DMP Diabetes mellitus Typ 2 Fußinspektion – Mindestens einmal pro Jahr Bei allen Patienten ist mindestens einmal jährlich eine Inspektion der Füße einschließlich Prüfung auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus durchzuführen. Bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko soll die Prüfung quartalsweise, einschließlich der Überprüfung des Schuhwerks, erfolgen (RSAV). Was bedeutet das für Sie? Geben Sie bitte bei allen Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an, ob folgende Befunddaten auffällig oder unauffällig sind: Pulsstatus Sensibilitätsprüfung (Nachweis z.B. Monofilament oder Stimmgabeltest) Fußstatus (Klassifikation nach Wagner-Armstrong – siehe unten) 0 1 2 3 4 5 Wunde bis zur Ebene von Knochen oder Gelenk Nekrose von Fußteilen Nekrose des gesam-ten Fußes A Prä- oder postulcerative Läsion Oberflächliche Wunde Wunde bis zur Ebene von Sehne oder Kapsel B Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion C Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie D Mit Infektion und Ischämie Mit Infektion und Ischämie Mit Infektion und Ischämie Mit Infektion und Ischämie Mit Infektion und Ischämie Mit Infektion und Ischämie Validation of a Diabetic Wound Classifikation System. Armstrong et al. Diabete Care 21:855(1998) The dysvascular foot. A system of diagnosis and treatment. Wagner. Foot and Ankl 2:64 (1981) Dokumentationshinweise: Bei Schädigung bei beiden Füßen bitte nur den schwerer betroffenen Fuß dokumentieren Das Vorliegen von nicht-diabetischen Veränderungen, z.B. angeborene Fußdeformitäten, dokumentieren Sie bitte als „unauffällig“. Sollte eine Amputation vorliegen und ist der Restfuß angiologisch-neuropathisch unauffällig und reizlos, dokumentieren Sie dies bitte ebenfalls als „unauffällig“. → Bitte überweisen Sie alle Patienten mit auffälligem Fußstatus an eine auf die Behandlung des diabetisches Fußes spezialisierte Einrichtung Hinweise: 1. Mindestens einmal im Dokumentationsintervall, in der Regel quartalsweise 2. Bei Risikopatienten und Patienten mit auffälligem Befund: Kürzere Untersuchungsintervalle Quelle: Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2, Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 23. Juni 2009. Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Stand: Mai 2012