bebauungsplan nr. 53 ‚fischerhütte

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Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’
Begründung
STADT ILMENAU
BEBAUUNGSPLAN NR. 53 ‚FISCHERHÜTTE‘
BEGRÜNDUNG – VORENTWURF
1 PLANUNGSANLASS......................................................................................................... 1 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH .................................................................................. 2 3 STÄDTEBAULICHE EINORDUNG UND BESCHREIBUNG................................................... 2 4 AUSSAGEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN ................................................................ 6 5 ZIELE DER PLANUNG ...................................................................................................... 6 6 INHALTE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ........................................................... 7 6.1 NUTZUNGS- UND BEBAUUNGSSTRUKTUR ...........................................................................7 6.2 ERSCHLIESSUNG ..................................................................................................................10 6.3 NATUR UND UMWELT .........................................................................................................11 6.4 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN UND VERMERKE ........................15 7 STAND DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS, RECHTSFOLGEN ....................................16 8 HINWEISE ZUR PLANVERWIRKLICHUNG ......................................................................16 8.1 ZUR DRINGLICHEN BEACHTUNG BEI DER BAUAUSFÜHRUNG ...........................................16 8.2 WEITERE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN ZUR REALISIERUNG.........................................17 Hinweis zum Verfahren:
Die vorliegende Bebauungsplanänderung wird im ‚beschleunigten Verfahren’ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im ‚beschleunigten Verfahren’ von
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird.
1
PLANUNGSANLASS
Die Stadt Ilmenau beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ neu aufzustellen.
Die Aufwertung der Fischerhütte sowie der Ausbau des Standortes als internationaler Campus
und Begegnungszentrum in Verbindung mit studentischem Wohnanteil wird schon seit Längerem
angestrebt. Nun ergab sich die Möglichkeit, diesen Entwicklungsgedanken zu realisieren. Dabei
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen einem privatem Investor und der Technischen Universität
(TU) Ilmenau geplant.
Mit der vorliegenden Planung will die Stadt die städtebauliche Anpassung und Ordnung des
Gesamtbereiches gewährleisten und eine bauliche Neugestaltung des ehemaligen Gewerbestandortes mit universitären und universitätsnahen Einrichtungen herbeiführen. Deshalb hat der
Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
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Begründung
RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 53 wird
folgendermaßen begrenzt:
─
─
─
im Norden und Nordosten durch die Ilm
(Flurstück 1497/7) sowie im Bereich von
zwei öffentlichen Zufahrten durch die
Langewiesener Straße (1469/13),
im Süden und Südosten durch den ‚IlmRennsteig-Radweg‘ (Flurstück 1579/1),
im Westen durch die östliche Begrenzung
der Sportanlagen (1503/2).
Der räumliche Geltungsbereich umfasst im
Einzelnen in der Gemarkung Ilmenau Flur 18 die
Flurstücke 1478/5, 1478/6, 1478/7, 1478/9,
Auszug aus dem Stadtplan, entnommen von
1478/10, 1485/2 (Teilfläche), 1492, 1494/2, www.openstreetmap.de im November 2014
1494/3, 1494/5, 1494/8, 1494/9, 1497/1,
1497/2, 1497/3, 1497/7 (zwei Teilflächen),
1503/1.
Abweichend vom Aufstellungsbeschluss wurde, aus Gründen der Erschließbarkeit des Areals, der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flurstücke 1478/10 (Zuwegung von der Langewiesener Straße zur westlichen Brücke) und 1485/2 (Teilfläche östlich der Hauptzufahrt) erweitert.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt rund 3,0 ha. Die genaue räumliche Abgrenzung des
Bebauungsplanes ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1:1.000.
3
STÄDTEBAULICHE EINORDUNG UND BESCHREIBUNG
Lage und Stellenwert in der Stadt
Das Plangebiet liegt südlich der Ilm, unweit des Campus der TU Ilmenau. Das Gelände rund um
die Fischerhütte bietet nach Größe, Zuschnitt und Lage im städtischen und universitären Kontext
sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten und ein großes Nutzungspotenzial für universitätsnahe
Einrichtungen auch i.V.m. studentischem Wohnen auf der Fläche. Zu betonen sind, neben der
direkten Nähe zur Universität, die attraktive Örtlichkeit sowie die Nähe zum Bahnhof. Die Einrichtungen sind fußläufig erreichbar. Damit kann das Gebiet die von der Stadt, allgemein angestrebte Verbindung zwischen Campus und Stadtzentrum verstärken. Entsprechend besteht ein
hohes Interesse der Stadt Ilmenau, dieses Innenentwicklungspotenzial zu nutzen und damit zur
Stärkung und Stabilisierung des Standortes der TU Ilmenau beizutragen.
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Nutzung und Topografie
Das Gebiet untergliedert sich, nach seiner städtebaulichen Struktur, in drei Teile – vgl. die nachstehende Luftaufnahme.
In der Gebietsmitte befinden sich Baudenkmäler, bestehend aus dem Komplex der ehemaligen
Fischerhütte sowie des sog. Kontorhauses, welches heute teilweise durch Institutionen der TU
Ilmenau belegt ist. Beide Objekte bilden eine historische Funktionseinheit in diesem Bereich. Die
Bebauung im Westen des Plangebietes ist durch gewerbliche Nutzungen des ehemaligen ‚Glasmaschinenbaus‘ geprägt. Östlich der Hauptzufahrt befindet sich ein Verwaltungsgebäude. Im
Ostteil befindet sich weiterhin ein ehemaliger Betriebs-Kindergarten, der heute als Büro von
mehreren Firmen genutzt wird sowie ein Pegelhaus zur Wasserstandsmessung. Für Mitarbeiter
einer unmittelbar an das Gebiet angrenzenden Firma wurden Parkflächen hergestellt. Sie befinden sich in nördlicher Gebietsmitte im Vorbereich der Fischerhütte.
Luftaufnahme aus dem Jahr 2011 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs – Daten des Thüringer Landesvermessungsamtes.
Das Gelände ist weitgehend eben, es fällt minimal in Fließrichtung der Ilm. Nach Süden, im
Bereich des Baum- und Gehölzstreifens, steigt das Gelände leicht an. Die Ilm im Norden liegt in
einem Einschnitt unter dem Gelände.
Baustruktur
Die vorhandenen baulichen Strukturen sind heterogen. In der Gebietsmitte befindet sich die Fischerhütte mit mächtigem Satteldach und Dachreiter. Die Bebauung westlich der Fischerhütte
besteht aus gewerblichen Gebäuden, aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie haben
Flachdächer oder flach geneigte Satteldächer. Zugeordnet befindet sich eine mindergenutzte
Firmenfläche, die von einem angrenzenden Betrieb als Lagerfläche genutzt wird. Im Ostteil sind
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Verwaltungseinheiten mit Traufhöhen bis ca. 3 m anzutreffen sowie angehängten sogenannten
‚Finnhütten‘, charakterisiert durch spitze Satteldächer, die bis zum Boden reichen. Im Bereich der
Hauptgebietszufahrt befinden sich das zweigeschossige Kontorhaus sowie ein weiteres zweigeschossiges Verwaltungsgebäude und zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss.
Gewerbliche Gebäude mit Blick nach Osten in
Richtung Fischerhütte (eigene Aufnahme, Oktober
2014)
Blick auf die Fischerhütte mit Anbau. Im Hintergrund
befindet sich das Wohngebiet ‚Stollen‘ (eigene Aufnahme, Juli 2014)
Verkehrliche Verhältnisse
Auf örtlicher Ebene ist das Plangebiet durch die Langewiesener Straße (L 1140) direkt an das
Hauptstraßennetz angeschlossen. Für den Innenbereich besteht die Erreichbarkeit über eine Ilmbrücke in Gebietsmitte (Hauptzufahrt) sowie einer weiteren Ilmbrücke im Westen. Am südlichen
Gebietsrand, erreichbar durch einen Fuß- und Radweg, tangiert der Ilm-Rennsteig-Radweg das
Plangebiet. Er ist örtlich und überörtlich hervorragend vernetzt. Angebote des öffentlichen Verkehrs sind mit dem Bahnhof in kurzer Entfernung verfügbar.
Naturräumliche Wertigkeit, zulässiger Eingriff in Natur und Landschaft
Das Plangebiet wird im Norden tangiert durch den Flusslauf der Ilm. Der westliche Teil des
Flusslaufes ist charakterisiert durch einen uferbegleitenden Bewuchs mit Sträuchern sowie dichten Gehölzen der Arten Weide, Esche und Ahorn. Im östlichen Teil wird der Flusslauf durch eine
Ufermauer definiert. Auf deren Krone befindet sich eine Baumreihe aus Eichen und Birken.
In Gebietsmitte stehen drei großgewachsene Koniferen. Der übrige Zentralbereich ist durch die
bestehende Bebauung (Fischerhütte sowie Parkflächen) stark versiegelt. Hier sind nur vereinzelt
Grünstrukturen in Form von Einzelbäumen vorhanden.
Im Westteil befindet sich auf einer ehemalig versiegelten Fläche eine Grünfläche, die regelmäßig zurückgeschnitten wird, sodass hier keine größeren Grünbestände in Form von Sträuchern
anzutreffen sind. Auf dem Areal befindet sich ein Einzelbaum (Birke) und drei Kastanien, die am
Rand der Fläche stehen sowie eine angefangene Baumreihe entlang des Fuß- und Radweges.
Im Osten zeigen die rückwärtigen Bereiche der Bebauung eine Rasenfläche, die mit Tannen sowie vereinzelt auch mit Erlen überstellt ist.
Das Plangebiet wird im Süden durch einen dichten, ca. 5 bis 10 m breiten Strauch- und Gehölzstreifen begrenzt. Dahinter verläuft der Ilm-Rennsteig-Radweg. Die Vegetation besteht u.a. aus
Birken, Ahorn, Eschen, Tannen und ist darüber hinaus mit Gehölzen, wie bspw. Holunder und
Himbeere, bewachsen.
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Generell ist das Planungsgebiet als ehemaliger Gewerbestandort fast vollständig anthropogen
überprägt. Die Wertigkeit des Geltungsbereichs für den Naturhaushalt ist - abgesehen von dem
Gehölzstreifen entlang der Ilm und des Ilm-Radweges - in seinem jetzigen Zustand summarisch
als gering einzustufen.
Blick nach Nordosten in Richtung Ilm mit begleitender Baumreihe (eigene Aufnahme, Juli 2014)
Blick nach Westen, im rückwärtigen Bereich der Finnenhütten (eigene Aufnahme, Oktober 2014)
Technische Erschließung
Ver- und Entsorgungsmedien sind in der Langewiesener Straße vorhanden. Von einer ausreichenden Erschließungsleistung, auch für die noch freien Flächen, wird zunächst ausgegangen.
Die Ableitung des Niederschlagswassers hat sich in den letzten Jahren als wiederholt schwierig
erwiesen und wird daher im weiteren Verfahren zu prüfen sein.
Entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft eine Heiztrasse.
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AUSSAGEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN
Der Flächennutzungsplan der Stadt
Ilmenau
befindet
sich
im
Aufstellungsverfahren. Die Auslegung
des Entwurfs hat stattgefunden.
Zum zweiten Entwurf soll das Plangebiet
als Sondergebiet (SO) mit dem Zusatz
'universitätsnah' dargestellt werden.
Das nördlich an den Geltungsbereich
angrenzende Areal der Ilm ist begleitend zur Ilm bandartig als ein ‚Grünverbundraum‘ ausgewiesen. Das Plangebiet selbst wird teilweise überlagert
durch die Kennzeichnungen ‚Subrosionsgefährdung’. Es liegt vollständig in
einem ‚bergschadengefährdeten GeAuszug aus dem 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan der Stadt
biet‘. Ein Großteil des Areals ist als ein Ilmenau, Stand Oktober 2014, mit Kennzeichnung des
vorläufig gesichertes Überschwem- Geltungsbereichs
mungsgebiet vermerkt. Weiterhin befindet sich das gesamte Areal innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgbietes ‚Langewiesener Straße‘ (violette Umgrenzung).
Mit seinen Festsetzungen stimmt der Vorentwurf des Bebauungsplans bis auf maßstabsbedingte
Unschärfen mit dem aktuellen Planungsstand des Flächennutzungsplans überein. Im Ergebnis ist
zu erwarten, dass die Bebauungsplanänderung aus dem vorbereitenden Bauleitplan entwickelt
sein wird und künftig § 8 Abs. 2 BauGB entspricht.
Wegen des noch laufenden Verfahrens zur Erstaufstellung des Flächennutzungsplans ergibt sich
formal die Notwendigkeit einer ‚vorzeitigen‘ Bebauungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 4
BauGB. Inhaltlich liegen die dringlichen Gründe insbesondere in der Notwendigkeit, den bestehenden Plan in Hinblick auf die anstehende Bebauung im Kontext der TU Ilmenau und als Beitrag zu deren Entwicklung zeitnah aufzustellen.
Die Aufwertung der Fischerhütte und ein Ausbau des Standortes als internationales Studien- und
Begegnungszentrum mit kulturellem Angebot der Fischerhütte stellt eine, unter städtebaulichen
Gesichtspunkten, sinnvolle Entwicklung der Fläche dar. Die Stadt möchte diesen Planungsgedanken mit dem vorliegenden Bebauungsplan unterstützen und steuern. Eine Fehlentwicklung
durch den vorzeitigen Bebauungsplan ist auszuschließen.
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ZIELE DER PLANUNG
Das vorliegende Plangebiet wird wesentlich geprägt durch die Wechselwirkung zur Technischen
Universität Ilmenau und deren Umfeld bis hin zum Technologie- und Gründerzentrum. Die daraus resultierenden Standortqualitäten werden durch die Möglichkeit unterstützt, innerhalb des
Gebietes größere Flächen baulich zu entwickeln. Im westlichen Teil des Gebietes ist eine Campus-Ergänzung für die Technische Universität mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung und Betreuung ausländischer Studenten sowie für Veranstaltungen vorgesehen. Beabsichtigt ist die Entwicklung der Universität zu drei miteinander vernetzten Standorten: Dem Campus am Ehren-
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berg, dem Stadtcampus sowie dem neuen Ergänzungsstandort des ‚Internationalen Campus
Ilmenau‘ (Fischerhütte). Alternative Flächen direkt angrenzend an die bestehenden universitären
Anlagen sind aufgrund gegebener Restriktionen und bereits geplanter standortgebundenen Erweiterungsabsichten nicht zu generieren.
In städtebaulicher Hinsicht handelt es um eine wünschenswerte Nachverdichtung und Aufwertung einer mindergenutzten Fläche im Innenbereich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Ilmenau weiterhin die Ziele, gemäß
§ 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem
Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu
beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen
zu entwickeln.
6
INHALTE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Geplant ist der Ausbau des Standortes als ‚Internationalen Campus Ilmenau‘.
Das vorgelegte Investorenkonzept sieht für den westlichen Planbereich studentisches Wohnen
i.V.m. untergeordneten Serviceeinrichtungen für den Standort vor. Die verkehrliche Erschließung
soll über die beiden Ilmbrücken von der Langewiesener Straße aus erfolgen. Im östlichen Teil
des Plangebietes ist die Errichtung von ‚Lehrwerkstätten‘ für Studenten geplant.
Das Gebäude der Fischerhütte selbst soll als kulturelles Begegnungs- und Veranstaltungszentrum
in dieses Konzept mit eingebunden werden.
6.1
NUTZUNGS- UND BEBAUUNGSSTRUKTUR
Art der baulichen Nutzung
Gemäß den formulierten Planungszielen sollen auf dem bisher überwiegend gewerblich genutzten Areal im künftigen Sondergebiet ein internationaler Campus mit Lehr- und Weiterbildungsangebot und sonstigen universitären Einrichtungen sowie zugeordnetem studentischem Wohnanteil entstehen. Beabsichtigt ist, das historische Gebäude der Fischerhütte als kulturelles Veranstaltungszentrum zu aktivieren und so auch dessen langfristige Erhaltung zu sichern. Der Geltungsbereich wird daher bauplanungsrechtlich als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung ‚universitätsnah‘ ausgewiesen. Dieser
Gebietstyp ermöglicht die beschriebene Nutzungsstruktur auf der Fläche und ist auf die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse im Umfeld der Universität ausgerichtet. Das Plangebiet soll
demnach, seiner Zweckbestimmung folgend, vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen,
die zur Erfüllung der wissenschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufgaben der Technischen Universität beitragen, dienen.
Ausnahmsweise werden Verkaufsräume für Warensortimente innerhalb der allgemein zulässigen
Vorhaben, sowie Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, jeweils soweit sie der
Versorgung der Technischen Universität oder des Gebietes dienen, zugelassen.
Die Festsetzung ermöglicht die untergeordnete Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen für
den kurz- bis mittelfristigen Bedarf im Gebiet. Eine Begrenzung der Flächengrößen resultiert daraus, dass das Areal selbst kein Nahversorgungsschwerpunkt darstellt und so nachteilige Auswir-
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kungen auf Versorgungseinrichtungen im näheren Umfeld des Plangebietes ausgeschlossen
werden sollen.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Traufhöhe
(TH) der Gebäude vorgegeben. Daneben sind Gebäudehöhen (GH) als Obergrenzen fixiert.
Zulässige Grundfläche
Die Grundflächenzahl wird unterhalb der Höchstwerte der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in
§ 17 mit 0,6 festgesetzt. Hinzu kommt die in § 19 Abs.4 BauNVO vorgesehene Überschreitung
um 50 % durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird. Eine Überschreitung ist höchstens jedoch
bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 zulässig.
Aufgrund der räumlichen Nähe zur Universität und der angestrebten Nachverdichtung wird diese
Festsetzung als standortverträglich eingestuft. Die Baudichte lehnt sich dabei an die bestehende
Umgebungsbebauung an, eine aufgelockerte Bauweise wird präferiert.
Höhe baulicher Anlagen
Die grundsätzliche Steuerung hierzu erfolgt zunächst über die Traufhöhe sowie ergänzend über
die Gebäudehöhe.
Im SO 1 ist die Errichtung eines studentischen Wohnstandortes innerhalb des ‚Internationalen
Campus Ilmenau‘ beabsichtigt. Da das Vorhaben bis zu sechs Geschosse vorsieht, ist es aus
städtebaulicher Sicht erforderlich, eine Begrenzung der Gebäudehöhe vorzugeben. Damit wird
dem Vorhaben ein ausreichender Gestaltungsspielraum gegeben und zugleich die städtebauliche Ordnung im Gebiet gewahrt. Im Zuge einer sinnvollen Nachverdichtung im Innenbereich
sowie der direkten Nähe zum Baugebiet ‚Am Stollen‘, mit ähnlichen Höhenentwicklungen, wird
die Festsetzung als angemessen angesehen. Gerade auch im Hinblick auf die Nachbarschaft zur
Fischerhütte sind zu mächtige Bauhöhen zu vermeiden.
In Gebietsmitte (SO 2a) geht es vorrangig um die Sicherung der beiden historischen Baudenkmäler der Fischerhütte und des Kontorhauses. Leitgedanke ist es, die Fischerhütte auch weiterhin
als weitestgehend freigestellte Dominante im Gebiet zu wahren. Daher wird im SO 2b eine
Traufhöhe von 6,5 m sowie eine abschließende Gebäudehöhe von 11 m festgesetzt.
Im Osten des Plangebietes (SO 3) ist die Errichtung größerer hallenartiger Werkstattkomplexe
geplant. Um diesem Vorhaben einen, auch städtebaulich, vertretbaren Rahmen zu ermöglichen,
wird für diesen Bereich eine Traufhöhe von 10 m festgesetzt. Die Vorgabe zielt auf eine mäßig
verdichtete Bebauung. Aufgrund der Lage und der Maßstäblichkeit des SO 3 sowie der Nachbarschaft zur Fischerhütte erscheint diese Höhe als vertretbar. Konflikte zu umgebenden Nutzungen sind nicht zu erwarten. Von der bestehenden Bebauung wird mit der Lage der überbaubaren
Flächen ein hinreichender Abstand gewährleistet.
Im Plangebiet sind die Erschließungsanlagen, die als Bezugsmaßstab für die Höhenfestsetzungen
dienen, noch nicht hergestellt. Zur Festlegung einer städtebaulich verträglichen Traufhöhe werden deshalb absolute Werte in Meter über Normalnull verwendet. Die Herleitung ergibt sich
vorläufig als Abschätzung aus den Geländeverhältnissen, der absehbaren Konzeption und der
Höhenlage der künftigen Verkehrsflächen. Im weiteren Verlauf der Planung werden hierzu weitere Präzisierungen erforderlich.
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Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung baulicher Anlagen
Für die neu zu bebauenden Flächen wird gemäß dem angestrebten Konzept eine offene Bauweise vorgegeben. Die enthaltene Längenbegrenzung bis 50 m entspricht der Maßstäblichkeit
der vorgesehenen Gebietsentwicklung.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Lage der Baugrenzen definiert. Insgesamt wird das Ziel verfolgt, zwischen öffentlicher Straße und überbaubarer Fläche im vorderen
Grundstücksteil sowie zwischen überbaubarer Fläche und abschließender öffentlicher Grünfläche im rückwärtigen Grundstücksteil einen Abstand von 3 m von Bebauung freizuhalten. Die
Baufenster stellen dabei überwiegend die größtmöglich überbaubare Fläche, die unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 3 m (gemäß Thüringer Bauordnung) zu den Grundstücksgrenzen möglich ist, dar. Unter Beachtung der sonstigen Festsetzungen ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche eine freie Anordnung der Nutzungen auf dem Grundstück möglich.
Unterbringung des ruhenden Verkehrs
Grundsätzlich wird auf die Verpflichtung der privaten Bauherren verwiesen, gemäß Bauordnung
den Stellplatzbedarf auf den eigenen Grundstücken abzudecken.
Eingeordnet in das bauliche Konzept, werden im westlichen Bereich des Plangebietes (SO 1)
Stellplätze entlang der Straßenflächen zur Ilm hin festgesetzt. Die Anordnung der Parkflächen
zum Gewässer, ermöglicht dabei eine deutlich von der Ilm abgerückte Bebauung. Somit kann
ein ausreichend großer Abstand der Bebauung zum Fluss gewährleistet werden.
Für die Parkflächen einer angrenzenden Firma im Bereich SO 2a, die durch die vorliegende Bebauungsplanung wegfallen, wird ein Ersatz im Bereich SO 2a geschaffen.
Städtebauliche Gestaltung
Neben grundsätzlichen, auch gestaltbeeinflussenden Entscheidungen wie Lage der Baufenster
und zulässige Bauhöhen werden örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen gemäß Thüringer Bauordnung (ThürBO) formuliert.
Ziel der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ist es, städtebauliche Qualitäten zu erhalten und
in positiver Weise auf die Gestaltung der künftigen baulichen Anlagen Einfluss zu nehmen. Die
Gestaltungsregelungen gewährleisten eine sinnvolle Begrenzung des Formen– und Materialkanons.
Die gestaltwirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans erstrecken sich im Wesentlichen auf
die Formgebung baulicher Anlagen, den Einsatz von Werbeanlagen sowie die Gestaltung der
unbebauten Grundstücksflächen. Die für die Dacheindeckung zulässigen Materialien orientieren
sich am historischen Erscheinungsbild mit Ziegeln und matten Verblechungen. Bei der
Farbgebung sind zunächst traditionelle Töne im roten bis rotbraunen Spektrum sowie, zusätzlich,
grau bis anthrazit und schwarz zulässig. Besondere Spannungen werden wegen der gedeckten
Farbgebung nicht erwartet. Glanzeffekte werden generell ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Fassaden- und Wandgestaltung sind diejenigen Materialien ausgeschlossen, die
zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Stadtbildes führen können und den gestalterischen
Zielsetzungen für das Plangebiet deutlich entgegengerichtet sind. Zur Farbgebung werden solche Wirkungen gemäß grundsätzlicher Überlegungen der Stadt für grelle und besonders kontrastreiche Farbtöne befürchtet. Entsprechend werden Reinweiß, Schwarz ohne Beimischungen
sowie Leuchtfarben ausgeschlossen.
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Durch die Festsetzungen zu Einfriedungen, Abgrenzungen und deren Gestaltung soll ein ‘Einmauern’ der Grundstücksflächen vermieden sowie die Durchgrünung des Gebietes unterstützt
werden. Einfriedungsverbote in den Vorzonen von Gebäuden sowie in einem Bereich der Uferzone der Ilm gewährleisten zusätzliche Freihaltebereiche zum Fluss hin.
In Bezug auf Werbeanlagen wurden Festsetzungen mit der Zielsetzung formuliert, die diesbezüglichen Bestimmungen in der Stadt Ilmenau für gleichartige städtebauliche Situationen zu harmonisieren und soweit nötig, auf den Standort abzustimmen. Grundsätzlich soll mit den Regelungen
den berechtigten Wünschen von Unternehmen nach Werbung und Standortkennzeichnung sowie
den Bedürfnissen von Besuchern nach Orientierung Rechnung getragen werden. Gleichzeitig
soll eine Überfrachtung des öffentlichen Raums und der Lebensumgebung mit einer Vielzahl von
Informationselementen und damit eine Verunstaltung bis hin zur Entstehung städtebaulicher
Missstände vermieden werden.
6.2
ERSCHLIESSUNG
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung ist über die vorhandenen Straßen gewährleistet. Die Anbindung
des Plangebietes ist auch in Bezug auf den überörtlichen Verkehr günstig.
Die Zufahrt erfolgt über die zwei Ilm-Brücken, in Gebietsmitte (Hauptzufahrt) sowie im Westen,
die beide von der Langewiesener Straße her angebunden werden. Im Zuge einer optimalen Gebietserschließung soll im laufenden Verfahren die Hauptzufahrt verbreitert werden, um Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Die Anbindung in Richtung Innenstadt und an leistungsfähige
Straßen kann so direkt geschaffen werden. In Gebietsmitte befindet sich eine weitere Brücke, die
die Parkflächen einer ansässigen Firma direkt anbindet. Sie soll zu diesem Nutzungszweck erhalten bleiben.
Das gewählte interne Verkehrssystem betont den Quartierscharakter. Die Verkehrswege nach
Westen und nach Osten bilden die Hauptachsen der Erschließung. Sie sind mit einer Regelbreite
von 7 m vorgesehen und sollen als öffentliche Straßenfläche ausgebaut werden.
Die Belange des nicht-motorisierten Verkehrs werden prinzipiell bereits durch die günstige Lage
in der Stadt gefördert. Der örtlich und überörtlich sehr gut verknüpfte Ilm-Rennsteig-Radweg, der
südlich des Gebietes verläuft, bietet attraktive Verbindungen. Im Gebietsinneren können die verkehrsberuhigten Flächen den Fußgänger- und Radfahrerverkehr aufnehmen. Durch den Fußund Radweg im Westen sowie einem Wegerecht für Fußgänger und Fahrräder in Gebietsmitte
wird weiterhin eine gute Durchlässigkeit zum Ilm-Rennsteig-Radweg und dem südlich angrenzenden Wohngebiet ‚Am Stollen‘ hergestellt. Das Gebiet bleibt zugänglich und bildet nach außen hin keine abgeschlossene Einheit.
Am östlichen Gebietsrand befindet sich eine Pegelmessbrücke. Sie ist nicht für den Fuß- und
Radverkehr freigegeben und kann daher zurzeit nicht genutzt werden. Im weiteren Verfahren ist
zu prüfen, ob die Brücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet werden kann.
Technische Erschließung
Die einschlägigen Ver- und Entsorgungsmedien sind in der Langewiesener Straße vorhanden.
Von einer ausreichenden Erschließungsleistung, auch für die noch freien Flächen, wird bis auf
Weiteres ausgegangen. Die Ableitung des Niederschlagswassers hat sich in den letzten Jahren
als wiederholt schwierig erwiesen und wird daher im weiteren Verfahren zu prüfen sein.
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NATUR UND UMWELT
6.3.1
Grünordnungsplanung und Bilanzierung des Eingriffs
Begründung
Grünordnerisches Konzept
Wesentliche Aufgabe der grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan ist die Durchgrünung des Geltungsbereiches. In der vorliegenden Planung werden folgende Ansätze verfolgt:
─
Erhaltung und Entwicklung des gewässerbegleitenden Saumes der Ilm,
─
Gebietsinterne Gliederung der Bauflächen durch Grünstrukturen einschließlich Baumreihen,
─
Erhaltung der markanten Bäume im Gebiet,
─
Erhaltung des Strauch- und Gehölzstreifens entlang des südlichen Gebietsrandes,
─
Minimierung der Bodenversiegelung und Verbesserung der kleinklimatischen Situation.
Die festgesetzten Grünflächen werden überlagert durch Festsetzungen zur Anpflanzung von
Bäumen und Sträuchern. Die zugehörigen Pflanzbestimmungen sind gemäß ihrer jeweiligen
Funktion unterschieden. Im Plangebiet wird darüber hinaus die Anlage nicht überbaubarer und
für betriebliche Zwecke genutzten Freiflächen vorgeschrieben.
Zur gebietsinternen Gliederung ist ein Gehölzstreifen vorgesehen. Er ist für die städtebauliche
Situation wertgebend und soll eine eindeutige Trennung zwischen dem Baudenkmal der Fischerhütte und dem Wohnbereich des ‚Internationalen Campus Ilmenau‘ herbeiführen. Die entsprechende Pflanzbestimmung soll mit der Dichtevorgabe eine einheitliche Begrünung mit einem
Mindestanteil an Gehölzen sicherstellen.
Hinsichtlich der Begrünung der Stellplatzanlagen wird die Überstellung der Stellplätze mit standortgerechten Bäumen bestimmt. Damit wird negativen Auswirkungen für das Kleinklima und den
Boden entgegen gewirkt.
Die grünbezogenen Festsetzungen dienen auch dem Ausgleich der im Gebiet verursachten Eingriffe in Boden, Natur- und Landschaft.
Betrachtungen zum Eingriff
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB beinhaltet die Befreiung vom Ausgleichserfordernis. Der vorliegende Bebauungsplan der Innenentwicklung erfüllt die dafür notwendigen Voraussetzungen.
Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung für Bebauungspläne der Innenentwicklung sollen die Naturschutzbelange hier jedoch im Rahmen der Abwägung aller Belange und
auch im Hinblick auf die Ortsgestaltung gewürdigt werden. Dafür werden in diesem Bebauungsplan der naturschutzfachliche Eingriff und dessen Intensität im weiteren Planverfahren überschlägig ermittelt und dokumentiert. Darauf aufbauend werden ggf. verhältnismäßige Maßnahmen zur gestalterischen Begrünung des Gebiets und zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange im Rahmen der Gesamtabwägung festgesetzt.
Der faktische Zustand des Gebietes wird unter dem Titel ‚Naturräumliche Wertigkeit, zulässiger
Eingriff in Natur und Landschaft‘ ab Seite 4 beschrieben.
Ortsfeste Pflanzbindungen
Im Plangebiet werden in drei Bereichen Bepflanzungs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen räumlich fixiert vorgegeben:
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─
im Norden entlang der Ilm,
─
im Süden in Nachbarschaft zum Ilm-Rennsteig-Radweg,
─
in der Gebietsmitte zwischen Fischerhütte und Wohnbereich des ‚Internationalen Campus
Ilmenau‘ (Gehölzstreifen)
In zwei Fällen wird
tung - angeknüpft.
an
vorhandene
Grünstrukturen
– mit
unterschiedlicher
Bedeu-
Nördlich anschließend an das Plangebiet befindet sich in Tieflage der Flusslauf der Ilm. Sie wird
in Ilmenau über weite Strecken von Großbäumen begleitet, die eine markante und stadtbildprägende Kulisse darstellen. Bereits die Flächennutzungsplanung nimmt diese Qualität auf und sieht
hier einen ‚Grünverbundraum‘ vor. Diese Strukturen liegen überwiegend außerhalb des hier
überplanten Geltungsbereichs, teilweise aber auch innerhalb. Der vorhandene durchgängige
Baum- und Gehölzbestand soll gesichert werden. Hierauf ziehen die Erhaltungsfestsetzungen zu
Einzelbäumen ab. Als Unterstützung und als Übergang zum Baugebiet ist ein Puffer- und Ergänzungsbereich aus Bäumen und Sträuchern vorgesehen.
Da sich das Plangebiet in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ilm befindet, sind wasserbauliche Maßnahmen im näheren Umfeld des Gewässers vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit sich diese auf die Pflanzbindungen auswirken.
Im Süden besteht der planerische Anspruch einer Außenrandbegrünung, auch als räumliche Abgrenzung zum Ilm-Rennsteig-Radweg und Wohngebiet ‚Am Stollen‘. Dieser schlägt sich in den
Erhaltungsfestsetzungen zur Gebietsrandeingrünung in diesem Bereich nieder.
Sonstige Bestimmungen zur Bepflanzungen
Die weiteren Festsetzungen zur Grünordnung dienen der inneren Durchgrünung des Plangebietes und zur gestalterischen Aufwertung. Insbesondere werden Vorgaben zur Bepflanzung der
nicht bebaubaren Flächen mit Bäumen und Sträuchern gemacht.
Stellplatzanlagen sind ab vier Stellplätzen mit Bäumen zu überstellen. Damit werden vielfältige
positive Effekte wie eine verminderte Aufheizung, die Bindung von Staub wie auch optische
Gliederung erreicht.
Die Dachbegrünung auf Flachdächern und flach geneigten Dächern dient sowohl der ökologischen Aufwertung – z. B. kleinklimatische Effekte und Verminderung des Niederschlagsabflusses
– wie auch der Gestaltung. Letztere hat Bedeutung, da die Dachflächen vom Stollen her aufgrund der dortigen hohen Gebäude und der erhöhten Lage des Gebietes einsehbar sind.
6.3.2
Schallschutz
Zu betrachtende Belastungen des Plangebietes entstehen durch den Verkehrslärm der Langewiesener Straße, die das Plangebiet im Norden tangiert. Um die Auswirkungen der Geräuschemissionen auf das Gebiet zu bewerten, wurde die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt und
Geologie (TLUG) im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 21 orientierend eingesehen.
Für den Westen des Plangebiets (SO 1) wird die Störempfindlichkeit eines Mischgebietes bestimmt. Hier ist eine Mischung aus Dienstleistungseinrichtungen sowie Wohnnutzungen geplant.
Durch einen ausreichenden Abstand zur Langewiesener Straße ist in diesem Bereich keine we-
1
Fundstelle: Landesanstalt für Umwelt und Geologie http://212.223.138.154/tlug_laermsehensl/, Zugriff im
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Begründung
sentliche Schalleinwirkung durch die Straße festzustellen. Die straßenbegleitende Bebauung an
diesem Straßenabschnitt wirkt zusätzlich abschirmend auf die dahinter liegende Baufläche.
Für die Teilgebiete SO 2a und SO 2b sowie SO 3 wird die Störempfindlichkeit eines Gewerbegebietes gesehen. In Gebietsmitte bestehen gemeinschaftliche Einrichtungen (Fischerhütte) sowie
Verwaltungseinheiten der TU Ilmenau (Kontorhaus). Im Osten (SO 3) ist die Errichtung von
Lehrwerkstätten vorgesehen. Von einer direkten Schallabstrahlung durch die Langewiesener
Straße ist, im SO 2a, das Kontorhaus im Bereich der Gebietseinfahrt von erhöhten Pegeln berührt. Es befindet sich in direkter Lage zur Straße ohne Abschirmung durch Randbebauung. Der
Osten des Plangebietes (SO 3) ist ebenfalls hauptsächlich in vorderen Bereichen durch eine erhöhte Schalleinwirkung belastet. Im Teilgebiet SO 2b sind keine Schallbelastungen festzustellen.
Aus der Lärmkartierung ergeben sich Anhaltspunkte, dass eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1 nicht ausgeschlossen werden können.
Gemäß DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau‘ sind ggf. über passive Schutzmaßnahmen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen.
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6.3.3
Begründung
Sonstige Umweltbelange
Hochwasserrisiken
Das Plangebiet befindet sich in einem
durch das Thüringer Landesverwaltungsamt vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet.
Ausweislich der nebenstehenden Karte
ist, bei einem hundertjährigem Hochwasser (HQ 100), eine Überflutung eines Großteils des Geltungsbereichs zu
befürchten.
Da nach dem Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) auch vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete besonderen Anforderungen und Vorschriften unterliegen, ist der Aspekt der Hochwasserge- Thüringer Landesverwaltungsamt: Vorläufig gesichertes
fährdung im Rahmen der Abwägung Überschwemmungsgebiet, Überschwemmungsbereiche HQ 100
herausgehoben zu behandeln.
der
Ilm
(Auszug),
entnommen
von
http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/umwelt/wasserwirtschaft_ein
In wasserrechtlicher Hinsicht wird keine s/ueberschwemmungsgebiete/, im November 2014
erstmalige Ausweisung von Flächen gesehen, die vorher noch keine festgesetzten oder faktischen Baugebiete gewesen wären. Nach
den derzeit bekannten Planungsansätzen sind keine Nachverdichtungen des Baugebietes absehbar, die wesentlich wären und deshalb zu hochwasserschutzrelevanten zusätzlichen Flächenversiegelungen führen würden.
Festzuhalten ist dabei, dass der künftigen Nutzung der Fläche ‚Fischerhütte‘ ein außerordentlich
hohes Gewicht zukommt: In diesem Areal ist eine Campus-Ergänzung für die Technische Universität mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung und Betreuung ausländischer Studenten sowie
für Veranstaltungen vorgesehen. Alternative Standorte direkt angrenzend an die bestehenden
universitären Anlagen sind aufgrund gegebener Restriktionen und bereits geplanter anderer Erweiterungsprojekte nicht gegeben. Um dennoch im unmittelbaren Umfeld der Hochschule Neubauten für das internationale Zentrum zu errichten, stellt sich diese Fläche als hervorragend geeignet dar. Zentral ist dabei auch die integrierte Inwertsetzung und langfristige Sicherung des
Baudenkmals der ‚Fischerhütte‘.
Aufgrund des geschildeten herausragenden Stellenwerts soll die Entwicklung des fraglichen Bereichs weiterhin angestrebt werden. Zur angemessenen Beachtung des Hochwasserschutzes befinden sich derzeit wasserbauliche Maßnahmen in der Prüfung. Eventuell kann dadurch die
Überflutungsgefahr komplett beseitigt werden. Sofern dann noch ein Konflikt mit dem vorläufig
gesicherten Überschwemmungsgebiet bestehen sollte, wäre ggf. eine Ausnahme nach § 78
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Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz anzustreben. Zur Erfüllung der dortigen Kriterien werden berechtigte Chancen gesehen.
Ggf. sind parallel zum Bebauungsplanverfahren geeignete wasserrechtliche Verfahren durchzuführen.
Bodenverunreinigungen
Im Osten des Plangebietes befindet sich eine Altablagerung. Es handelt sich um eine Teergrube
aus der Glasproduktion, die, nach Aussagen der Unteren Bodenschutzbehörde des Ilm-Kreises,
zwischenzeitlich zugemauert wurde. Der Standort ist im Thüringer Altlasteninformationssystem
(THALIS) enthalten.
Zur Altlastenthematik hat bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung, in Abstimmung mit der
Bodenschutzbehörde, eine Beurteilung altlastenverdächtiger Flächen sowie deren Kategorisierung stattgefunden. Dabei kam es auch bei der vorliegenden Fläche zu einer überschlägigen
Gefährdungsabschätzung des Standortes mit dem Ergebnis, dass der Boden dieses Bereiches
zwar mit umweltgefährdeten Stoffen belastet ist, jedoch nicht erheblich. Die Altablagerung wurde
als ‚Hinweis‘ in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Entsprechend soll auch hier von einer
Kennzeichnung abgesehen werden.
6.4
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN UND VERMERKE
Kennzeichnung von Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen
äußere Einwirkungen erforderlich sind
Das Plangebiet befindet sich in einem größeren Bereich in Ilmenau, in dem eine grundsätzliche
Subrosionsgefährdung besteht. Nach Auskunft der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) im Rahmen der Flächennutzungsplanung können nach den geologischen Verhältnissen in Ilmenau - Ausstrich des Zechsteins und des überlagernden, nördlich anschließenden Unteren Buntsandsteins - Erdfälle oder Erdsenken nicht ausgeschlossen werden. Für Bauwerke bestehen deshalb aufgrund subterraner Auslaugungsprozesse „differenzierte Standsicherheitsrisiken“. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten für Bauwerke besondere konstruktive Maßnahmen im Sinne eines vorbeugenden Katastrophenschutzes notwendig werden können.
Vorsorglich wird nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB eine Kennzeichnung von Flächen vorgenommen,
‚bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind‘.
2
§ 78 Abs 2 WHG: Die zuständige Behörde kann … die Ausweisung neuer Baugebiete ausnahmsweise
zulassen, wenn
1. keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können,
2. das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt,
3. eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind,
4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden,
5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum
umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird,
7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind,
8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind und
9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind.
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Kennzeichnung von Flächen, unter denen der Bergbau umgeht
Das Plangebiet befindet sich in einem größeren Bereich in Ilmenau, in dem Altbergbau bekannt
ist oder aufgrund von Anhaltspunkten vermutet werden muss.
Aufgrund der Gefährdungen, die von den alten Bergbauanlagen ausgehen, ist bei Bauplanungen in und um Ilmenau eine bergbauliche Stellungnahme beim Thüringer Landesbergamt einzuholen. Dort stehen bergschadenkundliche Analysen und Erkundungsberichte zur Verfügung.
Ausgehend von der genannten Sachlage wird nach § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB eine Kennzeichnung von Flächen vorgenommen, ‚unter denen der Bergbau umgeht‘. Hier ist der Bergbau in
der Vergangenheit umgegangen. Die grundsätzliche Gefahr einer Bergschadensgefährdung ist
gegeben.
Vermerk überschwemmungsgefährdeter Bereiche
Das Plangebiet befindet sich zum Großteil in einem, nach § 76 Abs. 3 WHG, vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Maßgeblich ist dabei das Hochwasserereignis, das statistisch
betrachtet einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100) (§ 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG).
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet wird daher, gemäß § 9 Abs. 6a BauGB, als
Vermerk in die Planzeichnung mit aufgenommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
7
STAND DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS, RECHTSFOLGEN
Stand der Bebauungsplanung
Diese Vorentwurfsfassung zum Bebauungsplan spiegelt den Stand vor der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wieder.
Die Änderung des Bebauungsplans soll gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu sind gegeben, erkennbare
Ausschlussgründe liegen nicht vor.
8
HINWEISE ZUR PLANVERWIRKLICHUNG
8.1
ZUR DRINGLICHEN BEACHTUNG BEI DER BAUAUSFÜHRUNG
Baugrundrisiken und notwendige Untersuchungen
Generell wird bei Baumaßnahmen die Durchführung von Baugrunduntersuchungen nach
DIN 4020 - Richtlinien für die Ausführung gentechnischer Untersuchung für bautechnische Zwecke - und DIN 1054 - Zulässige Belastung des Baugrunds - zur Erkundung und Bewertung des
Baugrunds empfohlen.
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Begründung
Die Kennzeichnungen des Plangebiets ist wegen Subrosionsgefährdung als Fläche, bei deren
Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind, bzw.
3
als bergschadensgefährdeter Bereich sind zu beachten.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Bei Eintreten eines signifikanten Hochwassers, mit dem im Mittel alle 100 Jahre zu rechnen ist (HQ100), sind Überflutungen möglich. Dies sollte bei der Konzeption und der Ausführung von Bebauung und sonstigen hochwasserempfindlichen Einrichtungen angemessen beachtet werden.
Beachtung von Leitungen
Vor Bau- und Pflanzmaßnahmen sind zu Leitungen grundsätzlich geeignete Erkundigungen bei
den Trägern der jeweiligen Leitungen einzuholen – insbesondere zu Lage, erforderlichen
Schutzmaßnahmen und ggf. zu sonstigen zu beachtenden Bedingungen.
Auf die regelmäßig notwendigen Schutzabstände zwischen Leitungen und Bauwerken und Pflanzungen wird hingewiesen. Insbesondere sind die DVGW-Regelwerke mit den Blättern GW 125,
G 472 und G 459 sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften zu beachten. Daneben werden von
den Trägern verschiedene weitere Anforderungen gestellt, die bei der jeweiligen Projektplanung
und –durchführung zu beachten sind.
Schutzabstände für Pflanzungen
Bei Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind die erforderlichen Abstände zu
Trassen der Versorgungsleitungen einzuhalten. Bei einer Unterschreitung dieser Abstände sind
entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen.
8.2
WEITERE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN ZUR REALISIERUNG
Versickerung von Niederschlagswasser
Wegen der Subrosionsgefährdung im Plangebiet (Gefahr von Erdfällen und Erdsenken durch
Vorgänge im Untergrund) soll auf eine konzentrierte Versickerung von Niederschlagswasser verzichtet werden.
Ausführung der Pflanzungen
Die Ausführung der Pflanzungen ist von größter Bedeutung für den Erfolg der Maßnahmen.
Grundsätzlich sollte die Pflanzung spätestens in der auf die Fertigstellung der baulichen Anlagen
folgenden Pflanzperiode erfolgen.
Mit dem Abschluss der Bepflanzung darf jedoch die Maßnahme nicht als beendet betrachtet
werden. Erst die nachträgliche Pflege sichert den gewünschten Aufwuchs dauerhaft. Die DIN
18 916 ‘Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten’ ist zu beachten.
Pflanzausfälle sind in der darauf folgenden Pflanzperiode in gleicher Qualität zu ersetzen.
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Gefahr von Erdfällen und Erdsenken durch Vorgänge im Untergrund bzw., siehe auch die Erläuterung zu den
Kennzeichnungen im Bebauungsplan im Kapitel 6.4 ab Seite 13.
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Empfehlung zur Außenbeleuchtung
Für Außenbeleuchtungen sollen nur NA-Lampen (Natriumdampf-Hochdrucklampen) verwendet
werden. Durch deren geringen UV-Strahlungsanteil werden Insekten nur minimal angelockt.
Schutz von Boden- (Fauna) und Grundwasser
Grundsätzlich soll auf einen Pestizid- und Düngemitteleinsatz verzichtet werden, um die Bodenfauna und insbesondere das Grundwasser zu schützen. Um einem Schädlingsbefall und einem
damit verbundenen Einsatz von Pestiziden vorzubeugen, sind Maßnahmen des ‘integrierten
Pflanzenschutzes’ durchzuführen.
Nutzung regenerativer und umweltfreundlicher Energien
Zur Energieeinsparung sowie zur umweltfreundlichen Energieversorgung sollte eine zumindest
ergänzende Energieversorgung durch regenerative Energien (z. B. passive oder aktive Solarenergie) vorgesehen werden.
Inwieweit ein Anschluss an das Ilmenauer Fernwärmenetz in Betracht kommt, wäre ggf. zu klären. Der zuständige Anbieter verweist auf die umweltfreundliche Energiegewinnung über ein Biomasse-Heizkraftwerk und einen Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozess.
Katasterangelegenheiten und Bodenordnung
Eine Bodenordnung ist aufgrund der Besitzverhältnisse voraussichtlich nicht erforderlich. Sollte
dies trotzdem der Fall sein, dürfte eine Grenzregelung bzw. der freihändige Erwerb von Flächen
ausreichen.
aufgestellt im Auftrag der Stadt Ilmenau
Kaiserslautern/Ilmenau, im November 2014
1314 be - VE 141208/ob
IMMISSIONSSCHUTZ • STÄDTEBAU • UMWELTPLANUNG
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