Die Baderegeln - Wasserwacht Trostberg

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Die Baderegeln
Achte auf die Wassertemperatur!
Die Temperatur in einem Gewässer kann horizontal und vertikal stark
variieren. Daher sollte, insbesondere bei unbekannten Gewässern - z.
B. im Urlaub - fachkundiger Rat bzgl. der Gewässereigenheiten
eingeholt werden. Eine Prüfung der Wassertemperatur sollte an
mehreren Stellen am Ufer in mindestens 50 cm Wassertiefe (und auch
während des Schwimmens) durchgeführt werden.
Springe nie erhitzt ins Wasser!
Kühle Dich vorher ab! Der erhitzte Körper versucht über eine
Weitstellung der Blutgefäße vermehrt Wärme abzugeben. Ein Sprung
ins kühle Nass und damit eine schlagartige Abkühlung kann zu einer
Kreislaufbelastung und zu einer Überreizung des Nervensystems mit
einer reflektorischen Bewusstlosigkeit oder sogar einem plötzlichen
Kreislaufstillstand führen.
Ähnliche Gefahren birgt langes Sonnenbades auf der Luftmatratze:
Bei vielen Matratzen erfolgt von unten Kälteeinwirkung (Wasser),
von oben dagegen starke Wärmeeinwirkung (Sonnenstrahlung) auf
den Körper. Dies führt zu einer starken Belastung für den Kreislauf,
weshalb man sich während des Sonnenbadens öfter mit Wasser abkühlen bzw. die Dauer des
Sonnenbades reduzieren sollte!
Bade nicht mit vollem Magen!
Nach ausgiebigen Mahlzeiten versorgt der Körper vorrangig die
Verdauungsorgane mit Blut, Sauerstoff und Nährstoffen und weniger
die Muskeln der Arme und Beine, was zu einer erhöhten Gefahr von
Muskelkrämpfen führt. Außerdem "schaltet" der Körper in eine Phase
der Ruhe um, was zu Müdigkeit und geringerer Ausdauer führt (vgl.
"Gehe nicht übermüdet ins Wasser").
Diese Baderegel verbietet jedoch nicht das ausreichende Trinken an
warmen Sommerbadetagen oder eine maßvolle Nahrungsaufnahme,
um bei Kräften zu bleiben.
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Gehe nicht übermüdet ins Wasser!
Ein übermüdeter Körper ist unter Anderem hinsichtlich seiner
Reaktionsfähigkeit geschwächt (beim Schwimmen oder Wassersport
relevant) und hat daher eine mangelnde Fähigkeit, Gefahren richtig
einzuschätzen bzw. darauf zu reagieren. Eine weitere Gefahr ist die
einer plötzlichen Erschöpfung. Da der Kreislauf oft nicht voll
belastbar ist, steigt z.B. die Gefahr von Unterkühlung und
Muskelkrämpfen.
Schwimme oder tauche nie im Bereich von Sprunganlagen!
Es besteht sowohl für den Schwimmer unter einer Sprunganlage als
auch für den Springer eine erhöhte Verletzungsgefahr - insbesondere
von Kopf und Wirbelsäule. Daher hat sich der Springer vor dem
Sprung unbedingt davon zu vergewissern, dass die Wasserfläche
unter ihm frei ist. Nach dem Sprung ist der Bereich schnell zu
verlassen. Zu Sprunganlagen zählen z.B. auch Startblöcke!
Unterlasse das Rennen am Beckenrand!
Vor allem wegen einem nassen Körper nach dem Baden oder nassen
Fließen besteht eine erhöhte Rutsch- und Sturzgefahr im Bereich von
Schwimmbecken. Ein Sturz auf die harten Schwimmbadfliesen kann
schwere Verletzungen nach sich ziehen, ein Ausrutschen mit
anschließendem Sturz ins Wasser gefährdet den Stürzenden und
Badegäste im Wasser. Besonderes Augenmerk gilt dabei rennenden
Kindern am Beckenrand, da hier noch keine Schwimmfertigkeiten
vorausgesetzt werden können.
Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst!
Die Wärmeleitfähigkeit von Wasser ist etwa 23mal größer als die von
Luft, daher kühlt der menschlicher Körper im Wasser deutlich
schneller aus, als "an Land". Beim erstem Frösteln sollte das Wasser
sofort verlassen werden, um eine Unterkühlung zu vermeiden.
Trockne Dich nach dem Baden gut ab! Vor allem bei Wind kühlt der
nasse Körper sehr schnell aus!
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Stoße nie Andere ins Wasser!
Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko (vgl. "Schwimme nie im
Bereich von Sprunganlagen") sowie die Gefahr von
Kreislaufschwäche als Reaktionen auf Sturz ins kalte Wasser
("Springe nie erhitzt ins Wasser"). Insbesondere besteht Gefahr, dass
ein Nichtschwimmer ins Wasser gestoßen wird. Schwimmer, die sich
in der Nähe des Beckenrandes aufhalten sind gefährdet (analog zu
"Schwimme nie im Bereich von Sprunganlagen"). Diese Baderegel
gilt auch für den aktiven Fall des "ins Wasser springens" (Hinweise
am Beckenrand, wie "Nicht vom Beckenrand ins Wasser springen"
beachten!).
Verlasse bei Sturm, Gischt oder Gewitter das Wasser!
Bei Sturm, Gischt und Gewitter bestehen erhebliche Gefahren für
Schwimmer und Wassersportler.
Durch Wind droht das Abtreiben vom Ufer und damit das Ertrinken
nach Unterkühlung und Erschöpfung. Bei Regen und Gischt (durch
Wind, Regen oder Wellen aufgepeitschtes Wasser) liegt die Gefahr
unter Anderem im erschwerten Atmen bis hin zum sogenannten
Stimmritzenkrampf, der zum Ersticken führt. Bei einem Gewitter
besteht zusätzlich die Gefahr eines Blitzeinschlags, der besonders im
Wasser durch dessen Leitfähigkeit eine besonders große Gefahr für
Schwimmer und Wassersportler darstellt. Auf Grund der
weiträumigen Wirkung eines Blitzeinschlags an einem entfernten Punkt im See oder Fluss droht auch
bei noch fernen Gewittern Lebensgefahr!
Erste Anzeichen auf ein Unwetter oder Warnungen sollten daher in jedem Fall beachtet werden. An
bayerischen Seen existieren orange Blinklichter zur Sturmwarnung, am Meer wird oft durch das
Setzen von Tonnen an der Wachstation oder Flaggen vor Unwettern gewarnt.
Gehe nicht unter Medikamenten-, Alkohol oder Drogeneinfluss in
Wasser!
Alkohol und Drogen stellen durch eine Vielzahl von Wirkungen
(falsche Gefahreneinschätzung, Selbstüberschätzung, aufputschende
und berauschende Wirkung) eine Große Gefahr beim Baden und
Schwimmen dar. Sie können zu Unterkühlung, Erschöpfung oder
Koordinationsstörungen und damit zum Ertrinken führen.
Aufputschgetränke (z. B. koffeinhaltige Getränke, "Energydrinks")
verleihen nur kurz einen "Energieschub" und führen dadurch zur
Verdrängung einer Übermüdung oder Selbstüberschätzung
Auch von diversen Medikamenten geht eine Gefahr aus. Sie können
eine berauschende bzw. aufputschende Wirkung wie Drogen oder erschöpfende Wirkung (Insulin,
vor kurzem erfolgte Impfung) haben.
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Benutze als Nichtschwimmer NIE aufblasbare Schwimmkörper
als Schwimmhilfe!
Das Wort "NIE" ist besonders markiert, da diese Gefahr von
Nichtschwimmern und Kindern (und leider auch deren Eltern) oft
nicht erkannt wird. Zu Schwimmhilfen gehören vor allem
Schwimmreifen, Luftmatratze, Schlauchboote und Schwimmflügel.
Gefahr besteht materialbedingt (porösen Stelle, Loch, geplatzten
Naht, defektes Ventil) oder durch Gewalteinwirkung (Rammen eines
Schlauchbootes, Kontakt mit spitzem Paddel oder mit dem
scharfkantigen Untergrund). Auch qualitativ hochwertige
Schwimmhilfen (gute Verarbeitung, mehrere separate Luftkammern)
geben keine absolute Sicherheit! Angelegte Schwimmflügel entbinden die Eltern nicht von ihrer
Aufsichtspflicht!
Springe nie in unbekanntes oder trübes Gewässer!
Gefahren sind harte oder scharfkantige Gegenständen als
Verletzungsursache sowie ein seichter oder schlammiger Untergrund.
Auch muss mit einer möglichen kalten Wasserschicht in 2-3 Meter
Wassertiefe gerechnet werden (vgl. "Springe nie erhitzt ins Wasser!").
Oft wird in unmittelbarer Nähe zu einem alten verfallenen Steg ein
neuer Steg gebaut, weshalb sich in unmittelbarer Nähe zum Steg
Holzstümpfe des alten Stegs im Wasser befinden.
Beachte Warnhinweise, Begrenzungen, Bojen und Absperrungen!
Oft haben Baggerseen oder künstlich angelegte Weiher einen flachen
Uferbereich (Nichtschwimmerbereich), der dann treppenartig an
tiefes Wasser angrenzt. Daher ist ein durch Schilder oder Bojen
abgegrenzter Nichtschwimmerbereiche strikt zu beachten!
Nicht immer ist nur tieferes Wasser der Grund für eine Abgrenzung.
Auch vorhandene Strömungen, Schifffahrtsrinnen oder ausgewiesene
Zonen für Wassersport (z. B. Wasserski) können der Grund für
Begrenzungen sein. Oft grenzen derartige Absperrungen insbesondere
im Ausland den Bereich eines Strandes ab, der von der Wachstation
der zuständigen Wasserrettungsorganisation einsehbar ist. Die Farben
dieser Warnhinweise wurden in Anlehnung an die internationale Farbgebung des
Wasserrettungsdienstes rot-gelb gewählt, auch wenn die tatsächlichen Abgrenzungsbojen meist nicht
diese Farben haben.
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Tauche nicht mit beschädigtem Trommelfell oder Erkältung!
Beim Tauchen erhöht sich durch den mit zunehmender Tauchtiefe
steigenden Umgebungsdrucks der Druck auf das Trommelfell, was
sich in Schmerzen im Ohr äußert und zu schweren Schädigungen
führen kann. Durch den "Druckausgleich" kann der Druck hinter dem
Trommelfell (im Innenohr) über eine Verbindung zum
Nasenrachenraum ("Eustachische Röhre") dem Umgebungsdruck
angepasst und der Druck auf das Trommelfell ausgeglichen werden.
Bei einer Erkältung ist diese Verbindung meist zugeschwollen, was
den Druckausgleich unmöglich macht.
Da bei einer Erkältung meist neben der Eustachische Röhre auch die
anderen Verbindungen zwischen dem Mund-/Rachenraum und den
Nebenhöhlen des Kopfes (Stirnhöhlen, Nasennebenhöhlen) zugeschwollen sind, ist der
Druckausgleich in diesen Hohlräumen ebenfalls nicht möglich, was zu Kopfschmerzen führt.
Entsprechende Nasensprays sind vor dem Tauchen nicht anzuwenden, da diese nur eine örtlich und
zeitlich begrenzte abschwellende Wirkung haben und dadurch keinen Schutz bieten!
Wird mit Trommelfellschaden getaucht, kann durch die Druckzunahme das Trommelfell weiter
geschädigt werden oder aber Wasser ins Mittelohr eindringen Die Folge können
Orientierungsprobleme, Ohrenschmerzen und Entzündungen sein.
Meide Wasserpflanzen!
Wasserpflanzen wachsen in verschiedenen Höhen. Beim Schwimmen
in einem See kann man sich so beim ersten Kontakt mit
Wasserpflanzen bereits mitten im Wasserpflanzenbereich befinden.
Daher sollte man sich vor dem Schwimmen in unbekannten Gewässer
nach Gebieten von Wasserpflanzen erkundigen oder beim
Schwimmen auf erste Anzeichen (treibende Blätter, aufsteigende
kleine Luftblasen, Geruch,...) achten.
Meide Wehre und Strudel!
Dargestellt sind die Gefahren von künstlichen Bauwerken im
fließenden Gewässer: links die Entstehung eines Strudels. Typisches
Beispiel dafür ist der Wasserablauf in einer Schleuse. Bei der
Darstellung von Wehren wird meist nur die Gefahr der Wasserwalze
genannt. Jedoch besitzen Wehre oft auch unter Wasser Öffnungen (>Strudel!).
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Bade nie allein! Schwimme lange Strecken nie ohne
Bootsbegleitung!
Die frühere Formulierung "Schwimme lange Strecken nie allein"
wurde hinterfragt: Da eine zweite Begleitperson einige 100 m vom
Strand entfernt z.B. im Falle eines Schwächeanfalls einem
Schwimmer nur bedingt helfen kann, ist ein Begleitboot eine
verlässlichere Hilfestellung.
Bei geringer Entfernung zum Ufer/Strand gilt jedoch die
uneingeschränkt Empfehlung "Bade nie allein", da hier ein
begleitender Schwimmer in vielen Fällen gut helfen kann.
Rufe im Notfall rechtzeitig laut um Hilfe!
Im Wasser kann auch ein kleiner, nicht bedrohlich wirkender
Zwischenfall (Wunde, Krampf, zunehmende Erschöpfung, Schmerzen
aller Art), der an Lang nur eine geringe Gefahr birgt, schnell zu einem
dringenden und lebensbedrohlichen Notfall werden. Auch besteht auf
Gewässern oft das Problem, nicht sofort gehört/ gesehen zu werden.
Rufe daher im Notfall rechtzeitig laut um Hilfe.
Darüber hinaus gilt: "Rufe niemals grundlos oder aus Spaß um
Hilfe!" Befindet sich nämlich eine Person tatsächlich in Not, wird
dieser unter Umständen keine oder nicht ausreichend Beachtung
geschenkt, was schwerwiegende Folgen haben kann.
Beachte die besonderen Gefahren am und im Meer!
Die Abbildung soll neben der oft überschätzten Gefahr durch Haie auf
die "eigentlichen Gefahren" des Meeres hinweisen:
Wellenbewegung, Brandung, Strömungen, Ebbe und Flut oder Priele
erfordern besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit beim Baden im
Meer.
Darüber hinaus bestehen jedoch auch Gefahren durch
Meeresbewohner wie z. B. Quallen (allergische Reaktionen) oder
Seeigel (schmerzhafte Verletzungen).
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Bleib weg von Wasserfahrzeugen!
Mit Wasserfahrzeugen sind neben großen Schiffen auch kleinere
Sportboote oder Wassersportgeräte wie Surfbretter gemeint. Sie
stellen eine erhebliche Verletzungsgefahr für Badegäste dar. Auf
Bereiche für Schwimmer und solche für Wassersportler und den
Schiffsverkehr ist zu achten (vgl. "Beachte Warnhinweise,
Begrenzungen, Bojen und Absperrungen!").
Die Unachtsamkeit von Bootsführern oder Wassersportlern stellt eine
vom Schwimmer nicht einschätzbare oder beeinflussbare Gefahr dar.
Hauptsächlich spielt dabei auch die Problematik des "toten
Blickwinkels" eine Rolle (vgl. Bild links: Der Bootsmann sieht den
Schwimmer über den Bug seines Schiffes hinweg nicht). Darüber hinaus besteht bei größeren
Wasserfahrzeugen die Gefahr der Sogwirkung am Schiffsrumpf hin zur Schiffsschraube, eines langer
Bremsweg insbesondere bei Fahrtrichtung des Schiffes in Fließrichtung des Wassers und einer
mangelnden Ausweichmöglichkeit aufgrund von ausgebaggerten Schifffahrtsrinnen.
Die einzige aber sichere Möglichkeit des Schwimmers, diesen Gefahren zu entgehen, ist sich von
Wasserfahrzeugen und den Bereichen, in denen sie sich bewegen strikt fernzuhalten.
Quelle: http://www.wasserwacht.de
Grafiken von Christian Kögl, Wasserwacht OG Postmünster
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