Gruppe 6 Gruppe 5 Gruppe 4 Gruppe 3 Gruppe 2 Gruppe 1 Thema: Soziale Marktwirtschaft Adam Kerstin Fröscher Madeleine 2.1.1 Individualismus als geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft 1 Ihlein Alena 2.1.2 Fehlentwicklungen in einer rein marktwirtschaftlichen Ordnung 2 Candan Durmus D' Affuso Silvia Anna Fischer Tim Andreas Kühn Julia 2.2.1 Dualismus als geistige Grundlage der sozialen Marktwirtschaft 3 Varnalis Zorzis 2.2.2 Grundgesetz und soziale Marktwirtschaft 4 Geier Katharina Gromut Denis Hämmerer Dominik 5 Vogel Annabel 2.2.3 Wettbewerbsordnung in der sozialen Marktwirtschaft Keppler Julian Kittana Kanmani Koch Pascal Werner Isabelle 2.2.4 Arbeitsordnung 8 Müller Loreen Möller Anne Straub Theresa Stiefel Luka 2.2.5 Sozialordnung 10 Pehlivan Begüm Pursah Yasemkin Reiner Lukas Reuter Simone 11 Parlak Tugba 2.6 Entwicklungsphasen und aktuelle Probleme der sozialen Marktwirtschaft Scherer Jana Kerstin Adam Durmus Candan Madeleine Fröscher Alena Ihlein 2.1.1 Individualismus als geistige Grundlage (Wurzel) der freien Marktwirtschaft Merke: - Die freie Marktwirtschaft beruht auf dem Individualismus - Im Mittelpunkt der individualistischen Geisteshaltung steht der einzelne Mensch, das Individuum. Um von einer freien Marktwirtschaft zu sprechen müssen folgende Punkte vorhanden sein: o o o o Produktionsfaktoren (Arbeit, Land, Kapital) liegt in privater Hand und Produktion und Initiative erfolgt im privaten Unternehmen Einkommen nur durch Dienstleistungen und Gewinne, die in privaten Unternehmen erwirtschaftet werden Keine Planwirtschaft Keine staatliche Kontrolle oder Marktregulierung Marktteilnehmer haben Wahlfreiheit hinsichtlich Konsum, Berufstätigkeit, Sparen und Investieren Individualismus: Der Individualismus ist ein Gedanken- und Wertesystem, in dem man das Individuum (einzelner Mensch) in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. so ist der Individualismus die Grundlage (Wurzel) der freien Marktwirtschaft. Nachfrager (möchte billig produzieren & gut verkaufen) (möchte billig kaufen) Maximalprinzip Minimalprinzip Eigennutz ist zugleich Gemeinnutz. => Interessen Soziale Marktwirtschaft - Seite 1 Produzent 2.1.2. Fehlentwicklungen in einer rein marktwirtschaftlichen Ordnung Einen freien Markt gibt es am ehesten im klassischen Kapitalismus. Fehlentwicklungen: Starke Abhängigkeit der Arbeitnehmer vom Kapital Einschränkung des Wettbewerbs durch Monopolbildung (=>Preise werden von monopolistischen Machtgebilden diktiert) Vermögenskonzentration bei wenigen Produzenten Kollektivbedürfnisse werden vernachlässigt (=> das was Gewinn macht wird produziert) Zusammenfassung beider Themen: 2 Individualismus ist die geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft In der Konzeption der freien Marktwirtschaft erhöht die Verfolgung von Einzelinteressen das Allgemeinwohl In der freien Marktwirtschaft greift der Staat nicht ein. Er hat nur eine Überwachungsfunktion (=> Nachtwächter) Soziale Marktwirtschaft - Seite D' Affuso,Silvia Anna Fischer,Tim Andreas Geier,Katharina Kühn,Julia Varnalis,Zorzis 2.2 Grundlagen und Ordnungsmerkmale der sozialen Marktwirtschaft 2.2.1 Dualismus als geistige Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Die soziale Marktwirtschaft ist eine in der Bundesrepublik Deutschland existierende Wirtschaftsform (Realform) Sie stellt eine Verbindung zwischen dem Modell der Zentralverwaltungswirtschaft und der freien Marktwirtschaft her In ihr liegt ein dualistisches Menschenbild zu Grunde; der Mensch wird als Individual- und Kollektivwesen gesehen Die Verbindung (Dualismus) des Individualismus und Kollektivismus weist ein Spannungsverhältnis auf. Daher das Grundziel: „So viel Freiheit wie möglich, so viel staatlichen Zwang wie nötig1“. Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft: Der Staat legt soziale Schutzrechte und Sicherungssysteme fest Die Sozialpolitik erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip Das Grundgesetz bleibt selbstverständlich die Richtlinie aller Handlungen des Staates, nach dem das Konzept ausgerichtet werden muss. 2.2.2 Das Grundgesetz und die soziale Marktwirtschaft Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Wirtschaftsform vor, enthält jedoch Normen, die in wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen Die Bildung weiterer denkbarer Wirtschaftsordnungen ist legitim, die Zentralverwaltungs- und freie Marktwirtschaft werden allerdings, auf Grund einigen Freiheitsgrundsätzen, ausgeschlossen 1 Siehe Buch: Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Seite 93. Soziale Marktwirtschaft - Seite 3 Notizen 2.2.2 Das Grundgesetz und die soziale Marktwirtschaft Grundgesetz Gesetz bzw. Artikel X Freiheit Beschreibung des Artikels Maßnahmen der sozialen Marktwirtschaft / Einschränkung durch das GG Art. 2 GG Jeder hat das Recht, ein Unternehmen zu gründen, zu führen, oder aufzulösen. - Jeder hat das Recht, Verträge abzuschließen, aufzulösen und den Inhalt frei zu gestalten. - Konsumfreiheit Jeder hat das Recht, Ware dort zu kaufen, wo es ihm am günstigsten erscheint. Art. 12 GG Berufsfreiheit Jeder hat das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Art. 9 GG - - - Einen hohen Beschäftigungsgrad erreichen und ein angemessenes Wirtschaftswachstum Vereinigungsfreiheit Jeder hat das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. - Einschränkung: Verfassungswidrige Tätigkeiten sind verboten Art. 14 GG Eigentum, Erbrecht und Enteignung Jedem ist das Eigentum und Erbrecht gewährleistet. - Einschränkung: Eine Enteignung ist ausdrücklich erlaubt. Grund, Boden und Naturschätze können verstaatlicht werden Art. 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz Jeder ist vor dem Gesetz gleicht; Männer und Frauen sind gleichberechtigt. - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Gleiche Bildungs- und Berufschancen - Strafrechtliche Sanktionen (Vergeltungen): Betriebsverbot, Freiheits- und Geldstrafen, Gefährdungshaftungen etc. D' Affuso,Silvia Anna, Fischer,Tim Andreas, Geier,Katharina, Kühn,Julia, Varnalis,Zorzis, 4 Vertragsfreiheit - Arbeitsschutzgesetze Staatliche Überwachung von gefährlichen Anlagen Handelsverbot von Rauschgiften LuftreinhaltungsLärmbekämpfungsgesetze Wasserhaushaltsgesetz: Gewässerschutz Chemikaliengesetz: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen Kartellgesetz Soziale Marktwirtschaft - Seite Gewerbefreiheit Denis Gromut Dominik Hämmerer Julian Keppler Annabel Vogel 2.2.3 Auswirkungen von Kooperation und Konzentration 1.Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse kommen zustande, wenn Unternehmen versuchen, die Wettbewerbshärte zu lindern und den Konkurrenzdruck zu mildern. Die Unternehmen schließen sich in Bereichen wie zum Beispiel im Verkauf oder in der Werbung zusammen, sie versuchen, durch Kooperation Vorteile zu erlangen. 2.Ziele und Gründe der Unternehmenszusammenschlüsse 2.1 Oberziel Das Oberziel der Unternehmen ist die Sicherung der weiteren Existenz des Unternehmens. 2.2 Unterziel(e) Sicherung der Rohstoffversorgung Kostensenkung Sicherung der Absatzmärkte Beschränkung des Wettbewerbs Erhöhung der wirtschaftlichen Macht 3.Arten der Unternehmenszusammenschlüsse 3.1 3.2 3.1 sowie 3.2 sind organisch da es einen Zusammenhang zwischen Unternehmen besteht. z.B (3.1) Sat1 + Pro7 + Kabel1 gehen eine Werbungskooperation ein. z.B (3.2) Getreideanbauer + Getreidemühle + Brotfabrik schließen sich zusammen. 3.3 ist anorganisch da keine Beziehung zwischen den Unternehmen besteht. z.B Chemiefabrik und Maschinenfabrik gehen eine Fusion ein. Soziale Marktwirtschaft - Seite 5 3.3 Horizontaler Zusammenschluss Unternehmen mit gleicher Wirtschaftsstufe. Vertikaler Zusammenschluss Unternehmen mit unterschiedlichen (aufeinanderfolgenden) Wirtschaftsstufen. Diagonaler Zusammenschluss Unternehmen mit unterschiedlichen Branchen. Einschränkung des Wettbewerbs Es entsteht künstliche Anbieterknappheit, Wettbewerb wird schwächer, Anbieter verschwinden. Monopolistische Preisbildung. 4.2 Nicht leistungsbezogene Einkommensverteilung Durch Zusammenschlüsse erlangen Unternehmen mehr Geld auf Kosten von anderen, da die Marktmacht steigt. 4.3 Wirtschaftliche Macht wird zu politischer Macht Große Unternehmen sind sehr einflussreich und mischen sich in politische Themen ein, um Vorteile zu erlangen z. B. Einmischung bei Gesetzgebung im Bereich Wirtschaft Soziale Marktwirtschaft - Seite 4.1 6 4.Auswirkung und wirtschaftliche Bedeutung Sicherung des Wettbewerbs Missbrauchsaufsicht In Deutschland gibt es eine Missbrauchsaufsicht , das Bundeskartellamt das über marktbeherrschenden Unternehmen besteht. [1] Formen des Missbrauchs: Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblicher Leistungen die Wettbewerbsmöglichkeit anderer Unternehmen erheblich ohne Grund beeinträchtigt, Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, oder sich weigert, einem anderen Unternehmen gegen ein angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren. Ein Missbrauch liegt aber auch dann vor, wenn es dem anderen Unternehmen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohne die Mitbenutzung nicht möglich ist, auf dem vor- oder nachgelagerten Markt als Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens tätig zu werden. [2] Begriff der Marktbeherrschung: Als marktbeherrschend gilt ein Unternehmen, wenn es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblicher Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist oder keinem Wettbewerb ausgesetzt ist oder im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern eine überragende Marktstellung hat. Marktbeherrschend können aber auch zwei oder mehr Unternehmen sein, wenn zwischen ihnen kein wesentlicher Wettbewerb besteht. Vermutet wird eine Marktbeherrschung, wenn ein Unternehmen einen Marktanteil von einem Drittel hat und mehr. Eine Gesamtheit von Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn drei oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von mind. 50% oder wenn fünf oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von mind. Zwei Dritteln erreichen. Soziale Marktwirtschaft - Seite 7 Die Vermutung gilt dann nicht, wenn die Unternehmen z.B. nachweisen, dass im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung haben. Kittana, Kanmani Koch, Pascal Möller, Anne Müller, Loreen Werner, Isabelle Handout 2.2.4 Arbeitsordnung Gewerkschaften Sozialpartner: Arbeitgeberverbände Interessenausgleich; Kompromissfindung (sozialer Ausgleich) Tarifvertrag: ........................ Vereinbarungen (Arbeitsbedingungen) werden im Tarifvertrag schriftlich festgelegt Tarifautonomie: ..................... Tarifpartner dürfen selbstständig Arbeitsbedingungen vereinbaren Tarifparteien/Tarifpartner: .. =Sozialpartner Tariffähigkeit: ....................... Sozialpartner haben Tariffähigkeit Grenzen des Tarifvertrages: Mindestbedingungen (Mindestlöhne; Mindesturlaubstage) Arten Tarifverträge: Manteltarifverträge Arbeitsbedingungen die lange Zeit gleich bleiben Kündigungsfristen Gehaltsgruppen Arbeitszeiten Vereinbarung Gehaltshöhe Schwierigkeitsgrad der Arbeit Eventuell Zuschläge Lohn-& Gehaltstarifverträge Auch möglich Flächentarifverträge (gültig für mehrere Orte, Städte in Bezirken oder Bundesländern): Tariföffnungsklauseln als zeitweilige Notlösung für wirtschaftlich schlecht dastehende Betriebe Werden von Betriebsrat und Arbeitsgeber beschlossen Darin stehen z.B. geringere Löhne, höhere Arbeitszeiten Arbeitsgeber Einheitliche Kalkulationsgrundlage (durch einheitliche Lohn-/ Gehaltstarife) Gleichstellung von Arbeitsnehmern mit gleicher Berufserfahrung, Tätigkeit und gleicher Verantwortung (Schutz vor willkürlicher Behandlung) Einschränkung der Konkurrenz bezüglich Personalanwerbung, geringe Fluktuation* in Zeiten der Vollbeschäftigung * Wechsel von Neueinstellungen und Entlassungen Arbeitskampf: Können sich Tarifparteien nicht einigen Streik (Gewerkschaften) Aussperrung (Arbeitgeber) Soziale Marktwirtschaft - Seite Arbeitsnehmer Sicherung der Mindestbedingungen (Mindestlohn, Kündigungsschutz,…) 8 Vorteile von Tarifverträgen für: Spielregeln für Streik: Tarifverhandlungen Streik-Ende wenn min 25% der Gewerkschaftsmitglieder in einer neuen Urabstimmung zustimmen Keine Einignung dann werden Verhandlungen für Gescheitert erklärt Neue Verhandlungen Schlichtungsvers uch durch unparteiischen (möglich) Scheitert der Schlichtungsversuch : Urabstimmung der Kampfmaßnahmen Mögliche Gegenmaßnahme der Arbeitsgeber (Aussperrung) Streik falls min. 75% der Gewerkschaftsmitglieder zustimmt Unternehmensverfassung (Aufsichtsräte und Vorstände) Mitbestimmung in Deutschland: Betriebsverfassung (Betriebsräte) Betriebsrat: Betrieb mit min. 5 wahlberechtigten und davon 3 wählbaren Arbeitern muss einen Betriebsrat haben. Personenanzahl des Betriebsrat steigt mit Anzahl der wahlberechtigten Arbeiter. Min. ein Mitglied aus dem Betriebsrat wird von seiner Arbeit freigestellt wenn es zwischen 200500 wahlberechtigte Arbeiter gibt. Hat ein betrieb 5 Arbeiter<18 Jahren oder Auszubildende <25 Jahren wird davon ein Jugend & Auszubildendenvertreter gewählt. Wahl zum Betriebsrat ist geheim und unmittelbar. Normales Mitglied vom Betriebsrat für 4-, Jugend und Auszubildendenvertreter für 2 Jahre gewählt. Beratungsrecht: Mitwirkungsrecht: Mitbestimmungsrecht im engeren Sinne: Informieren der Arbeiter über geplante Maßnahmen der Geschäftsleitung. Z.B. Neu-, Um- & Erweiterungsbauten; Einführungen neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe oder Veränderungen von Arbeitsplätzen; Einstellung leitender Angestellter…. Seine Meinung zur Situation äußern und dem Arbeitgeber Gegenvorschläge unterbreiten. Z.B. Personalplanung; Sicherung und Förderung der Beschäftigung; Ausschreibung von Arbeitsplätzen; Einschränken oder Stilllegen von Betriebsteilen; Zusammenschluss von Betrieben…. (Eingeschränkte Mitbestimmung) Betriebsrat hat ein Vetorecht das vor allem „personelle Einzelmaßnahmen“ umfasst. Z.B. Neueinstellungen; Eingruppierungen in Lohn- & Gehaltsgruppen; Versetzung von Arbeitskräften; Kündigung…. Der Arbeitgeber darf manche Maßnahmen nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen, dazu gehören vor allem „soziale Angelegenheiten“ zu denen keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Z.B. Zeit,Ort und Art der Lohnauszahlung; Aufstellung des Urlaubsplans; Einführung der Arbeitsüberwachung (Stempeluhren); Zuweisen und kündigen von Werkswohnungen… Soziale Marktwirtschaft - Seite Informationsrecht: 9 Rechte des Betriebsrat: Begüm Pehlivan Yasemin Pursah Luka Stiefel Theresa Straub Sozialordnung Definition: → Ergebnis aller sozialpolitischen Maßnahmen → regelt die soziale Stellung & Beziehung der Mitglieder einer Gesellschaft mit Vielzahl von Ordnungselementen (Gesetze…) Soziale Sicherungsmaßnahmen: Beschäftigungspolitik, Verteilungspolitik, Absicherung von Arbeitsrisiken & sonstige sozialpolitische Maßnahmen Arbeitsschutzpolitik: - Arbeitsrecht im engeren Sinne, wie z.B. Tarifvertragsgesetz - Arbeitsschutzrecht: sozialer Arbeitsschutz (Jugendarbeitsschutz) Betriebs- und Gefahrenschutz (Arbeitsschutzgesetz) Sozialversicherungssystem: - Soziale Sicherung ist eine wesentliche Lebensgrundlage des Menschen - Solidaritätsprinzip - Pflichtmitgliedschaft Grundprinzipien - Beitragsbemessung nach Höhe des Einkommens - gesetzlich festgelegte Leistungen Gesetzliche Sozialversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung Zweige - Rentenversicherung - Arbeitsförderung Soziale Marktwirtschaft - Seite Grundversicherung für Arbeitssuchende: - Soll dafür sorgen, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können - Stärkt diese Personen in ihrer Eigenverantwortung Leistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Einstiegsgeld, Freibeträge, „Bildungspaket“ Grundsicherung: Zumutbarkeit, Finanzierung 10 - Unfallversicherung 2.6 Entwicklungsphasen und aktuelle Probleme der sozialen Marktwirtschaft Gruppe 6: Lukas Reiner, Simone Reuter, Tugba Parlak, Jana Scherer Wirtschaftsethik (Ethische Regeln): Geschäftliche Anständigkeit Unbestechlichkeit Ehrlichkeit Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Verantwortungsbewusstsein Gemeinsinn Merke: Ohne diese Regeln kann die soziale Marktwirtschaft nicht funktionieren. Folge: Bestehende Marktwirtschaften geraten in Krise Aktuelle Probleme: Überlastung des sozialen Netzes Sozialmissbrauch gefährdet die soziale Marktwirtschaft durch illegale Beschäftigung bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, o.ä. Folgen: Belastung der arbeitenden ehrlichen Leuten wird erhöht, was zu Leistungsunwillen führt. Abgaben und Steuerbelastung Eine Überlastung der arbeitenden Menschen führt zu Arbeitsunlust. Hohe Steuern und Sozialabgaben führen zu einer Leistungsabschwächung. Folgen: Pessimismus Unterbeschäftigung Radikalismus Umweltbelastung Es ist notwendig, dass die soziale Marktwirtschaft eine nachhaltige Verringerung der Umweltbelastung führt. Gefahren entstehen durch Erfüllung der Einzelinteressen von Verbänden. Der Druck auf die Verbände steigt, was durch Medien und Kirchen verstärkt wird. Folgen: Durch Subvention und sonstige Projektion werden die Interessen der anderen geschädigt. Globalisierung der Märkte Zu hohe Produktionskosten in Deutschland ( allgemein im Westen) Folgen: Firmen produzieren kostengünstiger im Ausland oder wandern ab (Global Sourcing) Arbeitslosigkeit nimmt zu Soziale Marktwirtschaft - Seite Abnehmende Gemeinwohlorientierung 11 Folgen durch Umweltbelastung: Mehr staatliche Vorschriften Mehr Ge- und Verbote Kosten zur Beseitigung der Umweltschäden