Die EU-Verordnung 1143/2014 und ihre Bedeutung für

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Die EU-Verordnung 1143/2014 und
ihre Bedeutung für Tierhaltungen
Nasua nasua rufa
Dagmar Schratter, Schönbrunner Tiergarten GesmbH, 4.ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA –TAGUNG, 26.1.2017
„Tierhaltung“ ist nicht „Tierhaltung“!
In Österreich gibt es Zoos der Kategorie A, B, C
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Mindestanforderungen
an Zoos (Zoo-Verordnung):
§ 4. (1) Zoos der Kategorie A sind berechtigt, alle Arten von Säugetieren, Reptilien,
Amphibien, Fischen und Vögeln sowie Wildtierarten ohne Einschränkung der Zahl und Art
zu halten.
Trachemys scripta scripta
Trachemys scripta elegans
Sind Zoos das eigentliche Problem?
•
Zoologische Gärten gehören zu den qualitativ besten und am
stärksten kontrollierten Tierhaltungen in Österreich (Europa)!
Nach EU-Richtlinie 1999/22/EG und §23 Bundestierschutzgesetz
unterliegen sie einem strengen Genehmigungsverfahren mit regelmäßig
kontrollierten Auflagen.
•
Zoos erfüllen schon heute alle Anforderungen für eine pauschale
Ausnahme nach Artikel 8 der Verordnung 1143/2014 (Bildung,
Forschung und Ex-Situ Erhaltungszucht)!
•
Europäische Zoos dürfen mit der VO nicht in eine Art
Generalhaftung für oft regionale Probleme mit invasiven Arten
genommen werden (Beispiel Nasenbären in Mallorca)!
Sind Zoos das eigentliche Problem?
• Zoos sind eine der wichtigsten Wissensvermittler bzgl.
Invasive Arten
• Tiergarten Schönbrunn erreicht 2,2 Millionen/Jahr Besucher
• Über 2500 Führungen/Workshops/Seminare werden jedes
Jahr abgehalten und ca. 50% davon für Schulen und
Kindergärten
Zoos als Verursacher
Caulerpa
taxifolia
• Die
Alge
wurde aus dem Zoo Wilhelma in Stuttgart
in das Aquarium Monaco abgegeben.
• 1984 gelangte sie von dort ins Mittelmeer.
• Populationen in fast allen Mittelmeer-Anrainerländern.
• Entwicklung derzeit rückläufig.
Caulerpa taxifolia
• Mir ist kein Beispiel bekannt, dass
Zoos für die Ansiedlung und
Ausbreitung von invasiven Tier-Arten
in Europa verantwortlich wären!
Sichere Verwahrung
• ZooV zu TSchG §2/7; Entweichen von Tieren
• Höchste Kompetenz im sicheren Verwahren von Tieren
• Biosecure Maßnahmen seit 2008
Ambystoma dumerilii
Hauptverursacher
• Jagd, Aquakultur und kommerzielle Tierzuchten sind
hauptverantwortlich für das Freisetzen allochthoner
Tierarten in Europa.
• Zoos wird nicht zugetraut, dass sie ihre Bestände unter Kontrolle
halten können, aber Jagd und Fischerei dürfen invasive Tierarten
freisetzen?
Oncorhynchus mykiss
Praktische Folgen für Zoos
1) Können Zoos ihre Tiere weiterhin halten?
Zoos müssen nach und nach die Haltung gelisteter Tierarten auslaufen lassen,
dürfen ihre aktuellen Bestandstiere jedoch noch bis zu deren natürlichem
Ableben behalten unter der Voraussetzung, dass jegliche Fortpflanzung oder
Entkommen der Tiere ausgeschlossen wird.
2) Wird die Haltung von Tierarten, die auf der Unionsliste gelistet sind,
gänzlich verboten? Was passiert, wenn eine gelistete Tierart in ihrem
natürlichen Ursprungsgebiet vom Aussterben bedroht ist?
Einrichtungen, die ex-situ Artenschutz betreiben, können im jeweiligen EUMitgliedstaat eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Gelistete Tierarten, die
in ihrem natürlichen Lebensraum bedroht sind, dürften somit im Rahmen eines
ex-situ Artenschutzprogrammes weiterhin gehalten werden.
Praktische Folgen: Beispiel Schönbrunn
• Nasenbär
5 Tiere. 2014 ein neues Gehege mit hohen Investitionen
gebaut. Planungsunsicherheit.
• Chinesischer Muntjak
Einzelnes junges Männchen, Partnerin aus anderem Zoo
abgesagt. Widerspricht dem Tierschutzgedanken.
•
Nutria
2 sehr alte Weibchen in veraltetem Gehege.
Auslaufende Haltung.
•
Rotwangen-Schmuckschildkröte
60 Tiere – alle aus Privathaltung. Keine Zucht. Was werden Privathalter tun?
Planungssicherheit gefährdet
• Welche Arten sind auf der nächsten Liste?
• Was ist mit potentiell invasiven Arten?
Macropus rufogriseus
Panthera unica
Artenschutz in EAZA-Zoos
• Erhaltungszuchtprojekte in allen EAZA-Zoos - auch mit vielen
Arten, die keine Publikumsmagnete sind. Im TGS werden zB
über 40 Fischarten nachgezüchtet, die CR oder EW sind.
• Invasive Arten werden gehalten, um deren ökologische
Valenzen und life history-Parameter festzustellen.
• Internationale Zusammenarbeit mit Universitäten und
Forschungsinstituten.
Aphanius saourensis, EW
Artenschutzprojekt
Europäische Sumpfschildkröte
• Kooperation mit NPDA.
• Gelegeschutz: Gelege werden an natürlichem Standort mit
Gittern vor Fressfeinden geschützt.
• Gelegepatenschaften finanzieren das Projekt.
• Jedes Jahr werden 20-50 Trachemys sp von Privatpersonen im
Zoo aufgenommen und sicher untergebracht.
Emys orbiculata
Trachemys sp
Forschung: Beispiel Mnemiopsis leidyi
•
Von IUCN unter den 100
invasivsten Arten gelistet.
• Kein Forschungseinrichtung
konnte diese Art nachzüchten.
• Erstzucht Monterey Bay
Aquarium, jetzt regelmäßig im
TGS gelungen.
• Ermöglicht qualitativ hochwertige
Grundlagenforschung.
Mnemiopsis leidyi
Überzogene Forderungen
Rechtsauffassung der EU- Kommission in Bezug auf Zoos
entspricht nicht dem Willen und der Intention von EU Parlament und EU Rat.
Übersteigerte Rechtsauslegung im Frage und Antwortbogen für Zoos:
•
Alle gelisteten Tiere würden aus Zoos verschwinden.
• Steht im Gegensatz zu Artikel 8, §1 und 2 der EU Verordnung,
welcher die Haltung gelisteter Tierarten in Zoos in keiner Weise als
Auslaufmodell charakterisiert
•
Ausnahmen nur für gefährdete Arten.
• Widerspricht dem Artikel 3, §10 der EU Verordnung, welcher ex situ
Artenschutz definiert als die „Erhaltung von Bestandteilen der
biologischen Vielfalt außerhalb der natürlichen Lebensräume“.
Unterscheidet nicht zwischen bedrohten und nicht bedrohten Tierarten
Überzogene Forderungen
Rechtsauffassung der EU- Kommission in Bezug auf Zoos
entspricht nicht dem Willen und der Intention von EU Parlament und EU Rat.
Übersteigerte Rechtsauslegung:
•
Tierschutzrechtliche Bedenken.
• Die Konsequenzen wie Einzeltierhaltungen und/oder
Sterilisation/Kastration werfen tierschutzrechtliche Bedenken auf. Es
steht im Widerspruch zu modernen Tierschutzstandards, sozial
lebende Tiere lebenslang am Ausleben ihres natürlichen
Verhaltensrepertoires zu hindern.
Ausnahmegenehmigung für Zoos
• Zoos sind keine Verursacher bestandsbildender Populationen
invasiver Tierarten.
• Jegliche Einschränkung führt zu Qualitätsverlust und logistischen
Problemen.
• 140 Millionen Zoobesucher jährlich werden auch über
Invader-Problematik informiert und können diese Arten bis jetzt
auch sehen.
Muntiacus reevesi
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