Zur Bedeutung von Salmonellen – und das „Chlorhühnchen“ Nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ vom 06. Juni 2014 ist fast jedes fünfte Huhn in deutschen Schlachtbetrieben mit Salmonellen kontaminiert. Im Rahmen von Kontrollen auf Schlachtbetrieben wurde festgestellt, dass nahezu 17,8 % der Hühner mit Salmonellen belastet sind. Dies berichtete die WirtschaftsWoche am vergangenen Freitag unter Berufung auf das Bundeslandwirtschaftsministerium. Das Problem dabei ist, dass die bereits kontaminierte Ware nicht beseitigt wird, sondern weitestgehend über den Supermarkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums wird dieses Fleisch normalerweise nicht roh verzehrt, sondern die Salmonellen werden durch entsprechende Zubereitungsverfahren abgetötet, bevor die Verbraucherinnen und Verbraucher das Fleisch konsumieren. Bei Kontrollen im Einzelhandel konnten dem Artikel zufolge noch bei 6,3 Prozent des frischen Geflügelfleisches Salmonellen nachgewiesen werden. Aufgrund einer möglichen Kontamination mit Salmonellen werden in den USA Hühnchen mit Chlordioxid behandelt. Im europäischen Raum ist diese Praxis nicht nur nach wie vor umstritten sondern auch nicht zulässig. In einer aktuellen Stellungnahme äußerte sich das BfR jedoch durchaus positiv zur Chlorbehandlung von Hühnchen. Nach Angaben der „WirtschaftsWoche“ wird diese Praxis insbesondere von den Widersachern eines Freihandelsabkommens zwischen Europa und den USA beanstandet. Salmonellen: morphologische Merkmale des Erregers Bei den Salmonellen handelt es sich um gramnegative, stäbchenförmige Bakterien. Sie gehören zur Familie der Enterobacteriaceae und können sowohl aerob als auch anaerob wachsen. Die peritriche Begeißelungermöglicht den Bakterien eine lebhafte Bewegung. Zusätzlich können sie Fimbrien tragen. Diese erlauben eine Anheftung an die Darmwand des jeweiligen Wirtes. Des Weiteren verfügen einige Stämme über sogenannte Pili. Diese ermöglichen die Übertragung genetischen Materials, also auch Resistenzen, zwischen den Stämmen. Eine Ordnung und Differenzierung der Salmonellen in verschie- 14 dene Serovare erfolgt aufgrund der vorhandenen Struktur der Oberflächen-(O)- und Geißel-(H)-Antigene im Rahmen des White-KauffmannLe Minor-Schema. Insgesamt sind zurzeit ca. 2500 Serovare (synonym: Serotypen) bekannt. Zunächst werden zwei Salmonellen-Arten (Spezies) unterschieden. Hierbei handelt es sich um Salmonella enterica (S. enterica) und Salmonella bongori (S. bongori). S. enterica weist sechs Subspezies auf: enterica, salamae, arizonae,diarizonae, houtenae und indica. Nahezu über 99,5 % aller Salmonellosen bei Mensch und Tier werden von S. enterica subsp. enterica verursacht. Die Untergruppe dieser Subspezies I wird wiederum in ca. 1500 zumeist mit Eigennamen bezeichnete Serovare unterteilt. Im Vergleich dazu werden die Untergruppen der anderen Subspezies nur durch ihre Antigenformel bezeichnet. Die sogenannten nichttyphiodalen Salmonellen (im Folgenden: Salmonellen) rufen beim Menschen Gastroenteritiden vor. Hierbei handelt es sich dann um eine Salmonellose oder auch Salmonella-Enteritis. Beispielsweise verursachen S. typhi und S. paratyphi A, B oder C beim Menschen systematische Infektionen mit Darmbeteiligung.Insgesamt sind Salmonellen für die Vermehrung bei Mensch und Tier gut angepasst. Mit Ausnahme von S. typhi und S. paratyphi, bei denen der Mensch als Wirt fungiert, kommen sie insbesondere im Magen-Darm-Trakt von Tieren vor (z.B. Säugetiere, Reptilien, Vögel, Insekten). Nachweislich verfügen mehr als 500 Serovare über humanpathogene Eigenschaften. Bei den beiden häufigsten Salmonellen-Serovaren handelt es sich um S. enteritidis und S. typhimurium. Sie verfügen über einen Anteil von retrospektiv ca. 60 % und ca. 20 % an allen gemeldeten Salmonellosen. Vorkommendes Erregers und Inzidenz der Salmonellose Die Bakterien der Gattung Salmonella sind in der Natur weltweit verbreitet. Dabei sind sie in vielen kalt- und warmblütigen Tieren auf allen Erdteilen nachweisbar. Folglich handelt es sich gegenwärtig in vielen Ländern der Welt um eine der wichtigsten bakteriellen Durchfallerreger beim Menschen. Salmonellen zählen zu den Zoonosen, da sie zumeist von Tieren, insbesondere durch das Essen tierischer Lebensmittel, auf Menschen übertragen werden. Die Erkrankungen können dabei als sporadische Einzelfälle, als Fallhäufungen innerhalb der Familie oder im Zusammenhang mit noch größeren Fällen auftreten. Die Zunahme von Einzelerkrankungen in einer bestimmten Region kann auf eine Gruppenerkrankung mit gemeinsamer Infektionsquelle hinweisen. In Deutschland tritt die Salmonellose endemisch auf. Neben den akuten Atemwegserkrankungen gehört sie zu den häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt. Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des RKI 20.791 Salmonella-Infektionen in Deutschland gemeldet. Im Verlauf der letzten Jahre ist jedoch insgesamt ein deutlicher Rückgang der SalmonellenInfektionen erkennbar (Abb. 1). Typischerweise besteht im Sommer bis Spätsommer ein Erkrankungsgipfel, wohingegen in den kalten Wintermonaten eine geringere Inzidenz zu verzeichnen ist (Abb. 2). Ein Grund dafür liegt in der besonders begünstigten Verbreitung der Salmonellen durch eine mangelhafte Kühlung von Lebensmitteln. Dies geschieht häufig in den warmen Sommermonaten. Speziell im Sommer kann durch eine schnelle Vermehrung der Bakterien in Lebensmitteln rasch eine kritische Infektionsdosis erreicht werden. Die höchsten altersspezifischen Erkrankungen finden sich bei Kindern unter 10 Jahren, das Maximum zeigt sich bei Kleinkindern. Durch Salmonellose verursachte Todesfälle sind in Deutschland eher selten. Die Dunkelziffer ist jedoch höher als die tatsächlich gemeldeten To- salate und insbesondere Schlachtgeflügel eine Infektionsquelle dar. Abb. 1: Rückgang der Salmonellose-Fälle von 2001-2013 in Deutschland. Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat, http://www3.rki.de/SurvStat, Deutschland: 12.06.2014. Abb. 2: Typische jahreszeitliche Verteilung der gemeldeten Salmonellosen-Fälle am Beispiel des Jahres 2013 in Deutschland. Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat, http://www3.rki.de/SurvStat, Deutschland: 12.06.2014. desfälle, da einmal gemeldete Infektionen nicht bis zum Ende der Erkrankung nachverfolgt werden. Das Hauptreservoir der Salmonellen stellen Tiere dar. Diese weisen jedoch nur selten die klinischen Symptome einer Salmonellose auf. Aus diesem Grund bilden Nutztiere wie Rinder, Schweine sowie insbesondere Geflügel und die daraus erzeugten tierischen Lebensmittel den Hauptgrund der möglichen Infektionsursache. 3 2014 Infektionsweg, Dauer und klinische Symptomatik der Salmonellose Bei der Salmonellose handelt es sich um die klassische Lebensmittelinfektion. Dabei erfolgt eine Infektion durch die orale Aufnahme von Salmonellen. Der in Deutschland dominierende Serotyp S. enteritides wird insbesondere über nicht ausreichend erhitzte Eier, eihaltige Speisen und Zubereitungen bei Verzehr auf den Menschen übertragen. Eine Gefahr besteht insbesondere immer dann, wenn in den Speisen Rohei verarbeitet wurde (z.B. Kuchenteig, Eischäume, Cremes, Produkte aus der Konditorei, Mayonnaise, Speiseeis). Darüber hinaus erfolgt eine Übertragung der Salmonellen sehr häufig auch über rohes, bzw. nicht oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch und Fleischerzeugnisse. Hierbei stellen Hackfleisch, Rohwurst, Fleisch- Besonders häufig ist Schlachtgeflügel mit Salmonellen belastet. Insgesamt ist jedoch ein rückläufiger Trend der Kontaminationsrate festzustellen. Dennoch lag sie bereits im Jahr 2007 für Masthähnchen immer noch bei 8 %. Die Kontaminationskette kann bereits bei den Eintagsküken beginnen, die schon über den Eidotter mit Salmonellen infiziert werden. Des Weiteren kann während der Aufzucht eine Infektion über belastetes Futter, Kot, Nagetiere oder Insekten erfolgen. Insbesondere während des Schlachtvorgangs kann es, bedingt durch Absetzen von Kot, zu weiteren Kreuzkontaminationen gelangen. Kritische Punkte stellen dabei vor allem das Brühen (50-60 °C), das Rupfen, die Eviszeration, die Waschung sowie die Kühlung innerhalb der Produktion dar. Um eine Kreuzkontamination zu verhindern, wurden bereits innerhalb der letzten Jahre verschiedene Hygienemaßnahmen ergriffen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Einzeltierwaschung, die Trockenkühlung mit Luft, Vakuum, Kohlensäure oder Stickstoff. Im Rahmen von sogenannten Kreuzkontaminationen verfügen ebenso primär nicht belastete Lebensmitteln bedingt durch den Kontakt mit bereits infizierten Menschen, kontaminierten Oberflächen oder anderen Lebensmitteln über ein Infektionsrisiko. Eine Übertagung auf den Menschen durch salmonellenausscheidende Tiere ist sehr selten. Ein erhöhtes Risiko besteht nur bei Heimtieren, insbesondere bei der Haltung von Reptilien. Unter hygienisch mangelhaften Bedingungen besteht die Gefahr einer direkten oder indirekten Übertragung von Mensch zu Mensch. Diese findet höchstwahrscheinlich auch in Situationen des Alltags häufig statt. Die minimale infektiöse Dosis bewegt sich für den Erwachsenen zwischen 104-106 Keimen. Bei Vorhandensein von Salmonellen in stark fetthaltigen Lebensmitteln (z.B. Käse, Schokolade, Salami) oder in Gewürzen sowie bei der YOPI-Grup- 15 pe, sind Salmonella-Erkrankungen bereits bei Infektionsdosen unter 100 Keimen möglich.Die Inkubationszeit beträgt 6-72 Stunden. Gewöhnlich bricht die Erkrankung mit ihren klinischen Symptomen nach 12-36 Stunden aus. Sie ist abhängig von der Infektionsdosis und dem jeweiligen Serovar.Auch die Dauer der Ansteckungsfähigkeit variiert. Die Dauer der Erregerausscheidung von Enteritis-Salmonellen beläuft sich bei erwachsenen Menschen durchschnittlich auf einen Monat. Bei Kindern unter 5 Jahren kann sie bis zu 7 Wochen oder länger andauern. Die Manifestation der Salmonellose erfolgt als zumeist als akute Darmentzündung mit folgender klinischen Symptomatik: plötzlich einsetzender Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, Unwohlsein, Erbrechen, leichtes Fieber. Die Symptome sind über mehrere Tage beständig vorhanden. Aus den Symptomen resultiert eine starke Dehydrierung, die insbesondere bei kleinen Kindern und älteren Menschen sowie immungeschwächten Personen gefährlich sein kann. Im Rahmen der Therapie gilt es normalerweise, den extremen Flüssigkeits- und Elektrolytverlust wieder auszugleichen. Bei gastroenteritischem Verlauf erfolgt keine Antibiotikatherapie, denn hierbei besteht die Gefahr einer Verlängerung der Bakterienausscheidung. In sehr seltenen Fällen kann die anfängliche Darmentzündung einen septischen Verlauf mit zum Teil hohem Fieber ausprägen. Der SalmonellaErreger kann jedes Organ besiedeln und angreifen. Dabei können Abszesse, septische Arthritis, Cholezystitis, Endokarditis, Meningitis, Perikarditis, Pneumonie, Pyodermie oder Pyelonephritisals als Komplikationen auftreten. Besonders gefährdet sind Menschen über 60 Jahre. Die Gesamtletalität bewegt sich bei < 0,1%. Es sterben überwiegend ältere sowie immungeschwächte Personen. Im Rahmen der Salmonellen-Erkrankung werden beim Menschen – in Abhängigkeit von der Infektionsdosis und dem klinischen Bild 16 – zwei Verlaufsformen unterschieden. Hierbei handelt es sich um die typhöse Form und die enteritische Verlaufsform. Die typhöse Form wird überwiegend durch die Serovare S. typhi, S. paratyphi A, B und C verursacht. Dabei erfolgt die Übertragung von Mensch zu Mensch. Die Salmonella-Erreger werden über den Mund aufgenommen und verbreiten sich rasch über das Blutsystem. Die kurze Inkubationszeit erstreckt sich über wenige Tage bis 3 Wochen. Insgesamt ist die Infektionsdosis gering. Bei Ausbruch der Erkrankung kommt es zu einer zyklisch verlaufenden Allgemeininfektion mit Durchfall und hohem Fieber. Zusätzlich können sich Organschäden an Darm, Herz, Leber, Niere und Galle manifestieren. Im Gegensatz dazu lösen die meisten anderen Serovare beim Menschen die enteritische Form aus. Die Infektionsdosis ist dabei höher als bei der typhösen Verlaufsform. Die Inkubationszeit ist mit 1 – 5 Tagen deutlich niedriger. Bedingt durch die Entzündung der Darmschleimhaut manifestiert sich die Erkrankung durch Durchfall und gelegentlich mäßiges Fieber. Klinische Symptome können aber auch völlig fehlen. Insbesondere bei Tieren tritt die Infektion mit diesen Erregern oft auch ohne Symptome auf. Des Weiteren ist die Dauerausscheidung über viele Jahre möglich. Allgemeine Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Salmonellose Im Temperaturbereich von 10-47 °C fühlen sich die Salmonellen sehr wohl und es kommt zu einer Vermehrung des Erregers, in einigen Fällen sogar bereits ab 6-8 °C. In der Umwelt sowie in oder auf verschiedenen Lebensmitteln verfügen sie über eine Überlebensfähigkeit bis zu mehreren Monaten. Des Weiteren können sie durch Einfrieren nicht abgetötet werden. Ziel von präventiven Maßnahmen ist die Produktion und Erhaltung von salmonellenfreien Lebensmitteln. Neben der konsequenten Einhaltung von hygienischen Bedingungen bei der Gewinnung, Be- und Verarbeitung, Lagerung, Transport und Verkauf von Lebensmitteln insbesondere tierischen Ursprungs, sind folgende Maßnahmen empfehlenswert, um das Ziel der Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten: •Lebensmittel und Speisen, die über viel Eiweiß und Wasser ver fügen, müssen entweder heiß, bei über 70 °C oder aber unter halb von 10 °C im Kühlschrank bevorratet werden. Dabei sind rohe Fleisch- und Wurstwaren, Seetiere, Eier, Cremes, Salate und Mayonnaisen mit Rohei, Speise eis sowie insbesondere Schlacht geflügel nach dem Einkauf stets im Kühlschrank zu lagern. •Insgesamt dürfen Speisen nicht über einen beliebigen Zeitraum warm gehalten werden. Dabei dürfen sie nicht längerfristig bei Temperaturen unter 60°C warm gehalten werden. •Eine sichere Vernichtung von Sal monellen wird bei einer Garzeit von mindestens zehn Minuten und Temperaturen über 70°C er möglicht. •Die Abkühlzeit bei bereits vorge kochten Speisen muss den Tem peraturintervall zwischen 60 °C und 10 °C schnell durchlaufen. •Im Rahmen des Auftauens von gefrorenem Geflügel und Wild bereitet das Auftauwasser Schwie rigkeiten, denn es ist oftmals mit Salmonellen kontaminiert. Daher sollte es getrennt gesammelt und sofort entsorgt werden. Darüber hinaus sind die Hände sowie sämt liche in Kontakt getretene Ge genstände sofort gründlichst zu reinigen, um eine Kreuzkontami nation zu verhindern. •Bei der Zubereitung mit der Mi krowelle sollten die Garzeiten entsprechend lang sein, damit auch im Inneren der Speise eine Erhitzung erfolgen kann. Beim Aufwärmen von Speisen müssen 70 °C überschritten werden.In stantprodukte sind immer nur kurz vor dem Verzehr zuzuberei ten. •Sehr wichtig ist die strenge Be achtung der Händehygiene. Zu sätzlich zum Händewaschen sind insbesondere in lebensmittelver arbeitenden Betrieben noch wei tere Maßnahmen von Relevanz. Hierzu gehört die Händedesin fektion. Zur Händedesinfektion sind alkoholische Desinfektions mittel geeignet. •Von Bedeutung sind ebenso die Verwendung und der häufige Wechsel von kochbaren Küchen tüchern. Bei Ausbruch einer Salmonellose muss auf dem schnellsten Wege die Infektionsquelle ermittelt werden, um eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens durch entsprechende Maßnahmen einzudämmen. Darüber hinaus muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Bei bestehendem Verdacht auf Übertragung durch bestimmte Lebensmittel muss umgehend die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in Kenntnis gesetzt werden. Ziel ist es, die Infektionsquelle ausfindig zu machen und eine flächendeckende Ausbreitung der Salmonellen-Infektion durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsschutzes des Verbrauchers zu ermöglichen. Gesetzliche Vorgaben und Meldepflicht der Salmonellose Gemäß § 42 IfSG dürfen Personen, die an Salmonellose erkrankt, dessen verdächtig sind oder Salmonellen ausscheiden (Dauerausscheider), beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 dieser Vorschrift aufgelisteten Lebensmittel außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereiches nicht tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies gilt ebenso auch für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten sowie weiteren Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG besteht bei Salmonellose eine Meldepflicht. Im Rahmen des Gesetzes ist der Verdacht auf oder die Erkrankung an akuter infektiöser Gastroenteri- tis meldepflichtig. Die SalmonellaInfektion muss angezeigt werden, wenn zum einen eine Person betroffen ist, die im Lebensmittelbereich tätig ist oder aber zum anderen, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Sollte der Befund auf eine akute Infektion hinweisen, ist des Weiteren gemäß § 7 Abs. 1 der Nachweis von Salmonellen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden durch das untersuchende Labor dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Abkommens werden die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel in Europa bedingt durch das Freihandelsabkommen mit Amerika gelockert. Gibt es das Chlor-Hühnchen nun auch bald bei uns in Europa? Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) fordern, die Debatte um die sogenannten Chlorhühnchen sachlicher zu führen. Stellungnahme des BfR zur chemischen Desinfektion mit Chlor Chemische Dekontaminationsverfahren: Kein Ersatz für ganzheitliche Hygienekonzepte. Mitteilung Nr. 020/2014 des BfR vom 11. Juni 2014 In der derzeitigen Debatte um das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA (kurz: TTIP) ist das sogenannte „Chlorhühnchen“ wieder im Gespräch. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung stellen die US-Chlorhühnchen ein Schrecken für die Verbraucher dar. Die chemische Desinfektion von Hühnchen mit Chlor zur Abtötung von pathogenen Mikroorganismen, beispielsweise Salmonellen oder auch Campylobacter, ist in den USA gängige Praxis. In Europa ist dieses chemische Dekontaminationsverfahren bisher verboten. Auch existiert bisher ein Importverbot für Chlor-Hühnchen. Nach Meinungen der Kritiker des Die folgende Stellungnahme wurde am 11. Juni 2014 vom Bundesinstitut für Risikobewertung zum viel diskutierten Thema der Dekontamination von Hühnchen mit Chlordioxid veröffentlicht. Auf den Oberflächen von frischem Geflügelfleisch sind regelmäßig Keime wie Salmonellen oder Campylobacter nachweisbar, die beim Menschen Magen-Darm-Erkrankungen verursachen können. Die Erreger können auf das Fleisch gelangen, wenn sie bereits die lebenden Tiere besiedelt haben. Zudem können Keime beim Schlachten, Zerlegen und Behandeln der Schlachtkörper durch Kreuzkontamination übertragen werden. Um Infektionen, die durch verunreinigte Lebensmittel übertragen Abb. 3: Leckeres Brathähnchen – so wie es die Verbraucher schätzen. Ob, wie in der USA üblich, zur Dekontamination von Hühnchen Chlor eingesetzt werden darf, bleibt unter Fachleuten umstritten. werden zu vermeiden, muss von der Aufzucht der Tiere über den Schlachtprozess bis zum Vertrieb ein ganzheitliches Hygienekonzept verfolgt werden. Da diese Maßnah- men vor allem bei Geflügel nur eingeschränkt erfolgreich sind, wird auch in der Europäischen Union der Einsatz von antimikrobiellen Stoffen wie Chlordioxid und Per- Produkte für die Lebensmittelanalytik 3M™ Petrifilm™ (Mibi) und 3M™ Clean-Trace™ (ATP) ELISA (Allergene, Tierarten, Antibiotika, Mykotoxine) Oberflächenabklatsch mit Hygiene Monitor Tupfer, Schwämme, Mischerbeutel, Nährlösungen Laborvergleichsuntersuchungen & Referenzmaterialien ……………..…und vieles mehr unter: www.transia.de TRANSIA GmbH ● Dieselstr. 9A ● D-61239 Ober-Mörlen ● Tel.: 06002-9386-0 ● Fax: 06002- 9386-91 ● [email protected] ● www.transia.de 3 2014 17 oxysäure zur Entfernung von Keimen auf Geflügelschlachtkörpern diskutiert. Bislang ist der Einsatz solcher chemischen Substanzen zur Dekontamination von Geflügelschlachtkörpern in der EU nicht zugelassen, weil Fragen der Resistenzbildung und der Umweltverträglichkeit nicht abschließend geklärt sind. Darüber hinaus fehlen Erkenntnisse über unerwünschte gesundheitliche Effekte, die dadurch verursacht werden könnten, dass neben den krankmachenden Keimen auch dort natürlich vorkommende Bakterien auf der Fleischoberfläche abgetötet werden. Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können chemische Verfahren notwendige ganzheitliche Hygienekonzepte nicht ersetzen, aber unter bestimmten Bedingungen ergänzen. Voraussetzung für die Anwendung chemischer Verfahren ist, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit sichergestellt sein muss. Grundsätzlich sieht das EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) vor, auch andere Stoffe als Trinkwasser zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs anzuwenden. Voraussetzung ist, dass die Stoffe und Verfahren gemeinschaftsrechtlich zugelassen sind. In der EU ist bislang nur die Anwendung von Milchsäure zugelassen, um damit die bakterielle Verunreinigung von Rindfleisch mit Zoonoseerregern zu vermindern. Die Vorschläge der EU-Kommission, kontaminationsmindernde Stoffe wie Chlordioxid und Peroxysäuren für die Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörper zuzulassen wurden bislang abgelehnt, weil bestimmte Fragen der Resistenzbildung und der Umweltverträglichkeit nicht abschließend geklärt sind und sie dem ganzheitlichen Sicher- 18 heitskonzept von der Mast bis zur Schlachtung widersprechen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bisher keine speziellen Sicherheitsbedenken zur Anwendung der Chlorverbindungen bei Geflügelfleisch geäußert. Zum gleichen Ergebnis kommt das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) 2006. Das BfR weist jedoch darauf hin, dass Erkenntnisse über unerwünschte gesundheitliche Effekte fehlen. So werden durch den Einsatz von Dekontaminationsmitteln nicht nur krankmachende, sondern auch natürlich vorkommende Bakterien auf der Fleischoberfläche abgetötet. Kommt es zu einer erneuten Kontamination mit krankmachenden Keimen, gibt es damit keine in Konkurrenz wachsenden Bakterien mehr, die das Wachstum der unerwünschten Mikroorganismen einschränken könnte. Die alleinige Anwendung von chemischen Stoffen zur Gewinnung eines „kontaminationsarmen“ Lebensmittels zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit ist nicht ausreichend. Sie ist allenfalls der letzte Schritt in einer Kette, an deren Anfang Salmonellen-arme Geflügelherden stehen, die unter besten hygienischen Bedingungen geschlachtet werden. Auf tagesschau.de (Informationen vom 10.06.2014) finden sich folgende Aussagen zur Thematik oder besser zur Problematik: Lüppo Ellerbroek, Fachgruppenleiter Lebensmittelhygiene und Sicherheitskonzepte des BfR, erklärt dabei folgendes: „Das Chlorhühnchen ist nach unserer Auffassung nicht gesundheitsschädlich für den Verbraucher”. Und: „Wir bewerten das genauso wie die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die in zahlreichen Gutachten festgestellt hat, dass aus den Substanzen, die bei diesem Verfahren benutzt werden, keine gesundheitlichen Gefahren für den Verbraucher resultieren. Und dieser Auffassung schließt sich auch das Bundesinstitut für Risikobewer- tung an.” Des Weiteren betont Lüppo Ellerbroek: „Das deutsche Huhn ist auf keinen Fall gesünder als das US-Chlorhuhn”. Und: „Ganz im Gegenteil: Wir müssen leider feststellen, dass wir ein massives Keimproblem auf deutschem Geflügel haben”. Dabei werde jedes Jahr festgestellt, „dass wir einen sehr hohen Anteil an Campylobacter und Salmonellen als krank machende Erreger auf dem Geflügel haben”. Die Problematik spiegelt sich insbesondere darin, dass es der Geflügelindustrie bislang nicht in genügendem Maße gelungen ist, diesen Verlauf umzukehren. Darum sieht er in der Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlordioxid eine effektive Methode, um die Keimbelastung deutlich reduzieren zu können und folglich Erkrankungen zu vermeiden. Aus diesem Grund ist es nach Meinung von Ellerbroek sinnvoll, auch in Deutschland die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorverbindungen als zusätzliche Maßnahme ergänzend zu hohen Erzeugungsstandards einzuführen. Dazu erklärt er: „Es gibt keinen Grund, warum man dem Verbraucher diese Maßnahme vorenthalten sollte oder müsste. Sondern es gibt vielmehr gewichtige Gründe, dass man dieses Verfahren auch anwendet, denn wir dürfen kein geeignetes Mittel auslassen, um den Verbraucher zu schützen”. Des Weiteren sind auch andere bekannte deutsche Wissenschaftler dieser Auffassung. Im Interview mit Report Mainz tätigt Reinhard Fries, Leiter des Instituts für Fleischhygiene und -technologie an der Freien Universität Berlin, folgende Aussage: „Die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorverbindungen ist von Vorteil, weil wir damit eine weitere Möglichkeit haben, Mikroorganismen auf Geflügel und auf anderen Schlachtkörpern unter Kontrolle zu halten.” Seiner Einschätzung zur Folge wird die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorverbindungen in der Zukunft auch in Deutschland eingeführt. Dabei schließt er jedoch eine Verschlechterung der Erzeugungsprozesse aus. Bei der Chlorbehandlung von Geflügelfleisch wird es sich le- diglich um eine zusätzliche Maßnahme handeln. Nach Informationen der FAZ.net (15.06.2014) beruhigte Justizminister Heiko Maas die Gegner des Freihandelsabkommens mit der Aussage, dass die deutschen Standards auch in Zukunft bestehen bleiben. Zur Debatte um die Chlorhühnchen äußerte er sich dabei wie folgt: „Lebensmittel, die in Deutschland aus gutem Grund verboten sind, dürfen auch künftig nicht vertrieben werden. Das gilt nicht nur für Chlorhühnchen. Die EU wird ihre Vorschriften für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel oder für Fleisch, das mit Masthormonen behandelt wurde, nicht ändern“. Literaturnachweis und Referenzen auf Anfrage