Das Gesetz als Grundlage der Verwaltung Begriff und Arten der Rechtsnormen wahr Aussagesätze oder unwahr gelten Verpflichtungssätze oder sind nichtig Art. 163 BV Form der Erlasse der Bundesversammlung Art. 1 Die 22Bundesversammlung Parlamentsgesetz erlässt recht4 Als rechtsetzend gelten Bestimmunsetzende Bestimmungen in der Form des gen, die in unmittelbar und Bundesgesetzes oder derverbindlicher Verordnung. generell-abstrakter Weise in Pflichten Die übrigen Erlasse ergehen der Form auferlegen, Rechte verleihen oder Zuständes Bundesbeschlusses; ein Bundesbedigkeiten festlegen. schluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet. Art. 164 BV Gesetzgebung 1 Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über: a. die Ausübung der politischen Rechte; b. die Einschränkungen von verfassungsmässigen Rechten; c. die Rechte und Pflichten von Personen; d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben; e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes; f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts; g. die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden. 2 Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird. 1. Norm setzt voraus Art. 26 Gemeindesteuergesetz Art. 104 FR RPG Geltung Die Gemeinden können allgemeine 4 Der Oberamtmann oder die Gemeinde Frondienste verordnen. Art. 178 RPG FR kannBegründung die vor der Erteilung derRechte Bewilligung 2 Das Recht aufFrondienstpflichtigen, Entschädigung Sie können von den bezogenen Räumlichkeiten auf Kosten des Pflichten bleibt vorbehalten. die die Arbeiten nicht ausführen Dieses Gesetz tritt wenn amwollen 1. die Eigentümers räumen lassen, Dezember 1962 in rechtfertigen. Kraft. Durchsetzbaroder können, eineMassnahme gleichwertige GeldUmstände diese keitfordern. leistung Integration in Rechtsordnung Zuständigkeit Art. 98 BVG 2 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Asylgesetz vomund 26. berücksichtigt Juni 1998 Art. 3 Umfang Inkrafttretens dabei Die Bundesversammlung der das Schweizerischen 1 Der Auslandschweizer, der 18. Altersjahr insbesondere die sozialen und wirtschaftliter Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69 zurückgelegt hat, kann an den eidgenössichen Verhältnisse. Er kann einzelne VorschrifArt. 5 BVG Gemeinsame Bestimmungen der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine schen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen vor diesem Zeitpunkt Kraft setzen. Geltung 1ten Dieses Gesetz gilt nur in für Personen, die Botschaft des Bundesrates vom 31. August 1977, sowie eidgenössische Initiativund 3 Diebei Vorschriften in Artikel 81 Absätze 2 der AHV versichert sind. beschliesst: Referendumsbegehren unterzeichnen. und 3 und in den Artikeln 82 und 83 sind innerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft zu setzen. Begründung von Rechten und Pflichten Art. 13 USG Immissionsgrenzwerte 6 GSchG Grundsatz 1 Für die Art. Beurteilung 29 BV Stoffe, der schädlichen Es ist untersagt, die Wasser verZuständigkeit zur Normeninhalt oder Die lästigen Parteien Einwirkungen haben Anspruch legt derunmitauf unreinigen können, mittelbar oder Begründung von Bundesrat Gehör. Verordnung Immissionstelbarrechtliches in eindurch Gewässer einzubringen oder Rechten und Pflichten grenzwerte fest. sie versickern zu lassen. Verfahren zur Begründung von Rechten und Pflichten Nachteile Wettbewerb Durchsetzung Anreize Vollstreckung FR: Beschluss vom 9. Januar 1968 Stufe Betreffend Änderung der in verschiedenen Integration Beschlüssen und Reglementen vorgeschrieRechtsordnung Art. 4benen VwVG Bussentarife, sowie Verwendungzu des Beziehung Bestimmungen des Bundesrechts, die ein Bussenertrages anderen Erlassen Verfahren eingehender regeln, finden AnArt. 1 soweit sie den Bestimmungen wendung, Der in Beschlüssen und Reglementen vordieses Gesetzes nicht widersprechen. gesehene Bussentarif wird in dem Sinne abgeändert, dass der Mindestbetrag der Bussen verdoppelt und, da wo kein Höherer Stufe Gleicher Stufe Unterer Stufe Mindestbetrag vorgeschrieben ist, dieser auf 10 Franken festgesetzt wird. Arten von Normen LexArt. Friederich 1 USG Zweck Art. Art. 6Dieses GSchG Bewilligungskontingente Grundsatz 1 11 Gesetz soll Menschen, Tiere und 11 Der Es Pflanzen, ist Bundesrat untersagt, bestimmt Stoffe, die nach Wasser Anhören verunder ihre Lebensgemeinschaften Kantonsregierungen, reinigen können, mittelbar jeweils oder für unmittelbar die Dauer und Lebensräume gegen schädliche oder Normen, die von in ein zwei Gewässer Jahren, einzubringen die jährlichen oder kantonalen sie versikBe- die Unmittelbare Normen, die lästige Einwirkungen schützen insbesondere wie willigungskontingente kern zu lassen. regeln, für den Erwerb die von FerienBegründung Anwenbiologische Vielfalt und dieStoffe Rechte und 2 wohnungen Es ist auch untersagt, und Wohneinheiten solche in Apparthotels ausservon Rechten dung anderer Fruchtbarkeit Bodens erhalten. Pflichten beim halb Rahmen eines Gewässers einerdes gesamtschweizerischen abzulagern oder auszu- reund Pflichten Normen 2 Im Sinne derberücksichtigt Vorsorge sind Einwirkungen, gründet werHöchstzahl; bringen, sofern er dadurch die konkrete dabei die Gefahr staatsgeln (ZweckdieVerunreinigung schädlich oder lästig werdenentsteht. könnten, dendes können. politischen einer und volkswirtschaftlichen Wassers InteresDefinitionen) zu begrenzen. Kompetenzen/ senfrühzeitig des Landes. Verfahren Normen als Steuerungsinstrumente Bewahren Verändern Lösung von Interessenkonflikten Präzedenzfälle Abstrakte Regel Technik der Steuerung bei Präzedenzfällen Pulver/ Pille Gerüst Gerüst Holzrad Sportflugzeug Apotheke Gefährliches Produkt Ungefährliches Produkt für gefährl. Fahrz. Ungefährliches Produkt, aber mangelhaft Technik der Abstraktion für die Findung des Norminhaltes Abstraktion von Präzedenzfällen: Gemeinsamer Nenner Baute muss sich ins Ortsund Landschaftsbild einfügen Redaktion der Norm Innere Normstruktur Verhaltensvorschrift Kompetenznorm Anspruchsnorm Formulierung nach Normstruktur Rechtsfolgenorm Zweck Grundsatz Definition Informationselemente der Norm Aussagesätze Das Haus Verbindung von Subjekt drei Informationselementen ist gross Verb Adjektiv Verpflichtungssätze Das kantonale Enteignungsamt kann verlangen, dass der Enteigner Profile erstellt und das Projekt absteckt. Informationselemente von Verpflichtungssätzen: Direkter Adressat Kantonales Enteignungsamt Indirekter Adressat Enteigner Norminhalt dass der Enteigner Profile erstellt und das Projekt absteckt Normintensität Direkt / indirekt Normgegenstand Enteignungsverfahren Rechtsinstitut Verfügung Art der Norm Kompetenznorm Veränderung von Normen • Das kantonale Enteignungsamt kann verlangen, dass Profile erstellt und das Projekt absteckt wird. • Der Enteigner kann verpflichtet werden, Profile zu erstellen. • Für die Projekte sind Profile zu erstellen; vorbehalten bleiben andere Anordnungen. • Auf das Gesuch ist einzutreten, wenn die Profile erstellt und das Projekt abgesteckt ist. Veränderung von Normen • Die Projektierung umfasst in der Regel auch das Erstellen der Profile und das Abstecken des Projektes. • Zum Gesuch gehört auch • das Erstellen der Profile • das Abstecken des Projektes 1. Norminhalte • Rechte werden: • gewährt • aufgehoben • Pflichten werden: • auferlegt • aufgehoben • Aufgaben und Befugnisse werden: • auferlegt • aufgehoben 1. Norminhalte Normen definieren: • die Träger von Rechten, Pflichten und Befugnissen • die Rechte, Pflichten, Befugnisse • die zeitliche, räumlich und personelle Geltung 2. Normenintensität Normen sind: • unmittelbar anwendbar für direkte und indirekte Adressaten • konkretisierungsbedürftig durch Einzelentscheid für indirekte Adressaten • konkretisierungsbedürftig durch generelle Norm und/oder Einzelentscheid für indirekte Adressaten • unmittelbar anwendbar für direkte Adressaten, konkretisierungsbedürftig durch Handlungen, Entscheid oder Norm für indirekte Adressaten 3. Normengegenstand - Sachbereich - Organisation - Aufgabenteilung - Vollzug - Verfahren - Aufsicht, Kontrolle - Information, Auskünfte - Verhältnis zu anderen Kt. - Finanzrecht - Subvention - Strafbestimmung - Übergangsrecht - Inkrafttreten 4. Direkte Adressaten 5. Indirekte Adressaten • • • • • • • • • Offen: jedermann / alle Einzelperson Juristische Personen Staat — Volk Gesetzgeber Gericht Exekutive - Verwaltung Anstalt — Körperschaft Staat untere Stufe Staat obere Stufe 6. Rechtsinstitute • • • • • • • • • • • • Offen Erlass Genehmigung Verfügung » Bewilligung » Konzession Nichtigkeit Disziplinarmassnahme Handlung Vertrag Auskunft Anhörung Beschwerde Organbeschluss 7. Normsatzstruktur • • • • • • • • • Verhaltensvorschrift Verbotsnorm Gebotsnorm Anspruchsnorm Kompetenznorm Zuständigkeitsregelung Auftragsnorm Rechtsfolgenorm Zweckbestimmung Übung für redaktionelle Verbesserung • Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger können gegen Rückerstattung der erhaltenen Entschädigung die Rückübertragung der gemäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Enteigner verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit ihrer Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem Zweck verwendet worden sind, es sei denn, dass ein neues Enteignungsgesuch eingereicht worden ist. Übung für redaktionelle Verbesserung • Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger können gegen Rückerstattung der erhaltenen Entschädigung die Rückübertragung der gemäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Enteigner verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit ihrer Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem Zweck verwendet worden sind, es sei denn, dass ein neues Enteignungsgesuch eingereicht worden ist. 1. Allgemeine Rechtspflicht des Enteigners • Der Enteigner verwendet die ihm durch die Enteignung übertragenen dinglichen Rechte zu dem für die Enteignung vorgesehenen Zweck. 2. Zweckänderung • Will der Enteigner die dinglichen Rechte zu einem anderen Zweck verwenden, muss er ein neues Enteignungsgesuch einreichen. 3. Anspruch des Enteigneten • Kann die Rückübertragung verlangen 4. Geltungsdauer des Rechtsanspruchs • Das Recht auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke gilt nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Enteignung im Grundbuch. 5. Preis für die Rückübertragung • Bei der Rückübertragung der enteigneten dinglichen Rechte erstattet der Enteignete dem Enteigner die für die Enteignung erhaltene Entschädigung. Artikel a: Änderung des Enteignungszwecks • 1 Der Enteigner verwendet die ihm durch die Enteignung übertragenen dinglichen Rechte zu dem für die Enteignung vorgesehenen Zweck. • 2 Will der Enteigner die dinglichen Rechte zu einem anderen Zweck verwenden, muss er ein neues Enteignungsgesuch einreichen. Artikel b: Rückübertragung • 1 Der Enteignete kann vom Enteigner die Rückgabe der enteigneten dinglichen Rechte verlangen, wenn diese vom Enteigner nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. • 2 Das Recht auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke kann frühestens 5 Jahre nach der Eintragung der Enteignung im Grundbuch geltend gemacht werden. • 3 Bei der Rückübertragung der enteigneten dinglichen Rechte erstattet der Enteignete dem Enteigner die für die Enteignung erhaltene Entschädigung. Unverständliche Norm • Der Enteignete oder seine Rechtsnachfolger können gegen Rückerstattung der erhaltenen Entschädigung die Rückübertragung der gemäss vorliegendem Gesetz enteigneten Grundstücke und dinglichen Rechte durch den Enteigner verlangen, wenn diese innert 5 Jahren seit ihrer Eintragung ins Grundbuch nicht zu dem Zweck verwendet worden sind, es sei denn, dass ein neues Enteignungsgesuch eingereicht worden ist. Definition statt Rechtsfolgenorm • Das Ausstellen und die Ausgabe des Jagdausweises ist an die Voraussetzung geknüpft, dass angemessene Sicherheit für allfällige Schadensstiftung geleistet wird. • Wer den Jagdausweis erwerben will, muss nachweisen, dass er eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Falsche Adressaten • Anspruch auf Invalidenleistungen haben Personen, die bei Eintritt der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit versichert waren und denen eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung zusteht. • Erfüllt ein Ausländer oder Staatenloser die Bedingungen von Abs.1 nur wegen Art. 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung nicht, so hat er dennoch Anspruch auf Invalidenleistungen der Vorsorgeeinrichtungen. Richtige Adressaten • Anspruch auf Invalidenleistungen haben Personen, die bei Beginn der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit versichert waren und zu mindestens 50% invalid sind. Rechtsfolgenorm statt Verhaltenspflicht • Ist der Bestand einer nicht jagdbaren Tierart in einem Gebiet so angewachsen, dass der Lebensraum und damit der Fortbestand der Art als bedroht erscheint, so trifft der betreffende Kanton im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesbehörde die nötigen jagdlichen Vorkehren zur Wiederherstellung des Gleichgewichts. • Die Kantone sorgen dafür, dass das biologische Gleichgewicht zwischen Tier- und Pflanzenwelt und innerhalb des Wildbestandes erhalten bleibt.