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Werbung
Reform des Gesundheitswesens in der
Slowakei
Rudolf Zajac
Peter Pažitný
Wien, 24.2.2005
I.
Population:
Introduction - Slovakia
5,4 million people
Living Standard:
average
51% of EU
Middle income country
Wien, 24.2.2005
Ausgaben auf
Gesundheitswesen
14,00
Ausgaben auf
Gesundheitswesen als %
aus BIP
12,00
10,00
USA
GER
CZ
SVK
8,00
DEN
6,00
ESP
IRE
4,00
2,00
ROM
BIP per capita in PPP in USD
0,00
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000
Quelle: OECD
Wien, 24.2.2005
Deficit der Offentlichen Finanzen
(% der BIP)
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
0,0
-0,5
-1,0
-0,9
-0,8
-0,9
-0,4
0,0
-0,2
-2,0
-2,0
-3,0
-4,0 -3,6
-3,6
-4,1
-3,6
-3,4
-5,0
-5,3
-6,0
-7,0
-8,0
-6,6
-6,1
-6,4
-7,5
GFS 86
ESA 95
Health care
Wien, 24.2.2005
Einstellung des gegenwärtigen
Systems
Solidarität
Wiederspruch
zwischen den
Quellen und der
Solidarität
Quellen
23
(Steuern)
5
(Privatisierungsseinnahmen)
8 17 (informelle Zahlungen)
(direkte Zahlungen)
47 (Abgaben)
Solidarität
0
Quellen
Wien, 24.2.2005
Folgen
Preise und Ausgaben
Überschuss an Nachfrage und Angebot
3
Ausgaben
1
2
3
endlose
Nachfrage
1
Menge
Wien, 24.2.2005
Effektivitätskluft
1,000
0,900
Output
LUX
CZ
0,800
AUT
SVK
0,700
0,600
0,500
HUN
0,400
0,300
0,200
0,100
0,000
0,000
Anhand Korrektionen um die
Einkommenshöhe, um Beschäftigungsrate
und Altersstruktur WÄCHST bis zum Posten:
Input : Output
0,526 : 0,612
0,200
0,400
0,600
0,800
Input
1,000
Wien, 24.2.2005
Effektivität des
Gesundheitswesens
Luxembourg
Effektivität = 1,000
Slowakei
Effektivität = 0,612
Wien, 24.2.2005
Slovakia the leader in Reforms ?
Tax Reform (2003) – Corporate and Wage Tax – 19 %
II.
Pension Reform (2003) – Two pillars (public and
private)
III. Public Administration Reform (2004) – Fiscal
Decentralization
IV. Labour Market Reform (2003) – Modern Labour Code
V. Health Care Reform - Stabilization (2003)
- Reform Acts (2004)
I.
Wien, 24.2.2005
Vorreform - „Vorbereitung“ des Bürgers oder
Stabilisierung (Juni 2003)
Application of marginal co-payments
Patient
Health
Insurance
Fund
Provider
(pharmacy)
Primary care
20 Sk
0 Sk
20 Sk
Secondary care
20 Sk
0 Sk
20 Sk
Accomodation and
food in inpatient
care
50 Sk
0 Sk
50 Sk
15 Sk
5 Sk
Transport
Prescription fee
2 Sk/km
20 Sk
Wien, 24.2.2005
Reformpuzzle
Gesetz über die
Krankenkassen und
Aufsicht über der
Gesundheitsfürsorge
Gesetz über die
Krankenversicheru
ng
Gesetz über den Umfang der
Gesundheitsfürsorge, die
aufgrund der öffentlichen
Krankenkassen getilgt wird
Gesetz über die
Gesundheitsfürsor
ge
Gesetz über
die Gewährleister
der
Gesundheitsfürsorg
e und über
ständische
Organisationen
Gesetz über den
Rettungsdienst
Wien, 24.2.2005
Reformprinzipien
1. gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf
2. Zahlungsfähigkeit
3. Universelle Deckung
4. Schutz der Patientenrechte
5. Eintreibung der Spielregeln
6. Gesundheitsfürsorge ist technisch gesehen
eine Dienstleistung und ethisch eine Berufung
7. Sicherstellung des freien Zutrittes der
Gewährleister mit Lizenz zum
Gesundheitsmarkt
Wien, 24.2.2005
Philosophische
Hauptveränderungen
 Höhere Verantwortung der Krankenkassen
für den Einkauf der Gesundheitsfürsorge und
finanziellen Schutz des Patienten
 Höhere Verantwortung des Gewährleisters für
die Gewährung der Gesundheitsfürsorge
 Höhere Verantwortung des Patienten für seinen
Gesundheitszustand
Wien, 24.2.2005
Gesundheitsfürsorge
Grundprinzip:
Gesundheitsfürsorge ist technisch
gesehen
eine Dienstleistung und ethisch eine
Berufung.
Wien, 24.2.2005
Klare Definitionen und Regeln
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Definition der Vorgehensweise „lege artis“
Definition der unaufschiebbaren Fürsorge
Definition des informierten Einverständnisses
Zugang und Abgabe der Krankendokumentation und
Schutz der Angaben bzgl. des Patienten
Leistungskataloge zur Ermittlung und zur Behebung der
Krankheit (sehe Gesetz über den Umfang)
Integrierte Europäische Charta der Patientenrechte (z.B.
Recht auf die Auswahl des Gewährleisters, auf würdige Herangehensweise des Arztes
an den Patienten, auf Informationen über den Gesundheitszustand,...)
7.
Grundlagen der Bioethik (Transplantationen, Sterilisierungen,
biomedizinische Forschung)
Wien, 24.2.2005
Krankenversicherung
Respektiert:
Solidarität
 Zahlungsfähigkeit

Muss sicherstellen:

universelle Deckung ohne Einfluss der
sozialen Stellung des Empfängers
Wien, 24.2.2005
Krankenversicherung
öffentliche
Krankenversicherun
g (solidarisch)
Umfang wird vom
Sondergesetz
bestimmt,
obligatorisch
Individuelle
Krankenversicherun
g
Sichert die
individuellen
Bedürfnisse,
fakultativ
Wien, 24.2.2005
Umverteilung gemäss der Aufwandsziffer
(Risikos)
Ziel: für jeden Versicherten gleichen Quellenumfang gemäss
seiner Risikoziffer vorzubereiten
6
Risikoziffer - Frauen
5
Risikoziffer - Männer
4
3
2
1
7
üb 9
er
80
s
bi
74
s
75
bi
69
s
70
bi
64
s
65
bi
60
s
60
bi
54
s
55
bi
49
s
50
bi
44
s
45
bi
39
s
40
bi
34
s
35
bi
29
s
30
bi
24
s
25
bi
19
s
20
bi
14
15
s
9
bi
bi
s
10
5
0
bi
s
4
0
Wien, 24.2.2005
Krankenkassen und Aufsicht
über die Gesundheitsfürsorge
Krankenkassen




Pflicht zur Abwicklung der Krankenversicherung
Möglichkeit individueller Versicherung
Möglichkeit der Krankenversicherung
Transformierung heutiger öffentlicher Gesellschaften
zu Aktiengesellschaften
Aufsichtsbehörde



Erlässt Erlaubnisse (Lizenzen) den Krankenkassen
Kontrolliert die Solvenz der Krankenkassen
Beaufsichtigt und kontrolliert
a) die Kassen, ob sie die Gesundheitsfürsorge im
gesetzlichen Umfang gekauft haben
b) die Gewährleister, ob diese lege artis gewährt wurden
Wien, 24.2.2005
Pluralität der Krankenkassen – ja
oder nein?
Auswahl
Auswahl
Auswahl
UMVERTEILUNG
Einkauf der
GF
Einkauf der
GF
Einkauf der
GF
Wien, 24.2.2005
Einkaufsmittel
Krankenversi
cherung
Auswahl des
Gewährleisters aufgrund
der Qualität und des
Preises
Qualitätsstandards
Das Gesetz schreibt den Kassen die
Zahlungsmechanismen nicht vor.
Wien, 24.2.2005
Ziel: Steigerung der Kassenpflicht
Patientenmanagement
Krankenhaus
Patient
Krankenkasse
Arzt (PAS, ŠAS)
Wien, 24.2.2005
Rettungsdienst
 Bestandteil des integrierten Rettungssystems (IZS)
Solche Organisierung der Dienstleistung des
Rettungsnetzes, dass man in Kooperation mit der IZS oder
selbstständig zu 98 % der Bürger in weiniger als 10
Minuten gelangt.
Wien, 24.2.2005
Gesetz über die Gewährleister
Grundprinzipien:
 Den freien Zugang der berechtigten (mit Lizenz)
Gewährleister zu gewährleisten
 Die Leistung der Staatsämter erster Instanz an
Fachkammern zu übertragen
 Das Gesetz beinhaltet den ethischen Kodex des
Gewährleisters, Pflicht der lebenslangen
Weiterbildung und Kontrolle
 Transformiert die grössten KH`s in AG`s, wobei
die Aktien meist von Hochschulen, Städten und
Regionen gehalten werden
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Gesetz über den Umfang
Grundprinzip:
Gleiche Fürsorge für gleichen Bedarf.
Wien, 24.2.2005
Liste der Prioritäten bzgl. der
Bürger
Krankheit
Herz - Kreislauf - Störungen
Onkologische Erkrankungen
Diabetes, Zuckerkrankheit, Störungen des Metabolismus
Krankheiten des Bewegungsapparats
Psychische, Psychiatrie - und Nervenkrankheiten/ Stress
Grippe
Allergien
Krankheiten der Atmungswege
Infektionskrankheiten, Gelbsucht, TBC und AIDS
Falsche Ernährung, Fettsucht
Alkoholismus, Rauchen, Drogenabhängigkeiten
Zahnprobleme
Quelle:
Hautkrankheiten
FOCUS,
Januar 2004 Gynäkologische Krankheiten
%
74,2
68,8
26,2
16,6
16,1
12,1
10,9
8,6
6,3
6,2
4,6
1,4
0,9
0,8
Wien, 24.2.2005
Kategorisierungskriterien (§ 9)
Bei der Kategorisierung der Diagnosen
wird geachtet auf:


die Ernsthaftigkeit der Krankheit,
Fähigkeit verschiedener
Versichertengruppen an der Heilung
finanziell mitzuwirken *
* - die Höhe der Versichertenzahlung kann
man in Abhängigkeit von
Indikationsbegrenzungen, Alter und
Prioritäten der Gesundheitspolitik
Wien, 24.2.2005
festlegen.
Leistungskatalogisierung
Festlegung einer diagnostischen und
therapeutischen Standardvorgehensweise
(Gesetz über die Gesundheitsfürsorge)
Leistungen, die zur
Krankheitsermittlung führen
(Diagnostikleistungen)
Krankheit
Leistungen, die zur Behebung der
Krankheit führen
(Heilungsleistungen)
Wien, 24.2.2005
Kategorisierungsmodel
Leistungen
1
2
3
Krankheiten
...
cca 9 000
- voll erstattete
Leistung
- teilweise erstattete
Leistung
- unerstattete
Leistung
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Sozialgleichgewicht
Die Höhe der Mitbeteiligung der Bürger
wird nicht erhöht,
jedoch ändert sich die Ausgabenstruktur
gemäss der Prioritäten.
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Kategorisierungsmodel in der
Praxis
1
2
3
...
Kritische Risiken:
 finanzieller Schutz der
Patienten vor dem Risiko
hoher Kosten
 unaufschiebbare
Fürsorge
 chronische Krankheiten
Krankheiten
 
PARLAMENT
Vysoká miera spoluúčasti 
 Optimálna výška
Niedriger
Beteiligungsmass
spoluúčasti






Krankenkas
sen

Ministerium
cca 9 000
Fachleute
- Zahlung aus
VZP
- Mitbeteiligung des
Versicherten
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Verantwortung des Patienten
Materialisierung der Verantwortung des Patienten für
Präventionen und Einhaltung des Heilungsregimes
Krankenkasse hat das Recht auf


Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung der
gewährten Gesundheitsfürsorge gegenüber dem
Versicherten, sollte ihm diese nachweislich infolge der
Verletzung des Heilregimes oder infolge der
Einnahme eines Suchtmittels gewährt worden sein,
dem Versicherten einen Zahlungsteil
zurückzuerstatten, der seiner Beteiligung entspricht,
sollte der Versicherte regelmässig an
Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen teilnehmen
und er eine gesunde Lebensweise führt.
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Position of political decisions
How much
sources?
How much
benefits
Efficiency
Netherlands
1,000
Slovakia
0,612
Increase
effectiveness
and
decrease the
expectations
of citizens
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NEUE SPIELER
Aufsichtsbehörde
Finanzen
Aufsicht über GF
Aufsicht über KV
Finanze
n
Krankenv
ersicheru
ng
Gewährleister
Umfang
Erlaubnis
Gesundheitsfürsorge
VÚC,
Kammer
MZ SR
n
Erlaubnis
Finanzen
Lizenz
Lizenz
Rettungsdienst
Wien, 24.2.2005
We're lucky that
the hole is not
on our side
... ??? ...
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DANKE FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT
Wir begrüssen gerne Ihre Bemerkungen
und
Sie finden weitere Informationen unter
www.zdravotnictvo.sk
und
www.reformazdravotnictva.sk
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