Handreichung zum Thema Soziale Marktwirtschaft

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Gruppe 6
Gruppe 5
Gruppe 4
Gruppe 3
Gruppe 2
Gruppe 1
Thema:
Soziale Marktwirtschaft
Adam
Kerstin
Fröscher
Madeleine
2.1.1 Individualismus als geistige Grundlage der freien
Marktwirtschaft
1
Ihlein
Alena
2.1.2 Fehlentwicklungen in einer rein
marktwirtschaftlichen Ordnung
2
Candan
Durmus
D' Affuso
Silvia Anna
Fischer
Tim Andreas
Kühn
Julia
2.2.1 Dualismus als geistige Grundlage der sozialen
Marktwirtschaft
3
Varnalis
Zorzis
2.2.2 Grundgesetz und soziale Marktwirtschaft
4
Geier
Katharina
Gromut
Denis
Hämmerer
Dominik
5
Vogel
Annabel
2.2.3 Wettbewerbsordnung in der sozialen
Marktwirtschaft
Keppler
Julian
Kittana
Kanmani
Koch
Pascal
Werner
Isabelle
2.2.4 Arbeitsordnung
8
Müller
Loreen
Möller
Anne
Straub
Theresa
Stiefel
Luka
2.2.5 Sozialordnung
10
Pehlivan
Begüm
Pursah
Yasemkin
Reiner
Lukas
Reuter
Simone
11
Parlak
Tugba
2.6 Entwicklungsphasen und aktuelle Probleme der
sozialen Marktwirtschaft
Scherer
Jana
Kerstin Adam
Durmus Candan
Madeleine Fröscher
Alena Ihlein
2.1.1 Individualismus als geistige Grundlage (Wurzel) der freien Marktwirtschaft
Merke:
- Die freie Marktwirtschaft beruht auf dem Individualismus
- Im Mittelpunkt der individualistischen Geisteshaltung steht der einzelne Mensch,
das Individuum.
Um von einer freien Marktwirtschaft zu sprechen müssen folgende Punkte vorhanden
sein:
o
o
o
o
Produktionsfaktoren (Arbeit, Land, Kapital) liegt in privater
Hand und
Produktion und Initiative erfolgt im privaten Unternehmen Einkommen nur
durch Dienstleistungen und Gewinne, die in privaten Unternehmen erwirtschaftet werden
Keine Planwirtschaft
Keine staatliche Kontrolle oder Marktregulierung
Marktteilnehmer haben Wahlfreiheit hinsichtlich Konsum, Berufstätigkeit, Sparen und Investieren
Individualismus:
Der Individualismus ist ein Gedanken- und Wertesystem, in dem man das Individuum (einzelner Mensch) in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt.
 so ist der Individualismus die Grundlage (Wurzel) der freien Marktwirtschaft.
Nachfrager
(möchte billig produzieren
& gut verkaufen)
(möchte billig kaufen)
Maximalprinzip
Minimalprinzip
Eigennutz ist zugleich Gemeinnutz. => Interessen
Soziale Marktwirtschaft - Seite
1
Produzent
2.1.2. Fehlentwicklungen in einer rein marktwirtschaftlichen Ordnung
Einen freien Markt gibt es am ehesten im klassischen Kapitalismus.
Fehlentwicklungen:

Starke Abhängigkeit der Arbeitnehmer vom Kapital

Einschränkung des Wettbewerbs durch Monopolbildung (=>Preise werden von monopolistischen Machtgebilden diktiert)

Vermögenskonzentration bei wenigen Produzenten

Kollektivbedürfnisse werden vernachlässigt (=> das was Gewinn macht wird produziert)
Zusammenfassung beider Themen:
2

Individualismus ist die geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft
In der Konzeption der freien Marktwirtschaft erhöht die Verfolgung von Einzelinteressen das Allgemeinwohl
In der freien Marktwirtschaft greift der Staat nicht ein. Er hat nur eine Überwachungsfunktion (=> Nachtwächter)
Soziale Marktwirtschaft - Seite


D' Affuso,Silvia Anna
Fischer,Tim Andreas
Geier,Katharina
Kühn,Julia
Varnalis,Zorzis
2.2
Grundlagen und Ordnungsmerkmale der sozialen
Marktwirtschaft
2.2.1 Dualismus als geistige Grundlage der sozialen Marktwirtschaft.
 Die soziale Marktwirtschaft ist eine in der Bundesrepublik Deutschland existierende
Wirtschaftsform (Realform)
 Sie stellt eine Verbindung zwischen dem Modell der Zentralverwaltungswirtschaft
und der freien Marktwirtschaft her
 In ihr liegt ein dualistisches Menschenbild zu Grunde; der Mensch wird als
Individual- und Kollektivwesen gesehen
 Die Verbindung (Dualismus) des Individualismus und Kollektivismus weist ein
Spannungsverhältnis auf. Daher das Grundziel:
„So viel Freiheit wie möglich, so viel staatlichen Zwang wie nötig1“.
Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft:
 Der Staat legt soziale Schutzrechte und Sicherungssysteme fest
 Die Sozialpolitik erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip
 Das Grundgesetz bleibt selbstverständlich die Richtlinie aller Handlungen des
Staates, nach dem das Konzept ausgerichtet werden muss.
2.2.2 Das Grundgesetz und die soziale Marktwirtschaft
 Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Wirtschaftsform vor, enthält jedoch
Normen, die in wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen berücksichtigt
werden müssen
 Die Bildung weiterer denkbarer Wirtschaftsordnungen ist legitim, die
Zentralverwaltungs- und freie Marktwirtschaft werden allerdings, auf Grund
einigen Freiheitsgrundsätzen, ausgeschlossen
1
Siehe Buch: Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Seite 93.
Soziale Marktwirtschaft - Seite
3
Notizen
2.2.2 Das Grundgesetz und die soziale Marktwirtschaft
Grundgesetz Gesetz bzw.
Artikel X
Freiheit
Beschreibung des
Artikels
Maßnahmen der sozialen
Marktwirtschaft /
Einschränkung durch das
GG
Art. 2 GG
Jeder hat das Recht,
ein Unternehmen zu
gründen, zu führen,
oder aufzulösen.
-
Jeder hat das Recht,
Verträge
abzuschließen,
aufzulösen und den
Inhalt frei zu gestalten.
-
Konsumfreiheit
Jeder hat das Recht,
Ware dort zu kaufen,
wo es ihm am
günstigsten erscheint.
Art. 12 GG
Berufsfreiheit
Jeder hat das Recht,
Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei
zu wählen.
Art. 9 GG
-
-
-
Einen hohen
Beschäftigungsgrad
erreichen und ein
angemessenes
Wirtschaftswachstum
Vereinigungsfreiheit Jeder hat das Recht,
Vereine und
Gesellschaften zu
bilden.
-
Einschränkung:
Verfassungswidrige
Tätigkeiten sind verboten
Art. 14 GG
Eigentum, Erbrecht
und Enteignung
Jedem ist das
Eigentum und Erbrecht
gewährleistet.
-
Einschränkung: Eine
Enteignung ist ausdrücklich
erlaubt. Grund, Boden und
Naturschätze können
verstaatlicht werden
Art. 3 GG
Gleichheit vor dem
Gesetz
Jeder ist vor dem
Gesetz gleicht; Männer
und Frauen sind
gleichberechtigt.
-
Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit
Gleiche Bildungs- und
Berufschancen
-
Strafrechtliche Sanktionen (Vergeltungen): Betriebsverbot, Freiheits- und Geldstrafen,
Gefährdungshaftungen etc.
D' Affuso,Silvia Anna, Fischer,Tim Andreas, Geier,Katharina, Kühn,Julia, Varnalis,Zorzis,
4
Vertragsfreiheit
-
Arbeitsschutzgesetze
Staatliche Überwachung
von gefährlichen Anlagen
Handelsverbot von
Rauschgiften
LuftreinhaltungsLärmbekämpfungsgesetze
Wasserhaushaltsgesetz:
Gewässerschutz
Chemikaliengesetz:
Gesetz zum Schutz vor
gefährlichen Stoffen
Kartellgesetz
Soziale Marktwirtschaft - Seite
Gewerbefreiheit
Denis Gromut
Dominik Hämmerer
Julian Keppler
Annabel Vogel
2.2.3 Auswirkungen von Kooperation und Konzentration
1.Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse kommen zustande, wenn Unternehmen versuchen,
die Wettbewerbshärte zu lindern und den Konkurrenzdruck zu mildern. Die
Unternehmen schließen sich in Bereichen wie zum Beispiel im Verkauf oder in der
Werbung zusammen, sie versuchen, durch Kooperation Vorteile zu erlangen.
2.Ziele und Gründe der Unternehmenszusammenschlüsse
2.1 Oberziel
Das Oberziel der Unternehmen ist die Sicherung der weiteren Existenz des
Unternehmens.
2.2 Unterziel(e)

Sicherung der Rohstoffversorgung

Kostensenkung

Sicherung der Absatzmärkte

Beschränkung des Wettbewerbs

Erhöhung der wirtschaftlichen Macht
3.Arten der Unternehmenszusammenschlüsse
3.1
3.2
3.1 sowie 3.2 sind organisch da es einen Zusammenhang zwischen Unternehmen
besteht.
z.B (3.1) Sat1 + Pro7 + Kabel1 gehen eine Werbungskooperation ein.
z.B (3.2) Getreideanbauer + Getreidemühle + Brotfabrik schließen sich zusammen.
3.3 ist anorganisch da keine Beziehung zwischen den Unternehmen besteht.
z.B Chemiefabrik und Maschinenfabrik gehen eine Fusion ein.
Soziale Marktwirtschaft - Seite
5
3.3
Horizontaler Zusammenschluss
Unternehmen mit gleicher Wirtschaftsstufe.
Vertikaler Zusammenschluss
Unternehmen mit unterschiedlichen (aufeinanderfolgenden) Wirtschaftsstufen.
Diagonaler Zusammenschluss
Unternehmen mit unterschiedlichen Branchen.
Einschränkung des Wettbewerbs
Es entsteht künstliche Anbieterknappheit, Wettbewerb wird schwächer, Anbieter
verschwinden. Monopolistische Preisbildung.
4.2
Nicht leistungsbezogene Einkommensverteilung
Durch Zusammenschlüsse erlangen Unternehmen mehr Geld auf Kosten von
anderen, da die Marktmacht steigt.
4.3
Wirtschaftliche Macht wird zu politischer Macht
Große Unternehmen sind sehr einflussreich und mischen sich in politische
Themen ein, um Vorteile zu erlangen z. B. Einmischung bei Gesetzgebung im
Bereich Wirtschaft
Soziale Marktwirtschaft - Seite
4.1
6
4.Auswirkung und wirtschaftliche Bedeutung
Sicherung des Wettbewerbs
Missbrauchsaufsicht
In Deutschland gibt es eine Missbrauchsaufsicht , das Bundeskartellamt das über
marktbeherrschenden Unternehmen besteht.
[1] Formen des Missbrauchs:
Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder
Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblicher Leistungen die
Wettbewerbsmöglichkeit anderer Unternehmen erheblich ohne Grund beeinträchtigt,
Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die sich bei einem wirksamen
Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, oder sich weigert, einem
anderen Unternehmen gegen ein angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen oder
anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren.
Ein Missbrauch liegt aber auch dann vor, wenn es dem anderen Unternehmen aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohne die Mitbenutzung nicht möglich ist, auf dem
vor- oder nachgelagerten Markt als Wettbewerber des marktbeherrschenden
Unternehmens tätig zu werden.
[2] Begriff der Marktbeherrschung:
Als marktbeherrschend gilt ein Unternehmen, wenn es als Anbieter oder Nachfrager einer
bestimmten Art von Waren oder gewerblicher Leistungen auf dem sachlich und räumlich
relevanten Markt ohne Wettbewerber ist oder keinem Wettbewerb ausgesetzt ist oder im
Verhältnis zu seinen Wettbewerbern eine überragende Marktstellung hat.
Marktbeherrschend können aber auch zwei oder mehr Unternehmen sein, wenn zwischen
ihnen kein wesentlicher Wettbewerb besteht. Vermutet wird eine Marktbeherrschung,
wenn ein Unternehmen einen Marktanteil von einem Drittel hat und mehr.
Eine Gesamtheit von Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn drei oder weniger
Unternehmen zusammen einen Marktanteil von mind. 50% oder wenn fünf oder weniger
Unternehmen zusammen einen Marktanteil von mind. Zwei Dritteln erreichen.
Soziale Marktwirtschaft - Seite
7
Die Vermutung gilt dann nicht, wenn die Unternehmen z.B. nachweisen, dass im Verhältnis
zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung haben.
Kittana, Kanmani
Koch, Pascal
Möller, Anne
Müller, Loreen
Werner, Isabelle
Handout 2.2.4 Arbeitsordnung
Gewerkschaften
Sozialpartner:
Arbeitgeberverbände
Interessenausgleich; Kompromissfindung
(sozialer Ausgleich)
Tarifvertrag: ........................ Vereinbarungen (Arbeitsbedingungen) werden im Tarifvertrag schriftlich
festgelegt
Tarifautonomie: ..................... Tarifpartner dürfen selbstständig Arbeitsbedingungen vereinbaren
Tarifparteien/Tarifpartner: .. =Sozialpartner
Tariffähigkeit: ....................... Sozialpartner haben Tariffähigkeit
Grenzen des Tarifvertrages: Mindestbedingungen (Mindestlöhne; Mindesturlaubstage)
Arten Tarifverträge:
Manteltarifverträge
Arbeitsbedingungen die lange Zeit gleich
bleiben
 Kündigungsfristen
 Gehaltsgruppen
 Arbeitszeiten
 Vereinbarung Gehaltshöhe
 Schwierigkeitsgrad der Arbeit
 Eventuell Zuschläge
Lohn-& Gehaltstarifverträge
Auch möglich Flächentarifverträge (gültig für mehrere Orte, Städte in Bezirken oder Bundesländern):
 Tariföffnungsklauseln als zeitweilige Notlösung für wirtschaftlich schlecht dastehende Betriebe
 Werden von Betriebsrat und Arbeitsgeber beschlossen
 Darin stehen z.B. geringere Löhne, höhere Arbeitszeiten
Arbeitsgeber
Einheitliche Kalkulationsgrundlage (durch
einheitliche Lohn-/ Gehaltstarife)
Gleichstellung von Arbeitsnehmern mit gleicher
Berufserfahrung, Tätigkeit und gleicher Verantwortung
(Schutz vor willkürlicher Behandlung)
Einschränkung der Konkurrenz bezüglich
Personalanwerbung, geringe Fluktuation* in
Zeiten der Vollbeschäftigung
* Wechsel von Neueinstellungen und Entlassungen
Arbeitskampf:
Können sich Tarifparteien nicht einigen
Streik (Gewerkschaften)
Aussperrung (Arbeitgeber)
Soziale Marktwirtschaft - Seite
Arbeitsnehmer
Sicherung der Mindestbedingungen (Mindestlohn, Kündigungsschutz,…)
8
Vorteile von Tarifverträgen für:
Spielregeln für Streik:
Tarifverhandlungen
Streik-Ende wenn min 25%
der
Gewerkschaftsmitglieder
in einer neuen
Urabstimmung zustimmen
Keine Einignung
dann werden
Verhandlungen für
Gescheitert erklärt
Neue
Verhandlungen
Schlichtungsvers
uch durch
unparteiischen
(möglich)
Scheitert der
Schlichtungsversuch
: Urabstimmung der
Kampfmaßnahmen
Mögliche
Gegenmaßnahme
der Arbeitsgeber
(Aussperrung)
Streik falls min.
75% der
Gewerkschaftsmitglieder zustimmt
Unternehmensverfassung (Aufsichtsräte und
Vorstände)
Mitbestimmung in Deutschland:
Betriebsverfassung (Betriebsräte)
Betriebsrat:

Betrieb mit min. 5 wahlberechtigten und davon 3 wählbaren Arbeitern muss einen Betriebsrat
haben.

Personenanzahl des Betriebsrat steigt mit Anzahl der wahlberechtigten Arbeiter.

Min. ein Mitglied aus dem Betriebsrat wird von seiner Arbeit freigestellt wenn es zwischen 200500 wahlberechtigte Arbeiter gibt.

Hat ein betrieb 5 Arbeiter<18 Jahren oder Auszubildende <25 Jahren wird davon ein Jugend &
Auszubildendenvertreter gewählt.

Wahl zum Betriebsrat ist geheim und unmittelbar.

Normales Mitglied vom Betriebsrat für 4-, Jugend und Auszubildendenvertreter für 2 Jahre gewählt.
Beratungsrecht:
Mitwirkungsrecht:
Mitbestimmungsrecht im engeren
Sinne:
Informieren der Arbeiter über geplante Maßnahmen der Geschäftsleitung.
Z.B. Neu-, Um- & Erweiterungsbauten; Einführungen neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe oder Veränderungen von Arbeitsplätzen; Einstellung leitender Angestellter….
Seine Meinung zur Situation äußern und dem Arbeitgeber Gegenvorschläge unterbreiten.
Z.B. Personalplanung; Sicherung und Förderung der Beschäftigung; Ausschreibung von Arbeitsplätzen; Einschränken oder
Stilllegen von Betriebsteilen; Zusammenschluss von Betrieben….
(Eingeschränkte Mitbestimmung) Betriebsrat hat ein Vetorecht
das vor allem „personelle Einzelmaßnahmen“ umfasst.
Z.B. Neueinstellungen; Eingruppierungen in Lohn- & Gehaltsgruppen; Versetzung von Arbeitskräften; Kündigung….
Der Arbeitgeber darf manche Maßnahmen nur mit Zustimmung
des Betriebsrates durchführen, dazu gehören vor allem „soziale
Angelegenheiten“ zu denen keine gesetzliche oder tarifliche
Regelung besteht.
Z.B. Zeit,Ort und Art der Lohnauszahlung; Aufstellung des Urlaubsplans; Einführung der Arbeitsüberwachung (Stempeluhren); Zuweisen und kündigen von Werkswohnungen…
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Informationsrecht:
9
Rechte des Betriebsrat:
Begüm Pehlivan
Yasemin Pursah
Luka Stiefel
Theresa Straub
Sozialordnung
Definition:
→ Ergebnis aller sozialpolitischen Maßnahmen
→ regelt die soziale Stellung & Beziehung der Mitglieder einer Gesellschaft mit Vielzahl von
Ordnungselementen (Gesetze…)
Soziale Sicherungsmaßnahmen:
Beschäftigungspolitik, Verteilungspolitik, Absicherung von Arbeitsrisiken & sonstige
sozialpolitische Maßnahmen
Arbeitsschutzpolitik:
- Arbeitsrecht im engeren Sinne, wie z.B. Tarifvertragsgesetz
- Arbeitsschutzrecht: sozialer Arbeitsschutz (Jugendarbeitsschutz)
Betriebs- und Gefahrenschutz (Arbeitsschutzgesetz)
Sozialversicherungssystem:
- Soziale Sicherung ist eine wesentliche Lebensgrundlage des Menschen
- Solidaritätsprinzip
- Pflichtmitgliedschaft
Grundprinzipien
- Beitragsbemessung nach
Höhe des Einkommens
- gesetzlich festgelegte
Leistungen
Gesetzliche
Sozialversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Zweige
- Rentenversicherung
- Arbeitsförderung
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Grundversicherung für Arbeitssuchende:
- Soll dafür sorgen, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
bestreiten können
- Stärkt diese Personen in ihrer Eigenverantwortung
Leistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Einstiegsgeld, Freibeträge, „Bildungspaket“
Grundsicherung: Zumutbarkeit, Finanzierung
10
- Unfallversicherung
2.6 Entwicklungsphasen und aktuelle Probleme
der sozialen Marktwirtschaft
Gruppe 6: Lukas Reiner, Simone
Reuter, Tugba Parlak, Jana Scherer
Wirtschaftsethik (Ethische Regeln):
 Geschäftliche Anständigkeit
 Unbestechlichkeit
 Ehrlichkeit
 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
 Verantwortungsbewusstsein
 Gemeinsinn
Merke: Ohne diese Regeln kann die soziale Marktwirtschaft nicht funktionieren.
Folge: Bestehende Marktwirtschaften geraten in Krise
Aktuelle Probleme:
Überlastung des sozialen Netzes
Sozialmissbrauch gefährdet die soziale Marktwirtschaft durch illegale Beschäftigung bei
gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, o.ä.
Folgen: Belastung der arbeitenden ehrlichen Leuten wird erhöht, was zu Leistungsunwillen
führt.
Abgaben und Steuerbelastung
Eine Überlastung der arbeitenden Menschen führt zu Arbeitsunlust.
Hohe Steuern und Sozialabgaben führen zu einer Leistungsabschwächung.
Folgen:
 Pessimismus
 Unterbeschäftigung
 Radikalismus
Umweltbelastung
Es ist notwendig, dass die soziale Marktwirtschaft eine nachhaltige Verringerung der
Umweltbelastung führt.
Gefahren entstehen durch Erfüllung der Einzelinteressen von Verbänden.
Der Druck auf die Verbände steigt, was durch Medien und Kirchen verstärkt wird.
Folgen:
Durch Subvention und sonstige Projektion werden die Interessen der anderen geschädigt.
Globalisierung der Märkte
Zu hohe Produktionskosten in Deutschland ( allgemein im Westen)
Folgen:
 Firmen produzieren kostengünstiger im Ausland oder wandern ab (Global Sourcing)
 Arbeitslosigkeit nimmt zu
Soziale Marktwirtschaft - Seite
Abnehmende Gemeinwohlorientierung
11
Folgen durch Umweltbelastung:
 Mehr staatliche Vorschriften
 Mehr Ge- und Verbote
 Kosten zur Beseitigung der Umweltschäden
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