UNREGELMÄßIGKEITEN BEIM KAUFVERTRAG Thomas Kutschera 05.09.2014 © Kutschera 2 Was gehört dazu? Durch die Verkäuferin • Mangelhafte Ware • Qualität • Menge • Verpackung • Rechnung • Preis • Liefer-, Zahlungsbedingungen • Lieferverzug • Nicht, spät oder am falschen Ort Durch die Käuferin • Annahmeverzug • Keine oder verspätete Annahme • Zahlungsverzug • Keine, verspätete oder geringe Zahlung 05.09.2014 © Kutschera IST DIE WARE NICHT IN ORDNUNG GEWÄHRLEISTUNG 3 05.09.2014 © Kutschera 4 Mangelhafte Ware = Gewährleistung • Ist bei der Übergabe ein Mangel vorhanden, gilt das Recht der Gewährleistung • Mangel heißt: • Übliche Eigenschaft nicht vorhanden (Beschädigung, Fehler) • Abweichung vom Kaufvertrag (Qualität, Quantität) • Der Mangel muss bei der Übergabe bestanden haben – auch bei erst späterer Entdeckung oder späterer Auswirkung • z.B.: Hosenknopf – Niete löst sich. Mangel ist, dass der Knopf nicht richtig befestigt war – dass sich der Knopf löst ist nur eine Folge 05.09.2014 © Kutschera 5 Was bedeutet Gewährleistung • Die Käuferin hat das Recht auf Ware, wie im Vertrag festgelegt • Ist das nicht der Fall, muss die Verkäuferin den Fehler • verbessern, • austauschen, • reparieren, • Ware ersetzen, • Preis reduzieren oder • das Geld zurückgeben • Wichtig: Gewährleistungsfrist sind 2 Jahre • Wichtig 2: es gibt eine sehr nützliche KSchG Regelung 05.09.2014 © Kutschera 6 Arten der Mängel Offene Mängel • Bei „sachgemäßer“ Untersuchung erkennbar • Sachmäßigkeit hängt immer von den Umständen ab • Holz bei Baumax oder Lieferung von 2 Tonnen • Tisch beim Tischler/IKEA • Laufschuh bei Tonis oder ebay Verdeckte Mängel • Bei „sachgemäßer“ Untersuchung nicht erkennbar • Arglistig verschwiegen: Verkäufer hat davon gewusst, aber nichts gesagt 05.09.2014 © Kutschera 7 Rechtsfolgen Offener Mangel • Wird ein offensichtlicher Mangel bei der Übernahme akzeptiert keine Gewährleistung Verdeckter Mangel • Gewährleistung gilt, wenn Mangel entdeckt wird • arglistig verschwiegen: Gewährleistung gilt 30 Jahre 05.09.2014 © Kutschera 8 Arten der Mängel II Wesentlicher Mangel • Kein ordentlicher Gebrauch möglich • Keine Verwendung oder nur unter starken Einschränkungen möglich • Tatsächlicher Mangel • Fehlende Qualität z.B.: Farbe Geringfügiger Mangel • Ordentlicher Gebrauch möglich • Verwendung ist möglich, aber ganz in Ordnung ist die Sache nicht 05.09.2014 © Kutschera 9 Rechtsfolgen Wesentlicher Mangel… …in Verbindung mit Geringfügiger Mangel… …in Verbindung mit • Behebbarer Mangel • Ware wird verbessert, repariert, getauscht • Behebbarer Mangel • Ware wird verbessert, repariert, getauscht • Unbehebbarer Mangel • Vertrag wird aufgelöst Wandlung • Unbehebbarer Mangel • Preisnachlass 05.09.2014 © Kutschera 10 Rechtsfolgen Verdeckter Mangel Offener Mangel • Solange er verdeckt bleibt • Ist der Mangel aufgetreten – keine Rechtsfolge und innerhalb der Gewährleistungsfrist Rechtsfolgen der Gewährleistung 05.09.2014 © Kutschera Mängel – Rechtsfolgen Ablauf 11 05.09.2014 © Kutschera 12 Fristen - Meldung • Für bewegliche Sachen: 2 Jahre • Für unbeweglich Sachen: 3 Jahre • Unternehmen: Führen „…ordnungsgemäße Prüfung…“ durch und erstatten „…binnen angemessener Frist…“ Mängelrüge • Konsumenten: Mängelrüge ist nicht definiert 05.09.2014 © Kutschera 13 Fristen – Meldung – Beweispflicht • Normalerweise muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorgelegen ist. • Beweislastumkehr im KSchG • KSchG sagt: in ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht vor der Übergabe bestanden hat 05.09.2014 14 © Kutschera Ausschluss oder Verkürzung der Gewährleistung Art des Geschäftes Ausschluss Verkürzung B2C nie Gebrauchte Sachen, auf 1 Jahr verkürzen (extra Vereinbarung notwendig, nicht AGB) C2C Ja, außer: arglistig, behauptete Eigenschaft liegt nicht vor ja B2B Ja, außer: bei Neuware ja 05.09.2014 15 © Kutschera Garantie und Gewährleistung Gewährleistung • Gesetzlich geregelt (ABGB, KSchG) • Verpflichtend • Klare Rechtsfolgen – dient zur Verringerung von Streitereien Garantie • Vertrag zwischen Verkäufer • • • • und Käuferin Nicht verpflichtend Rechtsfolgen lt. Vereinbarung Vor allem als Zusatzangebot (Marketing) Sehr oft intransparent (z.B.: Gültigkeit) 05.09.2014 © Kutschera 16 Produkthaftung - Gewährleistung Gewährleistung Produkthaftung • Liegt ein Mangel bei der • Wenn aufgrund von Übergabe vor, wird verbessert, getauscht oder gewandelt • Trifft den Verkäufer mangelhaften Produkten Schäden an anderen Sachen/Personen auftreten • Es haften Hersteller, Importeure oder Händler 05.09.2014 © Kutschera 17 Produkthaftung • Für Schäden durch mangelhafte Produkte • Gilt für die Schäden am Personen oder anderen • • • • Produkten – nicht für das Produkt selbst (Gewährleistung) Unabhängig vom Verschulden Trifft den Produzenten Kennt man den nicht (Ausland) –> Importeur Kennt man den nicht –> Händler 05.09.2014 © Kutschera 18 Produkthaftung 2 • Gilt nur für Unternehmer!!! • Verjährung: 10 Jahre ab dem Punkt zu dem Unternehmen Produkt in Verkehr gebracht hat • 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden hatte