Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Geltungsbereich Gültigkeitszeitraum Übertragbar Ermäßigung Preis Gültig für eine einfache Fahrt auf der gewählten Strecke Am auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag Nein Keine Abhängig von der gewählten Verbindung Das Ticket erhalten Sie: OnlineShop KundenCenter, Agenturen Automaten Ausführliche Informationen Gültigkeit Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern wird für eine einfache Fahrt auf einer bestimmten Verbindung im Regionalverkehr ausgestellt. Der Preis entspricht dem halben Normalpreis und damit dem Kindertarif. Hinweis: Das Ticket ist nur gültig, wenn der Nutzer zusätzlich im Besitz eines gültigen Fahrscheins für sich selbst ist. Allgemeines zur Fahrradmitnahme Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Jeder Reisende ist für die Sicherung und Beaufsichtigung seines Fahrrades zuständig. Es besteht kein Recht auf Fahrradmitnahme. In vollen Zügen können somit leider keine Fahrräder mitgenommen werden. Tandems, Liegefahrräder und Anhänger werden nur bei ausreichend Platz mitgenommen. Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben grundsätzlich Vorrang. Verhalten im Zug Bitte verteilen Sie sich gleichmäßig auf die Türen und achten Sie beim Einstieg auf das Rad-Symbol. Entfernen Sie Fahrradtaschen und Gepäck von den Fahrrädern bevor Sie einsteigen. Bleiben Sie bitte nicht mit den Rädern im Eingangsbereich stehen, sondern gehen Sie zu den Fahrradstellplätzen durch. Wenn möglich, sortieren Sie die Fahrräder bitte im Wagen nach Ausstiegshaltestellen und befestigen Sie die Fahrräder an den dafür vorgesehenen Haltevorrichtungen. Bitte halten Sie die Gänge frei. Kostenlose Fahrradmitnahme Fahrräder von Familienkindern bis 14 Jahren in Begleitung mindestens eines Eltern-/ Großelternteils werden kostenlos transportiert, wenn dieser in Besitz einer gültigen Fahrradkarte für das eigene Fahrrad ist. Grundsätzlich kostenfrei sind Fahrräder bis zu einer Reifengröße von 20 Zoll, sowie zusammenklappbare Fahrräder im zusammengeklappten Zustand.