Landratsamt Dachau Untere Naturschutzbehörde Az.: 60/173-2/17 B Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Programm „Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien“ hier: Amphibienschutzmaßnahmen 2012 Von der Regierung Oberbayerns wurden der Kreisgruppe des Bund Naturschutzes Zuwendungen von 2.872,48 Euro für Artenhilfsmaßnahmen für Amphibien bewilligt. Bei den Maßnahmen handelt es sich vorwiegend um das Aufstellen und Betreuen von Amphibienleiteinrichtungen an stark befahrenen Straßen. Da die Straßen bedeutende Amphibienwanderwege kreuzen und sich die Tiere im Frühjahr zu den Laich- und Aufzuchtgewässern begeben, werden diese Streckenabschnitte für Frösche, Molche und Kröten zu lebensgefährlichen Übergangsbereichen. Durch Schutzzäune und täglicher Kontrollen der dort angebrachten Sammelbehälter können die Tiere sowohl die Wanderungen als auch die Folgezeit – nach dem Ablaichen verteilen sich die Amphibien rund um die Laichgewässer – unbeschadet überstehen. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen durch Mitglieder des Bund Naturschutzes und den staatl. Zuschüssen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der gefährdeten Tierarten geleistet. Im Folgenden das Sammelergebnis der Amphibienschutzmaßnahme 2012: Ort Erdkröten Dachau 753 Schwabhausen 950 Kreuzholzhausen Schwabhausen 159 Oberbachern Vierkirchen 578 Andere Kr. - Grasfrösche 13 - Teichmolche Bergmolche 1 10 17 170 Gesamt 777 1137 - - 89 162 410 - 7 29 10 624 Alle europäischen Amphibienarten sind in den Roten Listen für gefährdete Arten aufgelistet und zudem auch durch das Naturschutzrecht besonders geschützt. Amphibienleiteinrichtung