Veranstaltermappe

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 Genossenschaft Kulturzentrum Holästei Glarus Veranstalter‐Infobroschüre Version 9.0, Stand 1. Juli 2011 (ersetzt alle vorherigen Versionen) Die Veranstalter‐Infobroschüre gilt als integraler Bestandteil des Engagements‐Vertrags Adresse: Genossenschaft Kulturzentrum Holästei, Ruedi Kundert, Sandstrasse 11, 8750 Glarus www.holaestei.ch Tel +41 (0)55 640 77 78 Geschäftsleitung: Ruedi Kundert, [email protected] Genossenschafts‐Präsident: Tin Jenny, [email protected] 1 A) Allgemeines
LiebeR VeranstalterIn!
Diese Veranstalter-Infobroschüre enthält die wichtigsten Informationen über und um das
Kulturzentrum Holästei Glarus. Für sämtliche Fragen und weitere Informationen, denen diese
Broschüre nicht gerecht wird, steht die Geschäftsleitung zur Verfügung.
Historie:
Das Kulturzentrum Holästei Glarus wurde 1989 gegründet und ist das einzige seiner Art im
Glarnerland. Es besteht aus einem Konzertsaal und vier Ateliers, die an Musiker und Bands
vermietet werden. Es wird durch die Genossenschaft Kulturzentrum Holästei betrieben und
wird von der Kulturförderung des Kantons Glarus finanziell unterstützt.
Für interessierte Personen, die bei uns Genossenschafter werden möchten, steht auf der
Website (www.holaestei.ch) ein Formular zum Download bereit, das nur noch ausgefüllt und
an die Geschäftsleitung geschickt werden muss.
Im Jahr 2003 wurde der Veranstaltungsraum vergrössert, die Bühne umplatziert und die fixe
Bar montiert. In der zweiten Phase im Sommer 2004 wurden einige zusätzliche
Veränderungen vorgenommen (Neuer Bodenbelag, neue Türen, neuer Anstrich und einige
Veränderungen an der Infrastruktur). Jedes Jahr wird im Holästei aufs Neue gewerkelt und
verbessert, so dass sich das Lokal nach jeder Sommerpause mit diversen Änderungen
präsentieren darf.
Räumlichkeiten / Ausstattung:
- Party-/Konzertsaal 15 x 20 x 3.5 Meter, Kapazität max. 300 Personen.
- Bühne 4.8 x 3.75 x 0.4 Meter, erweiterbar mit max. 6 Bühnenelementen (2m x 1m)
- Komplette Bühnenumrandung mit schwarzen Vorhängen verdunkelt
- Dimmbare Raum-Grundbeleuchtung (weiss)
- 14m Trassee zur Befestigung von weiteren Lichteffekten usw. über der Bühne
- 2 Lastrohre (seitlich angebracht) zur Befestigung von Lichteffekten usw. (je max. 100
kg)
- Komplett eingerichtete und bestückte Bar (10 Meter Tresen-Lauffläche)
- in Stufen regelbare Raumlüftung
- Diverse gepflegte Sitznischen und –gelegenheiten
- Komplett ausgerüsteter und grosszügiger Backstage-Raum / Fumoir
- Gut ausgebaute Damen- und Herrentoilette sowie rollstuhlgängiges WC
- Warenlift bis 700kg
- Handkarren und Paletten-Rolli
Veranstalter werden…
…kann eigentlich jedermann/frau über 18 Jahren. Interessierte Personen können sich via
genannte Kontakt-Infos mit der Geschäftsleitung in Verbindung setzen. Die Geschäftsleitung
behält sich vor, neue Veranstalter anzunehmen oder abzulehnen. Veranstaltungen können
grundsätzlich an Freitagen und Samstagen stattfinden, andere Tage (ausser Donnerstag)
werden auf Anfrage nur für spezielle Programme vergeben. Die Vergabe von Event-Daten
sowie die Programm-Planung ist Sache der Geschäftsleitung der Genossenschaft und
braucht nicht begründet zu werden.
2 B) Ansprüche, Pflichten und Konditionen
Im Gegensatz zu früheren Zeiten wird der Holästei heute einerseits durch die
Genossenschaft selbst sowie andererseits in Zusammenarbeit mit externen Veranstaltern
betrieben. Die Genossenschaft sowie der externe Veranstalter beginnen mit dem
Unterzeichnen des Engagements-Vertrages ihre Partnerschaft und haben beidseitig ihre
Pflichten zu erfüllen (Der Engagements-Vertrag wird Veranstaltern separat zugestellt).
Finanzielle Ansprüche beider Partner:
Der Veranstalter hat Anspruch auf die gesamten Eintritts-Einnahmen. Der Eintrittspreis wird
vorgängig mit der Geschäftsleitung abgesprochen und im Engagements-Vertrag
festgehalten. Im Verlauf des Events wird der Eintrittspreis gesenkt oder die Kasse
geschlossen (freier Eintritt für neue Gäste). Dieser Entscheid liegt bei der Geschäftsleitung in
Absprache mit dem Veranstalter.
Zu bezahlen hat der Veranstalter sämtliche Gagen inkl. eventueller Spesen (Bsp. Hotel,
Catering) sowie sämtliche rechtliche Abgaben (Bsp. SUISA-Gebühren) der gebuchten
Künstler und evtl. Techniker (Bands, DJs, etc.), die eigens getätigte Werbung, die Hälfte der
Security-Kosten (siehe Punkt C Security), die konsumierten Getränke (siehe Punkt C
Getränke) sowie optionale Backstage-Nutzungs-Pauschale und optionale VandalismusVersicherung (siehe Punkt C Backstage, Versicherung). Sämtliches Material, das eventuell
vom Veranstalter zur bestehenden Infrastruktur zugemietet wird, muss ebenfalls durch den
Veranstalter bezahlt werden.
Die Genossenschaft Holästei hat Anspruch auf die gesamten Bar-/Garderobe-Einnahmen.
Sämtliche Abrechnungen, die sich auf die Partnerschaft der Genossenschaft und des
Veranstalters beziehen, werden direkt nach dem Event in bar getätigt. Der Veranstalter hat
keinen Anspruch, seine Schulden gegenüber der Genossenschaft auf Rechnung oder
sonstige längerfristige Zahlungsmittel zu begleichen. Schuldbegleichung zwischen
Veranstalter und Drittpersonen sind Sache des Veranstalters.
Keiner der beiden Partner ist berechtigt, Drittpersonen über finanzielle Angelegenheiten
Auskunft zu erteilen.
Sonstige Ansprüche des Veranstalters:
Die Genossenschaft als Vertrags-Partner sichert dem Veranstalter folgende Ansprüche zu:
- Internet- und Monatsprogramm-Print-Werbung (ohne Graphiken) des Events
- Übergabe der kompletten Räumlichkeiten (gereinigt und komplett betriebsbereit)
mindestens 5 Stunden vor Türöffnung
- Falls nötig betriebsbereiter Backstage (ohne Catering)
- Funktionierende Sound- und Lichttechnik gemäss TechRider (siehe Punkt D
Sound/Light). Fest installiert ist das PA in Party-Version, für Soundtechnik-Aufbau bei
Live-Konzerten oder Ähnlichem ist der Veranstalter verantwortlich
- Betriebsbereite Bar, Kasse, Garderobe, WC mit kompletter Ausstattung
- Genügend Personal für Bar, Kasse, Garderobe
- Bereitstellung und Information der Security-Leute
- Führung von Bar, Kasse, Garderobe
- Kontrollgänge und Unterstützung der Security
- Geschäftsleitung oder Stv als Ansprechperson während dem Event
- Abschluss der Security-Arbeit
- Kassenabschluss
- Komplette Reinigung der Räumlichkeiten
Sonstige Pflichten des Veranstalters:
Der Veranstalter verpflichtet sich zu folgenden Verantwortlichkeiten gegenüber der
Genossenschaft:
- Unterzeichnung und Rücksendung des Engagements-Vertrag mindestens 4 Wochen
vor dem Event (Poststempel)
3 -
Booking der Künstler, falls nötig Hotel, Catering etc.
Falls nötig Verpflichtung von Sound-/Licht-Techniker (siehe Punkt D Sound/Light)
Falls nötig An- und Abtransport sowie Bezahlung von zugemietetem Material
Aktive Bewerbung des Events (Internet, Print-Werbung etc., siehe Punkt C Werbung);
durch das Finanzsystem sollte die aktive Bewerbung im eigenen Interesse stehen.
Pünktliches Erscheinen zur Raum-Übergabe
Einhaltung der Hausordnung (siehe Punkt E ergänzende Hausordnung)
Keine Veränderungen an Sound-/Lichttechnik durchführen ohne Absprache mit der
Geschäftsleitung
Ausführung von kurzfristigen und zumutbaren Anordnungen der Geschäftsleitung
Betreuung der gebuchten Künstler
Anwesenheit und Ansprechperson für die Geschäftsleitung während des gesamten
Events
Entfernung und Entsorgung von evtl. Dekoration sowie Rückbau von Technik oder
sonstigem Material
Schuldbegleichung mit der Geschäftsleitung direkt nach dem Event in bar
C) Event-Betrieb
Allgemeines:
Während des Events hat der Veranstalter keine dauerhafte Aufgabe zu übernehmen, muss
sich aber gemäss Pflichtenheft verhalten. Es steht dem Veranstalter frei, eine
stellvertretende volljährige Person als Event-Verantwortlichen zu stellen, dies muss aber im
Voraus mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Die Geschäftsleitung empfiehlt, bei
aufwändigeren Veranstaltungen genügend Hilfskräfte für Auf- und Rückbau mitzubringen.
Mitarbeiter des Holästei sowie Security können nicht vom Veranstalter für eigene Arbeiten
eingesetzt werden!
Der Veranstalter darf zudem die Mitarbeiter des Holästei nicht bei der Ausübung ihrer Arbeit
behindern. Anweisungen der Geschäftsleitung sowie der Security sind sofort und
kommentarlos umzusetzen!
Öffnungs-/Schliessungszeiten:
Der Holästei ist grundsätzlich an Freitagen und Samstagen von 21.00 bis 03.00 geöffnet. Je
nach Anlass macht es aber Sinn, die Öffnungszeit nach vorne oder nach hinten zu
verschieben. Dies kann auf Wunsch des Veranstalters oder auf Empfehlung der
Geschäftsleitung erfolgen, muss aber auf jeden Fall in der Werbung klar deklariert werden.
Fluchtwege:
Der Holästei bietet im Notfall zwei Fluchtwege: Einerseits der normale TreppenhausEingang, andererseits den Notausgang (alter Eingang) links neben der Bühne. Die
Notausgänge sind gekennzeichnet und frei zugänglich. Auf keinen Fall dürfen diese mit
Dekoration, Material oder Ähnlichem versperrt werden. Der Veranstalter hat seine Künstler
und eigene Helfer auf diese Wege hinzuweisen. Wird ein Notausgang grundlos geöffnet,
stellt dies einen Missbrauch dar und wird mit CHF 300.- sowie einer polizeilichen Verzeigung
gebüsst.
Werbung:
Werbung wird einerseits durch die Genossenschaft über das Print-Monatsprogramm sowie
über Internet (Social Networks, Newsletter und eigene Website) betrieben.
Andererseits ist auch der Veranstalter verpflichtet, eigene und aktive Werbung zu betreiben.
Dem Veranstalter wird sehr empfohlen, Flyer und Plakate für den Event zu erarbeiten,
jedoch in Massen. Eine Liste mit wirksamen Orten zur Plakatierung kann von der
Geschäftsleitung bezogen werden. Plakate sollten nicht allzu früh vor dem Event verteilt
werden, da sie in der Zwischenzeit wieder überklebt werden. Der Einsatz des Internets, vor
allem Facebook, sollte nicht zu aggressiv erfolgen, da solche und ähnliche Plattformen heute
4 völlig mit Werbung zugekleistert werden und sich viele potentielle Besucher an zu heftiger
Werbung eher stören. Wichtig für den Veranstalter ist dafür zu sorgen, dass die von ihm
gebuchten Künstler von sich aus ebenfalls Werbung betreiben.
Wichtig: Plakate von „The Club“ sowie „VEKA“, beide in Glarus, dürfen nicht überklebt
werden! Plakate sollten nur an legalen Stellen aufgemacht werden; illegal aufgehängte
Plakate können eine polizeiliche Anzeige gegen den Veranstalter nach sich ziehen, was in
der Regel eine kostspielige Busse zur Folge hat! Sollten Sponsoren am Event beteiligt sein, die ein Anrecht auf Werbewirksamkeit haben,
muss dies vorgängig mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden, vor allem wenn es sich
um Getränkemarken handelt.
Die Geschäftsleitung empfiehlt, ausser bei Live-Aufführungen, keine Angaben über
Eintrittspreise auf Werbematerial zu machen (ausser bei Rabatt-Systemen).
Kasse, Garderobe, Bar:
Die Ausrüstung und Führung der Arbeitsstationen Kasse (Eingang), Garderobe und Bar sind
Sache der Genossenschaft. Zudem stellt die Genossenschaft genügend seriöses und
ausgebildetes Personal für die Arbeiten. Auf Wunsch kann der Veranstalter den Kassenstock
der Eingangs-Kasse selber mitbringen, dies muss aber mit der Geschäftsleitung vorgängig
abgesprochen werden. Über die Eintritte wird Buch geführt, dem Veranstalter wird dadurch
eine genaue Kassenführung und Kontrolle gewährleistet.
Der Veranstalter hat kein Recht, Räumlichkeiten, die nicht für Gäste bestimmt sind, ohne
Einwilligung der Geschäftsleitung aufzusuchen. Auf Wunsch kann der Veranstalter Jacken,
Taschen und Ähnliches kostenlos in der Garderobe (ständig besetzt) abgeben oder im Lager
der Bar deponieren. Ebenfalls kann der Veranstalter auf Wunsch sämtliches Bargeld gegen
Quittung für max. 3 Tage im Safe der Geschäftsleitung verwahren (Bargeld ist nicht
versichert und wird bei evtl. Entwendung nicht erstattet!). Eigenkonsum Getränke/Catering:
Sämtliche Getränke zum Eigenkonsum müssen zwingend über die Bar des Holästei bezogen
werden. Es ist strikte verboten, eigene Getränke in die Räumlichkeiten mitzubringen! Dem
Veranstalter wird aber Rabatt auf die üblichen Verkaufspreise gewährt, so dass in keinem
Fall der volle Preis bezahlt werden muss. System: Der Veranstalter entscheidet, welche
Personen welche Getränke auf seine Kosten konsumieren dürfen. Jede dieser Personen
erhält einen Badge, und jedes konsumierte Getränk wird vom Barpersonal aufgelistet. Bei
der Schlussabrechnung müssen die konsumierten Getränke abzüglich Rabatt vom
Veranstalter übernommen werden. Der Rabatt wird je nach Verlauf des Abends und Menge
des Konsums von der Geschäftsleitung festgelegt. Selbstverständlich kann auch jedes
Getränk direkt bezahlt werden, die Geschäftsleitung empfiehlt jedoch das Badge-System, da
sonst nicht Buch geführt wird und kein Rabatt gewährleistet werden kann.
Ausnahme: Falls der Veranstalter eine grössere Gruppe von Künstlern (Live-Band) mit
Getränken ausrüsten muss, dürfen eigene Getränke mitgebracht werden, die jedoch
ausschliesslich im Backstage gelagert und konsumiert werden dürfen! Dies muss aber
zwingenderweise vorgängig mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden. Für allenfalls benötigtes Catering (Esswaren) ist der Veranstalter selbst verantwortlich und
muss sämtliche Kosten übernehmen.
Backstage:
Der Holästei verfügt über einen grossen, komplett ausgestatteten und abschliessbaren
Backstage-Bereich (Heizung/Lüftung, grosszügige Sitzgelegenheiten, Kühlschrank, Spiegel,
Kaffeemaschine, Geschirr, Waschmöglichkeit, Handtücher etc.) sowie auf Wunsch eigene
Toilette (nicht im Backstage-Bereich!). Wird der Backstage vom Veranstalter genutzt, hat er
eine Nutzungsgebühr von CHF 60.- zu entrichten. Der Backstage kann ausschliesslich für
Künstler und nicht für Eigenbedarf genutzt werden! Die Geschäftsleitung empfiehlt, den Backstage nur zu nützen, wenn es unbedingt von Nöten
ist, da die Räumlichkeit ansonsten als Fumoir genützt wird. Wird der Backstage als solcher
5 genutzt, stehen durch das schweizerische Nichtrauchergesetz vom 1. Mai 2010 keine
Raucher-Möglichkeiten innerhalb des Gebäudes zur Verfügung!
Security/Eintritt:
Die Security-Organisation obliegt der Geschäftsleitung des Holästei. Die Genossenschaft
Holästei arbeitet mit der Seewache Sicherheitsdienste AG zusammen. Der Veranstalter ist
nicht befugt, eigene Sicherheitsleute einzustellen.
Normalerweise sind zwei Security-Leute im Einsatz, die die Eingangs- sowie Saal- und WCKontrollen übernehmen. In Ausnahmefällen kann die Anzahl der Security jedoch von der
Geschäftsleitung herauf- oder herabgesetzt werden. Dies wird vorgängig mit dem
Veranstalter besprochen, schlussendlich aber einzig von der Geschäftsleitung festgelegt. Die
Security-Leute haben sich an die Anweisungen der Geschäftsleitung, nicht aber an
Anweisungen des Veranstalters zu halten! Die Security führt eine Hausverbotsliste, die vom
Veranstalter nicht beeinflusst werden kann und für den Veranstalter nicht einsehbar ist
(Datenschutz). Auf Wunsch des Veranstalters kann die Geschäftsleitung in bestimmten
Situationen bei der Security intervenieren, kann dies aber jederzeit selbst entscheiden.
Der Veranstalter trägt die Hälfte der Security-Kosten. Pro Mann im Einsatz belaufen sich
diese auf 25.-/h. Bezahlt werden muss die Einsatzdauer (Türöffnung bis Unterschreiben des
Abschlussrapports durch die Geschäftsleitung). Bsp: Einsatzdauer 22.00 – 03.30 mit zwei
Mann: 2 Mann à 5.5h à 25.- = 275.- Die andere Hälfte der Kosten wird durch die
Genossenschaft Holästei übernommen.
Die Security zählt jeden Eintritt und garantiert die Einhaltung der maximalen Besucherzahl
von 300 Personen (feuerpolizeiliche Vorschrift). Ebenfalls wird das Eintrittsalter durch die
Security kontrolliert. Hierbei gilt: Grundsätzlich dürfen über 16-Jährige den Holästei
besuchen. Bei Partys kann das Eintrittsalter, falls vom Veranstalter gewünscht, erhöht,
jedoch nicht gesenkt werden. Bei Konzerten und ähnlichen künstlerischen Darbietungen gilt
zwingend das Mindestalter von 16 Jahren.
Dekoration:
Es steht dem Veranstalter frei, seinen Event durch Dekorationen aufzuwerten. Wichtig ist bei
Dekoration, dass keine brennbaren Materialien verwendet werden (Anti-Feuer-Spray kann
von der Geschäftsleitung bezogen werden). Ebenfalls dürfen die Arbeitsstationen sowie
Fluchtwege nicht behindert werden. Für den Einkauf, die Anbringung sowie die Entfernung
und Entsorgung jeglicher Dekoration ist der Veranstalter zuständig. Wichtig: Dekoration
muss ohne Beschädigung des Raumes angebracht werden: Keine Schrauben, Nägel,
Löcher bohren etc.!
Wird nachweislich durch Dekoration ein Unfall oder Schäden verursacht, liegt die volle
Haftung für die Instandsetzungskosten beim Veranstalter!
Optionale Verischerung:
Der Veranstalter kann eine optionale Vandalismus-Versicherung via Engagements-Vertrag
einlösen (Kostenpunkt CHF 60.-). Dadurch sind sämtliche Beschädigungen, die durch
Besucher innerhalb des Gebäudes sowie an der Fassade verursacht werden, gedeckt.
In jedem Fall nicht gedeckt sind Schäden, die nachweislich vom Veranstalter, von Helfern
des Veranstalters oder von Künstlern verursacht werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird
dem Veranstalter der Neuwert des beschädigten Objekts verrechnet und ist bei der
Schlussabrechnung direkt in bar zu bezahlen!
Nicht übernommen werden müssen in jedem Fall Bar-Materialien wie Gläser oder Flaschen,
die während des Events kaputt gehen.
Ebenfalls nicht versichert sind Objekte, die sich ausserhalb des Gebäudes befinden (Autos,
Velos etc.) Die Geschäftsleitung empfiehlt, Fahrzeuge nicht direkt beim Eingang abzustellen.
6 D) Sound/Light
Der Holästei bietet ein jederzeit verfügbares, den Räumlichkeiten angemessenes Sound/Light-Paket, geeignet für Partys und Live-Performances jeglicher Art. Die genauen
Auflistungen der vorhandenen Geräte kann den folgenden TechRidern entnommen werden.
Sound:
Ständig gestellt und fest verbaut ist das Party-PA (DJ-Pult & Beschallung). Bei Disco-/PartyEvents braucht sich der Veranstalter somit in der Regel nicht um Sound-Technik zu
kümmern.
Falls eine Live-Performance durchgeführt wird, muss das vorhandene System zwangsweise
nach den Anforderungen der Künstler erweitert werden. Das Aufbauen und die
Inbetriebnahme des Live-PA-Sets ist Sache des Veranstalters. Die vorhandenen Geräte
sollten in der Regel den Anforderungen der Künstler genügen. Die Kontakt-Adresse für
allfällige Zumietungen findet sich im Anhang (Punkt F). Organisation, Transport und Kosten
sind Sache des Veranstalters!
Bei Live-Performances muss in aller Regel ein Tontechniker anwesend sein, der den Aufbau
und das Abmischen der Künstler verantwortet. Die Geschäftsleitung empfiehlt dringend, den
Haustechniker des Holästei, Dave Barbon, damit zu beauftragen. Kontakt und Konditionen
sind über die Geschäftsleitung erhältlich. Wichtig: Der Tontechniker sollte so früh wie
möglich gebucht werden!!!
TechRider Sound:
Pa:
Front:
Delta Loudspeakers PA 2.5 kW 2 x sub / 4 x top (mid/hi)
Monitor:
4 Wedges Hughes & Kettner LP12M 300W
2 Sidefill JBL MR925 350W
Desk (mobile Konsole):
Allen & Heath GL2200-424 (24/4/2)
22 Monokanäle + 2 Stereokanäle
4 Monitorwege
2 Effektwege
EQs :
Klark Teknik DN27 2x27 Band Terz-EQ (Front)
2 Symetrix 532E 2x31 Band Terz-EQ (Monitor)
Compressor:
2 Symetrix 425 Dual-Compressor/Expander/Limiter
(total 4 Kompressoren)
FX:
Lexicon MPX-100
Alesis Microverb III
Mic (wire):
5 Shure SM 58 Gesang
4 Shure SM 57 Snare, Gitarren-Amp, Bläser, Percussion
1 AKG D112 Bassdrum, Bass-Amp
3 AKG D40 Snare, Tom, Percussion, Gitarren-Amp
2 AKG C430 Hihat
3 Electro Voice N/D 408 Tom, Gitarren-Amp, Bläser, Percussion
3 AKG C1000S Hihat, Drum Overhead, Bläser
7 DI:
3 Behringer DI-100 DI aktiv
1 APX DI-2 DI aktiv 2-Kanal
2 CB-1 DI passiv
1 Furman IP2B DI passiv 2-Kanal
2 BSS Audio AR-133 aktiv
Kabel:
Genügend XLR
Genügend Monitoring-Speakon
1 x 8-Kanal-XLR-Peitsche (Mon-Amp – Stagebox)
Div. 6.3-Jack
Div. Adapterkabel / Stecker
Jack-, Chinch sowie spezielle Adapter-Kabel bitte selber mitbringen
Genügend Netz-Verlängerungskabel, Verteiler, Steckleisten etc.
Div. 3pol Netzadapter-Kabel
Div. Adapter D-CH
Supply:
2 Stative passend zu JBL-Monitors
Genügend Mic-Stative & Klemmen
Drum-Teppich
Gitarren-Ständer
DJ:
1 x Pioneer djm-600 4-Kanal Mixer inkl.FX (1 x line/line, 2 x phono/line, 1 x phono/sub-mic)
2 x Technics SL1210 MK2 Turntable
1 x dap audio 800-d MK2 Dual-CD-Player Light:
Ständig gestellt und fest verbaut sind alle Disco-/Party-Effektgeräte. Ebenfalls verbaut aber
verschiebbar ist das komplette Bühnen-Lichtset. Alle Spots sind an Trassen oberhalb der
Bühne befestigt und lassen sich je nach Gebrauch verschieben. Effektgeräte (ausser Strobo
und Nebelmaschine) werden via DMX-Controller oder Musik automatisch angesteuert. Das
gesamte Bühnenset für Live-Performances kann über ein mobiles Licht-Mischpult manuell
angesteuert werden. Strobo und Nebel sind wahlweise manuell vom DJ-Pult aus oder über
das mobile Pult bedienbar
Wichtig: Bei Live-Performances sollte ebenfalls ein Lichttechniker anwesend sein. Auch hier
kann über die Geschäftsleitung eine verantwortliche Person gebucht werden. Die Steuerung
der Lichteinheit ist aber einfach zu handhaben, so dass auch eine externe Person ohne
Probleme damit klarkommen sollte.
TechRider Light:
Spotlight:
17 Spots 650W (12kW Gesamtleistung), front, back, sidefill, crowd, ansteuerbar über 9
separate Kanäle, 14 Spots sind via Stage-Trassee verschiebbar (Netzanschluss via TrasseeStagebox)
Diverse Punktstrahler (nicht montiert)
Dimmer: 12 Kanal Dimmerpack WORK DMX-40K 12x15A
Desk: Eurolite lc2412 2 x 12-Kanal, mobil einsetzbar
Filter: LEE Filter in diversen Farben
8 Effects (fest verbaut):
2 x Martin Punisher, musikgesteuert
4 x Martin Scanner Acrobat, DMX-gesteuert
2 x Martin Mania EFX500, musikgesteuert 2 x Eurolite d12, musikgesteuert
1 x Genius Quark HT-Series, musikgesteuert
4 x Discokugel inkl. Motor und Beleuchtung
1 x Strobo (automatisch/manuell steuerbar)
1 x Nebelmaschine (automatisch/manuell steuerbar)
Video:
Beamer (fest oder mobiler Einsatz, Eingänge optional VGA, S-Video, Videochinch)
DVD-Player (mobil)
2 x Leinwand (1 x fest, 1 x mobil) E) Ergänzende Hausordnung
Der Veranstalter verpflichtet sich, nebst allen bereits genannten Informationen betreffend
Rechte und Pflichten folgende Punkte einzuhalten:
-
Keine Aussagen gegenüber Drittpersonen über geschäftliche Angelegenheiten
Einhalten aller getroffenen Abmachungen mit der Geschäftsleitung
Einhalten des Nichtraucher-Gesetzes
Keine Behinderungen oder Einmischung in Security-Interventionen
Keine Intervention bei Auseinandersetzungen zwischen Besuchern
Aktive Mithilfe bei Schliessung des Lokals (Künstler informieren etc.)
Rückbau sämtlicher Veränderungen innerhalb des Lokals nach Türschliessung
F) Anhang
Zumietung Sound/Light:
Fima-Tech, Marco Fiore, Riedernstrasse 31 8750 Glarus
info(at)fima-tech.ch, +41(0)55 650 23 33
Brandschutz Info:
Glarner Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr, Sandstrasse 29 8750 Glarus
+41(0)55 645 61 61
Ton-/Lichttechniker:
Ton- und Lichttechniker Kontakt-Daten sind über die Geschäftsleitung erhältlich.
Anfahrt Holästei:
http://map.search.ch/d/jflodvlmg Für alle sonstigen Fragen und Informationen steht die Geschäftsleitung zur Verfügung.
Telefon 079 782 34 88 (Dienstag – Samstag 13.00 – 20.00)
Mail: [email protected] 9 
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