflächen-, Werbeanlagen-, Einfriedungs-, Begrünungssatzung; Notwendige Nebenanlagen: Kinderspielplatz-, Stellplatz-, Fahrradstellplatzsatzg. Ablösesatzung für notwendige Spiel-/Stellplätze 70 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Kommune – weitere Satzungen Satzungen nach anderen Gesetzen: Straßenverkehrsgesetz Parkgebührensatzung “Nutzung des Parkraums durch möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern ist zu gewährleisten. „...werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. ...Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“ Denkmalschutzgesetz § 6a (6): (Bsp. Brandenburg): Denkmalbereichssatzung Gemeindeordnung der Länder (aus Gründen des öffentlichen Wohls, wenn z.B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen erforderlich: Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasserleitung Kanalisation Straßenreinigung Fernwärme (Beschränkung auf bestimmte Gemeindeteile und best. Gruppen von Grundstücken möglich) 71 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Kommune – informelle Planung Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB Rahmenplan, städtebaulicher Entwicklungsgutachten STEP /Stadtentwicklungskonzept (z.B. Einzelhandel, Verkehr, Gewerbe, Büro, Wohnen, Ver- und Entsorgung, Spielplatz, Friedhof, Kleingarten) stadtentwicklungspolitisches Handlungskonzept, integriertes Konzept (Fördervoraussetzung des Bundes für die Programme Soziale Stadt, vgl. VV-Städtebauförderung 2004) Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohnund Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern ) städtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost vgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern) 72 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II Kommune – informelle Planung „Ergebnisse einer von Gemeinde beschlossenen sonst. Planung bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen, vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB“ Ortsentwicklungsplan, Bereichsentwicklungsplan Städtebauliches Strukturkonzept Bebauungskonzept Verkehrsentwicklungskonzept, -plan (Generalverkehrsplan o.Ä., Fördervoraussetzung des Bundes gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vgl. § 3 Ziff. 1b) städtebaulicher oder architektonischer Entwurf, Wettbewerb bzw. Modell Bundes- bzw. Landesgartenschauen 73 TU Berlin, ISR – Bodennutzungsplanung II