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Gesundheit ist unsere Sache
N.N.
Xxx
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Hausarztzentrierte Versorgung
in Baden-Württemberg
Herzlich Willkommen
zur Vertragsschulung
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Inhalte dieses Seminars
Inhalte dieses Seminars
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Grundlagen und Ziele des Vertrages
Prinzip und Umsetzung des Vertrages
Teilnahmevoraussetzungen
Vergütungssystematik und Abrechnung
Vertragssoftware
Elektronischer Patientenpass
Einschreibung (Arzt und Patient)
Spezialfragen
Ansprechpartner
3
Gesetzliche Grundlagen
 Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine
besondere hausärztliche Versorgung
(Hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten
(§ 73b Abs.1 SGB V).
 Hausarztzentrierte Versorgung mit Bereinigung
der Gesamtvergütung
(§ 73b Abs.7 SGB V)
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Ziele der Hausarztzentrierten Versorgung
 Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung für
alle AOK-Patienten
 qualitativ hochwertig
 zukunftssicher
 flächendeckend
 Attraktive und einfache Vergütungsstruktur
 Abbau von Bürokratie und Förderung der
Kommunikation durch Etablierung
zukunftsträchtiger, dezentraler und schlanker
Abrechnungs- und Dokumentationsstrukturen
5
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Perspektiven des Hausarztes in der HzV
 Rückgewinnung hausärztlicher Kompetenz in den
Augen der Patienten und der Öffentlichkeit
 Mehr Zeit für den Patienten durch Bürokratieabbau
und organisatorische Unterstützung
(„Mehr Stethoskop, weniger Stift.“)
 Mehr Motivation und Zufriedenheit
 Sicherung der Zukunftsfähigkeit der hausärztlichen
Profession
 Der Vertrag ist nicht befristet
 Mindestlaufzeit von 5 Jahren
 Vergütungsregelung gilt bis 31.03.2011
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Perspektiven des Hausarztes in der HzV
 Erstmalig in Deutschland: Eine Krankenkasse
übernimmt gemeinsam mit freien Verbänden den
Sicherstellungsauftrag für das vertraglich definierte
hausärztliche Leistungsspektrum.
 Erstmalig in Deutschland: eigenständiger Tarifvertrag
der Hausärzte
 Keine Budgetierung, keine Fallzahlbegrenzung, keine
Abstaffelung, keine floatende „Muschelwährung“
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Perspektiven des Hausarztes in der HzV
 Paradigmenwechsel in der hausärztlichen
Versorgung: Vergütung wird nicht mehr
ausschließlich an die Intervention geknüpft.
 Effiziente Steuerung der Gesundheitsversorgung
durch den Hausarzt
 Die Vertragspartner fordern und fördern eine
kontinuierliche HzV-spezifische Fortbildung der
teilnehmenden Hausärzte.
 Fortbildung von Hausärzten für Hausärzte
(Fortbildungskommission Allgemeinmedizin)
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Vertragsprinzip
Patient
bestehende Mitgliedschaft
schreibt sich ein
Vertrag mit
Hausarzt
rechnet ab
in Kooperation mit dem
MEDIVERBUND
9
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Vertragsumsetzung
Datenfluss aus der Praxis an Managementgesellschaft/
Abrechnungszentrum:
Pauschalen/Einzelleistungen
(weitgehend automatisch)
ICD-Diagnosen
(mittelfristig auch ICPC-2)
Impfziffern
Managementgesellschaft
Verordnungsdaten (z.B. Arzneimittel)
Überweisung zum Facharzt
Einzug der Praxisgebühr
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Hausärzte (auch Kinder- und Jugendärzte) mit Kassenzulassung und Vertragsarztsitz in Baden-Württemberg
 Zu Beginn (Übergangsregelung) aktive Teilnahme an
mind. einem DMP (Diab. mell. Typ 2, KHK oder COPD)
 Bis 31.12.2008 Nachweis über die Teilnahme an den
DMPs Diabetes mell. Typ 2, KHK und COPD
 Ab 01.01.2009 Teilnahme an allen drei o.g. DMPs
obligatorisch
 Ausnahme: Kinder- und Jugendärzte nur DMP Asthma
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HzV und DMP
 DMPs aktuell wichtig für die Finanzierung des HzVVertrages (gerade zu Beginn)
 Weiterführung der DMPs im Jahr 2009
 wichtig für hohe Durchschnittsfallwerte
 2008 Verlust in Höhe von ca. 30 Mio. € für AOK BW
(wegen geringerer Teilnehmerzahlen als im
bundesweiten GKV-Durchschnitt)
 Deshalb die dringende Bitte, weiter aktiv Teilnehmer in
die DMPs einzuschreiben

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Hinweis: Ab 01.07.2008 ist eine Papier-Dokumentation nicht mehr möglich
(Ausnahme: Brustkrebs), nur noch elektronische Dokumentation
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Rationale Pharmakotherapie im Rahmen der
Therapiefreiheit, Beachtung von Rabattverträgen der
AOK, Verordnung über Vertragssoftware
 Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur
Arzneimitteltherapie (vier pro Kalenderjahr)
 Behandlung nach hausärztlichen, evidenzbasierten,
praxiserprobten Leitlinien
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Vor Überweisung zum Facharzt diagnostische
Abklärung - soweit möglich - in der hausärztlichen
Praxis
 Vor der Einweisung eines HzV-Versicherten
Überprüfung, ob ein ambulant tätiger Facharzt
einzuschalten ist („ambulant vor stationär“)
 Unterstützung von Integrationsverträgen der AOK
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Qualifikation zur Verordnung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation (spätestens bis
31.12.2009)
 Qualifikation für Psychosomatik (spätestens bis
31.12.2011)
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Fortbildung zu hausarzttypischen Versorgungsfeldern (zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr), z.B.






patientenzentrierte Gesprächsführung
psychosomatische Grundversorgung
Palliativmedizin
allgemeine Schmerztherapie
Geriatrie
Pädiatrie
 Einführung eines Qualitätsmanagements mit
hausarztspezifischen Indikatoren
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung
(Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1Bestimmung)
 Online-fähige EDV-Ausstattung (mind. Windows 2000)
 DSL oder ISDN
 Vertragssoftware für Abrechnung, Dokumentation,
Verordnung und Steuerung
 Bereitschaft zum Führen eines papiergebundenen oder
elektronischen Patientenpasses
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Teilnahmevoraussetzungen Arzt
 Bereitschaft, bei vereinbarten Terminen die
Wartezeit auf 30 Minuten zu begrenzen
 Werktägliche Sprechstunde (Mo – Fr)
 Mindestens eine wöchentliche Abendsprechstunde
bis mindestens 20.00 Uhr als Terminsprechstunde
für berufstätige HzV-Versicherte
 Vertragsschulung auf einer Präsenzveranstaltung
oder per E-Learning (www.hzv-schulung.de)
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Aufgaben und Pflichten des Hausarztes
 Kontinuierliches Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen (z.B. aktive DMP-Teilnahme etc.)
 Information des Versicherten zur HzV – grundsätzlich
sind Versicherte, die eine HzV-Teilnahme wünschen,
einzuschreiben.
 Teilnahmeerklärung des Versicherten wird zur
Belegerfassung und Prüfung vom Arzt unverzüglich
an die AOK gesendet
 Dem Versicherten werden Vertretungsärzte genannt,
die auch an der HzV teilnehmen.
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Teilnahmevoraussetzungen Versicherter
 Gültige Mitgliedschaft bei der AOK BadenWürttemberg
 Wohnsitz in Baden-Württemberg
 Keine Altersbegrenzung
 Akzeptieren der Vertragspflichten für den
Patienten und Zustimmung zu den
Datenschutzbelangen
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Pflichten des teilnehmenden Versicherten
 Bindung an den gewählten HzV-Arzt für mindestens 12
Monate
 Kündigungsfrist allgemein: 1 Monat vor Ablauf der 12
Monate, sonst Bindung für weitere 12 Monate an HzV
 Inanspruchnahme von Fachärzten nur auf Überweisung
des gewählten Hausarztes (Ausnahme: Gynäkologen und
Augenärzte sowie Notfälle)
 Arztwechsel vor Ablauf der 12 Monate nur aus wichtigem
Grund (z.B. Umzug in BW, nachhaltig gestörtes ArztPatienten-Verhältnis)
 Bei Arztwechsel neue Teilnahmeerklärung beim neuen
HzV-Arzt, rechtzeitiger Eingang bei der AOK (bis zum 10.
des letzten Quartalsmonats, Feld Arztwechsel ankreuzen)
z
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Vorteile für den Patienten
 Hausärztliche Rundumversorgung besonderer
Qualität
 Motivierte und zufriedene Hausärztinnen und
Hausärzte
 Koordinierung der Leistungen im
Gesundheitssystem durch den Hausarzt
 Langfristige Sammlung, Dokumentation und
Übermittlung aller Befunde für Überweisungen an
Fachärzte, stationäre Einweisungen, Kuren, Rentenund andere Versicherungsfragen
 Der eingeschriebene Versicherte hat einen Hausarzt.
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Vorteile für den Patienten
 Erweiterte, jährliche Gesundheitsuntersuchung
 Patientenpass oder elektronischer Patientenpass
(Arzt kann vom Versicherten autorisiert werden,
Informationen einzustellen)
 Bei vereinbarten Terminen Wartezeit i.d.R. auf 30
Minuten begrenzt
 Abendsprechstunde
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Das Honorar
 KV-System ist ca. 30% unterfinanziert
 Die neue Honorarsystematik ist mit dem EBM
nicht vergleichbar.
 Nur die Fallwerte sind zu vergleichen!
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Der Fallwert im KV-System enthält:
Budgetierte EBM-Vergütung
+ Impfungen
+ Vorsorgeuntersuchungen
+ Notfalldienstleistungen
+ Wegegelder
+ Weitere Einzelleistungen
+ Vertretungsfälle
+ DMP
Summe bisher: ca. 55 €
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Vergütungssystematik
Die Gebührenordnung,
die auf den Bierdeckel
passt
* incl. 5,- Euro VERAH-Zuschlag
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26
Vergütungssystematik: P1
 P1: Kontaktunabhängige Grundpauschale in Höhe
von 65.- Euro pro Jahr als Vorhaltevergütung,
zuzüglich
 Zuschlag Sonographie (8.- Euro)
 Zuschlag Kleine Chirurgie (5.- Euro)
 Zuschlag Psychosomatik (6.- Euro),
wenn der Arzt diese anbietet/qualifiziert ist.
 Die Auszahlung erfolgt bis auf weiteres bereits im
ersten Quartal des Versichertenjahres des
Patienten, auch wenn der Patient in diesem Quartal
nicht in der Praxis war.
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Vergütungssystematik: P2
 P2: Kontaktabhängige Behandlungspauschale in
Höhe von 40.- Euro pro Quartal bei mindestens
einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
 Die Pauschale kann maximal 3 Mal pro
Versichertenteilnahmejahr berechnet werden
 Für das erste Quartal im Versichertenteilnahmejahr
mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt ist sie
bereits mit der Grundpauschale abgegolten.
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28
Leistungsumfang P1/P2
 Mit der Vergütung nach Pauschalen erfolgt ein
Paradigmenwechsel, d.h.
 Alle Einzelleistungen gemäß Anhang 1 zur
Anlage 12 (Vergütung) sind Bestandteil des
Leistungsumfanges von P1/P2 unter
Berücksichtigung des individuellen
Leistungsspektrums (z.B. EKG, Chirotherapie,
Allergologie etc.) des Arztes/der Praxis.
 Dieses individuelle Leistungsspektrum ist ggf.
zu erbringen.
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Vergütungssystematik: P2
Warum die Behandlungspauschale erst ab dem 2.
Kontaktquartal eines Versichertenteilnehmerjahres?
 Bei nur einem Kontakt im Jahr, ist die Grundpauschale
schon deutlich höher als Ihr heutiger Fallwert.
 Bei einer Behandlungspauschale in jedem Kontaktquartal eines Versichertenteilnehmerjahres wäre die
Grundpauschale sehr klein.
 Je höher die Zahl der eingeschriebenen Versicherten ist,
desto wichtiger ist aber die Höhe der Grundpauschale.
 Die Höhe der Grundpauschale ist für den durchschnittlichen Fallwert (und das Gesamthonorar) von großer
Bedeutung.
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Vergütungssystematik: P3
 P3: Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker
(Definition G-BA) in Höhe von 25.- Euro pro Quartal
bei mindestens einem Arzt-Patienten-Kontakt
 Der Zuschlag soll sicherstellen, dass die Vergütung
dem erhöhten Behandlungsbedarf dieser Patienten
entspricht.
 Dieser Zuschlag kann um weitere 5.- Euro pro Quartal
gesteigert werden, wenn die Praxis eine besonders
qualifizierte und zertifizierte medizinische Fachangestellte hat, die im Rahmen der Chronikerbetreuung
spezielle Casemanagement-Aufgaben übernimmt
(VERAH).
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VERAH®
= VERsorgungsAssistentin in der Hausarztpraxis
 Qualifizierte Unterstützung und Entlastung innerhalb
der hausärztlichen Versorgung und Praxisorganisation
 Übernahme besonderer koordinierender Aufgaben im
Rahmen des Casemanagements
 Hausbesuche, soweit delegierbar
 Unterstützung von Patienten und Angehörigen bei
präventiven und rehabilitativen Maßnahmen
 Curriculum: 160 Std. + 40 Std. Praktikum, Prüfung in
der Gruppe (ca. 30 Min., wohnortnah)
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VERAH®: Managementmodule
Gesamt
Präsenz Kompetenz
1. Patientenbegleitung und Koordination
40 h
28 h
12 h
Grundlagen/Techniken in Kommunikation, Wahrnehmung und Motivation von Pat.
2. Präventionsmanagement
20 h
12 h
8h
Impfungen, Ernährung, Screening
3. Gesundheitsmanagement
20 h
12 h
8h
Gesundheitserziehung, Volkskrankheiten, der ältere Mensch
4. Technikmanagement
10 h
6h
4h
Gerätekunde, Assessments
5. Praxismanagement
28 h
22h*
6h
Personal/Ausbildung, Qualitätsmanagement, Beschaffungswesen
6. Besuchsmanagement
12 h
4h
8h
Hausbesuche, Dokumentation, Kommunikation mit Angehörigen
7. Notfallmanagement
20 h
16 h
4h
Medizinische Notfälle, Praxisausrüstung, Erstmaßnahmen
8. Wundmanagement
10 h
6h
4h
Wundversorgung, Prophylaxe, Dokumentation
160 h
106 h
54 h
* in QM-zertifizierten Praxen 16h
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Vergütungssystematik: Vertretung
 Vertreterpauschale innerhalb der HzV in Höhe von
12,50 Euro pro Quartal für Vertretungsfälle (Urlaub etc.)
 Bedingung: Vertreter ist ebenfalls HzV-Arzt
 HzV-Vertreter muss dem Versicherten von seinem HzVArzt genannt werden.
 Die Vertreterpauschale wird nicht bei Aufsuchen eines
anderen Hausarztes innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgelöst (z.B. ehemals Gemeinschaftspraxis). Das bedeutet: P2 bleibt erhalten.
34
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Vergütungssystematik: Einzelleistungen
 Unvorhergesehene Inanspruchnahme
(nur eine Gebühr pro Tag abrechenbar)
 Unzeit 1
25 Euro
19*-22 Uhr; Sa, So, Feiertag 07-19 Uhr
 Unzeit 2
40 Euro
22-07 Uhr; Sa, So, Feiertag 19-07 Uhr
*= nur wenn an diesem Tag keine (Abend-)Sprechstunde angeboten wird
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Vergütungssystematik: Einzelleistungen
 Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen gemäß
Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung
 Krebsfrüherkennung bei der Frau
20 Euro
 Krebsfrüherkennung beim Mann
16 Euro
 Früherkennung von Krebserkrankungen
der Haut gem. Abschnitt B.1 (Frauen)
bzw. C.1 (Männer)
mit einem Dermatoskop
25 Euro
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Vergütungssystematik: Einzelleistungen
 Betreuung gemäß DMP-Verträgen mit der KVBW
Die besondere Betreuung für DMP als Einzelleistung
wird gemäß den DMP-Verträgen der AOK mit der KV
BW vergütet (z.Zt. 28 Euro) zuzüglich der dort
vereinbarten Patientenschulungen
37
37
Vergütungssystematik: Einzelleistungen
 Zielauftragsleistung
Bei Erbringung von nicht-obligatorischen Leistungen
innerhalb HzV im Rahmen eines Auftrages durch
einen anderen HzV-Arzt.
Diese sind bei Erbringung für eigene HzV-Patienten bereits enthalten
(z.B. Belastungs-EKG, Sonographie, Chirotherapie usw.)
 Abrechnung erfolgt über Vertragssoftware
 Höhe:
38
12,50 Euro
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Vergütungssystematik: Einzelleistungen
 P3a Diabetes-Pauschale
für diabetologisch qualifizierten HzV-Arzt der Ebene 2
bei Mitbehandlung per Zielauftrag zur
diabetologischen Behandlung
eines in das DMP eingeschriebenen Diabetikers eines
anderen HzV-Arztes
 Höhe:
25,00 Euro
 zzgl. Zielauftragspauschale 12,50 Euro
Anm.: P3 des überweisenden HzV-Arztes bleibt unberührt.
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Vergütungssystematik: Qualitätsindikatoren
 Erweiterte Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen
Check up mit zusätzlich
 HDL-, LDL-Cholesterin, Gamma-GT, Hämoglobin
 Beratung des Patienten über Lebensstiländerung
und AOK-Gesundheitsangebote, ggf. unter Nutzung
von ARRIBA inkl. Präventionsempfehlung, sofern
dies medizinisch angezeigt ist
 automatischer Zuschlag zur Grundpauschale P1
 bei Erreichen einer Mindestquote von 25 % bei den
eingeschriebenen HzV-Versicherten ab 35 J.
 Höhe: 2 Euro pro Versichertenteilnahmejahr
40
40
Vergütungssystematik: Qualitätsindikatoren
 Impfungen
Influenza-Impfung gemäß STIKO-Empfehlung und
Dokumentation in der Vertragssoftware anhand
der Impf-Ziffer 89133
 automatischer Zuschlag zur Grundpauschale P1
 bei Erreichen einer Mindestquote von 55 % bei
den eingeschriebenen HzV-Versicherten ab 60
Jahre
 Höhe: 2 Euro pro Versichertenteilnahmejahr
41
41
Vergütungssystematik: Qualitätsindikatoren
 AM-Zuschlag
für wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mit
einer Vertragssoftware
nach Berechnung von Verordnungsquoten durch die
Managementgesellschaft
 automatischer Zuschlag zur Behandlungspauschale P2
 Höhe: 4 Euro pro Quartal
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42
Vergütungssystematik: Einzelleistungen
 Kindervorsorgeuntersuchungen U1-U9
für beim Hausarzt eingeschriebene Kinder
Erbringung bei HzV-Kinder- und Jugendarzt
Verrechnung mit dem Honoraranspruch des
Hausarztes
 Höhe:
30,00 Euro pro Untersuchung
Anm.:
Arztbrief an den Hausarzt
Zielauftragspauschale durch Kinder- und Jugendarzt
nicht zusätzlich abrechenbar
43
43
Beispiel Pauschale P1 und Pauschale P2
Vergütungsstruktur (P1 und P2 nach Arztkontakt)
Beispiel 1:
Quartal 4:
Patient
schreibt
sich ein
Beispiel 2:
Quartal 4:
Patient
schreibt
sich ein
Teilnahmephase
Quartal 1:
Quartal 2:
Arztkontakt
Arztkontakt
65.- EUR
40.- EUR
(P1; P2
(P2)
wird mit P1
verrechnet)
verrechnet)
Teilnahmephase
Quartal 1:
KEIN
Arztkontakt
65.- EUR
(P1)
Quartal 2:
Arztkontakt
0.- EUR
(P2 wird
mit P1 verrechnet)
Quartal 3:
Arztkontakt
40.- EUR
(P2)
Quartal 4:
Arztkontakt
40.- EUR
(P2)
Quartal 3:
Arztkontakt
40.- EUR
(P2)
Quartal 4:
KEIN
Arztkontakt
0.- EUR
Quartal 1:
Arztkontakt
65.- EUR
(P1; P2
wird
verrechnet)
Quartal 1:
KEIN
Arztkontakt
65.- EUR
(P1)
= Teilnahmejahr
44
44
Honorarbeispiele
(Versichertenteilnahmejahr; ohne EL, ohne VERAH)
KontaktQuartale
P1
in Euro
P2
in Euro
P3
in Euro
DMP in
Euro
Behandlungs- Summe/
fallwert/
Jahr
Quartal
(Euro)
(Euro)
0
88.-*
-
-
-
-
88.-
1
88.-*
-
-
-
88.-
88.-
2
88.-*
1x 44.-**
-
-
66.-
132.-
3
88.-*
2x 44.-**
-
-
58,67
176.-
Chroniker
88.-*
3x 44.-**
4x 25.-
-
80.-
320.-
DMP-Pat.
88.-*
3x 44.-**
4x 25.-
4x 28.-
108.-
432.-
*= P1 beinhaltet alle Zuschläge inkl. Impf- und Check-up-Pauschale
**= P2 beinhaltet Zuschlag Pharmakotherapie
45
45
Vergütung und Einschreibeverlauf





AOK-Behandlungsfälle: 400 pro Quartal (konstant)
KV-Fallwert: 55 €
KV-Honorar: 400 x 55 € = 22.000 €
HzV-Fallwert: 75 €
Grundpauschale P1: 76 €/Jahr = 19 €/Quartal
AOKHzVBeh.-Fälle eingeschr.
/Quartal
AOK-Vers.
46
HzV-Beh.Fälle
/Quartal
Honorarzuwachs im
Vergleich zum KVHonorar (20 € /Fall)
Ihr Zusatzplus durch
Einschreibung (bezogen auf KV-Honorar)
400
100
90
90 x 20 €
+ 8%
10 x 19 €
+ 1%
400
200
150
150 x 20 €
+ 14 %
50 x 19 €
+ 4%
400
400
250
250 x 20 €
+ 23 %
150 x 19 €
+ 13 %
400
500
300
300 x 20 €
+ 27 %
200 x 19 €
+ 17 %
46
Abrechnung
 Monatliche Abschlagszahlung
 Abrechnungsstichtage für die Einsendung der
Abrechnung an die Managementgesellschaft:




05. Januar
05. April
05. Juli
05. Oktober
(für Quartal 4 des Vorjahres)
(für Quartal 1 des lfd. Jahres)
(für Quartal 2 des lfd. Jahres)
(für Quartal 3 des lfd. Jahres)
 Maßgeblich für die Abrechnung ist der Zeitpunkt des
Eingangs der HZV-Abrechnungsdaten bei der
Managementgesellschaft
 Übermittlung der Abrechnungsdaten mit einer
Vertragssoftware
47
47
Abrechnung

Prüfung die Abrechnung
 Abrechnungsnachweis für den Hausarzt (Übersicht
der geprüften Leistungen)
 Der Abrechnungsnachweis berücksichtigt die im
Abrechnungsquartal geleisteten Abschlagszahlungen
sowie die eingezogenen Praxisgebühren.
 Der Abrechnungsbetrag wird durch die Managementgesellschaft spätestens im ersten Monat des Quartals
gezahlt, das auf den Übermittlungsstichtag (05.01.;
05.04.; 05.07.; 05.10.) folgt.
48
48
Praxisgebühr

Verpflichtung, die gesetzliche Praxisgebühr nach
§ 43 b SGB V von HZV-Patienten einzuziehen.
 Befreiung wie bisher
 Verrechnung der eingezogenen Praxisgebühr mit
der Abrechnung durch die Managementgesellschaft
 Die Managementgesellschaft hat gegenüber dem
Hausarzt Anspruch auf Auskunft, ob und in
welchem Umfang die Praxisgebühr eingezogen
oder warum sie ggf. nicht eingezogen wurde.
49
49
Verwaltungskostenpauschale Managementgesellschaft
Verwaltungskostenpauschale
 Mitglieder:
 Nichtmitglieder:
2,5% zzgl. MWSt
4,2% zzgl. MWSt
 Immense Vorleistungen der Vertragspartner in der
Entwicklung
 Mehrwertsteuerpflicht im Gegensatz zur KV
 Hinter der „Bierdeckelabrechnung“ steckt eine
aufwändige und in der Entwicklungsphase sehr
kostenintensive Logistik.
 Wir bauen eine neue Institution auf. Das hat bisher
viel Geld gekostet und wird zukünftig Geld kosten.
50
50
Vertragssoftware
Was muss die Vertragssoftware leisten?
 Unterstützung bei Einschreibung der
Versicherten auf elektronischem Weg
 Verwaltung Ihrer HzV-Teilnehmer
 Dokumentation und Abrechnung der
Vergütungspositionen gemäß Vertrag
 Unterstützung bei rationaler Pharmakotherapie
 Online-Datenübertragung auf höchster
Sicherheitsstufe mittels Konnektor
 Führen eines elektronischen Patientenpasses
51
51
Vertragssoftware
 Als Vertragssoftware zugelassen werden
ausschließlich durch die Vertragspartner
zertifizierte Progamme.
 Die Vertragspartner empfehlen Ihnen eine
spezielle Softwareschulung für die Anwendung
der Vertragssoftware beim jeweiligen Anbieter.
52
52
Vertragssoftware – Einschreibung der Versicherten
 Ausfüllen der Teilnahmeerklärung für Versicherte
mittels der Vertragssoftware
 Es können nur mit Vertragssoftware ausgefüllte
Teilnahmeerklärungen verarbeitet werden.
53
53
Vertragssoftware – Einschreibung der Versicherten
 Die Felder sind zwingend
mit Hilfe der
Vertragssoftware
auszufüllen.
 Versichertendaten stehen
nach dem Einlesen der
Chipkarte zur Verfügung.
 Unterschriften können nur
von Hand geleistet
werden. Belege ohne
Unterschriften werden als
fehlerhaft abgewiesen!
54
54
Elektronischer Patientenpass
 Patient muss sich aktiv für den elektronischen
Patientenpass entscheiden.
 Führung durch den Patienten über einen sicheren
Internetzugang
 Datenhoheit allein beim Patienten
 Ausnahme: nach Autorisierung durch den Patienten
Einsicht und direkte "Befüllung" über die Vertragssoftware des gewählten Hausarztes möglich
 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für an der
HzV teilnehmende Patienten (Ziel: Ergebnisse über das
Zusammenspiel zwischen HzV und elektronischem
Patientenpass)
55
55
Einschreibung Arzt
 Hausarzt schickt Teilnahmeerklärung per Fax an die
Managementgesellschaft
 Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
 Zwischenergebnis oder Bestätigung spätestens zwei
Wochen nach Eingang der Teilnahmeerklärung
 Liegen die Teilnahmevoraussetzungen vor, erhält der
Arzt eine schriftliche Bestätigung (per Fax).
 Mit Zugang der Bestätigung ist der Arzt HzV-Arzt.
 Beginn der Patienten-Einschreibung
56
56
Einschreibung Patient




Versicherter wählt einen HzV-Arzt
Der Versicherte erhält vom Arzt ein Merkblatt zu HzV-Inhalten
und Datenschutzbelehrung.
In der Praxis unterzeichnet der Versicherte die HzVTeilnahmeerklärung.
Der HzV-Arzt schickt das Original unverzüglich an die AOK:
AOK Baden-Württemberg
AOK-Hausarztprogramm
70120 Stuttgart



57
Belegleseverfahren/ Versichertenanspruchprüfung bei der AOK
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Versicherte ein
Begrüßungsschreiben mit HzV-Beginndatum (i.d.R. frühestens
das Quartal, das auf das Einschreibequartal folgt.
Arzt erhält Rückmeldung nach Abgleich AOK – Managementgesellschaft
57
Darstellung Start HZV
A
B
C
A:
Start Einschreibephase
Einschreibung
Arzt beginnt
Einschreibung
Versicherte
01.07.2008
58
10.09.2008
"Aktiviertes"
Arzt-Patienten-Paar:
Teilnahme an HzV
01.10.2008
B:
Eingangsfrist bei der
AOK für HzVTeilnahmeformulare für
Berücksichtigung im
Folgequartal
C:
Start Echtphase
58
Spezialfragen
 Therapiefreiheit
bleibt auch im Rahmen der HzV gewahrt. Der
Hausarzt entscheidet weiterhin über z. B. die
Art der Intervention und den Wirkstoff.
 Laborleistungen
GOP 32001-32125 EBM 2008 sind über die
Pauschalen abgedeckt und können nicht an
Laborärzte überwiesen werden; sonstige
Laborleistungen per Auftrag/Überweisung an
Laborärzte im Rahmen der Regelversorgung
(wie bisher)
59
59
Spezialfragen
 Leistungen wie Akupunktur und Homöopathie
sind über die Pauschalen abgedeckt.
 Hausbesuche
sind in der Pauschale enthalten.
Ausn.: Zuschlag für Besuch zur Unzeit
 Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen und
Kindervorsorgen
sind in der Pauschale enthalten.
Ausnahmen: Krebsvorsorgeuntersuchungen
und Zielquoten bei Check-Up und InfluenzaImpfung
60
60
Spezialfragen
 Gemeinschaftspraxis/BAG
Sonographie und kleine Chirurgie:
Die Zuschläge Sonographie und kleine Chirurgie
können auch dann beantragt werden, wenn der
teilnehmende Hausarzt sicherstellt, dass die
entsprechenden Leistungen innerhalb der
GP/BAG erbracht werden können.
Parallele Abrechnung des Erbringers nicht
zulässig, weder in der HzV noch über die KV
(gilt auch für einen Facharzt der GP/BAG)
61
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Spezialfragen
 Gemeinschaftspraxis/BAG
Überweisungen:
Für nicht obligatorische HzV-Leistungen (z.B.
Chirotherapie), die innerhalb der GP/BGA
erbracht werden, dürfen keine Überweisungen
ausgestellt werden.
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Spezialfragen
 Behandlung außerhalb Baden-Württembergs
erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip über
den bestehenden Fremdkassenzahlungsausgleich (KV)
 Notfallleistungen
werden nicht bereinigt und sind deshalb
weiterhin Gegenstand der Regelversorgung
(KV)
 Nicht hausarzttypische Spezialleistungen
Abrechnung per Überweisung über die KV (z.B.
Sonderzulassung Psychotherapie)
63
63
Spezialfragen
 3000 Hausärzte
sind das notwendige Minimum für die HzV, um eine
flächendeckende Versorgung sicherstellen zu
können. Dies ist nicht die Obergrenze.
 Hausärzte nach § 73 Abs. 1a SGB V, also auch Kinderund Jugendärzte können teilnehmen,
auch wenn sie weder dem HÄV noch MEDI
angehören.
64
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Weitere Informationen für Sie
www.hausarzt-bw.de
FAQs zum Hausarztvertrag.pdf
65
65
Ansprechpartner
AOK-ArztPartnerService
Ansprechpartner
AOK-Bezirksdirektionen
Rhein-Neckar-Odenwald
Name
Zang, Marc
E-Mail
[email protected]
Telefon
0621/176-8160
Fax
0621/176-8110
Mittlerer-Oberrhein
Wyczinski, Reinhard
[email protected]
0721/3711-117
0721/3711-640
Nordschwarzwald
Oppold, Heide
[email protected]
07452/8385-38
07452/8385-50
Ostwürttemberg
Seitzer, Roland
[email protected]
07171/10426-30
07171/10426-90
Ludwigsburg-Rems-Murr
Kühn, Nicole
[email protected]
0711/957980-141
0711/957980-100
Heilbronn-Franken
Kinner, Gertraud
[email protected]
07131/639-322
07131/639-234
Stuttgart-Böblingen
Häfele, Peter
[email protected]
0711/2069-9511
0711/2069-9590
Neckar-Fils
Bauer, Otto
[email protected]
07021/721-190
07021/721-198
Südlicher Oberrhein
Imhof, Hansjörg
[email protected]
0761/2103-301
0761/2103-310
Hochrhein-Bodensee
Zimmermann, Katrin
[email protected]
07751/878-140
07751/878-275
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Behringer, Karl Heinrich
[email protected]
07721/805-220
07721/805-499
Neckar-Alb
Barthel-Bleher, Gudrun
[email protected]
07121/209-223
07121/209-215
Ulm-Biberach
Schips, André
[email protected]
0731/168-720
0731/168-729
Bodensee-Oberschwaben
Sträßle, Jörg
[email protected]
0751/371-194
0751/371-274
AOK BW 11. April 2008
66
66
Weitere Informationen für Sie
Inter
Component
Ware AG
Telefon: 06227 385 33333
Telefax: 06227 385 326
E-Mail:
67
[email protected]
67
Ausblick
 Bis Ende 2009:
 5.000 Haus- und Kinderärzte in der HzV
 1.000.000 Versicherte in der HzV
68
68
Perspektiven in der HzV
 Feste Eurovergütung
statt floatender Punktwerte
 Stabiles, planbares Einkommen
statt Honorarabfluss
 Einfache Gebührenordnung und wenig Bürokratie
statt EBM
 Keine Budgetierung
statt Honorardeckelung
 Keine Fallzahlbegrenzung
statt Deckelung der Scheine
 Zukunftssicherung der hausärztlichen Praxen
statt Austrocknung der hausärztlichen Profession
69
69
Mitgliederzahlen 1999-2008
Mitgliederzuwachs 1999 - Juni 2008
3750
3500
3250
423 Neuzugänge von
01-06/2008
3000
2750
2500
2250
2000
1750
1500
1250
1000
750
500
250
0
Mitgliederzahlen
70
Dezember
1999
Dezember
2000
Dezember
2001
Dezember
2002
Dezember
2003
Dezember
2004
Dezember
2005
Dezember
2006
Dezember
2007
Stand
13.06.2008
2098
2078
2043
2090
2285
2613
3073
3206
3326
3749
70
Werden Sie Mitglied
im Deutschen Hausärzteverband!
71
71
Jetzt bitte Ihre Fragen!
72
72
Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
73
73
Anhang
74
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Titelmasterformat durch Klicken
Was ist Hausarzt+ ?
bearbeiten
eine Software für den Arzt
• Textmasterformate
durch Klicken
 obligat für die Hausärzte, die an dem neuen Vertrag
bearbeiten
zwischen AOK BW und HÄVG teilnehmen
• Zweite Ebene
• Dritte Ebene
Was
ist
Hausarzt+
nicht?
• Vierte Ebene
• es
Fünfte
Ebene
ist kein
komplettes Praxisverwaltungsprogramm
 es ersetzt nicht die Arztpraxis-Software
 es ist kein Programm der Krankenkasse
75
75
Mai 2008 – LV BW
Titelmasterformat durch Klicken
Wer steckt hinter Hausarzt+ ?
bearbeiten
• Textmasterformate durch Klicken
Inter
bearbeiten
HÄVG e.G.
Component
Ware AG
• Zweite Ebene
• Dritte Ebene 50 %
50 %
• Vierte Ebene
HÄVG Software GmbH
• Fünfte Ebene
HÄVG Software GmbH als Rechteeigentümer
HÄVG und ICW mit 50% Gesellschaftsanteilen
76
76
Mai 2008 – LV BW
Titelmasterformat durch Klicken
Aufgaben
bearbeiten
Inter
• Textmasterformate
durch Klicken
HÄVG e.G.
Component
Ware AG
bearbeiten
• Zweite Ebene
50 %
50 %
• Dritte Ebene
HÄVG Software GmbH
Vertragsbeziehungen
•
Vierte
Ebene
Know-How ITmit 55.000 HA
Anwendungen
Verträge mit Kassen
Entwicklung, Vertrieb
•
Fünfte
Ebene
Know-how
und Wartung von
Selektivverträge
Hausarzt+
Uneingeschränktes
Nutzungsrecht der
Software Hausarzt+
77
77
Mai 2008 – LV BW
Titelmasterformat durch Klicken
Wie funktioniert Hausarzt+ ?
bearbeiten
Mit
Hausarzt+
• Textmasterformate
durch Klicken
bearbeiten
Praxis-Server mit
Zweite Ebene
Praxissoftware
Dritte Ebene
Vierte Ebene
HA+
Fünfte Ebene
Client
•
•
•
•
DSL
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Hausarzt+
Server
Konnektor
Praxisarbeitsplatz 1
HA+
Client
78
Mai 2008 – LV BW
Titelmasterformat
durch Klicken
Datenfluss mit Hausarzt
+
bearbeiten
Versichertenkarte wird parallel
gleichzeitig
in Praxissoftware und
• Textmasterformate durch
Klicken
HA+ eingelesen
Über Schnittstelle
bearbeiten
wird gewährleistet,
KV-Abr.
dass die
•GOÄ
Zweite Ebene
GDT
Patientenzuordnung
Hausarzt+
Praxissoftware
Statistik
eindeutig ist.
(PDF)
• Dritte Ebene
…
Rezept aus HA+ an
• Vierte Ebene
Praxisdrucker (für AOKHzV-Versicherte)
Drucker
• Fünfte Ebene
Kollektivverträge,
Weitere Kernanwendung
in Hausarztpraxis
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Rezept
Hausarztzentrierte Versorgung
IV-Verträge
Verordnung von Rabattmedikamenten
und sonstige Verordnungen
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Mai 2008 – LV BW
Titelmasterformat durch Klicken
bearbeiten
• Textmasterformate durch Klicken
bearbeiten
• Zweite Ebene
• Dritte Ebene
• Vierte Ebene
• Fünfte Ebene
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80
Mai 2008 – LV BW
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