Amphibienschutzmaßnahmen

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Landratsamt Dachau
Untere Naturschutzbehörde
Az.: 60/173-2/17 B
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem
Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“
hier: Amphibienschutzmaßnahmen 2012
Von der Regierung Oberbayerns wurden der Kreisgruppe des Bund Naturschutzes Zuwendungen
von 2.872,48 Euro für Artenhilfsmaßnahmen für Amphibien bewilligt. Bei den Maßnahmen
handelt es sich vorwiegend um das Aufstellen und Betreuen von Amphibienleiteinrichtungen an
stark befahrenen Straßen.
Da die Straßen bedeutende Amphibienwanderwege kreuzen und sich die Tiere im Frühjahr zu
den Laich- und Aufzuchtgewässern begeben, werden diese Streckenabschnitte für Frösche,
Molche und Kröten zu lebensgefährlichen Übergangsbereichen.
Durch Schutzzäune und täglicher Kontrollen der dort angebrachten Sammelbehälter können die
Tiere sowohl die Wanderungen als auch die Folgezeit – nach dem Ablaichen verteilen sich die
Amphibien rund um die Laichgewässer – unbeschadet überstehen.
Mit der Durchführung dieser Maßnahmen durch Mitglieder des Bund Naturschutzes und den
staatl. Zuschüssen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der gefährdeten Tierarten geleistet.
Im Folgenden das Sammelergebnis der Amphibienschutzmaßnahme 2012:
Ort
Erdkröten
Dachau
753
Schwabhausen 950
Kreuzholzhausen
Schwabhausen 159
Oberbachern
Vierkirchen
578
Andere Kr.
-
Grasfrösche
13
-
Teichmolche Bergmolche
1
10
17
170
Gesamt
777
1137
-
-
89
162
410
-
7
29
10
624
Alle europäischen Amphibienarten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und
zudem auch durch das Naturschutzrecht besonders geschützt.
Amphibienleiteinrichtung
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