Zwischen phänomenologischer Wissenssoziologie und Bourdieu

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Daniel Houben
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Zwischen phänomenologischer
Wissenssoziologie und Bourdieu
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Zur konzeptionellen und empirischen Relevanz von
Gatekeepern und Facilitatoren an Statuspassagen1
1. Zum Verhältnis von Wissens- und
Ungleichheitssoziologie
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Es erscheint zunächst verwunderlich, dass ein sozialwissenschaftlicher Band
zum Themenfeld Wissen und soziale Ungleichheit heute tatsächlich noch
auf eine Leerstelle aufmerksam machen kann. Hatten sich bei den Klassikern der Soziologie durchgehend theoretische und empirische Verbindungen von Wissen und Ungleichheit gefunden, nahmen diese mit fortschreitender Differenzierung der sozilogischen Subdisziplinen wieder ab und die
Nahtstelle zwischen der Wissenssoziologie und der Erforschung sozialer
Ungleichheit wuchs rasch zu einer Kluft an, deren Dysfunktionalität nun
deutlich hervortritt. Schließlich ist die Dringlichkeit und Angemessenheit
soziologischer Fragestellungen eng mit den jeweils vorherrschenden Gesellschaftsdiagnosen verbunden und die Etikettierungen der Gegenwartsgesellschaft als Informations- oder Wissensgesellschaft (Castells 2003) weisen
nicht nur semantisch auf die Bedeutung von Wissen für Prozesse sozialer
Differenzierung und Positionierung hin. Dieser Diskurs trifft sich mit Befunden zur Erosion der Industrie- und Arbeitsgesellschaft in deren Gefolge
die Stratifizierungskategorien Klasse und Schicht infrage gestellt werden.
Die Debatten um die Individualisierungsthese und die Entdeckung sozialer
Ungleichheit in der Systemtheorie bereicherten die Sozialstrukturanalyse
um die Konzepte Lebensstil, Lebenslauf oder Exklusion, was insgesamt dazu
führte, die Ungleichheitsforschung theoretisch und konzeptionell breiter
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Ich danke Daniela Tieves und Katja Urbatsch für die anregenden Gespräche, hilfreichen Informationen und kollegiale Unterstützung, ohne die diese Arbeit nicht hätte
entstehen können!
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aufzustellen. Es ist also höchste Zeit, beide Perspektiven auf wieder Konvergenzen und Anschlüsse hin zu überprüfen.
Vor einer Annäherung der beiden Subdisziplinen gilt es indes einige Herausforderungen zu meistern. In der Sozialstrukturanalyse dominieren quantitative Analysen mit klar operationalisierbaren Attributs- oder Strukturvariablen (exemplarisch: Klein 2005). Wissen ist als Konzept zu fluide und vielschichtig, um es eindeutig zu messen und bleibt damit dieser Logik nur
schwer zugänglich. Als übergeordnete Kompetenz und aufgrund seiner begrifflichen Polyvalenz steht Wissen jedoch quer zu den Kategorien, anhand
derer üblicherweise soziale Ungleichheiten erfasst werden. Der Einfluss von
Wissen auf Prozesse gesellschaftlicher Schichtung lässt sich weniger eindeutig
belegen, als dies bei Variablen wie Einkommenshöhe, Berufsprestige oder Geschlecht der Fall ist. Anstelle eines umfassenderen Konzepts von Wissen hat
sich der Sozialstrukturanalyse Bildung zu einer der wichtigsten Zusammenhangsvariablen entwickelt. So ist zwar der Grad der zertifizierten Bildung in
vielen Fällen ein extrem zuverlässiger Prädiktor für soziale Mobilität, Einkommen oder Gesundheit (um nur einige zu nennen), allerdings wird Wissen
darüber streng genommen nur unzureichend erfasst2.
Die Wissenssoziologie hingegen setzt in der Regel methodisch auf einen
qualitativen Zugang. Soziale Ungleichheit wird dabei meist als abseitige
Einflussgröße auf Wissensdistributionen angesehen, ohne in die konkreten
Interdependenzen großen explanativen Aufwand zu investieren (Knoblauch
2010, S. 291 ff.). Stehr definiert Wissen für unseren Zusammenhang sehr
instruktiv als „Bündel breigefächerter allgemeiner Kompetenzen“, das „in
Ungleichheitsregimes seine besonderen Auswirkungen auf den Prozeß der
Formation von sozialen Differenzen“ ausübt (Stehr 1994, S. 197). Wissen
repräsentiert so gesehen begrifflich wie konzeptionell verschiedene sozial
relevante Fähigkeiten. Darunter fallen beispielsweise die Kompetenzen sich
in bestimmten Situationen adäquat zu präsentieren, die passende Wortwahl
oder die Kenntnis von sozialen Zusammenhängen oder technischen Apparaturen, um sie im eigenen Sinne zu nutzen.
Wissen ist also ein polymorpher Bedingungsfaktor sozialer Ungleichheit, da die Möglichkeit zur Nutzung der übrigen ungleichheitswirksamen
Ressourcen wissensbasiert ist. Wollte man eine konzeptionell breit angeleg-
2
Bildungstiteln wird zudem nicht selten die Tendenz zugeschreiben, mehr zu verhüllen, als zu offenbaren. So bemerkte Simmel: „Da nun die Inhalte der Bildung – trotz
oder wegen ihres allgemeinen Sich-Darbietens – schließlich nur durch individuelle
Aktivität angeeignet werden, so erzeugen sie die unangreifbarste, weil ungreifbarste
Aristokratie, einen Unterschied zwischen Hoch und Niedrig, der nicht wie ein ökonomisch-sozialer durch Dekret oder Revolution auszulöschen ist, und auch nicht
durch den guten Willen der Betreffenden“ (Simmel 1907/1999, S. 493).
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te, tiefenschärfere Analyse des sozialstrukturellen Zusammenhangs von
Wissen3 und Lebenschancen4 durchführen, müsste identifiziert werden,
welches Wissen sich in welchen Klassifikationsprozessen äußert, wie dieses
ungleichheitswirksame Wissen sozialstrukturell verteilt ist und wie eben jene Verteilung reproduziert wird. Spätestens seit Marxens oder Mannheims
Ideologiekritik muss jedoch berücksichtigt werden, dass dazu nicht einfach
wohlfeile meritokratische Normen als wirksam vorausgesetzt werden dürfen. Mit Goffman (1983) wäre zu formulieren, dass ein nicht unwesentlicher
Teil des ungleichheitswirksamen Wissens erst auf der Hinterbühne seine
Bedeutung erhält. Auch für die sich am stärksten auf ausschließliche fachliche (Wissens-)Meritokratie berufenden Einrichtungen, Universitäten und
Begabtenförderwerke, lässt sich zeigen, dass die ausgegebene Bedeutung des
entsprechenden Fachwissens in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um die
Verteilung der Positionen und Zugänge, bzw. der Lebenschancen alleine
darüber zu erklären.
Im Folgenden wird zunächst der grundsätzliche Zusammenhang zwischen Wissen und sozialen Strukturen über eine Zusammenfassung der
Kernkonzepte von Bergers und Luckmanns „gesellschaftlicher Konstruktion der Wirklichkeit“ (1967/2004) nachvollzogen, um daran anschließend
den Stellenwert der Frage nach sozialer Ungleichheit in der deutschsprachigen Wissenssoziologie zu erörtern. Weiter wird vorgeschlagen, die wissenssoziologische Perspektive um die zentralen Instrumente Bourdieus zu erweitern und deren Wissensbasiertheit herausgearbeitet. Diese integriere
Perspektive auf Wissen und soziale Ungleichheit wird schließlich anhand
des Beispiels der Begabtenförderung in Deutschland illustriert.
2. Strukturelle Verankerung des Wissens durch
Institutionen und Sozialisation
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Die wechselseitige Bedingtheit von Wissen und sozialen Strukturen bzw.
Institutionen ist am überzeugendsten von Berger und Luckmann ausgearbeitet worden5. Als Basis der Institutionenbildung fungiert in ihrem Modell
3
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5
Dazu wird Schütz und Bourdieu folgend hier nicht nur kognitiv, sondern auch körperlich gespeichertes, sowohl implizites, wie auch explizites Wissen gezählt.
Der Begriff Lebenschancen wird hier und in der Folge im Dahrendorfschen Sinne
verwendet und beschreibt die Möglichkeiten, die ein Individuum aufgrund seiner
sozial ungleichen Situiertheit besitzt, sein Leben in seinem Sinne zu gestalten
(Dahrendorf 1979).
Sie arbeiten mit einem sehr weiten Wissensbegriff, der letztlich alles erfassen soll, „was
im offenen Rahmen der Lebenswelt Wissen zu sein behauptet und den Anspruch darauf
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die Habitualisierung von Routinehandlungen bei denen es sich um spezialisiertes Rezeptwissen handelt, das sich herausbildet, wenn aus individueller
Sicht zweckmäßige Problemlösemuster in der Interaktion von Ego und Alter erkannt und wiederholt werden (Berger/Luckmann 1966/2004, S. 56 f.).
„Institutionalisierung findet statt, sobald habitualisierte Handlungen durch
Typen von Handeln reziprok erfasst werden. Jede Typisierung die auf diese
Weise vorgenommen wird, ist eine Institution“ (Berger/Luckmann 1966/
2004, S. 58). Durch diese Typisierungen werden habitualisierte Handlungen
aufeinander abgestimmt. Typisierungen beruhen auf ihrer Verfestigung in
über Sprache vermittelbarer Erinnerung, in Bergers und Luckmanns Worten „Sedimentation“, und etabliert über ihre Vermittlung an Dritte soziale
Strukturen. Institutionen werden erst darüber intersubjektiv nachvollziehbar, übertragbar und modifizierbar. Wirksame Anerkennung und Gültigkeit
von Institutionen ergeben sich nach Berger und Luckmann damit primär aus
ihrer Potenz zur Lösung regelmäßig auftretender Probleme (Berger/
Luckmann 1966/2004, S. 65). Soziale Strukturen basieren demnach auf institutionalisierten Problemlösewegen, die wiederum eine bestimmte Ordnung
der Vermittlung von Spezialwissen beinhalten. Diese Institutionen zugeschriebene Kraft stellt als „sedimentärer Sinn“ eine zentrale Bezugsgröße für
die Individuen auf die Institutionen dar (Berger/Luckmann 1966/2004, S. 74).
Die notwendigerweise unterschiedlichen Relevanz- und Sinnbezüge der verschiedenen Institutionen forcieren langfristig deren Ausdifferenzierung und
lassen darüber „gesellschaftlich abgetrennte Subsinnwelten“ entstehen, die
ihrerseits wiederum spezialisierte Rollen bedingen (Berger/Luckmann
1966/2004, S. 90). Die Repräsentation der Institutionen bleibt indes nicht auf
Rollen beschränkt: Objektivation über Sprache und symbolische Repräsentationen sind ebenso notwendig (Berger/Luckmann 1966/2004, S. 80). Dass
keine Institution ohne symbolische Repräsentation ihrer Ziele und Leitideen
auskommt, lenkt den Fokus auf die Funktionen der Repräsentation, die vor
allem in der Legitimierung bereits existierender Institutionen begründet liegt.
Die Legitimation vermittelt als „Mittel zur Sinnkopplung“ (Berger/Luckmann
1966/2004, S. 87) zwischen Gesellschaft und Kultur, indem sie auf die primäre
Objektivation aufsetzt und sie „objektiv zugänglich und subjektiv ersichtlich“
macht (Berger/Luckmann 1966/2004, S. 99). Die derart reifizierte Lebenswelt
wird in Sozialisationsprozessen weitergegeben, die Berger und Luckmann zunächst nahe an der Konzeption Meads denken und in primäre Sozialisation
plausibel findet“ (Berger/Luckmann 1966/2004, S. XIV). Rein phänomenologisch wäre
Wissen als sedimentierte Erfahrung in ausreichender Weise charakterisiert. Soziologisch
hebt sich Wissen jedoch insofern davon ab, als seine Geltung und Verbreitung zu berücksichtigen sind (Schnettler 2007, S. 167).
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3. Sozial ungleich verteiltes Wissen
in wissenssoziologischer Perspektive
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(durch Familie oder unmittelbare Bezugspersonen) und sekundäre Sozialisation (durch Schule, Beruf, soziale Instanzen) trennen (Berger/Luckmann
1966/2004, S. 139–185).
Zusammengefasst stellen Institutionalisierung und Legitimierung die
Gesellschaft als objektive Realität her, während die Sozialisation Gesellschaft als subjektive Realität innerhalb der Individuen verankert. So werden
soziale Strukturen als institutionelle Ordnungen mitsamt ihrer jeweils spezifisch geltenden Subsinnwelten und vor allem ihrer besonderen Wissensbestände erfasst, konserviert und weitergegeben. Institutionen könnten also
ohne Wissen und zielorientiert strukturierte Formen der Wissensvermittlung nicht bestehen.
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Die Wissenssoziologie betrachtet die Verteilung des Wissens in der Gesellschaft im Wesentlichen anhand zweier Perspektiven: Entweder anhand institutioneller Differenzierung oder anhand sozialer Stratifikation (Knoblauch 2010, S. 292), wobei die erste den deutschsprachigen Raum deutlich
dominiert und hier zuerst kurz vorgestellt werden soll: Die phänomenologische Wissenssoziologie interessiert sich für die institutionelle Differenzierung, bei der sich die Distribution des Wissens über institutionell festgelegte Rollenträger vollzieht. Die Theorie der Institutionalisierung Bergers und
Luckmanns offenbart bereits, dass die institutionalisierte Sozialordnung als
Einrichtung der Ordnung des Wissens und seiner Vermittlungsstrukturen
dafür sorgt, dass der gesellschaftliche Wissensvorrat weit mehr ist, als die
bloße Summe der jeweils individuellen Wissensvorräte. Diese institutionelle
Struktur alleine kann jedoch die Distribution des Wissens nicht determinieren, da immer noch physikalische, biologische, situative und individuelle
Faktoren als Moderator oder direkt Einfluss auf die individuellen Chancen
der Partizipation am Wissensvorrat ausüben (Knoblauch 2010, S. 156 f.). So
erwähnt Luckmann (2002) auch biologisch verursachte (etwa in Bezug auf
Alter oder Geschlecht) oder aufgrund situativer Umstände hervorgerufene
(Chronologie der Ereignisse, geografische Notwendigkeiten, divergierende
Traditionen) Unterschiede bei der Frage nach dem Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen Wissensvorrat und dem individuellen Wissen.
Jedoch konzentriert er sich ebenso wie unsere Überlegungen in der Folge
auf durch die Sozialstruktur bedingte Ungleichheiten in der Wissensverteilung. Den Ausgangspunkt seiner Betrachtungen bildet die Scheidung zwischen Allgemein- und Sonderwissen (Luckmann 2002, S. 84 ff.). Allgemeinwissen bezeichnet solches Wissen, das trotz aller individuellen Unter328
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schiede prinzipiell allen Mitgliedern einer Gesellschaft nicht nur zugänglich
ist, sondern auch von ihnen geteilt wird. Als sicheres Wissen der eigenen
Gruppe besitzt es für deren Mitglieder eine hohe Kohärenz und Sinnhaftigkeit und stiftet darüber Kultur. Als alltagsweltliches Wissen ist es insbesondere dort nachvollziehbar und transparent, wo es durch die praktischen
Notwendigkeiten der jeweiligen sozialen Position und Rolle gegliedert ist.
„Der gesellschaftliche Wissensvorrat ermöglicht somit die ‚Ortsbestimmung‘ des Individuums in der Gesellschaft und seine entsprechende ‚Behandlung‘“ (Berger/Luckmann 1966/2004, S. 43). Die dort eingelassenen
Schemata, Perspektiven und Prozesse werden akzeptiert und geglaubt. „Die
Funktion der kulturellen Muster besteht also darin, durch ein Angebot fertiger Gebrauchsanweisungen ermüdende Recherchen zu verhindern, durch
selbstverständliche Gemeinplätze eine schwer zu erreichende Wahrheit und
das zu Hinterfragende durch das Selbstverständliche zu ersetzen“ (Schütz
1944/2011, S. 63). Der gesellschaftliche Wissensvorrat weist damit den verschiedenen Rollen und Positionen bereits zu, was ihre Inhaber als relevant
zu erachten haben – Rolleninhaber werden darüber zu Wissensträgern
(Berger/Luckmann 1966/2004, S. 47). Um in der Welt zurecht zu kommen,
wird jedoch auch „graduelles Wissen über die relevanten Elemente benötigt, in dem der Grad des angestrebten Wissens der Relevanz der Elemente
entspricht“ (Schütz 1944/2011, S. 61). Der gesellschaftliche Wissensvorrat
strukturiert so die Alltagswelt nach Vertrautheit und Relevanz und liefert
darüber hinaus jene Typisierungen und Rezepte, die für den vertrauten
Ausschnitt der Realität sinnstabilisierend wirken (Berger/Luckmann
1966/2004, S. 44 f.).
Die phänomenologische Wissenssoziologie betrachtet die gesellschaftliche Wissensverteilung weiter anhand der verschiedenen Arten von institutionalisierten Wissensträgern und kategorisiert sie in verschiedene Idealtypen. Je weiter die funktionale Differenzierung voranschreitet, desto umfangreicher wird unausweichlich der gesellschaftliche Wissensvorrat und
mit fortschreiender gesellschaftlicher Differenzierung, differenzieren sich
notwendigerweise ebenfalls die sozialen Problemstellungen. Daraus leitet
sich jedoch keine proportionale Steigerung der individuellen Wissensvorräte ab6. Da Wissen nicht jedem gleichzeitig weitergegeben werden kann,
werden Problemlösewege hierarchisiert nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz vermittelt. Zwar bleibt ein institutionell getragener Kern dessen beste-
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Im Gegenteil: Da der geteilte Wissensvorrat notwendigerweise abnimmt, bedarf die
Institutionalisierung besonderer Wissensbestände und Rollen, die wiederum die
oben ausgeführte Legitimierung noch notwendiger werden lassen (siehe dazu auch
Schnettler 2007, S. 167).
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hen, was alle wissen sollten, darüber hinaus bilden sich jedoch immer eigenständigere Sonderwissensbereiche aus (Luckmann 2002, S. 84), die nur für
bestimmte Probleme bzw. Rollen institutionalisiert werden (siehe Absatz 2).
Ohne an dieser Stelle die teilweise divergenten idealtypischen Bestimmungen von Experten, Spezialisten, Intellektuellen oder Professionellen (Knoblauch 2010, S. 294 ff.; Schützeichel 2007b) bis hin zum „gut informierten
Bürger“ (Schütz 1946/2011) wiederholen zu wollen, lassen sich doch kurz
einige zentrale Wesensmerkmale nennen: Jeder dieser Idealtypen verfügt
über einen besonderen Zugang zu und nicht selten Umgang mit Sonderwissen und grenzt sich darüber in seinem individuellen Wissensbestand von
Laien ab, denen dieser Zugang fehlt. Die entsprechenden Sonderwissensbestände sind bei Experten und Professionellen außerdem recht klar umrissen
und die Relevanz jener Wissensbestände ist sozial legitimiert, da sie unmittelbar in ihre Rollenfunktionen eingewoben ist. Nicht selten wird der Zugang zum Sonderwissen durch die Experten selbst geregelt, im Falle der
Professionellen ist dies sogar konstitutiv. Während also der Erwerb des Allgemeinwissens etwa durch Schulen institutionell gestützt wird, wird der
Erwerb das Spezialwissens durch Professionen institutionell sanktioniert,
um durch derartige Grenzziehungsprozesse die verschiedenen Sonderwissensbestände institutionell voneinander abzusichern (Luckmann 2002,
S. 85 ff.).
Die Diskrepanz zwischen dem, was eine Person weiß, ja überhaupt wissen kann, und dem, was die Gesellschaft insgesamt an Wissen produziert,
nimmt also mit zunehmender Arbeitsteilung unaufhaltsam zu und die
wechselseitige Abhängigkeit der Sonderwissensbestände zueinander steigt
(Stehr 1994). „Der Differenzierung der Gesellschaft in spezialisierte Rollen
entspricht ein differenziertes System des Wissens und der Wissensübertragung, das Rollenträger von der Notwendigkeit entlastet, Fähigkeiten zu beherrschen, die zum Funktionsbereich anderer Rollen als der eigenen gehören“ (Sprondel 1979, S. 140). Wenn im Zuge dessen Expertentum ausdifferenziert wird, bildet dies zwangsläufig auf seiner Außenseite Laientum. Wo
immer durch Spezialisierung und legitimierte Indifferenz hervorgerufene
Effizienzsteigerungen auftreten, gehen sie deshalb einher mit sozialen Kosten: „Sobald die Arbeitsteilung aber komplexer wird und sobald einmal soziale Schichten – Kasten, feudale Stände, soziale Klassen – auftreten, werden
nur wenige Probleme von denselben Personen gesehen – nicht einmal die
elementarsten. […] Entsprechend wird die Vermittlung von Elementen des
Allgemeinwissens wenigstens für einen Teil der Rezipienten abgewandelt“
(Luckmann 2002, S. 86).
Wissen ist in dieser Perspektive also ein zentraler Faktor für die Verteilung von Lebenschancen, ihr Fokus liegt aber auf den institutionellen Strukturen, deren Fluchtpunkt letztlich die arbeitsteilige Funktion und Prob330
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lemlösekapazität bleibt. Im Gegensatz dazu erfährt die zweite Perspektive
der sozialen Stratifikation in der Wissenssoziologie kaum Aufmerksamkeit.
Sie wird entweder am Rande erwähnt oder es wird knapp auf ausgewählte
Arbeiten aus der Ungleichheitssoziologie bzw. Sozialstrukturanalyse verwiesen, bei denen jedoch eine genuin wissenssoziologische Herangehensweise fehlt (Knoblauch 2010, S. 300 ff.; Brüsemeister 2007). Eine der wenigen Ausnahmen findet sich bei Scheler (1960). Seine Feststellung, dass Wissen gesellschaftlich ungleich verteilt sei, illustriert er anhand eines dichotomen Klassenbegriffs. Wissen wird demnach von der Klassenlage geprägt
und mit der individuellen Klassenlage ist wiederum eine je eigene relativnatürliche Weltanschauung mit als selbstverständlich angenommenem, sozial vorausgesetztem, unhinterfragtem Alltagswissen verbunden. Derartiger
Common Sense schlägt sich insbesondere in Milieus nieder, die Scheler bereits ähnlich zur aktuellen begrifflichen Verwendung in der Sozialstrukturanalyse dachte (Vester et al. 2001) und als präreflexive, sinnstiftende soziale
Färbungen des Denkens und Handeln durch geteilte relativ-natürliche
Weltanschauungen konzipierte. Scheler verbindet also die relative soziale
Position im Ungleichheitsgefüge untrennbar mit Wissen. Weiter führt er
aus, dass nicht nur das jeweilige Wissen, sondern ganze Denkmuster und
Deutungsstrukturen durch die Klassenzugehörigkeit bedingt seien. „Es sind
klassenbedingte Neigungen unterbewußter Art, die Welt vorwiegend in der
ein oder anderen Art aufzufassen. Es sind nicht Klassenvorurteile, sondern
mehr als Vorurteile: nämlich formale Gesetze der Vorurteilsbildung“ (Scheler 1960, S. 172). So sei zwar nicht der Inhalt oder die Angemessenheit des
Wissens von der sozialen Position abhängig, die Beurteilung über die Relevanz des Wissens folge jedoch den durch die relative soziale Position bestimmten Interessen. Die „‚Formen‘ der geistigen Akte, in denen Wissen
gewonnen wird, [sind] stets und notwendig soziologisch, d.h. durch die
Struktur der Gesellschaft mitbedingt […]“ (ebd., S. 58). Die Interdependenz
zwischen der strukturellen Verteilung des Wissens und der Struktur sozialer Ungleichheit wird von Scheler bereits vorwegnehmend angedeutet, jedoch ohne dass er sich mit diesem Gedanken tiefer befasst hätte.
Schelers Beobachtungen scheinen zusammengenommen also in mehrerlei Hinsicht für aktuelle Debatten der Soziologie sozialer Ungleichheiten anschlussfähig: Erstens weist sein Milieubegriff Ähnlichkeiten zum aktuellen
Gebrauch auf, wobei der dort zentrale Aspekt des Lebensstils sich aus Schelers Ausführungen nur logisch ableiten lässt. Zweitens formulierte er mit
der Interessengebundenheit der Denkstrukturen und relativ-natürlichen
Weltanschauungen Denkfiguren, die – wie später noch gezeigt wird – Anschlüsse zu Bourdieus Ungleichheitssoziologie ermöglichen. Drittens verwies er bereits auf die Interdependenz zwischen Institutionen und Wissen,
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indem er benannte, wie soziale Strukturen Denkschemata und Deutungsmuster beeinflussen.
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4. Wissen bei Bourdieu
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In einer ungleichheitstheoretischen Absicht kann die oben skizzierte phänomenologische Wissenssoziologie nicht zufrieden stellen und bedarf einiger Ergänzungen. Das soziologische Instrumentarium Bourdieus indes ermöglicht eine integrierte ungleichheits- und wissenssoziologische Perspektive, die im Folgenden dargelegt wird, wenn gleich Wissen in der Rezeption
des Bourdieuschen Werks recht stiefmütterlich behandelt wird (für eine gelungene Ausnahme siehe Kajetzke 2009). Der Grund dürfte nicht nur darin
zu finden sein, dass es zunächst im Begriff des Kulturkapitals (Bourdieu
1983), verschiedentlich auch Bildungskapital genannt, aufzugehen scheint.
Kulturelles Kapital untergliedert Bourdieu bekanntlich in drei Formen: Inkorporiertes Kulturkapital ist als dauerhafte Disposition grundsätzlich körpergebunden. Sein Aufbau bedarf daher Arbeit und aktiven wie passiven
Lernens, was sich nicht zwingend geplant und bewusst vollziehen muss,
aber in einem erheblichen Maß zeitliche Investitionen und Wissensarbeit
notwendig macht. Objektiviertes Kulturkapital hingegen ist gegenständlich
(Kunstwerke, Bücher, Instrumente) und in dieser Form transferierbar.
Bourdieu setzt hier jedoch für einen distinguierten Erwerb kulturelle
Kenntnisse und Fähigkeiten als Basis des Erwerbs voraus. Institutionalisiertes Kulturkapital schließlich ist die von offizieller Seite sanktionierte, selektiv vergebene, zertifizierte Kompetenz etwa in Form von Bildungstiteln
(Bourdieu 1983, S. 186 ff.).
In dieser ersten Näherung kann Wissen demnach als Ressource im Sinne des Kulturkapitals verstanden werden. Ein genauerer Blick offenbart jedoch, dass Wissen ebenfalls als zwar impliziter, jedoch konstitutiver Bestandteil der analytischen Trias Kapital-Habitus-Feld berücksichtigt werden
muss und nicht auf das Kapitalkonzept reduziert werden darf – insbesondere, wenn seine Rolle bei der (Re-)Produktion sozialer Ungleichheiten in den
Blick genommen werden soll.
4.1 Wissen und Habitus
Der Habitus ist das im Individuum wirkende Prinzip der Aufnahme, Abstimmung und Reproduktion sozialer Strukturen. Als theoretisches Instrument dient er weniger der Erklärung individuellen Agierens im Sinne einer
Entscheidungsregel, sondern dem Nachvollziehbarmachen der unleugbar
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hohen Reproduktionswahrscheinlichkeit sozialer Ungleichheiten: Gleiche sozialen Lagen verursachen gleiche Voraussetzungen des Agierens, sprich Dispositionen, lautet Bourdieus ungleichheitstheoretisches Credo. Wer gleiche
Erfahrungen gemacht hat, über gleiches Wissen verfügt und gleiche Ressourcen einsetzen kann, wird höchstwahrscheinlich unter gleichen Umständen
sehr ähnlich agieren. Dadurch werde eine sozialräumliche Konsistenz der
Praktiken wesentlich sicherer gewährleistet, als alle Regeln es je vermögen
würden (vgl. Bourdieu 1987, S. 101). Die habituellen Dispositionen entstehen
gewissermaßen als „Produkt der Geschichte“, indem alle individuellen Erfahrungen mit der Welt in Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata
sukzessive internalisiert werden. Damit wird der Habitus zur bewusst nur
schwer zugänglichen Grundlage des praktischen Sinns, der sozialweltliche
Orientierungen kanalisiert und darüber Sinn für Alltagshandlungen erzeugt.
„Weil die Handelnden nie ganz genau wissen, was sie tun, hat ihr Tun mehr
Sinn, als sie selber wissen“ (Bourdieu 1987, S. 127). Ausgehend von dieser
praxistheoretischen Grundlegung konstatiert Meier bezogen auf Wissen zwei
mögliche Zugänge: Neben dem einerseits impliziten, praktischen Wissen,
welches den routinisierten körperlichen Verhaltensweisen zugrunde liegt,
sind andererseits ebenfalls kollektive Wissensordnungen und intersubjektive
Sinnzuschreibungen zu berücksichtigen (Meier 2004, S. 59).
Im ersten Zugang fungiert der Körper als Speicher für gesellschaftliche
Strukturen und Interpretationsmuster. Er lernt im Lebensverlauf Denk-,
Wahrnehmungs- und Handlungsmuster und integriert sie schrittweise zu einem komplexen System (Bourdieu 1987, S. 101 ff.). Mit der Körperlichkeit
des Habitus geht seine Unausweichlichkeit einher, denn der Körper nimmt
die Dispositionen mit hoher Sicherheit auf und gibt sie unwillkürlich und
damit weitgehend manipulationsresistent preis. Der Habitus erwächst so zur
zweiten Natur, die letztlich kaum anders kann, als gesellschaftliche Strukturen
zu reproduzieren (Bourdieu 1976, S. 194). Die Einlagerung im Körper begünstigt zudem die Übertragbarkeit und Kombination von Schemata über
ihren ganz konkreten Entstehungskontext hinaus. Dort, wo Schemata auf
ähnliche Probleme anwendbar sind, werden sie übertragen und zusammengeführt, was dauerhaft zu einer integrierten Matrix an routinisierten Verhaltensweisen und praktischen Wissensbeständen führt (Bourdieu 1987, S. 172).
Die Inkorporierung ist für die Dialektik des Konzepts ein zentraler Aspekt:
Das bereits Strukturierte und die strukturierenden Handlungen, die Begrenzung durch die soziale Prägung einerseits sowie die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten andererseits erhalten mit dem Körper erst den Ort ihrer
Synthese und die tatsächliche Möglichkeit zur Wirksamkeit und Wirklichkeit.
Dieses implizite, habituell gespeicherte praktische Wissen fungiert gewissermaßen als „inneres Können“ (Tenbruck 1989, S. 25), welches kaum expliziert
werden kann und durch die Offenlegung seiner Prinzipien bedroht würde. So
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drückt sich das praktische Wissen bei Bourdieu auch als Beherrschung des
sozialräumlich angemessenen Differenzierens, Klassifizierens und Unterscheidens aus, das in den jeweiligen Situationen quasi automatisch der praktischen Logik folgt (Bourdieu 1984, S. 735 f.).
Zum Bruch mit diesem praktischen Sinn kommt es indes, wenn die vorgefundenen sozialen Gegebenheiten nicht den Entstehungs- resp. Erfüllungsbedingungen des Habitus entsprechen. In sozialstrukturell uneindeutigen, auf Konkurrenz ausgerichteten Zwischenpositionen etwa münden die
Handlungsdispositionen nicht in eine vertraute Praxis, von der man sich
passiv leiten lassen könne. In diesen Situationen ist das implizite, körperlich
gespeicherte Wissen wenig kongruent mit der vorgefundenen Erwartungsstruktur der Individuen selbst sowie ihrer sozialen Umwelt. Der praktische
Sinn ist also vornehmlich an der Passung mit den vorgefundenen Strukturen und Bedingungen orientiert. So lange die Passung hergestellt werden
kann, bedarf es keiner Reflexion oder Revision der Verhaltensweisen und
umgekehrt (Maasen 2009, S. 49).
Gegen diese Lesart wird im zweiten Zugang allerdings geltend gemacht,
dass auch praktisches Wissen nicht isoliert von kollektiven Wissensordnungen gedacht werden darf. Jene liegen der Praxis notwendigerweise zugrunde und gehen in ihr wiederum erst konstitutiv auf (siehe Absätze 2 und
3). Denn erst in solchen Wissensordnungen finden sich die Erklärungsgrundlagen für routinisierte Praktiken, die als habituelle Schemata inkorporiert werden und präreflexive Praktiken erzeugen. Gleichzeitig sind sie notwendigerweise mit den sozialen Strukturen verwachsen und geben als
unhinterfragtes Alltagswissen, als Doxa7 in Bourdieus Terminologie, Verhaltensimpulse (Ebrecht/Hillebrandt 2002, S. 10; Meier 2004, S. 59).
Insgesamt wird deutlich, dass der Habitus für sich genommen nur einen
unzureichenden analytischen Wert besitzt und immer mit den relevanten
sozialen (Wissens)Strukturen in Beziehung gesetzt werden muss. Bourdieu
selbst leistet dies über den Begriff des sozialen Feldes.
4.2 Wissen und soziale Felder
Das soziale Feld bezeichnet zunächst „ein Netz oder eine Konfiguration von
objektiven Relationen zwischen Positionen, die ‚unabhängig vom Bewusstsein und Willen der Individuen’ bestehen“ (Bourdieu/Wacquant 1996, S.
127). Ein Feld ist dabei nicht gleichzusetzen mit der bloßen Konfiguration
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Die Doxa wiederum ist vergleichbar mit Schelers relativ-natürlicher Weltanschauung
und beeinflusst darüber Wahrnehmung und Handeln.
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der Positionen, sondern die „Determinierungen denen die Akteure unterliegen“ (ebd.) entstehen aus den Kräften und Wechselwirkungen zwischen
den Positionen im Feld. Die Wirklichkeit der Felder erwächst aus dem, was
nicht objektiv zu erkennen ist. Das Konstitutions- und Differenzierungsmerkmal der Felder ist die Knappheit jeweils ganz bestimmter Ressourcen
bzw. Kapitalausprägungen, und die Deutungshoheit darüber, wie um eben
diese zu wetteifern ist. Alles feldorientierte Tun der Akteure zielt letzten
Endes auf die symbolisch vermittelte Übernahme relevanter Positionen ab.
Nur im Vergleich zu den anderen erhalten Akteure in Feldpositionen ihre
bezeichnende Signifikanz (Emirbayer/Johnson 2008, S. 14). Zum Feld gehören also nicht nur Positionen, sondern immer auch die dazugehörigen
Praktiken, verstanden als Raum an Möglichkeiten, die ihren symbolischen
Wert erst im Feld entfalten können. Es entsteht eine Wettkampfsituation, in
der das Wohl und Wehe der Beteiligten vom taktischen Gebrauch ihrer Kapitalausstattung, ebenso abhängig ist, wie von der nicht selten wissensbasierten Möglichkeit, sie überhaupt zu generieren. Das Grundprinzip der
Dynamik der Felder ist somit agonal und beruht auf dem Interessenkonflikt
„zwischen den Herrschenden und den Anwärtern auf Herrschaft“. Dementsprechend sind im Feld im Wesentlichen zwei Strategietypen zu unterscheiden: Einerseits die Erhaltungsstrategien der Etablierten und andererseits die
Strategie der „Häresie“, die darauf abzielt, die unterlegende Position durch
offenen wie versteckten Kampf gegen die herrschenden Verhältnisse zu
verbessern (Bourdieu 1993, S. 109).
Soziale Struktur setzt sich in dieser Perspektive zusammen aus den Institutionen des Feldes und der relativen wie absoluten Kapitalausstattung.
Beide Komponenten gehen sowohl in den Habitus ein und werden auch
über kollektiver Deutungs- und Verhaltensmuster in der sozialen Praxis
verobjektiviert (vgl. Dederichs/Florian 2002, S. 80). Wenn Habitus und
Feld aufeinander abgestimmt sind, erzeugt dies bei den Akteuren Vertrautheit für die Feldkontexte. Dort, wo sich Felder ausbilden, entsteht
unter den Teilnehmern folglich eine gemeinsame Wissensordnung und geteilte Weltsichten (Berger/Luckmann 1966/2004). Die homogenisierende
Wirkung sozialer Felder lässt sich etwa dann nachweisen, wenn Akteure
ihre Institutionen in vorhersagbarer Weise konflikt- und irritationsfrei
durchlaufen können. Denn in dieser Lesart überspannen und koordinieren
Felder Institutionen, indem sie Akteuren ermöglichen, ihre vergangenen,
aktuellen und kommenden Situationen mit Bezug auf ihre soziale Position
und Laufbahn, auf Ähnlichkeit und Geschlossenheit nachzuvollziehen. Die
jeweiligen Institutionen sind über eine gemeinsame Feldlogik nachvollziehbar und aneinander gebunden, die aus dem gemeinsamen Streben nach den
im Feld relevanten knappen Kapitalsorten resultieren (Martin 2003,
S. 41 f.).
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Wo Habitus und soziales Feld, also inkorporierte soziale Struktur und
institutionalisierte soziale Struktur miteinander korrespondieren, ist die
Reproduktion der Institutionen gewährleistet (Florian 2008, S. 143 f.). Dies
erklärt die verschiedenen Prozesse sozialer Schließung, die sich in allen Feldern beobachten lassen: Zunächst grenzen sich die einzelnen Feldlogiken
und damit relevanten Problemstellungen und Wissensbestände von denen
anderer Felder ab. Die Mittel dieser Grenzziehungskonflikte sind vielfältig
und reichen über das Zur-Schau-Stellen des je zentralen symbolischen Kapitals über Diskussionen zur Legitimität der Geltung der Spielregeln bis hin
zu Prozessen sozialer Ausgrenzungen aufgrund habituell verankerter Differenzen (Bourdieu 1987, Kieserling 2004, S. 135 ff.). Schließlich sind die feldinternen Konflikte durch unablässige Versuche der dominierenden Gruppe
gekennzeichnet, den Zugang zum Feld zu reglementieren, zu legitimieren
oder abzusprechen (Bourdieu 2001, S. 20, 123).
4.3 Wissen als Integral der Habitus-Feld-Kapital-Perspektive
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Die Ausbildung des Habitus kann also zunächst als positionsabhängige Inkorporation des Institutionengefüges und damit seines ihm zugrundeliegenden Wissensbestandes begriffen werden. Da die Wahrnehmung und
Deutung der Lebenswelt über den Habitus vermittelt und durch die sozialen Felder geprägt wird, können Akteure damit allerdings nur Zusammenhänge wissensmäßig aufnehmen, die innerhalb ihrer habituellen Rahmung
liegen (Kajetzke 2009, S. 61). Somit bestimmt der Habitus gleichsam die
Grenzen des Wissens von den eigenen Möglichkeiten. Als Ressource wiederum geht Wissen in der Kapitalstruktur ein, ist allerdings für die Akteure
nur angemessen nutzbar und erweiterbar, sofern sie überhaupt Zugang zu
den relevanten gesellschaftlichen Strukturen erhalten. Die Position in der
Sozialstruktur bedingt damit den Zugang zum Wissen als Ressource. Wenn
der Habitus mit der sozialen Lage korrespondiert, speist er sich zirkulär aus
dem impliziten, expliziten und zertifizierten Wissen der Akteure. Die
grundständigen Kapitalarten mitsamt ihrer symbolischen Transformationen und die habituellen Kognitionen stehen jedoch in einem Verhältnis
wechselseitiger Beeinflussung zueinander. So hängt etwa die Erfolgswahrscheinlichkeit der Bewerbung auf ein Stipendium nicht nur davon ab, ob
man überhaupt darüber informiert wurde, dass es entsprechende Einrichtungen gibt oder ob man gute Abiturzensuren erhalten hat (Kulturkapital),
sondern auch, wie man solchen Einrichtungen entgegentritt oder Fragen
und Herausforderungen eines Auswahlprozederes überhaupt interpretiert
(Habitus). Diese Perspektive richtet sich aber zu stark am einzelnen Akteur
aus und vernachlässigt, welche Kriterien sich zur Auswahl etabliert haben
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oder welche (korporativen) Akteure überhaupt Stipendien vergeben dürfen
(Feld). Bourdieu formuliert: „[…]darum geht es letztlich im politischen
Kampf, einem untrennbar geführten theoretisch und praktisch geführten
Kampf um die Macht zum Erhalt oder zur Veränderung der der herrschenden sozialen Welt durch Erhalt oder Veränderung der herrschenden Kategorien zur Wahrnehmung der Welt“ (Bourdieu 1985, S. 18 f.). Die Ordnung
der Felder ist in ihren Regeln und habituell vermittelten Haltungen wiederum der Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen, deren Ergebnis sie ist.
Veränderungen der auf diesen Ordnungen beruhenden Machtbeziehungen
bedürfen einer Änderung der Feldstrukturen, da diese die Machtverhältnisse reproduzieren.
In der Machtverteilung der sozialen Felder finden sich die institutionellen Bedingungen für das, was Akteure überhaupt wissen können (Bourdieu
1987: 237). Die Felddynamiken sind damit notwendigerweise eine Folge der
Verteilung des Wissens. Wissen ist daher immer mit Macht verbunden. Einerseits, da beide sich im kulturellen und symbolischen Kapital niederschlagen und andererseits, da Wissen sich im Habitus einlagert und dort
wiederum den weiteren Wissens- und Machterwerb prädispositioniert. Die
Wissensverteilung gewinnt dadurch empirisch zunächst als Basis der Reproduktion der Sozialstruktur bzw. als Stellschraube für sozialen Wandel an
Bedeutung. Analytisch gibt eine an Bourdieu geschulte Sichtweise auf die
soziale Distribution des Wissens Hinweise darauf, was auf der Vorder- und
der Hinterbühne gewusst werden muss, um in einem bestimmten institutionellen Zusammenhang bzw. sozialen Feld einflussreiche Positionen zu bekleiden und welche Strukturen bestimmte Wissensformen reproduzieren.
5. Zur Verteilung von Wissen an Statuspassagen
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Da die fortschreitende funktionale Differenzierung (Luhmann 1998) notwendigerweise einhergeht mit einer Zunahme institutioneller Diversifizierung, muss die soziologische Ungleichheitsforschung in ihrer Analyse neben den sozialen Lagen der Individuen ebenfalls jene Institutionen betrachten, welche die Lebenschancen über die Kanalisierung der Lebenslauf
mitbestimmen (Kohli 1985). So ist etwa die Schule maßgeblich eingebunden in die Gestaltung und Ordnung des Verhältnisses zwischen der Familie
und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Forschungsfokus stehen dann
die jeweiligen Transitionen, die Übergänge von einer bestimmten Organisations- bzw. Mitgliedschaftsrolle in eine andere durch Zugangs- bzw. Übergangsregeln. Eingelöst wird dies vornehmlich über die Lebenslaufforschung. Lebensläufe erlangen dabei nicht als persönliche Einzelschicksale
Interesse, sondern werden als regelhafte, dynamische Ausdrücke der Sozial337
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struktur aufgefasst8 (Mayer 2009). Sie geben Auskunft über strukturelle Regelhaftigkeiten, insofern sie bei einer hinreichenden Vielzahl von Individuen in kongruenter Weise auftreten, von Institutionen geleitet werden und
von Akteuren bestimmt werden.
5.1 Funktion und Rolle von Gatekeepern und Facilitatoren
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Die Verbindung zwischen institutionell ausgeformter Sozialordnung und
den individuellen Lebensläufen lässt sich eindrücklich an der Figur der an
Statuspassagen wirkmächtigen Gatekeeper exemplifizieren (Struck 2001,
S. 30). Als Statuspassagen werden dabei bestimmte wiederkehrende Situationen im Lebenslauf bezeichnet, in denen sich die Muster der Zugehörigkeit
des Individuums, seine soziale Positionierung und individuelle Ressourcenlage verändern (George 1993). Individuelle Ansprüche auf Leistungen richten sich nicht unmittelbar an Institutionen und Organisationen, sondern
werden mit Gatekeepern verhandelt. Sie entscheiden über jene Ansprüche
und transportieren darüber institutionelle Leitideen oder organisatorische
Zusammenhänge. Sie bewerten Übergangsaspiranten und deren Weg von
Status zu Status.
Derartige institutionalisierte Übergänge haben also nicht nur für die Betroffenen eine lebensweltliche Bedeutung, sondern erweisen sich auch vor
dem Hintergrund der bisherigen theoretischen Ausführungen als interessant. Gatekeeper besetzen nicht nur als Experten mit klar definiertem professionellem Sonderwissen bedeutsame Funktionsrollen, sie reproduzieren
als Agenten sozialer Schließungsprozesse ebenfalls entscheidende Demarkationslinien in sozialen Feldern.
Gatekeeping-Prozesse offerieren damit der wissens- und der ungleichheitsorientierten Perspektive gemeinsame empirische Bezugspunkte. Hollstein formuliert: „Durch die Hintertür – und ohne dass dies den Gatekeepern selbst bewusst zu sein braucht, werden sie damit zu Agenten der Reproduktion sozialer Ungleichheit“ (Hollstein 2007, S. 77). Sie haben als
Experten eine Mittlerrolle zwischen Wünschen, Zielen, Werten oder funktionalen Imperativen von Organisationen sowie auf sie wirkende sozialstrukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen andererseits inne
(Struck 2001, S. 49). In der Regel besteht zwischen den Übergangsaspiranten und den Gatekeepern ein durch verschiedene institutionell legitimierte
8
Luckmann formuliert dies in seiner Art: „Aus strukturellen Gründen entstehen im
Zuge der zunehmenden Arbeitsteilung in diesen Schichten sich ähnelnde Lebensläufe“ (Luckmann 2002, S. 86).
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Attribute abgesichertes Machtungleichgewicht (Struck 2001, S. 42). Heinz
verweist darauf, dass es zwar auch Fälle geben kann, in denen kein asymmetrisches Verhältnis vorliegt (Heinz 1992, S. 11), wobei dies wohl auf eine
relativ breite Verwendung des Begriffs zurückzuführen ist. Hier wird,
Struck und Hollstein folgend, „der Begriff Gatekeeper exklusiv für Schlüsselpositionen mit Entscheidungsautorität in der Vermittlung von Individuum und Organisation mit Bezug auf Institutionen verwendet werden. Für
‚Zugangswärter‘ also, die an den Grenzen gesellschaftlicher Teilräume die
Anforderungen zum Durchschreiten dieser Räume durchsetzungsstark und
definitionsmächtig repräsentieren“ (Struck 2001, S. 37).
Sowohl die phänomenologische, als auch die feldtheoretische Perspektive lenken den analytischen Blick nun auf die Außenseite der Gatekeeper
und identifizieren beinahe automatisch deren Antagonisten; im ersten Fall
sind dies Laien und im zweiten Fall sind es Akteure, die von den Machtmitteln der Feldinstitutionen Gatekeeper beherrscht werden. Laien lassen sich
jedoch nur sehr umständlich und unter Zuhilfenahme verschiedener Adhoc-Annahmen weiter spezifizieren, während die von Bourdieu inspirierte
Perspektive für die Beschreibung eben jener antagonistischen Außenseite
deutlich strukturiertere Heuristiken vorsieht. Sie scheint für Statuspassagen
insofern instruktiver, als sie jene als wissensbasierte Machtmittel zur Reproduktion sozialer Strukturen mit ungleichen Durchgangswahrscheinlichkeiten versteht und darüber thematisiert, welche Akteure auf welchen Positionen Praktiken und Maßnahmen gegen den vorherrschenden Feldkonsensus zu treffen suchen (in Bourdieus Begriffen Häresie) und welches
Wissen dabei eine zentrale Rolle spielt.
Um die antagonistische Beziehung in denen jene zu den Gatekeepern
stehen begrifflich zu fassen und aufgrund fehlender Setzung durch vorangehende Forschung werden die Antagonisten der Gatekeeper hier als Facilitatoren bezeichnet. Als Facilitatoren sollen solche Akteure, Gruppierungen,
Netzwerke oder Organisationen verstanden werden, deren Ziel und hauptsächliche Tätigkeit darin besteht, externe Akteure auf deren direkte oder
indirekte Konfrontation mit Gatekeepern vorzubereiten, um deren Chance
eines erfolgreichen Durchquerens einer dazugehörigen Statuspassage zu erhöhen. Facilitatoren wenden sich damit also gegen vorherrschenden Konsensus und bemühen sich, der institutionell verankerten Verschleierung der
tatsächlichen Reproduktionsbedingungen ungleicher Lebenschancen mit
Aufklärung zu begegnen. Diese Tätigkeit erfolgt in der Regel durch die
Vermittlung von Wissen, wobei hier ein breites Spektrum abgedeckt wird,
das bei der indirekten Informationsweitergabe beginnt und bei intensiven,
auch auf Körperwissen ausgerichteten Trainings endet. Die jeweilige Motivlage (z.B. kommerziell oder altruistisch) soll hier ebenso wenig im Vordergrund stehen, wie die jeweilige institutionelle Gestalt (loses Netzwerk, Un339
ternehmen, internetbasierte Gruppierung etc.). Stattdessen soll der Gedanke im Folgenden anhand des Beispiels der Vergabe von Studienstipendien
illustriert werden.
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5.2 Beispiel: Gatekeeper und Facilitatoren
in der Begabtenförderung
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Empirische Befunde zur sozialen Durchlässigkeit und Chancengleichheit im
Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland belegen bekanntlich seit
Jahrzehnten, dass der Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen und der
Übergang zwischen den Institutionen immer eine soziale Auswahl darstellt
(exemplarisch: Becker 2009). Bezogen auf ihre soziale Herkunft ist die Studierendenschaft an deutschen Hochschulen stark durch die familiäre Herkunft geprägt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder aus Akademikerhaushalten studieren, ist nach wie vor deutlich höher, als bei Kindern aus Haushalten ohne akademische Tradition. Ein knapper Blick auf die zentralen
Ergebnisse der regelmäßigen Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks (Isserstedt et al. 2010) bestätigt dies eindrücklich9 (siehe Tabelle 1).
Im Gegensatz zur sozialen Selektivität der Studienaufnahme ist die deutlich höhere soziale Selektivität unter solchen Studierenden, die ein Stipendium von einem der vom Bund alimentierten Begabtenförderwerke erhalten hingegen kaum erforscht. 2008 wurde im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erstmalig eine Erhebung
unter den Stipendiaten der damals elf Begabtenförderwerke10 durchgeführt
(Middendorff et al. 2009), in der neben Fragen zu verschiedenen Bereichen
der Stipendien auch soziodemografische Merkmale erhoben wurden, zu
denen vorher keine vergleichbaren Daten vorlagen. Wie sich zeigt, werden
die bekannten sozial-selektiven Tendenzen dort noch einmal deutlich kata-
Die soziale Herkunft und Bildungsherkunft von Studierenden wird in den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks regelmäßig erhobenen (zuletzt Isserstedt
et al. 2010). Das Konstrukt der vier unterschiedlichen Sozialen Herkunftsgruppen
macht „Zusammenhänge zwischen ökonomischer Situation, Bildungstradition im
Elternhaus und studentischem Verhalten messbar“ (ebd., S. 563). Dazu wird die berufliche Stellung der Eltern mit dem Korrekturfaktor Bildungsherkunft zu einer sozialen Herkunftsgruppe. Die Bildungsherkunft wird in den genannten Untersuchungen durch die höchsten schulischen und beruflichen Abschlüssen der Eltern
bestimmt. Gewertet wird jeweils der höhere Abschluss, falls die Eltern unterschiedliche Bildungsabschlüsse haben.
10 Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gehörte zum damaligen Zeitpunkt noch
nicht zur Arbeitsgemeinschaft der über das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) geförderten Begabtenförderwerke.
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Tabelle 1: Sozialen Herkunftsgruppen im Vergleich
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lysiert: So haben immerhin 71 % aller Geförderten Eltern, von denen mindestens ein Elternteil die (Fach-)Hochschulreife erworben hat. Auf der anderen Seite beziehen nur 9 % aus einem Elternhaus, in dem die Eltern
höchstens einen Hauptschulabschluss besitzen, ein Stipendium. Zwei Drittel kommen aus Elternhäusern, in denen mindestens ein Elternteil ein Studium abgeschlossen hat, wohingegen lediglich 3 % aus Familien stammen,
wo der höchste berufliche Abschluss eine Ausbildung zum Facharbeiter ist
(Middendorff et al. 2009, S. 23).
Stipendiaten aller Werke
9,0 %
Studierende bundesweit insg.
15,0 %
mittel
19,0 %
26,0 %
gehoben
21,0 %
24,0 %
hoch
51,0 %
35,0 %
Gesamt
100 %
100 %
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niedrig
Quelle: Alle Förderwerke (Stipendiaten in der Studienförderung aller Förderwerke): Middendorff et al.
2009, S. 29. 19. Sozialerhebung (Alle Studierenden im Erststudium): Isserstedt et al. 2010, S. 129.
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Der Aufnahme in ein Stipendienprogramm eines der Werke ist ein beinahe
schon exemplarischer Gatekeeping-Prozess vorangestellt. Die verschiedenen Verfahren unterscheiden sich zwar von Werk zu Werk, aber allen ist
gemein, dass neben den vermeintlich objektiven Kriterien wie Schul- und
Studienleistungen auch kaum objektivierbare und zum Teil auch nur
schwer vermittelbare implizite Erwartungshaltungen an mögliche Stipendiaten bestehen und in unterschiedlicher Weise auch abgeprüft werden
(schriftliche Bewerbungen, Gutachter- und Auswahlgespräche, Gruppeninterviews etc.). Letztlich entscheiden immer bestimmte Personen bzw.
Gruppen im Auftrag der jeweiligen Werke, wer ein Stipendium erhält und
wie lange die Förderung andauert. Diese Gatekeeper sind in ihren Entscheidungen den Werken und den dort geltenden expliziten wie impliziten Erwartungen verpflichtet und müssen – sofern sie es überhaupt könnten –
ihre Entscheidungen in der Regel nicht dezidiert begründen oder gar gegenüber Dritten transparent machen (Dusdal/Weber/Houben 2012). Das
Wesen der Aufnahmeprozesse in die Förderwerke ermöglicht es also
grundsätzlich, divergierenden je selbstgewählten Auswahlkriterien zur Geltung zu verhelfen. Vor diesem Hintergrund lässt die bloße Darstellung der
herkunftsbedingten Partizipation an der Begabtenförderung (s.o.) bereits
begründet vermuten, dass objektivierbares fachliches Leistungsvermögen
nicht das einzig entscheidende Kriterium zur Aufnahme sein kann. Neben
ungleichen Startvoraussetzungen (klassisch: Bourdieu/Passeron 1971) und
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ungleich bewerteten Bildungsrenditen (klassisch: Boudon 1974) dürfen
auch deutlich divergierende Wissensbestände über das Bestehen solcher
Stipendien, über die Auswahlverfahren selbst oder über die Erwartungen an
potentielle Stipendiaten als ursächlich für die ungleiche Partizipation bzw.
Aufnahmechancen angenommen werden (Houben/Weber/Dusdal 2012).
Um die Sozialstruktur der Stipendiaten in Deutschland zu erklären zu
können, ist also grundsätzlich die Frage zu beantworten, welches Wissen
faktisch relevant wird. Eine theoretisch fundierte Alternative zu (im vorliegenden Fall nicht möglichen) direkten Zugängen besteht darin, die Informationsarbeit von Facilitatoren zu berücksichtigen. In diesem Beispiel hat
das Netzwerk Arbeiterkind.de als Facilitator11 in den wenigen Jahren seit
seiner Gründung eine herausragende Position bezogen. Die Zielgruppe der
Initiative sind primär Schüler aus Familien ohne akademischen Hintergrund, die durch Mentoren und gezielte Informationsmaßnahmen zum
Studium ermutigt und an Stipendien herangeführt werden sollen. Die Mentoren werden durch Trainings qualifiziert und bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit organisatorisch unterstützt. Die Organisation steht dabei auf drei Beinen: erstens durch lokal orientierte ehrenamtliche Gruppen vor Ort, zweitens durch das niedrigschwellige Kontakt- und Informationsangebot im
Internet und drittens durch die zentrale Organisation mit einigen hauptamtlich Tätigen. Die Mentoren vermitteln in den Beratungen indes keine
fachlichen Kenntnisse, sondern geben diejenigen prozessualen und organisatorischen Informationen weiter, über die Familien ohne akademischen
Hintergrund nicht verfügen können und schildern positive Erfahrungen der
unterrepräsentierten Herkunftsgruppe12 (Arbeiterkind.de, o.J.). Arbeiterkind.de konzentriert sich als Facilitator also auf sogenannte weiche Faktoren und Wissen, das im Bildungssystem selbst nicht vermittelt wird. Erste
Erfahrungen mit solch herkunftsgruppensensibler Informationsarbeit zeigen nun, dass sie in der Tat dazu geeignet ist, den Anteil ansonsten unterrepräsentierter Herkunftsgruppen in der Begabtenförderung zu steigern13
(Dusdal/Houben/Weber 2012).
11 Als in den vergangenen Jahren rasch gewachsenes Netzwerk verfügt Arbeiterkind.de
nach eigenen Angaben mittlerweile an bundesweit 70 Standorten über mehr als
5.000 ehrenamtliche Mentoren (Arbeiterkind.de, o.J.).
12 Mit Schütz (1944/2011) könnte man hier anführen, dem Fremden werde geholfen,
indem die ihm zuvor verborgenen relevanten Wissens- und Verhaltensformen überhaupt erst offenbart werden.
13 Eindrücklich sind insbesondere die Ergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung, die auf eine
annähernde Gleichverteilung aller vier Herkunftsgruppen kommt. Letztlich muss jedoch die Forschung und Datenlage in diesem Bereich deutlich ausgeweitet werden.
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Neben der je individuellen Informationsarbeit verursacht die Arbeit von
Arbeiterkind.de im Verbund mit den skizzierten Befunden Bewegung Feld
der Begabtenförderung. Der Erfolg und hohe Zulauf von Arbeiterkind.de
setzte dort eine Debatte in Gang, welche Faktoren bzw. welches Wissen für
eine Förderung ausschlaggebend sein sollten und wie Auswahlverfahren zu
gestalten wären, der bereits bei verschiedenen Förderwerken Verfahrensrevisionen folgten (Dusdal/Houben/Weber 2012; Vespermann/Weber 2012).
6. Resümee
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Das Beispiel verdeutlicht, wie die Herausbildung einer antagonistischen Gatekeeper-Facilitatoren-Beziehung anzeigen kann, welches Wissen im konkreten Feld tatsächlich zentral ist und dabei helfen kann, offiziöse Selbstdarstellungen, Leitbilder und Programmatiken kritisch zu hinterfragen. Diese
Hinweisfunktion bezieht sich insbesondere auf die Schnittstelle von Ungleichheits- und Wissenssoziologie, da Wissensvermittlung für Facilitatoren
in der Regel die wirksamste, weil ressourensensitivste Strategie offeriert.
Wissen fungiert hier also in mehrfacher Hinsicht als Garant für Lebenschancen: Auf der individuellen Ebene erhöht es als verfügbares Wissen die
jeweiligen Optionen oder schränkt sie als implizites, mitunter körpergebundenes Wissen unwillkürlich ein. Auf der kollektiven Ebene kreiert es
Akteure, die dann wiederum ins Feld eintreten können, um es zu verändern. Weitere Beispiele solcher Facilitatoren wären etwa Netzwerke, die
Hilfe bei Behördengängen für Migranten organisieren oder auch Transferstellen in der Hochschulverwaltung, die Unterstützung bei der zunehmend
komplexer werden Beantragung von Drittmitteln für die Forschung gewähren.
Die Beschäftigung mit dem Wechselspiel zwischen Gatekeepern und Facilitatoren bietet insbesondere dort eine interessante Alternative, wo der
Zugang zum Untersuchungsobjekt methodisch schwierig, rechtlich kompliziert und ggf. von den Betroffenen (Gatekeepern oder Facilitatoren) selbst
nicht gewünscht ist.
Auf der theoretischen Seite wurde weiter deutlich, dass zwischen der
phänomenologisch orientierten Wissenssoziologie und dem Werk Bourdieus verschiedene Anknüpfungspunkte bestehen.
Wissen liegt in modernen Gesellschaften zunächst insofern differenziert
vor, als es sich infolge der sozialen Arbeitsteilung in Spezial- und Alltagswissen scheidet. In Wissensrollen schlagen sich Logiken nieder, die primär
in Bezug auf Probleme des Zusammenlebens, sprich auf funktionale Erfordernisse der Gesellschaft gedacht werden. Diese Vorgehensweise liefert
zweifelsohne adäquate Beschreibungen des Zusammenspiels verschiedener
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Trägertypen und der von ihnen repräsentierten Wissensbestandes. Eine
ausschließlich an der institutionellen Differenzierung des Wissens interessierte, an der phänomenologischen Wissenssoziologie orientierte Untersuchung des Zusammenhangs von Wissen und sozialer Ungleichheit liefe jedoch Gefahr, in eine funktionalistische Sackgasse zu geraten. Ergäbe man
sich ausschließlich dieser Analyselogik, verlöre man darüber den (ideologie)kritischen Anspruch der (Wissens)Soziologie aus den Augen, da sich die
gesellschaftliche Wissensverteilung nicht nur anhand der arbeitsteilig institutionalisierten Differenzierung zufriedenstellend erklären lässt. Während
das Instrumentarium der phänomenologischen Wissenssoziologie eine Typisierung der Gatekeeper als Experten und der Antrag-Stellenden als Laien
vorschlägt, verweist die Bourdieusche Perspektive auf einen konflikttheoretischen Zusammenhang. Gatekeepingprozesse sind demnach in einer ersten
Näherung Ausdruck von Strategien sozialer Selektion zum Ziele der Reproduktion herrschender Eliten. In einer zweiten Annährung wird diese Perspektive dann auf wissensbasierte Positionskämpfe in den jeweiligen sozialen Feldern gelenkt. Für Prozesse der sozialen Ungleichheit ist Bourdieus
Perspektive auch aus wissenssoziologischem Blickwinkel nutzbringend: Erstens hilft der Ausgangspunkt der Knappheit in Bourdieus Theorie bei der
Erkenntnis, dass auch Wissen in der institutionell differenzierten Welt
knapp und umkämpft ist. Zweitens leitet sich daraus die Perspektive eines
sozialen Herrschaftswissens ab. Die hier vorgeschlagene integrierte Untersuchung von Gatekeeping-Prozessen identifiziert distinkte, empirisch gut
zugängliche Ausgangspunkte für wissens- und ungleichheitssoziologische
Analysen und verbindet beide Schulen gehaltvoll, indem sie dabei hilft, die
in der Alltagswelt verschmolzenen Aspekte der Macht und der institutionellen Funktion analytisch gleichwertig zu berücksichtigen.
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