„Nah am Wunder der Natur“? Neugeborenenmediziner kritisieren Werbung mit der Mutterbrust Neonatologen protestieren gegen die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie "nach dem Vorbild der Muttermilch" und Bildern stillender Mütter, wodurch die industrielle Säuglingsnahrung der Muttermilch gleichgesetzt wird. Die Kritik der Fachkreise richtet sich auch an die zuständigen Überwachungsbehörden, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrollieren und Verstöße entsprechend unterbinden müssten. Junge Eltern werden durch Anzeigen und Werbespots, in denen z.B. ein führender Hersteller von Säuglingsnahrungen behauptet, man sei mit diesem Produkt `dem Wunder der Natur einen Schritt näher gekommen´, irritiert und getäuscht. Die Kritik der Experten gilt zum einen den sachlich falschen Werbeaussagen, aber auch dem unzulässigen Einsatz von Abbildungen von Säuglingen und stillenden Müttern mit dem Ziel, Anfangs- und Folgenahrungen als gleichwertig mit der Muttermilch zu vermarkten. Wissenschaft und Gesundheitswesen sind sich absolut einig in der Beurteilung des Stillens als unersetzlichen Vorteil für den Säugling, etwa durch die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine Verminderung des Risikos für infektiöse Durchfallerkrankungen. Darüber hinaus zeigt Stillen auch wichtige langfristige Auswirkungen, da ehemalige Stillkinder deutlich seltener an kindlichem Übergewicht und Adipositas leiden sowie eine bessere spätere kognitive Leistungsfähigkeit aufweisen. Der Protest von Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, des Berufsverbands der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, des Deutschen Hebammenverbands und der Nationalen Stillkommission beim Bundesinstitut für Risikobewertung wurde zunächst direkt an die entsprechenden Hersteller der Säuglingsnahrungen gerichtet, bislang allerdings ohne Auswirkung auf die umstrittenen Werbemaßnahmen. Im Übrigen gilt auch die Vergabe von Probepäckchen mit Fläschchen oder Saugern als unzulässig, da dies Stillabsichten negativ beeinflussen kann: Solche Marketingmaßnahmen verstoßen gegen den entsprechenden WHO-Codex und gegen die eindeutige Regelung der europäischen und deutschen Gesetzgebung für die Vermarktung von Säuglings- und Folgenahrungen. Nun haben die beteiligten Organisationen ihren Protest gegen diese Vermarktungsstrategien zusammengefasst und fordern die zuständigen Überwachungsbehörden auf, die Einhaltung der Auflagen und Regeln für die Werbung für Muttermilchersatzprodukte konsequent durchzusetzen. Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag „Unakzeptable Werbemaßnahmen für Säuglingsnahrungen“, der heute im Deutschen Ärzteblatt erschienen ist bzw. in der Hintergrundinformation auf www.gnpi.de Pressekontakt Prof. Dr. Egbert Herting, Präsident der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin (GNPI ) Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 166, 23538 Lübeck