Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung STADT ILMENAU BEBAUUNGSPLAN NR. 53 ‚FISCHERHÜTTE‘ BEGRÜNDUNG – VORENTWURF 1 PLANUNGSANLASS......................................................................................................... 1 2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH .................................................................................. 2 3 STÄDTEBAULICHE EINORDUNG UND BESCHREIBUNG................................................... 2 4 AUSSAGEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN ................................................................ 6 5 ZIELE DER PLANUNG ...................................................................................................... 6 6 INHALTE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ........................................................... 7 6.1 NUTZUNGS- UND BEBAUUNGSSTRUKTUR ...........................................................................7 6.2 ERSCHLIESSUNG ..................................................................................................................10 6.3 NATUR UND UMWELT .........................................................................................................11 6.4 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN UND VERMERKE ........................15 7 STAND DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS, RECHTSFOLGEN ....................................16 8 HINWEISE ZUR PLANVERWIRKLICHUNG ......................................................................16 8.1 ZUR DRINGLICHEN BEACHTUNG BEI DER BAUAUSFÜHRUNG ...........................................16 8.2 WEITERE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN ZUR REALISIERUNG.........................................17 Hinweis zum Verfahren: Die vorliegende Bebauungsplanänderung wird im ‚beschleunigten Verfahren’ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im ‚beschleunigten Verfahren’ von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird. 1 PLANUNGSANLASS Die Stadt Ilmenau beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ neu aufzustellen. Die Aufwertung der Fischerhütte sowie der Ausbau des Standortes als internationaler Campus und Begegnungszentrum in Verbindung mit studentischem Wohnanteil wird schon seit Längerem angestrebt. Nun ergab sich die Möglichkeit, diesen Entwicklungsgedanken zu realisieren. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen einem privatem Investor und der Technischen Universität (TU) Ilmenau geplant. Mit der vorliegenden Planung will die Stadt die städtebauliche Anpassung und Ordnung des Gesamtbereiches gewährleisten und eine bauliche Neugestaltung des ehemaligen Gewerbestandortes mit universitären und universitätsnahen Einrichtungen herbeiführen. Deshalb hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Vorentwurf y November 2014 Seite 1 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ 2 Begründung RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 53 wird folgendermaßen begrenzt: ─ ─ ─ im Norden und Nordosten durch die Ilm (Flurstück 1497/7) sowie im Bereich von zwei öffentlichen Zufahrten durch die Langewiesener Straße (1469/13), im Süden und Südosten durch den ‚IlmRennsteig-Radweg‘ (Flurstück 1579/1), im Westen durch die östliche Begrenzung der Sportanlagen (1503/2). Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Ilmenau Flur 18 die Flurstücke 1478/5, 1478/6, 1478/7, 1478/9, Auszug aus dem Stadtplan, entnommen von 1478/10, 1485/2 (Teilfläche), 1492, 1494/2, www.openstreetmap.de im November 2014 1494/3, 1494/5, 1494/8, 1494/9, 1497/1, 1497/2, 1497/3, 1497/7 (zwei Teilflächen), 1503/1. Abweichend vom Aufstellungsbeschluss wurde, aus Gründen der Erschließbarkeit des Areals, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flurstücke 1478/10 (Zuwegung von der Langewiesener Straße zur westlichen Brücke) und 1485/2 (Teilfläche östlich der Hauptzufahrt) erweitert. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt rund 3,0 ha. Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1:1.000. 3 STÄDTEBAULICHE EINORDUNG UND BESCHREIBUNG Lage und Stellenwert in der Stadt Das Plangebiet liegt südlich der Ilm, unweit des Campus der TU Ilmenau. Das Gelände rund um die Fischerhütte bietet nach Größe, Zuschnitt und Lage im städtischen und universitären Kontext sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten und ein großes Nutzungspotenzial für universitätsnahe Einrichtungen auch i.V.m. studentischem Wohnen auf der Fläche. Zu betonen sind, neben der direkten Nähe zur Universität, die attraktive Örtlichkeit sowie die Nähe zum Bahnhof. Die Einrichtungen sind fußläufig erreichbar. Damit kann das Gebiet die von der Stadt, allgemein angestrebte Verbindung zwischen Campus und Stadtzentrum verstärken. Entsprechend besteht ein hohes Interesse der Stadt Ilmenau, dieses Innenentwicklungspotenzial zu nutzen und damit zur Stärkung und Stabilisierung des Standortes der TU Ilmenau beizutragen. Vorentwurf y November 2014 Seite 2 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Nutzung und Topografie Das Gebiet untergliedert sich, nach seiner städtebaulichen Struktur, in drei Teile – vgl. die nachstehende Luftaufnahme. In der Gebietsmitte befinden sich Baudenkmäler, bestehend aus dem Komplex der ehemaligen Fischerhütte sowie des sog. Kontorhauses, welches heute teilweise durch Institutionen der TU Ilmenau belegt ist. Beide Objekte bilden eine historische Funktionseinheit in diesem Bereich. Die Bebauung im Westen des Plangebietes ist durch gewerbliche Nutzungen des ehemaligen ‚Glasmaschinenbaus‘ geprägt. Östlich der Hauptzufahrt befindet sich ein Verwaltungsgebäude. Im Ostteil befindet sich weiterhin ein ehemaliger Betriebs-Kindergarten, der heute als Büro von mehreren Firmen genutzt wird sowie ein Pegelhaus zur Wasserstandsmessung. Für Mitarbeiter einer unmittelbar an das Gebiet angrenzenden Firma wurden Parkflächen hergestellt. Sie befinden sich in nördlicher Gebietsmitte im Vorbereich der Fischerhütte. Luftaufnahme aus dem Jahr 2011 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs – Daten des Thüringer Landesvermessungsamtes. Das Gelände ist weitgehend eben, es fällt minimal in Fließrichtung der Ilm. Nach Süden, im Bereich des Baum- und Gehölzstreifens, steigt das Gelände leicht an. Die Ilm im Norden liegt in einem Einschnitt unter dem Gelände. Baustruktur Die vorhandenen baulichen Strukturen sind heterogen. In der Gebietsmitte befindet sich die Fischerhütte mit mächtigem Satteldach und Dachreiter. Die Bebauung westlich der Fischerhütte besteht aus gewerblichen Gebäuden, aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie haben Flachdächer oder flach geneigte Satteldächer. Zugeordnet befindet sich eine mindergenutzte Firmenfläche, die von einem angrenzenden Betrieb als Lagerfläche genutzt wird. Im Ostteil sind Vorentwurf y November 2014 Seite 3 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Verwaltungseinheiten mit Traufhöhen bis ca. 3 m anzutreffen sowie angehängten sogenannten ‚Finnhütten‘, charakterisiert durch spitze Satteldächer, die bis zum Boden reichen. Im Bereich der Hauptgebietszufahrt befinden sich das zweigeschossige Kontorhaus sowie ein weiteres zweigeschossiges Verwaltungsgebäude und zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss. Gewerbliche Gebäude mit Blick nach Osten in Richtung Fischerhütte (eigene Aufnahme, Oktober 2014) Blick auf die Fischerhütte mit Anbau. Im Hintergrund befindet sich das Wohngebiet ‚Stollen‘ (eigene Aufnahme, Juli 2014) Verkehrliche Verhältnisse Auf örtlicher Ebene ist das Plangebiet durch die Langewiesener Straße (L 1140) direkt an das Hauptstraßennetz angeschlossen. Für den Innenbereich besteht die Erreichbarkeit über eine Ilmbrücke in Gebietsmitte (Hauptzufahrt) sowie einer weiteren Ilmbrücke im Westen. Am südlichen Gebietsrand, erreichbar durch einen Fuß- und Radweg, tangiert der Ilm-Rennsteig-Radweg das Plangebiet. Er ist örtlich und überörtlich hervorragend vernetzt. Angebote des öffentlichen Verkehrs sind mit dem Bahnhof in kurzer Entfernung verfügbar. Naturräumliche Wertigkeit, zulässiger Eingriff in Natur und Landschaft Das Plangebiet wird im Norden tangiert durch den Flusslauf der Ilm. Der westliche Teil des Flusslaufes ist charakterisiert durch einen uferbegleitenden Bewuchs mit Sträuchern sowie dichten Gehölzen der Arten Weide, Esche und Ahorn. Im östlichen Teil wird der Flusslauf durch eine Ufermauer definiert. Auf deren Krone befindet sich eine Baumreihe aus Eichen und Birken. In Gebietsmitte stehen drei großgewachsene Koniferen. Der übrige Zentralbereich ist durch die bestehende Bebauung (Fischerhütte sowie Parkflächen) stark versiegelt. Hier sind nur vereinzelt Grünstrukturen in Form von Einzelbäumen vorhanden. Im Westteil befindet sich auf einer ehemalig versiegelten Fläche eine Grünfläche, die regelmäßig zurückgeschnitten wird, sodass hier keine größeren Grünbestände in Form von Sträuchern anzutreffen sind. Auf dem Areal befindet sich ein Einzelbaum (Birke) und drei Kastanien, die am Rand der Fläche stehen sowie eine angefangene Baumreihe entlang des Fuß- und Radweges. Im Osten zeigen die rückwärtigen Bereiche der Bebauung eine Rasenfläche, die mit Tannen sowie vereinzelt auch mit Erlen überstellt ist. Das Plangebiet wird im Süden durch einen dichten, ca. 5 bis 10 m breiten Strauch- und Gehölzstreifen begrenzt. Dahinter verläuft der Ilm-Rennsteig-Radweg. Die Vegetation besteht u.a. aus Birken, Ahorn, Eschen, Tannen und ist darüber hinaus mit Gehölzen, wie bspw. Holunder und Himbeere, bewachsen. Vorentwurf y November 2014 Seite 4 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Generell ist das Planungsgebiet als ehemaliger Gewerbestandort fast vollständig anthropogen überprägt. Die Wertigkeit des Geltungsbereichs für den Naturhaushalt ist - abgesehen von dem Gehölzstreifen entlang der Ilm und des Ilm-Radweges - in seinem jetzigen Zustand summarisch als gering einzustufen. Blick nach Nordosten in Richtung Ilm mit begleitender Baumreihe (eigene Aufnahme, Juli 2014) Blick nach Westen, im rückwärtigen Bereich der Finnenhütten (eigene Aufnahme, Oktober 2014) Technische Erschließung Ver- und Entsorgungsmedien sind in der Langewiesener Straße vorhanden. Von einer ausreichenden Erschließungsleistung, auch für die noch freien Flächen, wird zunächst ausgegangen. Die Ableitung des Niederschlagswassers hat sich in den letzten Jahren als wiederholt schwierig erwiesen und wird daher im weiteren Verfahren zu prüfen sein. Entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereiches verläuft eine Heiztrasse. Vorentwurf y November 2014 Seite 5 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ 4 Begründung AUSSAGEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN Der Flächennutzungsplan der Stadt Ilmenau befindet sich im Aufstellungsverfahren. Die Auslegung des Entwurfs hat stattgefunden. Zum zweiten Entwurf soll das Plangebiet als Sondergebiet (SO) mit dem Zusatz 'universitätsnah' dargestellt werden. Das nördlich an den Geltungsbereich angrenzende Areal der Ilm ist begleitend zur Ilm bandartig als ein ‚Grünverbundraum‘ ausgewiesen. Das Plangebiet selbst wird teilweise überlagert durch die Kennzeichnungen ‚Subrosionsgefährdung’. Es liegt vollständig in einem ‚bergschadengefährdeten GeAuszug aus dem 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan der Stadt biet‘. Ein Großteil des Areals ist als ein Ilmenau, Stand Oktober 2014, mit Kennzeichnung des vorläufig gesichertes Überschwem- Geltungsbereichs mungsgebiet vermerkt. Weiterhin befindet sich das gesamte Areal innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgbietes ‚Langewiesener Straße‘ (violette Umgrenzung). Mit seinen Festsetzungen stimmt der Vorentwurf des Bebauungsplans bis auf maßstabsbedingte Unschärfen mit dem aktuellen Planungsstand des Flächennutzungsplans überein. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass die Bebauungsplanänderung aus dem vorbereitenden Bauleitplan entwickelt sein wird und künftig § 8 Abs. 2 BauGB entspricht. Wegen des noch laufenden Verfahrens zur Erstaufstellung des Flächennutzungsplans ergibt sich formal die Notwendigkeit einer ‚vorzeitigen‘ Bebauungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 4 BauGB. Inhaltlich liegen die dringlichen Gründe insbesondere in der Notwendigkeit, den bestehenden Plan in Hinblick auf die anstehende Bebauung im Kontext der TU Ilmenau und als Beitrag zu deren Entwicklung zeitnah aufzustellen. Die Aufwertung der Fischerhütte und ein Ausbau des Standortes als internationales Studien- und Begegnungszentrum mit kulturellem Angebot der Fischerhütte stellt eine, unter städtebaulichen Gesichtspunkten, sinnvolle Entwicklung der Fläche dar. Die Stadt möchte diesen Planungsgedanken mit dem vorliegenden Bebauungsplan unterstützen und steuern. Eine Fehlentwicklung durch den vorzeitigen Bebauungsplan ist auszuschließen. 5 ZIELE DER PLANUNG Das vorliegende Plangebiet wird wesentlich geprägt durch die Wechselwirkung zur Technischen Universität Ilmenau und deren Umfeld bis hin zum Technologie- und Gründerzentrum. Die daraus resultierenden Standortqualitäten werden durch die Möglichkeit unterstützt, innerhalb des Gebietes größere Flächen baulich zu entwickeln. Im westlichen Teil des Gebietes ist eine Campus-Ergänzung für die Technische Universität mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung und Betreuung ausländischer Studenten sowie für Veranstaltungen vorgesehen. Beabsichtigt ist die Entwicklung der Universität zu drei miteinander vernetzten Standorten: Dem Campus am Ehren- Vorentwurf y November 2014 Seite 6 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung berg, dem Stadtcampus sowie dem neuen Ergänzungsstandort des ‚Internationalen Campus Ilmenau‘ (Fischerhütte). Alternative Flächen direkt angrenzend an die bestehenden universitären Anlagen sind aufgrund gegebener Restriktionen und bereits geplanter standortgebundenen Erweiterungsabsichten nicht zu generieren. In städtebaulicher Hinsicht handelt es um eine wünschenswerte Nachverdichtung und Aufwertung einer mindergenutzten Fläche im Innenbereich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Ilmenau weiterhin die Ziele, gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu entwickeln. 6 INHALTE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Geplant ist der Ausbau des Standortes als ‚Internationalen Campus Ilmenau‘. Das vorgelegte Investorenkonzept sieht für den westlichen Planbereich studentisches Wohnen i.V.m. untergeordneten Serviceeinrichtungen für den Standort vor. Die verkehrliche Erschließung soll über die beiden Ilmbrücken von der Langewiesener Straße aus erfolgen. Im östlichen Teil des Plangebietes ist die Errichtung von ‚Lehrwerkstätten‘ für Studenten geplant. Das Gebäude der Fischerhütte selbst soll als kulturelles Begegnungs- und Veranstaltungszentrum in dieses Konzept mit eingebunden werden. 6.1 NUTZUNGS- UND BEBAUUNGSSTRUKTUR Art der baulichen Nutzung Gemäß den formulierten Planungszielen sollen auf dem bisher überwiegend gewerblich genutzten Areal im künftigen Sondergebiet ein internationaler Campus mit Lehr- und Weiterbildungsangebot und sonstigen universitären Einrichtungen sowie zugeordnetem studentischem Wohnanteil entstehen. Beabsichtigt ist, das historische Gebäude der Fischerhütte als kulturelles Veranstaltungszentrum zu aktivieren und so auch dessen langfristige Erhaltung zu sichern. Der Geltungsbereich wird daher bauplanungsrechtlich als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung ‚universitätsnah‘ ausgewiesen. Dieser Gebietstyp ermöglicht die beschriebene Nutzungsstruktur auf der Fläche und ist auf die speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse im Umfeld der Universität ausgerichtet. Das Plangebiet soll demnach, seiner Zweckbestimmung folgend, vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen, die zur Erfüllung der wissenschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufgaben der Technischen Universität beitragen, dienen. Ausnahmsweise werden Verkaufsräume für Warensortimente innerhalb der allgemein zulässigen Vorhaben, sowie Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, jeweils soweit sie der Versorgung der Technischen Universität oder des Gebietes dienen, zugelassen. Die Festsetzung ermöglicht die untergeordnete Ansiedlung von Versorgungseinrichtungen für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf im Gebiet. Eine Begrenzung der Flächengrößen resultiert daraus, dass das Areal selbst kein Nahversorgungsschwerpunkt darstellt und so nachteilige Auswir- Vorentwurf y November 2014 Seite 7 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung kungen auf Versorgungseinrichtungen im näheren Umfeld des Plangebietes ausgeschlossen werden sollen. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Traufhöhe (TH) der Gebäude vorgegeben. Daneben sind Gebäudehöhen (GH) als Obergrenzen fixiert. Zulässige Grundfläche Die Grundflächenzahl wird unterhalb der Höchstwerte der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in § 17 mit 0,6 festgesetzt. Hinzu kommt die in § 19 Abs.4 BauNVO vorgesehene Überschreitung um 50 % durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird. Eine Überschreitung ist höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 zulässig. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Universität und der angestrebten Nachverdichtung wird diese Festsetzung als standortverträglich eingestuft. Die Baudichte lehnt sich dabei an die bestehende Umgebungsbebauung an, eine aufgelockerte Bauweise wird präferiert. Höhe baulicher Anlagen Die grundsätzliche Steuerung hierzu erfolgt zunächst über die Traufhöhe sowie ergänzend über die Gebäudehöhe. Im SO 1 ist die Errichtung eines studentischen Wohnstandortes innerhalb des ‚Internationalen Campus Ilmenau‘ beabsichtigt. Da das Vorhaben bis zu sechs Geschosse vorsieht, ist es aus städtebaulicher Sicht erforderlich, eine Begrenzung der Gebäudehöhe vorzugeben. Damit wird dem Vorhaben ein ausreichender Gestaltungsspielraum gegeben und zugleich die städtebauliche Ordnung im Gebiet gewahrt. Im Zuge einer sinnvollen Nachverdichtung im Innenbereich sowie der direkten Nähe zum Baugebiet ‚Am Stollen‘, mit ähnlichen Höhenentwicklungen, wird die Festsetzung als angemessen angesehen. Gerade auch im Hinblick auf die Nachbarschaft zur Fischerhütte sind zu mächtige Bauhöhen zu vermeiden. In Gebietsmitte (SO 2a) geht es vorrangig um die Sicherung der beiden historischen Baudenkmäler der Fischerhütte und des Kontorhauses. Leitgedanke ist es, die Fischerhütte auch weiterhin als weitestgehend freigestellte Dominante im Gebiet zu wahren. Daher wird im SO 2b eine Traufhöhe von 6,5 m sowie eine abschließende Gebäudehöhe von 11 m festgesetzt. Im Osten des Plangebietes (SO 3) ist die Errichtung größerer hallenartiger Werkstattkomplexe geplant. Um diesem Vorhaben einen, auch städtebaulich, vertretbaren Rahmen zu ermöglichen, wird für diesen Bereich eine Traufhöhe von 10 m festgesetzt. Die Vorgabe zielt auf eine mäßig verdichtete Bebauung. Aufgrund der Lage und der Maßstäblichkeit des SO 3 sowie der Nachbarschaft zur Fischerhütte erscheint diese Höhe als vertretbar. Konflikte zu umgebenden Nutzungen sind nicht zu erwarten. Von der bestehenden Bebauung wird mit der Lage der überbaubaren Flächen ein hinreichender Abstand gewährleistet. Im Plangebiet sind die Erschließungsanlagen, die als Bezugsmaßstab für die Höhenfestsetzungen dienen, noch nicht hergestellt. Zur Festlegung einer städtebaulich verträglichen Traufhöhe werden deshalb absolute Werte in Meter über Normalnull verwendet. Die Herleitung ergibt sich vorläufig als Abschätzung aus den Geländeverhältnissen, der absehbaren Konzeption und der Höhenlage der künftigen Verkehrsflächen. Im weiteren Verlauf der Planung werden hierzu weitere Präzisierungen erforderlich. Vorentwurf y November 2014 Seite 8 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung baulicher Anlagen Für die neu zu bebauenden Flächen wird gemäß dem angestrebten Konzept eine offene Bauweise vorgegeben. Die enthaltene Längenbegrenzung bis 50 m entspricht der Maßstäblichkeit der vorgesehenen Gebietsentwicklung. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Lage der Baugrenzen definiert. Insgesamt wird das Ziel verfolgt, zwischen öffentlicher Straße und überbaubarer Fläche im vorderen Grundstücksteil sowie zwischen überbaubarer Fläche und abschließender öffentlicher Grünfläche im rückwärtigen Grundstücksteil einen Abstand von 3 m von Bebauung freizuhalten. Die Baufenster stellen dabei überwiegend die größtmöglich überbaubare Fläche, die unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 3 m (gemäß Thüringer Bauordnung) zu den Grundstücksgrenzen möglich ist, dar. Unter Beachtung der sonstigen Festsetzungen ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche eine freie Anordnung der Nutzungen auf dem Grundstück möglich. Unterbringung des ruhenden Verkehrs Grundsätzlich wird auf die Verpflichtung der privaten Bauherren verwiesen, gemäß Bauordnung den Stellplatzbedarf auf den eigenen Grundstücken abzudecken. Eingeordnet in das bauliche Konzept, werden im westlichen Bereich des Plangebietes (SO 1) Stellplätze entlang der Straßenflächen zur Ilm hin festgesetzt. Die Anordnung der Parkflächen zum Gewässer, ermöglicht dabei eine deutlich von der Ilm abgerückte Bebauung. Somit kann ein ausreichend großer Abstand der Bebauung zum Fluss gewährleistet werden. Für die Parkflächen einer angrenzenden Firma im Bereich SO 2a, die durch die vorliegende Bebauungsplanung wegfallen, wird ein Ersatz im Bereich SO 2a geschaffen. Städtebauliche Gestaltung Neben grundsätzlichen, auch gestaltbeeinflussenden Entscheidungen wie Lage der Baufenster und zulässige Bauhöhen werden örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen gemäß Thüringer Bauordnung (ThürBO) formuliert. Ziel der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ist es, städtebauliche Qualitäten zu erhalten und in positiver Weise auf die Gestaltung der künftigen baulichen Anlagen Einfluss zu nehmen. Die Gestaltungsregelungen gewährleisten eine sinnvolle Begrenzung des Formen– und Materialkanons. Die gestaltwirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans erstrecken sich im Wesentlichen auf die Formgebung baulicher Anlagen, den Einsatz von Werbeanlagen sowie die Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen. Die für die Dacheindeckung zulässigen Materialien orientieren sich am historischen Erscheinungsbild mit Ziegeln und matten Verblechungen. Bei der Farbgebung sind zunächst traditionelle Töne im roten bis rotbraunen Spektrum sowie, zusätzlich, grau bis anthrazit und schwarz zulässig. Besondere Spannungen werden wegen der gedeckten Farbgebung nicht erwartet. Glanzeffekte werden generell ausgeschlossen. Hinsichtlich der Fassaden- und Wandgestaltung sind diejenigen Materialien ausgeschlossen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Stadtbildes führen können und den gestalterischen Zielsetzungen für das Plangebiet deutlich entgegengerichtet sind. Zur Farbgebung werden solche Wirkungen gemäß grundsätzlicher Überlegungen der Stadt für grelle und besonders kontrastreiche Farbtöne befürchtet. Entsprechend werden Reinweiß, Schwarz ohne Beimischungen sowie Leuchtfarben ausgeschlossen. Vorentwurf y November 2014 Seite 9 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Durch die Festsetzungen zu Einfriedungen, Abgrenzungen und deren Gestaltung soll ein ‘Einmauern’ der Grundstücksflächen vermieden sowie die Durchgrünung des Gebietes unterstützt werden. Einfriedungsverbote in den Vorzonen von Gebäuden sowie in einem Bereich der Uferzone der Ilm gewährleisten zusätzliche Freihaltebereiche zum Fluss hin. In Bezug auf Werbeanlagen wurden Festsetzungen mit der Zielsetzung formuliert, die diesbezüglichen Bestimmungen in der Stadt Ilmenau für gleichartige städtebauliche Situationen zu harmonisieren und soweit nötig, auf den Standort abzustimmen. Grundsätzlich soll mit den Regelungen den berechtigten Wünschen von Unternehmen nach Werbung und Standortkennzeichnung sowie den Bedürfnissen von Besuchern nach Orientierung Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll eine Überfrachtung des öffentlichen Raums und der Lebensumgebung mit einer Vielzahl von Informationselementen und damit eine Verunstaltung bis hin zur Entstehung städtebaulicher Missstände vermieden werden. 6.2 ERSCHLIESSUNG Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung ist über die vorhandenen Straßen gewährleistet. Die Anbindung des Plangebietes ist auch in Bezug auf den überörtlichen Verkehr günstig. Die Zufahrt erfolgt über die zwei Ilm-Brücken, in Gebietsmitte (Hauptzufahrt) sowie im Westen, die beide von der Langewiesener Straße her angebunden werden. Im Zuge einer optimalen Gebietserschließung soll im laufenden Verfahren die Hauptzufahrt verbreitert werden, um Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Die Anbindung in Richtung Innenstadt und an leistungsfähige Straßen kann so direkt geschaffen werden. In Gebietsmitte befindet sich eine weitere Brücke, die die Parkflächen einer ansässigen Firma direkt anbindet. Sie soll zu diesem Nutzungszweck erhalten bleiben. Das gewählte interne Verkehrssystem betont den Quartierscharakter. Die Verkehrswege nach Westen und nach Osten bilden die Hauptachsen der Erschließung. Sie sind mit einer Regelbreite von 7 m vorgesehen und sollen als öffentliche Straßenfläche ausgebaut werden. Die Belange des nicht-motorisierten Verkehrs werden prinzipiell bereits durch die günstige Lage in der Stadt gefördert. Der örtlich und überörtlich sehr gut verknüpfte Ilm-Rennsteig-Radweg, der südlich des Gebietes verläuft, bietet attraktive Verbindungen. Im Gebietsinneren können die verkehrsberuhigten Flächen den Fußgänger- und Radfahrerverkehr aufnehmen. Durch den Fußund Radweg im Westen sowie einem Wegerecht für Fußgänger und Fahrräder in Gebietsmitte wird weiterhin eine gute Durchlässigkeit zum Ilm-Rennsteig-Radweg und dem südlich angrenzenden Wohngebiet ‚Am Stollen‘ hergestellt. Das Gebiet bleibt zugänglich und bildet nach außen hin keine abgeschlossene Einheit. Am östlichen Gebietsrand befindet sich eine Pegelmessbrücke. Sie ist nicht für den Fuß- und Radverkehr freigegeben und kann daher zurzeit nicht genutzt werden. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die Brücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet werden kann. Technische Erschließung Die einschlägigen Ver- und Entsorgungsmedien sind in der Langewiesener Straße vorhanden. Von einer ausreichenden Erschließungsleistung, auch für die noch freien Flächen, wird bis auf Weiteres ausgegangen. Die Ableitung des Niederschlagswassers hat sich in den letzten Jahren als wiederholt schwierig erwiesen und wird daher im weiteren Verfahren zu prüfen sein. Vorentwurf y November 2014 Seite 10 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ 6.3 NATUR UND UMWELT 6.3.1 Grünordnungsplanung und Bilanzierung des Eingriffs Begründung Grünordnerisches Konzept Wesentliche Aufgabe der grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan ist die Durchgrünung des Geltungsbereiches. In der vorliegenden Planung werden folgende Ansätze verfolgt: ─ Erhaltung und Entwicklung des gewässerbegleitenden Saumes der Ilm, ─ Gebietsinterne Gliederung der Bauflächen durch Grünstrukturen einschließlich Baumreihen, ─ Erhaltung der markanten Bäume im Gebiet, ─ Erhaltung des Strauch- und Gehölzstreifens entlang des südlichen Gebietsrandes, ─ Minimierung der Bodenversiegelung und Verbesserung der kleinklimatischen Situation. Die festgesetzten Grünflächen werden überlagert durch Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern. Die zugehörigen Pflanzbestimmungen sind gemäß ihrer jeweiligen Funktion unterschieden. Im Plangebiet wird darüber hinaus die Anlage nicht überbaubarer und für betriebliche Zwecke genutzten Freiflächen vorgeschrieben. Zur gebietsinternen Gliederung ist ein Gehölzstreifen vorgesehen. Er ist für die städtebauliche Situation wertgebend und soll eine eindeutige Trennung zwischen dem Baudenkmal der Fischerhütte und dem Wohnbereich des ‚Internationalen Campus Ilmenau‘ herbeiführen. Die entsprechende Pflanzbestimmung soll mit der Dichtevorgabe eine einheitliche Begrünung mit einem Mindestanteil an Gehölzen sicherstellen. Hinsichtlich der Begrünung der Stellplatzanlagen wird die Überstellung der Stellplätze mit standortgerechten Bäumen bestimmt. Damit wird negativen Auswirkungen für das Kleinklima und den Boden entgegen gewirkt. Die grünbezogenen Festsetzungen dienen auch dem Ausgleich der im Gebiet verursachten Eingriffe in Boden, Natur- und Landschaft. Betrachtungen zum Eingriff Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB beinhaltet die Befreiung vom Ausgleichserfordernis. Der vorliegende Bebauungsplan der Innenentwicklung erfüllt die dafür notwendigen Voraussetzungen. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung für Bebauungspläne der Innenentwicklung sollen die Naturschutzbelange hier jedoch im Rahmen der Abwägung aller Belange und auch im Hinblick auf die Ortsgestaltung gewürdigt werden. Dafür werden in diesem Bebauungsplan der naturschutzfachliche Eingriff und dessen Intensität im weiteren Planverfahren überschlägig ermittelt und dokumentiert. Darauf aufbauend werden ggf. verhältnismäßige Maßnahmen zur gestalterischen Begrünung des Gebiets und zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange im Rahmen der Gesamtabwägung festgesetzt. Der faktische Zustand des Gebietes wird unter dem Titel ‚Naturräumliche Wertigkeit, zulässiger Eingriff in Natur und Landschaft‘ ab Seite 4 beschrieben. Ortsfeste Pflanzbindungen Im Plangebiet werden in drei Bereichen Bepflanzungs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen räumlich fixiert vorgegeben: Vorentwurf y November 2014 Seite 11 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung ─ im Norden entlang der Ilm, ─ im Süden in Nachbarschaft zum Ilm-Rennsteig-Radweg, ─ in der Gebietsmitte zwischen Fischerhütte und Wohnbereich des ‚Internationalen Campus Ilmenau‘ (Gehölzstreifen) In zwei Fällen wird tung - angeknüpft. an vorhandene Grünstrukturen – mit unterschiedlicher Bedeu- Nördlich anschließend an das Plangebiet befindet sich in Tieflage der Flusslauf der Ilm. Sie wird in Ilmenau über weite Strecken von Großbäumen begleitet, die eine markante und stadtbildprägende Kulisse darstellen. Bereits die Flächennutzungsplanung nimmt diese Qualität auf und sieht hier einen ‚Grünverbundraum‘ vor. Diese Strukturen liegen überwiegend außerhalb des hier überplanten Geltungsbereichs, teilweise aber auch innerhalb. Der vorhandene durchgängige Baum- und Gehölzbestand soll gesichert werden. Hierauf ziehen die Erhaltungsfestsetzungen zu Einzelbäumen ab. Als Unterstützung und als Übergang zum Baugebiet ist ein Puffer- und Ergänzungsbereich aus Bäumen und Sträuchern vorgesehen. Da sich das Plangebiet in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ilm befindet, sind wasserbauliche Maßnahmen im näheren Umfeld des Gewässers vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit sich diese auf die Pflanzbindungen auswirken. Im Süden besteht der planerische Anspruch einer Außenrandbegrünung, auch als räumliche Abgrenzung zum Ilm-Rennsteig-Radweg und Wohngebiet ‚Am Stollen‘. Dieser schlägt sich in den Erhaltungsfestsetzungen zur Gebietsrandeingrünung in diesem Bereich nieder. Sonstige Bestimmungen zur Bepflanzungen Die weiteren Festsetzungen zur Grünordnung dienen der inneren Durchgrünung des Plangebietes und zur gestalterischen Aufwertung. Insbesondere werden Vorgaben zur Bepflanzung der nicht bebaubaren Flächen mit Bäumen und Sträuchern gemacht. Stellplatzanlagen sind ab vier Stellplätzen mit Bäumen zu überstellen. Damit werden vielfältige positive Effekte wie eine verminderte Aufheizung, die Bindung von Staub wie auch optische Gliederung erreicht. Die Dachbegrünung auf Flachdächern und flach geneigten Dächern dient sowohl der ökologischen Aufwertung – z. B. kleinklimatische Effekte und Verminderung des Niederschlagsabflusses – wie auch der Gestaltung. Letztere hat Bedeutung, da die Dachflächen vom Stollen her aufgrund der dortigen hohen Gebäude und der erhöhten Lage des Gebietes einsehbar sind. 6.3.2 Schallschutz Zu betrachtende Belastungen des Plangebietes entstehen durch den Verkehrslärm der Langewiesener Straße, die das Plangebiet im Norden tangiert. Um die Auswirkungen der Geräuschemissionen auf das Gebiet zu bewerten, wurde die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 21 orientierend eingesehen. Für den Westen des Plangebiets (SO 1) wird die Störempfindlichkeit eines Mischgebietes bestimmt. Hier ist eine Mischung aus Dienstleistungseinrichtungen sowie Wohnnutzungen geplant. Durch einen ausreichenden Abstand zur Langewiesener Straße ist in diesem Bereich keine we- 1 Fundstelle: Landesanstalt für Umwelt und Geologie http://212.223.138.154/tlug_laermsehensl/, Zugriff im November 2014 Vorentwurf y November 2014 Seite 12 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung sentliche Schalleinwirkung durch die Straße festzustellen. Die straßenbegleitende Bebauung an diesem Straßenabschnitt wirkt zusätzlich abschirmend auf die dahinter liegende Baufläche. Für die Teilgebiete SO 2a und SO 2b sowie SO 3 wird die Störempfindlichkeit eines Gewerbegebietes gesehen. In Gebietsmitte bestehen gemeinschaftliche Einrichtungen (Fischerhütte) sowie Verwaltungseinheiten der TU Ilmenau (Kontorhaus). Im Osten (SO 3) ist die Errichtung von Lehrwerkstätten vorgesehen. Von einer direkten Schallabstrahlung durch die Langewiesener Straße ist, im SO 2a, das Kontorhaus im Bereich der Gebietseinfahrt von erhöhten Pegeln berührt. Es befindet sich in direkter Lage zur Straße ohne Abschirmung durch Randbebauung. Der Osten des Plangebietes (SO 3) ist ebenfalls hauptsächlich in vorderen Bereichen durch eine erhöhte Schalleinwirkung belastet. Im Teilgebiet SO 2b sind keine Schallbelastungen festzustellen. Aus der Lärmkartierung ergeben sich Anhaltspunkte, dass eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1 nicht ausgeschlossen werden können. Gemäß DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau‘ sind ggf. über passive Schutzmaßnahmen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen. Vorentwurf y November 2014 Seite 13 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ 6.3.3 Begründung Sonstige Umweltbelange Hochwasserrisiken Das Plangebiet befindet sich in einem durch das Thüringer Landesverwaltungsamt vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Ausweislich der nebenstehenden Karte ist, bei einem hundertjährigem Hochwasser (HQ 100), eine Überflutung eines Großteils des Geltungsbereichs zu befürchten. Da nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete besonderen Anforderungen und Vorschriften unterliegen, ist der Aspekt der Hochwasserge- Thüringer Landesverwaltungsamt: Vorläufig gesichertes fährdung im Rahmen der Abwägung Überschwemmungsgebiet, Überschwemmungsbereiche HQ 100 herausgehoben zu behandeln. der Ilm (Auszug), entnommen von http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/umwelt/wasserwirtschaft_ein In wasserrechtlicher Hinsicht wird keine s/ueberschwemmungsgebiete/, im November 2014 erstmalige Ausweisung von Flächen gesehen, die vorher noch keine festgesetzten oder faktischen Baugebiete gewesen wären. Nach den derzeit bekannten Planungsansätzen sind keine Nachverdichtungen des Baugebietes absehbar, die wesentlich wären und deshalb zu hochwasserschutzrelevanten zusätzlichen Flächenversiegelungen führen würden. Festzuhalten ist dabei, dass der künftigen Nutzung der Fläche ‚Fischerhütte‘ ein außerordentlich hohes Gewicht zukommt: In diesem Areal ist eine Campus-Ergänzung für die Technische Universität mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung und Betreuung ausländischer Studenten sowie für Veranstaltungen vorgesehen. Alternative Standorte direkt angrenzend an die bestehenden universitären Anlagen sind aufgrund gegebener Restriktionen und bereits geplanter anderer Erweiterungsprojekte nicht gegeben. Um dennoch im unmittelbaren Umfeld der Hochschule Neubauten für das internationale Zentrum zu errichten, stellt sich diese Fläche als hervorragend geeignet dar. Zentral ist dabei auch die integrierte Inwertsetzung und langfristige Sicherung des Baudenkmals der ‚Fischerhütte‘. Aufgrund des geschildeten herausragenden Stellenwerts soll die Entwicklung des fraglichen Bereichs weiterhin angestrebt werden. Zur angemessenen Beachtung des Hochwasserschutzes befinden sich derzeit wasserbauliche Maßnahmen in der Prüfung. Eventuell kann dadurch die Überflutungsgefahr komplett beseitigt werden. Sofern dann noch ein Konflikt mit dem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet bestehen sollte, wäre ggf. eine Ausnahme nach § 78 Vorentwurf y November 2014 Seite 14 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung 2 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz anzustreben. Zur Erfüllung der dortigen Kriterien werden berechtigte Chancen gesehen. Ggf. sind parallel zum Bebauungsplanverfahren geeignete wasserrechtliche Verfahren durchzuführen. Bodenverunreinigungen Im Osten des Plangebietes befindet sich eine Altablagerung. Es handelt sich um eine Teergrube aus der Glasproduktion, die, nach Aussagen der Unteren Bodenschutzbehörde des Ilm-Kreises, zwischenzeitlich zugemauert wurde. Der Standort ist im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) enthalten. Zur Altlastenthematik hat bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung, in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde, eine Beurteilung altlastenverdächtiger Flächen sowie deren Kategorisierung stattgefunden. Dabei kam es auch bei der vorliegenden Fläche zu einer überschlägigen Gefährdungsabschätzung des Standortes mit dem Ergebnis, dass der Boden dieses Bereiches zwar mit umweltgefährdeten Stoffen belastet ist, jedoch nicht erheblich. Die Altablagerung wurde als ‚Hinweis‘ in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Entsprechend soll auch hier von einer Kennzeichnung abgesehen werden. 6.4 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN UND VERMERKE Kennzeichnung von Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind Das Plangebiet befindet sich in einem größeren Bereich in Ilmenau, in dem eine grundsätzliche Subrosionsgefährdung besteht. Nach Auskunft der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) im Rahmen der Flächennutzungsplanung können nach den geologischen Verhältnissen in Ilmenau - Ausstrich des Zechsteins und des überlagernden, nördlich anschließenden Unteren Buntsandsteins - Erdfälle oder Erdsenken nicht ausgeschlossen werden. Für Bauwerke bestehen deshalb aufgrund subterraner Auslaugungsprozesse „differenzierte Standsicherheitsrisiken“. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten für Bauwerke besondere konstruktive Maßnahmen im Sinne eines vorbeugenden Katastrophenschutzes notwendig werden können. Vorsorglich wird nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB eine Kennzeichnung von Flächen vorgenommen, ‚bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind‘. 2 § 78 Abs 2 WHG: Die zuständige Behörde kann … die Ausweisung neuer Baugebiete ausnahmsweise zulassen, wenn 1. keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können, 2. das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt, 3. eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind, 4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden, 5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, 6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird, 7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind, 8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind und 9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind. Vorentwurf y November 2014 Seite 15 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Kennzeichnung von Flächen, unter denen der Bergbau umgeht Das Plangebiet befindet sich in einem größeren Bereich in Ilmenau, in dem Altbergbau bekannt ist oder aufgrund von Anhaltspunkten vermutet werden muss. Aufgrund der Gefährdungen, die von den alten Bergbauanlagen ausgehen, ist bei Bauplanungen in und um Ilmenau eine bergbauliche Stellungnahme beim Thüringer Landesbergamt einzuholen. Dort stehen bergschadenkundliche Analysen und Erkundungsberichte zur Verfügung. Ausgehend von der genannten Sachlage wird nach § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB eine Kennzeichnung von Flächen vorgenommen, ‚unter denen der Bergbau umgeht‘. Hier ist der Bergbau in der Vergangenheit umgegangen. Die grundsätzliche Gefahr einer Bergschadensgefährdung ist gegeben. Vermerk überschwemmungsgefährdeter Bereiche Das Plangebiet befindet sich zum Großteil in einem, nach § 76 Abs. 3 WHG, vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Maßgeblich ist dabei das Hochwasserereignis, das statistisch betrachtet einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100) (§ 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG). Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet wird daher, gemäß § 9 Abs. 6a BauGB, als Vermerk in die Planzeichnung mit aufgenommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. 7 STAND DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS, RECHTSFOLGEN Stand der Bebauungsplanung Diese Vorentwurfsfassung zum Bebauungsplan spiegelt den Stand vor der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wieder. Die Änderung des Bebauungsplans soll gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu sind gegeben, erkennbare Ausschlussgründe liegen nicht vor. 8 HINWEISE ZUR PLANVERWIRKLICHUNG 8.1 ZUR DRINGLICHEN BEACHTUNG BEI DER BAUAUSFÜHRUNG Baugrundrisiken und notwendige Untersuchungen Generell wird bei Baumaßnahmen die Durchführung von Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020 - Richtlinien für die Ausführung gentechnischer Untersuchung für bautechnische Zwecke - und DIN 1054 - Zulässige Belastung des Baugrunds - zur Erkundung und Bewertung des Baugrunds empfohlen. Vorentwurf y November 2014 Seite 16 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Die Kennzeichnungen des Plangebiets ist wegen Subrosionsgefährdung als Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind, bzw. 3 als bergschadensgefährdeter Bereich sind zu beachten. Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Bei Eintreten eines signifikanten Hochwassers, mit dem im Mittel alle 100 Jahre zu rechnen ist (HQ100), sind Überflutungen möglich. Dies sollte bei der Konzeption und der Ausführung von Bebauung und sonstigen hochwasserempfindlichen Einrichtungen angemessen beachtet werden. Beachtung von Leitungen Vor Bau- und Pflanzmaßnahmen sind zu Leitungen grundsätzlich geeignete Erkundigungen bei den Trägern der jeweiligen Leitungen einzuholen – insbesondere zu Lage, erforderlichen Schutzmaßnahmen und ggf. zu sonstigen zu beachtenden Bedingungen. Auf die regelmäßig notwendigen Schutzabstände zwischen Leitungen und Bauwerken und Pflanzungen wird hingewiesen. Insbesondere sind die DVGW-Regelwerke mit den Blättern GW 125, G 472 und G 459 sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften zu beachten. Daneben werden von den Trägern verschiedene weitere Anforderungen gestellt, die bei der jeweiligen Projektplanung und –durchführung zu beachten sind. Schutzabstände für Pflanzungen Bei Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind die erforderlichen Abstände zu Trassen der Versorgungsleitungen einzuhalten. Bei einer Unterschreitung dieser Abstände sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen. 8.2 WEITERE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN ZUR REALISIERUNG Versickerung von Niederschlagswasser Wegen der Subrosionsgefährdung im Plangebiet (Gefahr von Erdfällen und Erdsenken durch Vorgänge im Untergrund) soll auf eine konzentrierte Versickerung von Niederschlagswasser verzichtet werden. Ausführung der Pflanzungen Die Ausführung der Pflanzungen ist von größter Bedeutung für den Erfolg der Maßnahmen. Grundsätzlich sollte die Pflanzung spätestens in der auf die Fertigstellung der baulichen Anlagen folgenden Pflanzperiode erfolgen. Mit dem Abschluss der Bepflanzung darf jedoch die Maßnahme nicht als beendet betrachtet werden. Erst die nachträgliche Pflege sichert den gewünschten Aufwuchs dauerhaft. Die DIN 18 916 ‘Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten’ ist zu beachten. Pflanzausfälle sind in der darauf folgenden Pflanzperiode in gleicher Qualität zu ersetzen. 3 Gefahr von Erdfällen und Erdsenken durch Vorgänge im Untergrund bzw., siehe auch die Erläuterung zu den Kennzeichnungen im Bebauungsplan im Kapitel 6.4 ab Seite 13. Vorentwurf y November 2014 Seite 17 von 18 Stadt Ilmenau y BPlan Nr. 53 ‚Fischerhütte’ Begründung Empfehlung zur Außenbeleuchtung Für Außenbeleuchtungen sollen nur NA-Lampen (Natriumdampf-Hochdrucklampen) verwendet werden. Durch deren geringen UV-Strahlungsanteil werden Insekten nur minimal angelockt. Schutz von Boden- (Fauna) und Grundwasser Grundsätzlich soll auf einen Pestizid- und Düngemitteleinsatz verzichtet werden, um die Bodenfauna und insbesondere das Grundwasser zu schützen. Um einem Schädlingsbefall und einem damit verbundenen Einsatz von Pestiziden vorzubeugen, sind Maßnahmen des ‘integrierten Pflanzenschutzes’ durchzuführen. Nutzung regenerativer und umweltfreundlicher Energien Zur Energieeinsparung sowie zur umweltfreundlichen Energieversorgung sollte eine zumindest ergänzende Energieversorgung durch regenerative Energien (z. B. passive oder aktive Solarenergie) vorgesehen werden. Inwieweit ein Anschluss an das Ilmenauer Fernwärmenetz in Betracht kommt, wäre ggf. zu klären. Der zuständige Anbieter verweist auf die umweltfreundliche Energiegewinnung über ein Biomasse-Heizkraftwerk und einen Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozess. Katasterangelegenheiten und Bodenordnung Eine Bodenordnung ist aufgrund der Besitzverhältnisse voraussichtlich nicht erforderlich. Sollte dies trotzdem der Fall sein, dürfte eine Grenzregelung bzw. der freihändige Erwerb von Flächen ausreichen. aufgestellt im Auftrag der Stadt Ilmenau Kaiserslautern/Ilmenau, im November 2014 1314 be - VE 141208/ob IMMISSIONSSCHUTZ • STÄDTEBAU • UMWELTPLANUNG Vorentwurf y November 2014 Seite 18 von 18