I. Objektivität und Evidenz

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I. Objektivität und Evidenz
Die sogenannte öster­reichische Tradition der Philosophie1 be­
ginnt mit Bernard Bolzano; neben Bolzano werden ihr auch noch
die Träger großer Namen wie Brentano, Husserl, Meinong, Mally,
Ehren­fels und viele andere zugezählt. Diese Tradition wird in­
halt­lich von zwei lange für unvereinbar gehaltenen Gegen­polen
be­stimmt, zwischen denen sie hin- und herpendelt: Ob­jektivi­
tät und Evidenz. Als Repräsentanten dieser beiden Gegen­pole
können Bolzano und Brentano gelten. Die Verbindung der beiden
ver­meint­lich un­versöhnlichen Gegenpole erfolgt in Husserls Lo­
gischen Untersuchungen. Husserls synthetische Leistung war so
stark, daß von da an Objektivität und Evidenz gar nicht mehr
als Gegen­pole em­pfunden, sondern vielmehr als not­wendig zu­
sammen­ge­hörig be­trachtet wurden. Von Husserls Logischen Un­
tersuchungen ausgehend, hat sich eine realistische (oder, wie
man vielleicht besser sagen würde: eine objektivistische) Phä­
nomenologie2 entwickelt. Wir versuchen hier zunächst, die hi­
sto­rischen Hintergründe dieser philosophischen Po­si­tion aus­zu­
leuchten (wo­bei Bolzano und Brentano para­digmatisch im Vor­der­
grund stehen werden) und sie systematisch zu cha­rak­te­risieren
(wobei die bereits erwähnten Gegenpole von Ob­jektivi­tät und
Evidenz die Hauptrolle spielen). Der zweite Ab­schnitt ist Husserl und Reinach gewidmet. In einem dritten Ab­schnitt geben
wir eine Zu­sammenfassung und einen Aus­blick. Im an- und zugleich abschließenden Abschnitt 4 versuchen wir, jene zen­tralen
Begriffe zu präzisieren, deren wir uns bei unserer his­to­rischen
Rekonstruktion bedient haben, und jenes theoretische Gerüst zu
skiz­­zieren, in dessen Rahmen eine systematische Be­hand­lung
der angeschnittenen Fragen zu erfolgen hätte.
11
1. Bolzano versus Brentano: Objektivität versus Evidenz
1.1. Objektivität der Wahrheitswerte und ihrer Träger
bei Bernard Bolzano
Der Grundpfeiler von Bolzanos gesamter Philosophie ist seine
Lehre von den (wahren und falschen) Sätzen an sich. Die Sätze
an sich werden von Bolzano charakterisiert als der Denkinhalt
von Urteilen einerseits und als der Sinn von sprachlichen Sätzen
ande­rseits. Während jedoch Urteile und sprachliche Sätze psy­
chische bzw. physische Phänomene sind und in­folge­dessen einen
An­fang und ein Ende haben, dem Wandel unter­worfen sind und
in Kausalzusammenhängen stehen, sind die Sätze an sich weder
räum­lich noch zeitlich, ohne Anfang und Ende, un­ver­änderlich
und außerhalb jeden Kausalzusammenhangs, ja sie besitzen nach
Bolzano gar keine Wirklichkeit (kein Sein bzw. keine Existenz)
im eigentlichen Sinn. Obwohl die Sätze an sich nichts Wirk­liches
sind, gibt es sie dennoch unabhängig von ihren psychischen und
ihren sprachlichen Repräsentanten, ja es gäbe sie sogar, wie
Bolzano mehrfach betont, selbst dann noch, wenn es kein einziges Bewußt­sein und kein einziges denkendes Wesen gäbe. Die
Sätze an sich sind also ebenso wie die physische Realität be­wußt­
seins­un­ab­hängig und besitzen insofern Objektivität. Ge­meinsam
mit mathematischen Gegenständen (Zahlen und geometrischen
Figuren) gehören sie gewissermaßen einer eigenen Welt von zwar
nicht wirklichen, aber dennoch objektiven (d. h. bewußtseins­
unabhängig vorhandenen) und idealen (d. h. raum- und zeit­losen)
Gegenständen an.
Die Sätze an sich sind aus Teilen zusammengesetzt, den sogenannten Vorstellungen an sich, denen derselbe ontologische
Status zukommt wie den Sätzen an sich selbst. Zum Unterschied
12
von Vor­stellungen an sich können (und müssen!) die Sätze an sich
je­doch wahr oder falsch sein. Einen wahren Satz an sich nennt
Bol­zano auch ‘Wahrheit an sich’. Neben den Wahrheiten an sich
gibt es auch falsche Sätze an sich, die man in Analogie zu den
Wahrheiten an sich ‘Falschheiten an sich’ nennen könnte.
Sätze und Vorstellungen an sich können – aufgrund ihres
spe­ziellen ontologischen Status – nicht mit den Sinnen wahr­ge­
nommen werden. Wie kann man aber dennoch wissen, daß es
sie tat­sächlich gibt und daß sie nicht bloße Hirngespinste und
Phan­tasie­gebilde sind? Bolzano meinte, einen strengen Nach­weis
dafür liefern zu können. Durch einen indirekten Be­weis (wie er
üblicherweise zur Widerlegung der radikalen Skepsis verwendet
wird) versucht Bolzano zunächst zu zeigen, daß es mindestens
eine Wahrheit an sich geben müsse, weil sich die gegenteilige Be­
haup­tung selbst widerspräche. Daran an­schließend zeigt Bolzano
durch vollständige Induktion (in mehreren Beweisvarianten), daß
es sogar unendlich viele Wahr­heiten an sich geben müsse; diese
Be­weise sind im Hin­blick auf den Nachweis der Existenz un­end­
licher Mengen his­to­risch äußerst interessant, und sie wurden von
Cantor, Dedekind und Russell entsprechend gewürdigt. Wenn es
aber auch nur eine Wahr­­heit an sich gibt, dann muß es auch Sätze
an sich geben (da ja Wahr­heiten an sich nur eine besondere Art
von Sätzen an sich sind) und ebenso auch Vorstellungen an sich
(da ja jeder Satz an sich und somit auch jede Wahrheit an sich aus
Vorstellungen an sich zusammengesetzt ist).
Bolzanos Beweisversuch krankt jedoch an der “Wurzel”, in­so­
fern bereits sein Bemühen nachzuweisen, daß es mindestens eine
Wahrheit an sich gibt, als gescheitert angesehen werden muß:
Erstens weiß man heute, daß die bei der traditionellen Wider­
legung der radikalen Skepsis übliche “Selbstanwendung” nicht
un­pro­blematisch ist, da sie auf Voraussetzungen beruht, die zu
13
Anti­nomien führen können; und zweitens würde der Be­weis, auch
wenn er korrekt wäre, immer noch nicht zeigen, daß es Wahr­
heiten (und da­mit auch Sätze und Vorstellungen) an sich im Sinne
Bol­zanos geben muß, sondern bestenfalls, daß es über­haupt so
etwas wie Wahr­heit gibt, also wahre Aussagen oder wahre Ur­teile
oder wahre Sätze an sich.
Bolzanos “Kronbeweis” für die Annahme von Sätzen und Vor­­
stellungen an sich muß somit als gescheitert gelten, und die anderen Beweisversuche, die er darüber hinaus (sozu­sagen als “Drauf­
gabe”) noch vorlegt, taugen noch weniger.3 So stellt sich heraus,
daß letztlich nichts anderes als der Wunsch der Vater von Bol­zanos
Annahme von Sätzen und Vorstellungen an sich war, aller­dings
ein sehr zielgerichteter, gewissermaßen ein “wissen­schaftlicher”
Wunsch: Bolzano wollte (das war sein er­klärtes Ziel!) so­wohl Wahrheit und Falschheit als auch logisch-se­mantische Eigen­schaften
und Relationen (wie. z. B. logische Wahrheit und Falschheit, logische Folge – oder Ableitbarkeit, wie es in seiner Terminologie heißt –, Unverträglichkeit usw.) als ob­jek­tive (d. h. denk- bzw.
personunabhängige) Attribute definieren, die außer­dem zeit- und
ortsunabhängig (und insofern “absolut”) sind, die also, sofern sie
überhaupt auf gewisse Entitäten zutreffen, auf diese Entitäten immer und überall und für jedermann zutreffen müssen und nicht zu
einem Zeitpunkt bzw. an einem Ort bzw. für eine Person auf diese
Entitäten zutreffen können und zu einem anderen Zeitpunkt bzw.
an einem anderen Ort bzw. für eine andere Per­son nicht. Wenn
etwa eine Aussage (und dasselbe gilt auch für ein Ur­teil) wahr
ist, dann kann sie – nach Bolzano – nicht zu einem Zeitpunkt
und/oder an einem Ort und/oder für eine Person wahr sein und
zu einem anderen Zeitpunkt und/oder an einem anderen Ort und/
oder für eine andere Person falsch, sondern sie muß immer und
überall und für jedermann wahr oder aber immer und überall und
14
für jeder­mann falsch sein. Dies gilt nicht etwa nur für apriorische
(wie z. B. mathematische), sondern sehr wohl auch für aposteriorische (empirische) Aussagen, deren Wahr­heit und Falschheit nur
scheinbar zeit-, orts- und/oder personabhängig ist. Dieser Schein
verfliegt sofort, wenn man die oft nur unvollständig formulierten
oder auch mehrdeutigen Aus­­­­sagen durch die erforderlichen Zeitund Ortsangaben ergänzt bzw. eindeutig macht; statt zu sagen
(wie es oft unkorrekter- und miß­ver­ständlicherweise geschieht),
daß die Aussage ‘eine Maß Bier kostet 10 Euro’ manchmal und an
gewissen Orten wahr und zu an­deren Zeiten und/oder an anderen
Orten falsch sein könne, muß man nach Bolzano genaugenommen
sagen: Wenn eine voll­ständig for­mulierte Aussage wie ‘eine Maß
Bier kostet am 1. Oktober 2013 beim Wirt Soundso in München
10 Euro’ überhaupt wahr ist, muß sie immer und überall und für
jedermann wahr sein.4
Ebenso wie die Begriffe der Wahrheit und Falschheit sollen
(nach Bol­zano) auch die logisch-semantischen Begriffe zeit-, ortsund per­son­un­ab­hängig sein: Wenn eine einzelne Aussage (ein
Ur­teil) oder eine Menge von Aussagen (Urteilen) wider­sprüch­lich
ist, dann ist sie es immer und überall und für jeden; wenn zwei
Mengen von Aussagen (bzw. Urteilen) miteinander un­ver­träglich
sind oder wenn eine Aussage (Urteil) aus einer Menge von Aus­
sagen (Ur­teilen) logisch folgt (oder ableitbar ist, wie Bolzano sagen würde), dann kann dies nicht zu einem Zeitpunkt und/oder
an einem Ort und/oder für eine Person gelten und zu einem anderen Zeit­punkt und/oder an einem anderen Ort und/oder für
eine andere Person nicht, sondern es muß immer und überall und
für jedermann so sein. Darin besteht die Objektivität und Absolutheit der logisch-semantischen Attribute (Eigenschaften und
Relationen), die für Bolzano unverzichtbar ist. Da diese logischsemantischen Be­griffe letztlich mit Hilfe der Begriffe von Wahr15
heit und Falsch­heit definiert werden, ist durch die Ob­jektivität
und Absolutheit dieser auch die Objektivität und Absolutheit
jener gewährleistet, so­fern die zusätzlich er­forderlichen Hilfsmittel diesbezüglich keinen “Stör­faktor” dar­stellen. Das einzige
zusätzliche Hilfs­mittel, das je­doch Bolzano für die Definition der
logisch-semantischen Be­griffe außer den Begriffen von Wahrheit
und Falschheit noch verwendet, ist die Operation der sogenannten
Vor­stellungs­variation, die er ebenfalls auf absolute und objektive
(zeit-, orts- und personunabhängige) Weise einführt: Bestimmte
Teile in einem Satz an sich (nämlich bestimmte Vorstellungen an
sich) werden dabei einfach als “veränderlich” (in einem unzeitlichen Sinne des Wortes!) angesehen, indem man sie durch andere
Vor­stellungen an sich ersetzt denkt und nun darauf achtet, ob
die da­raus resultierenden Sätze an sich allesamt wahr, allesamt
falsch, oder teils wahr und teils falsch sind5; genaugenommen be­
trachtet man dabei also ganze Klassen von Sätzen an sich, die
bis auf ge­wisse Teile (nämlich die dabei als “veränderlich” an­ge­
sehenen Vor­stellungen an sich) miteinander identisch sind.
Wie kann nun die Objektivität von Wahrheit und Falschheit
und damit gleichzeitig auch die Objektivität aller logisch-semantischen Attribute ge­­währleistet werden? Bolzano sieht die beste
(und wohl auch einzige) Möglichkeit, um die Absolutheit und Objektivität sämt­licher semantischen Attribute (nämlich von Wahrheit und Falsch­heit und auch der logisch-semantischen Attribute)
zu garantieren, darin, daß er ideale und objektive Träger für diese
Attribute ein­führt, also Entitäten, denen diese Attribute zu­kom­
men können und die selbst zeitlos und raumlos sowie person- und
somit auch denkunabhängig sind; und das sind seine Sätze und
Vorstellungen an sich. Es ist wichtig zu sehen, daß es Bolzano bei
der Ein­füh­rung der Sätze an sich nicht darum ging, den Unter­
schied zwischen Wahr­heit (wahren Urteilen oder Aussagen) und
16
Falschheit (falschen Ur­teilen oder Aussagen) zu charakterisieren, wie Brentano und manche seiner Schüler unterstellten; daß
dazu die Ein­füh­rung der Sätze an sich untauglich wäre, kann man
schon sehr leicht daran erkennen, daß es nach Bolzano ja neben
den wahren auch falsche Sätze an sich gibt.6 Bolzano wollte also
durch die Ein­füh­rung der Sätze an sich nicht den Unterschied
zwischen Wahr­heit und Falschheit erklären, sondern vielmehr
die Ab­solutheit und Ob­jek­tivi­tät von Wahrheit und Falschheit
und der da­rauf auf­bauenden logisch-semantischen Begriffe garantieren.
Man wird Bolzano wohl zugestehen können, daß die Ob­jek­tivi­
tät der se­man­tischen Attribute durch die Objektivität ihrer Träger
ge­sichert würde und daß die von ihm als Träger der se­man­tischen
At­tri­bute eingeführten Sätze und Vorstellungen an sich ihrem on­
to­lo­gischen Status nach zweifellos objektive Entitäten darstellten. Die Frage ist aber, ob der Einsatz so drastischer ontologischer Mittel (Annahme von Sätzen und Vorstellungen an sich) für
das ge­setzte Ziel (Absicherung der Objektivität der seman­tischen
Attri­bute) auch unbedingt erforderlich ist oder ob man nicht das­
selbe Ziel auch mit sparsameren Mitteln erreichen könnte. Eine
solche durch Ockhams Sparsamkeitsprinzip motivierte Frage ist
zweifel­los legitim, sobald man eingesehen hat, daß Bol­zano keinen echten Beweis dafür liefern kann, daß es die von ihm pos­tu­
lierten Sätze und Vorstellungen an sich auch tatsächlich gibt, wo­
durch sich die Diskussion auf die pragmatische Ebene und so­mit
in einen Bereich verlagert, wo Sparsamkeitsgesichtspunkte ins
Spiel kommen können und müssen. Bei einer solchen kritischen
Be­wer­tung und Beurteilung von Bolzanos Einführung der Sätze
und Vorstellungen an sich geht es aber selbstverständlich nicht
um die wissenschaftshistorische Frage nach der Be­deut­sam­keit
dieser Einführung für Bolzanos weitere Leistungen, also nicht um
17
eine Bewertung des sogenannten Ent­stehungs­zu­sammen­hangs,
son­­dern einzig und allein um eine Bewertung im Rahmen des Be­
grün­dungs­zu­sammen­hangs: Wenn man auch die wis­sen­schafts­­
his­to­rische Bedeutung von Bolzanos Einführung der Sätze und
Vor­stellungen an sich und ihre Wichtigkeit für seine weiteren
phi­lo­­so­phischen und speziell logischen Errungen­schaften (ge­ra­de
im Hinblick auf die von ihm erstmals in der Geschichte der Logik
ent­wickelte strenge Definition des semantischen Fol­ge­rungs­be­
griffs) nicht unterschätzen darf 7, so kann doch nicht über­sehen
werden, daß diese Leistungen sachlich unabhängig von der An­
nahme von Sätzen und Vorstellungen an sich sind. Heute weiß
man, daß sich alle semantischen Begriffe in einem absoluten und
ob­jek­tiven Sinn (d. h. so, daß die semantischen Attribute da­bei
zeit-, orts- und personunabhängig bleiben) definieren lassen,
ohne daß man deswegen zu Sätzen und Vorstellungen an sich Zu­
flucht nehmen müßte.
Das entscheidende Manko in Bolzanos Philosophie be­steht
so­mit darin, daß seine An­nahme von Sätzen und Vor­stellungen
an sich letztlich einer Recht­fertigung entbehrt: Seine Be­weis­
ver­suche dafür, daß es solche Sätze und Vorstellungen an sich
gibt, schlugen fehl, und eine pragmatische Analyse der Situation
läßt die An­nahme solcher Sätze und Vorstellungen an sich zur
Lösung des Ob­jek­tivi­täts­pro­blems, also zur Garantie der Ob­jek­
tivi­tät der se­man­tischen Attribute, nicht gerechtfertigt erscheinen. Da Bol­zano selbst von der Stich­haltig­keit seiner Beweise
(und spe­ziell seines “Kron­be­weises”) überzeugt war, kam er gar
nicht auf den Ge­dan­ken, nach alternativen Recht­fertigungen
Aus­schau zu halten. Aber sicherlich wäre er, wenn er die
Mangel­haftig­keit seiner Beweise durchschaut hätte, kaum auf
die Idee ver­fallen, die mangelnden Beweise durch Inanspruchnahme einer di­rekten und un­mittel­baren Erkenntnis der Sätze
18
und Vor­stellungen an sich zu kompensieren. Bolzano war nämlich, was die Inan­spruch­nahme von direkter, unmittelbarer Erkenntnis betrifft, sehr zurückhaltend, wie folgende Stelle zeigt,
in der er sich kri­tisch dazu äußert, daß solche unmittelbaren
Einsichten und Er­kennt­nisse sehr oft – gerade auch von Kant
und den Deutschen Idealisten – überstrapaziert wurden: Bolzano
kritisiert hier die zeit­ge­nössischen Philosophen in Deutschland,
daß sie – auch wenn sie sonst in keinem Punkt mehr Kantisch
gesinnt seien – ihm zu­mindest in jener Behauptung zustimmen, “laut deren er jeden Welt­weisen von der Verbindlichkeit
strenger Beweise sowohl als auch genauer Erklärungen in seiner
Wissenschaft lossprach. Sie thun dieß mit um so ruhigerem Gewissen, da sie fast alle über­zeugt sind, ein eigenthümliches Vermögen zu besitzen, durch welches sie die sämmtlichen Wahrheiten, die sie, ein jeder in seinem Systeme, aufstellen, unmittelbar
erkennen. Vernunft, Vernehmung, Ahnung, Gefühl, Glaube, Of­
fenbarung, innere Er­fahrung, Bewußtseyn, tiefstes und innerstes
Urbewußtseyn, Anschauung, rationale, intellectuelle, transcen­
dentale, ideale, ab­so­lute Anschauung, Wissen, unbedingtes Wissen, und noch gar viele andere Benennungen sind es, welche
man diesem Ver­mögen, oder den durch dasselbe begründeten
Er­kennt­nissen ge­ge­ben. Am Namen wäre nun, wie mir däucht,
wenig gelegen; auch stelle ich, wie man weiß, selbst nicht in
Abrede, daß es gewisse reine Be­griffs­wahrheiten gebe, die wir
unmittelbar erkennen: was ich nicht zulassen kann, ist nur, daß
so zusammengesetzte Wahr­heiten, wie die von Gottes Daseyn,
oder von unserer Freiheit, oder von der Un­sterb­lich­keit unserer Seelen, unmittelbar erkannt werden sollten; und was höchst
tadelnswerth ist, daß man ein Ur­theil für unmittelbar erkläre,
ohne erst dargethan zu haben, daß es auf keine Weise vermittelt
seyn könne.”8
19
Man kann zusammenfassend sagen, daß Bolzano die Ob­jek­tivi­
tät und Absolutheit der semantischen Attribute für un­er­läß­lich
hält und zu ihrer Absicherung objektive und ideale Entitäten,
näm­lich Sätze und Vorstellungen an sich, als Wahrheitsträger
ein­führt. Der Gedanke einer unmittelbaren Erkenntnis dieser
Sätze und Vorstellungen an sich lag ihm hingegen fern, wie er
über­haupt un­mittel­barer Erkenntnis gegenüber eher reserviert
war.
1.2. Evidenz und Wahrheit bei Franz Brentano
Brentano lehnt Entitäten wie Sätze und Vorstellungen an sich
von Grund aus ab. Seiner reistischen Ontologie zufolge kann
es nur reale (d. s. konkrete) Gegenstände geben, und Bolzanos
Sätze und Vor­stel­lungen an sich sind keine solchen konkreten
Ge­gen­stände und somit überhaupt keine Gegenstände, sondern
Un­dinge. Außer­dem brauchen wir nach Brentano auch gar keine
solchen Entitäten, da sich alles Vernünftige, was wir mit ihnen
erreichen kön­­nen, auch ohne sie erreichen läßt. Ins­be­son­dere
glaubt Bren­tano auch keineswegs, wegen seiner Ablehnung der
Sätze und Vorstellungen an sich auf die Objektivität von Wahr­heit
und Logik ver­zichten zu müssen, sondern er ist überzeugt, diese
ebensogut auch auf anderem Wege absichern zu können.
Brentanos Wahrheitslehre geht aus vom Begriff der Evidenz,
der für Brentano allerdings nicht verbal definierbar ist; man ist
viel­mehr darauf angewiesen, selbst Beispiele von evidenten Ur­
teilen zu erleben, um diesen Begriff zu fassen. Es gibt zwei große
Grup­pen von (direkt) evidenten Urteilen, nämlich die Ur­teile der
in­­neren Wahrnehmung einerseits und die sogenannten Axiome
(das sind Urteile der Logik und Mathematik) anderseits; außer­
dem sind auch alle jenen Urteile (indirekt) evident, die aus (di20
rekt) evidenten Urteilen logisch abgeleitet werden können. Dar­
ü­ber hinaus gibt es jedoch keine evidenten Urteile. Das zeigt,
daß Brentano den Begriff der Evidenz sehr eng faßte und daß
er da­her auch die Auffassung vertreten konnte, daß jedes evidente Ur­teil wahr sein muß, während umgekehrt natürlich nicht
jedes wahre Urteil auch evident ist, da die Wahrheit so­zu­sagen
auch “blind” getroffen werden kann. Weil es also auch blinde
Ur­teile – wie sie Brentano anschaulich nennt – gibt, konnte
Brentano nicht einfach Wahrheit mit Evidenz gleichsetzen. Er
hat je­doch den Begriff der Wahr­heit mit Hilfe des Begriffes der
Evi­denz erläutert und auf diesen zurückgeführt. Die Grund­idee
ist dabei die folgende: Wahr urteilt man offenbar genau dann,
wenn man entweder evident urteilt oder doch zumindest so, wie
auch ein evident Urteilender urteilen würde, sofern es einen solchen über­haupt gibt. Ein Urteil ist also wahr genau dann, wenn
jedes evidente Urteil, das mit dem betreffenden Urteil hinsichtlich seiner Materie übereinstim­mt, auch in der Qualität mit ihm
übereinstimmen muß. Man kann daher auch sagen: Ein Urteil ist
wahr genau dann, wenn es unmöglich ist, daß es ein evidentes
Urteil gibt, das zwar dieselbe Materie, nicht aber dieselbe Qualität besitzt.9
Diese Wahrheitsauffassung, die vom Begriff der Evidenz
grund­­­­­­­legend Gebrauch macht, ist nach Brentano jedoch keines­­
wegs subjektivistisch. Brentano lehnt vielmehr jeden Sub­jek­ti­
v­ismus, Re­la­ti­vismus und Skeptizismus ab und sieht gerade in
seiner Evi­denz­lehre den Garanten für die Objektivität und All­
ge­mein­gültig­keit der Erkenntnis, die nach Brentano darin besteht, daß zwei evidente Urteil einander niemals widersprechen
können.10
Trotz seines sehr subjektiven Ausgangspunktes, nämlich dem
Erlebnis der Evidenz, und seiner strikten Ablehnung von ob­
21
jek­tiven und idealen Entitäten (wie Bolzanos Sätzen an sich)
als Wahrheitsträgern kommt also auch Brentano zu einer ob­
jek­tivistischen Position, insofern auch bei ihm die Ob­jek­tivi­tät
(d. h. Per­sonunabhängigkeit) und Absolutheit (d. h. Zeit- und
Orts­un­ab­hängigkeit) der Wahrheit (nicht aber der Wahrheits­
träger!) auf­recht­er­halten bleibt. Diese Übereinstimmung im Er­
geb­nis kann aber nicht über den radikalen Gegensatz zwischen
Bol­zanos und Brentanos Philosophie hinwegtäuschen: Zwar stimmen sie in ihrer harten Kritik an der Philosophie Kants und in
ihrer Ab­lehnung des Deutschen Idealismus sowie in ihrer Achtung für Leibniz überein, doch Brentanos eigene philosophische
Grund­aus­richtung weicht radikal von derjenigen Bolzanos ab. So
schreibt auch Brentano in einem Brief an Oskar Kraus: “Aristo­
teles hat hier also wirklich auf mich Einfluß geübt, während ich
von Bol­zano nie auch nur das geringste angenommen habe. Nur
An­regung zur Be­handlung gewisser Fragen, die ich aber dann
in ganz an­derer Weise und mit Verwerfung seiner Lösung beantwortete, habe ich von diesem mir trotzdem wahrhaft achtbaren
Forscher empfangen.”11
Die beiden gegensätzlichen Standpunkte von Bolzano und
Bren­tano werden nun aber in der Frühphilosophie Husserls auf
inter­es­sante und kreative Weise miteinander vereinigt, so daß
man das bekannte Wort von Peter Wust “Bolzano genuit Brentano, Bren­tano genuit Husserl”12 wohl folgendermaßen korrigieren
kann und muß: Bolzano et Brentano genuerunt Husserl. Daß diese korrigierte Genealogie ihre Berechtigung hat, soll im fol­genden
Ab­schnitt gezeigt werden.
22
2. Husserl und die realistische Phänomenologie:
Objektivität und Evidenz
2.1. Objektive Wahrheitsträger und Evidenz
bei Edmund Husserl
Bolzano vertrat einen Wahrheitsträger-Objektivismus und einen
Wahr­heits­träger-Idealismus; er glaubte, durch die Person­unab­
hän­­gig­keit (Objektivität) sowie Raum- und Zeitlosigkeit der
Wahr­heits­träger – und wohl auch nur durch sie – die Ob­jek­tivi­tät
und Ab­so­lutheit der Wahrheit selbst sichern zu können. Brentano
hin­ge­gen lehnte objektive und ideale Wahr­heits­träger strikt ab
und vertrat die Objektivität und Absolutheit der Wahr­heit ohne
Wahr­heits­träger-Objektivismus und Wahrheits­träger-Ide­al­is­mus;
um die Objektivität und Absolutheit der Wahrheit ohne ob­jek­
tive und ideale Wahrheitsträger zu sichern, führte er einen sehr
strengen Evidenz-Begriff ein, auf den Bolzano völlig ver­zichtete.
Husserl führt nun die beiden gegensätzlichen Auffassungen
von Bolzano und Brentano zusammen: Er glaubt einerseits, nicht
auf ob­jek­tive und ideale Wahrheitsträger verzichten zu können,
und anderseits ist für ihn auch die Evidenz im Sinne Brentanos
(oder zumindest etwas Analoges) unerläßlich. Tut Husserl damit
des Guten nicht zuviel? Es soll im folgenden gezeigt werden, war­
um nach Husserl beide Komponenten benötigt werden.
Husserl war von der Objektivität der Mathematik und aller
Wissen­schaften und Erkenntnisinhalte überhaupt über­zeugt und
hielt eine “psychologische Begründung des Logischen”, wie sie
zu seiner Zeit noch vor­herrschte, damit für unvereinbar (Husserl
1922, Vol. I, p.VII). Er be­mühte sich infolgedessen um die Neu­
be­grün­dung einer reinen – d. h. nicht-psychologischen und nichtsub­jekt­i­vistischen – Logik und Erkenntnistheorie. Gemäß der
23
von Husserl konzipierten “Idee der reinen Logik” (Husserl 1922,
Vol. I, pp.227ff.) hat die Logik von den psychologischen Be­din­
gungen des Zustandekommens von Erkenntnis abzusehen (Husserl 1922, Vol. I, p. 237), und es geht letztlich in der Logik um
den ob­jek­tiven und idealen Inhalt der Er­­kenntnis (Husserl 1922,
Vol. I, pp.239f.): “In der Tat hat es die reine Logik, wo immer
sie von Be­griffen, Ur­teilen, Schlüssen handelt, ausschließlich
mit diesen idealen Ein­heiten, die wir hier Bedeutungen nennen,
zu tun” (Husserl 1922, Vol. II/1, pp. 91f.). Anders ausgedrückt:
Husserl glaubt, ob­jek­tive und ideale Träger für die Wahrheitswerte und die lo­gischen Eigenschaften und Relationen einführen zu
müssen, um deren Objektivität und Absolutheit zu sichern. Damit stimmt er aus­drück­lich mit Bolzano über­ein, dem er ja auch
an der be­kannten und vielzitierten Stelle der Logischen Un­ter­
su­chungen (Husserl 1922, Vol. I, pp. 224 –227) seine Reverenz
erweist. Gleich­zeitig verweist jedoch Husserl auch auf empfind­
liche Mängel bei Bolzano “in erkenntnistheoretischer Rich­tung”,
auf­grund deren es Bolzanos Logik nicht gelinge, “das Wesen ihrer
Ge­gen­­­stände und Aufgaben klarzumachen” (Husserl 1922, Vol. I,
p. 227). Husserl hat damit wohl jenen kritischen Punkt in Bol­
zanos Logik angesprochen, auf den wir zuvor bereits auf­merk­sam
ge­macht haben: Es gelingt Bol­zano nicht zu zeigen, wie wir uns
der objektiven und idealen Träger der Wahrheitswerte und der lo­
gischen Attribute, also der Sätze und Vorstellungen an sich, “ver­
sichern” können. Zwar glaubte er, einen strengen Beweis dafür
liefern zu können, daß es diese objektiven und idealen Wahr­
heits­träger gibt, aber sein Beweisversuch mißlang. Was blieb, war
besten­falls eine mehr oder weniger rationale und ziel­ge­richtete
Mo­ti­vation, die ihn zur Einführung der Sätze an sich ver­an­laßte,
um gewisse Probleme zu lösen (insbesondere, um die Ob­jek­tivi­tät
und Ab­so­lut­heit der Wahrheitswerte und der logischen Attri­bute
24
zu sichern). Auf eine solche pragmatische Rechtfertigung für
seine Einführung der Sätze und Vorstellungen an sich ließ sich
Bol­zano allerdings selbst gar nicht ein, da er sich ja im Besitze
eines stringenten Beweises für die Annahmen dieser Entitäten
wähnte. Husserl hin­gegen lehnt eine solche bloß pragmatische
Recht­fertigung für die Einführung seiner objektiven und idealen
Wahr­heits­träger, nämlich der Bedeutungen, ab und füllt die so zu
Tage tretende Recht­­fertigungslücke durch Evidenz: “Es handelt
sich dabei auch nicht um eine bloße Hypothese, die sich erst
durch ihre Er­klärungs­ergiebigkeit rechtfertigen soll; sondern wir
nehmen es als eine unmittelbar faßliche Wahrheit in An­spruch
und folgen hierin der letzten Autorität in allen Erkenntnis­fragen,
der Evidenz. Ich sehe ein, daß ich in wiederholten Akten des Vor­
stellen und Ur­teilens identisch dasselbe, denselben Be­griff, bzw.
den­selben Satz meine, bzw. meinen kann […]” (Husserl 1922,
Vol. II/1, p. 100).
Damit aber ergibt sich bereits die auf den ersten Blick über­
raschende Zusammenführung der scheinbar so divergierenden
Grund­­ideen von Bolzano und Brentano, von objektiven und ide­
alen Wahrheitsträgern sowie der die Objektivität und Ab­so­lut­heit
der Wahrheit garantierenden Evidenz: Für Husserl garantiert die
Evi­denz das Vor­handensein jener objektiven und idealen Wahr­­
heits­träger, die ihrer­seits die Objektivität und Absolutheit der
Wahr­heit selbst und der anderen semantischen Attribute ga­ran­
tieren sollen. Daß Husserl diese Grundideen von Bolzano und
Brentano zu einer Synthese verbunden hat, darf allerdings nicht
da­­rüber hinwegtäuschen, daß er auch beträchtlich von Bol­zano
und Brentano abgewichen und über sie hinausgegangen ist: Der
on­to­­lo­gische Status von Husserls Bedeutungen unterscheidet
sich nicht un­wesentlich vom ontologischen Status der Bolzanoschen Sätze und Vorstellungen an sich13, und seine Auffassung
25
von Evi­denz hat eine beträchtliche Entwicklung – immer mehr
weg von Brentano – mitgemacht.14 Dennoch ist die grundlegende
Über­ein­stimmung mit Bolzano und Brentano nicht zu über­sehen,
de­ren Auffassungen Husserl auf interessante Weise mit­ein­ander
ver­bunden hat.
2.2. Objektive Wahrmacher und Evidenz bei Adolf Reinach
Die Einführung objektiver und idealer Wahrheitsträger war bei
Bol­zano und Husserl offensichtlich dadurch motiviert, daß sie
die Objektivität und Absolutheit der Wahrheitswerte dadurch
ab­sichern wollten, und zwar nicht nur in jenen Bereichen, wo
es – wie in der Mathematik – ohnedies um objektive und ideale
Entitäten geht, sondern auch dort, wo es sich – wie etwa im Be­
reich der empirischen Wissenschaften – um raum-zeitliche und
wandel­­­bare Dinge handelt. Dabei dürfte folgende Über­legung
Pate gestanden haben: Wenn jene Entitäten, aufgrund deren ein
be­­stim­­mter Wahrheitsträger (eine Aussage etwa oder ein Ur­teil)
wahr oder falsch ist, selbst raumzeitlich und somit wandelbar so­
wie eventuell auch bewußtseinsabhängig sind, dann müssen doch
auch die Wahrheitswerte selbst raum- und zeitabhängig so­wie
sub­jektiv sein. Bei dieser Überlegung wird als selbst­ver­ständ­lich
vor­aus­­gesetzt, daß das, wodurch ein Wahrheitsträger wahr bzw.
falsch “gemacht” wird, nichts anderes sein kann als jenes Ding,
auf das sich der jeweilige Wahrheitsträger bezieht, also das, wovon in einer Aussage die Rede ist bzw. worüber in einem Urteil
geur­teilt wird. Aber kommen als “Wahrmacher” (man entschuldige dieses häßliche Wort, aber es gibt wohl kein anderes, das
gleich kurz und gleich anschaulich ist!) wirklich nur jene Dinge
in Frage, auf die sich die Wahrheitsträger in der angedeuteten
Weise beziehen? Die zuvor angestellte Überlegung wäre hinfällig
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und Ob­jek­tivi­tät sowie Absolutheit der Wahrheitswerte könnten
auch ohne Ein­führung objektiver und idealer Wahrheitsträger
ge­rettet werden, wenn die Wahrmacher bewußtseinsunabhängig
sowie raum- und zeitlos und dadurch unwandelbar wären. Als
der­artige ob­jek­tive und ideale Wahrmacher werden von vielen
Philosophen seit Husserl die Sachverhalte aufgefaßt.
Die Einführung der Sachverhalte als objektive und ide­ale
Wahr­macher erfolgte allerdings nicht als aus­drückliche Alter­
native zur Einführung objektiver und idealer Wahr­heits­träger, um
die Ob­jek­tivi­tät und Ab­so­lut­heit der Wahr­heits­werte ab­zu­sichern,
son­dern sie ging mit dieser – ohne klare Ab­grenzung – mehr oder
we­ni­ger Hand in Hand. Dies ist nicht so ver­wunderlich, wenn man
be­denkt, daß die in der historischen Re­tr­ o­­spektive so klar von­
ein­an­der abgegrenzten Fragen nach Wahr­heitsträgern und Wahr­
machern nicht von vornherein so scharf se­pariert waren, son­dern
sich erst im Laufe der Entwicklung so deutlich diffe­ren­zierten.
An der vielzitierten Stelle in Carl Stumpfs Ar­beit Er­schei­nungen
und psy­chische Funktionen (Stumpf 1907, pp. 29 f.), an der der
Ter­mi­nus ‘Sachverhalt’ in die neuere deutsch­sprachige Phi­lo­so­
phie eingeführt wird, scheint da­mit noch ziemlich klar ein Wahr­
heits­träger gemeint zu sein, insofern er synonym gesetzt wird mit
‘Urteilsinhalt’ und mit Bolzanos ‘Satz an sich’. Die Sach­ver­halte
über­nehmen aber dann mehr und mehr auch die Rolle der Wahr­
macher.15
Man kann wohl nicht exakt einen Punkt angeben, ab dem die
Sach­ver­halte eindeutig und auch im großen und gan­zen aus­
schließ­lich als Wahrmacher fungierten, und man könnte sicher­
lich mehrere Philosophen als Gewährsleute an­­führen. Wenn wir
uns hier auf einen – noch dazu verhältnismäßig un­be­kannten –
beschränken, nämlich auf Adolf Reinach, so hat das mehrere
Gründe: Einerseits hat er wie kaum ein anderer die Grund­ge­
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danken von Husserls Logischen Unter­suchungen kon­sequent wei­
ter­ge­dacht und gehört somit genau jener phi­lo­so­phischen Linie
an, die wir hier näher beleuchten wollen; ander­­seits ver­dient
gerade er, der so sehr in Vergessenheit ge­­raten ist, wieder in Erinnerung gerufen zu werden; und schließlich – und dies ist der
letztlich ausschlaggebende sach­liche Grund! – hat er den Sach­
ver­halten eindeutig und ausdrücklich die Rolle der Wahr­macher
zugeschrieben und die verschwommene Doppel­funk­ti­on von
Wahrheitsträger und Wahrmacher abgelehnt: “Ein Ur­teil ist richtig, wenn der zugehörige Sach­verhalt be­steht […] Wir er­kennen
den Unterschied von Ur­teil und ‘Satz an sich’ durch­aus an; aber
wie den Satz vom Urteil, so muß man ihn auch vom Sach­ver­halte
scheiden. Ein Satz ist wahr, wenn der zu­ge­hörige Sach­ver­halt besteht. Und zwei kontradiktorische Sätze können nicht beide wahr
sein, weil zwei kontradiktorische Sach­ver­halte nicht beide bestehen können. So führt auch hier das Satz­gesetz auf ein Sach­ver­
halts­ge­setz zurück.”16 Reinach kritisiert Meinong und Husserl,
daß bei ihnen die Funktion der Wahr­heits­träger und der Wahrmacher nicht immer klar getrennt wurde: “Daß Meinong unter bestimmten Voraussetzungen auch von Wahrheit und Falsch­heit von
Objektiven reden will, erklärt sich aus seiner schon berührten
Kon­fundierung von Sach­verhalt und Satz. Sach­ver­halte bestehen
oder bestehen nicht. Sätze sind wahr oder falsch. Husserl hat die
Bezeichnungen wahr und falsch, die er im ersten Bande seines
Werkes noch mitunter auf Sach­ver­halte an­ge­wandt hat, im zweiten Fallen lassen, nach­dem sich die Schei­dung zwischen Satz und
Sach­verhalt bei ihm durch­gesetzt hat.”17
Reinach weist den Sachverhalten zwar eindeutig die Funk­ti­on
der Wahr­macher zu und trennt diese Funktion klar von jener der
Wahr­­heits­träger, dennoch stimmen seine Sachverhalte ihrem on­
to­­lo­gischen Status nach mit den Wahrheits­trägern Bolzanos und
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Husserls überein: Auch sie sind personunab­hängig sowie außer
Raum und Zeit, also objektive und ideale Entitäten. Aus diesem
Grund sieht er sich bei seinen Wahrmachern mit dem­selben Pro­
blem konfrontiert wie Husserl bei seinen Wahrheitsträgern: Wie
können wir uns ihrer “versichern”? Und Reinach bietet auch die­
selbe Lösung an wie Husserl: In der Evidenz!18
So hat Reinach einen neuen Akzent in der Entwicklung der
re­a­lis­tischen Phänomenologie gesetzt: Für ihn sind die Sach­ver­
halte objektive und ideale Entitäten, welchen er ausdrücklich die
Rolle der Wahrmacher zuschreibt und die uns in der Evidenz ge­
geben sind.
3. Zusammenfassung und Ausblick
3.1. Zusammenfassung
3.1.1. Bolzano wollte durch objektive und ideale Wahrheits­
träger die Objektivität und Absolutheit der Wahrheits­werte ga­ran­
tie­ren; er ließ allerdings das Problem ungelöst, wie wir uns dieser
ob­jek­tiven und idealen Wahrheitsträger versichern können. Von
spe­zi­fischen Wahr­machern war bei ihm keine Rede.
3.1.2. Brentano glaubte, ohne ideale Wahr­heitsträger und auch
ohne ideale Wahrmacher auskommen zu können und den­noch
nicht auf die Objektivität und Absolutheit der Wahr­heits­werte
ver­zichten zu müssen, die er durch eine spezielle Evi­denz­lehre
zu garantieren versuchte.
3.1.3. Husserl ver­trat ebenso wie Bolzano objektive und ideale Wahr­heits­träger, durch die er (wie Bolzano) die Ob­jek­tivi­tät
und Ab­so­lut­heit der Wahr­heitswerte sichern wollte; die Lücke,
die Bolzano bezüglich der Erkennbarkeit dieser idealen Wahr­
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