Reform des Gesundheitswesens in der Slowakei Rudolf Zajac Peter Pažitný Wien, 24.2.2005 I. Population: Introduction - Slovakia 5,4 million people Living Standard: average 51% of EU Middle income country Wien, 24.2.2005 Ausgaben auf Gesundheitswesen 14,00 Ausgaben auf Gesundheitswesen als % aus BIP 12,00 10,00 USA GER CZ SVK 8,00 DEN 6,00 ESP IRE 4,00 2,00 ROM BIP per capita in PPP in USD 0,00 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000 40000 Quelle: OECD Wien, 24.2.2005 Deficit der Offentlichen Finanzen (% der BIP) 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 0,0 -0,5 -1,0 -0,9 -0,8 -0,9 -0,4 0,0 -0,2 -2,0 -2,0 -3,0 -4,0 -3,6 -3,6 -4,1 -3,6 -3,4 -5,0 -5,3 -6,0 -7,0 -8,0 -6,6 -6,1 -6,4 -7,5 GFS 86 ESA 95 Health care Wien, 24.2.2005 Einstellung des gegenwärtigen Systems Solidarität Wiederspruch zwischen den Quellen und der Solidarität Quellen 23 (Steuern) 5 (Privatisierungsseinnahmen) 8 17 (informelle Zahlungen) (direkte Zahlungen) 47 (Abgaben) Solidarität 0 Quellen Wien, 24.2.2005 Folgen Preise und Ausgaben Überschuss an Nachfrage und Angebot 3 Ausgaben 1 2 3 endlose Nachfrage 1 Menge Wien, 24.2.2005 Effektivitätskluft 1,000 0,900 Output LUX CZ 0,800 AUT SVK 0,700 0,600 0,500 HUN 0,400 0,300 0,200 0,100 0,000 0,000 Anhand Korrektionen um die Einkommenshöhe, um Beschäftigungsrate und Altersstruktur WÄCHST bis zum Posten: Input : Output 0,526 : 0,612 0,200 0,400 0,600 0,800 Input 1,000 Wien, 24.2.2005 Effektivität des Gesundheitswesens Luxembourg Effektivität = 1,000 Slowakei Effektivität = 0,612 Wien, 24.2.2005 Slovakia the leader in Reforms ? Tax Reform (2003) – Corporate and Wage Tax – 19 % II. Pension Reform (2003) – Two pillars (public and private) III. Public Administration Reform (2004) – Fiscal Decentralization IV. Labour Market Reform (2003) – Modern Labour Code V. Health Care Reform - Stabilization (2003) - Reform Acts (2004) I. Wien, 24.2.2005 Vorreform - „Vorbereitung“ des Bürgers oder Stabilisierung (Juni 2003) Application of marginal co-payments Patient Health Insurance Fund Provider (pharmacy) Primary care 20 Sk 0 Sk 20 Sk Secondary care 20 Sk 0 Sk 20 Sk Accomodation and food in inpatient care 50 Sk 0 Sk 50 Sk 15 Sk 5 Sk Transport Prescription fee 2 Sk/km 20 Sk Wien, 24.2.2005 Reformpuzzle Gesetz über die Krankenkassen und Aufsicht über der Gesundheitsfürsorge Gesetz über die Krankenversicheru ng Gesetz über den Umfang der Gesundheitsfürsorge, die aufgrund der öffentlichen Krankenkassen getilgt wird Gesetz über die Gesundheitsfürsor ge Gesetz über die Gewährleister der Gesundheitsfürsorg e und über ständische Organisationen Gesetz über den Rettungsdienst Wien, 24.2.2005 Reformprinzipien 1. gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf 2. Zahlungsfähigkeit 3. Universelle Deckung 4. Schutz der Patientenrechte 5. Eintreibung der Spielregeln 6. Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung 7. Sicherstellung des freien Zutrittes der Gewährleister mit Lizenz zum Gesundheitsmarkt Wien, 24.2.2005 Philosophische Hauptveränderungen Höhere Verantwortung der Krankenkassen für den Einkauf der Gesundheitsfürsorge und finanziellen Schutz des Patienten Höhere Verantwortung des Gewährleisters für die Gewährung der Gesundheitsfürsorge Höhere Verantwortung des Patienten für seinen Gesundheitszustand Wien, 24.2.2005 Gesundheitsfürsorge Grundprinzip: Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung. Wien, 24.2.2005 Klare Definitionen und Regeln 1. 2. 3. 4. 5. 6. Definition der Vorgehensweise „lege artis“ Definition der unaufschiebbaren Fürsorge Definition des informierten Einverständnisses Zugang und Abgabe der Krankendokumentation und Schutz der Angaben bzgl. des Patienten Leistungskataloge zur Ermittlung und zur Behebung der Krankheit (sehe Gesetz über den Umfang) Integrierte Europäische Charta der Patientenrechte (z.B. Recht auf die Auswahl des Gewährleisters, auf würdige Herangehensweise des Arztes an den Patienten, auf Informationen über den Gesundheitszustand,...) 7. Grundlagen der Bioethik (Transplantationen, Sterilisierungen, biomedizinische Forschung) Wien, 24.2.2005 Krankenversicherung Respektiert: Solidarität Zahlungsfähigkeit Muss sicherstellen: universelle Deckung ohne Einfluss der sozialen Stellung des Empfängers Wien, 24.2.2005 Krankenversicherung öffentliche Krankenversicherun g (solidarisch) Umfang wird vom Sondergesetz bestimmt, obligatorisch Individuelle Krankenversicherun g Sichert die individuellen Bedürfnisse, fakultativ Wien, 24.2.2005 Umverteilung gemäss der Aufwandsziffer (Risikos) Ziel: für jeden Versicherten gleichen Quellenumfang gemäss seiner Risikoziffer vorzubereiten 6 Risikoziffer - Frauen 5 Risikoziffer - Männer 4 3 2 1 7 üb 9 er 80 s bi 74 s 75 bi 69 s 70 bi 64 s 65 bi 60 s 60 bi 54 s 55 bi 49 s 50 bi 44 s 45 bi 39 s 40 bi 34 s 35 bi 29 s 30 bi 24 s 25 bi 19 s 20 bi 14 15 s 9 bi bi s 10 5 0 bi s 4 0 Wien, 24.2.2005 Krankenkassen und Aufsicht über die Gesundheitsfürsorge Krankenkassen Pflicht zur Abwicklung der Krankenversicherung Möglichkeit individueller Versicherung Möglichkeit der Krankenversicherung Transformierung heutiger öffentlicher Gesellschaften zu Aktiengesellschaften Aufsichtsbehörde Erlässt Erlaubnisse (Lizenzen) den Krankenkassen Kontrolliert die Solvenz der Krankenkassen Beaufsichtigt und kontrolliert a) die Kassen, ob sie die Gesundheitsfürsorge im gesetzlichen Umfang gekauft haben b) die Gewährleister, ob diese lege artis gewährt wurden Wien, 24.2.2005 Pluralität der Krankenkassen – ja oder nein? Auswahl Auswahl Auswahl UMVERTEILUNG Einkauf der GF Einkauf der GF Einkauf der GF Wien, 24.2.2005 Einkaufsmittel Krankenversi cherung Auswahl des Gewährleisters aufgrund der Qualität und des Preises Qualitätsstandards Das Gesetz schreibt den Kassen die Zahlungsmechanismen nicht vor. Wien, 24.2.2005 Ziel: Steigerung der Kassenpflicht Patientenmanagement Krankenhaus Patient Krankenkasse Arzt (PAS, ŠAS) Wien, 24.2.2005 Rettungsdienst Bestandteil des integrierten Rettungssystems (IZS) Solche Organisierung der Dienstleistung des Rettungsnetzes, dass man in Kooperation mit der IZS oder selbstständig zu 98 % der Bürger in weiniger als 10 Minuten gelangt. Wien, 24.2.2005 Gesetz über die Gewährleister Grundprinzipien: Den freien Zugang der berechtigten (mit Lizenz) Gewährleister zu gewährleisten Die Leistung der Staatsämter erster Instanz an Fachkammern zu übertragen Das Gesetz beinhaltet den ethischen Kodex des Gewährleisters, Pflicht der lebenslangen Weiterbildung und Kontrolle Transformiert die grössten KH`s in AG`s, wobei die Aktien meist von Hochschulen, Städten und Regionen gehalten werden Wien, 24.2.2005 Gesetz über den Umfang Grundprinzip: Gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf. Wien, 24.2.2005 Liste der Prioritäten bzgl. der Bürger Krankheit Herz - Kreislauf - Störungen Onkologische Erkrankungen Diabetes, Zuckerkrankheit, Störungen des Metabolismus Krankheiten des Bewegungsapparats Psychische, Psychiatrie - und Nervenkrankheiten/ Stress Grippe Allergien Krankheiten der Atmungswege Infektionskrankheiten, Gelbsucht, TBC und AIDS Falsche Ernährung, Fettsucht Alkoholismus, Rauchen, Drogenabhängigkeiten Zahnprobleme Quelle: Hautkrankheiten FOCUS, Januar 2004 Gynäkologische Krankheiten % 74,2 68,8 26,2 16,6 16,1 12,1 10,9 8,6 6,3 6,2 4,6 1,4 0,9 0,8 Wien, 24.2.2005 Kategorisierungskriterien (§ 9) Bei der Kategorisierung der Diagnosen wird geachtet auf: die Ernsthaftigkeit der Krankheit, Fähigkeit verschiedener Versichertengruppen an der Heilung finanziell mitzuwirken * * - die Höhe der Versichertenzahlung kann man in Abhängigkeit von Indikationsbegrenzungen, Alter und Prioritäten der Gesundheitspolitik Wien, 24.2.2005 festlegen. Leistungskatalogisierung Festlegung einer diagnostischen und therapeutischen Standardvorgehensweise (Gesetz über die Gesundheitsfürsorge) Leistungen, die zur Krankheitsermittlung führen (Diagnostikleistungen) Krankheit Leistungen, die zur Behebung der Krankheit führen (Heilungsleistungen) Wien, 24.2.2005 Kategorisierungsmodel Leistungen 1 2 3 Krankheiten ... cca 9 000 - voll erstattete Leistung - teilweise erstattete Leistung - unerstattete Leistung Wien, 24.2.2005 Sozialgleichgewicht Die Höhe der Mitbeteiligung der Bürger wird nicht erhöht, jedoch ändert sich die Ausgabenstruktur gemäss der Prioritäten. Wien, 24.2.2005 Kategorisierungsmodel in der Praxis 1 2 3 ... Kritische Risiken: finanzieller Schutz der Patienten vor dem Risiko hoher Kosten unaufschiebbare Fürsorge chronische Krankheiten Krankheiten PARLAMENT Vysoká miera spoluúčasti Optimálna výška Niedriger Beteiligungsmass spoluúčasti Krankenkas sen Ministerium cca 9 000 Fachleute - Zahlung aus VZP - Mitbeteiligung des Versicherten Wien, 24.2.2005 Verantwortung des Patienten Materialisierung der Verantwortung des Patienten für Präventionen und Einhaltung des Heilungsregimes Krankenkasse hat das Recht auf Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung der gewährten Gesundheitsfürsorge gegenüber dem Versicherten, sollte ihm diese nachweislich infolge der Verletzung des Heilregimes oder infolge der Einnahme eines Suchtmittels gewährt worden sein, dem Versicherten einen Zahlungsteil zurückzuerstatten, der seiner Beteiligung entspricht, sollte der Versicherte regelmässig an Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen teilnehmen und er eine gesunde Lebensweise führt. Wien, 24.2.2005 Position of political decisions How much sources? How much benefits Efficiency Netherlands 1,000 Slovakia 0,612 Increase effectiveness and decrease the expectations of citizens Wien, 24.2.2005 NEUE SPIELER Aufsichtsbehörde Finanzen Aufsicht über GF Aufsicht über KV Finanze n Krankenv ersicheru ng Gewährleister Umfang Erlaubnis Gesundheitsfürsorge VÚC, Kammer MZ SR n Erlaubnis Finanzen Lizenz Lizenz Rettungsdienst Wien, 24.2.2005 We're lucky that the hole is not on our side ... ??? ... Wien, 24.2.2005 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Wir begrüssen gerne Ihre Bemerkungen und Sie finden weitere Informationen unter www.zdravotnictvo.sk und www.reformazdravotnictva.sk Wien, 24.2.2005