Seite 1 Die Baderegeln Achte auf die Wassertemperatur! Die Temperatur in einem Gewässer kann horizontal und vertikal stark variieren. Daher sollte, insbesondere bei unbekannten Gewässern - z. B. im Urlaub - fachkundiger Rat bzgl. der Gewässereigenheiten eingeholt werden. Eine Prüfung der Wassertemperatur sollte an mehreren Stellen am Ufer in mindestens 50 cm Wassertiefe (und auch während des Schwimmens) durchgeführt werden. Springe nie erhitzt ins Wasser! Kühle Dich vorher ab! Der erhitzte Körper versucht über eine Weitstellung der Blutgefäße vermehrt Wärme abzugeben. Ein Sprung ins kühle Nass und damit eine schlagartige Abkühlung kann zu einer Kreislaufbelastung und zu einer Überreizung des Nervensystems mit einer reflektorischen Bewusstlosigkeit oder sogar einem plötzlichen Kreislaufstillstand führen. Ähnliche Gefahren birgt langes Sonnenbades auf der Luftmatratze: Bei vielen Matratzen erfolgt von unten Kälteeinwirkung (Wasser), von oben dagegen starke Wärmeeinwirkung (Sonnenstrahlung) auf den Körper. Dies führt zu einer starken Belastung für den Kreislauf, weshalb man sich während des Sonnenbadens öfter mit Wasser abkühlen bzw. die Dauer des Sonnenbades reduzieren sollte! Bade nicht mit vollem Magen! Nach ausgiebigen Mahlzeiten versorgt der Körper vorrangig die Verdauungsorgane mit Blut, Sauerstoff und Nährstoffen und weniger die Muskeln der Arme und Beine, was zu einer erhöhten Gefahr von Muskelkrämpfen führt. Außerdem "schaltet" der Körper in eine Phase der Ruhe um, was zu Müdigkeit und geringerer Ausdauer führt (vgl. "Gehe nicht übermüdet ins Wasser"). Diese Baderegel verbietet jedoch nicht das ausreichende Trinken an warmen Sommerbadetagen oder eine maßvolle Nahrungsaufnahme, um bei Kräften zu bleiben. Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de Die Baderegeln Seite 2 Gehe nicht übermüdet ins Wasser! Ein übermüdeter Körper ist unter Anderem hinsichtlich seiner Reaktionsfähigkeit geschwächt (beim Schwimmen oder Wassersport relevant) und hat daher eine mangelnde Fähigkeit, Gefahren richtig einzuschätzen bzw. darauf zu reagieren. Eine weitere Gefahr ist die einer plötzlichen Erschöpfung. Da der Kreislauf oft nicht voll belastbar ist, steigt z.B. die Gefahr von Unterkühlung und Muskelkrämpfen. Schwimme oder tauche nie im Bereich von Sprunganlagen! Es besteht sowohl für den Schwimmer unter einer Sprunganlage als auch für den Springer eine erhöhte Verletzungsgefahr - insbesondere von Kopf und Wirbelsäule. Daher hat sich der Springer vor dem Sprung unbedingt davon zu vergewissern, dass die Wasserfläche unter ihm frei ist. Nach dem Sprung ist der Bereich schnell zu verlassen. Zu Sprunganlagen zählen z.B. auch Startblöcke! Unterlasse das Rennen am Beckenrand! Vor allem wegen einem nassen Körper nach dem Baden oder nassen Fließen besteht eine erhöhte Rutsch- und Sturzgefahr im Bereich von Schwimmbecken. Ein Sturz auf die harten Schwimmbadfliesen kann schwere Verletzungen nach sich ziehen, ein Ausrutschen mit anschließendem Sturz ins Wasser gefährdet den Stürzenden und Badegäste im Wasser. Besonderes Augenmerk gilt dabei rennenden Kindern am Beckenrand, da hier noch keine Schwimmfertigkeiten vorausgesetzt werden können. Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst! Die Wärmeleitfähigkeit von Wasser ist etwa 23mal größer als die von Luft, daher kühlt der menschlicher Körper im Wasser deutlich schneller aus, als "an Land". Beim erstem Frösteln sollte das Wasser sofort verlassen werden, um eine Unterkühlung zu vermeiden. Trockne Dich nach dem Baden gut ab! Vor allem bei Wind kühlt der nasse Körper sehr schnell aus! Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de Die Baderegeln Seite 3 Stoße nie Andere ins Wasser! Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko (vgl. "Schwimme nie im Bereich von Sprunganlagen") sowie die Gefahr von Kreislaufschwäche als Reaktionen auf Sturz ins kalte Wasser ("Springe nie erhitzt ins Wasser"). Insbesondere besteht Gefahr, dass ein Nichtschwimmer ins Wasser gestoßen wird. Schwimmer, die sich in der Nähe des Beckenrandes aufhalten sind gefährdet (analog zu "Schwimme nie im Bereich von Sprunganlagen"). Diese Baderegel gilt auch für den aktiven Fall des "ins Wasser springens" (Hinweise am Beckenrand, wie "Nicht vom Beckenrand ins Wasser springen" beachten!). Verlasse bei Sturm, Gischt oder Gewitter das Wasser! Bei Sturm, Gischt und Gewitter bestehen erhebliche Gefahren für Schwimmer und Wassersportler. Durch Wind droht das Abtreiben vom Ufer und damit das Ertrinken nach Unterkühlung und Erschöpfung. Bei Regen und Gischt (durch Wind, Regen oder Wellen aufgepeitschtes Wasser) liegt die Gefahr unter Anderem im erschwerten Atmen bis hin zum sogenannten Stimmritzenkrampf, der zum Ersticken führt. Bei einem Gewitter besteht zusätzlich die Gefahr eines Blitzeinschlags, der besonders im Wasser durch dessen Leitfähigkeit eine besonders große Gefahr für Schwimmer und Wassersportler darstellt. Auf Grund der weiträumigen Wirkung eines Blitzeinschlags an einem entfernten Punkt im See oder Fluss droht auch bei noch fernen Gewittern Lebensgefahr! Erste Anzeichen auf ein Unwetter oder Warnungen sollten daher in jedem Fall beachtet werden. An bayerischen Seen existieren orange Blinklichter zur Sturmwarnung, am Meer wird oft durch das Setzen von Tonnen an der Wachstation oder Flaggen vor Unwettern gewarnt. Gehe nicht unter Medikamenten-, Alkohol oder Drogeneinfluss in Wasser! Alkohol und Drogen stellen durch eine Vielzahl von Wirkungen (falsche Gefahreneinschätzung, Selbstüberschätzung, aufputschende und berauschende Wirkung) eine Große Gefahr beim Baden und Schwimmen dar. Sie können zu Unterkühlung, Erschöpfung oder Koordinationsstörungen und damit zum Ertrinken führen. Aufputschgetränke (z. B. koffeinhaltige Getränke, "Energydrinks") verleihen nur kurz einen "Energieschub" und führen dadurch zur Verdrängung einer Übermüdung oder Selbstüberschätzung Auch von diversen Medikamenten geht eine Gefahr aus. Sie können eine berauschende bzw. aufputschende Wirkung wie Drogen oder erschöpfende Wirkung (Insulin, vor kurzem erfolgte Impfung) haben. Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de Die Baderegeln Seite 4 Benutze als Nichtschwimmer NIE aufblasbare Schwimmkörper als Schwimmhilfe! Das Wort "NIE" ist besonders markiert, da diese Gefahr von Nichtschwimmern und Kindern (und leider auch deren Eltern) oft nicht erkannt wird. Zu Schwimmhilfen gehören vor allem Schwimmreifen, Luftmatratze, Schlauchboote und Schwimmflügel. Gefahr besteht materialbedingt (porösen Stelle, Loch, geplatzten Naht, defektes Ventil) oder durch Gewalteinwirkung (Rammen eines Schlauchbootes, Kontakt mit spitzem Paddel oder mit dem scharfkantigen Untergrund). Auch qualitativ hochwertige Schwimmhilfen (gute Verarbeitung, mehrere separate Luftkammern) geben keine absolute Sicherheit! Angelegte Schwimmflügel entbinden die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht! Springe nie in unbekanntes oder trübes Gewässer! Gefahren sind harte oder scharfkantige Gegenständen als Verletzungsursache sowie ein seichter oder schlammiger Untergrund. Auch muss mit einer möglichen kalten Wasserschicht in 2-3 Meter Wassertiefe gerechnet werden (vgl. "Springe nie erhitzt ins Wasser!"). Oft wird in unmittelbarer Nähe zu einem alten verfallenen Steg ein neuer Steg gebaut, weshalb sich in unmittelbarer Nähe zum Steg Holzstümpfe des alten Stegs im Wasser befinden. Beachte Warnhinweise, Begrenzungen, Bojen und Absperrungen! Oft haben Baggerseen oder künstlich angelegte Weiher einen flachen Uferbereich (Nichtschwimmerbereich), der dann treppenartig an tiefes Wasser angrenzt. Daher ist ein durch Schilder oder Bojen abgegrenzter Nichtschwimmerbereiche strikt zu beachten! Nicht immer ist nur tieferes Wasser der Grund für eine Abgrenzung. Auch vorhandene Strömungen, Schifffahrtsrinnen oder ausgewiesene Zonen für Wassersport (z. B. Wasserski) können der Grund für Begrenzungen sein. Oft grenzen derartige Absperrungen insbesondere im Ausland den Bereich eines Strandes ab, der von der Wachstation der zuständigen Wasserrettungsorganisation einsehbar ist. Die Farben dieser Warnhinweise wurden in Anlehnung an die internationale Farbgebung des Wasserrettungsdienstes rot-gelb gewählt, auch wenn die tatsächlichen Abgrenzungsbojen meist nicht diese Farben haben. Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de Die Baderegeln Seite 5 Tauche nicht mit beschädigtem Trommelfell oder Erkältung! Beim Tauchen erhöht sich durch den mit zunehmender Tauchtiefe steigenden Umgebungsdrucks der Druck auf das Trommelfell, was sich in Schmerzen im Ohr äußert und zu schweren Schädigungen führen kann. Durch den "Druckausgleich" kann der Druck hinter dem Trommelfell (im Innenohr) über eine Verbindung zum Nasenrachenraum ("Eustachische Röhre") dem Umgebungsdruck angepasst und der Druck auf das Trommelfell ausgeglichen werden. Bei einer Erkältung ist diese Verbindung meist zugeschwollen, was den Druckausgleich unmöglich macht. Da bei einer Erkältung meist neben der Eustachische Röhre auch die anderen Verbindungen zwischen dem Mund-/Rachenraum und den Nebenhöhlen des Kopfes (Stirnhöhlen, Nasennebenhöhlen) zugeschwollen sind, ist der Druckausgleich in diesen Hohlräumen ebenfalls nicht möglich, was zu Kopfschmerzen führt. Entsprechende Nasensprays sind vor dem Tauchen nicht anzuwenden, da diese nur eine örtlich und zeitlich begrenzte abschwellende Wirkung haben und dadurch keinen Schutz bieten! Wird mit Trommelfellschaden getaucht, kann durch die Druckzunahme das Trommelfell weiter geschädigt werden oder aber Wasser ins Mittelohr eindringen Die Folge können Orientierungsprobleme, Ohrenschmerzen und Entzündungen sein. Meide Wasserpflanzen! Wasserpflanzen wachsen in verschiedenen Höhen. Beim Schwimmen in einem See kann man sich so beim ersten Kontakt mit Wasserpflanzen bereits mitten im Wasserpflanzenbereich befinden. Daher sollte man sich vor dem Schwimmen in unbekannten Gewässer nach Gebieten von Wasserpflanzen erkundigen oder beim Schwimmen auf erste Anzeichen (treibende Blätter, aufsteigende kleine Luftblasen, Geruch,...) achten. Meide Wehre und Strudel! Dargestellt sind die Gefahren von künstlichen Bauwerken im fließenden Gewässer: links die Entstehung eines Strudels. Typisches Beispiel dafür ist der Wasserablauf in einer Schleuse. Bei der Darstellung von Wehren wird meist nur die Gefahr der Wasserwalze genannt. Jedoch besitzen Wehre oft auch unter Wasser Öffnungen (>Strudel!). Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de Die Baderegeln Seite 6 Bade nie allein! Schwimme lange Strecken nie ohne Bootsbegleitung! Die frühere Formulierung "Schwimme lange Strecken nie allein" wurde hinterfragt: Da eine zweite Begleitperson einige 100 m vom Strand entfernt z.B. im Falle eines Schwächeanfalls einem Schwimmer nur bedingt helfen kann, ist ein Begleitboot eine verlässlichere Hilfestellung. Bei geringer Entfernung zum Ufer/Strand gilt jedoch die uneingeschränkt Empfehlung "Bade nie allein", da hier ein begleitender Schwimmer in vielen Fällen gut helfen kann. Rufe im Notfall rechtzeitig laut um Hilfe! Im Wasser kann auch ein kleiner, nicht bedrohlich wirkender Zwischenfall (Wunde, Krampf, zunehmende Erschöpfung, Schmerzen aller Art), der an Lang nur eine geringe Gefahr birgt, schnell zu einem dringenden und lebensbedrohlichen Notfall werden. Auch besteht auf Gewässern oft das Problem, nicht sofort gehört/ gesehen zu werden. Rufe daher im Notfall rechtzeitig laut um Hilfe. Darüber hinaus gilt: "Rufe niemals grundlos oder aus Spaß um Hilfe!" Befindet sich nämlich eine Person tatsächlich in Not, wird dieser unter Umständen keine oder nicht ausreichend Beachtung geschenkt, was schwerwiegende Folgen haben kann. Beachte die besonderen Gefahren am und im Meer! Die Abbildung soll neben der oft überschätzten Gefahr durch Haie auf die "eigentlichen Gefahren" des Meeres hinweisen: Wellenbewegung, Brandung, Strömungen, Ebbe und Flut oder Priele erfordern besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit beim Baden im Meer. Darüber hinaus bestehen jedoch auch Gefahren durch Meeresbewohner wie z. B. Quallen (allergische Reaktionen) oder Seeigel (schmerzhafte Verletzungen). Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de Die Baderegeln Seite 7 Bleib weg von Wasserfahrzeugen! Mit Wasserfahrzeugen sind neben großen Schiffen auch kleinere Sportboote oder Wassersportgeräte wie Surfbretter gemeint. Sie stellen eine erhebliche Verletzungsgefahr für Badegäste dar. Auf Bereiche für Schwimmer und solche für Wassersportler und den Schiffsverkehr ist zu achten (vgl. "Beachte Warnhinweise, Begrenzungen, Bojen und Absperrungen!"). Die Unachtsamkeit von Bootsführern oder Wassersportlern stellt eine vom Schwimmer nicht einschätzbare oder beeinflussbare Gefahr dar. Hauptsächlich spielt dabei auch die Problematik des "toten Blickwinkels" eine Rolle (vgl. Bild links: Der Bootsmann sieht den Schwimmer über den Bug seines Schiffes hinweg nicht). Darüber hinaus besteht bei größeren Wasserfahrzeugen die Gefahr der Sogwirkung am Schiffsrumpf hin zur Schiffsschraube, eines langer Bremsweg insbesondere bei Fahrtrichtung des Schiffes in Fließrichtung des Wassers und einer mangelnden Ausweichmöglichkeit aufgrund von ausgebaggerten Schifffahrtsrinnen. Die einzige aber sichere Möglichkeit des Schwimmers, diesen Gefahren zu entgehen, ist sich von Wasserfahrzeugen und den Bereichen, in denen sie sich bewegen strikt fernzuhalten. Quelle: http://www.wasserwacht.de Grafiken von Christian Kögl, Wasserwacht OG Postmünster Wasserwacht Trostberg http://www.wasserwacht.brk-trostberg.de