Information zu Werkstattratwahl 2013 Von Jörg Denne BVWR Allgemeines zur Werkstatt Die WfbM dient der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Aufgabe der reha gmbh ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung zu vermitteln und Ihnen eine Beschäftigung zu einer leistungsgerechten Entlohnung anzubieten. Geeigneten Mitarbeitern soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Warum wird gewählt? • Die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte Mitarbeiter, haben ein Recht auf Mitsprache in Angelegenheiten die Ihre Interessen berühren. Zu Ihrer Interessenvertretung werden Werkstatträte gewählt. Zu den Aufgaben der Werkstatträte gehört es, auf die Einhaltung der Schutzrechte zugunsten der beschäftigten Mitarbeiter zu achten. Sie können Verbesserungsvorschläge machen und geben Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter, an den Mitarbeiterservice oder die Geschäftsleitung weiter. Einzelheiten zu den Aufgaben, über Rechten und Pflichten der Werkstatträte, sind in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt die im Juli 2001 in Kraft getreten ist. Sie ist sozusagen das „Handwerkszeug“ des Werkstattrates Datum der Wahl • Vom 1. Oktober bis 30. November muss nach der WMVO, die Wahl durchgeführt werden. • Seit dem1.7. 2001 werden alle 4 Jahre die Werkstattratmitglieder gewählt. Wahlberechtigt • Wer ist wahlberechtigt, wer darf wählen und sich wählen lassen? ( Aktives und Passives Wahlrecht) • Wählen dürfen alle Mitarbeiter im Arbeitsbereich der reha. • Wählbar sind alle Mitarbeiter die 6 Monate im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigt sind. • Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich dürfen noch nicht wählen und sind auch nicht wählbar. Der Wahlvorstand • 10 Wochen vor Beendigung seiner Amtszeit bestellt der Werkstattrat einen Wahlvorstand • Er besteht aus 3 Personen von denen einer den Vorsitz übernimmt. • Dieser sorgt für die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl. • Ebenso muss ein(e) neutrale(r) Wahlhelfer/in gestellt werden. • Der Wahlvorstand kann auch eine Vertrauensperson bestimmen. Der Wahlvorstand • Erstellt eine Liste mit den Wahlberechtigten(alle die wählen dürfen) mit Namen und Vornamen nach dem Alphabet. • Diese Liste muss 6 Wochen vor der Wahl für jeden Mitarbeiter sichtbar ausgehängt • Der Wahlvorstand ist von der Werkstatt ohne Lohnminderung freizustellen. Der Wahlvorstand • 6 Wochen vor dem Wahltag erstellt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben. • Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Wahlausschusses unterschreiben es. • Dort ist alles aufgeschrieben, was für die Wahl wichtig ist. ( Wahlaushang, Wann, wo, wie gewählt wird) Wahlvorschläge • Wer Interesse hat und sich zur Wahl stellt meldet sich beim Wahlvorstand. • Voraussetzung sind 3 Ünterstützungsunterschriften . • Das bedeutet: 3 Kollegen müssen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie den Bewerber als Werkstattrat befürworten. Der Wahlvorstand • Sammelt und prüft die Wahlvorschläge. • Dann wird ein Aushang mit Namen und Bild des Bewerbers in alphabetischer Reihenfolge erstellt. • Der Aushang muss 2 Wochen vor der Wahl an allen Standorten der Werkstatt, für jeden Mitarbeiter gut sichtbar ausgehängt werden. Durchführung der Wahl • Diese findet in der Zeit vom 1. Oktober bis 30 November statt. • Die Wahl wird geheim durchgeführt • Niemand darf die Wahl beeinflussen. • Wer Hilfe benötigt bekommt sie von den neutralen Wahlhelfern. Briefwahl • Für Kollegen die am Wahltag verhindert sind wegen Krankheit oder Urlaubes besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Diese kann man beim Wahlvorstand anfordern Größe des Werkstattrates? • Die Anzahl der Werkstattratmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten einer Werkstatt. • Bis 200 Mitarbeiter besteht der Werkstattrat aus 3 Mitgliedern • Von 201 bis 400 Mitarbeitern sind es 5 Mitglieder • Bei über 401 Mitarbeitern besteht der Werkstattrat aus 7 Mitgliedern. Wie wird gewählt? • Jeder kann so viele Stimmen abgeben, wie Werkstattratmitglieder zu erwarten sind. • Bei der reha gmbh sind erstmals mehr als 401 Mitarbeiter im Arbeitsbereich beschäftigt. • Der Werkstattrat wird aus 7 Mitgliedern gebildet. • Jeder Wähler hat 7 Stimmen die er auf die Bewerber verteilen kann. • Er kann 1-7 Stimmen abgeben. Stimmenauszählung • Die Auszählung ist öffentlich. • Die 7 Bewerber egal welchen Geschlechts oder Standortes mit dem meisten Stimmen sind gewählte Werkstattrat mitglieder. • Die Mitglieder des neuen Werkstattrates bestimmen den Vorsitzenden aus Ihrer Mitte Wahlergebnis • Das Ergebnis der Wahl wird in der Werkstatt ausgehängt. • Das Wahlergebnis ist 2 Wochen nach der Wahl bei begründetem Verdacht beim Amtsgericht anfechtbar. Amtszeit • Die Amtszeit des Werkstattrates beträgt 4 Jahre. • Also Endet die Amtszeit des neu gewählten Werkstattrates am 14. November 2017. Allgemeines zum Werkstattrat • Das Amt des Werkstattrates ist ein Ehrenamt und ist nicht verbunden mit Vorteilen im Arbeitsbereich. Es liegt uns am Herzen unsere WR Arbeit gewissenhaft und zu Eurem Wohle zu auszuüben. Aufgaben de Werkstattrates • Der Werkstattrat nimmt auch besonders die Interessen der im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich befindlichen Kollegen war. • Beispiele was in Diesem Jahr gemacht wurde; • ZB Lohnverhandlung mit der GF • Mitsprache bei Umbau-, Aufzüge • Konsequenz bei Diebstahl • Regelmäßige Werkstattratsitzung an den Standorten. • Jährliche Werkstattversammlungen Was bedeutet es für uns Werkstattatrat zu sein? • • • • • • • • • • • Als WR wird man nicht geboren. Wer sich zur Wahl stellt sollte folgendes beachten: Man kann es nicht allen recht machen. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Kritik nicht persönlich nehmen. Den Werkstattalltag kennen. Die WMVO sollte bekannt sein. Man hat Schweigepflicht. Man sollte im Team arbeiten. Alle Werkstatträte sind gleich. Jedes Problem ernst nehmen. Was uns noch am Herzen liegt • Vielen Dank für euer Interesse und das in Uns gesetzte Vertrauen.