Genossenschaft Kulturzentrum Holästei Glarus Veranstalter‐Infobroschüre Version 9.0, Stand 1. Juli 2011 (ersetzt alle vorherigen Versionen) Die Veranstalter‐Infobroschüre gilt als integraler Bestandteil des Engagements‐Vertrags Adresse: Genossenschaft Kulturzentrum Holästei, Ruedi Kundert, Sandstrasse 11, 8750 Glarus www.holaestei.ch Tel +41 (0)55 640 77 78 Geschäftsleitung: Ruedi Kundert, [email protected] Genossenschafts‐Präsident: Tin Jenny, [email protected] 1 A) Allgemeines LiebeR VeranstalterIn! Diese Veranstalter-Infobroschüre enthält die wichtigsten Informationen über und um das Kulturzentrum Holästei Glarus. Für sämtliche Fragen und weitere Informationen, denen diese Broschüre nicht gerecht wird, steht die Geschäftsleitung zur Verfügung. Historie: Das Kulturzentrum Holästei Glarus wurde 1989 gegründet und ist das einzige seiner Art im Glarnerland. Es besteht aus einem Konzertsaal und vier Ateliers, die an Musiker und Bands vermietet werden. Es wird durch die Genossenschaft Kulturzentrum Holästei betrieben und wird von der Kulturförderung des Kantons Glarus finanziell unterstützt. Für interessierte Personen, die bei uns Genossenschafter werden möchten, steht auf der Website (www.holaestei.ch) ein Formular zum Download bereit, das nur noch ausgefüllt und an die Geschäftsleitung geschickt werden muss. Im Jahr 2003 wurde der Veranstaltungsraum vergrössert, die Bühne umplatziert und die fixe Bar montiert. In der zweiten Phase im Sommer 2004 wurden einige zusätzliche Veränderungen vorgenommen (Neuer Bodenbelag, neue Türen, neuer Anstrich und einige Veränderungen an der Infrastruktur). Jedes Jahr wird im Holästei aufs Neue gewerkelt und verbessert, so dass sich das Lokal nach jeder Sommerpause mit diversen Änderungen präsentieren darf. Räumlichkeiten / Ausstattung: - Party-/Konzertsaal 15 x 20 x 3.5 Meter, Kapazität max. 300 Personen. - Bühne 4.8 x 3.75 x 0.4 Meter, erweiterbar mit max. 6 Bühnenelementen (2m x 1m) - Komplette Bühnenumrandung mit schwarzen Vorhängen verdunkelt - Dimmbare Raum-Grundbeleuchtung (weiss) - 14m Trassee zur Befestigung von weiteren Lichteffekten usw. über der Bühne - 2 Lastrohre (seitlich angebracht) zur Befestigung von Lichteffekten usw. (je max. 100 kg) - Komplett eingerichtete und bestückte Bar (10 Meter Tresen-Lauffläche) - in Stufen regelbare Raumlüftung - Diverse gepflegte Sitznischen und –gelegenheiten - Komplett ausgerüsteter und grosszügiger Backstage-Raum / Fumoir - Gut ausgebaute Damen- und Herrentoilette sowie rollstuhlgängiges WC - Warenlift bis 700kg - Handkarren und Paletten-Rolli Veranstalter werden… …kann eigentlich jedermann/frau über 18 Jahren. Interessierte Personen können sich via genannte Kontakt-Infos mit der Geschäftsleitung in Verbindung setzen. Die Geschäftsleitung behält sich vor, neue Veranstalter anzunehmen oder abzulehnen. Veranstaltungen können grundsätzlich an Freitagen und Samstagen stattfinden, andere Tage (ausser Donnerstag) werden auf Anfrage nur für spezielle Programme vergeben. Die Vergabe von Event-Daten sowie die Programm-Planung ist Sache der Geschäftsleitung der Genossenschaft und braucht nicht begründet zu werden. 2 B) Ansprüche, Pflichten und Konditionen Im Gegensatz zu früheren Zeiten wird der Holästei heute einerseits durch die Genossenschaft selbst sowie andererseits in Zusammenarbeit mit externen Veranstaltern betrieben. Die Genossenschaft sowie der externe Veranstalter beginnen mit dem Unterzeichnen des Engagements-Vertrages ihre Partnerschaft und haben beidseitig ihre Pflichten zu erfüllen (Der Engagements-Vertrag wird Veranstaltern separat zugestellt). Finanzielle Ansprüche beider Partner: Der Veranstalter hat Anspruch auf die gesamten Eintritts-Einnahmen. Der Eintrittspreis wird vorgängig mit der Geschäftsleitung abgesprochen und im Engagements-Vertrag festgehalten. Im Verlauf des Events wird der Eintrittspreis gesenkt oder die Kasse geschlossen (freier Eintritt für neue Gäste). Dieser Entscheid liegt bei der Geschäftsleitung in Absprache mit dem Veranstalter. Zu bezahlen hat der Veranstalter sämtliche Gagen inkl. eventueller Spesen (Bsp. Hotel, Catering) sowie sämtliche rechtliche Abgaben (Bsp. SUISA-Gebühren) der gebuchten Künstler und evtl. Techniker (Bands, DJs, etc.), die eigens getätigte Werbung, die Hälfte der Security-Kosten (siehe Punkt C Security), die konsumierten Getränke (siehe Punkt C Getränke) sowie optionale Backstage-Nutzungs-Pauschale und optionale VandalismusVersicherung (siehe Punkt C Backstage, Versicherung). Sämtliches Material, das eventuell vom Veranstalter zur bestehenden Infrastruktur zugemietet wird, muss ebenfalls durch den Veranstalter bezahlt werden. Die Genossenschaft Holästei hat Anspruch auf die gesamten Bar-/Garderobe-Einnahmen. Sämtliche Abrechnungen, die sich auf die Partnerschaft der Genossenschaft und des Veranstalters beziehen, werden direkt nach dem Event in bar getätigt. Der Veranstalter hat keinen Anspruch, seine Schulden gegenüber der Genossenschaft auf Rechnung oder sonstige längerfristige Zahlungsmittel zu begleichen. Schuldbegleichung zwischen Veranstalter und Drittpersonen sind Sache des Veranstalters. Keiner der beiden Partner ist berechtigt, Drittpersonen über finanzielle Angelegenheiten Auskunft zu erteilen. Sonstige Ansprüche des Veranstalters: Die Genossenschaft als Vertrags-Partner sichert dem Veranstalter folgende Ansprüche zu: - Internet- und Monatsprogramm-Print-Werbung (ohne Graphiken) des Events - Übergabe der kompletten Räumlichkeiten (gereinigt und komplett betriebsbereit) mindestens 5 Stunden vor Türöffnung - Falls nötig betriebsbereiter Backstage (ohne Catering) - Funktionierende Sound- und Lichttechnik gemäss TechRider (siehe Punkt D Sound/Light). Fest installiert ist das PA in Party-Version, für Soundtechnik-Aufbau bei Live-Konzerten oder Ähnlichem ist der Veranstalter verantwortlich - Betriebsbereite Bar, Kasse, Garderobe, WC mit kompletter Ausstattung - Genügend Personal für Bar, Kasse, Garderobe - Bereitstellung und Information der Security-Leute - Führung von Bar, Kasse, Garderobe - Kontrollgänge und Unterstützung der Security - Geschäftsleitung oder Stv als Ansprechperson während dem Event - Abschluss der Security-Arbeit - Kassenabschluss - Komplette Reinigung der Räumlichkeiten Sonstige Pflichten des Veranstalters: Der Veranstalter verpflichtet sich zu folgenden Verantwortlichkeiten gegenüber der Genossenschaft: - Unterzeichnung und Rücksendung des Engagements-Vertrag mindestens 4 Wochen vor dem Event (Poststempel) 3 - Booking der Künstler, falls nötig Hotel, Catering etc. Falls nötig Verpflichtung von Sound-/Licht-Techniker (siehe Punkt D Sound/Light) Falls nötig An- und Abtransport sowie Bezahlung von zugemietetem Material Aktive Bewerbung des Events (Internet, Print-Werbung etc., siehe Punkt C Werbung); durch das Finanzsystem sollte die aktive Bewerbung im eigenen Interesse stehen. Pünktliches Erscheinen zur Raum-Übergabe Einhaltung der Hausordnung (siehe Punkt E ergänzende Hausordnung) Keine Veränderungen an Sound-/Lichttechnik durchführen ohne Absprache mit der Geschäftsleitung Ausführung von kurzfristigen und zumutbaren Anordnungen der Geschäftsleitung Betreuung der gebuchten Künstler Anwesenheit und Ansprechperson für die Geschäftsleitung während des gesamten Events Entfernung und Entsorgung von evtl. Dekoration sowie Rückbau von Technik oder sonstigem Material Schuldbegleichung mit der Geschäftsleitung direkt nach dem Event in bar C) Event-Betrieb Allgemeines: Während des Events hat der Veranstalter keine dauerhafte Aufgabe zu übernehmen, muss sich aber gemäss Pflichtenheft verhalten. Es steht dem Veranstalter frei, eine stellvertretende volljährige Person als Event-Verantwortlichen zu stellen, dies muss aber im Voraus mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Die Geschäftsleitung empfiehlt, bei aufwändigeren Veranstaltungen genügend Hilfskräfte für Auf- und Rückbau mitzubringen. Mitarbeiter des Holästei sowie Security können nicht vom Veranstalter für eigene Arbeiten eingesetzt werden! Der Veranstalter darf zudem die Mitarbeiter des Holästei nicht bei der Ausübung ihrer Arbeit behindern. Anweisungen der Geschäftsleitung sowie der Security sind sofort und kommentarlos umzusetzen! Öffnungs-/Schliessungszeiten: Der Holästei ist grundsätzlich an Freitagen und Samstagen von 21.00 bis 03.00 geöffnet. Je nach Anlass macht es aber Sinn, die Öffnungszeit nach vorne oder nach hinten zu verschieben. Dies kann auf Wunsch des Veranstalters oder auf Empfehlung der Geschäftsleitung erfolgen, muss aber auf jeden Fall in der Werbung klar deklariert werden. Fluchtwege: Der Holästei bietet im Notfall zwei Fluchtwege: Einerseits der normale TreppenhausEingang, andererseits den Notausgang (alter Eingang) links neben der Bühne. Die Notausgänge sind gekennzeichnet und frei zugänglich. Auf keinen Fall dürfen diese mit Dekoration, Material oder Ähnlichem versperrt werden. Der Veranstalter hat seine Künstler und eigene Helfer auf diese Wege hinzuweisen. Wird ein Notausgang grundlos geöffnet, stellt dies einen Missbrauch dar und wird mit CHF 300.- sowie einer polizeilichen Verzeigung gebüsst. Werbung: Werbung wird einerseits durch die Genossenschaft über das Print-Monatsprogramm sowie über Internet (Social Networks, Newsletter und eigene Website) betrieben. Andererseits ist auch der Veranstalter verpflichtet, eigene und aktive Werbung zu betreiben. Dem Veranstalter wird sehr empfohlen, Flyer und Plakate für den Event zu erarbeiten, jedoch in Massen. Eine Liste mit wirksamen Orten zur Plakatierung kann von der Geschäftsleitung bezogen werden. Plakate sollten nicht allzu früh vor dem Event verteilt werden, da sie in der Zwischenzeit wieder überklebt werden. Der Einsatz des Internets, vor allem Facebook, sollte nicht zu aggressiv erfolgen, da solche und ähnliche Plattformen heute 4 völlig mit Werbung zugekleistert werden und sich viele potentielle Besucher an zu heftiger Werbung eher stören. Wichtig für den Veranstalter ist dafür zu sorgen, dass die von ihm gebuchten Künstler von sich aus ebenfalls Werbung betreiben. Wichtig: Plakate von „The Club“ sowie „VEKA“, beide in Glarus, dürfen nicht überklebt werden! Plakate sollten nur an legalen Stellen aufgemacht werden; illegal aufgehängte Plakate können eine polizeiliche Anzeige gegen den Veranstalter nach sich ziehen, was in der Regel eine kostspielige Busse zur Folge hat! Sollten Sponsoren am Event beteiligt sein, die ein Anrecht auf Werbewirksamkeit haben, muss dies vorgängig mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden, vor allem wenn es sich um Getränkemarken handelt. Die Geschäftsleitung empfiehlt, ausser bei Live-Aufführungen, keine Angaben über Eintrittspreise auf Werbematerial zu machen (ausser bei Rabatt-Systemen). Kasse, Garderobe, Bar: Die Ausrüstung und Führung der Arbeitsstationen Kasse (Eingang), Garderobe und Bar sind Sache der Genossenschaft. Zudem stellt die Genossenschaft genügend seriöses und ausgebildetes Personal für die Arbeiten. Auf Wunsch kann der Veranstalter den Kassenstock der Eingangs-Kasse selber mitbringen, dies muss aber mit der Geschäftsleitung vorgängig abgesprochen werden. Über die Eintritte wird Buch geführt, dem Veranstalter wird dadurch eine genaue Kassenführung und Kontrolle gewährleistet. Der Veranstalter hat kein Recht, Räumlichkeiten, die nicht für Gäste bestimmt sind, ohne Einwilligung der Geschäftsleitung aufzusuchen. Auf Wunsch kann der Veranstalter Jacken, Taschen und Ähnliches kostenlos in der Garderobe (ständig besetzt) abgeben oder im Lager der Bar deponieren. Ebenfalls kann der Veranstalter auf Wunsch sämtliches Bargeld gegen Quittung für max. 3 Tage im Safe der Geschäftsleitung verwahren (Bargeld ist nicht versichert und wird bei evtl. Entwendung nicht erstattet!). Eigenkonsum Getränke/Catering: Sämtliche Getränke zum Eigenkonsum müssen zwingend über die Bar des Holästei bezogen werden. Es ist strikte verboten, eigene Getränke in die Räumlichkeiten mitzubringen! Dem Veranstalter wird aber Rabatt auf die üblichen Verkaufspreise gewährt, so dass in keinem Fall der volle Preis bezahlt werden muss. System: Der Veranstalter entscheidet, welche Personen welche Getränke auf seine Kosten konsumieren dürfen. Jede dieser Personen erhält einen Badge, und jedes konsumierte Getränk wird vom Barpersonal aufgelistet. Bei der Schlussabrechnung müssen die konsumierten Getränke abzüglich Rabatt vom Veranstalter übernommen werden. Der Rabatt wird je nach Verlauf des Abends und Menge des Konsums von der Geschäftsleitung festgelegt. Selbstverständlich kann auch jedes Getränk direkt bezahlt werden, die Geschäftsleitung empfiehlt jedoch das Badge-System, da sonst nicht Buch geführt wird und kein Rabatt gewährleistet werden kann. Ausnahme: Falls der Veranstalter eine grössere Gruppe von Künstlern (Live-Band) mit Getränken ausrüsten muss, dürfen eigene Getränke mitgebracht werden, die jedoch ausschliesslich im Backstage gelagert und konsumiert werden dürfen! Dies muss aber zwingenderweise vorgängig mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Für allenfalls benötigtes Catering (Esswaren) ist der Veranstalter selbst verantwortlich und muss sämtliche Kosten übernehmen. Backstage: Der Holästei verfügt über einen grossen, komplett ausgestatteten und abschliessbaren Backstage-Bereich (Heizung/Lüftung, grosszügige Sitzgelegenheiten, Kühlschrank, Spiegel, Kaffeemaschine, Geschirr, Waschmöglichkeit, Handtücher etc.) sowie auf Wunsch eigene Toilette (nicht im Backstage-Bereich!). Wird der Backstage vom Veranstalter genutzt, hat er eine Nutzungsgebühr von CHF 60.- zu entrichten. Der Backstage kann ausschliesslich für Künstler und nicht für Eigenbedarf genutzt werden! Die Geschäftsleitung empfiehlt, den Backstage nur zu nützen, wenn es unbedingt von Nöten ist, da die Räumlichkeit ansonsten als Fumoir genützt wird. Wird der Backstage als solcher 5 genutzt, stehen durch das schweizerische Nichtrauchergesetz vom 1. Mai 2010 keine Raucher-Möglichkeiten innerhalb des Gebäudes zur Verfügung! Security/Eintritt: Die Security-Organisation obliegt der Geschäftsleitung des Holästei. Die Genossenschaft Holästei arbeitet mit der Seewache Sicherheitsdienste AG zusammen. Der Veranstalter ist nicht befugt, eigene Sicherheitsleute einzustellen. Normalerweise sind zwei Security-Leute im Einsatz, die die Eingangs- sowie Saal- und WCKontrollen übernehmen. In Ausnahmefällen kann die Anzahl der Security jedoch von der Geschäftsleitung herauf- oder herabgesetzt werden. Dies wird vorgängig mit dem Veranstalter besprochen, schlussendlich aber einzig von der Geschäftsleitung festgelegt. Die Security-Leute haben sich an die Anweisungen der Geschäftsleitung, nicht aber an Anweisungen des Veranstalters zu halten! Die Security führt eine Hausverbotsliste, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden kann und für den Veranstalter nicht einsehbar ist (Datenschutz). Auf Wunsch des Veranstalters kann die Geschäftsleitung in bestimmten Situationen bei der Security intervenieren, kann dies aber jederzeit selbst entscheiden. Der Veranstalter trägt die Hälfte der Security-Kosten. Pro Mann im Einsatz belaufen sich diese auf 25.-/h. Bezahlt werden muss die Einsatzdauer (Türöffnung bis Unterschreiben des Abschlussrapports durch die Geschäftsleitung). Bsp: Einsatzdauer 22.00 – 03.30 mit zwei Mann: 2 Mann à 5.5h à 25.- = 275.- Die andere Hälfte der Kosten wird durch die Genossenschaft Holästei übernommen. Die Security zählt jeden Eintritt und garantiert die Einhaltung der maximalen Besucherzahl von 300 Personen (feuerpolizeiliche Vorschrift). Ebenfalls wird das Eintrittsalter durch die Security kontrolliert. Hierbei gilt: Grundsätzlich dürfen über 16-Jährige den Holästei besuchen. Bei Partys kann das Eintrittsalter, falls vom Veranstalter gewünscht, erhöht, jedoch nicht gesenkt werden. Bei Konzerten und ähnlichen künstlerischen Darbietungen gilt zwingend das Mindestalter von 16 Jahren. Dekoration: Es steht dem Veranstalter frei, seinen Event durch Dekorationen aufzuwerten. Wichtig ist bei Dekoration, dass keine brennbaren Materialien verwendet werden (Anti-Feuer-Spray kann von der Geschäftsleitung bezogen werden). Ebenfalls dürfen die Arbeitsstationen sowie Fluchtwege nicht behindert werden. Für den Einkauf, die Anbringung sowie die Entfernung und Entsorgung jeglicher Dekoration ist der Veranstalter zuständig. Wichtig: Dekoration muss ohne Beschädigung des Raumes angebracht werden: Keine Schrauben, Nägel, Löcher bohren etc.! Wird nachweislich durch Dekoration ein Unfall oder Schäden verursacht, liegt die volle Haftung für die Instandsetzungskosten beim Veranstalter! Optionale Verischerung: Der Veranstalter kann eine optionale Vandalismus-Versicherung via Engagements-Vertrag einlösen (Kostenpunkt CHF 60.-). Dadurch sind sämtliche Beschädigungen, die durch Besucher innerhalb des Gebäudes sowie an der Fassade verursacht werden, gedeckt. In jedem Fall nicht gedeckt sind Schäden, die nachweislich vom Veranstalter, von Helfern des Veranstalters oder von Künstlern verursacht werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird dem Veranstalter der Neuwert des beschädigten Objekts verrechnet und ist bei der Schlussabrechnung direkt in bar zu bezahlen! Nicht übernommen werden müssen in jedem Fall Bar-Materialien wie Gläser oder Flaschen, die während des Events kaputt gehen. Ebenfalls nicht versichert sind Objekte, die sich ausserhalb des Gebäudes befinden (Autos, Velos etc.) Die Geschäftsleitung empfiehlt, Fahrzeuge nicht direkt beim Eingang abzustellen. 6 D) Sound/Light Der Holästei bietet ein jederzeit verfügbares, den Räumlichkeiten angemessenes Sound/Light-Paket, geeignet für Partys und Live-Performances jeglicher Art. Die genauen Auflistungen der vorhandenen Geräte kann den folgenden TechRidern entnommen werden. Sound: Ständig gestellt und fest verbaut ist das Party-PA (DJ-Pult & Beschallung). Bei Disco-/PartyEvents braucht sich der Veranstalter somit in der Regel nicht um Sound-Technik zu kümmern. Falls eine Live-Performance durchgeführt wird, muss das vorhandene System zwangsweise nach den Anforderungen der Künstler erweitert werden. Das Aufbauen und die Inbetriebnahme des Live-PA-Sets ist Sache des Veranstalters. Die vorhandenen Geräte sollten in der Regel den Anforderungen der Künstler genügen. Die Kontakt-Adresse für allfällige Zumietungen findet sich im Anhang (Punkt F). Organisation, Transport und Kosten sind Sache des Veranstalters! Bei Live-Performances muss in aller Regel ein Tontechniker anwesend sein, der den Aufbau und das Abmischen der Künstler verantwortet. Die Geschäftsleitung empfiehlt dringend, den Haustechniker des Holästei, Dave Barbon, damit zu beauftragen. Kontakt und Konditionen sind über die Geschäftsleitung erhältlich. Wichtig: Der Tontechniker sollte so früh wie möglich gebucht werden!!! TechRider Sound: Pa: Front: Delta Loudspeakers PA 2.5 kW 2 x sub / 4 x top (mid/hi) Monitor: 4 Wedges Hughes & Kettner LP12M 300W 2 Sidefill JBL MR925 350W Desk (mobile Konsole): Allen & Heath GL2200-424 (24/4/2) 22 Monokanäle + 2 Stereokanäle 4 Monitorwege 2 Effektwege EQs : Klark Teknik DN27 2x27 Band Terz-EQ (Front) 2 Symetrix 532E 2x31 Band Terz-EQ (Monitor) Compressor: 2 Symetrix 425 Dual-Compressor/Expander/Limiter (total 4 Kompressoren) FX: Lexicon MPX-100 Alesis Microverb III Mic (wire): 5 Shure SM 58 Gesang 4 Shure SM 57 Snare, Gitarren-Amp, Bläser, Percussion 1 AKG D112 Bassdrum, Bass-Amp 3 AKG D40 Snare, Tom, Percussion, Gitarren-Amp 2 AKG C430 Hihat 3 Electro Voice N/D 408 Tom, Gitarren-Amp, Bläser, Percussion 3 AKG C1000S Hihat, Drum Overhead, Bläser 7 DI: 3 Behringer DI-100 DI aktiv 1 APX DI-2 DI aktiv 2-Kanal 2 CB-1 DI passiv 1 Furman IP2B DI passiv 2-Kanal 2 BSS Audio AR-133 aktiv Kabel: Genügend XLR Genügend Monitoring-Speakon 1 x 8-Kanal-XLR-Peitsche (Mon-Amp – Stagebox) Div. 6.3-Jack Div. Adapterkabel / Stecker Jack-, Chinch sowie spezielle Adapter-Kabel bitte selber mitbringen Genügend Netz-Verlängerungskabel, Verteiler, Steckleisten etc. Div. 3pol Netzadapter-Kabel Div. Adapter D-CH Supply: 2 Stative passend zu JBL-Monitors Genügend Mic-Stative & Klemmen Drum-Teppich Gitarren-Ständer DJ: 1 x Pioneer djm-600 4-Kanal Mixer inkl.FX (1 x line/line, 2 x phono/line, 1 x phono/sub-mic) 2 x Technics SL1210 MK2 Turntable 1 x dap audio 800-d MK2 Dual-CD-Player Light: Ständig gestellt und fest verbaut sind alle Disco-/Party-Effektgeräte. Ebenfalls verbaut aber verschiebbar ist das komplette Bühnen-Lichtset. Alle Spots sind an Trassen oberhalb der Bühne befestigt und lassen sich je nach Gebrauch verschieben. Effektgeräte (ausser Strobo und Nebelmaschine) werden via DMX-Controller oder Musik automatisch angesteuert. Das gesamte Bühnenset für Live-Performances kann über ein mobiles Licht-Mischpult manuell angesteuert werden. Strobo und Nebel sind wahlweise manuell vom DJ-Pult aus oder über das mobile Pult bedienbar Wichtig: Bei Live-Performances sollte ebenfalls ein Lichttechniker anwesend sein. Auch hier kann über die Geschäftsleitung eine verantwortliche Person gebucht werden. Die Steuerung der Lichteinheit ist aber einfach zu handhaben, so dass auch eine externe Person ohne Probleme damit klarkommen sollte. TechRider Light: Spotlight: 17 Spots 650W (12kW Gesamtleistung), front, back, sidefill, crowd, ansteuerbar über 9 separate Kanäle, 14 Spots sind via Stage-Trassee verschiebbar (Netzanschluss via TrasseeStagebox) Diverse Punktstrahler (nicht montiert) Dimmer: 12 Kanal Dimmerpack WORK DMX-40K 12x15A Desk: Eurolite lc2412 2 x 12-Kanal, mobil einsetzbar Filter: LEE Filter in diversen Farben 8 Effects (fest verbaut): 2 x Martin Punisher, musikgesteuert 4 x Martin Scanner Acrobat, DMX-gesteuert 2 x Martin Mania EFX500, musikgesteuert 2 x Eurolite d12, musikgesteuert 1 x Genius Quark HT-Series, musikgesteuert 4 x Discokugel inkl. Motor und Beleuchtung 1 x Strobo (automatisch/manuell steuerbar) 1 x Nebelmaschine (automatisch/manuell steuerbar) Video: Beamer (fest oder mobiler Einsatz, Eingänge optional VGA, S-Video, Videochinch) DVD-Player (mobil) 2 x Leinwand (1 x fest, 1 x mobil) E) Ergänzende Hausordnung Der Veranstalter verpflichtet sich, nebst allen bereits genannten Informationen betreffend Rechte und Pflichten folgende Punkte einzuhalten: - Keine Aussagen gegenüber Drittpersonen über geschäftliche Angelegenheiten Einhalten aller getroffenen Abmachungen mit der Geschäftsleitung Einhalten des Nichtraucher-Gesetzes Keine Behinderungen oder Einmischung in Security-Interventionen Keine Intervention bei Auseinandersetzungen zwischen Besuchern Aktive Mithilfe bei Schliessung des Lokals (Künstler informieren etc.) Rückbau sämtlicher Veränderungen innerhalb des Lokals nach Türschliessung F) Anhang Zumietung Sound/Light: Fima-Tech, Marco Fiore, Riedernstrasse 31 8750 Glarus info(at)fima-tech.ch, +41(0)55 650 23 33 Brandschutz Info: Glarner Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr, Sandstrasse 29 8750 Glarus +41(0)55 645 61 61 Ton-/Lichttechniker: Ton- und Lichttechniker Kontakt-Daten sind über die Geschäftsleitung erhältlich. Anfahrt Holästei: http://map.search.ch/d/jflodvlmg Für alle sonstigen Fragen und Informationen steht die Geschäftsleitung zur Verfügung. Telefon 079 782 34 88 (Dienstag – Samstag 13.00 – 20.00) Mail: [email protected] 9