Titel Technische Vernunft. Kants Zweckbegriff und das Problem

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Titel
Technische Vernunft. Kants Zweckbegriff und das Problem einer Kulturphilosophie
Abstract
Dass Kants Philosophie für die philosophische Reflexion der kulturellen Welt des Menschen
unzureichend sei, ist ein philosophiehistorisch gut belegbares und bis heute gängiges Vorurteil. Erst
etwa ein Jahrhundert nach Kants Tod haben vor allem der (südwestdeutsche) Neukantianismus, W.
Dilthey und E. Cassirer ausführliche Überlegungen angestellt, die im expliziten Anschluss an
kantisch zu nennende Philosopheme auf eine philosophische Behandlung des Kulturellen zielen.
Mit Blick auf die Philosophie Kants erscheint bei diesen Versuchen zumindest zweierlei
fragwürdig: einerseits die Richtigkeit der den kulturphilosophischen Überlegungen zugrunde
liegenden Inanspruchnahme kantischer Philosopheme und andererseits die These, Kants
Philosophie sei für eine angemessene philosophische Behandlung des Kulturellen ungeeignet oder
zumindest ergänzungsbedürftig. Das Dissertationsvorhaben geht der zweiten der beiden
Fragwürdigkeiten nach. Sie wird allerdings nicht mittels einer expliziten Auseinandersetzung mit
den genannten Versuchen und den mit ihnen einhergehenden Problemstellungen und Maßstäben
thematisiert. Im Vordergrund steht auch nicht, ob Kants Philosophie alle mit dem Entwurf einer
Kulturphilosophie zusammenhängenden Probleme zu lösen vermag. Im Vordergrund steht vielmehr
die Frage, ob und inwiefern eine Qualifikation des Kulturbegriffs für die philosophische Reflexion
unter den Maßgaben der Philosophie Kants gelingen kann. Ihre Beantwortung wird sich demnach
allein an kantische Lehrstücke halten.
Die zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage und mit der vorliegenden Untersuchung zu
entwickelnde These lautet: Eine Kulturphilosophie nach Maßgabe sowohl des kantischen
Kulturbegriffs als auch des kantischen Philosophiebegriffs ist als Theorie technischer Vernunft
möglich und durchführbar. Diese ist als diejenige philosophische Doktrin zu bestimmen, die die
notwendigen Bedingungen a priori der Möglichkeit der Erkenntnis von technischem Entwerfen und
Handeln sowie seinen Produkten zum Gegenstand hat. Als solche ist sie eine gemischt-apriorische
Lehre, da sie eine bzw. zwei empirische Tatsache(n) voraussetzt: erstens – als Theorie rein
technischer Vernunft – das Vorkommen (diskursiv) denkender Wesen mit heautonomer Urteilskraft
und zweitens – als Theorie technisch-praktischer Vernunft – das Vorkommen derartiger Wesen, die
zudem durch ein begrifflich bestimmbares Begehrungsvermögen ausgezeichnet sind. Im Zentrum
der kantischen Theorie technischer Vernunft steht demnach der Zweckbegriff. Insofern der gesamte
durch den Zweckbegriff konstituierte Gegenstandsbereich als die kulturelle Welt des Menschen
bezeichnet werden kann, ist derjenige Teil der Philosophie, der die spezifische Bestimmtheit der
menschlichen Vernunft als technischer Vernunft sowie die Konstitution der kulturellen Welt zum
Thema hat, als Kulturphilosophie zu bestimmen.
Die Bestätigung der oben genannten These erfolgt in vier Kapiteln. Während die ersten beiden
Kapitel vorrangig werkimmanente Probleme erörtern, die einerseits das Verhältnis von Kants
Kulturbegriff und Philosophiebegriff, andererseits Kants verschiedene Bestimmungen des
Zweckbegriffs betreffen, sind die beiden letzten Kapitel der systematischen Aufbereitung und
Lösung der sich um den kantischen Zweckbegriff gruppierenden Probleme gewidmet. Die Arbeit
erbringt damit den Nachweis, dass eine kantische Kulturphilosophie zumindest in ihren Grundzügen
rekonstruierbar und in ihrem Gehalt auch heute noch diskussionswürdig ist.
Laufzeit: seit 2008
Abgabe: 10/2011
Disputation: voraussichtlich 04/2012
Kontakt: [email protected]
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