Das politische System Deutschlands - GKR

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SIE HABEN DIE WAHL Arbeitsheft zur EKM-Kampagne 2013
Das politische System Deutschlands
Eckpfeiler der demokratischen Ordnung
„Alle Macht geht vom Volk aus“ – Das Demokratieprinzip als Grundlage
staatlicher Ordnung
Die Quintessenz des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
kommt im Artikels 20 Grundgesetz (GG) zum Ausdruck. Dort heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt
und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden.“
Diese drei Absätze, auch als „Verfassung in Kurzform“ bezeichnet, beinhalten
die für das politische System Deutschlands kennzeichnenden Strukturprinzipien:
»» Demokratie,
»» Bundesstaatlichkeit mit föderaler Grundordnung,
»» Sozial- und Rechtsstaatlichkeit.
Entsprechend des Demokratieprinzips übernimmt das Volk als Souverän die zentrale Rolle in der demokratischen Ordnung Deutschlands, geht doch alle Gewalt
von ihm aus. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die
Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten wahrgenommen. Mit den Wahlen erhalten Parlamente als gesetzgebende Gewalt (Legislative) ihre Legitimation. Sie sind, wie auch die ausführende
Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative), an Recht und
Gesetz gebunden.
Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung
Machtbegrenzung durch Kontrolle und Verflechtung
Petition
wählen
bildet
Gemeinsamer Ausschuss
(nur im Verteidigungsfall)
Bundestag
Bürger/innen
bildet
Landesregierungen
Ministerpräsidenten
Klage
Bundesrat
wählt
kontrolliert
bilden
bilden
Bundesverfassungsgericht
kontrolliert
kontrolliert
ernennt
wählt
wählen
kontrolliert
kontrollieren
kontrollieren
kontrolliert
bildet
Bundesregierung
Bundesversammlung
wählen
wählt
Landesverfassungsgerichte
Klage
kontrollieren
bilden
bildet
Petition
Länderparlamente
ernennt
wählen
Bürger/innen
wählt
Bundeskanzler
Bundespräsident
ernennt
Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de
Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de
Gewaltenverschränkung zwischen den Verfassungsorganen
Im Grundgesetz werden den einzelnen Verfassungsorganen – Bundestag, der
Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht – Rechte und Pflichten zugeschrieben. Zwar wird im Grundgesetz
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auch der Bundeskanzler erwähnt, streng genommen ist sein Amt aber kein
Verfassungsorgan. Durch seine Richtlinienkompetenz kowmmt ihm als Teil der
Bundesregierung dennoch eine gewichtige Position zu. Die einzelnen Institutionen sind im politischen System Deutschlands aufeinander angewiesen und ihre
Macht wird ausbalanciert. Insofern wird eine Kontrollmöglichkeit gegeben und
dem Missbrauch von Macht und Befugnissen vorgebeugt.
Die Bürger und Bürgerinnen wählen als Souverän die Abgeordneten des Bundestages, die ihrerseits den Bundeskanzler wählen, der die Regierung bildet.
Der Bundestag wählt aber auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Alle, der Bundeskanzler und die Regierungsmitglieder, aber auch die
Richter des Bundesverfassungsgerichtes, bedürfen der Ernennung durch den
Bundespräsidenten. Dieser wird durch das Verfassungsorgan der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung wird gebildet von den Mitgliedern
des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Vertretern, die von den
Länderparlamenten bestimmt werden.
Das Verfassungsgericht ist als Teil der unabhängigen Judikative ein wirkungsvolles Organ zur Kontrolle der Exekutive, aber auch der Legislative. Bürger können
bei dem Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz eine Verfassungsklage
erheben. Zudem kann das Gericht durch die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle die gesetzgebende Gewalt bei Gesetzesvorhaben und Gesetzen, die
verfassungswidrig sind, stoppen. Bürgern steht auch jederzeit die Möglichkeit offen, sich mit einer Petition an den Bundestag zu richten, wenn sie sich durch eine
Verwaltung in ihren Rechten verletzt fühlen. Ein spezieller Petitionsausschuss
prüft die eingehenden Petitionen und legt sie, falls er den Missstand nicht selbst
beheben kann, dem Bundestag vor.
Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder innerhalb der Exekutive und sorgt
dadurch für ein Korrektiv gegenüber einem übermäßigen Ausbau einer zentralen
Macht. Er verfügt über ein bedeutendes Mitspracherecht im Gesetzgebungsprozess und fungiert in dieser Position als eine weitere Kontrollinstanz gegenüber
Bundesregierung und Bundestag. Die Struktur der Gewaltenverschränkung auf
der Bundesebene findet sich auch auf der Ebene der Länder wieder.
Bund, Länder, Kommunen
Beispiele für Einnahmen und Aufgaben
Bund
weitere
Soziale Sicherung
Verteidigung
Forschung
Bund
Land
weitere
Bildung
Polizei
Kultur
Land
Wasser- und
weitere
Kommune
Müllabfuhr
Kommune
Energieversorgung
Straßenreinigung
Bürger/innen
Kommunaler Finanzausgleich
Länderfinanzausgleich
Bundeszuweisungen
Steuern
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Abgaben
Gebühren
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Die föderale Grundordnung Deutschlands – Bund, Länder und Kommunen
Die deutschen Länder blicken auf eine lange Geschichte der Unabhängigkeit zurück. Über weite Strecken waren sie eine nur lose durch Institutionen oder Herrscher verbundene Einheiten. Darauf aufbauend haben sich die Mütter und Väter
des Grundgesetzes für eine bundesstaatliche Republik entschieden. In dieser
stehen den 16 Bundesländern, die aus diesen alten Territorien hervorgegangen
sind, viele Befugnisse im föderalen System zu. Nicht zuletzt trug die Erfahrung
des totalitären Staates der Nationalsozialisten dazu bei, dieses System als Sicherung gegen eine erneute Machtkonzentration in den Händen einer Person
oder des Zentralstaates zu installieren. Das Grundgesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sehr genau. Eine Vielzahl von Gesetzen,
die der Bundestag verabschiedet, bedarf der Zustimmung durch die Vertretung
der Länder, des Bundesrates. Zudem sind ihnen viele Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung zugeordnet.
Im Bundesrat bestimmt die Einwohnerzahl die Anzahl der Stimmen, die ein Bundesland hat. Insgesamt verfügt der Bundesrat über 69 Mitglieder, davon stellen
die einzelnen Bundesländer zwischen 3 und 6 Mitglieder, wobei dies Mitglieder
der einzelnen Landesregierungen sind.
Genau geregelt sind auch die Einnahmen, die der Bund, die Länder und die
Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben erzielen. So teilen sich Bund (42,5 %),
Länder (42,5 %) und Kommunen (15 %) bspw. die Einkommenssteuern. Andere
Steuern und Abgaben gehen zu 100 % in die jeweiligen Haushalte der einzelnen
Ebenen.
Diskussionen gibt es regelmäßig um den Länderfinanzausgleich. Da unter den
Ländern Unterschiede in der Finanzkraft bestehen und ihre Einnahmen variieren, wird den finanzschwachen Bundesländern mittels eines Finanzausgleichs
ein Teil der Einnahmen der finanzstärkeren Länder zur Verfügung gestellt. Dies
ist notwendig, da die Länder große Aufgabenbereiche haben. So sind Schulen,
Universitäten, Polizei, die Rechtspflege, das Gesundheitswesen und die Kultur
Politikfelder, die in der Verantwortung der Bundesländer liegen.
Bundestag
Wahl des Bundestages und Beispiele für seine Zusammensetzung
Vizepräsidenten
Bundestagspräsident
Ältestenrat
Bundestagspräsidium
Bundestagsverwaltung
Regierungsmehrheit
Opposition
Fraktion
Fraktion
mindestens 5 % aller Abgeordneten
mindestens 5 % aller Abgeordneten
Fraktion
Fraktion
mindestens 5 % aller Abgeordneten
mindestens 5 % aller Abgeordneten
Fraktionslos
Bundestag
Erststimme Direktwahl
Parteimitglied
Parteimitglied
Parteimitglied
Parteimitglied
Zweitstimme Listenwahl
Bürger/innen
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Der Bundestag – Herzkammer der Demokratie
In parlamentarischen Demokratien sind Parlamente die Herzkammern der Demokratie, die wichtige Funktionen wahrnehmen und in denen die politische Debatte erfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundestag eine besondere Bedeutung.
Gewählt wird der Bundestag alle vier Jahre nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Die Wähler haben zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen sie den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis.
Der Bundestag besteht insgesamt aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 von
ihnen werden direkt gewählt. Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis sogenannte
Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Parteilose kandidieren. Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für einen
der Kandidaten im Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt
und bekommt einen Sitz im Bundestag. Mit der Zweitstimme können die Wähler
für die Liste einer in ihrem Bundesland zugelassenen Partei stimmen. Auf dieser
sind die Kandidaten der jeweiligen Partei in einer festen Reihenfolge aufgelistet.
Der Anteil an Zweitstimmen für eine Partei entscheidet, ob und wie viele Sitze der
Partei im Bundestag zustehen. Jedoch ziehen nur Parteien in den Bundestag ein,
die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen. Diese FünfProzent-Hürde gilt nicht, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate erringen konnte. Die Parteien erhalten entsprechend ihrem Anteil an Zweitstimmen
eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Diese Sitze werden zunächst an die Direktkandidaten vergeben. Sind dann noch Sitze übrig, werden diese mit den Kandidaten
der Parteilisten entsprechend ihres Listenplatzes besetzt.
Bundestag
Beispiele für Aufgaben und Arbeitsweisen
Bundesregierung kontrollieren
Gesetzgebung
Bundeskanzler wählen
Bundeshaushalt verabschieden
Europaabgeordnete
EU-Ausschuss
Sonderausschüsse
Bundestag
Gemeinsamer Ausschuss
Gremien, Beiräte, Kommissionen
Bundestag und Bundesrat
Untersuchungsausschüsse
Vermittlungsausschuss
Plenum
zwischen Bundestag und Bundesrat
Ständige Ausschüsse
Verteidigung
Petitionsausschuss
Auswärtiges
Haushalt
weitere
wählen
Petitionen
Bürger/innen
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Die wichtigste Aufgabe des Bundestages besteht in der Beratung und Verabschiedung von Gesetzen, also im Erfüllen der legislativen Funktion. Dabei ist er
eine Mischform aus Rede- und Arbeitsparlament. Im Plenum finden oft richtungsweisende politische Debatten statt und im Hintergrund arbeiten die Ausschüsse.
Die Parlamentsdebatten dienen vor allem dazu, die Wähler über die verschiedenen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu informieren. Rederecht haben alle Abgeordneten sowie Mitglieder der Bundesregierung und des
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Bundesrates. Die Debatte folgt dem Prinzip von Rede und Gegenrede: auf eine
bestimmte Position soll eine abweichende Meinung folgen. Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats dürfen jederzeit im Plenum das Wort ergreifen.
In den Ausschüssen werden Gesetzesvorlagen diskutiert und vorberaten, wobei
in den Fachausschüssen auch externe Sachverständige angehört werden. Die
Ausschüsse erarbeiten die Vorlagen, die anschließend dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Plenum wird schließlich auch über Gesetzesvorlagen
abgestimmt. Im Vorfeld einer Abstimmung haben die einzelnen Fraktionen meist
bereits beschlossen, wie sie sich im Plenum verhalten wollen. In der Regel halten
sich die Abgeordneten an den Mehrheitsbeschluss ihrer Fraktion (Fraktionsdisziplin).
Neben der Gesetzgebungsfunktion erfüllt der Bundestag weitere wichtige Funktionen. Zu nennen sind hier insbesondere die Wahl- und die Kontrollfunktion.
Der Wahlfunktion kommt dahingehend eine besondere Bedeutung zu, dass die
Regierungsmehrheit im Bundestag den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin
wählt. Im Gegensatz zu präsidentiellen Demokratien, in denen der Regierungschef direkt vom Volk gewählt wird, stützt sich die Regierung in parlamentarischen
Demokratien also auf eine Parlamentsmehrheit.
Da sich die Bundesregierung auf die Mehrheit im Bundestag stützt, obliegt es
der Legislative auch, die Arbeit der Exekutive zu kontrollieren. Wichtige Kontrollrechte werden vor allem durch die Opposition im Bundestag genutzt. In aktuellen Stunden, großen Anfragen, Regierungsbefragungen und Fragestunden
befassen sich die Abgeordneten mit aktuellen Themen oder fordern mündliche
Stellungnahmen der Bundesregierung ein. Als gewichtiges Instrument steht dem
Bundestag das konstruktive Misstrauensvotum zur Verfügung. Durch den Misstrauensantrag und die Wahl eines neuen Bundeskanzlers kann der Bundestag
der amtierenden Regierung das Vertrauen entziehen.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundfragen: 24x Deutschland
www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland
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