Presse-Information Bz, 22.04.2005 Kleinkinder Schluss mit Werbung für „Pappa“ Restriktive Bestimmungen bei Werbung für Muttermilchersatzprodukte bieten der aggressiven Werbungn der Babynahrungshersteller Einhalt – Gesetz in Kraft getreten Mit dem Ministerialdekret 46/2005, haben das Gesundheitsministerium und das Ministerium für produktive Tätigkeiten der Werbung von Muttermilchersatzprodukten einen Riegel vorgeschoben: seit 20. April ist 2005 jegliche Form der Werbung für Kunstmilch verboten. Die Verbraucherschützer haben einen langen Kampf gewonnen. Schluss mit Gratisproben an werdende Mütter, Inseraten in Mutter-Kind-Zeitschriften oder dem Sponsoring von Kongressen. Mit dem Ziel, die Preisdrosselung der Muttermilchersatzprodukte zu unterstützen und im Gegenzug das natürliche Stillen zu fördern, wurde mit dem Ministerialdekret 46/2005 vom 22. Februar 2005 (G.U. Nr.78 vom 05.04.2005) den Babynahrungsherstellern jegliche Werbaktionen untersagt. Zugleich wurden die Regionen aufgerufen, die Information hinsichtlich der positiven Auswirkungen der Muttermilch zu intensivieren. Weder in wissenschaftlichen Zeitschriften, noch in Publikationen, die auf Kinderpflege spezialisiert sind, weder bei Kongressen, an Ständen und Messen, in Ärztepraxen, in Verkaufsstellen noch mittels Info- und Lehrmaterial darf ab sofort für künstliche Milchersatzprodukte geworben werden. Schluss ist auch mit den Probepackungen, die von Ärzten und Sanitätsdiensten verteilt wurden. Es dürfen keinerlei kostenlose oder Tiefpreismusterproben an schwangere Frauen, Mütter und Familienmitglieder verteilt werden, ebenso nicht an Institutionen oder Einrichtungen, die für die Geburt und Pflege von Säuglingen zuständig sind. Untersagt ist es den Herstellern auch, sich anderer direkter oder indirekter Systeme, etwa des Sponsorings zu bedienen. Um für den internen Eigengebrauch den Bedarf jener Säuglinge abdecken zu können, die komplett oder z.T. nur mit solchen Produkten ernährt werden können, müssen die betroffenen Sanitätsbetriebe diese Produkte direkt erwerben. Andererseits wird im Gesetzesdekret ausdrücklich von der Aufgabe der Regionen und Provinzen gesprochen, Infokampagnen zum natürlichen Stillen zu starten. Die VZS nimmt diesen Auftrag gleich wörtlich und hofft dass in Kürze, wie erst kürzlich mittels einem an Gesundheitsminister Sirchia gerichteten Schreiben gefordert, auf der Vorderseite der Babymilchverpackungen in gut sichtbarer Weise eine Hinweispflicht bezüglich der richtigen Zubereitung eingeführt wird; dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass in Frankreich in den letzten Wochen vier Kleinkinder aufgrund unsachgemäß zubereiteter Flaschenmahlzeiten gestorben sind (ORF Zeit im Bild vom 06/03.05). Abschließend erinnert die VZS bei dieser Gelegenheit daran, dass Muttermilch immer die richtige Temperatur hat, frei von Keimen und reich an Antikörpern ist, nicht dick macht, immer zur Verfügung steht und.....nichts kostet.