Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg

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Das neue Naturschutzrecht in BadenWürttemberg
Neue Wege zur Flexibilisierung der
Eingriffsregelung –
Eingriff/Ausgleich, Ökokonto und
Kompensationsverzeichnis
Dr. Dietrich Kratsch, MLR Referat 43
Tagung am 8.Juni 2005, Universität Hohenheim
[email protected]
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 1.:
Anpassung von Definitionen an das BNatSchG:
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Erweiterung des Eingriffsbegriffs (§ 20 Abs. 1 NatSchGE)
Ausgleich (§ 21 Abs. 2 NatSchGE)
Ersatz in der „betroffenen Großlandschaft“ (§ 21 Abs. 2 NatSchG)
Grundsätzlich nur flächengleiche Kompensation (§ 21 Abs. 2 Satz
4 NatSchGE), „Timelag“ wird über Ausgleichsabgabe abgegolten
(§ 21 Abs. 5 Satz 2 NatSchGE)
Folie 2, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 2.:
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Anpassung an die Landwirtschaftsklausel des
BNatSchG (§ 20 Abs. 2 NatSchGE)
Sonderregelung bei Wiederaufnahme der
früheren land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung nach Vertragsablauf
(5-Jahresfrist, § 20 Abs. 3 NatSchGE)
Folie 3, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 3.:
Anpassung an die Stufenfolge des BNatSchG:
Abwägung erst, wenn Ausgleich und Ersatz keine
vollständige Kompensation ergeben,
§ 19 Abs. 3 BNatSchG / § 21 Abs. 4 NatSchGE
Folie 4, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Stufenfolge bisher:
Stufenfolge künftig:
1.
2.
3.
4.
5.
1.
2.
3.
4.
5.
Vermeidung/Minimierung
Ausgleichsmaßnahmen
Naturschutzrechtl. Abwägung
Ersatzmaßnahmen
Ausgleichsabgabe
Folie 5, 16.05.2016
Vermeidung/Minimierung
Ausgleichsmaßnahmen
Ersatzmaßnahmen
Naturschutzrechtl. Abwägung
Ausgleichsabgabe
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 4.:
Anpassung an Abwägungsvorgaben des
BNatSchG:
• Minderung des Standards bei der Abwägung:
keine Beschränkung auf öffentliche Interessen
(§ 21 Abs. 4 Satz 1 NatSchGE)
• Aber: Höhere Anforderungen bei streng
geschützten Arten (§ 21 Abs.4 Satz 2
NatSchGE)
Folie 6, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 5.:
Umsetzung der Vorgaben des BNatSchG zur
Sicherung der Maßnahmen
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Rechtliche Sicherung der Maßnahmen (§ 23 Abs. 3 NatSchGE)
Kompensationsverzeichnis ( 23 Abs. 7 NatSchGE)
Einzelheiten werden durch RVO geregelt (§ 23 Abs. 8 NatschGE)
Bessere Absicherung der Kompensation bei Verzögerungen oder
Einstellung des Eingriffs oder bei Prognosefehlern (nachträgliche
Auflagen, § 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 NatSchGE)
Folie 7, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Die „Kür“: das Öko-Konto
• Zeitliche Flexibilisierung = Ökokonto
• Länder können Vorgaben zur Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen treffen. Grenzen der Flexibilisierung :
- Naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen erforderlich
- Vorrangig Funktionenbezug
- Maßnahme muss in der betroffenen Großlandschaft
durchgeführt werden
• Möglichst Herleitung aus Konzept (§ 21 Abs. 3 NatSchGE)
• Einheitliche Bewertungsmethoden
Folie 8, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Grundzüge der Ökokonto-Regelung
(§ 22 NatSchGE):
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Folie 9, 16.05.2016
Regeln für vorzeitige Maßnahmen:
- Vorherige Zustimmung durch Naturschutzbehörde
- Bewertung des Ausgangs- und Endzustandes
- Sicherung der Dauerhaftigkeit
Handelbarkeit
Berücksichtigung der Auswirkungen auf Landwirtschaft
Option: Verknüpfung mit Öko-Konto Bauleitplanung
Einzelheiten sind in Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Landtags festzulegen
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Das „magische Dreieck“ der Ökokonto-Verordnung
Rechtssicherheit
Fachliche
Anforderungen
Praktikabilität
Folie 10, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Fazit:
Das Öko-Konto bringt eine Option.
Maßgeblich für Akzeptanz und breite
Entfaltung werden praxistaugliche,
fachlich stimmige und rechtssichere
untergesetzliche Regelungen sein.
Folie 11, 16.05.2016
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Eingriffsregelung
Fundstellen des „Sparwasser-Gutachtens“:
Sparwasser/Wöckel, Einzelmaßnahmen der Eingriffskompensation:
Möglichkeiten und Grenzen der landesrechtlichen Umsetzung,
Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 2004 S. 246 – 252
Sparwasser/Wöckel, Zur Systematik der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
2004 S. 1189 – 1195
Herzlichen Dank für‘s Zuhören!
Folie 12, 16.05.2016
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