John Locke: Naturzustand und Naturrecht 1. Biographie • 29.08.1632 in Wrington (bei Bristol) geboren, 28.10.1704 in Oates (Essex) gestorben • studierte Medizin und Naturwissenschaften in Oxford • verbrachte einige Zeit im Exil (bis 1688) • bis 1700 war er im Kolonialministerium tätig • Empirist, kämpfte politisch auf der Seite der Liberalen 2. Menschenbild Er behauptet das alle Menschen mit den gleichen Vorraussetzungen auf die Welt kommen. Locke: „Die Vernunft aber, welcher dieses Gesetz entspringt, lehrt alle Menschen, wenn sie sie nur um Rat fragen wollen, dass niemand einem anderen, da alle gleich und unabhängig sind, an seinem Leben, seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seinem Besitz Schaden zufügen soll.“ • Diesbezüglich ist gemeint, das jeder Mensch, durch seine Vernunft, in gewisser Weise zwischen Recht und Unrecht differenzieren kann. • Somit alle ein natürliches Gesetz befolgen sollten, wenn sie ihrer Vernunft folgen. 3. Naturzustand • jede Person lebt in „vollkommende[r] Freiheit“ und kann über sich selbst verfügen wie sie will, ist unabhängig vom Willen eines anderen • es sollte keine Unterordnung oder Unterwerfung zwischen den Menschen geben da Lebewesen von „gleicher Art und gleichem Rang unterschiedslos zum Genuss derselben Vorteile der Natur und zum Gebrauch der gleichen Fähigkeiten geboren“ sind • von Natur aus sollte das oben erwähnte natürliche Gesetz herrschen • es soll keine Rangordnung unter den Menschen dazu ermächtigen einander zu zerstören, da wir nicht für einander Nutzen geschaffen sind, ledigliche untergeordnete Lebewesen sind zu unserem Nutzen geschaffen • sollte jemand das natürliche Gesetz nicht befolgen so ist es in aller Hand gelegt Rechenschaft zu üben, also hat „jeder somit das Recht diejenigen, die das Gesetz überschreiten, in dem Maße zu strafen wie es nötig ist eine neue Verletzung zu verhindern, sollen dabei aber nicht aus Wut vorgehen „sondern in ruhiger Überlegung und nach der Sprache seines Gewissens im Verhältnis zu der Schwere eines Vergehens Vergeltung an ihm zu üben“ 4. Leben in einer Gesellschaft • der Anschluss an eine Gesellschaft schränkt die Freiheit eines Individuums ein, da nun auf Kompromisse einzugehen ist • im Gegenzug für diese Einschränkung der Freiheit erhält die Person ein zunehmendes Maß an Sicherheit und Schutz in Bezug auf Eigentum, Leben und Freiheit, das im Naturzustand nicht hinreichend gegeben ist • um Schutz und Sicherheit zu gewährleisten bedarf es mehrere Dinge: – ein „annerkantes Gesetz, das mit allgemeiner Zustimmung als die Norm für Recht und Unrecht als der allgemeine Maßstab zur Entscheidung aller Streitfälle“ dient – einen „annerkanten und unparteiischen Richter mit Autorität, alle Streitfälle nach dem eingeführten Gesetz zu entscheiden – eine „Gewalt, die dem Urteil, wenn es gerecht ist, Rückhalt gibt, es verteidigt und für die gebührende Vollstreckung sorgt • hierfür geben die Menschen ihre persönliche Macht zu strafen auf • die höchste Gewalt (legislative) regiert dann nach den von der Gemeinschaft akzeptiereten Regeln, Richter (judicative) verhängt gerechtfertigte und unparteiisch gefällte Urteile die dann von der executive ausgeführt werden • sollte die höchste Gewalt ihre Macht missbrauchen so wird jeglichen Unterwerfung der Individuuen hinfällig, sie müssen sich nicht mehr den Regeln der Gesellschaft beugen sondern haben dann die Möglichkeit neue Legislativen zu gründen 4. Kritik • Locke’s Menschenbild widerspricht in gewisser Weise seiner Staatstheorie. Denn spricht er davon das jeder Mensch vernunftgebabt ist und sie deshalb dem Naturgesetz (s. Menschenbild) folgen würde, wenn er seine Vernunft anwendet. • Allerdings wären, wenn dem so wäre, keine Gesellschaften nötig um die Individuuen zu schützen, da alle, Vernunft anwendent, dem Gesetz folgen würden sodass es zu keinerlei Streitfällen käme. • Ein weiterer Punkt ist die Beziehung zwischen unterschiedlichen Gesellschaften, welche über unterschiedliche Ansichten von Recht und Regeln verfügen sodass es zwischen diesen zu Konflikten kommen kann, es allerdings keinen Richter gibt der einer der beiden Seiten Recht geben kann, denn handeln beide nach dem ihrigem Recht. Hierzu bräuchte es eine universelle Auffassung von Recht und Regeln, der jedes einzelnes Individuum folgt, also müssten alle die selbe gesellschaftliche Ordnung akzeptieren und somit keine Möglichkeit frei zu bestimmen ob sie aus dem Naturzustand in eine Gesellschaft, bzw. welche sie überwechseln möchten. Also wäre der Naturzustand garnicht mehr gegeben! Da auf diesem die gesamte Theorie basiert, halten wir sie für nicht umsetzbar! ENDE! Kommentare von zwei professionellen Philosophen: HABUBA RABUBA! BOAH ALTER! WAR VOLL GROOVY DAS GEIL! ALTER! Prof. AlfredLokk Google Prof. Dr. Dr. Jonny