Schluss mit Werbung für "Pappa"

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Presse-Information
Bz, 22.04.2005
Kleinkinder
Schluss mit Werbung für „Pappa“
Restriktive Bestimmungen bei Werbung für Muttermilchersatzprodukte bieten der
aggressiven Werbungn der Babynahrungshersteller Einhalt
– Gesetz in Kraft getreten
Mit dem Ministerialdekret 46/2005, haben das Gesundheitsministerium und das
Ministerium für produktive Tätigkeiten der Werbung von Muttermilchersatzprodukten
einen Riegel vorgeschoben: seit 20. April ist 2005 jegliche Form der Werbung für
Kunstmilch verboten. Die Verbraucherschützer haben einen langen Kampf gewonnen.
Schluss mit Gratisproben an werdende Mütter, Inseraten in Mutter-Kind-Zeitschriften oder dem
Sponsoring von Kongressen. Mit dem Ziel, die Preisdrosselung der Muttermilchersatzprodukte zu
unterstützen und im Gegenzug das natürliche Stillen zu fördern, wurde mit dem Ministerialdekret
46/2005 vom 22. Februar 2005 (G.U. Nr.78 vom 05.04.2005) den Babynahrungsherstellern
jegliche Werbaktionen untersagt. Zugleich wurden die Regionen aufgerufen, die Information
hinsichtlich der positiven Auswirkungen der Muttermilch zu intensivieren.
Weder in wissenschaftlichen Zeitschriften, noch in Publikationen, die auf Kinderpflege spezialisiert
sind, weder bei Kongressen, an Ständen und Messen, in Ärztepraxen, in Verkaufsstellen noch
mittels Info- und Lehrmaterial darf ab sofort für künstliche Milchersatzprodukte geworben werden.
Schluss ist auch mit den Probepackungen, die von Ärzten und Sanitätsdiensten verteilt wurden. Es
dürfen keinerlei kostenlose oder Tiefpreismusterproben an schwangere Frauen, Mütter und
Familienmitglieder verteilt werden, ebenso nicht an Institutionen oder Einrichtungen, die für die
Geburt und Pflege von Säuglingen zuständig sind. Untersagt ist es den Herstellern auch, sich
anderer direkter oder indirekter Systeme, etwa des Sponsorings zu bedienen.
Um für den internen Eigengebrauch den Bedarf jener Säuglinge abdecken zu können, die komplett
oder z.T. nur mit solchen Produkten ernährt werden können, müssen die betroffenen
Sanitätsbetriebe diese Produkte direkt erwerben.
Andererseits wird im Gesetzesdekret ausdrücklich von der Aufgabe der Regionen und Provinzen
gesprochen, Infokampagnen zum natürlichen Stillen zu starten.
Die VZS nimmt diesen Auftrag gleich wörtlich und hofft dass in Kürze, wie erst kürzlich mittels
einem an Gesundheitsminister Sirchia gerichteten Schreiben gefordert, auf der Vorderseite der
Babymilchverpackungen in gut sichtbarer Weise eine Hinweispflicht bezüglich der richtigen
Zubereitung eingeführt wird; dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass in Frankreich in den
letzten Wochen vier Kleinkinder aufgrund unsachgemäß zubereiteter Flaschenmahlzeiten
gestorben sind (ORF Zeit im Bild vom 06/03.05).
Abschließend erinnert die VZS bei dieser Gelegenheit daran, dass Muttermilch immer die richtige
Temperatur hat, frei von Keimen und reich an Antikörpern ist, nicht dick macht, immer zur
Verfügung steht und.....nichts kostet.
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