überörtlichen Ebene

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Großgemeinden & Raumordnung
Arbeitsgruppe:
Andere Länder andere Ziele ?
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
Großgemeinden & Raumordnung
Gliederung
1. Problemdefinition
2. Bundesländervergleich
3. Entwurf eines Regionalplanes
4. Ziele des Planentwurfs
5. Thesen zur Diskussion
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
1. Problemdefinition
• Gemeindegebietsreform lässt Pläne veralten
•
Neue Grenzen, neue Namen
•
Eingemeindung ganzer Nahbereiche – „Selbstversorgerorte“
im äußeren Entwicklungsraum ?
•
Eingemeindungen zentraler Orte und besonderer
Gemeindefunktionen
•
Aufhebung, Ergänzung oder Neuaufstellungen der FNP zu
erwarten
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
1. Problemdefinition
• Gebietsvergrößerung macht gemeindebezogene
Ziele unscharf
•
Siedlungsschwerpunkte im eV ohne Schienenanschluss
(im fußläufigen Einzugsbereich)
•
Ganze Einheitsgemeinden als Typ-2 -Gemeinden
•
Ganze Einheitsgemeinden als zentrale Orte
•
Großflächiger Einzelhandel in den Ortsteilen ?
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
1. Problemdefinition
• Zu viele Leitbild- und Zentralorte – Finanzkrise
schließt wirksame Förderung aus
•
Insgesamt nur noch 436 Gemeinden, davon:
252 Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion (einschl. LVO
und SVO) (58 v.H.)
•
26 Entwicklungszentren und –Standorte plus 20 Zentren
oder Orte mit besonderem Handlungsbedarf – alle
aussichtsreich ?
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
1. Problemdefinition
• Fehlende Zielkonkretisierung der
Nachhaltigkeitsgrundsätze
•
Konzentration von Siedlungstätigkeit und sozialer
Infrastruktur ohne ortsteilscharfe Aussagen ?
•
Verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen ohne
Konzentration ?
•
30 ha–Ziel ohne Konzentration und höhere Baudichte
erreichen ?
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
Großgemeinden & Raumordnung
Gliederung
1. Problemdefinition
2. Bundesländervergleich
3. Entwurf eines Regionalplanes
4. Ziele des Planentwurfs
5. Thesen zur Diskussion
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
• Ziele
•
Vergleichs-/ Übersichtstabellen von Planungsinstrumenten
anderer Bundesländer, die eine innergemeindliche
Steuerung ermöglichen
•
Evaluation über Wirksamkeit und Gerichtsfestigkeit der
Plansätze
•
Übertragbarkeit auf Brandenburg?
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
• Tabellen
•
Auswahl von Bundesländern mit
Gemeindegebietsreformen:
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, NRW,
Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen mit Braunschweig und Hannover
•
Konzentration auf Bereiche:
Siedlungsentwicklung, Einzelhandel, Gewerbe/Industrie,
zentralörtliche Ausstattung
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
•
Beispieltabelle: Gewerbe und Industrie
Planwerk
textlich
LEP Baden-Württemberg
(2002)
RP Ostwürttemberg
(1997)
RP Unterer Neckar
(1992)
Festlegungen, die in die Gemeinde eingreifen
zeichnerisch
Begründung
Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie [...] Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. (3.1.2 Z)
Regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie,
Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen werden in
der Region Stuttgart gebietsscharf ausgewiesen; in
den anderen Regionen möglich. (3.1.4 Z)
Siehe RP
Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind an solchen Standorten zu
erweitern und im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen neu vorzusehen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die
besten Ansiedlungsbedingungen
gegeben sind. (Z 3.3.6)
Ausweisung von regionalbedeutsamen Schwerpunkten für Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen
(über 30 ha) – namentliche Aufzählung (Z 2.5.3)
Ausweisung von regionalbedeutsamen Schwerpunkten für Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen
(bis etwa 30 ha) – namentliche Aufzählung (Z 2.5.4)
Die Siedlungsstruktur ist [...] so zu sichern, zu ordnen
und weiterzuentwickeln, dass eine Konzentration der
Besiedlung durch den Ausbau ausgewählter [...] Gewerbeschwerpunkte erreicht wird. (G 2.1)
Die Siedlungsbereiche für Industrie und Gewerbe
sind als innerregional ergänzende Schwerpunkte der
„Schwerpunkte für Industrie und Dienstleistungseinrichtungen“ zu entwickeln. (Z 2.3.4)
Siehe RP
Siehe RP
Es soll eine Schwerpunktsetzung erfolgen durch Ausweisung von Siedlungsbereichen als Bereichen für [...]
Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 LPlG).
Verband Region Stuttgart ist verpflichtet,
im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte
für Industrie, Gewerbe
und Dienstleistungseinrichtungen [...] gebietsscharf
auszuweisen(§ 8 Abs. 3 LPlG). In den anderen Regionen besteht dazu die Möglichkeit, insbesondere wenn
die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann.
Ansiedlungsschwerpunkte für die Wirtschaft sind so
auszuweisen, dass sie der Festigung der dezentralen
Siedlungsstruktur des Landes dienen. Sie sollen daher
vorrangig auf das Netz der Zentralen Orte konzentriert
und verstärkt in interkommunaler Kooperation betrieben werden.
Symbol
Symbol
Ziele: Sicherung der Siedlungsstruktur unter Beachtung der Grundsätze der Funktionsfähigkeit und der
Tragfähigkeit; Siedlungsverdichtung im Bereich der
Haltestellen des ÖPNV
Sechsecksymbol:
Siedlungsbereich
für Industrie und
Gewerbe
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2. Bundesländervergleich
• Auswertung
•
Betonung der im ROG genannten Grundsätze und Ziele
•
Siedlungsbereiche, Versorgungskerne, Schwerpunktbereiche
•
Gebiets- und / oder ortsteilscharfe Aussagen in der
Mehrzahl der untersuchten Pläne vorhanden
als wesentliche Hauptinstrumente
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
• Evaluation
•
Welche Erfahrungen zur Umsetzbarkeit und Wirksamkeit
ausgewählter Festsetzungen gibt es?
•
Gibt es ein Gutachten oder Monitoring zur Umsetzbarkeit
und Wirksamkeit?
•
Existieren juristische Gutachten oder Urteile über die
Zulässigkeit innergemeindlicher Regelungen
•
Rücklauf: 7 von 12 Fragebögen
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
• Ergebnisse
•
Landes- und Regionalplanung ist es nicht möglich,
kontraproduktiven Bestimmungen von Bund und Ländern
entgegenzuwirken
•
Möglichkeit der Steuerung von Standorten, nicht aber von
Strukturen
•
Gebiets- oder ortsteilscharfe Aussagen sind möglich, im
Einzelfall aber mit der Kommune abzustimmen
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
• Zur Frage der Gerichtsfestigkeit
- Beispiel: Baden-Württemberg
Der VGH BW bestätigt die Rechtmäßigkeit
gebietsscharfer Ausweisungen im Regionalplan
Stuttgart. § 8 Abs. 3 LplG (Verband Region Stuttgart ist
verpflichtet, regionalbedeutsame Schwerpunkte [...]
gebietsscharf auszuweisen) beachte die
verfassungsrechtlichen Grenzen, d.h. den
Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie und das
Gebot der Verhältnismäßigkeit sowie das
Willkürverbot. Die Revision der Kommune wurde
vom BVerwG zurückgewiesen.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
2. Bundesländervergleich
• Beispiel Mecklenburg Vorpommern
•
Noch keine umfassende Gemeindegebietsreform
durchgeführt
•
Bis Ende 2004 „Freiwilligkeitsphase“
•
Für das Land wird ein neues Raumentwicklungsprogramm
aufgestellt, dass im Zusammenhang mit einer
Gemeindegebietsreform entsprechend veränderte
Zielstellungen vorsieht
•
„Gemeinden, die die (...) Anforderungen erfüllen, können
als Zentrale Orte eingestuft werden. Standort der
zentralörtlichen Aufgaben ist der Gemeindehauptort. (Z)“
(Entwurf REP Mecklenburg- Vorpommern, Fassung des
Kabinettsbeschlusses vom 13.01.2004)
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
Großgemeinden & Raumordnung
Gliederung
1. Problemdefinition
2. Bundesländervergleich
3. Entwurf eines Regionalplanes
4. Ziele des Planentwurfs
5. Thesen zur Diskussion
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
3. Entwurf eines Regionalplanes
• Einführung
•
Gemeinde Wittstock/Dosse wuchs von 97 km² auf eine
Fläche von 442 km² und wurde zur drittgrößten Kommune
Deutschlands
•
21 Gemeinden wurden zur Großgemeinde Wittstock/Dosse
zusammengefasst, dies sind mehr Gemeinden als das
ehemalige Amt Wittstock-Land beinhaltete
•
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Wittstock/Dosse wuchs
von 12.500 auf über 18.000 EW
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
3. Entwurf eines Regionalplanes
• Das Planspiel – informelle Anhörung zum Regionalplan
2003 Teilabschnitt Gemeinde Wittstock/Dosse
- Übernahmen aus dem Planentwurf Prignitz –
Oberhavel 2000
•
Verkehrsinfrastruktur
•
Siedlungsfläche
•
Regional bedeutsame Gewerbestandorte
•
Vorrang- und Eignungsgebiete
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
3. Entwurf eines Regionalplanes
• Charakter des Plans
•
Konzentration auf Schwerpunktthemen der Regionalplanung
(Siedlungsentwicklung, Gewerbe und Einzelhandel)
•
Reduktion des zentralörtlichen Hierarchiesystems
•
Gebietsscharfe Festlegungen
(zeichnerisch, nicht parzellenscharf)
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
3. Entwurf eines Regionalplanes
• Ablauf des Planspiels
•
Vorherige Festlegung unterschiedlicher Akteure
•
Konstruktion von Konfliktfällen
•
Vorstellung und Diskussion des Planentwurfs
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
Großgemeinden & Raumordnung
Gliederung
1. Problemdefinition
2. Bundesländervergleich
3. Entwurf eines Regionalplanes
4. Ziele des Planentwurfs
5. Thesen zur Diskussion
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Planentwurf
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Ziele des Planentwurfs
• Zentrale Orte und zentralörtliche Funktionen
Z 1.2.1 Die Siedlungsentwicklung der Region ist auf das
zentralörtliche System auszurichten. Zentrale Orte
haben als Siedlungsgebiete innerhalb der Gemeinden
die zentralörtlichen Funktionen zu übernehmen. Die
zentralörtlichen Einrichtungen sind in den
Versorgungskernen innerhalb der
zentralörtlichen Siedlungsgebiete gebündelt
anzubieten.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Ziele des Planentwurfs
• Siedlungsentwicklung
Z 1.3.1 Zur Stabilisierung und Verbesserung der
Versorgungsfunktion ist in den zentralörtlichen
Siedlungsgebieten eine bedarfgerechte
Siedlungsentwicklung zulässig, die über das Maß
der Eigenentwicklung hinausgeht.
Z 1.3.4 Geschosswohnungsbau ist bedarfsorientiert
ausschließlich in zentralörtlichen Siedlungsgebieten
vorzunehmen.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Ziele des Planentwurfs
• Einzelhandel
Z 1.4.1 Die Ansiedlung neuer sowie die Erweiterung
vorhandener großflächiger Einzelhandelsbetriebe
außerhalb der zentralörtlichen
Siedlungsgebiete ist unzulässig.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Ziele des Planentwurfs
• Einzelhandel
Z 1.4.2 Für die Mittelzentren gelten in Bezug auf
großflächigen Einzelhandel folgende Regelungen:
•
Im Versorgungskern, der in der
zeichnerischen Darstellung festgelegt wird,
sind Neuansiedlungen und Erweiterungen von
großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, die
der mittelzentralen Stufe entsprechen, ohne
weitere raumordnerische Prüfung zulässig.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Ziele des Planentwurfs
• Einzelhandel
Z 1.4.2 Für die Mittelzentren gelten in Bezug auf
großflächigen Einzelhandel folgende Regelungen:
•
Im zentralörtlichen Siedlungsgebiet
außerhalb des Versorgungskerns sind
Neuansiedlungen und Erweiterungen von
großflächigen Einzelhandelseinrichtungen
zulässig, die überwiegend den Bedarf der
Standortgemeinde decken, keine Gefährdung
des Versorgungskerns darstellen sowie die
Funktion benachbarter zentraler Orte nicht
wesentlich beeinträchtigen.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
4. Ziele des Planentwurfs
• Gewerbliche Wirtschaft
Z 1.5.1 Die Ansiedlung und der Ausbau von regional
bedeutsamen gewerblichen Betrieben hat
grundsätzlich in den zentralörtlichen
Siedlungsgebieten und den dargestellten regional
bedeutsamen Gewerbestandorten zu erfolgen.
Damit ist im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die
Nähe zwischen Wohn- und Arbeitsplätzen sowie
Versorgungseinrichtungen sicherzustellen.
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
Großgemeinden & Raumordnung
Gliederung
1. Problemdefinition
2. Bundesländervergleich
3. Entwurf eines Regionalplanes
4. Ziele des Planentwurfs
5. Thesen zur Diskussion
TU Berlin, ISR-Projekt „Großgemeinden und Raumordnung“ 2003/04
5. Thesen
• Gebiets- und ortsteilscharfe Ausweisungen sind mit der kommunalen
Planungshoheit vereinbar, Regionalplanung muss solche
Ausweisungen offensiv treffen. Die Wirksamkeit dieser Festsetzungen
ist in hohem Maße von der frühzeitigen Kommunikation zwischen
kommunaler und regionaler Ebene abhängig.
• Es besteht die Notwendigkeit, innerhalb der Gemeinden mit
zentralörtlicher Funktion zentralörtliche Siedlungsgebiete und
Versorgungskerne auszuweisen. Diese Ausweisungen müssen in den
Kompetenzbereich der Regionalplanung fallen.
• Das Zentrale–Orte–Konzept ist weiterhin besonders geeignet, eine
nachhaltige Raumentwicklung in den ländlich geprägten Regionen
Brandenburgs zu gewährleisten.
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