SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013 Das politische System Deutschlands Eckpfeiler der demokratischen Ordnung „Alle Macht geht vom Volk aus“ – Das Demokratieprinzip als Grundlage staatlicher Ordnung Die Quintessenz des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland kommt im Artikels 20 Grundgesetz (GG) zum Ausdruck. Dort heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Diese drei Absätze, auch als „Verfassung in Kurzform“ bezeichnet, beinhalten die für das politische System Deutschlands kennzeichnenden Strukturprinzipien: »» Demokratie, »» Bundesstaatlichkeit mit föderaler Grundordnung, »» Sozial- und Rechtsstaatlichkeit. Entsprechend des Demokratieprinzips übernimmt das Volk als Souverän die zentrale Rolle in der demokratischen Ordnung Deutschlands, geht doch alle Gewalt von ihm aus. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten wahrgenommen. Mit den Wahlen erhalten Parlamente als gesetzgebende Gewalt (Legislative) ihre Legitimation. Sie sind, wie auch die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative), an Recht und Gesetz gebunden. Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung Petition wählen bildet Gemeinsamer Ausschuss (nur im Verteidigungsfall) Bundestag Bürger/innen bildet Landesregierungen Ministerpräsidenten Klage Bundesrat wählt kontrolliert bilden bilden Bundesverfassungsgericht kontrolliert kontrolliert ernennt wählt wählen kontrolliert kontrollieren kontrollieren kontrolliert bildet Bundesregierung Bundesversammlung wählen wählt Landesverfassungsgerichte Klage kontrollieren bilden bildet Petition Länderparlamente ernennt wählen Bürger/innen wählt Bundeskanzler Bundespräsident ernennt Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Gewaltenverschränkung zwischen den Verfassungsorganen Im Grundgesetz werden den einzelnen Verfassungsorganen – Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht – Rechte und Pflichten zugeschrieben. Zwar wird im Grundgesetz 1 SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013 auch der Bundeskanzler erwähnt, streng genommen ist sein Amt aber kein Verfassungsorgan. Durch seine Richtlinienkompetenz kowmmt ihm als Teil der Bundesregierung dennoch eine gewichtige Position zu. Die einzelnen Institutionen sind im politischen System Deutschlands aufeinander angewiesen und ihre Macht wird ausbalanciert. Insofern wird eine Kontrollmöglichkeit gegeben und dem Missbrauch von Macht und Befugnissen vorgebeugt. Die Bürger und Bürgerinnen wählen als Souverän die Abgeordneten des Bundestages, die ihrerseits den Bundeskanzler wählen, der die Regierung bildet. Der Bundestag wählt aber auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Alle, der Bundeskanzler und die Regierungsmitglieder, aber auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, bedürfen der Ernennung durch den Bundespräsidenten. Dieser wird durch das Verfassungsorgan der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung wird gebildet von den Mitgliedern des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Vertretern, die von den Länderparlamenten bestimmt werden. Das Verfassungsgericht ist als Teil der unabhängigen Judikative ein wirkungsvolles Organ zur Kontrolle der Exekutive, aber auch der Legislative. Bürger können bei dem Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz eine Verfassungsklage erheben. Zudem kann das Gericht durch die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle die gesetzgebende Gewalt bei Gesetzesvorhaben und Gesetzen, die verfassungswidrig sind, stoppen. Bürgern steht auch jederzeit die Möglichkeit offen, sich mit einer Petition an den Bundestag zu richten, wenn sie sich durch eine Verwaltung in ihren Rechten verletzt fühlen. Ein spezieller Petitionsausschuss prüft die eingehenden Petitionen und legt sie, falls er den Missstand nicht selbst beheben kann, dem Bundestag vor. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder innerhalb der Exekutive und sorgt dadurch für ein Korrektiv gegenüber einem übermäßigen Ausbau einer zentralen Macht. Er verfügt über ein bedeutendes Mitspracherecht im Gesetzgebungsprozess und fungiert in dieser Position als eine weitere Kontrollinstanz gegenüber Bundesregierung und Bundestag. Die Struktur der Gewaltenverschränkung auf der Bundesebene findet sich auch auf der Ebene der Länder wieder. Bund, Länder, Kommunen Beispiele für Einnahmen und Aufgaben Bund weitere Soziale Sicherung Verteidigung Forschung Bund Land weitere Bildung Polizei Kultur Land Wasser- und weitere Kommune Müllabfuhr Kommune Energieversorgung Straßenreinigung Bürger/innen Kommunaler Finanzausgleich Länderfinanzausgleich Bundeszuweisungen Steuern Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de 2 Abgaben Gebühren Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013 Die föderale Grundordnung Deutschlands – Bund, Länder und Kommunen Die deutschen Länder blicken auf eine lange Geschichte der Unabhängigkeit zurück. Über weite Strecken waren sie eine nur lose durch Institutionen oder Herrscher verbundene Einheiten. Darauf aufbauend haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes für eine bundesstaatliche Republik entschieden. In dieser stehen den 16 Bundesländern, die aus diesen alten Territorien hervorgegangen sind, viele Befugnisse im föderalen System zu. Nicht zuletzt trug die Erfahrung des totalitären Staates der Nationalsozialisten dazu bei, dieses System als Sicherung gegen eine erneute Machtkonzentration in den Händen einer Person oder des Zentralstaates zu installieren. Das Grundgesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sehr genau. Eine Vielzahl von Gesetzen, die der Bundestag verabschiedet, bedarf der Zustimmung durch die Vertretung der Länder, des Bundesrates. Zudem sind ihnen viele Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zugeordnet. Im Bundesrat bestimmt die Einwohnerzahl die Anzahl der Stimmen, die ein Bundesland hat. Insgesamt verfügt der Bundesrat über 69 Mitglieder, davon stellen die einzelnen Bundesländer zwischen 3 und 6 Mitglieder, wobei dies Mitglieder der einzelnen Landesregierungen sind. Genau geregelt sind auch die Einnahmen, die der Bund, die Länder und die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erzielen. So teilen sich Bund (42,5 %), Länder (42,5 %) und Kommunen (15 %) bspw. die Einkommenssteuern. Andere Steuern und Abgaben gehen zu 100 % in die jeweiligen Haushalte der einzelnen Ebenen. Diskussionen gibt es regelmäßig um den Länderfinanzausgleich. Da unter den Ländern Unterschiede in der Finanzkraft bestehen und ihre Einnahmen variieren, wird den finanzschwachen Bundesländern mittels eines Finanzausgleichs ein Teil der Einnahmen der finanzstärkeren Länder zur Verfügung gestellt. Dies ist notwendig, da die Länder große Aufgabenbereiche haben. So sind Schulen, Universitäten, Polizei, die Rechtspflege, das Gesundheitswesen und die Kultur Politikfelder, die in der Verantwortung der Bundesländer liegen. Bundestag Wahl des Bundestages und Beispiele für seine Zusammensetzung Vizepräsidenten Bundestagspräsident Ältestenrat Bundestagspräsidium Bundestagsverwaltung Regierungsmehrheit Opposition Fraktion Fraktion mindestens 5 % aller Abgeordneten mindestens 5 % aller Abgeordneten Fraktion Fraktion mindestens 5 % aller Abgeordneten mindestens 5 % aller Abgeordneten Fraktionslos Bundestag Erststimme Direktwahl Parteimitglied Parteimitglied Parteimitglied Parteimitglied Zweitstimme Listenwahl Bürger/innen Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de 3 SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013 Der Bundestag – Herzkammer der Demokratie In parlamentarischen Demokratien sind Parlamente die Herzkammern der Demokratie, die wichtige Funktionen wahrnehmen und in denen die politische Debatte erfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundestag eine besondere Bedeutung. Gewählt wird der Bundestag alle vier Jahre nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Die Wähler haben zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen sie den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis. Der Bundestag besteht insgesamt aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 von ihnen werden direkt gewählt. Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis sogenannte Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Parteilose kandidieren. Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für einen der Kandidaten im Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt einen Sitz im Bundestag. Mit der Zweitstimme können die Wähler für die Liste einer in ihrem Bundesland zugelassenen Partei stimmen. Auf dieser sind die Kandidaten der jeweiligen Partei in einer festen Reihenfolge aufgelistet. Der Anteil an Zweitstimmen für eine Partei entscheidet, ob und wie viele Sitze der Partei im Bundestag zustehen. Jedoch ziehen nur Parteien in den Bundestag ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen. Diese FünfProzent-Hürde gilt nicht, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate erringen konnte. Die Parteien erhalten entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Diese Sitze werden zunächst an die Direktkandidaten vergeben. Sind dann noch Sitze übrig, werden diese mit den Kandidaten der Parteilisten entsprechend ihres Listenplatzes besetzt. Bundestag Beispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen Bundesregierung kontrollieren Gesetzgebung Bundeskanzler wählen Bundeshaushalt verabschieden Europaabgeordnete EU-Ausschuss Sonderausschüsse Bundestag Gemeinsamer Ausschuss Gremien, Beiräte, Kommissionen Bundestag und Bundesrat Untersuchungsausschüsse Vermittlungsausschuss Plenum zwischen Bundestag und Bundesrat Ständige Ausschüsse Verteidigung Petitionsausschuss Auswärtiges Haushalt weitere wählen Petitionen Bürger/innen Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Die wichtigste Aufgabe des Bundestages besteht in der Beratung und Verabschiedung von Gesetzen, also im Erfüllen der legislativen Funktion. Dabei ist er eine Mischform aus Rede- und Arbeitsparlament. Im Plenum finden oft richtungsweisende politische Debatten statt und im Hintergrund arbeiten die Ausschüsse. Die Parlamentsdebatten dienen vor allem dazu, die Wähler über die verschiedenen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu informieren. Rederecht haben alle Abgeordneten sowie Mitglieder der Bundesregierung und des 4 SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013 Bundesrates. Die Debatte folgt dem Prinzip von Rede und Gegenrede: auf eine bestimmte Position soll eine abweichende Meinung folgen. Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats dürfen jederzeit im Plenum das Wort ergreifen. In den Ausschüssen werden Gesetzesvorlagen diskutiert und vorberaten, wobei in den Fachausschüssen auch externe Sachverständige angehört werden. Die Ausschüsse erarbeiten die Vorlagen, die anschließend dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Plenum wird schließlich auch über Gesetzesvorlagen abgestimmt. Im Vorfeld einer Abstimmung haben die einzelnen Fraktionen meist bereits beschlossen, wie sie sich im Plenum verhalten wollen. In der Regel halten sich die Abgeordneten an den Mehrheitsbeschluss ihrer Fraktion (Fraktionsdisziplin). Neben der Gesetzgebungsfunktion erfüllt der Bundestag weitere wichtige Funktionen. Zu nennen sind hier insbesondere die Wahl- und die Kontrollfunktion. Der Wahlfunktion kommt dahingehend eine besondere Bedeutung zu, dass die Regierungsmehrheit im Bundestag den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin wählt. Im Gegensatz zu präsidentiellen Demokratien, in denen der Regierungschef direkt vom Volk gewählt wird, stützt sich die Regierung in parlamentarischen Demokratien also auf eine Parlamentsmehrheit. Da sich die Bundesregierung auf die Mehrheit im Bundestag stützt, obliegt es der Legislative auch, die Arbeit der Exekutive zu kontrollieren. Wichtige Kontrollrechte werden vor allem durch die Opposition im Bundestag genutzt. In aktuellen Stunden, großen Anfragen, Regierungsbefragungen und Fragestunden befassen sich die Abgeordneten mit aktuellen Themen oder fordern mündliche Stellungnahmen der Bundesregierung ein. Als gewichtiges Instrument steht dem Bundestag das konstruktive Misstrauensvotum zur Verfügung. Durch den Misstrauensantrag und die Wahl eines neuen Bundeskanzlers kann der Bundestag der amtierenden Regierung das Vertrauen entziehen. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundfragen: 24x Deutschland www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland 5