© OJO Images / Image Source politik GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Gesundheitspolitische Reformen schwächen die freiberuflichen Praxen Medizinische Versorgungszentren, mehr Selektivverträge, Terminservicestellen – all dies bekommt mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung ein großes Gewicht. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fragt: Wo bleibt die freiberufliche Praxis? Verbandsjustiziar Michael Lennartz nimmt die Auswirkungen der gesundheitspolitischen Reformen unter die Lupe. Anspruch und Wirklichkeit klaffen bisweilen auseinander. Noch im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ausführlich und an erster Stelle die hohe Bedeutung freiberuflicher Strukturen im Gesundheitsbereich betont. Mit dem neuen Gesetz, so das erklärte Ziel, will die Bundesregierung nun eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherstellen. Wer einen Blick in das umfangreiche Regelwerk im Kabinettsentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKVVSG) wirft, das im Dezember vom Kabinett verabschiedt wurde, stellt schnell fest: Die Realität sieht anders aus. An ganz entscheidenden Stellen wird in Kernbereiche freiberuflicher Tätigkeit eingegriffen. Darum geht es im Einzelnen: 12 DFZ 01 ∙ 2015 Verhütung von Zahnerkrankungen Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollen regelmäßige Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, wenn möglich, zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden, wenn ein Aufsuchen der Zahnarztpraxis aufgrund der Pflegebedürft igkeit, Behinderung oder eingeschränkten Alltagskompetenz nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist. Hierfür sollen den Versicherten folgende neue Leistungen gewährt werden: ▶ Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, ▶ die Aufk lärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhaltung, politik Angeeckt Geschlossene Kollegenschaft 2015 soll ein erfolgreiches, gesundes und an Abwechslung reiches Jahr werden. Jedenfalls ist das mein Wunsch. Ein Jahr, in dem einige Entscheidungen auf der politischen Ebene zu erwarten sind, als Beispiel seien das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz oder auch das E-Health-Gesetz genannt, die uns schon seit einiger Zeit beschäftigen. Es werden aber auch bereits gefallene Entscheidungen in der täglichen Praxis umzusetzen sein, die ihrerseits weitere Fragen und Probleme zu Tage fördern werden. Als Beispiel wäre das zahnmedizinische Screening von Pflegestationen zu nennen. Meine große Hoffnung ist, sowohl in der Praxis als auch in der berufspolitischen Arbeit, dass die Zahnärzteschaft sich gemeinsam den Aufgaben stellt und dass aus zu vielen Einzelkämpfern eine geschlossene Kollegenschaft wird, die es versteht, als eine Gemeinschaft wahrgenommen zu werden. Alles Gute im neuen Jahr, Robert Mayerhoff, DFZ-Chefredakteur ▶ die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- bzw. Prothesenpflege sowie ▶ die Entfernung harter Zahnbeläge. Das Pflegepersonal soll in die Aufk lärung und Planerstellung einbezogen werden, beispielsweise für Informationen über die richtige Putztechnik, Prothesenreinigung, zahngesunde Ernährung. Recht zur Zweitmeinung Versicherte sollen ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Zweitmeinung bekommen. Demnach sollen Menschen, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, einen Anspruch darauf haben, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen, wenn die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Vereinfachung und Ausbau von Selektivverträgen Deutlich vereinfacht werden soll das Genehmigungsprocedere bei Selektivverträgen. Die Vorabprüfung durch die Aufsichtsbehörde entfällt. Zur ergänzenden Förderung neuer Versorgungsprojekte und zur Stärkung der „Versorgungseffizienz und -effektivität“ sollen die Möglichkeiten der Krankenkassen, im Wettbewerb „gute Verträge“ abzuschließen, erweitert werden. Ziel ist eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung durch Einzelverträge. Im neu gefassten Paragrafen 140a SGB V werden die Möglichkeiten der Krankenkassen, Verträge über eine besondere ambulante ärztliche Versorgung zu schließen, zusammengefasst. Klargestellt wird, dass auch Leistungen in den Verträgen vereinbart werden können, die über den Leistungsumfang der Regelversorgung in der GKV hinausgehen. Vergütung Zahntechnik Festgehalten wird, dass das bisherige System eines zweistufigen Verfahrens zur Vereinbarung der Preise für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz bestehen bleibt. Abweichend von der bisherigen Rechtslage soll der Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings bei den Vereinbarungen auf Landesebene zukünftig nicht mehr gelten. Denn dies habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass die mit dem Preiskorridor von zehn Prozent vorgesehene Flexibilisierung der Preisbildung bei zahntechnischen Leistungen eingeschränkt und die Berücksichtigung regionaler Kostenunterschiede und Kostenentwicklungen erschwert worden sei. Arztwahl durch Terminsevicestellen gefährdet Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zukünftig Terminservicestellen einrichten, die Versicherte bei Vorliegen einer Überweisung zu einem Facharzt einen Behandlungstermin zu vermitteln haben. Die Wartezeit auf den zu vermittelnden Behandlungstermin darf dabei vier Wochen nicht überschreiten. Sofern die Terminservicestelle keinen fristgemäßen Behandlungstermin vermitteln kann, muss sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten, wenn es sich nicht um Bagatel- ▶ 01 ∙ 2015 DFZ 13 politik lerkrankungen handelt. Im Zusammenhang mit der Einrichtung von Terminservicestellen soll den Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgabe übertragen werden, insbesondere anhand der ihnen vorliegenden Leistungsdaten zu prüfen, ob Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren ihren Versorgungsauftrag erfüllen. Bei Verstößen gegen vertragsärztliche Pflichten sind Sanktionsmaßnahmen möglich. Diese Regelungen tangieren in ganz erheblichem Umfang das Selbstverständnis freiberuflicher Ärzte, da diese Form einer „Wartezeit-Zufriedenheitsgarantie“ in die freie Arztwahl eingreift und eine selbstbestimmte Praxisorganisation und Terminvergabe aushöhlt. Zudem soll über diese Regelung ein neuer Kontrollmechanismus mit Überprüfung von Leistungsdaten geschaffen werden, der die Einhaltung des Versorgungsauftrages beinhalten soll. MVZ „fachübergreifend“ beseitigt wird. In der Begründung des Kabinettsentwurfs wird dabei hervorgehoben, dass zukünftig auch reine Zahnarzt-MVZ möglich sind. Die ursprüngliche Intention für die gesetzliche Etablierung dieser Versorgungsform wird damit fallen gelassen. De facto bedeutet dies, dass Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften künftig in verstärkten Wettbewerb mit zum Teil großen MVZ-Strukturen mit immer mehr angestellten Ärzten und Zahnärzten treten. Freiberufliche Praxen werden dann auch noch Konkurrenz von Kommunen bekommen, wobei man gespannt sein kann, ob dies zum Erfolgsmodell wird. Zudem muss gefragt werden, ob dem Patienten ein Konzentrationsprozess durch eine Zentralisierung medizinischer Versorgung mit langen Wegen nützt und ob damit die „wohnortnahe Versorgung“ tatsächlich sichergestellt wird. Delegation und eigenständige Vergütung Bei Zulassungsbeschränkungen sollen Nachbesetzungsanträge für einen Vertragsarztsitz zukünftig abgelehnt werden, was den ärztlichen Praxisinhaber sehr stark bei der Verwertung seiner Praxis einschränkt und ihn in seiner Eigentumsposition treffen wird. Die bisherige „Kann“-Regelung, nach der die Zulassungsausschüsse den Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem überversorgten Planungsbereich ablehnen können, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist, wird in eine „Soll“Regelung überführt. Die bisherigen Maßnahmen zur Delegation sollen erweitert und die Konzentration auf originär ärztliche Tätigkeiten ausgebaut werden. Zu diesem Zweck soll die Einsatzmöglichkeit von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im Rahmen delegationsfähiger Leistungen gestärkt werden. Im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen soll dabei eine versorgungsgerechte Vergütung von delegationsfähigen Leistungen fi xiert werden. Das „bestehende Potenzial für eine Delegation ärztlicher Leistungen“ soll dabei „möglichst voll ausgeschöpft werden“, indem die bisherigen beschränkenden Voraussetzungen, wie beispielsweise ein vorheriger persönlicher Arzt-Patient-Kontakt, beseitigt werden. Die Substitution im Rahmen von Modellvorhaben soll vereinfacht werden. Die Leistungen sollen dem insoweit von der persönlichen Leistungserbringung entlasteten Arzt als eigene Leistungen zugerechnet werden. Die (Gesamt-)Verantwortung für Diagnostik und Therapie allerdings soll beim Arzt verbleiben. Diese Regelungen sind von hoher Brisanz, da der Arztvorbehalt weiter ausgehöhlt und ein „Doctor light“ etabliert wird. Delegationsleistungen sollen zukünftig zudem eigenständig bepreist werden. Ausbau der MVZ-Strukturen Zukünft ig sollen auch arztgruppengleiche medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegründet werden können. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass zukünft ig auch reine Hausarzt- oder spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ möglich sind. Zudem dürfen Kommunen künft ig medizinische Versorgungszentren gründen. Dies ermögliche es Kommunen, aktiv die Versorgung in der Region zu beeinflussen und zu verbessern. MVZ-Konstruktionen werden mit dieser Regelung weiter ausgebaut, wobei das wesentliche Hemmnis zur Gründung eines 14 DFZ 01 ∙ 2015 Praxisverkauf mit Hindernissen Änderung der Zulassungsverordnung Paragraf 32b der Zulassungsverordnung stellt klar, dass die Vertretungsregelungen für Vertragsärzte auch für angestellte Zahnärzte gelten. Darüber hinaus werden weitere Vertretungsgründe geregelt, die nur bei angestellten Zahnärzten in Betracht kommen. Eine Vertretung soll insbesondere auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder beispielsweise Freistellung möglich sein. Weiter wird geregelt, dass der Zulassungsausschuss für die Erteilung von Zulassungen in Gebieten, für die eine Unterversorgungsfeststellung getroffen wurde, keine Gebühren erheben darf. Vom Zeitplan ist vorgesehen, dass das Gesetz am 1. August 2015 in Kraft treten soll, wobei der Bundestag und Bundesrat sich Anfang 2015 mit dem Gesetzesvorhaben befassen werden. „Viele der neuen Regelungen richten sich gegen die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und machen die Niederlassung unattraktiver“, führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Stellungnahme aus. Zu hoffen ist, dass die Bundesregierung angesichts der geschlossenen Kritik der Ärzte- und Zahnärzteschaft noch deutliche Korrekturen an dem Gesetz vornimmt, die mit Sicherheit in den anstehenden Anhörungen vorgebracht wird. RA Michael Lennartz © Wolfgang Kumm / dpa © David Vogt © Jens Büttner / dpa politik Rück- und Ausblick des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe „Hochwertige Gesundheitsversorgung sichern“ „Wir haben viel getan.“ Mit diesem Satz hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Lesung zum Bundeshaushalt 2015 Bilanz über seine Arbeit im vergangenen Jahr gezogen und einen Ausblick gegeben. Sein Ministerium arbeite bereits auf vielen gesundheitspolitischen „Baustellen“ und habe sich auch noch einiges vorgenommen, kündigte Gröhe an. Hier die markantesten Punkte aus seiner Rede: Landesausschuss einen entsprechenden Versorgungsbedarf festgestellt hat. Fest steht: Wir brauchen eine bessere Verteilung der Vertragsärztinnen und -ärzte. Dazu kann auch der Abbau einer Überversorgung beitragen. Konkret geht es darum, dass die bisherige „Kann“-Regelung, nach der der Zulassungsausschuss den Antrag auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem überversorgten Gebiet ablehnen kann, in eine „Soll“-Regelung überführt wird. Es wird aber weiterhin in Abwägung der lokalen Begebenheiten vor Ort entschieden. […]“ „In dem knappen ersten Jahr der Wahlperiode haben wir in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Finanzen zukunftsfest gemacht, Impulse für eine noch bessere Qualität in der Patientenversorgung gesetzt und die Rolle der Hausärzte gestärkt. […] 2015 wird das Thema Versorgung – ambulant und stationär, in Stadt und Land – noch stärker auf unserer Tagesordnung stehen. […] Wir müssen die gesundheitliche Versorgung der Menschen im Kontext des demografischen Wandels weiterentwickeln und mit neuen Instrumenten ergänzen. Dabei liegt mir die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen besonders am Herzen.“ Die „Digitale Agenda“ steht Arztgruppengleiche MVZ möglich „Um möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung treffen zu können, schlage ich zum Beispiel vor, die bestehende Regelung zur Bildung eines Strukturfonds durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zu erweitern. Nicht nur bei Unterversorgung wird es möglich sein, Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu ergreifen. Dies ist aber nicht die einzige Maßnahme. Wir planen noch mehr: Die Möglichkeiten zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Arztpraxis werden weiter flexibilisiert. Die Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden erweitert. Unter anderem können künftig auch arztgruppengleiche MVZ gegründet werden. Auch Kommunen wird es ermöglicht, MVZ zu gründen. Und: Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen zukünft ig Praxisnetze fördern, wenn dies einer Verbesserung der ambulanten Versorgung dient. […] Um eine ambulante ärztliche Versorgung in den Regionen sicherzustellen, in denen Arztpraxen fehlen, erweitern wir außerdem die Möglichkeiten von zugelassenen Krankenhäusern zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung, wenn der „Gleichfalls in den Startlöchern steht der nahezu fertig gestellte Entwurf eines „E-Health“-Gesetzes. Mit ihm wollen wir endlich das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ beleben. Wir wollen mit Anreizen, aber auch klaren Fristen und Maßgaben dafür sorgen, dass dieses Projekt eine hohe Priorität genießt und Fahrt aufnimmt. Die Versicherten und Patienten erwarten zu Recht von uns, dass sie nicht nur eine Plastikkarte mit Bild erhalten, sondern, dass ihnen diese auch nützlich ist. Und dies gilt übrigens auch für die Leistungserbringer. Ich kenne genügend Ärzte und Kassen, die diese moderne Technik endlich nutzen und zur Anwendung bringen möchten. Dies werden wir angehen. Wir möchten Vergütungsanreize schaffen, damit die Vorteile medizinischer Anwendungen, etwa für Notfalldaten, Medikationspläne oder elektronische Entlassbriefe, schneller eingeführt werden. Die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur wird insgesamt zu einer Weiterentwicklung des technischen Fortschritts auf diesem Gebiet führen. Und dies alles wird eingefügt unter das Dach der „Digitalen Agenda“ dieser Bundesregierung. Bereits in der letzten Abstimmung im Kreise der Ressorts der Bundesregierung, mit den Ländern und Verbänden ist mein Entwurf für ein Präventionsgesetz. […] Mein Ziel ist es, in allen Lebensbereichen – von der ‚KiTa‘ über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege – die Prävention und Gesundheitsförderung zu verstärken. Deshalb sieht der Entwurf eine „nationale Präventionsstrategie“ vor, die sowohl die Sozialversicherungsträger als auch die private Kranken- und Pflegeversicherung einbezieht. […] Ich fi nde, der Koalition ist es gelungen, für das Bundesgesundheitsministerium einen Haushaltsplan aufzustellen, der dazu beiträgt, den Menschen auch künft ig eine hochwertige Gesundheitsversorgung zu sichern.“ 01 ∙ 2015 DFZ 15 politik Gesundheitspolitische Bilanz 2014 aus Sicht der KZBV Gute Ansätze, aber überzogene Reglementierungen Das Jahr 2014 war politisch sehr bewegt. Während die Kanzlerin im Austausch mit anderen Regierungschefs alles daran setzt, dass die Welt nicht aus den Fugen gerät, hat sie dem Gesundheitsminister aufgetragen, in Berlin für „Ruhe an der Gesundheitsfront“ zu sorgen. So war es in vielen namhaften Zeitungen zu lesen. Ein Mittel soll dabei das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) sein. Einige vorgesehene Maßnahmen sind aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft durchaus zu begrüßen, andere Regelungen stoßen auf Kritik. So entspricht etwa das im Referentenentwurf verbriefte Präventionsmanagement für Pflegebedürftige und Menschen mit Handicap einer langjährigen Forderung von uns Zahnärzten. Andere Aspekte des Referentenentwurfes bedrohen massiv die Souveränität der Selbstverwaltung und die Freiberuflichkeit ärztlicher Berufsausübung. Zu nennen sind hier die geplante Sperrung von Zulassungsbezirken und die damit faktisch verbundene Enteignung von Praxen sowie die Einschränkung der freien Arztwahl durch die Terminvergaberegelung. Es kann auch keine Lösung sein, Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen, um Versorgungsprobleme in den Griff zu bekommen, ebenso wenig wie die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen. Eine Stärkung der Versorgung durch solche Maßnahme ist allenfalls in ohnehin gut versorgten Städten zu erwarten. Vom Grundsatz her begrüßenswert ist die Zielsetzung bei der Einrichtung medizinischer Behandlungszentren (MZEB) für die Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen. Ob für diese Patienten allerdings durch solche Zentren eine flächendeckende Verbesserung zahnärztlicher Betreuung erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Wir sehen daher die Notwendigkeit, dass in MZEBs neben Vertragszahnärzten auch vertragsärztliche Narkoseärzte tätig sind, und ihre Leistungen entsprechend vergütet werden. Mit dem GKV-VSG sollen die Freiräume der Kassen im Vertragswettbewerb erhöht werden. Zu befürchten ist, dass sich hierdurch sowie durch die Vereinfachung der Bereinigungsverfahren die Balance zu Lasten der Kollektivverträge verschiebt. Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Gesundheitspolitische Bilanz 2014 aus Sicht der BZÄK (K)ein Plädoyer für die Zahnärzteschaft Seit gut einem Jahr ist die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD mittlerweile im Amt. Viele Vorhaben hatte sie sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, auch in der Gesundheitspolitik. Der zahnmedizinische Bereich stand dabei nicht im Fokus – dennoch gab es in den vergangenen zwölf Monaten einige Entscheidungen und Gesetzesvorlagen, die auch Auswirkungen auf die Zahnärzteschaft in Deutschland hatten und haben. Zu loben ist, dass SPD und Union anscheinend verstanden haben, dass der freiberuflich tätige (Zahn-)Arzt das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung bildet. „Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte […] ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung“, heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag. Allein: Gehandelt hat die Bundesregierung nicht immer nach dieser Maxime. Erfreut hat die Bundeszahnärztekammer registriert, dass im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes der Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz festgeschrieben werden soll. Damit folgt die Bundesregierung einer jahrelangen Forderung der Zahnärzteschaft: einer nachhaltigen Verbesserung der zahnmedizinischen Prävention dieser vulnerablen Gruppen. 16 DFZ 01 ∙ 2015 Doch dies kann nur ein erster Schritt für eine bessere Prävention der Bevölkerung sein. Im Hinblick auf das geplante Präventionsgesetz plädieren wir für eine bessere zahnärztliche Versorgung der Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat sollten in den GKV-Katalog aufgenommen werden. Die Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot ist aus Sicht der Bundeszahnärztekammer zwiegespalten. Ein uneingeschränktes Plädoyer für die Zahnärzteschaft in Deutschland ist die bisherige Politik bei Weitem nicht. Dr. Peter Engel Präsident der Bundeszahnärztekammer politik Gesundheitspolitische Bilanz 2014 aus Sicht des FVDZ Die Politik geht dirigistische Schritte in ein verstaatlichtes Gesundheitssystem Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat die Zahnärzteschaft keine Erwähnung gefunden. Das hat uns hellhörig gemacht. Denn die Erfahrung lehrt, dass keine Erwähnung noch lange nicht heißt, nicht betroffen zu sein. Einzig ein halbherziges Bekenntnis zur Freiberuflichkeit der Ärzte und Zahnärzte wurde verankert – doch was das wert ist, haben wir im Laufe des zurückliegenden Jahres gesehen: gar nichts. Denn die Einschnitte in die Freiberuflichkeit werden mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz und den weiteren Reformen schärfer ausfallen, als wir befürchtet haben. Arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beispielsweise sollen zu einer besseren Versorgung im ländlichen Raum beitragen. Kommunen können MVZ in Zukunft betreiben. Kassenärztliche Vereinigungen sollen freiwerdende Arztsitze aufkaufen können, und die Terminhoheit wird nicht mehr in den Praxen liegen, sondern über sogenannte Terminservicestellen gesteuert. Wo, so frage ich mich, bleibt bei all dem das Bekenntnis zur Freiberuflichkeit, als grundlegenden Pfeiler des Gesundheitssystems? Wo bleibt die Eigenverantwortung der Zahnärzte? Wo bleibt die freie Arztwahl für den Patienten, wo die Therapiefreiheit für Ärzte und Zahnärzte? Politik hat Probleme vor sich hergeschoben Bundesvorsitzende des FVDZ die Freiberuflichkeit zu stärken. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz schafft Fakten, die Freiberuflichkeit einzugrenzen und einem System der Selbstverwaltung staatliche Strukturen überzustülpen. Versorgungsstärkungsgesetz stärkt niemanden Es sind Bausteine, die die Freiberuflichkeit an ihren empfindlichen Punkten beschneiden. Zentralisierung, wie dies beispielsweise mit den arztgruppengleichen MVZ angestrebt wird, führt mitnichten zu einer besseren Versorgung der Patienten auf dem Land. Es erstickt die kleinen Strukturen, die allerdings gerade für eine flächendeckende Versorgung notwendig sind. Die Kollegen der jüngeren Ärzte- und Zahnärztegeneration wird diese Politik nicht dazu animieren, sich wirklich noch niederlassen zu wollen – und schon gar nicht in ländlichen Regionen. Der schöne Schein des Neuen trügt: Das Versorgungsstärkungsgesetz stärkt niemanden. Es schwächt die freiberufl iche Zahnärzte- und Ärzteschaft , und es schwächt gleichermaßen die Patienten, für die sich ebenfalls keinerlei Vorteile aus dem Gesetz ablesen lassen. Wer flächendeckende Versorgung stärken will, muss die Bedingungen verbessern, der muss dafür sorgen, dass die Landflucht gestoppt, Infrastruktur erhalten und Anreize zur Niederlassung geschaffen werden. Wer Versorgung und (zahn-)ärztliche Qualität verbessern will, tut dies nicht durch immer mehr Kontrolle, Bürokratie und Einschnitte, sondern durch einen verbesserten Rahmen, der es ermöglicht, wirtschaft lich sinnvoll und qualitativ hochwertig zu arbeiten und zahnärztliche Kompetenzen für die Behandlung von Patienten einzusetzen. © Olga_Danylenko / iStock Das Versorgungsstärkungsgesetz entlarvt sich als hilfloser Versuch, Patientenströme zu steuern und den demografischen Veränderungen Herr zu werden. Jahrelang hat die Politik die Probleme vor sich hergeschoben. Große Lösungen wurden schlicht verschlafen. Und im Klein-Klein der Schritte des vergangenen Jahrzehnts kann man vor allem eines ablesen – egal ob das Bundesgesundheitsministerium SPD-geführt war oder von den Liberalen oder, so wie seit vergangenem Jahr, von der CDU geleitet wird: Das Gesundheitssystem in Deutschland wird mehr und mehr verstaatlicht. Alle Reformen und Reförmchen bringen ein Mehr an Zentralisierung, Lenkung, Steuerung und Kontrolle in die Arzt- und Zahnarztpraxen. Jetzt steigt der Handlungsdruck – und das Ergebnis ist ein großes Gesetz, das neben kleinen Verbesserungen vor allem eines zeigt: Die Politik hat das Vertrauen in die Eigenverantwortung von Ärzten und Zahnärzten und in die Selbstverwaltung verloren. Das Ergebnis ist Gängelung durch Bürokratie, Kontrolle und staatliche Lenkung, statt die Rahmenbedingung für Kerstin Blaschke 01 ∙ 2015 DFZ 17 © Marcito - Fotolia politik Fraktionen im Bundestag zur Gesundheitspolitik Wohin steuern die Reformen der GroKo? Ein Jahr ist es her, dass die Große Koalition von CDU/CSU und SPD ihre Arbeit aufgenommen hat. Ein Jahr, in dem sich in der Gesundheitspolitik im Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe neue Ansätze ergeben und Reformen angeschoben wurden. Ist der große Wurf dabei? Der DFZ hat bei den Bundestagfraktionen nach einer Einschätzung gefragt. Jens Spahn, Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen wir es weiterentwickeln. Unser Ziel ist eine hohe Qualität, Ärzte und Apotheken auch in der Fläche und größtmögliche Transparenz für die Patienten. Die Finanzierung muss planbar und verlässlich sein, sie darf weder Arbeitgeber noch die Versicherten überfordern. Die richtige Mischung aus Solidarität und Eigenverantwortung macht’s. Diese Ziele sind im Koalitionsvertrag festgeschrieben. 2014 haben wir schon zwei Arzneimittelgesetze, das Finanzierungsgesetz und die erste Stufe der Pflegereform abgeschlossen. Das Versorgungsstärkungs- und das Präventionsgesetz liegen vor. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wollen wir insbesondere die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung weiter verbessern, Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung reduzieren und insgesamt die Wartezeit auf einen Facharzttermin auf vier Wochen begrenzen. Mit einem Innovationsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro werden wir innovative sektorü- bergreifende Versorgungsformen fördern und die Versorgungsforschung vorantreiben. Davon profitieren die Patienten, denn ihre Behandlung wird dadurch verbessert. Darüber hinaus stehen das E-Health-Gesetz und das Antikorruptionsgesetz auf der Agenda. Die Ergebnisse der Bund-LänderAG zur Krankenhausreform werden in Kürze vorliegen. Unser Ziel sind gute, gut erreichbare und sichere Krankenhäuser. In einer Qualitätsoffensive werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Angefangen mit der Neugründung eines eigenen Qualitätsinstituts und der Verbesserung von Qualitätsberichten werden wir auch über finanzielle Anreize dafür sorgen, dass sich gute Qualität für die Krankenhäuser lohnt. Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister arbeiten wir in einer hohen Taktzahl an der weiteren Verbesserung unseres Gesundheitswesens. Am Ende werden die Patienten eine bessere Qualität, mehr Transparenz und eine gesicherte Versorgung für ihre Beiträge bekommen. Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss Bereits im ersten Jahr dieser Legislaturperiode haben wir viele Neuerungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht – von der Abschaff ung der kleinen Kopfpauschale bei den Krankenkassenbeiträgen über die erste Stufe der Pflegereform bis hin zum Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes. Damit haben wir wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Vor allem im letztgenannten Gesetzesvorhaben werden wesentliche Verbesserung für die Zahn- und Mundgesundheit von Pflegebedürft igen und Menschen mit Behinderungen angepackt. Durch den neuen Paragraphen 22 a im Sozialgesetzbuch V haben Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Zusammen mit den seit Frühjahr möglichen Kooperationsverträgen zwischen Vertragszahnärzten und stationären Pflegeein- 18 DFZ 01 ∙ 2015 richtungen zur aufsuchenden Versorgung konnte damit eine Versorgungslücke geschlossen werden. Das zeigt auch, dass die Zahn- und Mundgesundheit in vielen Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung mitgedacht wird. Denn die Mundgesundheit hat nicht nur große Auswirkungen auf die Lebensqualität, sondern auch auf den allgemeinen Gesundheitszustand. Die Zahnärzteschaft hat mit ihren vorbildlichen Präventionsmaßnahmen vor allem in der Kariesbekämpfung viel erreicht. Eine neue Herausforderung kommt mit der erhöhten Zahl an Parodontalerkrankungen auf sie zu. Das Forum Zahnund Mundgesundheit, eine Initiative aus Wissenschaft, Fachverbänden, Politik und Wirtschaft, entwickelt dafür neue Konzepte und Lösungsstrategien, weshalb ich gerne für die SPD die Schirmherrschaft für das Forum übernommen habe. © Michael Kappeler / dpa politik Dr. Harald Terpe, Obmann von Bündnis90/Die Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestages Der großen Koalition fehlt die gemeinsame Vision, wie die Gesundheitsversorgung der Zukunft aussehen soll und wie diese solidarisch und demografiefest finanziert werden kann. Sie handelt nach dem Motto „Verwalten statt gestalten“. Es bleibt bei der ungerechten und unsinnigen Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bürokratische Scheinlösungen wie Terminservicestellen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die SPD entgegen ihres Wahlprogramms nicht für die Umwandlung von Kranken- und Pflegeversicherung in Bürgerversicherungen kämpft. Die gesetzlich Versicherten zahlen zukünftig alle Kostensteigerungen allein, da die Große Koalition in einer der ersten Amtshandlungen den Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben hat. Das Präventionsgesetz ist ein typisches Beispiel dafür, dass für Schwarz-Rot politische Prosa wichtiger ist als inhaltliche Substanz. Die Grundlagen für eine lebensweltbezogene und langfristig angelegte Prävention werden nicht gelegt. Bei der Umsetzung setzt die Koalition weiter ausschließlich auf die Kassen, statt Länder, Kommunen und die Menschen vor Ort mit einzubeziehen. Schwarz-Rot verpasst damit eine wichtige Chance, den Abbau ungleicher sozialer Gesundheitschancen voranzubringen. Der Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz lässt mutige Reformschritte vermissen. Er enthält kaum Impulse für eine stärkere, sektorübergreifende Versorgung, keine Schritte zu einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung. Die Diskussion um die nötige stärkere Regionalisierung der Versorgungssteuerung ist offenbar spurlos an der Koalition vorbeigegangen. Ob bei der Prävention oder in der Pflege, bei Krankenhäusern oder ambulanter Versorgung – überall scheint sich zu bewahrheiten: Große Koalition heißt k(l)eine Lösung. Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge. Sie darf nicht durch weitere unnötige Bürokratie und Ökonomisierung zulasten der Versicherten und der im Gesundheitswesen Tätigen beeinträchtigt werden. Harald Weinberg, Gesundheitspolitischer Sprecher der LINKEN Die gesundheitspolitische Bilanz im ersten Jahr der GroKo ist traurig. Traurig deswegen, weil die wichtigsten Entscheidungen weder Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten, noch für die Versicherten gebracht haben. Stattdessen wurden Partikularinteressen bedient. Gleich das erste Gesetz, das SGB-V-Änderungsgesetz brachte die Absenkung des Herstellerrabattes für die Arzneimittelhersteller von 16 auf 7 Prozent. Zugegeben: Schön inszeniert war es ja. Die Koalition sprach nie von einer Absenkung, sondern von einer Erhöhung von sechs Prozent auf sieben Prozent. Und die Pharmalobbyisten jaulten aufgrund dieser Erhöhung dann auch laut auf und beschworen mal wieder das Ende der Medikamentenversorgung in Deutschland. Also legte die Bundesregierung noch eins drauf und beendete den Bestandsmarktaufruf – zulasten der Medikamentensicherheit und auf Kosten der Beitragszahler. Das zweite große Gesetz, das FQWG, war dann zum Nutzen der Arbeitgeber. Die Höhe der Zusatzbeiträge, die die Versicher- ten ohne Arbeitgeberbeteiligung zahlen müssen, ist zukünft ig nicht mehr gesetzlich gedeckelt. Alle Kostensteigerungen zahlen die Versicherten alleine. Damit hat die Bundesregierung mit SPD-Beteiligung eine Regelung geschaffen, die das Kapital mehr schont und die Arbeit mehr belastet als die bisherigen, unter einem FDP-Minister erdachten Zusatzbeiträge mit irgendwann greifendem Sozialausgleich. Was wird kommen? Ein Präventionsgesetz, das zu kurz greift und nur Verhalten, nicht aber die Verhältnisse ändern will. Ein Versorgungsstärkungsgesetz, das den größten Konstruktionsfehler, die Sektorengrenzen, nicht überwindet. Das alles ist keine Politik, die von den Versicherten her gedacht ist. Die Folgen derartiger Politik, die Partikularinteressen über das Interesse der Versicherten stellt, finden Sie, verehrte Zahnärztinnen und Zahnärzte, ja auch täglich in Ihren Praxen: Wer nicht draufzahlen kann, bekommt die schlechtere Versorgung. Das würden wir gerne ändern, am liebsten mit Ihnen gemeinsam. 01 ∙ 2015 DFZ 19