Drucker Test - Amt Klützer Winkel

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AMT KLÜTZER WINKEL
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Klütz
Betrifft:
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt
Klütz für das Wohngebiet am Lindenring - Ergänzung des Wohngebietes
im Verfahren nach § 13a BauGB
hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB
und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2013 beschlossen, für das
Wohngebiet am Lindenring und die Ergänzung des Wohngebietes die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 28 aufzustellen.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,
- im Osten: durch die Umgehungsstraße,
- im Süden: durch die Wismarsche Straße und
- im Westen: durch vorhandene Bebauung entlang des vorhandenen Wohngebietes im
Lindenring und die Zufahrtsstraße Lindenring von der Wismarschen Straße.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Klütz wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB von der
Umweltprüfung und dem Umweltbericht gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB
abgesehen wird.
Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von weiteren
Wohnbauflächen im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 28 der
Stadt Klütz. Es erfolgt die zusätzliche Einbindung von Flächen der Festwiese zwischen
Feuerwehr und vorhandener Bebauung am Lindenring in das Plangebiet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2014 den Vorentwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Klütz für das frühzeitige
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Klütz und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,
- im Osten: durch die Umgehungsstraße,
- im Süden: durch die Wismarsche Straße und die bebauten Grundstücke des
Lindenrings und
- im Westen: durch die vorhandene Bebauung am Lindenring.
Die Geltungsbereichsgrenzen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Mit dem Vorentwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28,
bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und den Örtlichen Bauvorschriften über
die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie der Begründung ist die Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Planverfahren zu beteiligen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form der öffentlichen Auslegung in der
Zeit
vom 14. Oktober 2015 bis zum 16. November 2015
im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während der Dienstzeiten
(innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00
Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und nach vorheriger
Terminvereinbarung über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus) statt.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten und erhält hier gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und
Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.
Klütz, den 01.10.2015
Guntram Jung
Bürgermeister
der Stadt Klütz
(Siegel)
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