Mediadaten für www.aachen.de – gültig ab 01.01.2013 – N E T A D A I D ME Foto: Stadt Aachen/Andreas Herrmann www.aachen.de 1 Mediadaten für www.aachen.de – gültig ab 01.01.2013 – Banner Startseite Banner 120 x 125 Position 1 Banner 120 x 125 Position 2 Banner 120 x 125 Position 3 Banner 120 x 125 Position 4 Banner Max. 428 x 200 Banner in den einzelnen Rubriken Banner 120 x 125 Position 1 Banner 120 x 125 Position 2 Banner 120 x 125 Position 3 Folgende Rubriken stehen für Bannerwerbung zur Verfügung: • Kultur & Freizeit • Wirtschaft • Stadt & Bürger Banner 120 x 125 Position 4 2 • Stadtseiten Mediadaten für www.aachen.de – gültig ab 01.01.2013 – Preisübersicht Bannerwerbung (gültig ab 01.11.2012) Bannerwerbung Startseite Banner Position Größe Schaltungsart Schaltzeit Preis mtl. Top-Banner nur Startseite 468 x 60 exklusiv min. 1 Monat € 699,- Logo-Banner Logo-Banner 1 2 120 x 125 120 x 125 exklusiv exklusiv min. 1 Monat min. 1 Monat € 494,€ 424,- Logo-Banner Logo-Banner 3 4 120 x 125 120 x 125 Rotation 20% Rotation 20% min. 2 Monate min. 2 Monate € 190,€ 170,- Ansprechpartner: Michael Schmal Tel.: 0201-8130-147 E-Mail: [email protected] Verlag Beleke GmbH Kronprinzenstr. 13 45128 Essen Hartmut Fenstermann Telefon: 0201-8130-146 E-Mail: [email protected] Bannerwerbung Rubriken Banner Position Größe Schaltungsart Schaltzeit Preis mtl. Logo-Banner Logo-Banner 1 2 120 x 125 120 x 125 exklusiv exklusiv min. 1 Monat min. 1 Monat € 399,€ 299,- Logo-Banner Logo-Banner 3 4 120 x 125 120 x 125 Rotation 20% Rotation 20% min. 2 Monate min. 2 Monate € 99,€ 79,- Alle Preise zzgl. ges. MwSt. Wir gewähren folgende Rabatte: Banner-Gestaltung: • Ab Schaltung von 6 Monaten: 20% Für die Gestaltung einer Banneranzeige berechnen wir € 150,-. Die Grafik ist nicht animiert (Sonderkosten) • Ab Schaltung von 12 Monaten: 25% 3 Mediadaten für www.aachen.de – gültig ab 01.01.2013 – Werben auf www.aachen.de mit guten Gründen: • Holen Sie in Ihrer Stadt Ihre Kunden auf der bekanntesten Internetseite der Region ab • Ihre Zielgruppe = Aachener Bürger plus Besucher der Stadt • Zeigen Sie Präsenz ... und Ihre Verbundenheit zur Stadt. • Sichern Sie sich Ihre exklusive Platzierung • Aachen.de – einige Zahlen • 860.000 Zugriffe PageImpressions) auf aachen.de im Monat über 10 Mio. Zugriffe im Jahr! • Starke Rubriken wie Stadt + Bürger oder Kultur + Freizeit über 6 Mio. Zugriffe im Jahr! Impressum: Redaktion: Exklusive Bannervermarktung Verlag Beleke GmbH Verantwortlich Fachbereich Presse und Marketing Online-Redaktion der Stadt Aachen Paul Heesel (verantwortlich) Kronprinzenstr. 13 45128 Essen Telefon: 0201/8130-0 Telefax : 0201/8130-108 Amtsgericht Essen HRB 18104 Geschäftsführer: Norbert Beleke und Stefanie Beleke-Weßkamp Elisabethstraße 8 52062 Aachen Telefon: 0241 / 432-1320 Telefax : 0241 / 28121 [email protected] Es gelten die anliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Nutzungsbedingungen und der Werbekodex der Stadt Aachen. 4 Mediadaten für www.aachen.de – gültig ab 01.01.2013 – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss 1) Die Verlag Beleke GmbH, im folgenden „Beleke“ genannt, vermarktet die Internetplattform www.aachen.de. Sie erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Auftrag kommt erst zustande durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens Beleke oder die online erfolgte Verbreitung der Werbung. 9. Entgelte & Rückbelastung 1) Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltungen für eine vorher vereinbarte Dauer, einen vorher vereinbarten, andernfalls einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. 2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Einstellung der Schaltung. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. 3) In Fällen höherer Gewalt z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehr- und Betriebsstörungen u.ä., die nicht im Verantwortungsbereich von Beleke liegen, behält Beleke den Anspruch auf das volle Entgelt. 4) Gerät der Werbetreibende mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, behält sich Beleke vor, die Schaltung bis zum Eingang des Entgeltes auszusetzen. 2. Leistungsumfang 1) Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen im Internetauftritt der Stadt Aachen übernimmt Beleke die Platzierung von Werbeflächen auf aachen.de. 3. Material 1) Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ausgeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere der Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Der Werbetreibende hat zu prüfen, ob durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 2) Grafiken und Codes müssen in einem Format angeliefert werden, das den geltenden Konventionen des W3C für Webcontent entspricht. Die jeweiligen Zieladressen der Werbeflächen (URL im Internet) sind mit anzugeben. Dies gilt nicht in dem Fall, wenn die Schaltung über AdServer Dritter durchgeführt wird. Das Material muss mindestens fünf Werktage vor Beginn der Schaltung bei Beleke vorliegen. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die Adresse [email protected] erfolgen. Für die Zusendung von Datenträgern gilt folgende Postadresse: Verlag Beleke GmbH, Neue Medien, Kronprinzenstr. 13, 45128 Essen. 3) Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch Beleke, so müssen die Materialien bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Schaltung angeliefert sein. Beleke übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung. Diese liegt allein beim Werbetreibenden. Beleke ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern. 10. Rabatte, Stornierungsfristen, Agenturkonditionen 1) Rabatte werden nur auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Die Agenturkonditionen teilt Ihnen Beleke gern mit oder können den Mediadaten für Agenturen entnommen werden. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von diesen Rabatten ausgenommen. 2) Die Stornofrist beträgt 4 Wochen zum Schaltungsbeginn und bezieht sich auf den reinen Mediawert. Provisionen, die von Beleke zu zahlen sind, sowie Gestaltungskosten, die Beleke durch Bearbeitungen etc. hatte, sind vom Storno ausgeschlossen. 3) Beleke gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit bei Fakturierung an die Agentur. 11. Gewährleistung und Haftung 1) Beleke leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigt, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. 2) Beleke ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch Beleke zu, sofern dem Werbetreibenden eine Nachbesserung zumutbar ist. 3) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Beleke wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unberührt von diesem Haftungsausschluss bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Körperschäden. Der Haftungsausschluss ergreift nicht Ansprüche wegen Verstoßes gegen vertragliche Kardinalpflichten oder Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften. 4) Für von Beleke nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet Beleke nicht. 5) Die Haftung von Beleke für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial – das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird – mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 6) Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. 4. Urheber-Rechte 1) Im Verhältnis zu Beleke trägt allein der Werbetreibende die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder usw.) erworben hat. Der Werbetreibende stellt Beleke von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Beleke ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen. 5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte 1) Der Werbetreibende gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung und die Inhalte der durch die URL angewählten Seiten nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen. Beleke ist berechtigt, derartige Werbung und Links aus dem Angebot zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Beleke wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme in Kenntnis setzen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Werbetreibenden entsteht hierdurch nicht. Der Werbetreibende wird Beleke von allen Forderungen und Schäden Dritter freistellen, die durch diese Form der Werbung entstehen. Alle Einschränkungen durch den „Werbekodex der Stadt Aachen“ wurden vom Werbetreibenden in vollem Umfang akzeptiert. 12. Geheimhaltung, Datenschutz 1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Beleke unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. 2) Der Werbetreibende wird gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Beleke seine Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet. 3) Beleke steht dafür ein, dass alle Personen, die von Beleke mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich Beleke interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. 6. Freigabe 1) Beleke ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und – soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam – Änderungen oder Korrekturen an diesem vorzunehmen. Beleke ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Werbetreibenden zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Werbetreibende verpflichtet, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail die Freigabe zu erklären. 2) Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt. 3) Beleke macht keinerlei Zusicherungen über die mögliche Reihenfolge der Werbeschaltungen, strebt aber im Interesse des Werbetreibenden eine bestmögliche Platzierung an. 13. Sonstiges 1) Erfüllungsort ist Essen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der jeweilige Sitz von Beleke. 2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Beleke-Kunden gebunden. 4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. 7. Konkurrenzausschluss 1) Ein Konkurrenzausschluss ist nur nach Absprache möglich. 8. Kennzeichnung 1) Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 5