Länder-Info: Japan Japan Japan: Allgemein Hauptstadt: Tokyo (ca. 9.043.000 Einwohner) Fläche: 377.835 km² Einwohner: 127,8 Mio. Kfz-Kennzeichen: J Zeit: MEZ + 8 Stunden; während der europ. Sommerzeit + 7 Stunden Währung: 1 € = 120.90 JPY Stromspannung: Reisestecker erforderlich (beim ÖAMTC erhältlich). Aktuelle Länder-Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/laendernews Japan: Anreise & Verkehrsmittel Flugzeug Fluganreise Zu den internationalen Flughäfen Japans gibt es tägliche Direktverbindungen von mehreren deutschen Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Großstädten. Die Flugzeit von Deutschland nach Japan beträgt ca. 12 Stunden. Informationen zu den einzelnen Flughäfen, z.B. über Zubringerverbindungen (mit Circa-Preisen) zum jeweiligen Stadtzentrum, Taxistände, Abflugs- und Ankunftszeiten, Parkmöglichkeiten, Post-, Bank- und Geschäftsöffnungszeiten u.a. sind unter den angegebenen Links zu finden. Im Folgenden sind Flughäfen Japans aufgelistet, die laut japanischem Gesetz zur "Ersten Klasse" gehören. Sie zählen zu den Airports, über die die meisten internationalen Flugverbindungen abgewickelt werden. OSAKA/KANSAI, Flughafen Kansai International (KIX), ca. 40 km südwestlich von Osaka gelegen. www.kansai-airport.or.jp OSAKA, Flughafen Osaka International (ITM), 11 km nordwestlich von Osaka gelegen. http://www.osaka-airport.co.jp/ NAGOYA, Flughafen Chubu International (NGO), ca. 33 Kilometer von Nagoya gelegen. www.centrair.jp TOKYO/NARITA, Flughafen Narita International (NRT), ca. 60 Kilometer nordöstlich von Tokyo gelegen. www.narita-airport.jp/en/ TOKYO/HANEDA, Flughafen Tokyo-Haneda International (HND), ca. 15 km südlich von Tokyo gelegen. www.tokyo-airport-bldg.co.jp Fluggastgebühr Die Fluggastgebühr ist im Ticketpreis enthalten. Flüge innerhalb des Landes Die wichtigsten japanischen Fluggesellschaften verbinden meist mehrmals täglich alle wichtigen Städte Japans. In Tokyo verkehren die Inlandsflüge ab dem nationalen Flughafen Haneda, in Osaka verkehren die Inlandsflüge ab dem nationalen Flughafen Itami. Flugzeiten ab Tokyo: - nach Okinawa ca. 2 Std. 45 Min. - nach Osaka/Kansai ca. 1 Std. 15 Min. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo - nach Fukuoka ca. 1 Std. 45 Min. - nach Hiroshima ca. 1 Std. 25 Min. Eisenbahn Schienennetz Die japanischen Eisenbahnen befahren ein Streckennetz von ca. 27.000 km auf den vier größten Inseln des Landes (Hokkaido, Honshu, Shikoku und Kyushu). Neben den Zügen der Japan Rail Linien verkehren in einzelnen Gebieten oder auf Parallelstrecken auch verschiedene andere kleinere Privateisenbahnen. Japan ist besonders für die Hochgeschwindigkeitszüge Shinkansen bekannt. Durch die Eisenbahnen bestehen gute Verbindungen in fast alle Teile Japans. In fast allen Expresszügen sind Speisewagen oder Esswaren-Verkäufer zu finden. In Nachtexpresszügen gibt es Schlafwagen. Trotz häufiger Zugfolge sind die Züge stark besetzt. Für Expresszüge ist Platzreservierung erforderlich, wenn möglich 1 Woche vor Antritt der Reise, ist jedoch oft auch noch kurz vor Reiseantritt möglich. Für manche Züge (z.B. JR-East-Shinkansen) ist auch online eine Sitzplatzreservierung möglich (Kreditkarte erforderlich). Die Stationsschilder sind auf großen Bahnhöfen außer mit japanischen Schriftzeichen auch mit lateinischen Buchstaben versehen. Die Beschilderung in den wichtigsten Zügen ist zusätzlich auf Englisch. Reisezeiten von Tokyo in andere Städte: Hiroshima ca. 4 1/2 Std.; Kamakura ca. 1 Std.; Nagasaki ca. 8 Std.; Nagoya ca. 2 Std.; Nikko ca. 1 2/3 Std.; Osaka ca. 3 Std.; Sapporo ca. 10 1/4 Std. Die Fahrkarten müssen vor Fahrtantritt bei größeren Reisebüros bzw. an grün markierten Schaltern in den japanischen Bahnhöfen gekauft werden. Zuschläge sind notwendig für die Shinkansen-Hochgeschwindigkeits-Fernzüge sowie für Schlafwagen. Unbenutzte Tickets können zurückgegeben werden; Erstattung meist abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Fahrpreisermäßigungen Der "Japan Rail Pass" kann nur von ausländischen Besuchern erworben werden. Die Gutscheine (Exchange Order) müssen im Ausland gekauft werden (über jedes größere Reisebüro oder über eine japanische Fluggesellschaft). Der Yen-Preis wird zum Tagesumrechnungskurs in Euro in Rechnung gestellt. In Japan können diese Gutscheine gegen den Fahrausweis eingetauscht werden. Pässe berechtigen während der Geltungsdauer zu unbegrenzten Fahrten im genannten Gebiet und den meisten Zügen, auch Shinkansen-Zügen, nicht im Superexpresszug "Nozomi"; Details sind in den Pass-Unterlagen vermerkt. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Platzreservierung erfolgt kostenlos in jedem JR Travel Service Center oder beim Midori no-madoguchi (Green Window) in jedem JR-Bahnhof und ist empfehlenswert (da sonst nur die Wagen mit nichtreservierten Plätzen benutzt werden dürfen, häufig sehr voll). Bei Benutzung von Schlaf- oder Liegewagen sind die üblichen Zuschläge zu bezahlen. Internet: http://japanrailpass.net/de Schiff Schiffsanreise Ankunftshäfen: Hakata, Kobe, Nagoya, Osaka, Tokyo, Yokohama. Verbindungsbeispiele: Frachtschiffreisen: Von Hamburg nach Tokyo und Osaka mit Frachtern der Reederei F. Laeisz, gelegentlich. Auch im Rahmen von Kreuzfahrten auf dem Weg nach Hongkong oder Shanghai werden Häfen Japans angelaufen. Schiffe/Fähren in Nachbarländer Von Japan aus gibt es zahlreiche Verbindungen in Nachbarländer. Von Osaka und Kobe nach Shanghai/China VR, täglich. Von Kobe nach Tanggu/Tianjin/China VR, 1-mal wöchentlich. Von Okinawa nach Taiwan, täglich. Von Hakata nach Pusan/Südkorea, täglich. Von Yokohama oder Niigata nach Nachodka (Wladiwostok)/Russische Föd., wöchentlich Von Shimoneseki nach Pusan/Südkorea, täglich über Nacht. Schiffe/Fähren innerhalb des Landes Es besteht regelmäßiger und häufiger Schiffsverkehr zwischen den japanischen Inseln, mit Passagierschiffen, Fährschiffen, Tragflügelbooten und anderen Schiffen und Ausflugsbooten. Taxi Nachts (23-5 Uhr) kostet die Fahrt 30 Prozent Aufschlag. Ist zum Erreichen des Ziels die Benutzung einer der gebührenpflichtigen Stadtautobahnen nötig, kommt diese Gebühr noch hinzu. Anmerkungen: Der Einstieg in ein Taxi ist immer auf der linken Seite, hintere Türe (diese wird automatisch geöffnet und geschlossen, daher Vorsicht beim Einsteigen). In der Regel sind Quittungen problemlos Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo erhältlich. Der Fahrer erhält nur bei besonderen Diensten Trinkgeld. Da das Straßen- und Hausnummern-System ziemlich kompliziert ist (Nummerierung nach Entstehungsdatum), sollte man grundsätzlich immer die Hotelkarte (in Japanisch) und Lageskizze oder Hinweis auf markantes Gebäude in der unmittelbaren Nähe mitführen (dies gilt auch beim Besuch von Firmen oder Privatwohnungen; Anschrift in Japanisch im Hotel aufschreiben lassen). Öffentlicher Nahverkehr U-Bahn: In den Großstädten vorhanden. Die Fahrkarte ist nach Beendigung der Fahrt abzugeben bzw. wird von der automatischen Sperre einbehalten. In den Hotels und auf den großen U-Bahn-Stationen sind Pläne des U-Bahn-Netzes in Englisch erhältlich. Die für Touristen wichtigen Stationen sind auch in Englisch beschriftet. Omnibusse und Straßenbahnen sind für nicht des Japanischen mächtige Besucher wenig geeignet, da die Beschriftung nur in Japanisch ist. Allerdings sind in touristischen Städten (z.B. Hiroshima und Kyoto) einige Stationen auch Englisch markiert). Omnibus Es gibt ein öffentliches Netz mit Bus-Fernverkehr. Nähere Auskünfte müssen vor Ort eingeholt werden. Japan: Aufenthaltskosten Hinweise In Japan gibt es fast überall Hotels in westlichem oder japanischem Stil. Hotels in westlichem Stil haben meist Zimmer mit Bad; einfachere Häuser bieten auch preiswerte Zimmer mit Dusche oder Etagenbad/Dusche. Für Tokyo und Osaka ist rechtzeitige Zimmervorbestellung für die großen Hotels erforderlich; das Gleiche gilt im ganzen Land auch für die Zeit der "Goldenen Woche" (Anfang Mai) und des "Obon" (Mitte August). In den sogenannten Ryokans (Gästehäuser in japanischem Stil) kann der westliche Reisende die alte traditionelle japanische Lebensweise kennenlernen (am Eingang des Ryokan sind die Schuhe auszuziehen). Die Zimmer sind mit Binsenmatten (Tatami) ausgelegt, überall Sitzkissen. Zum Schlafen werden die Matratzen aus den Wandschränken geholt und auf den Matten ausgerollt. Die Schiebetüren (Wände) geben meistens den Blick auf reizend angelegte Innenhöfe bzw. Gärten frei. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Hotelunterkunft Es gibt ein großes Spektrum an Unterkünften: * Hotels internationaler Spitzenklasse * Hotels jeder Kategorie * zentral gelegene japanische "Business Hotels" (Zimmer und Bad verhältnismäßig klein, aber mit praktischer Ausstattung) * Pensionen (weniger als 10 Zimmer) in Naherholungsgebieten (www.itcj.jp) * Ryokans (Gasthäuser im japanischen Stil; häufig gehört Frühstück und Abendessen zum Arrangement): - einfache Unterkünfte ohne Verpflegung der Japanese Inn Group (www.japaneseinngroup.com) - gute Unterkünfte der Japan Ryokan Association (www.ryokan.or.jp) - Unterkünfte in landschaftlich schöner Umgebung bzw. ursprünglichem Baustil (www.japaneseguesthouses.com) * Minshuku-Häuser (kleine Familienpensionen, Zimmer im japanischen Stil, jedoch ohne Bereitstellung von Yukata und Handtüchern); gut geeignet für touristische Individualreisende * Shukubo (Tempelherbergen; http://templelodging.com) * Homestay-Unterkünfte (Wohnen in Gastfamilien) * Jugendherbergen (www.jyh.or.jp) Auf die Hotelpreise der gehobenen Klasse und der gehobenen Ryokans kommt ein Bedienungszuschlag von 10-25 Prozent, eine Steuer von 6 Prozent (beträgt die Zimmerrechnung pro Person und Übernachtung weniger als 5.000 Yen, wird keine Steuer erhoben) sowie eine Verbrauchssteuer von 5 Prozent. Ausführliche Hotel- und Ryokan-Verzeichnisse sind bei der im Abschnitt "Wichtige Adressen" aufgeführten Japanischen Fremdenverkehrszentrale erhältlich. Verpflegung In Restaurants: * Frühstück (selten möglich), 1.500-2.500 Yen und mehr * Mittagessen, ca. 1.500-5.000 Yen und mehr Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo * Abendessen, ca. 3.000-10.000 Yen In Restaurants der Kaufhäuser und Bürogebäude (meist im Untergeschoss) japanische, chinesische und italienische Speisen ab etwa 800-1.500 Yen. In den Business-Hotels und den gehobenen Hotels wird häufig ein (für europäische Verhältnisse einfaches) Frühstücks-Büffet angeboten. Ansonsten wird in den Coffee-Shops (nicht mit den in USA gewohnten zu vergleichen) oder Steh-Imbissen (in der Nähe der Hotels oder Bürokomplexen oder im Bahnhofsbereich) ein Frühstück bestehend aus Kaffee, 1 Ei, 1 Stück Toast, etwas Butter zum Preis von 500-600 Yen angeboten. Für ein geschäftliches Essen einschließlich Getränke sind mindestens 7.000 Yen pro Person anzusetzen. In einfachen Restaurants gibt es keine englische Speisekarte, es werden aber im Schaufenster Plastiknachahmungen der Menüs ausgestellt, die ein einfaches Bestellen ermöglichen.Dem europäischen Geschmack am ehesten entsprechen Gerichte wie "Sukiyaki" (Rindfleischscheiben gekocht mit Gemüse) oder "Tempura" (in Öl frittierte Speisen). Weitere typische Speisen sind "Sushi" (roher Fisch auf Reis), "Sashimi" (roher Fisch in Sojasoße), "Yakitori" (gegrilltes Hühnerfleisch oder Gemüse), "Shabu- Shabu" (Rindfleischscheiben), "Gyudon" (Reis mit eingelegtem Fleisch, günstig) oder "Soba" und "Udon" (Weizen-Nudeln, meist in Suppen, günstig, ab ca. 280 Yen). Trinkgeld In den Hotels kommt ein Bedienungszuschlag von 10-15 Prozent auf die Rechnung, in den Restaurants von 0-15 Prozent. Trinkgeld wird in der Regel nicht gegeben; dies gilt auch für Taxifahrer. Gut zu wissen Mit der "Welcome Card" erhält der ausländische Tourist Preisnachlässe für Unterkunft, Restaurants, Geschäfte. Sie ist kostenlos an den Info-Zentren des japanischen Informationsbüros TIC erhältlich ( www.jnto.go.jp/eng/arrange/essential/welcome.html). Japan: Feiertage & Öffnungszeiten Feiertage Im Jahr 2017: 1. Januar (Neujahr/Gantan) 2. Januar (Neujahrs-Feiertag) 9. Januar (Tag der Volljährigkeit/Seijin no Hi; zweiter Montag im Januar) Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo 11. Februar (Tag der Staatsgründung/Kenkokukinen no Hi) 20./21. März (Frühlingsanfang/Shunbun no Hi) 29. April (Tag des Showa/Showa no Hi) 3. Mai (Verfassungstag/Kempo Kinenbi) 4. Mai (Tag des Grüns/Midori no Hi) 5. Mai (Tag des Kindes/Kodomo no Hi) 17. Juli (Tag des Meeres/Umi no Hi; dritter Montag im Juli) 11. August (Tag der Berge) 18. September (Tag der älteren Menschen/Keiro no Hi; dritter Montag im September) 23. September (Herbstanfang/Shubun no Hi) 9. Oktober (Tag des Sports/Taiku no Hi; zweiter Montag im Oktober) 3. November (Tag der Kultur/Bunka no Hi) 23. November (Tag der Arbeit/Kinro Kansha no Hi) 23. Dezember (Nationalfeiertag; Geburtstag des Kaisers/Tenno Tanjobi) Wenn der eigentliche Feiertag auf einen Sonntag fällt, ist es im Allgemeinen üblich, den folgenden Montag arbeitsfrei zu geben. Ende April bis Anfang Mai: die "Goldene Woche" eignet sich nicht für Geschäftsbesuche, da in dieser Zeit vielfach Betriebsferien gemacht werden. Fällt ein Feiertag in diese Zeit, wird er auf den ersten Arbeitstag nach der Goldenen Woche verlegt. Etwa am 15. August, zum "Obon-Fest" ("Ehrung der Toten"; keine Feiertage), werden oftmals Unternehmen geschlossen oder verreisen viele Arbeitnehmer. Vor und nach den Neujahrsfeiertagen geben manche Unternehmen ihren Angestellten noch zusätzlich frei. Es bietet sich deshalb nicht an, geschäftliche Termine in diese Zeit zu legen. Die Hauptferienzeiten sind zur Zeit der Goldenen Woche, des Obon-Festes und des Jahreswechsels. Öffnungszeiten Banken: Montag bis Freitag 9-15 Uhr; Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Büros: Montag bis Freitag 9-17 Uhr, manche auch Sa 9-12 Uhr; Geschäfte: täglich von 10-20 Uhr (ein Ruhetag in der Woche ist üblich). Warenhäuser sind montags meist geschlossen. In Städten mit mehreren großen Kaufhäusern sind diese jeweils an einem anderen Wochentag geschlossen, also nie alle gleichzeitig. Sonntags haben diese jedoch von 10-19 Uhr geöffnet. Japan: Geld & Zahlungsmittel Währung Währungseinheit: Yen ( JPY) 1 Yen = 100 Sen Informationen zum aktuellen Wechselkurs erhalten Sie bei folgendem Währungsrechner oder bei Ihrer Bank. Mehr Infos: www.oanda.com Devisenbestimmungen Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt Deklaration: Ja - bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- oder Landeswährung im Wert von über 1 Million Yen (inklusive Reiseschecks etc.). Ausfuhr Fremdwährung: unbeschränkt Ausfuhr Landeswährung: bis zu einem Betrag von 5 Millionen Yen Umtausch: am besten US-$, weniger Euro. Der Umtausch ist in Banken und autorisierten Wechselstuben möglich. Bargeld abheben / Bargeldlos bezahlen Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Internationale Kreditkarten: Ja - werden in größeren Hotels, den meisten Business-Hotels, Kaufhäusern, bei zahlreichen Autovermietern und größeren Geschäften in Großstädten und touristischen Gebieten akzeptiert. Bankomat: Ja - mit Kreditkarten kann an Automaten Geld abgehoben werden. Inhaber von Karten mit Maestro-Logo und EMV-Chip können derzeit hauptsächlich an den Automaten der Seven Eleven-Supermärkte Geld beheben. Inhaber dieser Karten sollten deshalb Alternativen parat haben. Bankomaten sind teilweise am Wochenende und nachts nicht in Betrieb. Bei Reisen außerhalb von Großstädten sollte genügen Yen-Bargeld mitgenommen werden. Reiseschecks: Ja - am besten in US-$. Sie können bei Banken eingewechselt werden, die Akzeptanz ist aber rückläufig. Hinweis: Bankomatkarte freischalten lassen Durch die Sicherheitsfunktion "GeoControl" sind österreichische Bankomatkarten außerhalb Europas automatisch gesperrt. Um während der Reise Bargeld beheben zu können, muss die Bankomatkarte bei der Bank freigeschaltet werden. Japan: Gewichte & Maße Metrisches System wie in Österreich. Japan: Grenzübergänge Die Grenzabfertigung erfolgt an den offiziellen Einreisestellen, wie beispielsweise an den Flughäfen oder Schiffanlegestellen. Japan: Hunde & Katzen Informationen zur Einreise mit Tieren erhalten Sie bei der jeweiligen Botschaft oder bei der japanischen Tourismusvertretung (siehe Wichtige Adressen). Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Japan: Impfungen & Gesundheit Impfvorschriften für die Einreise finden Sie beim CRM (Centrum für Reisemedizin). Mehr Infos: www.crm.de Weitere Gesundheitshinweise erhalten Sie beim Zentrum für Reisemedizin unter (01) 403 83 43 oder online. Mehr Infos: www.reisemed.at Vor Ihrer Reise empfiehlt sich eine individuelle Beratung, da Impfungen in Bezug auf Reisezeit, -dauer und -art sowie von Ihrem persönlichen Gesundheitszustand durchgeführt werden sollten. Japan: Klima & Reisezeit Klimainformationen Das japanische Klima ist dem in Südeuropa herrschenden Klima sehr ähnlich. In den Bergen ist es relativ kühl und an der Pazifikküste ist es wärmer als am Japanischen Meer (Ostmeer). Der Frühling erstreckt sich auf den Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai. Die Temperaturen im Frühling erreichen durchschnittlich etwa 14°C (Tokyo). Die beeindruckende Kirschblüte fällt in den Zeitraum der ersten beiden Aprilwochen, der jedoch meist eher regenreich ist. Der Sommer, von Mitte Juni bis September, beginnt meist mit Regen; Juni ist der Monat des Jahres, in dem üblicherweise der meiste Niederschlag fällt. Die Monate Juli und August sind bei einer durchschnittlichen Temperatur von 23 bis 34°C die heißesten Monate des Jahres. Besonders in den Städten kommt es dann zu einer schwülen Hitze. Taifune treten meistens im September auf. Genauere Infos dazu gibt es auf den Internetseiten der Japan Meteorological Agency unter www.jma.go.jp. Der Herbst ist meist mild und weist beständiges Wetter auf. Der Winter in Japan dauert von etwa Mitte Dezember bis Mitte März und ist recht kalt. In den nördlichen und westlichen Teilen Japans muss man teilweise mit schweren Schneefällen rechnen. Die Temperatur fällt zum Teil bis minus 6°C. Es herrschen sehr gute Bedingungen für alle Wintersportarten. Man muss allerdings mit großem Andrang rechnen. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Beste Reisezeit Der Herbst von Mitte September bis Ende November und der Frühling von Mitte März bis Mitte Mai sind die angenehmsten Reisemonate. Kleidung Im Frühjahr und Herbst sind leichte Wollsachen angebracht, im Sommer ist Sommerkleidung aus leichten, atmungsaktiven Materialien zu empfehlen. Regenbekleidung sollte man immer dabeihaben, besonders aber in der Regenzeit von Juni bis Mitte Juli. Bereist man Japan im Winter, sollte man warme Wollkleidung und einen Mantel nicht vergessen, da es im Winter in Japan oft empfindlich kalt werden kann. Außerdem sollte man beachten, dass es in Japan üblich ist, seine Straßenschuhe beim Betreten der Häuser und Tempel abzulegen. Japan: Kraftfahrzeugdokumente Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1949 ("Genfer Abkommen") erforderlich. Der Internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968 wird in Japan nicht anerkannt. Der Internationale Führerschein ist für maximal 12 Monate gültig. Bei längeren Aufenthalten ist eine Umschreibung in einen japanischen Führerschein notwendig, wofür eine japanische Führerscheinübersetzung von der österreichischen Botschaft in Tokyo oder vom japanischen Automobilclub JAF (siehe "Wichtige Adressen") erforderlich ist. Zusätzlich ist der Nachweis für einen mindestens 3-monatigen Aufenthalt in Österreich nach dem Erwerb des österreichischen Führerscheins zu erbringen. Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort. Reisen mit privatem Fahrzeug Nationaler Zulassungsschein ausreichend. Internationaler Zulassungsschein (in Verbindung mit dem nationalen) empfohlen. An der Grenze ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen erforderlich. Mehr Infos zum Carnet de Passages und zur Beantragung beim ADAC: www.adac.de/carnetdepassages Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird ist eine Benützungsbewilligung (Vollmacht) notwendig (beim ÖAMTC erhältlich). Reisen mit Mietwagen Die Anmietung eines Wagens ist nur bei längeren Aufenthalten bzw. bei Überlandfahrten zu empfehlen - im Bereich der Großstädte ist das Taxi oder ein Wagen mit Fahrer deutlich vorzuziehen. Die Gebühren für einen Mietwagen sind üblicherweise etwas höher als in Europa. Die notwendigen Anmietbedingungen (wie z.B. benötigtes Mindestalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz usw.) müssen Sie bei Ihrer Autovermietung erfragen. Falls Sie aufgrund Ihrer Anmietbedingungen eine Führerscheinübersetzung (englisch/französisch, kostenlos für Clubmitglieder) oder einen Internationalen Führerschein (für Clubmitglieder ermäßigt) benötigen, erhalten Sie diese bei allen ÖAMTC Stützpunkten. Japan: Kraftstoff Treibstoff Ca.-Preise pro Liter: * Diesel ca. 111,00 ¥ * Benzin bleifrei (100 Oktan) ca. 143,70 ¥ * Benzin bleifrei (90 Oktan) ca. 132,80 ¥ Japan: Kulinarisches Kulinarisches Die japanische Küche hat durch die Insellage bedingt einen einmaligen Stil. Die buddhistischen Vorschriften kein Fleisch zu essen, sowie Natur und Klima prägen das Angebot an Speisen. Reis, Nudeln, Gemüse, Meeresfrüchte, Sojaprodukte und Obst bilden die Grundlage der Ernährung. Auch Seetang ist ein verbreitetes Nahrungsmittel. Reich an Mineralien und Vitaminen ist es von hohem Nährwert und dient als Gewürz. Heute wenden sich die Japaner aber verstärkt auch den Fleisch- und Milchprodukten zu. Bei einem japanischen Mahl kommen mehrere Gerichte gleichzeitig auf den Tisch. Man bedient sich nach Belieben, nicht nach einer festen Reihenfolge. Speisen klassifiziert man eher nach ihrer Zubereitungsweise als nach ihren Hauptbestandteilen. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Für den Besucher ist das Eindringen in die Geheimnisse der Landesküche sicher ein Abenteuer, schon allein wegen der Schriftzeichen. In Lokalen, die sich auf Touristen eingerichtet haben, ist die Speisekarte aber oft zweisprachig. Einige Übung erfordert der Umgang mit Stäbchen. Sollte man nicht zurechtkommen, kann man nach Foku, Naifu und Supun (Gabel, Messer und Löffel) fragen. Ein guter Start in die Landesküche ist ein Nudelgeschäft. Nudeln (Soba aus Buchweizenmehl, Udon aus Weizenmehl) werden gebraten mit Gemüse, Shrimps oder Fleischstückchen oder als dampfende Suppe serviert. Nudelgeschäfte gibt es überall in der Stadt. Viele Restaurants haben Fotos an den Wänden oder gar Kunststoffabbildungen der Speisen in der Auslage - man zeigt dann einfach auf seine Auswahl. Große Schalen mit Randmuster weisen auf chinesische, einfarbige auf japanische und flache Platten auf europäische oder amerikanische Küche hin. Weitere Spezialitäten sind u.a. Sukiyaki und Shabu-shabu. Diese beiden Rindfleischgerichte sind sehr beliebt. Während bei Subiyaki das hauchdünn geschnittene Fleisch in einer Sauce auf Sojabasis kurz gedünstet wird, hält man bei Shabu-shabu die Fleischstücke kurz in einen Topf mit kochenden Wasser und erst dann in die Sauce. Tempura, die in einem Mehl-Ei-Gemisch gewendeten Gemüse- und Fischstückchen, sind aus der japanischen Küche nicht mehr wegzudenken. Und für Mutige ist sicher die eigentliche Herausforderung der japanischen Küche zu empfehlen: Sushi, roher Fisch. Japanisch muss man in einem Sushi-Restaurant nicht sprechen. Man nimmt an der Theke Platz und sieht ein Großteil des Angebots vor sich. Bevor man fingerzeigend bestellt, muss man sich zwischen Sashimi oder Sushi entscheiden. Bestellt man Sashimi, bekommt man den rohen Fisch aufgeschnitten - oft mit Wasabi, scharfem grünem Meerrettich, serviert. Sushi Gerichte basieren auf gewürztem Essigreis, der mit frischem Gemüse und rohen Fischstücken gepresst und gerollt wird. Eine teure Feinschmeckerspezialität ist Fugu, der berühmt-berüchtigte, hochgiftige Kugelfisch, dessen Verzehr bei falscher Zubereitung zum Tode führt. Fugu wird nur in den Wintermonaten genossen und darf ausschließlich von Köchen mit Sonderlizenz verarbeitet werden. Japans Nationalgetränk ist Reiswein, Nihonshu genannt. Die Geschmacksrichtungen reichen von herb bis lieblich, und man trinkt ihn warm, kalt und sogar eisgekühlt. Allgegenwärtig ist das Nationalgetränk Nummer 2, grüner japanischer Tee, der automatisch und kostenlos zum Essen serviert wird. Japan: Maut & Vignette Gut zu wissen Japanische Autobahnen ("Expressways") sowie Stadtautobahnen sind mautpflichtig. In größeren Städten ist für die Benützung der Stadtautobahnen bei der Auffahrt ein Fixbetrag zu bezahlen, entweder in bar oder mit einem elektronischen Zahlungssystem (ETC - Electronic Toll Collection). Mit dem ETC System erhält man verschiedene Vergünstigungen, wie etwa einen günstigeren Nachttarif oder einen Pendlertarif. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Mehr Infos: http://global.c-nexco.co.jp/en/roadways/index.html; www.go-etc.jp/english/index.html Tunnel & Brücken Die Akashi-Kaikyo Brücke, die die Inseln Honshu und Shikoku miteinander verbindet, ist mautpflichtig (2.370 JPY für Pkw). Japan: Mietwagen Mietwagen Mietwagen für Selbstfahrer ist möglich mit Tages- oder Wochenanmietung, meist mit unbegrenzten km. Die Gebühren sind meist über den in Europa gewohnten. Benzin zu Lasten des Mieters. Die Anmietung eines Wagens ist nur bei längeren Aufenthalten bzw. bei Überlandfahrten zu empfehlen - im Bereich der Großstädte ist das Taxi oder ein Wagen mit Fahrer deutlich vorzuziehen (Vermittlung über das Hotel). Es ist eine japanische Übersetzung des Führerscheins notwendig, s. Abschnitt "Kraftfahrzeugdokumente". Anmietbedingungen Die notwendigen Anmietbedingungen (wie z.B. benötigtes Mindestalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz usw.) müssen Sie bei Ihrer Autovermietung erfragen. Falls Sie aufgrund Ihrer Anmietbedingungen eine Führerscheinübersetzung (englisch/französisch, kostenlos für Clubmitglieder) oder einen Internationalen Führerschein (für Clubmitglieder ermäßigt) benötigen, ist beides beim ÖAMTC erhältlich. Mit Ihrer Clubkarte sparen Sie übrigens bei zahlreichen Mietwagenfirmen Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC-Vorteilspartner. Mehr Infos: www.oeamtc.at/vorteilspartner Japan: Pannenhilfe & Notfall Pannenhilfe Bei Problemen mit Ihrem Mietwagen kontaktieren Sie bitte in erster Linie Ihren Vermieter. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Gegen Vorlage der gültigen Mitgliedskarte gilt für ÖAMTC Mitglieder: Kostenlose Pannenhilfe (bis zu 30 Minuten) und Abschleppung (bis zu 15 Kilometer) kann unter dem Notruf 8139 oder 0570 00 8139 sowie bei den Notrufsäulen angefordert werden. Darüber hinaus gehende Leistungen sind kostenpflichtig (700 Yen pro Kilometer Abschleppung). Im Falle eines Unfalls muss zuerst die Polizei gerufen werden. Der japanische Partnerclub JAF bietet ÖAMTC Mitgliedern gegen Vorlage der gültigen Clubkarte auch touristische Beratung in seinen Geschäftsstellen an. Partnerclub Japan Automobile Federation (JAF) Jidosha Kaikan 14 F 1-1-30 Shibadaimon, Minato-ku Tokyo 105-0012 Tel.: +81 3 35 78 49 10 Fax: +81 3 35 78 49 11 Internet: www.jaf.or.jp E-Mail: [email protected] Notrufnummern Feuerwehr, Rettung: 119 Polizei: 110 Japan Help-Line: (0120) 46 19 97 "Tokyo English Life Line (TELL)": (03) 57 74 09 92 (für Touristen in Notfällen, tgl. 9-23 Uhr) ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: +43 (0)1 25 120 00 ÖAMTC Tipp Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Japan: Personaldokumente Reisepass Ein mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass ist erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Achtung: Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Adressen") oder auf der Website des Aussenministeriums unter www.bmeia.gv.at informieren. Visum Für Aufenthalte bis max. 6 Monate nicht erforderlich. Reisende, die länger als 3 Monate in Japan bleiben wollen, müssen jedoch vor Ablauf der 3 Monate beim Regional Immigration Bureau um eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ansuchen. Bei der Einreise wird von jedem Reisenden ein Fingerabdruck genommen sowie ein Digitalfoto des Gesichtes angefertigt. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Kinder Gültiger Reisepass erforderlich. Mehr Infos: www.help.gv.at Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Japan: Reisegepäck Einfuhr Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen für Personen über 19 Jahren auch: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak; 3 Flaschen alkoholische Getränke (je 0,75 Liter); 55 ml Parfum sowie Waren und Geschenke bis zu einem Wert von 200.000 Yen. Die Einfuhr von Pflanzen und Fleisch ist nur mit einer gesundheitsamtlichen Bescheinigung des Herkunftslandes möglich. Die Einfuhr von Waffen und Munition, Drogen und Aufputschmitteln, gefälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen, sowie Gegenständen, die geistige Eigentumsrechte verletzen, ist verboten. Ausfuhr Es sind keine Einschränkungen bezüglich der Ausfuhr von Waren bekannt. Rückreise nach Österreich Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Mehr Infos: www.bmf.gv.at Souvenirs Beliebte Mitbringsel aus Japan sind u.a. Papierwaren, Essstäbchen, Töpfereien, Puppen, und Stoffe, die man am besten in einem Kaufhaus (depato) kauft. Auch ein Kimono, z.B. aus Seide, ist ein schönes, aber auch nicht billiges Souvenir. Wo das Schild "Tax free" hängt, können ausländische Besucher mehrwertsteuerfrei (meist bei Artikeln wie Elektrogeräten, Kameras, Uhren und Edelsteinen) einkaufen. Man kann zwischen 5 und 40 Prozent sparen. Artenschutz Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Über 30.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind mittels Artenschutzabkommen geschützt. Um sich beim Souvenirkauf nicht strafbar zu machen, empfiehlt es sich auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten. Mehr Infos: www.cites.at Japan: Sehenswertes Sehenswertes Tokyo Die moderne, pulsierende Großstadt Tokyo - in der zehn Prozent der japanischen Bevölkerung leben - ist seit 1868 nicht nur die politische Hauptstadt, sondern zugleich ökonomisches und kulturelles Zentrum Japans. Die Stadt umfasst 23 Stadtbezirke, Satellitenstädte und einige der Tokyo-Bucht vorgelagerte Inseln. In der zwölf Millionen Metropole ist eine Stadtmitte nicht so leicht auszumachen, denn Tokyo verfügt über mehrere Zentren, die alle ihren eigenen Charakter bewahrt haben. Als Zentrum lässt sich noch am ehesten der Stadtbezirk um den Kaiserpalast bezeichnen. Östlich schließt sich der Verwaltungsbezirk Marunouchi mit dem Rathaus und dem Hauptbahnhof an. Das Regierungsviertel und die politische Verwaltung liegen um das Stadtviertel Kasumigaseki. Ginza, Shibuya und Shinuku sind große Einkaufsviertel, Roppongi und Akasaka die Vergnügungsviertel. Das im Norden gelegene Ikebukuro hat sich seit dem Entstehen des Gebäudekomplexes von Sunshine City mit seinem 60-geschossigen Wolkenkratzer Sunshine 60 zu einem bedeutenden Nebenzentrum entwickelt. Die modernen hektischen Zentren und die ruhigen Wohnviertel in denen die Uhren noch nach dem traditionellen japanischen Lebensstil schlagen, liegen in Tokyo oft eng beieinander. Gerade das macht aber auch den Reiz der Stadt aus, deren Schönheit sich hinter Palast- und Gartenmauern versteckt und erst entdeckt werden will. Die Geschichte Tokyos beginnt 1590, als Ieyasu Tokugawa, dessen Familie Japan bis 1867 beherrschte, hier mit seinen Lehensleuten ein neues Zentrum Japans schuf. Die Siedlung, die damals Edo hieß, entwickelte sich schnell - 1721 hatte die Stadt bereits eine Million Einwohner. Aus der Zeit des Shogunats ist wenig übriggeblieben. Feuer und Erdbeben haben im Laufe der Jahrhunderte ihren Tribut gefordert. 1923 zerstörte ein Erdbeben Tokyo fast völlig, und 1945 wurde die Stadt bei ihrer Bombardierung nahezu dem Erdboden gleichgemacht. Tokyo ist daher heute eine Stadt ohne spektakuläre historische Sehenswürdigkeiten. Die wichtigen Wahrzeichen, wie der Asakusa Kannon Tempel aus dem Jahr 645 n. Chr., sind Rekonstruktionen. Dennoch gibt es genug zu sehen in Tokyo. Es mangelt nicht an Museen, Galerien und wechselnden Ausstellungen. An Kultur in Form von klassischem Theater, Musicals oder klassischer Musik gibt es beinahe alles. Einzigartig ist das japanische Theater Kakubi, Noh, Bunrako und Butoh. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Neben dem Essen gehen ist die zweite Lieblingsbeschäftigung der Japaner das Einkaufen. Und beides Essen und Einkaufen - ist in Tokyo in vollem Maße zu genießen. Über 80.000 Restaurants und Kneipen stehen in der Stadt zur Verfügung und das Shopping-Angebot ist überaus reichhaltig. Es gibt nichts was es nicht zu kaufen gibt. Und für denjenigen, der doch noch traditionelle Sehenswürdigkeiten besuchen möchte, lohnt sich ein Ausflug in die Stadt Nikko mit dem weltberühmten Toshogu- und Futarasan-Schrein sowie dem Rinnojo-Tempel. Im gleichnamigen Nationalpark mit seinen bewaldeten Bergen, Seen und Flüssen kann man sich dann vom Großstadtbesuch erholen. Kyoto Die 794 n. Chr. gegründete Stadt Kyoto (in der Region Zentral-Honshu) war ein Jahrtausend lang der Mittelpunkt der japanischen Zivilisation. Wenn sie heute auch nicht mehr die Hauptstadt ist, so ist sie doch weiterhin der historische und kulturelle Mittelpunkt des Landes. Die Stadt gleicht mit ihren über 2.000 Sehenswürdigkeiten einem lebendigen Museum. Touristen, die Kyoto in Ruhe kennenlernen möchten, können es zu Fuß oder auch mit dem Fahrrad, das dort vermietet wird, erkunden. Die Hauptsehenswürdigkeiten sind der Kaiserliche Palast, die Burg Nijo mit Garten, die Tempel Daitokuji, Ginkakuji, Kinkakuji und Kiyomizudera, der Zen-Garten des Tempels Ryoanij sowie der Heian-Schrein. Am Berg Hiei im Nordosten liegt der Enryakuji, einst ein mächtiges buddhistisches Kloster. Diese Attraktionen sollte man wegen Überfüllung möglichst nicht an Feiertagen und an Wochenenden besuchen. Weniger besucht, aber dennoch ein lohnenswertes Ziel sind die Zen-Gärten des Tempels Koto-in, der aus nur drei Gebäuden besteht. Der Garten ist berühmt für seine schlichte Eleganz. Auch zahlreiche Museen laden in Kyoto zu einem Besuch ein, darunter Kokuritsu Hakubutsukan, das Nationalmuseum Kyotos, mit seiner archäologischen Abteilung und der berühmten Kollektion japanischer Malerei. Im Gegensatz zu seinen vielen historischen Sehenswürdigkeiten ist Kyoto auch eine Stadt der modernen, schicken Geschäfte und Restaurants. Das Nachtleben mit seinen Bars, Restaurants und Geisha-Häusern ist vielseitig. Im Viertel Gion können Kulturinteressierte eine traditionelle Theateraufführung erleben. In den Vorstellungen des Theaters Gion Corner beispielsweise wird ein Querschnitt der darstellenden Künste wie Tanz, Puppentheater, Teezeremonie und Blumenstecken gezeigt. Zentral-Honshu Die Region Zentral-Honshu bietet neben den ehemaligen Hauptstädten Kyoto und Nara sowie Osaka, Kobe und Nagoya insbesondere zwei interessante Nationalparks. Der Nationalpark Fuji-Hakone-Izu (100 km südwestlich von Tokyo) umschließt die Regionen Berg Fuji, die fünf Fuji-Seen, die Halbinsel Izu und das Erholungsgebiet Hakone mit seinen heißen Quellen. Der Park ist besonders im Frühjahr und Sommer gut besucht, zu den anderen Jahreszeiten ist es auch wegen des kühlen Klimas etwas ruhiger. Ausdauernde Besucher können eine Wanderung auf den Fuji unternehmen. Der Nationalpark Ise Shima auf der Halbinsel Shima verdankt seine Berühmtheit den Ise-Jingu-Schreinen. Sehenswert sind hier vor allem auch die Küste mit den Inseln und der Unterwasserwelt, das gebirgige Inland und die Zuchtperlenfarmen bei Toba. Die Perleninsel Mikimoto ist durch die "Perlenbrücke" mit dem Festland verbunden. Auf der Insel kann man sich im Perlen-Museum über die Zucht von Perlen informieren. Taucherinnen führen vor, wie einheimische Frauen nach Perlen, und nach Seetang tauchen. Die durch ihren Seehandel einst kosmopolitische Stadt Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Kobe ist durch das schwere Erdbeben von 1995 stark beschädigt worden. Sehenswert ist hier neben vielem anderen das Stadtmuseum. In Osaka, dem Geschäftszentrum Japans, sollte man sich vor allem die Burg ansehen. Wer kann, sollte eine Vorführung des Bunraku-Nationaltheaters (Puppentheaters) besuchen. Im ehemaligen politischen und kulturellen Zentrum Nara laden die Tempel Kofukuji, Todaiji und Toshodaiji zu einem Besuch ein. Westliches Honshu und Shikoku Die Region des westlichen Honshu besteht aus der San-In-Region, die vom Tourismus nahezu unberührt ist und der dichtbesiedelten San-Yo-Region. Hier ist insbesondere Hiroshima erwähnenswert, das weltweit bekannt wurde durch den Abwurf der ersten Atombombe am 6. August 1945. Diese tötete die Hälfte der Einwohner und vernichtete das gesamte Stadtzentrum. Hiroshima wurde wieder aufgebaut, bis auf die Halle der Industrieförderung, die als Mahnmal stehengelassen wurde. Ergreifend ist der Besuch des Friedens-Gedächtnisparks der Stadt mit dem Friedensmuseum und der Gedächtnishalle. Auf Shikoku, der kleinsten der vier Hauptinseln Japans, nimmt der Tourismus stetig zu, seit 1988 die Seto-Ohashi-Brücke eine direkte Straßen- und Schienenverbindung nach Honshu ermöglicht. Neben den Städten Takamatsu mit dem Park Ritsurin und Matsuyama mit seiner Burg ist die Landschaft mit ihren mit Reis, Mandarinen oder Tabak bebauten Bergterrassen sehr reizvoll. Hokkaido Die nördlichste der vier Hauptinseln ist voller Naturschauspiele: Berge, Seen, Vulkane und Thermalquellen sind in diesem Paradies für Wanderer, Radler und Skifahrer zu erkunden. Drei der wichtigsten japanischen Nationalparks, die den Hauptanreiz für eine Reise nach Hokkaido bilden, sind hier zu finden. Der Daisetsuzan-Nationalpark, mit seinem Netz von Wanderwegen, ist der größte des Landes. Für seine Tierwelt und seine landschaftliche Schönheit ist der Akan-Nationalpark berühmt. Eine Hauptattraktion ist der Kussharoko, Japans größter Kratersee. Wälder und Thermalquellen charakterisieren den Shikotsu-Toya-Nationalpark unweit von Sapporo. Die große, moderne Stadt bietet sich als Standort für Reisen in die Naturregionen Hokkaidos an. Sehenswert sind hier das Batchelor-Gedächtnismuseum, der Uhrturm und der Biergarten mit dem Brauereimuseum Sapporo. Japan: Sicherheitslage Es besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis. Die unmittelbare Umgebung um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ist nach wie vor Sperrzone. Aktuelle Sicherheitshinweise finden Sie beim österreichischen Außenministerium. Unter der Bürgerservice-Nummer 050 11 50-4411 ist das Außenministerium rund um die Uhr erreichbar (Anrufer aus Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo dem Ausland wählen +43 1 90115-4411). Da sich eine Sicherheitseinschätzung jederzeit ändern kann empfehlen wir Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse kurz vor Reisebeginn direkt Informationen beim Außenministerium einzuholen (siehe untenstehenden Link). Mit Hilfe der „Reiseregistrierung“ kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leichter erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie unter: www.reiseregistrierung.at. Mehr Infos: www.bmeia.gv.at Japan: Sitten & Gebräuche Religion Die Glaubensrichtung mit den meisten Anhängern ist der Shintoismus, eine Religion, die auf Ahnenkult und der Verehrung von Naturgottheiten aufbaut. Daneben ist in Japan auch der Buddhismus stark verbreitet. Das Christentum wird lediglich von vier Prozent der Bevölkerung ausgeübt. Diese sind sowohl Protestanten als auch Katholiken und Griechisch Orthodoxe. Charakteristisch für Japaner ist, dass sie häufig mehreren Religionen gleichzeitig angehören. Sitten und Gebräuche Selbst in modernen japanischen Kreisen spielt die traditionelle Etikette eine sehr wichtige Rolle. Die meisten Japaner rechnen damit, dass Besucher nicht mit ihren Umgangsformen vertraut sind. Status: Die japanische Gesellschaft weist noch immer eine strenge hierarchische Struktur auf. Selbst bei kleinen Gefälligkeiten sollte man sich überaus dankbar zeigen. Bei Beweisen der Gastfreundschaft, ob Getränke, Essen oder Geschenke, bedankt man sich mit "arigato gozaimasu", einer höflichen Form des "Danke". Gruppe und Individuum: In Japan bestimmt die soziale Gruppenzugehörigkeit weit mehr als in Europa die Identität des Einzelnen. Man sucht nach Harmonie im Arbeitsleben und zu Hause. Konflikte werden nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen. Dazu gehört auch das angemessene Verhalten in der Öffentlichkeit, so ist z.B. ein "Nase-Schnäutzen" in der Öffentlichkeit oder auch ein Essen aus der Hand beim Gehen verpönt. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Vorausdenken: Voraussicht prägt das Verhalten der Japaner entscheidend. Es ist stets besser, etwas für andere zu tun, ehe man um etwas gebeten wird. Gastgeber etwa versuchen, die Wünsche ihrer Gäste zu erahnen. Verbeugen: Begrüßung und Abschied gehen mit etlichen Verbeugungen einher. Faustregel: Verbeugen allerdings kommen Touristen auch mit einem Lächeln aus Beim Betreten von Wohnungen, Gasthäusern und Tempeln lässt man die Schuhe grundsätzlich in einem Vorraum stehen und zieht die bereitstehenden Pantoffeln an. Für den Besuch der Toilette stehen eigene Toilettenpantoffeln zur Verfügung, die jedoch unbedingt wieder ausgezogen werden sollten bei Rückkehr in die anderen Räume. Japan: Sprache Sprache Staatssprache ist Japanisch. Englisch wird in den großen Hotels, Kaufhäusern und im Geschäftsleben von einigen Personen gesprochen. Auf dem Land sind Grundkenntnisse in Japanisch unbedingt notwendig. Bei geschäftlichen Besprechungen muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Gesprächspartner, insbesondere oft auch nicht die Geschäftsleitung, genügend Englisch für Verhandlungen beherrscht. Es wird daher für Verhandlungen häufig notwendig sein, einen Dolmetscher mitzunehmen. Japan: Straßennetz Straßennetz In Japan gibt es ein gut ausgebautes Straßennetz, sofern es die Struktur des Landes erlaubt (gebirgig). Im Fernverkehr sowie im Umfeld und zwischen den Stadtteilen der Großstädte gibt es mehrspurig ausgebaute, zum Teil gebührenpflichtige Straßen. Japan: Telefon Vorwahl nach Japan: +81 nach Österreich: +43 Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo In Japan gibt es grüne und graue Telefonzellen (Symbol "International & Domestic Card/Coin Telephone"). In beiden kann man mit Telefonkarten sowie 10 und 100 Yen Münzen telefonieren. Für unverbrauchte Minuten erhält man kein Rückgeld. Telefonkarten sind bei Automaten in der Nähe von Telefonzellen, in Geschäften, in Trafiken und an Bahnhöfen erhältlich. Internationale Telefongespräche (an öffentlichen Fernsprechern und privaten Telefonapparaten) können auch per Vermittlung geführt werden, jedoch gibt es diverse, ständig wechselnde Anbieter mit unterschiedlichen Gebühren und Telefonnummern (muss vor Ort abgeklärt werden). Mobiltelefone Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber. In Japan wird die PDC-Technologie (personal digital cellular) verwendet, die mit Mobilfunkstandards anderer Länder nicht kompatibel ist. Aus diesem Grund können herkömmliche GSM-Mobiltelefone in Japan nicht benutzt werden. Lediglich Handys mit UMTS-Unterstützung funktionieren in der Regel auch in Japan. Japan: Verkehrsbestimmungen In Japan gilt Linksverkehr. Höchstgeschwindigkeiten Inner- und Außerorts: 60 km/h (Pkw und Motorräder über 250 ccm; in Tokyo 40 km/h), 50 km/h (andere Fahrzeuge), 30 km/h (Mopeds) Autobahnen: 100 km/h (Pkw, Busse, Fahrzeuge bis 8 t, Motorräder über 125 ccm), 80 km/h (Fahrzeuge über 8 t) Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: 50 km/h Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Kindersicherung Für Kinder unter 6 Jahren ist die Verwendung von entsprechenden Kindersitzen verpflichtend. Licht am Tag Ist nicht vorgeschrieben. Bei schlechter Sicht (z.B. bei dichtem Nebel) muss aber auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Mitführpflicht Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl, Grüne Versicherungskarte, Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste. Motorräder und Kleinkrafträder Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Mopeds. Parken Parkverbot gilt: • 5 Meter vor und nach einer Kreuzung, einem Fuß- oder Radfahrerübergang • 5 Meter vor und nach einem Hydranten oder einer Baustelle • 10 Meter vor und nach einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle. Parkverbote werden durch entsprechende Hinweisschilder und durch eine gelbe Bodenmarkierung gekennzeichnet. In großen Städten gibt es Parkuhren bzw. Parkautomaten. Sowohl in den Stadtzentren als auch in den Vorstädten herrscht akuter Parkplatzmangel. Bei Verstößen werden Parkkrallen angelegt. Fahrzeuge, die den Verkehr behindern, werden abgeschleppt. Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte finden Sie hier: www.disabledmotorists.eu/de/weltkarte/asia/japan.htm Promillegrenze 0,3 Promille. In Japan können auch Beifahrer, die eine alkoholisierte Person nicht vom Autofahren abhalten, bestraft werden. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Telefonieren am Steuer Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Bedienung von Navigationsgeräten sowie die Verwendung von DVD-/Fernsehgeräten während der Fahrt ist ebenfalls verboten. Winterausrüstung Die Verwendung von Winterreifen wird für Regionen empfohlen, in denen im Winter mit Schnee zu rechnen ist. Ersatzweise sollten Schneeketten mitgeführt werden. Spikereifen sind in Japan nicht gebräuchlich. In folgenden Provinzen ist die Verwendung verboten: Hokkaido, Aomori, Iwate, Miyagi, Akita, Yamagata, Fukushima, Tochigi, Gunma, Niigata, Toyama, Ishikawa, Fukui, Yamanashi, Nagano, Gifu, Tottori und Shimane. Es gibt keine speziellen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Spikereifen oder Schneeketten. Besondere Hinweise Überholverbot gilt bei einer gelben durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte (Sperrlinie), 30 Meter vor und nach einem Fuß- oder Radfahrerübergang bzw. einem Bahnübergang, vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen, in Tunnels und 30 Meter vor und nach einer Kreuzung (ausgenommen auf Vorrangstraßen). Ein gelbes Blinklicht an einer Kreuzung bedeutet, dass man sich langsam annähern soll. Fahrzeuge auf einer Hauptstraße haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf einer Nebenstraße. Wenn nicht anders geregelt, haben von links kommende Fahrzeuge Vorrang. In den Großstädten gibt es fast ständig "stop-and-go-Verkehr", dazu noch akuten Parkplatzmangel. Auch über Land ist der Verkehr sehr dicht und daher langsam. Die Straßenbeschilderung ist auf den Fernstrecken zusätzlich zu den japanischen Schriftzeichen auch in Englisch. Die Straßenhinweise im ländlichen Raum sind häufig nur in Japanisch. Eine gute Straßenkarte ist vor allem in ländlichen Gebieten unerlässlich. Wer eine bestimmte Adresse Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo sucht, sollte sich den Weg am besten aufzeichnen lassen, da es keine Straßennamen gibt. Japan: Versicherungen Kfz-Versicherung Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung abzuschließen. Direkt an den Häfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der General Insurance Association of Japan: General Insurance Association of Japan Information Service - International Department 9, Kanda Awajicho 2-chome Chiyoda-ku Tokyo 101 8335 Japan Tel. (0081 3) 3255 1439 Fax (0081 3) 3255 1234 Mail: [email protected] Internet: www.sonpo.or.jp/en Reise-Versicherung Informationen zu Gepäck- und Stornoschutz* finden Sie unter: www.oeamtc.at/versicherung (* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG) Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport und vielem mehr bietet der ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz* (*Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217, Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG). Mehr Infos: www.oeamtc.at/schutzbrief Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Japan: Wichtige Adressen Botschaften und Konsulate Japanische Botschaft Heßgasse 6 1010 Wien Tel. +43 (0)1 531 92-0 Fax +43 (0)1 532 05 90 E-Mail: [email protected] Honorargeneralkonsulat von Japan (keine Pass- und Visabefugnis) Alpenstraße 98 5020 Salzburg Tel. +43 (0)662 625 155 Fax +43 (0)662 625 432 E-Mail: [email protected] Österreichische Botschaft in Tokio 1-1-20 Moto Azabu, Minato-ku Tokyo 106-0046 Tel. +81 3 34 51 82 81 Fax +81 3 34 51 82 83 E-Mail: [email protected] Internet: www.aussenministerium.at/tokio Österreichisches Honorargeneralkonsulat in Osaka (keine Pass- und Visabefugnis) c/o Ueno Fine Chemicals Industry, Ltd., 2-4-8, Koraibashi, Chuo-ku Osaka 541-8543 Tel. +81 6 62 02 31 77 Fax +81 6 62 02 56 31 E-Mail: [email protected] Österreichische Honorarkonsulate: Asahikawa, Hiroshima (keine Pass- und Visabefugnis) Partnerclub des ÖAMTC Japan Automobile Federation (JAF) Jidosha Kaikan 14 F 1-1-30 Shibadaimon, Minato-ku Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo Tokyo 105-0012 Tel.: +81 3 35 78 49 10 Fax: +81 3 35 78 49 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.jaf.or.jp Tourismusvertretung Japan National Tourism Organization Tourist Information Center (TIC), Tokyo 1st Floor, Shin-Tokyo Building, 3-3-1, Marunouchi, Chiyoda-ku Tokyo 100-0005 Tel. +81 3 32 01 33 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.jnto.go.jp Zuständer Kontakt in Europa: Japanische Fremdenverkehrszentrale Kaiserstraße 11 60311 Frankfurt/Main Tel. +49 (0)69 203 53 Fax +49 (0)69 28 42 81 E-Mail: [email protected] Internet: www.jnto.de Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Copyright © 2017 ÖAMTC. www.oeamtc.at/laenderinfo