Lebensmittelsicherheit (LMSVG) Internationale Standards und Normen Globale Sicherung der Qualität von Lebensmittel Sicherheit bei der Produktion einwandfreier Lebensmittel ist für Erzeuger und Inverkehrbringer eine Grundvoraussetzung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Marktanforderungen zu entsprechen. Durch die voranschreitende Globalisierung des Lebensmittelmarktes steigt die Anforderung an vergleichbare Lebensmittelsicherheitsstandards. Die Sicherung von Qualitätsstandards ist kein Thema, das sich nur auf die Lebensmittelproduktion im eigentlichen Sinn beschränkt. Der gleiche Anspruch muss an alle beteiligten Unternehmen und Zulieferern gestellt werden, die zur Wertschöpfungskette beitragen. Dies sind die Hersteller von Zusatzstoffen, von Verpackungsmaterialien und Verpackungen ebenso wie die Erzeuger von Maschinen (die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden) sowie alle Dienstleister im Rahmen der Lebensmittelkette (Logistik- und Transportunternehmen, Reinigungsfirmen, Schädlingsbekämpfung, Klimatechnik und Wasserversorgung, Kühlanlagen, ….). Selbst die kontrollierenden Behörden müssen in die Betrachtung eines globalen Lebensmittelsicherheitskonzept eingebunden werden. Nur so ist Transparenz von den Produzenten bis hin zum Konsumenten gewährleistet. Die Hauptverantwortung der Lebensmittelsicherheit liegt in der betrieblichen Eigenkontrolle. Für deren Durchsetzung sind im Unternehmen Prinzipien festzulegen, die sich in Qualitätsmanagementsystemen wieder finden. Lebensmittelsicherheits-Standards Der Begriff Lebensmittelsicherheit umfasst mehr als hygienisch unbedenkliche Lebensmittel. Auch Gentechnikfreiheit, Allergenfreiheit sowie eine umfassend informierende Kennzeichnung sollen für einen sicheren Genuss sorgen. Dazu kommen Marktanforderungen wie BIO, ÖKO oder herkunftsbezogen Produktionen, deren Kennzeichnungen behördlich kontrolliert werden. Lebensmittelindustrie und Handel entwickeln Standards für die Lebensmittelsicherheit mit dem Ziel, das Vertrauen des Konsumenten in die Produkte zu stärken und sich als Hersteller oder Inverkehrbringer rechtlich abzusichern. Die Standards oder Gütesiegel sollen zu mehr Transparenz entlang der Lebensmittelversorgungskette führen. Für die Lebensmittelproduzenten (und begleitende Unternehmungen im Dienstleistungssektor) bedeutet die Vielzahl an Standards jedoch häufig, dass sie sich verschiedenen Anforderungen beugen müssen. Kaum einer der Standardgeber akzeptiert Alternativen. Dies bedeutet nicht nur mehr Kosten, sondern auch vermehrten Aufwand an Zeit und damit verbunden eine ständige Unruhe, ja zum Teil sogar Unsicherheit bei den Mitarbeitern im Betrieb. Derzeit gibt es mehr als 20 unterschiedliche Standards im Bereich Lebensmittel. Nur wenige Eingeweihte vermögen in diesem Wildwuchs an Vorgaben den Überblick zu bewahren. Gesetzeslage: In den letzten 10 Jahren haben sich für Unternehmer in der Futtermittel- und Lebensmittelbranche die gesetzlichen Grundlagen geändert. So stellen neue EU Verordnungen (VO (EG) Nr. 178/2002, 852/2004, 853/2004, 854/2004 und 882/2004) das Lebensmittelrecht auf eine neue Basis. Die Durchführung dieser Verordnungen wird in Österreich durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) BGBl. I Nr. 13/2006 geregelt. Folgende Änderungen werden wirksam: • • • • Lückenlose Überwachung der Lebensmittelsicherheit entlang der gesamten Lebensmittelkette (from farm to fork) Verpflichtung zur dokumentierten Eigenkontrolle Verpflichtende Einführung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit Neuordnung der Gebühren und Strafen Die Eigenverantwortung des Unternehmers ist in der grundlegenden VO (EG) Nr. 178/2002 ("General Food Law") als wichtiges Element zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln ausgewiesen. Die Anwendung der Grundsätze der Gefahrenanalyse sowie die Überwachung kritischer Kontrollpunkte sind wesentliche Praxiselemente. Codex Alimentarius international Der Codex Alimentarius ist eine gemeinsame Einrichtung der FAO/ WHO. Ziel und Aufgabe dieser Institution ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und faire Handelspraktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln sicherzustellen. Dazu werden international anerkannte Standards für Lebensmittel in einheitlicher Form herausgegeben. Diese gewinnen weltweit an Bedeutung. Global Food Safety Initiative (GFSI) Entscheidungsträger in internationalen Einzelhandelsunternehmen kamen zu dem Schluss, dass 9 die Lebensmittelsicherheit verbessert, 9 der Schutz und das Vertrauen der Verbraucher verstärkt, 9 die Kosteneffizienz in der gesamten Lebensmittelversorgungskette erhöht und 9 die Grundvoraussetzungen für Lebensmittelsicherheitssysteme festgelegt werden müssen. Im Mai 2000 wurde die GFSI gegründet, die vom CIES (Comité International d´ Entreprises á Succursales – The Food Business Forum) geleitet wird. Diese Initiative beruht auf der Einsicht, dass Lebensmittelsicherheit kein Wettbewerbsthema ist. Im GFSI Guidance Document Version 4 sind generelle Vorgaben und Benchmarks für die Lebensmittelsicherheit beschrieben. Das Dokument gilt als Messlatte für die Zulassung von Lebensmittelstandards. Standards und Normen: HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points): HACCP ist ein Konzept des Risikomanagements und stellt ein Werkzeug dar, das im Rahmen des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements eines Unternehmens der Lebensmittelbranche eingesetzt wird. Das System bezieht sich auf den Prozess der Produktion. Dabei werden gesundheitliche Gefahren für den Verbraucher identifiziert, das daraus resultierende Risiko ernsthafter Erkrankungen bewertet und Methoden zu ihrer Beherrschung ausgearbeitet. Vorbeugende Maßnahmen werden festgelegt und deren Einhaltung dokumentiert. HACCP wird im FAO/ WHO Codex Alimentarius und im EU-Hygienerecht beschrieben und repräsentiert ein weltweit eingesetztes Instrument zur Risikobeherrschung. ISO 22000:2005: Sie wurde als einzige internationale Norm 2005 in Kraft gesetzt. Ergänzend gibt es die Durchführungsbestimmung ISO 22003. Ziel der ISO 22000:2005 ist es, Lebensmittelsicherheit als Managementsystem im Betrieb zu bewerten. HACCP und die Gute Hygiene Praxis stellen dafür wesentliche Kernpunkte dar. Die Zertifizierung ist dabei nicht nur auf Lebensmittelproduzenten beschränkt. Da rund die Hälfte aller Lebensmittel verpackt wird (dem wird auch durch entsprechende EU Verordnungen wie z.B. die VO(EG) Nr. 1935/2004 bzw. 2023/2006 Rechnung getragen), gibt die Norm auch Verpackungsmittelherstellern die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Zertifizierung abzusichern. Weitere potentielle Anwender sind Hersteller von Zusatzstoffen, Erzeuger von Maschinen, Dienstleister entlang der Lebensmittelkette wie Logistik- und Transportunter-nehmen, Reinigungsfirmen oder Versorger (Gemeinschaftsverpflegung, Systemgastronomie, Catering etc.). Die Norm beinhaltet Übereinstimmungen zu den Standards IFS und BRC (British Retail Consortium). Sie fordert unternehmensspezifische Maßnahmen im Rahmen der Präventivprogramme (PRP´s = prerequisite programms) zur Erfüllung der Guten Hygiene Praxis und im Rahmen des HACCP-Systems zur Beherrschung der CCPs (Critical Control Point). Beide Bereiche werden in einem übergeordneten, strukturierten Managementsystem zusammengefasst, dessen Ziel die Lebensmittelsicherheit ist. Diese Norm nimmt an Bedeutung zu und ist auf die weltweite Harmonisierung der Standards ausgerichtet. IFS - International Food Standard: Der IFS wurde ursprünglich von deutschen Einzelhändlern zur Überprüfung und Auditierung von Eigenmarken-Herstellern im Lebensmittelbereich auf der Grundlage der Global Food Safety Initiative (GFSI) entwickelt. Der ProduktStandard ist für alle Fertigungsstufen (nach der Landwirtschaft) in der Lebensmittelproduktion direkt nutzbar. Eine Kernaussage ist die Sicherstellung und Dokumentation des ständigen Verbesserungsprozesses. Der IFS ermöglicht den Einzelhändlern ein Benchmarking-system zur Lieferantenauswahl. Im Sommer 2007 wurde die neue Version 5 herausgebracht. Derzeit wird der IFS von allen deutschen Einzelhandelsfirmen, die im Ausschuss für Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung mitarbeiten (u.a. Metro AG, Rewe, Edeka, Aldi, Markant, Lidl) gefordert. Seit Herbst 2003 sind auch französische Einzelhandelsfirmen, seit 2007 auch der ital. Einzelhandel, beteiligt. Ziel ist eine europaweite Einführung. IFS Transport und Logistik: Der IFS Logistik-Standard übernimmt die auf die Transport-Unternehmen, Lager und Vertriebscenter anwendbaren Bestandteile des IFS- Standards. Wie bei anderen Zertifizierungsstandards sind das Qualitätsmanagement (Engagement der obersten Leitung), die Lebensmittelsicherheit und die dafür nötige Risikoanalyse zentrale Bestandteile, die den Unternehmen Nutzen bringen. Der IFS Logistik-Standard findet hauptsächlich in Deutschland Anwendung. Standard ISO 22000 IFS IFS Logistik BRC GLOBALGAP GMP+ Geltungsbereich Gesamte Lebensmittelkette Produktion und Verwaltung Transport und Logistikunternehmen der Lebensmittelbranche. Logistikabteilungen von Lebensmittelherstellern Produktion und Verwaltung Blumen, Obst- und Gemüseanbau Verbreitung weltweit D, F, Europa vorwiegend D Europa GB, Europa 10000 Erzeuger weltweit Vorwiegend NL Tierfuttermittel. Kette vom Rohstoffproduzenten über den Transportunternehmer bis zum Tierhalter. FAMI qs Standard European Code of Practice Branchenrelevanten for additives and premixture Bereichen in ganz operaters Europa Futtermittelzusatzstoffhersteller und Produzenten von Vormischungen. GOST-R Produktionsprozess und GUS – Staaten Produktzertifizierung nicht Ukraine Q&S Stufenübergreifend Schwerpunkt D Futtermittel, Landwirtschaft, Europa Verarbeitung, Einzelhandel Firmenspezifische Standards wie z.B. bei Mc Donalds, die weltweit im Konzern umgesetzt sind Rechtsquelle: BGBl. I Nr. 13/2006 (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) Lebensmittel Rechtsvorschriften in der EU: Thttp://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0338&doc=CMS1125494877288 Autor und Rechte: TÜV AUSTRIA CERT GMBH, Fr. DI Maria Panuschka Stand: Februar 08 Impressum: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Landesgremium der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Wien, T (0)1 51450-3234, Niederösterreich T (0)2742/851-19310, Oberösterreich 05 90 909-4311, Burgenland T 05 90 907-3310, Steiermark T 0316/601-585, Kärnten T 05 90 904-315, Salzburg T 0662/8888-257, Tirol T 05 90 905-1294, Vorarlberg T 05522/305-347 Bundesgremium des Lebensmittelhandels, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien DI Anka Lorencz, Tel: 05 90 900 DW 3006 Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist.