Getreide und Müllereiprodukte / Begasungsmittelrückstände, Fluorid

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Kant. Laboratorium BS
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Getreide und Müllereiprodukte / Begasungsmittelrückstände, Fluorid,
Deoxynivalenol, Schwermetalle, Radionuklide
Gemeinsame Kampagne Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Basel-Landschaft
Anzahl untersuchte Proben: 36
Beanstandungsgründe:
beanstandet: 1
Grenzwertüberschreitung bzgl. Blei
Ausgangslage
Getreide, insbesondere Weizen, Reis und Mais, gehört weltweit zu den Grundnahrungsmitteln
und dient in der menschlichen Ernährung als Hauptquelle an Kohlenhydraten sowie als wichtige
Proteinquelle. Um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten wird Getreide in riesigen
Lagerzellen eingelagert.
Bei der Getreidelagerung sowie beim Transport über grössere Distanzen werden
Begasungsmittel eingesetzt, um einen Befall mit Vorratsschädlingen wie Käfern oder Motten zu
verhindern oder einzudämmen. In der Schweiz wird zur Begasung von konventionellem
Getreide Phosphorwasserstoff (Phosphin) eingesetzt. Je nach Herkunftsland ist der Einsatz
weiterer Begasungsmittel wie zum Beispiel Sulfurylfluorid oder Methylbromid möglich. Für
biologische Erzeugisse dagegen, wo die Anwendung der genannten Stoffe unzulässig ist, ist
zur Schädlingsbekämpfung eine zeitaufwändige Begasung mit Kohlendioxid erforderlich.
Das Getreide kann auf dem Feld oder im Lagerhaus, insbesondere bei nasswarmer Witterung
bzw. Schädigung des Korns (z.B. durch Insekten, Vögel oder Sturm) von Schimmelpilzen wie
zum Beispiel den Fusarien-Pilzen befallen werden. Als giftige Stoffwechselprodukte treten u.a.
die zu den Mykotoxinen zählenden Trichothecene auf. Unter diesen ist Deoxynivalenol (DON,
Vomitoxin) das am häufigsten, in hohen Gehalten nachgewiesene Toxin. Es kann zu Erbrechen
und chronischer Schwächung des Immunsystems führen.
Schwermetalle sowie Radionuklide aus den natürlichen Uran- und Thoriumzerfallsreihen
können sich bei entsprechender Belastung bzw. Beschaffenheit des Ackerbodens in den
Pflanzen anreichern. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wurden deshalb für die
Schwermetalle Blei und Cadmium in Getreide und für eine Reihe von natürlichen Nukliden
sowie für Cäsiumisotope in Lebensmitteln allgemein Höchstkonzentrationen festgelegt.
Untersuchungsziele
Ziel der Kampagne war die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen
Höchstkonzentrationen für folgende Parameter:
•
•
•
•
Begasungsmittel (Phosphorwasserstoff, Sulfurylfluorid, Methylbromid)
Deoxynivalenol
Schwermetalle (Blei, Cadmium)
Radionuklide
Daneben
sollte
überprüft
werden,
ob
biologische
Erzeugnisse
frei
von
Begasungsmittelrückständen sind.
Schliesslich stellte sich auch die Frage, ob sich Getreide mit erhöhtem Fluorid-Gehalt auf dem
Markt befindet, was auf eine mögliche Begasung mit Sulfurylfluorid zurückzuführen wäre.
Getreide_Müllereiprodukte_2008.doc
erstellt: 08.01.2009 15:44:00
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Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Höchstkonzentrationen für Begasungsmittelrückstände, Schwermetalle,
Mykotoxine und Radionuklide sind in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) geregelt.
Diese Regelung bezieht sich auf die maximalen Konzentrationen, welche im Lebensmittel zum
Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen oder Konsumenten vorhanden sein dürfen.
Parameter
Lebensmittel
Phosphorwasserstoff
Getreide
Getreideprodukte
Getreide
Getreideprodukte
Getreide
Sulfurylfluorid
Methylbromid
Blei
Cadmium
Getreide (Körner)
Weizenkleie
Weizen, Reis (Körner)
übriges Getreide (Körner)
Deoxynivalenol
Hafer, Hartweizen, Mais
(unverarbeitet)
übriges Getreide (unverarbeitet)
übriges Getreide, Kleie
Cäsiumnuklide
224
228
234
235
238
Ra, Th, U, U, U
210
210
226
228
230
232
Pb, Po, Ra, Ra, Th, Th,
231
Pa
Lebensmittel allgemein
Lebensmittel allgemein
Lebensmittel allgemein
Höchstkonzentration
Toleranzwert Grenzwert
0.1 mg/kg
0.01 mg/kg
0.01 mg/kg
0.01 mg/kg
0.01 mg/kg
0.2 mg/kg
0.4 mg/kg
0.2 mg/kg
0.1 mg/kg
1.75 mg/kg
1.25 mg/kg
0.75 mg/kg
10 Bq/kg
1250 Bq/kg
50 Bq/kg
5 Bq/kg
Für Fluorid (als Abbauprodukt von Sulfurylfluorid) besteht in der Schweiz noch keine
Höchstkonzentration. In der EU wurde die Höchstkonzentration für Fluorid in Getreide auf die
analytische Bestimmungsgrenze von 2 mg/kg festgelegt.
Probenbeschreibung
Gesamthaft wurden 36 Proben Getreide und Müllereiprodukte erhoben. Davon wurden 14
Proben als unverarbeitetes Getreide direkt in Getreidelagern erhoben. Weitere 22 Proben,
sowohl unverarbeitetes als auch verarbeitetes Getreide, stammten aus dem Detailhandel (17)
sowie aus einem Müllereibetrieb (Fünf). Die Erhebungsorte verteilten sich je hälftig auf die
Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Bei acht Proben (Kleie drei, Mais zwei, Reis zwei,
Weizen eine) handelte es sich um Bio-Produkte.
Probenart
Anzahl Proben
Mehl (Normalmehl und diverse Spezialmehle)
Weizen (diverse Sorten)
Reis (diverse Sorten)
Mais u. Maisgriess
Kleie (Weizen u. Hafer)
Hafer
Hirse
Gerste
Roggen
Sojaschrot
Sorghum
8
8
6
4
3
2
1
1
1
1
1
Total
36
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Prüfverfahren
Begasungsmittelrückstände:
Rückstände von Phosphorwasserstoff, Sulfurylfluorid und Methylbromid wurden durch Zugabe
von Schwefelsäure sowie Erwärmen freigesetzt und mittels Headspace-GC/MS bestimmt.
Fluorid:
Die Bestimmung von Fluorid erfolgte nach Extraktion mit Wasser/TISAB (Total Ionic Strength
Adjustment Buffer) mittels Fluorid-selektiver Elektrode nach dem Standardadditionsverfahren.
Deoxynivalenol (DON):
Die gemahlenen Proben wurden mit wässrigem Acetonitril extrahiert und der Extrakt über
Kohle-Celite-Alox gereinigt sowie aufkonzentriert. Die Bestimmung von DON erfolgte mittels
HPLC mit RP-18 Säule und UV-Detektion.
Schwermetalle:
Die Bestimmung von Blei und Cadmium erfolgte nach Salpetersäure-Aufschluss mittels ICPMS.
Radionuklide:
Die Bestimmung der Radionuklide erfolgte mittels Gammaspektrometrie. Die Cäsiumnuklide
134
Cs und 137Cs wurden in der Probe direkt ausgezählt. Die natürlichen Nuklide 224Ra, 228Th bzw.
226
Ra konnten nach erfolgter Gleichgewichtseinstellung über die entsprechenden Folgenuklide
212
Pb/212Bi bzw. 214Pb/214Bi indirekt bestimmt werden. 228Ra wurde über das Tochternuklid 228Ac
bestimmt.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Von den Begasungsmitteln wurden einzig Rückstände von Phosphorwasserstoff in neun
Proben nachgewiesen, welche allesamt nicht als biologische Erzeugnisse gekennzeichnet
waren. Nur bei drei Proben (Halbweissmehl, Hartweizengriess, Maisgriess) mit Rückständen
von 0.0026 mg/kg, 0.0016 mg/kg und 0.0005 mg/kg handelte es sich um vorverpackte Ware im
Verkauf. Der diesbezüglich geltende Toleranzwert von 0.01 mg/kg wurde somit von keiner
Probe überschritten. Die übrigen sechs Proben (vier Weizen, zwei Reis) mit Rückständen im
Bereich von 0.0013 bis 0.30 mg/kg stammten aus der Probenahme in Getreidelagern. Die
Überschreitung des für Getreide geltenden Toleranzwerts von 0.1 mg/kg bei einer Probe
Weizenkörner ist nicht zu beanstanden, da eine drastische Reduktion der
Rückstandskonzentration im Produkt durch Belüften, Umlagern, Aspiration und allfälliges
Mahlen bis zum Zeitpunkt der Abgabe an den Konsumenten durchaus zu erwarten ist.
In drei Proben (zwei Bio-Weizenkleie, 5-Korn-Mehl) wurden mit 3.0 mg/kg, 2.9 mg/kg und
2.1 mg/kg Fluorid-Konzentrationen knapp oberhalb des in der EU geltenden Höchstwerts von
2 mg/kg nachgewiesen. Vor allem im Falle der beiden Weizenkleie-Proben scheint der erhöhte
Fluoridgehalt aufgrund des bekannterweise in Kleie erhöhten Mineralstoffgehalts eher
natürlichen Ursprungs als eine Folge einer Begasung mit Sulfurylfluorid.
In zwölf Proben wurde Deoxynivalenol im Bereich zwischen 0.1 und 0.9 mg/kg nachgewiesen,
zwei Proben Weizenkörner enthielten je 0.9 mg/kg Deoxynivalenol. Alle Gehalte lagen
allerdings unterhalb des jeweiligen Grenzwertes und gaben somit zu keiner Beanstandung
Anlass.
Abgesehen von einer Probe Hafer wurden keine erhöhten Schwermetallgehalte festgestellt.
Beim erwähnten Hafer handelt es sich um Ware, welche sich in unentspelztem Zustand an
Lager befindet und in welcher ein Bleigehalt von 0.28 mg/kg und damit über dem Grenzwert von
0.2 mg/kg nachgewiesen wurde. Die Probe wurde vorsorglich beschlagnahmt.
Die Radioaktivitätsmessungen ergaben keine erhöhten Werte für Cäsiumistope. Bezüglich
natürlicher Radionuklide überschritt eine Probe Sojaschrot den Grenzwert von 5 Bq/kg für
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erstellt: 08.01.2009 15:44:00
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Nuklide der Gruppe 2 nur knapp. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit wurde die Probe
nicht beanstandet.
Massnahmen
Der Besitzer des Weizens, in welchem Rückstände von Phosphorwasserstoff über dem
Toleranzwert festgestellt wurden, wurde angehalten, im Rahmen seiner Selbstkontrolle sicher
zu stellen, dass das Getreide bei Abgabe an den Konsumenten den gesetzlichen Toleranzwert
nicht überschreitet. Dazu soll er entsprechende Untersuchungen vornehmen.
Die gelagerte Menge unentspelzten Hafers mit einem Bleigehalt über dem Grenzwert von
0.2 mg/kg wurde vorsorglich mit Beschlag belegt. Für eine allfällige Freigabe der vorsorglich
beschlagnahmten Ware wurde dem Warenbesitzer verfügt, anhand von Analysen an
entspelzter Ware den Nachweis zu erbringen, dass bezüglich Getreidekorn keine
Grenzwertüberschreitung vorliegt.
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