Presseinfo

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„Nah am Wunder der Natur“? Neugeborenenmediziner kritisieren Werbung mit der Mutterbrust
Neonatologen protestieren gegen die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie "nach dem
Vorbild der Muttermilch" und Bildern stillender Mütter, wodurch die industrielle Säuglingsnahrung
der Muttermilch gleichgesetzt wird. Die Kritik der Fachkreise richtet sich auch an die zuständigen
Überwachungsbehörden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrollieren und Verstöße
entsprechend unterbinden müssten.
Junge Eltern werden durch Anzeigen und Werbespots, in denen z.B. ein führender Hersteller von
Säuglingsnahrungen behauptet, man sei mit diesem Produkt `dem Wunder der Natur einen Schritt
näher gekommen´, irritiert und getäuscht. Die Kritik der Experten gilt zum einen den sachlich
falschen Werbeaussagen, aber auch dem unzulässigen Einsatz von Abbildungen von Säuglingen und
stillenden Müttern mit dem Ziel, Anfangs- und Folgenahrungen als gleichwertig mit der Muttermilch
zu vermarkten.
Wissenschaft und Gesundheitswesen sind sich absolut einig in der Beurteilung des Stillens als
unersetzlichen Vorteil für den Säugling, etwa durch die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine
Verminderung des Risikos für infektiöse Durchfallerkrankungen. Darüber hinaus zeigt Stillen auch
wichtige langfristige Auswirkungen, da ehemalige Stillkinder deutlich seltener an kindlichem
Übergewicht und Adipositas leiden sowie eine bessere spätere kognitive Leistungsfähigkeit
aufweisen.
Der Protest von Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des
Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, des Berufsverbands der Frauenärzte, der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische
Intensivmedizin, des Deutschen Hebammenverbands und der Nationalen Stillkommission beim
Bundesinstitut für Risikobewertung wurde zunächst direkt an die entsprechenden Hersteller der
Säuglingsnahrungen gerichtet, bislang allerdings ohne Auswirkung auf die umstrittenen
Werbemaßnahmen. Im Übrigen gilt auch die Vergabe von Probepäckchen mit Fläschchen oder
Saugern als unzulässig, da dies Stillabsichten negativ beeinflussen kann: Solche
Marketingmaßnahmen verstoßen gegen den entsprechenden WHO-Codex und gegen die eindeutige
Regelung der europäischen und deutschen Gesetzgebung für die Vermarktung von Säuglings- und
Folgenahrungen.
Nun haben die beteiligten Organisationen ihren Protest gegen diese Vermarktungsstrategien
zusammengefasst und fordern die zuständigen Überwachungsbehörden auf, die Einhaltung der
Auflagen und Regeln für die Werbung für Muttermilchersatzprodukte konsequent durchzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag „Unakzeptable Werbemaßnahmen für
Säuglingsnahrungen“, der heute im Deutschen Ärzteblatt erschienen ist bzw. in der
Hintergrundinformation auf www.gnpi.de
Pressekontakt
Prof. Dr. Egbert Herting,
Präsident der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin (GNPI )
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck,
Ratzeburger Allee 166, 23538 Lübeck
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