Das neue Naturschutzrecht in BadenWürttemberg Neue Wege zur Flexibilisierung der Eingriffsregelung – Eingriff/Ausgleich, Ökokonto und Kompensationsverzeichnis Dr. Dietrich Kratsch, MLR Referat 43 Tagung am 8.Juni 2005, Universität Hohenheim [email protected] Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 1.: Anpassung von Definitionen an das BNatSchG: • • • • Erweiterung des Eingriffsbegriffs (§ 20 Abs. 1 NatSchGE) Ausgleich (§ 21 Abs. 2 NatSchGE) Ersatz in der „betroffenen Großlandschaft“ (§ 21 Abs. 2 NatSchG) Grundsätzlich nur flächengleiche Kompensation (§ 21 Abs. 2 Satz 4 NatSchGE), „Timelag“ wird über Ausgleichsabgabe abgegolten (§ 21 Abs. 5 Satz 2 NatSchGE) Folie 2, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 2.: • • Anpassung an die Landwirtschaftsklausel des BNatSchG (§ 20 Abs. 2 NatSchGE) Sonderregelung bei Wiederaufnahme der früheren land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung nach Vertragsablauf (5-Jahresfrist, § 20 Abs. 3 NatSchGE) Folie 3, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 3.: Anpassung an die Stufenfolge des BNatSchG: Abwägung erst, wenn Ausgleich und Ersatz keine vollständige Kompensation ergeben, § 19 Abs. 3 BNatSchG / § 21 Abs. 4 NatSchGE Folie 4, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Stufenfolge bisher: Stufenfolge künftig: 1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5. Vermeidung/Minimierung Ausgleichsmaßnahmen Naturschutzrechtl. Abwägung Ersatzmaßnahmen Ausgleichsabgabe Folie 5, 16.05.2016 Vermeidung/Minimierung Ausgleichsmaßnahmen Ersatzmaßnahmen Naturschutzrechtl. Abwägung Ausgleichsabgabe Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 4.: Anpassung an Abwägungsvorgaben des BNatSchG: • Minderung des Standards bei der Abwägung: keine Beschränkung auf öffentliche Interessen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 NatSchGE) • Aber: Höhere Anforderungen bei streng geschützten Arten (§ 21 Abs.4 Satz 2 NatSchGE) Folie 6, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 5.: Umsetzung der Vorgaben des BNatSchG zur Sicherung der Maßnahmen • • • • Rechtliche Sicherung der Maßnahmen (§ 23 Abs. 3 NatSchGE) Kompensationsverzeichnis ( 23 Abs. 7 NatSchGE) Einzelheiten werden durch RVO geregelt (§ 23 Abs. 8 NatschGE) Bessere Absicherung der Kompensation bei Verzögerungen oder Einstellung des Eingriffs oder bei Prognosefehlern (nachträgliche Auflagen, § 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 NatSchGE) Folie 7, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Die „Kür“: das Öko-Konto • Zeitliche Flexibilisierung = Ökokonto • Länder können Vorgaben zur Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen treffen. Grenzen der Flexibilisierung : - Naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen erforderlich - Vorrangig Funktionenbezug - Maßnahme muss in der betroffenen Großlandschaft durchgeführt werden • Möglichst Herleitung aus Konzept (§ 21 Abs. 3 NatSchGE) • Einheitliche Bewertungsmethoden Folie 8, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Grundzüge der Ökokonto-Regelung (§ 22 NatSchGE): • • • • • Folie 9, 16.05.2016 Regeln für vorzeitige Maßnahmen: - Vorherige Zustimmung durch Naturschutzbehörde - Bewertung des Ausgangs- und Endzustandes - Sicherung der Dauerhaftigkeit Handelbarkeit Berücksichtigung der Auswirkungen auf Landwirtschaft Option: Verknüpfung mit Öko-Konto Bauleitplanung Einzelheiten sind in Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags festzulegen Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Das „magische Dreieck“ der Ökokonto-Verordnung Rechtssicherheit Fachliche Anforderungen Praktikabilität Folie 10, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Fazit: Das Öko-Konto bringt eine Option. Maßgeblich für Akzeptanz und breite Entfaltung werden praxistaugliche, fachlich stimmige und rechtssichere untergesetzliche Regelungen sein. Folie 11, 16.05.2016 Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung Fundstellen des „Sparwasser-Gutachtens“: Sparwasser/Wöckel, Einzelmaßnahmen der Eingriffskompensation: Möglichkeiten und Grenzen der landesrechtlichen Umsetzung, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 2004 S. 246 – 252 Sparwasser/Wöckel, Zur Systematik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004 S. 1189 – 1195 Herzlichen Dank für‘s Zuhören! Folie 12, 16.05.2016