DMP Diabetes mellitus Typ 2

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DMP Diabetes mellitus Typ 2
Fußinspektion – Mindestens einmal pro Jahr
Bei allen Patienten ist mindestens einmal jährlich eine Inspektion der Füße einschließlich
Prüfung auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus durchzuführen. Bei Patientinnen und
Patienten mit erhöhtem Risiko soll die Prüfung quartalsweise, einschließlich der Überprüfung
des Schuhwerks, erfolgen (RSAV).
Was bedeutet das für Sie?
Geben Sie bitte bei allen Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an, ob folgende
Befunddaten auffällig oder unauffällig sind:
 Pulsstatus

Sensibilitätsprüfung (Nachweis z.B. Monofilament oder Stimmgabeltest)

Fußstatus (Klassifikation nach Wagner-Armstrong – siehe unten)
0
1
2
3
4
5
Wunde bis
zur Ebene
von Knochen
oder Gelenk
Nekrose von
Fußteilen
Nekrose des
gesam-ten
Fußes
A
Prä- oder
postulcerative Läsion
Oberflächliche Wunde
Wunde bis
zur Ebene
von Sehne
oder Kapsel
B
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
C
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
D
Mit Infektion
und Ischämie
Mit Infektion
und Ischämie
Mit Infektion
und Ischämie
Mit Infektion
und Ischämie
Mit Infektion
und Ischämie
Mit Infektion
und Ischämie
Validation of a Diabetic Wound Classifikation System. Armstrong et al. Diabete Care 21:855(1998)
The dysvascular foot. A system of diagnosis and treatment. Wagner. Foot and Ankl 2:64 (1981)
Dokumentationshinweise:

Bei Schädigung bei beiden Füßen bitte nur den schwerer betroffenen Fuß dokumentieren

Das Vorliegen von nicht-diabetischen Veränderungen, z.B. angeborene Fußdeformitäten, dokumentieren Sie bitte als „unauffällig“.

Sollte eine Amputation vorliegen und ist der Restfuß angiologisch-neuropathisch unauffällig und
reizlos, dokumentieren Sie dies bitte ebenfalls als „unauffällig“.
→ Bitte überweisen Sie alle Patienten mit auffälligem Fußstatus an eine auf die
Behandlung des diabetisches Fußes spezialisierte Einrichtung
Hinweise: 1. Mindestens einmal im Dokumentationsintervall, in der Regel quartalsweise
2. Bei Risikopatienten und Patienten mit auffälligem Befund: Kürzere Untersuchungsintervalle
Quelle:
Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2,
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 23. Juni 2009.
Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern
Stand: Mai 2012
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