Öffentliches Auftragswesen in Deutschland 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte durch Bundesgesetz geregelt. Auf Ebene der Bundesländer gibt es lediglich zusätzliche Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Anwendung unterhalb der Schwellenwerte regeln. Oberhalb der EU-Schwellenwerte basiert das Öffentliche Auftragswesen auf den folgenden gesetzlichen Regelungen: − − − − − Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Vergabeverordnung (VgV) Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Die VOL, VOB und VOF sind insbesondere für Bieter wichtig, da hier detaillierte Regeln für das Ausschreibungsprocedere dargelegt werden. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es unterhalb der Schwellenwerte? Das Öffentliche Auftragswesen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird vom Haushaltsrecht bestimmt. In der Regel bezieht sich das Haushaltsrecht auf die VOB und die VOL, so dass für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge eine einheitliche Gesetzgebung für Öffentliche Aufträge existiert. Die VOF ist hier aussen vor. Zusätzlich gibt es Bereiche, in denen keine spezifische Gesetzgebung für Vergabeverfahren angewendet wird. Z.B. im unterschwelligen Bereich sind Kommunen in Bayern nicht von der VOL betroffen, jedoch kommt die VOB zur Anwendung. Ferner wenden viele Körperschaften des öffentlichen Rechts für den unterschwelligen Bereich nicht die Gesetze zum Öffentlichen Auftragswesen an. Jedoch muss ein fairer Wettbewerb herrschen, auch in Bereichen, in denen keine spezifischen vergaberechtlichen Bestimmungen gelten und die lediglich unter das Haushaltsrecht fallen. Generell müssen Preise von verschiedenen Anbietern verglichen werden; danach wird der Zuschlag von der Vergabestelle erteilt. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten zusätzlich zum Haushaltsrecht und Vergaberecht einige spezifische Regelungen, wie z.B. eine Vergaberichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen, Vergaberichtlinien im Umweltbreich, etc. © Oktober 2006 Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) Orleansstraße 10 81669 Munich Germany phone: +49 89 5116475 1 Öffentliches Auftragswesen in Deutschland 2. Welche nationalen und regionalen Veröffentlichungsmedien gibt es für Öffentliche Ausschreibungen? Oberhalb der Schwellenwerte Ausschreibungen, die unter das europaweite Vergaberecht fallen, müssen in der TEDDatenbank veröffentlicht werden und erscheinen im Supplement S zum Amstblatt der Europäischen Gemeinschaften. Diese Ausschreibungen können auch über die ETISAusschreibungsplattform bezogen werden. Unterhalb der Schwellenwerte Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte sind Öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Ausschreibungen zu veröffentlichen. Hierbei darf der Auftraggeber entscheiden, welches Veröffentlichungsmedium er wählt. Aufrufe zum Wettbewerb, die eine beschränkte Ausschreibung oder ein Verhandlungsverfahren einleiten, werden ebenfalls veröffentlicht. Wenn der Öffentliche Auftraggeber sich entscheidet, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, kann er das Medium frei wählen. Die ETIS-Datenbank enthält einen grossen Teil der deutschen Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. 3. Welche Vergabeverfahren gibt es? Oberhalb der Schwellenwerte Alle europaweiten Vergabeverfahren werden im deutschen Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte genannt und erläutert. Hierbei können deutsche Öffentliche Auftraggeber wählen zwischen dem offenen Verfahren, dem nicht-offenen Verfahren, dem Verhandlungsverfahren und dem wettbewerblichen Dialog. Da der wettbewerbliche Dialog noch ein sehr neues Verfahren ist, wird er derzeit noch nicht sehr häufig angewendet. Unterhalb der Schwellenwerte Unterhalb der Schwellenwerte gibt es die gleichen Verfahren wie auf europäischer Ebene, nur unter anderen Namen. Die Öffentliche Ausschreibung korrespondiert mit dem offenen Verfahren, die beschränkte Ausschreibung steht für das nicht-offene Verfahren. Die freihändige Vergabe schließlich ist das Äquivalent zum Verhandlungsverfahren. Bei der beschränkten und der freihändigen Vergabe kann zur © Oktober 2006 Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) Orleansstraße 10 81669 Munich Germany phone: +49 89 5116475 2 Öffentliches Auftragswesen in Deutschland Erkundung des Marktes im Vorfeld ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Im unterschwelligen Bereich existiert der wettbewerbliche Dialog derzeit noch nicht. 4. Welche Fristen müssen beachtet werden? Welche Fristen gelten oberhalb der Schwellenwerte? Die Fristen, die oberhalb der EU-Schwellenwerte zu beachten sind, werden in den EURichtlinien zum Vergaberecht festgelegt. Welche Fristen gelten unterhalb der Schwellenwerte? Im unterschwelligen Bereich gibt es keine festgelegten Fristen. Die einzige Regelung, die es diesbezüglich gibt, ist das Kriterium ausreichender Fristen, die vom Auftraggeber festzulegen sind. In der Praxis sind die Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte kürzer als in europaweiten Verfahren. Tip: Zusätzlich zu den oben genannten Fristen können Vergabestellen Fristen zur Anforderung der Ausschreibungsunterlagen festlegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie nicht an einem Vergabeverfahren teilnehmen können, wenn Sie die Vergabeunterlagen nicht fristgemäß angefordert haben. Welche Eignungsnachweise können im Laufe eines Vergabeverfahrens gefordert werden? In Deutschland müssen Bieter die in den EU-Richtlinien zum Vergaberecht festgelegten Nachweise erbringen, sowohl für Ausschreibungen oberhalb als auch unterhalb der EUSchwellenwerte. Die Qualifikationskriterien, die anhand der geforderten Dokumente geprüft werden, sind in der VOL (Par. 7 und 7a), in der VOF (Par. 7) und in der VOB (Par. 8 und 8a) genannt. Zusätzlich können spezifische regional abhängige Nachweise verlangt werden. 5. Wer bekommt den Zuschlag? Welche Zuschlagskriterien gibt es? © Oktober 2006 Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) Orleansstraße 10 81669 Munich Germany phone: +49 89 5116475 3 Öffentliches Auftragswesen in Deutschland Welche Zuschlagskriterien werden oberhalb der Schwellenwerte herangezogen? Generell wird der Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot korrespondiert nicht zwangsläufig mit dem niedrigsten Preis. Das günstigste Angebot wird in der Regel auf der Grundlage von Preis, Qualität und verschiedenen Kriterien in Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand ermittelt. In Deutschland ist eine Gewichtung der Zuschlagskriterien obligatorisch, wenngleich dies nicht immer in der Ausschreibung bekannt gegeben wird. Zusätzlich werden die Bewerber entsprechend ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit, finanzieller Kriterien und Zuverlässigkeit geprüft. Ensprechend dem Prinzip des freien Wettbewerbs sollen so viele Bewerber wie möglich die Chance zur Angebotsabgabe haben. Alle Bieter (eingeschlossen auch Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern) müssen gleich behandelt werden. Das Vergaberecht verbietet es Öffentlichen Auftraggebern explizit, mit potentiellen Bietern zu verhandeln. Wenngleich Verhandlungen, die das Ziel verfolgen, Zweifel bzgl. des Angebots auszuräumen, zugelassen sind. Es ist nicht erlaubt, Zuschlagskriterien zu definieren, die in keinem Zusammenhang zum Vergaberecht stehen. Zusätzlich gibt es einige spezifische Bestimmungen, die bei der Selektion der Angebote berücksichtigt werden können, sowohl auf europäischer als auch auf regionaler Ebene. So ist es beispielsweise bei der Auftragsvergabe erlaubt, kleine und mittlere Unternehmen oder Freiberufler zu berücksichtigen. Generell sollen Ausschreibungen aufgrund der Berücksichtigung mittelständischer Interessen in Lose aufgeteilt werden. Wenn Aufträge vergeben werden, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, so wird festgelegt, welche umweltfreundlichen Aspekte von Bietern berücksichtigt werden sollen. Welche Zuschlagskritrien werden unterhalb der Schwellenwerte herangezogen? Unterhalb der Schwellenwerte ist das Prinzip zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Grunde das gleiche. Wenngleich zusätzliche Kriterien weit mehr Verwendung finden, z.B. im Falle von gleichen Ausschreibungen - eine Bevorzugung von Unternehmen, die Lehrstellen/Berufsausbildung anbieten oder im Lehrstellenverbundsystem sind (Kollektivvereinbarungen für Löhne und Gehälter). Diese Regelung gilt nich für ausländische Bieter. 6. Wo kann ich Beschwerden vorbringen? © Oktober 2006 Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) Orleansstraße 10 81669 Munich Germany phone: +49 89 5116475 4 Öffentliches Auftragswesen in Deutschland Für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte In Deutschland ist der Rechtsschutz oberhalb der EU-Schwellenwerte in zwei Schritten geregelt. Zuerst prüft die Vergabekammer (als Gericht in erster Instanz) das Vergabeverfahren, im zweiten Schritt verfasst das Beschwerdegericht (Gericht in zweiter Instanz) ein juristisches Gutachten. Bevor ein Beschwerdeverfahren vor der Vergabekammer eröffnet wird, müssen Unternehmen sich an die Vergabekammer wenden und eine Beschwerde vorbringen (Rüge). Die Rüge ist sehr wichtig und muss so schnell wie möglich vorgebracht werden, sobald ein Verstoss gegen das Vergaberecht in einem Vergabeverfahren offensichtlich wird. Nachdem die Beschwerde vorgebracht worden ist, handelt die Vergabekammer auf Antrag und trifft, nach einer mündlichen Anhörung, ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von 5 Wochen. Im Falle einer negativen Entscheidung ist es möglich, sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen an das Beschwerdegericht zu wenden. Das Beschwerdegericht kann eine Entscheidung der Vergabekammer umkehren. Es ist zu berücksichtigen, dass Beschwerdeverfahren mit Kosten verbunden sind. Die zuständige Vergabekammer, z.B. das Gericht erster Instanz, ist in jeder Ausschreibungsbekanntmachung im oberschwelligen Bereich genannt. Für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte Im Falle von Öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind Beschwerden nur vor den zuständigen Behörde möglich. Jedoch hat die Beschwerde in der Regel keine Konsequenzen für die ausschreibende Behörde; es kann als Verwaltungsvorgang angesehen werden. Zusätzlich kann eine Schadensersatzklage gestellt werden. © Oktober 2006 Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) Orleansstraße 10 81669 Munich Germany phone: +49 89 5116475 5