13-04-02 Info Powerpoint zur WR Wahl 2013 - LAG

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Information zu
Werkstattratwahl
2013
Von Jörg Denne
BVWR
Allgemeines zur Werkstatt
Die WfbM dient der Teilhabe am Arbeitsleben für
behinderte Menschen, die wegen der Art oder
Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden
können. Aufgabe der reha gmbh ist es, den
behinderten Menschen eine angemessene
berufliche Bildung zu vermitteln und Ihnen eine
Beschäftigung zu einer leistungsgerechten
Entlohnung anzubieten. Geeigneten Mitarbeitern
soll der Übergang auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Warum wird gewählt?
• Die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte
Mitarbeiter, haben ein Recht auf Mitsprache in
Angelegenheiten die Ihre Interessen berühren. Zu Ihrer
Interessenvertretung werden Werkstatträte gewählt. Zu
den Aufgaben der Werkstatträte gehört es, auf die
Einhaltung der Schutzrechte zugunsten der beschäftigten
Mitarbeiter zu achten. Sie können Verbesserungsvorschläge
machen und geben Anregungen und Beschwerden der
Mitarbeiter, an den Mitarbeiterservice oder die
Geschäftsleitung weiter. Einzelheiten zu den Aufgaben, über
Rechten und Pflichten der Werkstatträte, sind in der
Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt die
im Juli 2001 in Kraft getreten ist. Sie ist sozusagen das
„Handwerkszeug“ des Werkstattrates
Datum der Wahl
• Vom 1. Oktober bis 30. November muss
nach der WMVO, die Wahl durchgeführt
werden.
• Seit dem1.7. 2001 werden alle 4 Jahre die
Werkstattratmitglieder gewählt.
Wahlberechtigt
• Wer ist wahlberechtigt, wer darf wählen
und sich wählen lassen? ( Aktives und
Passives Wahlrecht)
• Wählen dürfen alle Mitarbeiter im
Arbeitsbereich der reha.
• Wählbar sind alle Mitarbeiter die 6 Monate
im Arbeitsbereich der Werkstatt
beschäftigt sind.
• Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich
dürfen noch nicht wählen und sind auch
nicht wählbar.
Der Wahlvorstand
• 10 Wochen vor Beendigung seiner
Amtszeit bestellt der Werkstattrat einen
Wahlvorstand
• Er besteht aus 3 Personen von denen
einer den Vorsitz übernimmt.
• Dieser sorgt für die ordnungsmäßige
Durchführung der Wahl.
• Ebenso muss ein(e) neutrale(r)
Wahlhelfer/in gestellt werden.
• Der Wahlvorstand kann auch eine
Vertrauensperson bestimmen.
Der Wahlvorstand
• Erstellt eine Liste mit den
Wahlberechtigten(alle die wählen dürfen)
mit Namen und Vornamen nach dem
Alphabet.
• Diese Liste muss 6 Wochen vor der Wahl
für jeden Mitarbeiter sichtbar ausgehängt
• Der Wahlvorstand ist von der Werkstatt
ohne Lohnminderung freizustellen.
Der Wahlvorstand
• 6 Wochen vor dem Wahltag erstellt der
Wahlvorstand ein Wahlausschreiben.
• Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied
des Wahlausschusses unterschreiben es.
• Dort ist alles aufgeschrieben, was für die
Wahl wichtig ist. ( Wahlaushang, Wann,
wo, wie gewählt wird)
Wahlvorschläge
• Wer Interesse hat und sich zur Wahl stellt
meldet sich beim Wahlvorstand.
• Voraussetzung sind 3
Ünterstützungsunterschriften .
• Das bedeutet: 3 Kollegen müssen mit
ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie den
Bewerber als Werkstattrat befürworten.
Der Wahlvorstand
• Sammelt und prüft die Wahlvorschläge.
• Dann wird ein Aushang mit Namen und
Bild des Bewerbers in alphabetischer
Reihenfolge erstellt.
• Der Aushang muss 2 Wochen vor der Wahl
an allen Standorten der Werkstatt, für
jeden Mitarbeiter gut sichtbar ausgehängt
werden.
Durchführung der Wahl
• Diese findet in der Zeit vom 1. Oktober bis
30 November statt.
• Die Wahl wird geheim durchgeführt
• Niemand darf die Wahl beeinflussen.
• Wer Hilfe benötigt bekommt sie von den
neutralen Wahlhelfern.
Briefwahl
• Für Kollegen die am Wahltag
verhindert sind wegen Krankheit
oder Urlaubes besteht die Möglichkeit
der Briefwahl.
Diese kann man beim Wahlvorstand
anfordern
Größe des Werkstattrates?
• Die Anzahl der Werkstattratmitglieder
richtet sich nach der Anzahl der
Wahlberechtigten einer Werkstatt.
• Bis 200 Mitarbeiter besteht der
Werkstattrat aus 3 Mitgliedern
• Von 201 bis 400 Mitarbeitern sind es 5
Mitglieder
• Bei über 401 Mitarbeitern besteht der
Werkstattrat aus 7 Mitgliedern.
Wie wird gewählt?
• Jeder kann so viele Stimmen abgeben, wie
Werkstattratmitglieder zu erwarten sind.
• Bei der reha gmbh sind erstmals mehr als
401 Mitarbeiter im Arbeitsbereich
beschäftigt.
• Der Werkstattrat wird aus 7 Mitgliedern
gebildet.
• Jeder Wähler hat 7 Stimmen die er auf die
Bewerber verteilen kann.
• Er kann 1-7 Stimmen abgeben.
Stimmenauszählung
• Die Auszählung ist öffentlich.
• Die 7 Bewerber egal welchen Geschlechts
oder Standortes mit dem meisten Stimmen
sind gewählte Werkstattrat mitglieder.
• Die Mitglieder des neuen Werkstattrates
bestimmen den Vorsitzenden aus Ihrer Mitte
Wahlergebnis
• Das Ergebnis der Wahl wird in der
Werkstatt ausgehängt.
• Das Wahlergebnis ist 2 Wochen nach der
Wahl bei begründetem Verdacht beim
Amtsgericht anfechtbar.
Amtszeit
• Die Amtszeit des Werkstattrates beträgt 4
Jahre.
• Also Endet die Amtszeit des neu
gewählten Werkstattrates am 14.
November 2017.
Allgemeines zum
Werkstattrat
• Das Amt des Werkstattrates ist ein
Ehrenamt und ist nicht verbunden
mit Vorteilen im Arbeitsbereich. Es
liegt uns am Herzen unsere WR
Arbeit gewissenhaft und zu Eurem
Wohle zu auszuüben.
Aufgaben de
Werkstattrates
• Der Werkstattrat nimmt auch besonders die Interessen
der im Eingangsverfahren und im
Berufsbildungsbereich befindlichen Kollegen war.
• Beispiele was in Diesem Jahr gemacht wurde;
• ZB Lohnverhandlung mit der GF
• Mitsprache bei Umbau-, Aufzüge
• Konsequenz bei Diebstahl
• Regelmäßige Werkstattratsitzung an den Standorten.
• Jährliche Werkstattversammlungen
Was bedeutet es für uns
Werkstattatrat zu sein?
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Als WR wird man nicht geboren.
Wer sich zur Wahl stellt sollte folgendes beachten:
Man kann es nicht allen recht machen.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Kritik nicht persönlich nehmen.
Den Werkstattalltag kennen.
Die WMVO sollte bekannt sein.
Man hat Schweigepflicht.
Man sollte im Team arbeiten.
Alle Werkstatträte sind gleich.
Jedes Problem ernst nehmen.
Was uns noch am Herzen
liegt
• Vielen Dank für euer Interesse und
das in Uns gesetzte Vertrauen.
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