Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Werbeflächen «AGB Online» Fassung 03/2012 1. Vertragsgegenstand Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt Goldbach Audience Austria GmbH, 1060 Wien (nachfolgend Goldbach Audience genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zurverfügungstellung von Werbeflächen in seinen Online-Angeboten und den Angeboten seiner Werbeträger zur Platzierung von Werbung durch den Werbetreibenden. Für alle Aufgaben in diesem Bereich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Material «Material» sind die für eine Werbeschaltung notwendigen Informationen, Daten und Dateien, insbesondere die vom Werbetreibenden zu übergebenden Banner, Sujets, Grafiken, sei es in analoger als auch digitalisierter Form, sowie die für deren Funktion erforderlichen Programmiercodes. Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig - das heißt, Grafiken entsprechend der jeweils aktuellen IAB-Standardformate spätestens 3 Arbeitstage, Sonderformate bzw. alle anderen Werbeformen spätestens 5 Arbeitstage und Mobile Werbeformen spätestens 15 Tage vor Schaltung der Werbung - vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an Goldbach Audience übergeben werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben. Goldbach Audience behält sich vor, das angelieferte Material auf seine technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen. In jedem Fall haftet der Werbetreibende für die rechtliche und technische Mängelfreiheit des übergebenen Materials und wird Goldbach Audience im Zusammenhang mit allen ihr daraus entstehenden Schäden und erhobenen Ansprüchen Dritter schadlos halten. Sollte eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden können, ist Goldbach Audience berechtigt, dieses Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens der Goldbach Audience nicht notwendig. An Goldbach Audience können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden. Die Übergabe hat vorzugsweise per E-Mail Attachment an den Kundenbetreuer oder per Post an den Firmensitz der Goldbach Audience, zu erfolgen. Wird Goldbach Audience auch mit der Erstellung der Werbemittel wie z. B. Banner, Advertorials, etc. (d.s. Werbeflächen mit oder ohne Link zum Werbeangebot des Werbetreibenden) beauftragt, so müssen die Materialien dazu bis spätestens 14 Tage vor Schaltung angeliefert sein. Goldbach Audience übernimmt für das gelieferte Material Dritten gegenüber keine inhaltliche Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurück zu liefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an durch Goldbach Audience gestaltete oder durch Goldbach Audience an Dritte beauftragte Werbemittel bei Goldbach Audience. Jegliche Bearbeitung, Nutzung und Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung on Goldbach Audience. 3. Rechteeinräumungen Der Werbetreibende räumt Goldbach Audience sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Materials erforderlichen Rechte ein, insbesondere 1. das Multimedia- und Online-Recht als das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mit anderen Werken, insbesondere anderem Material zu vereinen, das Produkt auch interaktiv auf elektronischem Weg nutzbar zu machen, das Produkt sowohl auf beliebigen Datenträgern zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und/oder zu verleihen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (§ 18a UrhG); 2. das Datenbankrecht als das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben, insbesondere in elektronischer Form, digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken einschließlich anderem Material, zu speichern, zu bearbeiten und mit einer Retrieval-Software zu versehen, sowie auf beliebige Datenträger zu speichern, diese Datenträger in beliebiger Form zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten oder zu verleihen sowie ferner das Material und Bearbeitungen desselben im Wege der Datenfernübertragung (Up-, Downloading) auf Computer Dritter zu übertragen sowie Ausdrucke auf Papier oder sonstige Vervielfältigungen durch diese Benutzer zu erlauben; 3. das Senderecht als das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben mit Hilfe von Ton- und/oder Fernsehrundfunk einschließlich Drahtfunk, Kabel- und Satellitenrundfunk und ähnlichen Übertragungstechniken, gleichgültig ob in digitalisierter oder analoger Form sowohl über öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich organisierte Sender, einschließlich Abonnentenfernsehen und -rundfunk, Videotext, on-Demand-Dienste, Pay-TV, Teleshopping-Sender und vergleichbaren Techniken und Verwertungsformen zu senden und zu verbreiten und/oder solche Sendungen öffentlich wiederzugeben; 4. das Werberecht als das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben im Umfange der durch die vorstehenden Ziffern eingeräumten Befugnisse auch unentgeltlich durch Abdruck, Sendung oder sonstige Wiedergabe kurzer Bestandteile zu bewerben oder zur Werbung für ihr Unternehmen zu verwenden;5. das Bearbeitungsrecht als das Recht, das Material umzugestalten und auf sonstige Weise zu bearbeiten, insbesondere zu verkleinern, zu vergrößern, zu kürzen, fortzusetzen, zu Goldbach Audience Austria GmbH I Laimgrubengasse 14 I 1060 Wien I Österreich I T +43 1 370 88 08 0 I F +43 1 370 88 08 20 I www.goldbachaudience.at Firmenbuch: FN272245k | Handelsgericht Wien ergänzen, sowie in andere Darstellungsformen, insbesondere bildliche, textliche oder musikalische Formen zu übertragen, zu illustrieren und/oder zu vertonen. Goldbach Audience kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen, sowie die eingeräumten Rechte an Dritte übertragen. Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder auf einem Online Dienst erforderliche Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche oben angeführten Rechte, von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Material (wie z.B.: Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) erworben hat. Der Werbetreibende wird Goldbach Audience gegen alle im Zusammenhang damit von dritter Seite erhobenen Ansprüche verteidigen und Goldbach Audience hinsichtlich aller daraus resultierender Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten. 4. Bearbeitungen: Freigabe und Vergütung Etwaige Korrekturen, Änderungen oder Bearbeitungen des Materials, die zur optimalen Umsetzung notwendig sind, werden soweit nicht anders vereinbart – dem Werbetreibenden nach Zeitaufwand verrechnet. Goldbach Audience informiert den Werbetreibenden darüber, wann die Abnahme des Materials durch den Werbetreibenden erfolgen kann. Der Werbetreibende wird die Abnahme nach erfolgter Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden durchführen. Die Abnahme wird wiederholt, sofern Reklamationen innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurden, andernfalls gilt das Material als abgenommen. Die Abnahme von Teilsystemen ist zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren. 5. Inhaltliche Verantwortung Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes österreichisches und EU Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Goldbach Audience von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos. Goldbach Audience ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. Goldbach Audience ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Goldbach Audience wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Goldbach Audience die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen. Der Werbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass das Material die von § 6 ECG geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar enthält, insbesondere 1. als kommerzielle Kommunikation (=Werbung) erkennbar ist, und 2. den Werbetreibenden als natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt. Der Werbetreibende wird bei Verstoß gegen diese Bestimmung Goldbach Audience hinsichtlich aller daraus resultierender Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten. 6. Zahlungskonditionen Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung einen vereinbarten oder den der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. Goldbach Audience stellt dem Werbetreibenden spätestens nach Ablauf der Kampagne eine Statistik über die erbrachte Schaltleistung zur Verfügung, welche Auskunft über die Anzahl der realisierten AdImpressions, AdClicks und, soweit vereinbart, auch über sonstige Abrechnungsmodelle (Orders, Leads, etc.) gibt. Als abrechnungsrelevant gelten die Daten, die durch die von Goldbach Audience eingesetzte Adserver Technologie erhoben wurden. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Kampagnenende. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 7. Preisanpassung Goldbach Audience ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Goldbach Audience teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, E-Mail oder Brief mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Änderung bis zwei Wochen vor dem Änderungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Änderungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Änderung, so ist Goldbach Audience berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Änderungstermin zu kündigen. Goldbach Audience Austria GmbH I Laimgrubengasse 14 I 1060 Wien I Österreich I T +43 1 370 88 08 0 I F +43 1 370 88 08 20 I www.goldbachaudience.at Firmenbuch: FN272245k | Handelsgericht Wien 8. Rabattierungen und Stornierungsfristen Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen im Kernportfolio von Goldbach Audience (aktueller Stand unter http://online.austriamediatool.at abrufbar) gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel bzw. Aufträge an Dritte durch die Goldbach Audience sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausdrücklich ausgenommen. Bei Stornierung des Auftrages durch den Werbetreibenden werden folgende Stornogebühren verrechnet: Bis 5 Tage vor dem gebuchten Kampagnenstart fallen keine Stornogebühren an. Ab dem 5. Tag vor dem gebuchten Kampagnenstart (der Starttag der Kampagne wird nicht gezählt) werden 50% des Auftragswertes, bei einer bereits laufenden Kampagne die Schaltungskosten für das bereits ausgelieferte Volumen (gemäß Goldbach Audience Adserver) plus 50% des restlichen Auftragswertes verrechnet. Eine zeitliche Verschiebung des Kampagnenstarts um mehr als 30 Tage stellt eine Stornierung dar. In allen Fällen ist die Stornogebühr als Konventionalstrafe iSd § 1336 ABGB vereinbart, wobei der Werbetreibende auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht, aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. 9. Gewährleistung Goldbach Audience macht weder Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen noch über die Verteilung der AdImpressions innerhalb des Kampagnenzeitraumes und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so verpflichtet sich Goldbach Audience, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen. Schlagen 2 Nachholungsversuche fehl, so ist der Werbetreibende zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. In Fällen höherer Gewalt, z. B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., behält Goldbach Audience den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 10. Haftung Goldbach Audience Goldbach Audience haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, haftet Goldbach Audience nicht. Für von Goldbach Audience nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet Goldbach Audience nicht. Goldbach Audience haftet in keinem Fall für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien. 11. Geheimhaltung, Datenschutz Sofern Auswertungen mit einem passwortgeschützten Zugang im Online-Bereich von Goldbach Audience zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Werbetreibende einerseits das Passwort absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiter zugeben, andererseits Goldbach Audience für Schäden die auf Grund der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, schad- und klaglos zu halten. Für den Fall dass eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens vom Werbetreibenden notwendig ist, verpflichtet sich dieser, das von Goldbach Audience übermittelte Passwort nur jenen Personen seines Unternehmens zu Verfügung zu stellen, die derselben Geheimhaltungspflicht unterliegen. Der Werbetreibende verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von Goldbach Audience im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Goldbach Audience seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Werbetreibende stimmt der Weitergabe dieser Daten an Dritte für Zwecke der Marktforschung zu. 12. Sonstiges Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Goldbach Audience. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am Nächsten kommt. Goldbach Audience Austria GmbH I Laimgrubengasse 14 I 1060 Wien I Österreich I T +43 1 370 88 08 0 I F +43 1 370 88 08 20 I www.goldbachaudience.at Firmenbuch: FN272245k | Handelsgericht Wien