Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)

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Betriebliche Bündnisse für
Arbeit (BBfA)
Folgen für die betriebliche Mitbestimmung und das deutsche Modell
der kollektiven Interessenvertretung
Oldenburg, 22.März 2006
Peter Bleses
Fragestellung:
1. Inwieweit bedeuten die BBfA eine
Kompetenzverschiebung von der Tarifpolitik zur
betrieblichen Mitbestimmung?
2. Welche Probleme resultieren aus den BBfA?
3. Welche Konsequenzen können aus dem
Machtverlust der kollektiven Interessenvertretung
gezogen werden?
22. März 2006
Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
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Gliederung:
1. Das zweigleisige Modell der Interessenvertretung
2. Formen, Typen und Inhalte der BBfA
3. Auswirkungen der BBfA auf die betriebliche
Mitbestimmung und die zweigleisige Struktur der
kollektiven Interessenvertretung
4. Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen
22. März 2006
Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
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Zweigleisige Struktur der kollektiven
Interessenvertretung
Preis der
Arbeitskraft
Umstände der
Verausgabung der
Arbeitskraft
betrieblich
Tarifautonomie
betriebliche
Mitbestimmung
überbetrieblich
Tarifautonomie
betriebliche
Mitbestimmung
Tarifdeckungsraten
- in Prozent der Beschäftigten 100
90
80
72
70
68
65
70
Prozent
60
56
51
63
46
50
44
63
63
44
43
62
61
43
41
40
30
8
7
12
11
8
7
7
2004
12
2003
8
1999
1998
1996
1995
12
11
2002
8
10
0
11
2001
13
2000
20
Jahr
Flächentarifvertrag - Ostdeutschland
Flächentarifvertrag - Westdeutschland
Haustarifvertrag - Ostdeutschland
Haustarifvertrag - Westdeutschland
Quelle: IAB-Betriebspanel
• „Tarifvorrang“ (§ 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG):
„Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind
oder üblicherweise geregelt werden, können
nicht Gegenstand einer Betriebs-vereinbarung
sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den
Abschluss ergänzender
Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt“
22. März 2006
Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
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• „Günstigkeitsprinzip“ (§ 4 Abs. 3 TVG)
„Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag
gestattet sind oder eine Änderung der
Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers
enthalten“
22. März 2006
Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
7
• § 4 Abs. 4 TVG
„Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte
ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien
gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung
von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen.
Ausschlussfristen für die Geltendmachung
tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag
vereinbart werden“
22. März 2006
Peter Bleses, Vortrag Oldenburg
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Vier Typen der BBfA
1. Lohnsenkende Investitionsvereinbarungen
2. Lohnsenkende Beschäftigungsvereinbarungen
3. Produktivitätsfördernde Investitionsvereinbarung
4. Arbeitsumverteilende Beschäftigungsvereinbarung
Quelle: Britta Rehder 2003
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Themen der BBfA - in Prozent 1999
2003
Arbeitszeitmaßnahmen
82
76
Entgeltmaßnahmen
32
42
83
65
Organisatorische Maßnahmen
Quelle: Massa-Wirth/Seifert 2004 (WSI)
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Zwei Pfade der BBfA
1. BBfA im Rahmen der Tarifautonomie
a) Ergänzungstarifverträge
b) auf Öffnungsklauseln gestützte BBfA
2. BBfA ohne Zustimmung der Tarifparteien
a) nicht tarifwidrig
b) tarifwidrig
22. März 2006
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Auswirkungen der tarifwidrigen BBfA
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Neue Verhandlungsgegenstände für die Mitbestimmung ohne neue Machtmittel für die Betriebsräte
Neue Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Neue Anforderungen an das Verhältnis des Betriebsrats zu den Beschäftigten
Spannungen zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften
Konkurrenz zwischen verschiedenen deutschen Unternehmensstandorten
Gefährdung transnationaler Kooperation der betrieblichen Interessenvertretungen
22. März 2006
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Verbetrieblichung der zweigleisigen Struktur
kollektiver Interessenvertretung durch BBfA
Umstände der
Verausgabung der
Arbeitskraft
Preis der
Arbeitskraft
2. Pfad
Tarifautonomie
Überbetrieblich
Tarifautonomie
1. Pfad
Betrieblich
22. März 2006
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betriebliche
Mitbestimmung
betriebliche
Mitbestimmung
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Zweigleisige Struktur in Zahlen in Prozent der Beschäftigten (2003)
Westdeutschland
Ostdeutschland
35
21
Betriebsrat und
Haustarifvertrag
7
10
Betriebsrat und kein
Tarifvertrag
6
8
Flächentarifvertrag
und kein Betriebsrat
25
16
Haustarifvertrag und
kein Betriebsrat
1
4
Kein Tarifvertrag
und kein Betriebsrat
26
42
100
100
Betriebsrat und
Flächentarifvertrag
Insgesamt
Private Unternehmen ab 5 Beschäftigten (ohne Landwirtschaft und Non-ProfitOrganisationen)
Quelle: IAB-Betriebspanel
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