Internationale Standards und Normen

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Lebensmittelsicherheit (LMSVG)
Internationale Standards und Normen
Globale Sicherung der Qualität von Lebensmittel
Sicherheit bei der Produktion einwandfreier Lebensmittel ist für Erzeuger und
Inverkehrbringer eine Grundvoraussetzung, um den gesetzlichen Anforderungen
gerecht zu werden und den Marktanforderungen zu entsprechen. Durch die
voranschreitende Globalisierung des Lebensmittelmarktes steigt die Anforderung an
vergleichbare Lebensmittelsicherheitsstandards.
Die Sicherung von Qualitätsstandards ist kein Thema, das sich nur auf die
Lebensmittelproduktion im eigentlichen Sinn beschränkt. Der gleiche Anspruch muss
an alle beteiligten Unternehmen und Zulieferern gestellt werden, die zur
Wertschöpfungskette beitragen. Dies sind die Hersteller von Zusatzstoffen, von
Verpackungsmaterialien und Verpackungen ebenso wie die Erzeuger von Maschinen
(die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden) sowie alle Dienstleister
im Rahmen der Lebensmittelkette (Logistik- und Transportunternehmen,
Reinigungsfirmen, Schädlingsbekämpfung, Klimatechnik und Wasserversorgung,
Kühlanlagen, ….). Selbst die kontrollierenden Behörden müssen in die Betrachtung
eines globalen Lebensmittelsicherheitskonzept eingebunden werden. Nur so ist
Transparenz von den Produzenten bis hin zum Konsumenten gewährleistet.
Die Hauptverantwortung der Lebensmittelsicherheit liegt in der betrieblichen
Eigenkontrolle. Für deren Durchsetzung sind im Unternehmen Prinzipien festzulegen,
die sich in Qualitätsmanagementsystemen wieder finden.
Lebensmittelsicherheits-Standards
Der Begriff Lebensmittelsicherheit umfasst mehr als hygienisch unbedenkliche
Lebensmittel. Auch Gentechnikfreiheit, Allergenfreiheit sowie eine umfassend
informierende Kennzeichnung sollen für einen sicheren Genuss sorgen. Dazu kommen
Marktanforderungen wie BIO, ÖKO oder herkunftsbezogen Produktionen, deren
Kennzeichnungen behördlich kontrolliert werden.
Lebensmittelindustrie und Handel entwickeln Standards für die
Lebensmittelsicherheit mit dem Ziel, das Vertrauen des Konsumenten in die
Produkte zu stärken und sich als Hersteller oder Inverkehrbringer rechtlich
abzusichern. Die Standards oder Gütesiegel sollen zu mehr Transparenz entlang der
Lebensmittelversorgungskette führen.
Für die Lebensmittelproduzenten (und begleitende Unternehmungen im
Dienstleistungssektor) bedeutet die Vielzahl an Standards jedoch häufig, dass sie sich
verschiedenen Anforderungen beugen müssen. Kaum einer der Standardgeber
akzeptiert Alternativen. Dies bedeutet nicht nur mehr Kosten, sondern auch
vermehrten Aufwand an Zeit und damit verbunden eine ständige Unruhe, ja zum Teil
sogar Unsicherheit bei den Mitarbeitern im Betrieb.
Derzeit gibt es mehr als 20 unterschiedliche Standards im Bereich Lebensmittel. Nur
wenige Eingeweihte vermögen in diesem Wildwuchs an Vorgaben den Überblick zu
bewahren.
Gesetzeslage:
In den letzten 10 Jahren haben sich für Unternehmer in der Futtermittel- und
Lebensmittelbranche die gesetzlichen Grundlagen geändert. So stellen neue EU
Verordnungen (VO (EG) Nr. 178/2002, 852/2004, 853/2004, 854/2004 und
882/2004) das Lebensmittelrecht auf eine neue Basis. Die Durchführung dieser
Verordnungen wird in Österreich durch das Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) BGBl. I Nr. 13/2006 geregelt.
Folgende Änderungen werden wirksam:
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•
•
Lückenlose Überwachung der Lebensmittelsicherheit entlang der gesamten
Lebensmittelkette (from farm to fork)
Verpflichtung zur dokumentierten Eigenkontrolle
Verpflichtende Einführung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit
Neuordnung der Gebühren und Strafen
Die Eigenverantwortung des Unternehmers ist in der grundlegenden VO (EG) Nr.
178/2002 ("General Food Law") als wichtiges Element zur Gewährleistung der
Sicherheit von Lebensmitteln ausgewiesen. Die Anwendung der Grundsätze der
Gefahrenanalyse sowie die Überwachung kritischer Kontrollpunkte sind wesentliche
Praxiselemente.
Codex Alimentarius international
Der Codex Alimentarius ist eine gemeinsame Einrichtung der FAO/ WHO. Ziel und
Aufgabe dieser Institution ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und
faire Handelspraktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln
sicherzustellen. Dazu werden international anerkannte Standards für Lebensmittel
in einheitlicher Form herausgegeben. Diese gewinnen weltweit an Bedeutung.
Global Food Safety Initiative (GFSI)
Entscheidungsträger in internationalen Einzelhandelsunternehmen kamen zu
dem Schluss, dass
9 die Lebensmittelsicherheit verbessert,
9 der Schutz und das Vertrauen der Verbraucher verstärkt,
9 die Kosteneffizienz in der gesamten Lebensmittelversorgungskette erhöht und
9 die Grundvoraussetzungen für Lebensmittelsicherheitssysteme festgelegt
werden müssen.
Im Mai 2000 wurde die GFSI gegründet, die vom CIES (Comité International d´
Entreprises á Succursales – The Food Business Forum) geleitet wird. Diese Initiative
beruht auf der Einsicht, dass Lebensmittelsicherheit kein Wettbewerbsthema ist.
Im GFSI Guidance Document Version 4 sind generelle Vorgaben und Benchmarks für
die Lebensmittelsicherheit beschrieben. Das Dokument gilt als Messlatte für die
Zulassung von Lebensmittelstandards.
Standards und Normen:
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points):
HACCP ist ein Konzept des Risikomanagements und stellt ein Werkzeug dar, das im
Rahmen des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements eines Unternehmens der
Lebensmittelbranche eingesetzt wird. Das System bezieht sich auf den Prozess der
Produktion. Dabei werden gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher
identifiziert, das daraus resultierende Risiko ernsthafter Erkrankungen bewertet
und Methoden zu ihrer Beherrschung ausgearbeitet. Vorbeugende Maßnahmen
werden festgelegt und deren Einhaltung dokumentiert. HACCP wird im FAO/ WHO
Codex Alimentarius und im EU-Hygienerecht beschrieben und repräsentiert ein
weltweit eingesetztes Instrument zur Risikobeherrschung.
ISO 22000:2005:
Sie wurde als einzige internationale Norm 2005 in Kraft gesetzt. Ergänzend gibt es
die Durchführungsbestimmung ISO 22003. Ziel der ISO 22000:2005 ist es, Lebensmittelsicherheit als Managementsystem im Betrieb zu bewerten. HACCP und die
Gute Hygiene Praxis stellen dafür wesentliche Kernpunkte dar. Die Zertifizierung
ist dabei nicht nur auf Lebensmittelproduzenten beschränkt. Da rund die Hälfte
aller Lebensmittel verpackt wird (dem wird auch durch entsprechende EU
Verordnungen wie z.B. die VO(EG) Nr. 1935/2004 bzw. 2023/2006 Rechnung
getragen), gibt die Norm auch Verpackungsmittelherstellern die Möglichkeit, sich
im Rahmen einer Zertifizierung abzusichern. Weitere potentielle Anwender sind
Hersteller von Zusatzstoffen, Erzeuger von Maschinen, Dienstleister entlang der
Lebensmittelkette wie Logistik- und Transportunter-nehmen, Reinigungsfirmen
oder Versorger (Gemeinschaftsverpflegung, Systemgastronomie, Catering etc.).
Die Norm beinhaltet Übereinstimmungen zu den Standards IFS und BRC (British
Retail Consortium). Sie fordert unternehmensspezifische Maßnahmen im Rahmen
der Präventivprogramme (PRP´s = prerequisite programms) zur Erfüllung der Guten
Hygiene Praxis und im Rahmen des HACCP-Systems zur Beherrschung der CCPs
(Critical Control Point). Beide Bereiche werden in einem übergeordneten,
strukturierten Managementsystem zusammengefasst, dessen Ziel die
Lebensmittelsicherheit ist. Diese Norm nimmt an Bedeutung zu und ist auf die
weltweite Harmonisierung der Standards ausgerichtet.
IFS - International Food Standard:
Der IFS wurde ursprünglich von deutschen Einzelhändlern zur Überprüfung und
Auditierung von Eigenmarken-Herstellern im Lebensmittelbereich auf der
Grundlage der Global Food Safety Initiative (GFSI) entwickelt. Der ProduktStandard ist für alle Fertigungsstufen (nach der Landwirtschaft) in der
Lebensmittelproduktion direkt nutzbar. Eine Kernaussage ist die Sicherstellung und
Dokumentation des ständigen Verbesserungsprozesses. Der IFS ermöglicht den
Einzelhändlern ein Benchmarking-system zur Lieferantenauswahl. Im Sommer 2007
wurde die neue Version 5 herausgebracht.
Derzeit wird der IFS von allen deutschen Einzelhandelsfirmen, die im Ausschuss für
Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung mitarbeiten (u.a. Metro AG, Rewe,
Edeka, Aldi, Markant, Lidl) gefordert. Seit Herbst 2003 sind auch französische
Einzelhandelsfirmen, seit 2007 auch der ital. Einzelhandel, beteiligt. Ziel ist eine
europaweite Einführung.
IFS Transport und Logistik:
Der IFS Logistik-Standard übernimmt die auf die Transport-Unternehmen, Lager
und Vertriebscenter anwendbaren Bestandteile des IFS- Standards. Wie bei anderen
Zertifizierungsstandards sind das Qualitätsmanagement (Engagement der obersten
Leitung), die Lebensmittelsicherheit und die dafür nötige Risikoanalyse zentrale
Bestandteile, die den Unternehmen Nutzen bringen. Der IFS Logistik-Standard
findet hauptsächlich in Deutschland Anwendung.
Standard
ISO 22000
IFS
IFS Logistik
BRC
GLOBALGAP
GMP+
Geltungsbereich
Gesamte Lebensmittelkette
Produktion und Verwaltung
Transport und Logistikunternehmen
der Lebensmittelbranche.
Logistikabteilungen von
Lebensmittelherstellern
Produktion und Verwaltung
Blumen, Obst- und Gemüseanbau
Verbreitung
weltweit
D, F, Europa
vorwiegend D
Europa
GB, Europa
10000 Erzeuger
weltweit
Vorwiegend NL
Tierfuttermittel.
Kette vom Rohstoffproduzenten
über den Transportunternehmer bis
zum Tierhalter.
FAMI qs
Standard European Code of Practice Branchenrelevanten
for additives and premixture
Bereichen in ganz
operaters
Europa
Futtermittelzusatzstoffhersteller
und Produzenten von
Vormischungen.
GOST-R
Produktionsprozess und
GUS – Staaten
Produktzertifizierung
nicht Ukraine
Q&S
Stufenübergreifend
Schwerpunkt D
Futtermittel, Landwirtschaft,
Europa
Verarbeitung, Einzelhandel
Firmenspezifische Standards wie z.B. bei Mc Donalds, die weltweit im Konzern
umgesetzt sind
Rechtsquelle:
BGBl. I Nr. 13/2006 (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz)
Lebensmittel Rechtsvorschriften in der EU:
Thttp://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0338&doc=CMS1125494877288
Autor und Rechte: TÜV AUSTRIA CERT GMBH, Fr. DI Maria Panuschka
Stand: Februar 08
Impressum:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Landesgremium der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Wien, T (0)1 51450-3234, Niederösterreich T (0)2742/851-19310, Oberösterreich 05 90 909-4311,
Burgenland T 05 90 907-3310, Steiermark T 0316/601-585, Kärnten T 05 90 904-315,
Salzburg T 0662/8888-257, Tirol T 05 90 905-1294, Vorarlberg T 05522/305-347
Bundesgremium des Lebensmittelhandels, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
DI Anka Lorencz, Tel: 05 90 900 DW 3006
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine
Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist.
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