John Locke: Naturzustand und Naturrecht

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John Locke: Naturzustand und
Naturrecht
1. Biographie
• 29.08.1632 in Wrington (bei Bristol) geboren,
28.10.1704 in Oates (Essex) gestorben
• studierte Medizin und Naturwissenschaften in
Oxford
• verbrachte einige Zeit im Exil (bis 1688)
• bis 1700 war er im Kolonialministerium tätig
• Empirist, kämpfte politisch auf der Seite der
Liberalen
2. Menschenbild
Er behauptet das alle Menschen mit den
gleichen Vorraussetzungen auf die Welt
kommen.
Locke: „Die Vernunft aber,
welcher dieses Gesetz
entspringt,
lehrt
alle
Menschen, wenn sie sie
nur um Rat fragen wollen,
dass niemand einem
anderen, da alle gleich
und unabhängig sind, an
seinem Leben, seiner
Gesundheit, seiner Freiheit
oder
seinem
Besitz
Schaden zufügen soll.“
• Diesbezüglich ist gemeint, das jeder Mensch,
durch seine Vernunft, in gewisser Weise
zwischen Recht und Unrecht differenzieren
kann.
• Somit alle ein natürliches Gesetz befolgen
sollten, wenn sie ihrer Vernunft folgen.
3. Naturzustand
• jede Person lebt in „vollkommende[r] Freiheit“
und kann über sich selbst verfügen wie sie
will, ist unabhängig vom Willen eines anderen
• es sollte keine Unterordnung oder
Unterwerfung zwischen den Menschen geben
da Lebewesen von „gleicher Art und gleichem
Rang unterschiedslos zum Genuss derselben
Vorteile der Natur und zum Gebrauch der
gleichen Fähigkeiten geboren“ sind
• von Natur aus sollte das oben erwähnte
natürliche Gesetz herrschen
• es soll keine Rangordnung unter den
Menschen dazu ermächtigen einander zu
zerstören, da wir nicht für einander Nutzen
geschaffen sind, ledigliche untergeordnete
Lebewesen sind zu unserem Nutzen
geschaffen
• sollte jemand das natürliche Gesetz nicht
befolgen so ist es in aller Hand gelegt
Rechenschaft zu üben, also hat „jeder somit
das Recht diejenigen, die das Gesetz
überschreiten, in dem Maße zu strafen wie es
nötig ist eine neue Verletzung zu verhindern,
sollen dabei aber nicht aus Wut vorgehen
„sondern in ruhiger Überlegung und nach der
Sprache seines Gewissens im Verhältnis zu der
Schwere eines Vergehens Vergeltung an ihm
zu üben“
4. Leben in einer Gesellschaft
• der Anschluss an eine Gesellschaft schränkt
die Freiheit eines Individuums ein, da nun auf
Kompromisse einzugehen ist
• im Gegenzug für diese Einschränkung der
Freiheit erhält die Person ein zunehmendes
Maß an Sicherheit und Schutz in Bezug auf
Eigentum, Leben und Freiheit, das im
Naturzustand nicht hinreichend gegeben ist
• um Schutz und Sicherheit zu gewährleisten
bedarf es mehrere Dinge:
– ein „annerkantes Gesetz, das mit allgemeiner
Zustimmung als die Norm für Recht und Unrecht
als der allgemeine Maßstab zur Entscheidung aller
Streitfälle“ dient
– einen „annerkanten und unparteiischen Richter
mit Autorität, alle Streitfälle nach dem
eingeführten Gesetz zu entscheiden
– eine „Gewalt, die dem Urteil, wenn es gerecht ist,
Rückhalt gibt, es verteidigt und für die
gebührende Vollstreckung sorgt
• hierfür geben die Menschen ihre persönliche
Macht zu strafen auf
• die höchste Gewalt (legislative) regiert dann nach
den von der Gemeinschaft akzeptiereten Regeln,
Richter (judicative) verhängt gerechtfertigte und
unparteiisch gefällte Urteile die dann von der
executive ausgeführt werden
• sollte die höchste Gewalt ihre Macht
missbrauchen so wird jeglichen Unterwerfung der
Individuuen hinfällig, sie müssen sich nicht mehr
den Regeln der Gesellschaft beugen sondern
haben dann die Möglichkeit neue Legislativen zu
gründen
4. Kritik
• Locke’s Menschenbild widerspricht in gewisser
Weise seiner Staatstheorie. Denn spricht er davon
das jeder Mensch vernunftgebabt ist und sie
deshalb dem Naturgesetz (s. Menschenbild)
folgen würde, wenn er seine Vernunft anwendet.
• Allerdings wären, wenn dem so wäre, keine
Gesellschaften nötig um die Individuuen zu
schützen, da alle, Vernunft anwendent, dem
Gesetz folgen würden sodass es zu keinerlei
Streitfällen käme.
• Ein weiterer Punkt ist die Beziehung zwischen
unterschiedlichen Gesellschaften, welche über
unterschiedliche Ansichten von Recht und Regeln
verfügen sodass es zwischen diesen zu Konflikten
kommen kann, es allerdings keinen Richter gibt der
einer der beiden Seiten Recht geben kann, denn
handeln beide nach dem ihrigem Recht. Hierzu
bräuchte es eine universelle Auffassung von Recht
und Regeln, der jedes einzelnes Individuum folgt,
also müssten alle die selbe gesellschaftliche
Ordnung akzeptieren und somit keine Möglichkeit
frei zu bestimmen ob sie aus dem Naturzustand in
eine Gesellschaft, bzw. welche sie überwechseln
möchten.
Also wäre der Naturzustand garnicht mehr
gegeben! Da auf diesem die gesamte Theorie
basiert, halten wir sie für nicht umsetzbar!
ENDE!
Kommentare von
zwei professionellen
Philosophen:
HABUBA RABUBA!
BOAH ALTER! WAR
VOLL GROOVY
DAS GEIL!
ALTER!
Prof.
AlfredLokk
Google
Prof. Dr.
Dr. Jonny
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