Curriculum Vitae

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Klinik und Poliklinik für Urologie, Uroonkologie und Kinderurologie
Direktor: Prof. Dr. med. Dr. h.c. H. Rübben
Ansprechpartner: Dr. med. F. vom Dorp
Hufelandstraße 55
45122 Essen
Tel. 0201 723 3214
Fax 0201 723 3151
[email protected]
Verfahrensanleitungen zu den
Leitlinien der
Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU)
und der
Europäischen Gesellschaft für Urologie
(EAU)Nierenzellkarzinom 2007
Urologische Universitätsklinik Essen
Westdeutschen Tumorzentrum Essen e.V. (WTZE)
in Kooperation mit
Sektion Leitlinien des Arbeitskreises - Uroonkologie
Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Krefeld, Mönchengladbach,
Mülheim, Neuss, Oberhausen, Troisdorf, Velbert
Dr. med. Bröcheler
Dr. med. Buck
Prof. Dr. med. Fichtner
Prof. Dr. med. Goepel
Dr. med. Hautkappe
Prof. Dr. med. Höfner
Prof. Dr. med. Hutschenreiter
Prof. Dr. med. Jacobi
PD Dr. med. Krege
Dr. med. Krüger
Dr. med. Stöblen
PD Dr. med. Lümmen
Prof. Dr. med. Stuschke
Prof. Dr. med. MeyerProf. Dr. med. Wammack
Schwickerath
PD Dr. med. Miller
Prof. Dr. med. Otto
Dr. med. Rabs
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Rübben
Prof. Dr. med. Schmid
PD Dr. med. Sperling
Diagnostik
Einleitung
Das Nierenzellkarzinom ist mit einem Anteil von 1% bis 2% an allen soliden Tumoren relativ
selten. Pro Jahr ist in Deutschland mit etwa 11000 Neuerkrankungen zu rechnen; die Inzidenz
nimmt weltweit um 1,5 - 5,9% zu. Männer sind etwa 1,5 - 3,1 mal häufiger betroffen als
Frauen; das durchschnittliche Alter zum Zeitpunkt der Diagnose liegt bei 70 Jahren. Die
Mortalitätsrate steigt parallel mit der Inzidenz an. Weltweit wird ein Anstieg der Todesfälle
von 54.000 1985 auf 102.000 im Jahr 2000 erwartet.
Die steigende Inzidenz des Nierenparenchymkarzinoms ist in erster Linie auf den verbreiteten
Gebrauch bildgebender Verfahren wie Ultraschall (US) und Computertomographie (CT)
zurückzuführen (McCredie 1994). Zum Zeitpunkt der Diagnose lassen sich bei 25 – 30% der
Patienten klinisch Metastasen nachweisen, hinzu kommt ein nicht unerheblicher Anteil mit
einer subklinischen Metastasierung, was den bisher unbefriedigenden Therapieerfolg erklärt
(Motzer 2000).
Als Risikofaktoren werden Rauchen, Übergewicht und hormonelle Faktoren angeschuldigt,
gesichert sind chronische Niereninsuffizienz, von Hippel-Lindau`sche Krankheit, positive
Familienanamnese und Tuberöse Sklerose (Tabelle 1).
Risikogruppe
Chronische Niereninsuffizienz, insbesondere
bei erworbener zystischer Nephropathie
Risikokategorie an N PK zu erkranken
Risiko 5- bis 10mal höher als bei Gesunden
(Männer 7mal häufiger als Frauen); 1-2% erkranken an
NPK
von Hippel-Lindau'sche Krankheit
45% erkranken an NPK
Familienanamnese eines NPK
bis 10% erkranken an NPK
Tuberöse Sklerose
bis 10% erkranken an NPK
Tabelle 1: Risikofaktoren für das Nierenparenchymkarzinom (NPK)
Die
meisten
Nierenzellkarzinome
werden
anlässlich
einer
abdominellen
Ultraschalluntersuchung oder Computertomographie diagnostiziert.
Der entscheidende Faktor für die Prognose des Nierenzellkarzinoms ist die Metastasierung.
Die 5 Jahres Überlebensrate sinkt von 50 – 90% bei lokalisierter Erkrankung auf 0 – 13% bei
metastasierter Erkrankung. Durch den ubiquitären Einsatz der Sonographie werden die
meisten Tumoren heute allerdings in einem frühen Stadium entdeckt; die Prognose hängt
dann hauptsächlich vom Lymphknotenstatus ab, weniger von der Tumorkategorie bzw. der
Tumorgröße (Tabelle 2).
Stadium der Erkrankung
Primärtumor < 3 cm
Primärtumor begrenzt auf die Niere
Positive regionäre Lymphknoten
Metastasierung
Tabelle 2: Prognose des Nierenzellkarzinoms.
Metastasierung/Prognose
Metastasierung < 5%
Metastasierung < 20%
Metastasierung bei 90%
Mittlere Überlebenszeit <12 Monate
3
Klassifikation
Solide Tumoren der Niere sind überwiegend (95%) Nierenzellkarzinome.
Differenzialdiagnostisch kommen selten Onkozytome, Urothelkarzinome, Sarkome, Wilms
Tumore, Lymphome oder Metastasen anderer Malignome in Betracht; der häufigste benigne
Tumor ist das Angiomyolipom. Die pathologische Typisierung unterscheidet die häufigen
hellzelligen Karzinome (60 - 85%) von den chromophilen (7 – 14%) und den chromophoben
Karzinomen (4 - 10%).
TNM-Klassifikation (UICC 2002)
Stadiengruppierung Robson-Stadium
T Primärtumor
Primärtumor kann nicht beurteilt werden
TX
Kein Anhalt für Primärtumor
T0
Tumor 7 cm oder weniger in größter Ausdehnung,
T1
begrenzt auf die Niere
I (falls N0, M0)
T1a Tumor 4 cm oder weniger in größter Ausdehnung
I
T1b Tumor mehr als 4 cm, aber nicht mehr als 7 cm in
größter Ausdehnung
Tumor mehr als 7 cm in größter Ausdehnung,
T2
II (falls N0, M0)
begrenzt auf die Niere
Tumor breitet sich in größeren Venen aus oder
T3
infiltriert Nebenniere oder perirenales Gewebe,
jedoch nicht jenseits der Gerota-Faszie
II
T3a Tumor infiltriert Nebenniere oder perirenales
III (falls N0-1, M0)
Gewebe, aber nicht jenseits der Gerota-Faszie
T3b Tumor mit makroskopischer Ausbreitung in
Nierenvene(n) oder V.cava unter Zwerchfell
IIIa (falls M0)
T3c Tumor mit makroskopischer Ausbreitung in V. cava
oberhalb des Zwerchfells
Tumor infiltriert über die Gerota-Faszie hinaus
IV
IVa
T4
N Regionäre Lymphknoten
Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt
NX
werden
Keine regionären Lymphknotenmetastasen
N0
Metastase(n) in solitärem regionärem Lymphknoten
III (falls T1-3, M0)
N1
IIIb (falls M0)
Metastase(n) in mehr als einem regionären
N2
IV
Lymphknoten
M Fernmetastasen
Vorliegen von Fernmetastasen kann nicht beurteilt
MX
werden
Keine Fernmetastasen
M0
Fernmetastasen
IV
IVb
M1
Tabelle 3: TNM-Klassifikation und Stadieneinteilung des Nierenparenchymkarzinoms (UICC 2002). Die von
Guinan et al. 1997 vorgeschlagene Ramifikation zu T1 wurde in der aktuellen Fassung integriert.
Das hellzellige und das chromophile Karzinom nehmen ihren Ursprung vom proximalen
Tubulus; das chromophile Karzinom entwickelt sich vom distalen Tubulus.
Molekulargenetisch entspricht das hellzellige Karzinom dem nichtpapillären Tumor mit
typischen Veränderungen vor allem auf dem kurzen Arm von Chromosom 3. Eine
Sonderstellung nimmt das Onkozytom ein (2 – 5%). Es metastasiert nicht und hat eine gute
Prognose.
Kürzlich wurden Versuche unternommen eine molekularbiologisch basierte Klassifikation
einzuführen (Zambrano 1999).
4
Die TNM-Klassifikation wurde 2002 überarbeitet. Die Tabelle 3 zeigt die aktuelle TNMKlassifikation, sowie gebräuchliche Stadieneinteilung bzw. Robsons-Klassifikation (Robson
1969).
Vorsorgeuntersuchungen
Patienten mit erhöhtem Nierenparenchymkarzinom-Risiko können als Zielgruppe für ein
derartiges sonographisches Untersuchungsprogramm erwogen werden (Tabelle 1).
Diagnostik bei symptomatischen Patienten (Abb. 1)
Klinische Untersuchung
Selbst bei schlanken Patienten lassen sich nur sehr große Nierentumoren palpatorisch
erfassen. Die klinische Untersuchung dient vor allem zum Ausschluß relevanter
Nebenerkrankungen.
Harnanalyse und Harnkultur
Der Harn wird auf pathologische Bestandteile durch Sedimentuntersuchung oder Teststreifen
untersucht. Wesentlich ist die Bestätigung bei anamnestisch angegebener Hämaturie.
Laboruntersuchungen
Das Serumkreatinin dient als Parameter für die globale Nierenfunktion speziell vor
bildgebenden Verfahren mit Kontrastmittelgabe (Urographie und CT) und geplanter
Nephrektomie. Hämoglobin und Blutsenkungsgeschwindigkeit sind unspezifisch und haben
eine gewisse prognostische Bedeutung. Hinweise auf eine fortgeschrittene Erkrankung mit
Skelettmetastasen kann eine erhöhte alkalische Phosphatase sein. Eine Hyperkalziämie wird
häufig in Verbindung mit paraneoplastischen Manifestationen beobachtet.
Sonographie
Im Vergleich zur Echogenität des gesunden Nierenparenchyms können Nierenzellkarzinome
echoarm, echoreich oder isoechogen sein. Letztgenannte fallen dabei durch inhomogene
Echotextur auf. Unkomplizierte Zysten lassen sich sonographisch in der Regel gut vom RCC
abgrenzen. Bei komplizierten Zysten, die dickwandig, unregelmäßig und septiert sind, ist die
Differentialdiagnose schwierig (Newhouse 1993). Hier muß die Möglichkeit eines
Zystenwandkarzinoms in Betracht gezogen werden.
Die Sensitivität der Sonographie zur Entdeckung von malignen Tumoren wird mit bis zu 96%
angegeben (London et al. 1989). Die deutlich geringere Spezifität ist durch die
morphologische Überschneidung mit Hämatomen, Zysten oder Abszessen bzw.
problematischer Interpretation der Echotextur bedingt (Cidlinsky et al. 1992).
Zur Beurteilung einer Tumorinvasion in die Nierenvene bzw. Vena cava eignet sich auch die
farbkodierte Duplexsonographie. Liegt der Verdacht auf eine atriale Tumorthrombusbildung
vor, bieten sich zusätzlich die transoesophageale Sonographie oder Echokardiographie zur
Diagnostik an.
Urographie
Die Urographie ist der Sonographie und CT bei der Diagnostik von Nierenzellkarzinomen
unterlegen. Sie ist indiziert bei Patienten mit Hämaturie zur differentialdiagnostischen
Abklärung von Urotheltumoren des oberen Harntrakts.
5
Computertomographie
Die CT ist das wesentliche Verfahren zur differentialdiagnostischen Abklärung renaler
Raumforderungen, wobei gleichzeitig die Funktionstüchtigkeit der kontralateralen Niere
dokumentiert werden kann. Nach der nativen CT folgt die intravenöse Kontrastmittelgabe, um
einen Dichteanstieg (Enhancement) im Tumor beurteilen zu können. Er ist typischerweise
geringer als im gesunden Nierengewebe und führt zu einer Kontrastierung zwischen
normalem und tumorösem Nierenanteil. Zur Darstellung von vergrößerten Lymphknoten ist
die Computertomographie gut geeignet, ebenso zum Nachweis eines venösen
Tumorthrombus. Der computertomographische Nachweis von Fett (Houndsfield-Einheiten
unter 0) ist typisch für das Angiomyolipom.
Computertomographische Malignitätszeichen sind:
• unscharfe Konturen
• das Verschwinden trennender Gewebeschichten bei Tumorinfiltration durch die
Nierenkapsel bzw. Gerota-Faszie
• hypodense, zentrale Nekrosen
• dicke, irreguläre Wände bei zystischen Tumoren, die sich von der Wandung einfacher
Zysten unterscheiden
Die Treffsicherheit der CT zur Tumorerkennung beträgt mindestens 95% (Palko et al. 1990).
Die Fortentwicklung der CT-Technik (z.B. Spiral-CT) erlaubt eine zunehmend sichere
Darstellung von sehr kleinen Nierentumoren.
Bei entsprechender klinischer Symptomatik kann ein CT des Schädels oder des Thorax zum
Ausschluss einer intrakraniellen bzw. intrathorakalen Metastasierung sinnvoll sein.
Magnetresonanztomographie (MRT)
Die MRT ist das Verfahren der Wahl bei Patienten mit Kontrastmittelallergie und bei
Niereninsuffizienz. In T1-gewichteten Bildern zeigen vitale Tumoranteile und auch
intravasale Tumorthromben eine Signalanhebung nach intravenöser Gabe paramagnetischer
Kontrastmittel. In der T2-Gewichtung nimmt die Signalintensität bei ausgedehnten
intratumoralen Nekrosen zu. Die MRT ist der CT bei der Differentialdiagnose der soliden
renalen Raumforderung nicht überlegen.
Röntgenuntersuchung des Thorax
Die weitere bildgebende Diagnostik dient dem Ausschluss von Fernmetastasen.
Routinemäßig wird dazu eine Röntgenuntersuchung des Thorax durchgeführt.
Skelettszintigraphie
Eine Skelettszintigraphie sollte nur symptomorientiert zur Anwendung kommen, um
Knochenmetastasen nachzuweisen.
Angiographie
Die selektive bzw. superselektive Arteriographie (digitale Substraktionsangiographie) ist kein
Routineverfahren und nur noch bei speziellen Fragestellungen indiziert. Hierzu gehört im
Einzelfall die präoperative Gefäßdarstellung bei besonders aufwändigen Operationstechniken
zur organerhaltenden Nierentumoroperation. Die Kontrastmitteldarstellung der Hohlvene
(Cavographie) bei sonographischem oder computertomographischem Verdacht auf einen
intravasalen Tumorzapfen ist der Magnetresonanztomographie und dem Angio-CT nicht
überlegen.
Biopsie
Gelingt in seltenen Fällen durch bildgebende Verfahren keine eindeutige Diagnose, sind die
operative Freilegung und ggf. Schnellschnittdiagnostik angezeigt. Bei Vorliegen typischer
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bildgebender Befunde ist die Feinnadelbiopsie nicht indiziert. Die iatrogene Aussaat von
Tumorzellen im Punktionskanal ist beschrieben (Ferucci et al.1979).
Anamnese
körperliche Untersuchung
Basislabor
Urinzytologie
evtl
z.B.
Flankenschmerz
und Hämaturie
unkomplizierte
weitere Abklärung
Ursache
US, ggf.
komplizierte
solider
kein
CT
(MRT bei KMAllergie
weitere Abklärung
Ursache Hämaturie
Rö-Thorax
evtl. weitere
Metastasendiagnosti
bestätigt
komplizierte
Nierenfreilegun
typisches
evtl. keine
evtl.
Evtl. Therapie
AML,
Z B Operation
solider
Rö-Thorax
Evtl. weitere
Metastasendiagnostik
Tumornephrektomie
bzw.
Abbildung 1: Flußschema zur Diagnostik bei symptomatischen Patienten: AML=Angiomyolipom,
KM=Kontrastmittel (nach: Leitlinien zur Diagnostik und Therapie des Nierenparenchymkarzinoms, Urologe A
1998)
Ausbreitungsdiagnostik
T- und N-Kategorie
Die CT als wesentliches Verfahren zur Diagnose des Primärtumors ermöglicht auch die
Bestimmung der T- und N-Kategorie. Sie erlaubt die Unterscheidung zwischen
organbegrenzten (T1-T2) und organüberschreitenden (T3-T4) Tumoren. Die MRT ist der CT
zur Beurteilung der T- und N-Kategorie gleichwertig (Hricak et al. 1988, Krestin et al. 1992),
jedoch nicht überlegen. Erfolgte zur Diagnose des Primärtumors ein MRT, ist ein CT zu
Stagingzwecken nicht erforderlich. Die Übereinstimmung des CT mit dem intraoperativen
und histologischen Befund beträgt 84-91% (Johnson et al. 1987). Falsch positive Befunde für
perirenale Tumorausbreitung werden bei Einblutungen und Begleitödem beobachtet. Falsch
7
negative Befunde („understaging") kommen bei mikroskopischem Kapseldurchbruch vor. Ein
Übergreifen des Tumors auf Nachbarorgane ist computertomographisch erkennbar.
Paraaortale und parakavale Lymphknoten ab einem Durchmesser von > 1 cm sind
computertomographisch suspekt; Lymphknoten > 2 cm Durchmesser sind in der Regel
tumorbefallen. Metastasen in nicht-vergrößerten Lymphknoten können durch die CT nicht
erkannt werden. Tumorbefallene Lymphknoten im Retroperitoneum lassen sich
sonographisch zwar darstellen, mit einer Sensitivität von maximal 78% ist die US der CT
jedoch unterlegen (Lackner et al. 1984, Warshauer et al. 1988).
V-Kategorie
Die Ultraschalluntersuchung (US) erfaßt Tumorthromben im Stamm der V. renalis und V.
cava mit einer Sensitivität von bis zu 100% (Constantinides et al. 1991, Pfeiffer 1994). Die
Tumorzapfen als echoarme intraluminale Reflexe. Bei unklaren Befunden und nicht
quantifizierbarer Ausdehnung eines Thrombus in der V. cava ist die MRT oder das Angio-CT
die Verfahren der Wahl.
M-Kategorie
Die Röntgenaufnahme des Thorax in zwei Ebenen erfasst die häufigste
Metastasenlokalisation. Die Mitbeurteilung von Leber, kontralateraler Niere und Nebenniere
ist Standard bei der US bzw. CT. Eine Skelettszintigraphie ist nur bei Schmerzen oder
erhöhter alkalischer Phosphatase bzw. Serumkalzium erforderlich. In diesen Fällen ist die
Ganzkörperknochenszintigraphie mit Technetium 99m-Methylendiphosphonat das Verfahren
der Wahl. Bei pathologischen Befunden oder bei lokalisierten Schmerzen sollten die
Metastasen durch Röntgen-Zielaufnahmen, CT oder MRT verifiziert werden.
Die Diagnostik von Metastasen des zentralen Nervensystems durch CT oder MRT ist nur bei
symptomatischen Patienten indiziert.
Histopathologische Diagnostik
1 .Tumorklassifikation
Typing
In Deutschland findet seit den 80er Jahren die Mainz-Klassifikation (Thoenes u. Störkel 1991,
Störkel 1993) breite Anwendung (Tab. 4). Sie hat auch international Anerkennung gefunden
(Bostwick et al. 1997, Störkel et al. 1997) und ist mit Modifikationen und Vereinfachungen in
die im Dezember 1997 erschienene 2. Auflage der WHO-Klassifikation (Mostofi u. Davis
1997) eingegangen (Tab. 5).
Papilläre Nierenzellkarzinome und chomophobzellige Karzinome (bzw. chomophobe
Nierenzellkarzinome der Mainz-Klassifikation) sind, auch unter Mitberücksichtigung von
Malignitätsgrad und Tumorgröße, prognostisch günstiger als Klarzellkarzinome (Störkel
1993).
Onkozytom
Onkozytome (Nachweis durch Halesche Färbung, ggf. Zytogenetik) werden heute als benigne
Tumoren aufgefasst (Davis et al. 1991, Störkel 1993, Mostofi u. Davis 1997), wenngleich sie
u.U. beträchtliche Größe erreichen und klinisch als maligne Nierenparenchymtumoren
imponieren können.
Grading
8
Wenngleich derzeit keines der verschiedenen Gradingsysteme (Wagner u. Hermanek 1995,
Goldstein 1997 sowie Medeiros et al. 1997) als international akzeptiertes Verfahren der Wahl
bezeichnet werden kann (Bostwick et al. 1997), wird empfohlen, das Grading nach der
Mainz-Klassifikation (Thoenes u. Störkel 1991, Störkel 1993) vorzunehmen (Tab.5)
Das in der WHO-Klassifikation (Mostofi u. Davis 1997) empfohlene Grading der
Nierenzellkarzinome berücksichtigt einerseits die zelluläre Anaplasie (G1: geringster Grad
der Anaplasie, der mit Malignität vereinbar ist; G3: schwere zelluläre Anaplasie; G2:
dazwischen liegend), andererseits die Kerngröße in gleicher Weise wie die MainzKlassifikation (Tab.6).
2. Untersuchung von Tumorresektaten
Untersuchungsmaterial
Nierenzellkarzinome werden operativ entweder durch die klassische radikale
Tumornephrektomie (einschl. wechselnd ausgedehnter regionärer Lymphknotendissektion)
oder durch organerhaltende Eingriffe (Tumorexzision, Polresektion) behandelt.
Materialbehandlung
Idealfall: Übergabe des frischen Präparates in unversehrtem Zustand an den Pathologen. Bei
organerhaltenden Eingriffen empfiehlt sich eine Markierung der Schnittränder mit
formalinresistenter Tinte zur topographischen Orientierung sowie eine zusätzliche
Markierung von Stellen mit Verdacht auf fehlende Radikalität.
Bei Lymphadenektomie en bloc mit der Nephrektomie sollen die Grenzen zwischen den
verschiedenen Lymphknotenstationen durch den Operateur markiert werden, um eine
entsprechende Zuordnung des Pathologen zu ermöglichen. Getrennt eingesandte
Lymphknotenstationen sind entsprechend zu bezeichnen.
Bei Einsendung auf dem Postweg muss eine Fixation (ausreichende Menge: Relation
Volumen des Gewebes zu Volumen der Fixationsflüssigkeit mindestens 1:8,besser 1:10)
erfolgen. Bei der Fixation des unversehrten Präparates besteht die Gefahr, dass nur die
äußeren Anteile gut fixiert werden, die inneren jedoch teilweise der Autolyse unterliegen.
Daher sollte mit dem örtlichen Pathologen besprochen werden, in welchen Fällen die
Präparate vor der Fixation durch einen frontalen Schnitt in der Längsachse der Niere halbiert
werden sollen (Achtung auf Strukturen des Nierenhilus und die Nierenvenen!).
Information des Pathologen
Hierfür wird die Ausfüllung eines Formblattes empfohlen.
Makroskopische Beschreibung/Minimalprogramm
• Übersandtes Material: Tumornephrektomie oder organerhaltendeOperation,
Nebenniere, andere mitentfernte Organe, mitentfernte Venacava? Dazu jeweils
Maßangaben
• Tumorlokalisation (welches Nierendrittel)
• Größter Tumordurchmesser
• Makroskopisch Befall des perirenalen Gewebes?
• Makroskopisch Befall von Nierenvenen (Äste, Stamm, V. cava)?
• Makroskopisch Befall der Nebenniere?
• Makroskopisch Einbruch ins Hohlsystem?
• Länge des mitentfernten Harnleiters
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Zuschneiden/Minimalprogramm
a) R-Klassifikation
• Makroskopisch auf Tumor verdächtige Stelle(n) an Oberfläche (vom Urologen
markiert, nach makroskopischem Befund des Pathologen)
• Bei organerhaltender Operation:mindestens zwei Blöcke von Tumor
mit Resektionsflächen (dort, wo geringster Abstand)
b) pT-Klassifikation
• Mindestens ein Block mit Tumor,Nierenkapsel und perirenalem Fettgewebe
• Bei makroskopischem Verdacht auf Nebenniereninfiltration Nebenniere
c)Typing und Grading
Einbetten je eines Blockes nicht regressiv veränderten Tumors pro 2 cm größtem
Tumordurchmesser
d) pN-Klassifikation
In der pN-Klassifikation 2002 wird die Zahl befallener Lymphknoten berücksichtigt. Wenn
zwei Lymphknoten mit Metastasen nachgewiesen werden, ist die Klassifikation als pN2
sichergestellt und es erübrigt sich, weitere Lymphknoten zu untersuchen. Für die Diagnose
pN0 sind mindestens acht regionäre Lymphknoten (sofern übersandt) einzubetten.
Histologische Bearbeitung/Minimalprogramm
Stufenschnitte sind nicht erforderlich. Bei Schwierigkeiten in der Diagnose eines
chromophobzelligen Nierenkarzinoms: Eisenkolloidreaktion nach Hale, sonst H.E.-Färbung
ausreichend.
Pathohistologisches Gutachten und Dokumentation/Minimalprogramm
y wird der pTNM-Formel vorangesetzt, wenn eine präoperative Radio- und/oder
Chemotherapie (auch Chemoembolisation) vorangegangen ist.
Bei Vorliegen mehrerer synchroner Karzinome wird bei der pT-Klassifikation der am
weitesten fortgeschrittene Tumor berücksichtigt und der pT-Kategorie entweder (m) (für
multipel) oder die Zahl synchroner Karzinome in Klammern beigefügt.
Für die pT-Klassifikation verpflichtend ist die Angabe der Hauptkategorien, d.h. pT1a, b, 2,
3a, 3b, 3c oder 4. Fakultativ kann die im TNM Supplement 1993 (UICC1993) vorgesehene
Unterteilung verwendet werden: pT1 bis 3a (i) ohne mikroskopische Veneninvasion, (ii) mit
mikroskopischer Veneninvasion Fakultativ kann das ausschließliche Vorkommen von
Mikrometastasen (nicht > 2 mm) durch den Zusatz (mi) zu pN und pM angegeben werden.
Isolierte (disseminierte) Tumorzellen in Knochenmarksbiopsien werden durch den Zusatz (i)
gekennzeichnet.
Erweitertes Untersuchungsprogramm
Zuschneiden: Zusätzlich zum Minimalprogramm zwei Blöcke
angrenzenden Nierenparenchym (bei Tumoren > 4 cm vier
Lymphgefäß- und histologischen Veneneinbrüchen).
Lymphknotenhistologie: Sämtliche auffindbaren Lymphknoten
Lymphknotenstationen eingebettet. Lymphknoten mit > 5 mm
von dem an den Tumor
Blöcke) (Nachweis von
werden gesondert nach
Dicke werden äquatorial
10
halbiert bzw. in bis 5 mm dicke Scheiben lamelliert und einzeln eingebettet, kleinere
Lymphknoten einer Station können jeweils ungeteilt zusammen in einer Kapsel eingebettet
werden. Die Größe von metastatisch befallenen Lymphknoten ist zu dokumentieren, sofern >
2 cm.
Histologische Bearbeitung: Von den Lymphknoten werden Schnitte aus drei Ebenen
angefertigt.
Pathohistologisches Gutachten und Dokumentation: s. organspezifische Tumordokumentation
(Wagner u. Hermanek 1995) sowie weitere histologische Parameter und Mainzer PrognoseScore.
A.
Grundtypen (Zelltyp)
1.
Klarzelliges Nierenzellkarzinom (ca.80%) Zytoplasma im H.E.-Schnitt optisch »leer«
(Glykogen,Lipide)
2.
Chromophiles Nierenzellkarzinom (ca. 10%) Zytoplasma im H.E.-Schnitt gut färbbar, Zellen
relativ klein
3.
Chromophobes Nierenzellkarzinom (ca.5%) Zytoplasma im H.E.-Schnitt wenig gefärbt (hell,
aber nicht optisch leer, feinretikulär, positive Eisenkolloidreaktion nach Hale), Zellen meist
relativ groß
4.
Spindel-/pleomorphzelliges Nierenzellkarzinom (1-2%) Ausschließlich spindelige
(sarkomatoide) und/oder pleomorphe Zellen (bei herdförmigem Auftreten solcher Areale
wird Variante diagnostiziert, s. B)
5.
Ductus-Bellini-Karzinom(1-2%) Ausgeprägte Vielfalt mit kubischen,zylindrischen oder
polymorphen Zellen, teils basophil,teils mehr oder weniger eosinophil
Tabelle 4: Mainz-Klassifikation der Nierenzellkarzinom (Thoenes et al. 1986, Thoenes u. Störkel 1991, Störkel
1993)
G
1
Kerne
Nukleonen
Mitosen
Sonstiges
Regelmäßig, rund, in der
Nicht vergrößert
Fast keine
Größe normaler
Tubuluszellkerne
2 Im Vergleich zu normalen
Vergrößert, 1-2
Gelegentlich
Tubuluskernen vergrößert,
mäßige Unterschiede in Größe
und Form
3 Beträchtlich vergrößert,
z.T.starkvergrößert, in
Häufig auch atypisch Riesenkerne
ausgeprägte Polymorphie und der Regel mehrere
vielkernige
Hyperchromasie
Riesenzellen
Tabelle 5: Grading nach der Mainz-Klassifikation (Thoenes und Störkel 1991,Störkel 1993)
11
Therapie
Beim Nierenzellkarzinom ist die operative Therapie die einzige kurative Behandlungsoption.
Chemo-, Strahlen- und Hormontherapien müssen als weitgehend wirkungslos angesehen
werden.
1. Lokal begrenztes Nierenzellkarzinom
1.1 Tumornephrektomie
Die aktuelle Behandlung des Nierenparenchymkarzinoms basiert auf theoretischen
Vorstellungen zur Tumorbiologie und auf klinischen Erfahrungswerten. Aussagekräftige
Untersuchungen bzw. randomisierte Studien zur Frage der Ausdehnung des Eingriffs sowohl
am Primärtumor wie an den regionären Lymphknoten fehlen. Fest steht, dass eine Heilung
des Patienten nur durch die komplette operative Entfernung des Tumors möglich ist. Dabei
wird die Prognose im wesentlichen durch das Stadium (UICC 2002) beeinflusst. Hohe
Heilungsraten können nur bei den auf die Nieren begrenzten Karzinomen (T1/T2) erreicht
werden. Höhere T-Kategorien haben ein hohes Progressionsrisiko und lymphknotenpositive
Tumoren haben ebenso wie solche mit Fernmetastasen eine infauste Prognose. Neoadjuvante
oder adjuvante Behandlungsmaßnahmen wie Chemo-, Strahlen-, Hormon- oder
Immuntherapie können gegenwärtig die Prognose nicht verbessern. Für unilaterale Tumoren
mit gesundem kontralateralem Zweitorgan besteht die Standardbehandlung in der radikalen
Nephrektomie (Tumornephrektomie).
Dieser Eingriff wurde in den 60er Jahren etabliert, als moderne bildgebende Verfahren wie
US, CT oder MRT noch nicht zur Verfügung standen. Die klinische Erfahrung der letzten
Jahre hat jedoch gezeigt, dass in vielen Fällen eine Abkehr von alten Dogmen zulässig ist und
ohne Gefährdung des Patienten geschehen kann.
Die klassische Tumornephrektomie verläuft operationstechnisch in drei Phasen:
• Präliminäre Unterbindung der Nierenstielgefäße vor Manipulation der tumortragenden
Niere (initial A. renalis, dann V. renalis), womit der vaskulären
Tumorzelldissemination vorgebeugt werden soll.
• Nephrektomie einschließlich Entfernung der Nierenfettkapsel und ipsilateraler
Adrenalektomie.
• Regionäre Lymphknotendissektion.
Dabei erscheint der transperitoneale Zugang bezüglich der onkologischen Ergebnisse einem
retroperitonealen bzw. thorakoabdominalen Zugang gleichwertig zu sein.
Aus onkologischer Sicht stellt die laparoskopische radikale Nephrektomie im Vergleich zur
offenen Operation ein gleichwertiges Verfahren dar (Portis et al. 2002, Permpongkosol et al.
2005).
Bei Patienten mit kleinen asymptomatischen Tumoren bis zu einer Größe von 4 cm ist die
organerhaltende Resektion ohne erhöhtes Risiko für den Patienten in Bezug auf Progression
und Komplikationsraten möglich (Butler et al. 1995, Moll et al. 1994, Morgan u. Zincke
1990, Petritsch et al. 1990, Steinbach et al. 1992 und 1995; Hafez et al. 1999).
1.2
Organerhaltende Tumoroperation
Bei fehlender oder funktionsgestörter kontralateraler Niere bzw. bilateralen Tumoren besteht
eine absolute Indikation zur Exzision des Tumors. Hier bestimmen nicht nur die Größe und
Lage des Tumors bzw. die Anzahl der Tumoren die Indikation, sondern auch die individuelle
Situation des Patienten. Die komplette Entfernung des Tumors muss gewährleistet sein. In der
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elektiven Situation ist die Indikation zur organerhaltenden Operation nicht standardisiert. Je
nach Lage und Größe des Tumors werden lokale Tumorexzision, Polamputation,
Heminephrektomie und selten Exzisionen unter In-situ-Perfusion mit organprotektiven
Lösungen durchgeführt. Dadurch kann eine Work-bench-Chirurgie fast immer vermieden
werden. Als geeignet werden Tumoren < 4 cm mit entsprechender Lokalisation angesehen
(Butler et al. 1995, Hafez et al. 1999). Dabei werden onkologisch vergleichbare Ergebnisse
wie bei einer konventionellen Tumornephrektomie erreicht. Obwohl in Sektionsstatistiken
relativ häufig (bis zu 20%) ein multifokaler Tumor gefunden wird, ist die Lokalrezidivrate in
klinischen Studien deutlich geringer (< 1–3%). Dies kann mit einer unterschiedlichen
biologischen Aggressivität der Satellitentumoren erklärt werden. Organerhaltende
Nierentumorresektionen können auch laparoskopisch durchgeführt werden. Hier fehlen
allerdings noch onkologische Langzeitergebnisse, um diese operative Technik endgültig
beurteilen zu können (Allaf et al. 2004).
In den letzten Jahren werden zunehmend minimal-invasive Techniken wie die Kryo-Ablation
genutzt. Langzeitdaten stehen z.Zt noch aus. Die Ergebnisse werden z.T. kontrovers
diskutiert.
Es liegen wenige Daten zur Wachstumsgeschwindigkeit von Nierenzellkarzinomen vor, da sie
normalerweise nach der Diagnose entfernt werden. Bosniak et al. konnte an einem kleinen
Kollektiv zeigen, dass Tumoren kleiner als 3 cm nicht zu Metastasen führen. In dieser Arbeit
wurden 40 Patienten im Median für 3,5 Jahre beobachtet (Bosniak et al. 1995). Diese
Beobachtung führt dazu, dass v.a. ältere Patienten mit erhöhtem operativem Risiko mit
kleinen, soliden, gut begrenzten Tumoren gut einer wait and see Strategie mit engmaschiger
Bildgebung zugeführt werden können.
1.3
Spezielle Empfehlungen zur operativen Therapie
Präoperative Vorbehandlung
Die medikamentöse Vorbehandlung, die Vorbestrahlung oder die präoperative Embolisation
der A. renalis oder der selektiv den Tumor versorgenden Gefäße sind beim lokalisierten
Tumor vor seiner Entfernung ohne nachgewiesenen Benefit; somit sind sie im klinischen
Alltag nicht erforderlich. Eine Embolisation kann bei sehr großer Tumormasse bzw.
ausgedehntem V. cava-Thrombus erwogen werden.
Zugangswege
Ein standardisierter Zugang zur tumortragenden Niere existiert nicht. Alternativ wird hier
häufig durch die persönlichen Präferenzen und Erfahrungen des Operateurs entschieden, weil
entsprechende Untersuchungen über den Einfluss des Zugangs auf die Prognose fehlen. Die
lokale Tumorausdehnung wie auch die geplante operative Strategie können Einfluss auf die
Auswahl des Zugangsweges nehmen. Bei geplanter lokaler Tumorresektion unter Erhalt der
Niere ist ein extraperitonealer Flankenschnitt ausreichend. Bei größeren Tumoren bzw. bei
Tumorthromben in der V. cava ist ein transabdominaler bzw. thorakoabdominaler
Zugangsweg sinnvoll.
Sicherheitsabstand
Grundsätzlich muss der Primärtumor mit ausreichendem Sicherheitsabstand entfernt werden.
Diese Forderung gewährleistet die klassische Tumornephrektomie. Bei organerhaltender
Tumorresektion ist ein Sicherheitsabstand von einigen Millimetern ausreichend.
Tumorthrombus
Bei Nachweis eines Tumorthrombus in der V. renalis bzw. cava wird dieser, ggf. auch durch
Kavotomie, entfernt. Bei einem Tumorthrombus, der nicht über die Einmündung der
Lebervene hinausreicht, ist die Resektion über einen transabdominalen Zugang (z.B.
Chevroninzision) in der Regel möglich. Bei Thrombusausdehnung nach supradiaphragmal
und in den rechten Vorhof ist oft eine Operationserweiterung unter Einsatz der Herz-LungenMaschine und Hypothermie erforderlich; diese Maßnahmen sind nur bei fehlender
13
Lymphknotenmetastasierung anzustreben. Die Überlebenszeit der so operierten Patienten
korreliert nicht mit der Größe des Cavathrombus. Auch bei Tumorthromben mit Ausdehnung
bis in den rechten Vorhof ist die Heilungschance mit ca. 30% nicht geringer als bei solchen
unterhalb der Lebervenen (Moinzadeh and Libertino 2004). Die chirurgische Therapie von
ausgedehnten Cavathromben sollte nur interdisziplinär in Zentren erfolgen.
Adrenalektomie
Die ipsilaterale Entfernung der Nebenniere ist Bestandteil der klassischen
Tumornephrektomie. Die generelle Notwendigkeit einer im Rahmen der radikalen
Tumornephrektomie routinemäßigen Adrenalektomie wird heute kaum noch gesehen. Der
Befall der Nebenniere (bei 1–3%) ist praktisch nie Ausdruck eines Tumorwachstums per
continuitatem, sondern Zeichen der Metastasierung (Paul et al. 2001). Es gibt Hinweise
darauf, dass Patienten mit einem T3-Tumor von einer Adrenalektomie profitieren könnten
(Siemer et al. 2004).
Lymphadenektomie
Die Lymphadenektomie zur Festlegung des Lymphknotenstatus beinhaltet beim linksseitigen
Tumor die hilären und paraaortalen, beim rechtsseitigen Tumor die hilären, parakavalen und
interaortokavalen Lymphknoten in Höhe einer 2-3 cm breiten Zone ober- und unterhalb der
Nierengefäße. Eine Verbesserung der Prognose durch eine Lymphadenektomie konnte bisher
retrospektiv als auch prospektiv im Rahmen einer randomisierten Studie der EORTC
(Protokoll 30881) nicht geklärt werden, so dass die Lymphadenektomie lediglich zur
Prognoseeinschätzung (Staging-Maßnahme) dient (Pantuck et al. 2003; Blom et al. 1999).
1.4
Adjuvante Therapie
Eine effektive adjuvante Therapie des Nierenparenchymkarzinoms steht derzeit nicht zur
Verfügung. Bei Patienten mit hohem Progressionsrisiko kann eine experimentelle
Behandlung in kontrollierten Studien erwogen werden. Bisher gibt es keinen
Wirksamkeitsnachweis für Interferon, Interleukin, Chemotherapeutika oder eine Kombination
aus diesen Substanzen (Pizzocaro et al. 2001). Dies gilt auch für die Strahlentherapie (Kjaer
et al. 1987 a,b). Für den Wirkungsnachweis einer aktiven spezifischen Immunisierung mit
autologer Tumorvakzinierung liegt bisher eine positive Studie vor, die den allgemeinen
Gebrauch bisher nicht rechtfertigt (Jocham et al. 2004).
1.5
Besondere Situationen
Bildgebende Verfahren täuschen gelegentlich eine Tumorinvasion in die umgebenden Organe
vor. Da die Operation die einzig kurative Maßnahme ist, sollte in Zweifelsfällen stets die
Tumornephrektomie angestrebt werden. Bei bilateralen Tumoren oder solchen in Einzelnieren
ist die Behandlungsstrategie abhängig von der individuellen Situation. Grundsätzlich muss
auch in diesen Situationen eine komplette Resektion des Tumors gesichert sein. Die
Ergebnisse der organerhaltenden Operationstechniken sind auch hier hervorragend (Butler et
al. 1995, Moll et al. 1993, Morgan u. Zincke 1990, Petritsch et al. 1990, Steinbach et al.
1992,1995).
Bei primär inoperablem Nierenzellkarzinom kann, wenn eine entsprechende lokale Schmerzoder Raumforderungssymptomatik vorliegt, eine palliative Strahlenbehandlung unter
analgetischer Indikation erwogen werden. Das Bestrahlungsvolumen umfasst dabei die
gesamte Niere bzw. die Nierenloge sowie die paraaortalen und parakavalen
Lymphknotenstationen. Mit einer Fraktionierung von 1,8-2 Gy pro Tag werden in
Shrinkingfield-Technik 50-60 Gy Herddosis appliziert (Böttcher 1996).
Bei Auftreten eines Lokalrezidivs eines Nierenparenchymkarzinoms, sollte dies nach
Möglichkeit immer chirurgisch reseziert werden.
2. Metastasiertes Nierenparenchymkarzinom
14
2.1 Behandlung des Primärtumors
Palliative Tumornephrektomie
Bis zu 1/3 aller Patienten weisen zum Zeitpunkt der Diagnose Fernmetastasen auf. Die beiden
prospektiv randomisierten Studien der SWOG und der EORTC belegen einen
Überlebensvorteil für Patienten, die vor Einleitung einer Immuntherapie mit Interferon-alpha
und Interleukin nehprektomiert wurden im Vergleich zur nicht-nephrektomierten Gruppe.
Eine gemeinsame Auswertung der Daten ergab eine Reduktion des Sterberisikos durch die
Nephrektomie um 31% bei einer medianen Überlebenszeit nach Nephrektomie von 13
Monaten (Flanigan et al. 2001 und 2004, Mickisch et al. 2001). Patienten im guten
Allgemeinzustand und hauptsächlich pulmonaler Metastasierung profitieren von der
Nephrektomie.
Bei multiplen Metastasen und schlechtem Allgemeinzustand ist die Nephrektomie dann
gerechtfertigt, wenn der Primärtumor symptomatisch ist (unstillbare Blutung, ausgeprägte
lokale Schmerzen, unzumutbarer psychologischer Druck, deutliche Allgemeinsymptome bei
großem Primärtumor und geringem Metastasenvolumen) und diese Symptome nicht
konservativ behandelt werden können (Johnson et al. 1975). Da systemische Symptome (wie
z.B. eine Hyperkalzämie, Fieber, eine Leberfunktionsstörung oder eine Erythrozytose) auch
von den Metastasen verursacht sein können, wird die Nephrektomie die Situation selten
verbessern.
Nierenarterienembolisation
Die
Embolisation
der
Nierenarterie
bei
Patienten
mit
metastasiertem
Nierenparenchymkarzinom wurde u.a. vorgeschlagen, weil man eine Immunreaktion gegen
den Tumor und/oder seine Metastasen stimulieren wollte (Swanson et al. 1983). In der
größten Serie von Embolisationen und Tumornephrektomien zeigten von 100 metastasierten
Patienten sieben eine komplette und acht eine partielle Regression der Metastasen; innerhalb
von drei Jahren kam es jedoch bei den meisten Patienten zu einer erneuten Progression
(Swanson et al. 1983). Weitere Studien zeigen keinen Vorteil der präoperativen Embolisation,
so dass die eingangs genannte These bisher nicht bewiesen werden konnte.
Eine Embolisation der Nierenarterie erscheint deshalb nur bei Patienten mit unstillbarer
Blutung aus dem Primärtumor indiziert, wenn die palliative Tumornephrektomie wegen des
schlechten Allgemeinzustandes nicht möglich ist, um auf diese Weise eine Blutstillung zu
erreichen.
2.2 Behandlung von Lymphknotenmetastasen
Der therapeutische Effekt einer Lymphknotendissektion beim Nierenparenchymkarzinom ist
bisher nicht belegt. Eine Verbesserung der Prognose durch eine Lymphadenektomie konnte
bisher retrospektiv als auch prospektiv im Rahmen einer randomisierten Studie der EORTC
(Protokoll 30881) nicht geklärt werden, so dass die Lymphadenektomie lediglich zur
Prognoseeinschätzung dient (Pantuck et al. 2003; Blom et al. 1999).
2.3 Behandlung von Fernmetastasen
Operative Entfernung von Fernmetastasen
Sämtliche Daten zur Operation von Fernmetastasen beziehen sich auf kleine Fallzahlen und
heterogene Patientenpopulationen. Das Spektrum operativer Maßnahmen reicht von der
Fixierung pathologischer Frakturen bis zur Amputation von Gliedmaßen, der Exzision von
Hirn-, Lungen- und Lebermetastasen sowie bis zur plastischen Deckung großer Hautdefekte
(Tolia u. Whitmore 1975, DeKernion et al. 1978, Swanson et al. 1981, Golimbu et al. 1986a).
Einfluss auf die Prognose nehmen die Zahl der Metastasen, der Zeitpunkt ihres Auftretens
und ihre Lokalisation.
15
Naturgemäß sind Solitärmetastasen einer Operation am besten zugänglich. Sie sind am
häufigsten in der Lunge (31%), im Knochen (15%), in den Lymphknoten (14%), im Gehirn
(8%) und in der Leber (5%) zu finden (Tolia u. Whitmore 1975, O'Dea et al. 1978). Das
Nierenparenchymkarzinom ist jedoch dadurch charakterisiert, dass in 27% der Fälle in allen
möglichen anderen Organen solitäre Herde auftreten können. Nur in 1-3% der Fälle sind die
Metastasen bei der Diagnose tatsächlich solitär (Maldazys u. DeKernion 1986). Etwa 70% der
sequenziell auftretenden Metastasen werden innerhalb von zwei Jahren nach
Tumornephrektomie beobachtet. Je länger das tumorfreie Intervall ist, desto günstiger ist die
Prognose. Werden Lungenmetastasen, die innerhalb des kritischen Zeitraums von 2,5 Jahren
nach Nephrektomie auftreten, reseziert, so ist trotz dieses Eingriffes die Prognose in den
meisten Fällen infaust.
Kürzlich erschienene retrospektive Untersuchungen zur Metastasenresektion belegen auf
Grund der positiven Patientenselektion eine mediane Überlebenszeit bei pulmonalen, ossären
und cerebralen Metastasen von 12 bis 69 Monaten. Die bisher vorliegenden Ergebnisse
weisen darauf hin, dass Patienten mit Solitärmetastasen mehr als zwei Jahre nach
Tumornephrektomie von einem aggressiven operativen Vorgehen profitieren können (Jung et
al. 2003).
Unter rein palliativer Indikation sind auch aufwendige Metastasenresektionen sinnvoll (z.B.
Gefahr der pathologischen Fraktur oder Querschnittlähmung). Bei Wirbel- und intraspinalen
Metastasen mit beginnender Querschnittsymptomatik ist primär eine operative
Dekompression vorzunehmen. Bei Vorliegen von Hirnmetastasen besteht ebenfalls unter dem
Gesichtspunkt der Lebensqualität eine erweiterte Behandlungsindikation.
Chemotherapie
Die bislang untersuchten Zytostatika sind bei dieser Erkrankung nicht effektiv. In einer
Metaanalyse von Yagoda ist die objektive Remissionsrate von 39 Zytostatika bei 2120
Patienten 8,77% (Yagoda 1995).
Hormontherapie
Gestagene, Androgene, Antiandrogene und Tamoxifen führen beim metastasierten
Nierenzellkarzinom nur zu Remissionsraten von < 5%, ein Überlebensvorteil ist nicht zu
erwarten (Hrushesky und Murphy1977).
Immuntherapie
In den letzten 20 Jahren wurden verschiedene Zytokine (Interferon, Interleukin) zur
Behandlung des metastasierten Nierenparenchymkarzinoms eingesetzt.
Für diese Therapiekonzepte sind Tumorremissionen zwischen 0-40% berichtet worden (Tab.
8). Dabei scheint die Patientenselektion einen wesentlichen Einfluss auf das
Behandlungsergebnis zu haben. Gesichert ist lediglich, dass verschiedene Formen einer
Immuntherapie bei einem Teil der behandelten Patienten vorübergehende Remissionen
erzielen können. Klarheit besteht weiterhin darüber, dass es bei verschiedenen
Therapieansätzen zu gravierenden Nebenwirkungen kommen kann. Demgegenüber ist ein
positiver Einfluss der Immuntherapie auf das Überleben der Patienten nicht hinreichend
belegt. Eine randomisiert Studie von Ritchie et al., die Interferon-alpha gegen
Medroxyprogesteronacetat geprüft hat, zeigte eine signifikante Verbesserung der medianen
Überlebenszeit für die Interferontherapie von 2,5 Monaten (Ritchie et al. 1998). Diese Daten
konnten in einer aktuellen Studie von Negrier nicht bestätigt werden. Patienten erhielten
randomisiert Medroxyprogesteronacetat oder Interferon-alpha oder Interleukin-2 oder
Interferon-alpha und Interleukin-2. In allen 4 Therapiearmen betrug die mediane
Überlebenszeit 14,5 bis 15,5 Monate (Negrier et al. 2005).
16
Ein Nutzen der sog. aktiv-spezifischen Immuntherapie (ASI) konnte bislang nicht belegt
werden. Gleiches gilt für die Behandlung mit Lymphokin-aktivierten Killerzellen (LAK).
Derzeit gibt es für die Therapie von Patienten mit Fernmetastasen keine etablierten Verfahren
der Chemo-, Hormon- und Immuntherapie. Daher sollten die Patienten nach Möglichkeit
innerhalb von qualitativ hoch stehenden klinischen Studien behandelt werden.
Strahlentherapie
Eine palliative Strahlentherapie ist bei Knochenmetastasen indiziert, wenn diese
symptomatisch sind oder Frakturgefahr besteht (Kjaer 1987). Bei akuter Frakturgefahr ist eine
vorherige operative Stabilisierung sinnvoll. Appliziert werden 30-40 Gy Herddosis bei einer
Fraktionierung von 2 Gy pro Tag. Bei Vorliegen einer singulären Hirnmetastase ist eine
operative Resektion bzw. alternativ eine stereotaktische Einzeitbestrahlung, gefolgt von einer
Strahlenbehandlung des gesamten Gehirns, zu erwägen (Coia 1992, Flickinger et al. 1994).
Obwohl eine nennenswerte Beeinflussung der Überlebenszeit bei multiplen Hirnmetastasen
durch eine Bestrahlung nicht zu erreichen ist, bilden sich jedoch die für den Patienten
beängstigenden Symptome wie Hirndruck, Kopfschmerz und Kopfdruck rasch zurück. Bei
einer Ganzhirnbestrahlung wird üblicherweise eine Dosis von 30-60 Gy in Einzeldosen von 3
Gy empfohlen.
Targettherapie bei metastasiertem Nierenzellkarzinom
In 2006 wurden drei grosse Phase 3 Studien zur Targettherapie des metastasierten
Nierenzellkarzinoms abgeschlossen. Getestet wurden Temsirolimus, ein m-TOR Inhibitor,
Sorafenib, ein Multikinaseinhibitor und Sutent, ein Inhibitor des PDGF und VEGF Rezeptors.
Patienten, die im Rahmen der Studie eine alleinige Temsirolimus Therapie erhielten zeigten
verlängertes Gesamtüberleben von 10.9 Monaten im Vergleich zu 7.3 bzw. 8.4 Monaten im
Interferon- bzw. Kombinationstherapiearm.
Sorafenib und Sutent wurden im Patientenkollektiv mit guten bzw. intermediären
Prognosekriterien getestet. Für Sorafenib zeigte sich verlängertes progressionsfreies
Überleben von 5.5 Monaten im Vergleich zu 2.8 Monaten in der Placebogruppe. Ein
ähnliches Ergebnis erzielte Sutent. Hier zeigte sich in der Therapiegruppe ein signifikant
verlängertes progressionsfreies Überleben von 11 Monaten im Vergleich zu 5 Monaten im
Interferon Arm (Hudes et al. 2007, Escudier et al. 2007, Motzer et al. 2007)
17
Nachsorge
Nach der operativen Therapie von Patienten mit Nierenzellkarzinom ist eine Nachsorge
angezeigt, um Lokalrezidive oder eine Metastasierung zu erfassen und die notwendige
Therapie einzuleiten. Diese kann die Resektion pulmonaler Filiae oder Lokalrezidive
einschließen oder die Einleitung einer Immuntherapie bedeuten (Sandock 1995, Hafez 1997,
Störkel 1995).
In der kleinen Gruppe der Patienten mit genetischer Prädisposition sind individuelle
Nachsorgekonzepte nötig.
Die erste Kontrolle sollte nach 4-6 Wochen erfolgen und beinhaltet:
• eine
körperliche
Untersuchung
zum
Ausschluss
operationsspezifischer
Komplikationen
• die Bestimmung des Kreatininwertes zur Beurteilung der restlichen Nierenfunktion
• die Bestimmung des Hämoglobinwertes zur Kontrolle der postoperativen Erholung
Bei unauffälligen Parameter sind wiederholte Untersuchungen unnötig. Ebenso ist die
Urinuntersuchung zur Nachsorge irrelevant.
Eine postoperativ persistierende Erhöhung der alkalische Phosphatase ist suspekt für das
Vorliegen von Fernmetastasen bzw. eines Residualtumors (Kovacs 1994, Atlas 1991). Das
gleichzeitige vorliegen von Knochenschmerzen spricht für eine ossäre Metastasierung. Bei
Lebermetastasen oder paraneoplastischen Syndromen findet sich ebenfalls eine erhöhte
alkalische Phosphatase.
Eine Röntgenuntersuchung des Thorax ist empfohlen, um pulmonale Metastasen
auszuschließen, die in den meisten Fällen innerhalb von 3 Jahren postoperativ auftreten.
Eine radiologische Bildgebung der kontralateralen Niere, ist nur bei Risikopatienten (positive
Familienanamnese, von Hippel Lindau’sche Erkrankung) zu befürworten. Die Untersuchung
des Retroperitoneums mit CT oder US ist nur bei organerhaltender Operation bzw. lokal
fortgeschrittenen Stadien (T3/T4) angezeigt. Tabelle 9 fasst das empfohlene
Nachsorgeschema zusammen.
Stadium
Zeitpunkt
T1-4
4-6 Wochen
postoperativ
T1, T2
T3, T4
Alle 6 Monate
für 5 Jahre
Alle 12 Monate
für 5 Jahre
Alle 6 Monate
für 5 Jahre
Alle 12 Monate
für 5-10 Jahre
Untersuchung
Körperliche Untersuchung
Kreatinin
Hb
Körperliche Untersuchung
Röntgenuntersuchung des
Thorax
optionale Untersuchung
AP1
Bildgebung des
Retroperitoneums3
AP2
Bildgebung der
kontralateralen Niere
Sonographie
Körperliche Untersuchung
Röntgenuntersuchung des
Thorax
Bildgebung des
Retroperitoneums
Sonographie
Tabelle 8: Nachsorgeschema (AP=alkalische Phosphatase, 1wenn präoperativ erhöht oder bei
Knochenschmerzen, 2wenn postoperativ erhöht sollte die Bestimmung erfolgen, 3als Ausgangsbefund nach
organerhaltender Therapie)
18
Rehabilitation
Die Rehabilitationsproblematik ist bei diesen Patienten relativ gering. Die meisten Patienten
können vier bis sechs Wochen nach der Nephrektomie ihre gewohnte berufliche Tätigkeit
wieder aufnehmen. Über die Notwendigkeit stationärer Anschlussheilbehandlungen sollte
individuell entschieden werden.
19
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