Gesundheit ist unsere Sache N.N. Xxx 1 1 Hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg Herzlich Willkommen zur Vertragsschulung 2 2 Inhalte dieses Seminars Inhalte dieses Seminars 3 Grundlagen und Ziele des Vertrages Prinzip und Umsetzung des Vertrages Teilnahmevoraussetzungen Vergütungssystematik und Abrechnung Vertragssoftware Elektronischer Patientenpass Einschreibung (Arzt und Patient) Spezialfragen Ansprechpartner 3 Gesetzliche Grundlagen Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (Hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten (§ 73b Abs.1 SGB V). Hausarztzentrierte Versorgung mit Bereinigung der Gesamtvergütung (§ 73b Abs.7 SGB V) 4 4 Ziele der Hausarztzentrierten Versorgung Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung für alle AOK-Patienten qualitativ hochwertig zukunftssicher flächendeckend Attraktive und einfache Vergütungsstruktur Abbau von Bürokratie und Förderung der Kommunikation durch Etablierung zukunftsträchtiger, dezentraler und schlanker Abrechnungs- und Dokumentationsstrukturen 5 5 Perspektiven des Hausarztes in der HzV Rückgewinnung hausärztlicher Kompetenz in den Augen der Patienten und der Öffentlichkeit Mehr Zeit für den Patienten durch Bürokratieabbau und organisatorische Unterstützung („Mehr Stethoskop, weniger Stift.“) Mehr Motivation und Zufriedenheit Sicherung der Zukunftsfähigkeit der hausärztlichen Profession Der Vertrag ist nicht befristet Mindestlaufzeit von 5 Jahren Vergütungsregelung gilt bis 31.03.2011 6 6 Perspektiven des Hausarztes in der HzV Erstmalig in Deutschland: Eine Krankenkasse übernimmt gemeinsam mit freien Verbänden den Sicherstellungsauftrag für das vertraglich definierte hausärztliche Leistungsspektrum. Erstmalig in Deutschland: eigenständiger Tarifvertrag der Hausärzte Keine Budgetierung, keine Fallzahlbegrenzung, keine Abstaffelung, keine floatende „Muschelwährung“ 7 7 Perspektiven des Hausarztes in der HzV Paradigmenwechsel in der hausärztlichen Versorgung: Vergütung wird nicht mehr ausschließlich an die Intervention geknüpft. Effiziente Steuerung der Gesundheitsversorgung durch den Hausarzt Die Vertragspartner fordern und fördern eine kontinuierliche HzV-spezifische Fortbildung der teilnehmenden Hausärzte. Fortbildung von Hausärzten für Hausärzte (Fortbildungskommission Allgemeinmedizin) 8 8 Vertragsprinzip Patient bestehende Mitgliedschaft schreibt sich ein Vertrag mit Hausarzt rechnet ab in Kooperation mit dem MEDIVERBUND 9 9 Vertragsumsetzung Datenfluss aus der Praxis an Managementgesellschaft/ Abrechnungszentrum: Pauschalen/Einzelleistungen (weitgehend automatisch) ICD-Diagnosen (mittelfristig auch ICPC-2) Impfziffern Managementgesellschaft Verordnungsdaten (z.B. Arzneimittel) Überweisung zum Facharzt Einzug der Praxisgebühr 10 10 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Hausärzte (auch Kinder- und Jugendärzte) mit Kassenzulassung und Vertragsarztsitz in Baden-Württemberg Zu Beginn (Übergangsregelung) aktive Teilnahme an mind. einem DMP (Diab. mell. Typ 2, KHK oder COPD) Bis 31.12.2008 Nachweis über die Teilnahme an den DMPs Diabetes mell. Typ 2, KHK und COPD Ab 01.01.2009 Teilnahme an allen drei o.g. DMPs obligatorisch Ausnahme: Kinder- und Jugendärzte nur DMP Asthma 11 11 HzV und DMP DMPs aktuell wichtig für die Finanzierung des HzVVertrages (gerade zu Beginn) Weiterführung der DMPs im Jahr 2009 wichtig für hohe Durchschnittsfallwerte 2008 Verlust in Höhe von ca. 30 Mio. € für AOK BW (wegen geringerer Teilnehmerzahlen als im bundesweiten GKV-Durchschnitt) Deshalb die dringende Bitte, weiter aktiv Teilnehmer in die DMPs einzuschreiben 12 Hinweis: Ab 01.07.2008 ist eine Papier-Dokumentation nicht mehr möglich (Ausnahme: Brustkrebs), nur noch elektronische Dokumentation 12 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Rationale Pharmakotherapie im Rahmen der Therapiefreiheit, Beachtung von Rabattverträgen der AOK, Verordnung über Vertragssoftware Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie (vier pro Kalenderjahr) Behandlung nach hausärztlichen, evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien 13 13 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Vor Überweisung zum Facharzt diagnostische Abklärung - soweit möglich - in der hausärztlichen Praxis Vor der Einweisung eines HzV-Versicherten Überprüfung, ob ein ambulant tätiger Facharzt einzuschalten ist („ambulant vor stationär“) Unterstützung von Integrationsverträgen der AOK 14 14 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Qualifikation zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (spätestens bis 31.12.2009) Qualifikation für Psychosomatik (spätestens bis 31.12.2011) 15 15 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Fortbildung zu hausarzttypischen Versorgungsfeldern (zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr), z.B. patientenzentrierte Gesprächsführung psychosomatische Grundversorgung Palliativmedizin allgemeine Schmerztherapie Geriatrie Pädiatrie Einführung eines Qualitätsmanagements mit hausarztspezifischen Indikatoren 16 16 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1Bestimmung) Online-fähige EDV-Ausstattung (mind. Windows 2000) DSL oder ISDN Vertragssoftware für Abrechnung, Dokumentation, Verordnung und Steuerung Bereitschaft zum Führen eines papiergebundenen oder elektronischen Patientenpasses 17 17 Teilnahmevoraussetzungen Arzt Bereitschaft, bei vereinbarten Terminen die Wartezeit auf 30 Minuten zu begrenzen Werktägliche Sprechstunde (Mo – Fr) Mindestens eine wöchentliche Abendsprechstunde bis mindestens 20.00 Uhr als Terminsprechstunde für berufstätige HzV-Versicherte Vertragsschulung auf einer Präsenzveranstaltung oder per E-Learning (www.hzv-schulung.de) 18 18 Aufgaben und Pflichten des Hausarztes Kontinuierliches Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen (z.B. aktive DMP-Teilnahme etc.) Information des Versicherten zur HzV – grundsätzlich sind Versicherte, die eine HzV-Teilnahme wünschen, einzuschreiben. Teilnahmeerklärung des Versicherten wird zur Belegerfassung und Prüfung vom Arzt unverzüglich an die AOK gesendet Dem Versicherten werden Vertretungsärzte genannt, die auch an der HzV teilnehmen. 19 19 Teilnahmevoraussetzungen Versicherter Gültige Mitgliedschaft bei der AOK BadenWürttemberg Wohnsitz in Baden-Württemberg Keine Altersbegrenzung Akzeptieren der Vertragspflichten für den Patienten und Zustimmung zu den Datenschutzbelangen 20 20 Pflichten des teilnehmenden Versicherten Bindung an den gewählten HzV-Arzt für mindestens 12 Monate Kündigungsfrist allgemein: 1 Monat vor Ablauf der 12 Monate, sonst Bindung für weitere 12 Monate an HzV Inanspruchnahme von Fachärzten nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes (Ausnahme: Gynäkologen und Augenärzte sowie Notfälle) Arztwechsel vor Ablauf der 12 Monate nur aus wichtigem Grund (z.B. Umzug in BW, nachhaltig gestörtes ArztPatienten-Verhältnis) Bei Arztwechsel neue Teilnahmeerklärung beim neuen HzV-Arzt, rechtzeitiger Eingang bei der AOK (bis zum 10. des letzten Quartalsmonats, Feld Arztwechsel ankreuzen) z 21 21 Vorteile für den Patienten Hausärztliche Rundumversorgung besonderer Qualität Motivierte und zufriedene Hausärztinnen und Hausärzte Koordinierung der Leistungen im Gesundheitssystem durch den Hausarzt Langfristige Sammlung, Dokumentation und Übermittlung aller Befunde für Überweisungen an Fachärzte, stationäre Einweisungen, Kuren, Rentenund andere Versicherungsfragen Der eingeschriebene Versicherte hat einen Hausarzt. 22 22 Vorteile für den Patienten Erweiterte, jährliche Gesundheitsuntersuchung Patientenpass oder elektronischer Patientenpass (Arzt kann vom Versicherten autorisiert werden, Informationen einzustellen) Bei vereinbarten Terminen Wartezeit i.d.R. auf 30 Minuten begrenzt Abendsprechstunde 23 23 Das Honorar KV-System ist ca. 30% unterfinanziert Die neue Honorarsystematik ist mit dem EBM nicht vergleichbar. Nur die Fallwerte sind zu vergleichen! 24 24 Der Fallwert im KV-System enthält: Budgetierte EBM-Vergütung + Impfungen + Vorsorgeuntersuchungen + Notfalldienstleistungen + Wegegelder + Weitere Einzelleistungen + Vertretungsfälle + DMP Summe bisher: ca. 55 € 25 25 Vergütungssystematik Die Gebührenordnung, die auf den Bierdeckel passt * incl. 5,- Euro VERAH-Zuschlag 26 26 Vergütungssystematik: P1 P1: Kontaktunabhängige Grundpauschale in Höhe von 65.- Euro pro Jahr als Vorhaltevergütung, zuzüglich Zuschlag Sonographie (8.- Euro) Zuschlag Kleine Chirurgie (5.- Euro) Zuschlag Psychosomatik (6.- Euro), wenn der Arzt diese anbietet/qualifiziert ist. Die Auszahlung erfolgt bis auf weiteres bereits im ersten Quartal des Versichertenjahres des Patienten, auch wenn der Patient in diesem Quartal nicht in der Praxis war. 27 27 Vergütungssystematik: P2 P2: Kontaktabhängige Behandlungspauschale in Höhe von 40.- Euro pro Quartal bei mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt Die Pauschale kann maximal 3 Mal pro Versichertenteilnahmejahr berechnet werden Für das erste Quartal im Versichertenteilnahmejahr mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt ist sie bereits mit der Grundpauschale abgegolten. 28 28 Leistungsumfang P1/P2 Mit der Vergütung nach Pauschalen erfolgt ein Paradigmenwechsel, d.h. Alle Einzelleistungen gemäß Anhang 1 zur Anlage 12 (Vergütung) sind Bestandteil des Leistungsumfanges von P1/P2 unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsspektrums (z.B. EKG, Chirotherapie, Allergologie etc.) des Arztes/der Praxis. Dieses individuelle Leistungsspektrum ist ggf. zu erbringen. 29 29 Vergütungssystematik: P2 Warum die Behandlungspauschale erst ab dem 2. Kontaktquartal eines Versichertenteilnehmerjahres? Bei nur einem Kontakt im Jahr, ist die Grundpauschale schon deutlich höher als Ihr heutiger Fallwert. Bei einer Behandlungspauschale in jedem Kontaktquartal eines Versichertenteilnehmerjahres wäre die Grundpauschale sehr klein. Je höher die Zahl der eingeschriebenen Versicherten ist, desto wichtiger ist aber die Höhe der Grundpauschale. Die Höhe der Grundpauschale ist für den durchschnittlichen Fallwert (und das Gesamthonorar) von großer Bedeutung. 30 30 Vergütungssystematik: P3 P3: Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker (Definition G-BA) in Höhe von 25.- Euro pro Quartal bei mindestens einem Arzt-Patienten-Kontakt Der Zuschlag soll sicherstellen, dass die Vergütung dem erhöhten Behandlungsbedarf dieser Patienten entspricht. Dieser Zuschlag kann um weitere 5.- Euro pro Quartal gesteigert werden, wenn die Praxis eine besonders qualifizierte und zertifizierte medizinische Fachangestellte hat, die im Rahmen der Chronikerbetreuung spezielle Casemanagement-Aufgaben übernimmt (VERAH). 31 31 VERAH® = VERsorgungsAssistentin in der Hausarztpraxis Qualifizierte Unterstützung und Entlastung innerhalb der hausärztlichen Versorgung und Praxisorganisation Übernahme besonderer koordinierender Aufgaben im Rahmen des Casemanagements Hausbesuche, soweit delegierbar Unterstützung von Patienten und Angehörigen bei präventiven und rehabilitativen Maßnahmen Curriculum: 160 Std. + 40 Std. Praktikum, Prüfung in der Gruppe (ca. 30 Min., wohnortnah) 32 32 VERAH®: Managementmodule Gesamt Präsenz Kompetenz 1. Patientenbegleitung und Koordination 40 h 28 h 12 h Grundlagen/Techniken in Kommunikation, Wahrnehmung und Motivation von Pat. 2. Präventionsmanagement 20 h 12 h 8h Impfungen, Ernährung, Screening 3. Gesundheitsmanagement 20 h 12 h 8h Gesundheitserziehung, Volkskrankheiten, der ältere Mensch 4. Technikmanagement 10 h 6h 4h Gerätekunde, Assessments 5. Praxismanagement 28 h 22h* 6h Personal/Ausbildung, Qualitätsmanagement, Beschaffungswesen 6. Besuchsmanagement 12 h 4h 8h Hausbesuche, Dokumentation, Kommunikation mit Angehörigen 7. Notfallmanagement 20 h 16 h 4h Medizinische Notfälle, Praxisausrüstung, Erstmaßnahmen 8. Wundmanagement 10 h 6h 4h Wundversorgung, Prophylaxe, Dokumentation 160 h 106 h 54 h * in QM-zertifizierten Praxen 16h 33 33 Vergütungssystematik: Vertretung Vertreterpauschale innerhalb der HzV in Höhe von 12,50 Euro pro Quartal für Vertretungsfälle (Urlaub etc.) Bedingung: Vertreter ist ebenfalls HzV-Arzt HzV-Vertreter muss dem Versicherten von seinem HzVArzt genannt werden. Die Vertreterpauschale wird nicht bei Aufsuchen eines anderen Hausarztes innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgelöst (z.B. ehemals Gemeinschaftspraxis). Das bedeutet: P2 bleibt erhalten. 34 34 Vergütungssystematik: Einzelleistungen Unvorhergesehene Inanspruchnahme (nur eine Gebühr pro Tag abrechenbar) Unzeit 1 25 Euro 19*-22 Uhr; Sa, So, Feiertag 07-19 Uhr Unzeit 2 40 Euro 22-07 Uhr; Sa, So, Feiertag 19-07 Uhr *= nur wenn an diesem Tag keine (Abend-)Sprechstunde angeboten wird 35 35 Vergütungssystematik: Einzelleistungen Krebsfrüherkennungsuntersuchung Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung Krebsfrüherkennung bei der Frau 20 Euro Krebsfrüherkennung beim Mann 16 Euro Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut gem. Abschnitt B.1 (Frauen) bzw. C.1 (Männer) mit einem Dermatoskop 25 Euro 36 36 Vergütungssystematik: Einzelleistungen Betreuung gemäß DMP-Verträgen mit der KVBW Die besondere Betreuung für DMP als Einzelleistung wird gemäß den DMP-Verträgen der AOK mit der KV BW vergütet (z.Zt. 28 Euro) zuzüglich der dort vereinbarten Patientenschulungen 37 37 Vergütungssystematik: Einzelleistungen Zielauftragsleistung Bei Erbringung von nicht-obligatorischen Leistungen innerhalb HzV im Rahmen eines Auftrages durch einen anderen HzV-Arzt. Diese sind bei Erbringung für eigene HzV-Patienten bereits enthalten (z.B. Belastungs-EKG, Sonographie, Chirotherapie usw.) Abrechnung erfolgt über Vertragssoftware Höhe: 38 12,50 Euro 38 Vergütungssystematik: Einzelleistungen P3a Diabetes-Pauschale für diabetologisch qualifizierten HzV-Arzt der Ebene 2 bei Mitbehandlung per Zielauftrag zur diabetologischen Behandlung eines in das DMP eingeschriebenen Diabetikers eines anderen HzV-Arztes Höhe: 25,00 Euro zzgl. Zielauftragspauschale 12,50 Euro Anm.: P3 des überweisenden HzV-Arztes bleibt unberührt. 39 39 Vergütungssystematik: Qualitätsindikatoren Erweiterte Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen Check up mit zusätzlich HDL-, LDL-Cholesterin, Gamma-GT, Hämoglobin Beratung des Patienten über Lebensstiländerung und AOK-Gesundheitsangebote, ggf. unter Nutzung von ARRIBA inkl. Präventionsempfehlung, sofern dies medizinisch angezeigt ist automatischer Zuschlag zur Grundpauschale P1 bei Erreichen einer Mindestquote von 25 % bei den eingeschriebenen HzV-Versicherten ab 35 J. Höhe: 2 Euro pro Versichertenteilnahmejahr 40 40 Vergütungssystematik: Qualitätsindikatoren Impfungen Influenza-Impfung gemäß STIKO-Empfehlung und Dokumentation in der Vertragssoftware anhand der Impf-Ziffer 89133 automatischer Zuschlag zur Grundpauschale P1 bei Erreichen einer Mindestquote von 55 % bei den eingeschriebenen HzV-Versicherten ab 60 Jahre Höhe: 2 Euro pro Versichertenteilnahmejahr 41 41 Vergütungssystematik: Qualitätsindikatoren AM-Zuschlag für wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mit einer Vertragssoftware nach Berechnung von Verordnungsquoten durch die Managementgesellschaft automatischer Zuschlag zur Behandlungspauschale P2 Höhe: 4 Euro pro Quartal 42 42 Vergütungssystematik: Einzelleistungen Kindervorsorgeuntersuchungen U1-U9 für beim Hausarzt eingeschriebene Kinder Erbringung bei HzV-Kinder- und Jugendarzt Verrechnung mit dem Honoraranspruch des Hausarztes Höhe: 30,00 Euro pro Untersuchung Anm.: Arztbrief an den Hausarzt Zielauftragspauschale durch Kinder- und Jugendarzt nicht zusätzlich abrechenbar 43 43 Beispiel Pauschale P1 und Pauschale P2 Vergütungsstruktur (P1 und P2 nach Arztkontakt) Beispiel 1: Quartal 4: Patient schreibt sich ein Beispiel 2: Quartal 4: Patient schreibt sich ein Teilnahmephase Quartal 1: Quartal 2: Arztkontakt Arztkontakt 65.- EUR 40.- EUR (P1; P2 (P2) wird mit P1 verrechnet) verrechnet) Teilnahmephase Quartal 1: KEIN Arztkontakt 65.- EUR (P1) Quartal 2: Arztkontakt 0.- EUR (P2 wird mit P1 verrechnet) Quartal 3: Arztkontakt 40.- EUR (P2) Quartal 4: Arztkontakt 40.- EUR (P2) Quartal 3: Arztkontakt 40.- EUR (P2) Quartal 4: KEIN Arztkontakt 0.- EUR Quartal 1: Arztkontakt 65.- EUR (P1; P2 wird verrechnet) Quartal 1: KEIN Arztkontakt 65.- EUR (P1) = Teilnahmejahr 44 44 Honorarbeispiele (Versichertenteilnahmejahr; ohne EL, ohne VERAH) KontaktQuartale P1 in Euro P2 in Euro P3 in Euro DMP in Euro Behandlungs- Summe/ fallwert/ Jahr Quartal (Euro) (Euro) 0 88.-* - - - - 88.- 1 88.-* - - - 88.- 88.- 2 88.-* 1x 44.-** - - 66.- 132.- 3 88.-* 2x 44.-** - - 58,67 176.- Chroniker 88.-* 3x 44.-** 4x 25.- - 80.- 320.- DMP-Pat. 88.-* 3x 44.-** 4x 25.- 4x 28.- 108.- 432.- *= P1 beinhaltet alle Zuschläge inkl. Impf- und Check-up-Pauschale **= P2 beinhaltet Zuschlag Pharmakotherapie 45 45 Vergütung und Einschreibeverlauf AOK-Behandlungsfälle: 400 pro Quartal (konstant) KV-Fallwert: 55 € KV-Honorar: 400 x 55 € = 22.000 € HzV-Fallwert: 75 € Grundpauschale P1: 76 €/Jahr = 19 €/Quartal AOKHzVBeh.-Fälle eingeschr. /Quartal AOK-Vers. 46 HzV-Beh.Fälle /Quartal Honorarzuwachs im Vergleich zum KVHonorar (20 € /Fall) Ihr Zusatzplus durch Einschreibung (bezogen auf KV-Honorar) 400 100 90 90 x 20 € + 8% 10 x 19 € + 1% 400 200 150 150 x 20 € + 14 % 50 x 19 € + 4% 400 400 250 250 x 20 € + 23 % 150 x 19 € + 13 % 400 500 300 300 x 20 € + 27 % 200 x 19 € + 17 % 46 Abrechnung Monatliche Abschlagszahlung Abrechnungsstichtage für die Einsendung der Abrechnung an die Managementgesellschaft: 05. Januar 05. April 05. Juli 05. Oktober (für Quartal 4 des Vorjahres) (für Quartal 1 des lfd. Jahres) (für Quartal 2 des lfd. Jahres) (für Quartal 3 des lfd. Jahres) Maßgeblich für die Abrechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs der HZV-Abrechnungsdaten bei der Managementgesellschaft Übermittlung der Abrechnungsdaten mit einer Vertragssoftware 47 47 Abrechnung Prüfung die Abrechnung Abrechnungsnachweis für den Hausarzt (Übersicht der geprüften Leistungen) Der Abrechnungsnachweis berücksichtigt die im Abrechnungsquartal geleisteten Abschlagszahlungen sowie die eingezogenen Praxisgebühren. Der Abrechnungsbetrag wird durch die Managementgesellschaft spätestens im ersten Monat des Quartals gezahlt, das auf den Übermittlungsstichtag (05.01.; 05.04.; 05.07.; 05.10.) folgt. 48 48 Praxisgebühr Verpflichtung, die gesetzliche Praxisgebühr nach § 43 b SGB V von HZV-Patienten einzuziehen. Befreiung wie bisher Verrechnung der eingezogenen Praxisgebühr mit der Abrechnung durch die Managementgesellschaft Die Managementgesellschaft hat gegenüber dem Hausarzt Anspruch auf Auskunft, ob und in welchem Umfang die Praxisgebühr eingezogen oder warum sie ggf. nicht eingezogen wurde. 49 49 Verwaltungskostenpauschale Managementgesellschaft Verwaltungskostenpauschale Mitglieder: Nichtmitglieder: 2,5% zzgl. MWSt 4,2% zzgl. MWSt Immense Vorleistungen der Vertragspartner in der Entwicklung Mehrwertsteuerpflicht im Gegensatz zur KV Hinter der „Bierdeckelabrechnung“ steckt eine aufwändige und in der Entwicklungsphase sehr kostenintensive Logistik. Wir bauen eine neue Institution auf. Das hat bisher viel Geld gekostet und wird zukünftig Geld kosten. 50 50 Vertragssoftware Was muss die Vertragssoftware leisten? Unterstützung bei Einschreibung der Versicherten auf elektronischem Weg Verwaltung Ihrer HzV-Teilnehmer Dokumentation und Abrechnung der Vergütungspositionen gemäß Vertrag Unterstützung bei rationaler Pharmakotherapie Online-Datenübertragung auf höchster Sicherheitsstufe mittels Konnektor Führen eines elektronischen Patientenpasses 51 51 Vertragssoftware Als Vertragssoftware zugelassen werden ausschließlich durch die Vertragspartner zertifizierte Progamme. Die Vertragspartner empfehlen Ihnen eine spezielle Softwareschulung für die Anwendung der Vertragssoftware beim jeweiligen Anbieter. 52 52 Vertragssoftware – Einschreibung der Versicherten Ausfüllen der Teilnahmeerklärung für Versicherte mittels der Vertragssoftware Es können nur mit Vertragssoftware ausgefüllte Teilnahmeerklärungen verarbeitet werden. 53 53 Vertragssoftware – Einschreibung der Versicherten Die Felder sind zwingend mit Hilfe der Vertragssoftware auszufüllen. Versichertendaten stehen nach dem Einlesen der Chipkarte zur Verfügung. Unterschriften können nur von Hand geleistet werden. Belege ohne Unterschriften werden als fehlerhaft abgewiesen! 54 54 Elektronischer Patientenpass Patient muss sich aktiv für den elektronischen Patientenpass entscheiden. Führung durch den Patienten über einen sicheren Internetzugang Datenhoheit allein beim Patienten Ausnahme: nach Autorisierung durch den Patienten Einsicht und direkte "Befüllung" über die Vertragssoftware des gewählten Hausarztes möglich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für an der HzV teilnehmende Patienten (Ziel: Ergebnisse über das Zusammenspiel zwischen HzV und elektronischem Patientenpass) 55 55 Einschreibung Arzt Hausarzt schickt Teilnahmeerklärung per Fax an die Managementgesellschaft Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen Zwischenergebnis oder Bestätigung spätestens zwei Wochen nach Eingang der Teilnahmeerklärung Liegen die Teilnahmevoraussetzungen vor, erhält der Arzt eine schriftliche Bestätigung (per Fax). Mit Zugang der Bestätigung ist der Arzt HzV-Arzt. Beginn der Patienten-Einschreibung 56 56 Einschreibung Patient Versicherter wählt einen HzV-Arzt Der Versicherte erhält vom Arzt ein Merkblatt zu HzV-Inhalten und Datenschutzbelehrung. In der Praxis unterzeichnet der Versicherte die HzVTeilnahmeerklärung. Der HzV-Arzt schickt das Original unverzüglich an die AOK: AOK Baden-Württemberg AOK-Hausarztprogramm 70120 Stuttgart 57 Belegleseverfahren/ Versichertenanspruchprüfung bei der AOK Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Versicherte ein Begrüßungsschreiben mit HzV-Beginndatum (i.d.R. frühestens das Quartal, das auf das Einschreibequartal folgt. Arzt erhält Rückmeldung nach Abgleich AOK – Managementgesellschaft 57 Darstellung Start HZV A B C A: Start Einschreibephase Einschreibung Arzt beginnt Einschreibung Versicherte 01.07.2008 58 10.09.2008 "Aktiviertes" Arzt-Patienten-Paar: Teilnahme an HzV 01.10.2008 B: Eingangsfrist bei der AOK für HzVTeilnahmeformulare für Berücksichtigung im Folgequartal C: Start Echtphase 58 Spezialfragen Therapiefreiheit bleibt auch im Rahmen der HzV gewahrt. Der Hausarzt entscheidet weiterhin über z. B. die Art der Intervention und den Wirkstoff. Laborleistungen GOP 32001-32125 EBM 2008 sind über die Pauschalen abgedeckt und können nicht an Laborärzte überwiesen werden; sonstige Laborleistungen per Auftrag/Überweisung an Laborärzte im Rahmen der Regelversorgung (wie bisher) 59 59 Spezialfragen Leistungen wie Akupunktur und Homöopathie sind über die Pauschalen abgedeckt. Hausbesuche sind in der Pauschale enthalten. Ausn.: Zuschlag für Besuch zur Unzeit Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen und Kindervorsorgen sind in der Pauschale enthalten. Ausnahmen: Krebsvorsorgeuntersuchungen und Zielquoten bei Check-Up und InfluenzaImpfung 60 60 Spezialfragen Gemeinschaftspraxis/BAG Sonographie und kleine Chirurgie: Die Zuschläge Sonographie und kleine Chirurgie können auch dann beantragt werden, wenn der teilnehmende Hausarzt sicherstellt, dass die entsprechenden Leistungen innerhalb der GP/BAG erbracht werden können. Parallele Abrechnung des Erbringers nicht zulässig, weder in der HzV noch über die KV (gilt auch für einen Facharzt der GP/BAG) 61 61 Spezialfragen Gemeinschaftspraxis/BAG Überweisungen: Für nicht obligatorische HzV-Leistungen (z.B. Chirotherapie), die innerhalb der GP/BGA erbracht werden, dürfen keine Überweisungen ausgestellt werden. 62 62 Spezialfragen Behandlung außerhalb Baden-Württembergs erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip über den bestehenden Fremdkassenzahlungsausgleich (KV) Notfallleistungen werden nicht bereinigt und sind deshalb weiterhin Gegenstand der Regelversorgung (KV) Nicht hausarzttypische Spezialleistungen Abrechnung per Überweisung über die KV (z.B. Sonderzulassung Psychotherapie) 63 63 Spezialfragen 3000 Hausärzte sind das notwendige Minimum für die HzV, um eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. Dies ist nicht die Obergrenze. Hausärzte nach § 73 Abs. 1a SGB V, also auch Kinderund Jugendärzte können teilnehmen, auch wenn sie weder dem HÄV noch MEDI angehören. 64 64 Weitere Informationen für Sie www.hausarzt-bw.de FAQs zum Hausarztvertrag.pdf 65 65 Ansprechpartner AOK-ArztPartnerService Ansprechpartner AOK-Bezirksdirektionen Rhein-Neckar-Odenwald Name Zang, Marc E-Mail [email protected] Telefon 0621/176-8160 Fax 0621/176-8110 Mittlerer-Oberrhein Wyczinski, Reinhard [email protected] 0721/3711-117 0721/3711-640 Nordschwarzwald Oppold, Heide [email protected] 07452/8385-38 07452/8385-50 Ostwürttemberg Seitzer, Roland [email protected] 07171/10426-30 07171/10426-90 Ludwigsburg-Rems-Murr Kühn, Nicole [email protected] 0711/957980-141 0711/957980-100 Heilbronn-Franken Kinner, Gertraud [email protected] 07131/639-322 07131/639-234 Stuttgart-Böblingen Häfele, Peter [email protected] 0711/2069-9511 0711/2069-9590 Neckar-Fils Bauer, Otto [email protected] 07021/721-190 07021/721-198 Südlicher Oberrhein Imhof, Hansjörg [email protected] 0761/2103-301 0761/2103-310 Hochrhein-Bodensee Zimmermann, Katrin [email protected] 07751/878-140 07751/878-275 Schwarzwald-Baar-Heuberg Behringer, Karl Heinrich [email protected] 07721/805-220 07721/805-499 Neckar-Alb Barthel-Bleher, Gudrun [email protected] 07121/209-223 07121/209-215 Ulm-Biberach Schips, André [email protected] 0731/168-720 0731/168-729 Bodensee-Oberschwaben Sträßle, Jörg [email protected] 0751/371-194 0751/371-274 AOK BW 11. April 2008 66 66 Weitere Informationen für Sie Inter Component Ware AG Telefon: 06227 385 33333 Telefax: 06227 385 326 E-Mail: 67 [email protected] 67 Ausblick Bis Ende 2009: 5.000 Haus- und Kinderärzte in der HzV 1.000.000 Versicherte in der HzV 68 68 Perspektiven in der HzV Feste Eurovergütung statt floatender Punktwerte Stabiles, planbares Einkommen statt Honorarabfluss Einfache Gebührenordnung und wenig Bürokratie statt EBM Keine Budgetierung statt Honorardeckelung Keine Fallzahlbegrenzung statt Deckelung der Scheine Zukunftssicherung der hausärztlichen Praxen statt Austrocknung der hausärztlichen Profession 69 69 Mitgliederzahlen 1999-2008 Mitgliederzuwachs 1999 - Juni 2008 3750 3500 3250 423 Neuzugänge von 01-06/2008 3000 2750 2500 2250 2000 1750 1500 1250 1000 750 500 250 0 Mitgliederzahlen 70 Dezember 1999 Dezember 2000 Dezember 2001 Dezember 2002 Dezember 2003 Dezember 2004 Dezember 2005 Dezember 2006 Dezember 2007 Stand 13.06.2008 2098 2078 2043 2090 2285 2613 3073 3206 3326 3749 70 Werden Sie Mitglied im Deutschen Hausärzteverband! 71 71 Jetzt bitte Ihre Fragen! 72 72 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 73 73 Anhang 74 74 Titelmasterformat durch Klicken Was ist Hausarzt+ ? bearbeiten eine Software für den Arzt • Textmasterformate durch Klicken obligat für die Hausärzte, die an dem neuen Vertrag bearbeiten zwischen AOK BW und HÄVG teilnehmen • Zweite Ebene • Dritte Ebene Was ist Hausarzt+ nicht? • Vierte Ebene • es Fünfte Ebene ist kein komplettes Praxisverwaltungsprogramm es ersetzt nicht die Arztpraxis-Software es ist kein Programm der Krankenkasse 75 75 Mai 2008 – LV BW Titelmasterformat durch Klicken Wer steckt hinter Hausarzt+ ? bearbeiten • Textmasterformate durch Klicken Inter bearbeiten HÄVG e.G. Component Ware AG • Zweite Ebene • Dritte Ebene 50 % 50 % • Vierte Ebene HÄVG Software GmbH • Fünfte Ebene HÄVG Software GmbH als Rechteeigentümer HÄVG und ICW mit 50% Gesellschaftsanteilen 76 76 Mai 2008 – LV BW Titelmasterformat durch Klicken Aufgaben bearbeiten Inter • Textmasterformate durch Klicken HÄVG e.G. Component Ware AG bearbeiten • Zweite Ebene 50 % 50 % • Dritte Ebene HÄVG Software GmbH Vertragsbeziehungen • Vierte Ebene Know-How ITmit 55.000 HA Anwendungen Verträge mit Kassen Entwicklung, Vertrieb • Fünfte Ebene Know-how und Wartung von Selektivverträge Hausarzt+ Uneingeschränktes Nutzungsrecht der Software Hausarzt+ 77 77 Mai 2008 – LV BW Titelmasterformat durch Klicken Wie funktioniert Hausarzt+ ? bearbeiten Mit Hausarzt+ • Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Praxis-Server mit Zweite Ebene Praxissoftware Dritte Ebene Vierte Ebene HA+ Fünfte Ebene Client • • • • DSL 78 Hausarzt+ Server Konnektor Praxisarbeitsplatz 1 HA+ Client 78 Mai 2008 – LV BW Titelmasterformat durch Klicken Datenfluss mit Hausarzt + bearbeiten Versichertenkarte wird parallel gleichzeitig in Praxissoftware und • Textmasterformate durch Klicken HA+ eingelesen Über Schnittstelle bearbeiten wird gewährleistet, KV-Abr. dass die •GOÄ Zweite Ebene GDT Patientenzuordnung Hausarzt+ Praxissoftware Statistik eindeutig ist. (PDF) • Dritte Ebene … Rezept aus HA+ an • Vierte Ebene Praxisdrucker (für AOKHzV-Versicherte) Drucker • Fünfte Ebene Kollektivverträge, Weitere Kernanwendung in Hausarztpraxis 79 Rezept Hausarztzentrierte Versorgung IV-Verträge Verordnung von Rabattmedikamenten und sonstige Verordnungen 79 Mai 2008 – LV BW Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten • Textmasterformate durch Klicken bearbeiten • Zweite Ebene • Dritte Ebene • Vierte Ebene • Fünfte Ebene 80 80 Mai 2008 – LV BW