Informationen zu Stevia - Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH

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Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH
Potsdamer Straße 18 a
14943 Luckenwalde
Informationen zu Stevia rebaudiana Bertoni,
Stevia (Süßstoff) und Steviosid
2012
Inhaltsverzeichnis:
1
Die Pflanze "Stevia rebaudiana Bertoni" .............................................................. 3
2
Der Süßstoff "Stevia" ........................................................................................... 4
3
Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur
Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich Stevioglycosiden ..................................... 7
4
Medizinische Bedeutung von Stevia .................................................................... 9
5
Unterschiedliche Meinungen zum Einsatz von Stevia .......................................... 9
6
Quellen............................................................................................................... 10
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Stevia rebaudiana Bertoni (http://www.zauberstaude.de) .................... 3
Abbildung 2: Strukturformel von Steviosid (http://www.internetchemie.info) ............. 5
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1 Die Pflanze "Stevia rebaudiana Bertoni"
Stevia rebaudiana Bertoni wird auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist
eine Pflanzenart aus der Gattung der Stevien (Stevia) und gehört zur Familie der
Korbblütler (Asteraceae). Die Verwendung der Pflanze erfolgt infolge ihrer starken
Süßkraft bereits seit Jahrhunderten als Süßstoff. Im November 2011 wurden die
hauptsächlich aus Steviosid bestehenden Stevioglycoside durch die Europäische
Kommission formell als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Abbildung 1: Stevia rebaudiana Bertoni (http://www.zauberstaude.de)
Stevia rebaudiana Bertoni ist eine mehrjährige, krautige Pflanze, die wärmeliebend
ist, aus den Subtropen stammt und nicht frosthart ist. Daher wird sie meist als
einjährige Pflanze kultiviert. Ihre Höhe beträgt 70 bis 100 cm und sie besitzt 2 bis 3
cm lange Laubblätter.
Die Pflanze stammt ursprünglich aus Paraguay (Südamerika) und wird seit
Jahrhunderten von der indigenen Bevölkerung Brasiliens und Paraguays als Süßstoff
und Medizin verwendet. Die Europäer lernten die Pflanze erstmals im 16.
Jahrhundert kennen. Die erste wissenschaftliche Untersuchung erfolgte um 1888.
Natürliche
Vorkommen
der
Stevia-Pflanze
findet
man
im
Hochland
des
Grenzgebietes zwischen Brasilien und Paraguay. Die Pflanze ist in Paraguay ohne
Frosteinwirkung vier bis sechs Jahre nutzbar. In anderen Anbaugebieten müssen
Stevia-Kulturen infolge der Frostanfälligkeit jedes Jahr neu angelegt werden. Zur
Verlängerung der Vegetationszeit erfolgt die Vorkultivierung der Pflanzen aus Samen
oder Stecklingen im Treibhaus. Die Ernte erfolgt zwischen September und Oktober,
spätestens vor dem ersten Frost. Anbauversuche zeigten, dass Erträge von
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1.000 kg/ha erreicht werden konnten, aus denen 60 kg Steviosid extrahiert wurden.
Bei einer Bestandsdichte von 14 Pflanzen pro m 2 im Folientunnel konnten bei
mittlerem Wachstum Blatterträge über 5 t/ha und mit Düngung 7,6 t/ha erreicht
werden. Die Universität in Hohenheim forscht seit 1998 an der Stevia-Pflanze.
Feldversuche werden seit 2002 im Rheinland durchgeführt.
Der Anbau erfolgt zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels,
Thailands und der Volksrepublik China.
Da die Weltnachfrage nach Stevia-Blättern steigen wird, wittern Landwirte ein
riesiges Geschäft. Die Pflanze kann auch gut auf deutschen Böden wachsen. Wegen
der langen Tage im Sommer kann viel Blattmasse gebildet werden. Die SteviaPflanze wächst im Gewächshaus, auf freiem Feld oder unter Folie.
Die Stevia-Pflanze ist sehr anspruchslos, bevorzugt aber feuchte, grobkörnige,
sandige, saure Böden oder Kompostböden, wie sie am Rand von Marsch- und
Grasland mit niedrigem Wasserspiegel vorkommen und ein subtropisches Klima mit
einer Durchschnittstemperatur von 24 °C und rund 1.400 mm Niederschlag.
2 Der Süßstoff "Stevia"
Stevia ist das aus der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni gewonnene Stoffgemisch,
das als Süßstoff verwendet wird. Hauptsächlich besteht es aus dem Diterpenglycosid
Steviosid (ca. 10 % der Trockenmasse der Blätter) sowie aus Rebaudiosid A (2 bis
4 % der Trockenmasse der Blätter) und weiteren 7 bis 10 Stevioglycosiden. Die
Zusammensetzung variiert dabei entsprechend der Steviasorte. Stevia hat eine
Süßkraft, die bis zu 300-fach höher als Rohrzucker (Saccharose) ist, aber nur einen
geringen Kalorienwert. Die Summenformel von Steviosid ist C38H60O18. Steviosid ist
in reiner Form ein weißes, geruchloses, hygroskopisches und feinkristallines Pulver,
welches in Prismen kristallisiert.
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Abbildung 2: Strukturformel von Steviosid (http://www.internetchemie.info)
Stevioglycoside sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff E 960 seit dem 2.
Dezember 2011 (Inkrafttreten der Verordnung) zugelassen. Die Zulassung erfolgte
aufgrund von Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA),
in denen weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen
wurde.
Die Bestandteile der Steviablätter, die für die Süße verantwortlich sind, wurden erst
1931 wissenschaftlich erforscht. Es handelt sich dabei um 9 bis 12 verschiedene
Glycoside, deren Vorkommen abhängig von der Sorte ist, aber alle Steviol oder sehr
ähnliche Kaurane als Aglycon enthalten. Die Hauptsüßkraft wird hauptsächlich durch
Steviosid und Rebaudiosid A geliefert. Diese weisen gegenüber einer 0,4 %igen
Saccharose-Lösung eine 300 bis 450 fache Süßkraft auf. Andere süße Bestandteile
sind Steviolbiosid, Rebaudiosid C, D, E und F sowie Dulcosid A. Rebaudiosid A weist
die besten sensorischen Eigenschaften auf. Es ist am süßesten und wenig bitter. So
haben enzymatisch gewonnene Steviaprodukte, die nahezu 100 % Rebaudioside
und
nur
geringe
Spuren
Steviosid
enthalten,
keinen
bitteren
Bei-
oder
Nachgeschmack. Im Handel sind daher verschiedene Angebotsformen mit
unterschiedlicher
Reinheit
zu
bekommen,
die
dann
entsprechend
des
Einsatzzweckes ausgewählt werden müssen.
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Die Blätter einiger Sorten ergeben eine Süßkraft, die ungefähr 30-mal größer ist als
die von Zucker. Dabei enthält das Blatt nur ein 300stel der Kalorien der
süßkraftäquivalenten Menge von Haushaltszucker.
Bei Verkostungen wurde die Süße von Stevia im Vergleich mit denselben Produkten,
die mit Zucker hergestellt waren, unterschiedlich bewertet. Bei einigen Lebensmitteln
wurde Zucker und bei anderen Stevia als angenehmer empfunden. Generell kann
gesagt werden, dass sich Stevia dort nicht eignet, wo der Zucker als Volumenmenge
benötigt wird, wie z. B. bei Kuchenrezepten. Problematisch kann weiterhin der
Eigengeschmack der Auszugsmittel sein, mit deren Hilfe der Süßstoff aus den
Blättern gelöst wird.
Gegenüber anderen Süßstoffen, wie z. B. Aspartam, hat Stevia den Vorteil der
ausreichenden Temperaturstabilität und kann somit auch zum Backen und Kochen
Verwendung finden (Schmelzpunkt bei 198 °C).
Steviosid ist ein in der gereinigten Form weißes bis hellgelbliches feines Pulver, das
Puderzucker ähnelt. Es ist einfach zu dosieren und es gibt verschiedene
Flüssiglösungen von dünner bis leicht zähflüssiger Konsistenz. Klare Lösungen sind
farblos bis hellgelblich.
Steviosid ist fast kalorienfrei und gärt nicht in Zubereitungen, wie z. B. Getränken. Es
ist geschmacksverbessernd und –verstärkend. Deshalb wird es auch in Produkten,
wie Sauerkonserven oder Senf eingesetzt.
Die Süßkraft von Stevia (70- bis 450-fach von Rohrzucker) hängt von verschiedenen
Faktoren ab:
Anteil der einzelnen Süßstoffe am Gemisch
Reinheit (Anteil aller Süßstoffe an der Gesamtmasse)
pH-Wert der Zubereitung, in welcher das Steviosid verwendet wird
maximale Temperatur, der das Steviosid ausgesetzt wird (je höher die
Temperatur, umso niedriger die Süßkraft)
Das Geschmacksprofil von Steviosid entspricht idealerweise fast dem von Zucker. In
der richtigen Dosierung schmeckt es neutralsüß und vollmundig. Zu hoch dosiert,
schmeckt Steviosid unangenehm bitter. Dieser bittere Beigeschmack kann auch bei
minderen Qualitäten trotz richtiger Dosierung auftreten.
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3 Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11.
November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung
(EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
hinsichtlich Stevioglycosiden
Inkrafttreten der Verordnung: 2. Dezember 2011
In dieser Verordnung ist die Zulassung von Stevioglycosiden, die aus den Blättern
der Stevia-rebaudiana-Bertoni-Pflanze extrahiert werden, als Süßungsmittel geregelt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat für Stevioglycoside eine
annehmbare tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 4 mg/kg
Körpergewicht/Tag, berechnet als Stevioläquivalente, festgelegt. Es wird jedoch
davon
ausgegangen,
dass
der
ADI
bei
der
vorgeschlagenen
Verwendungshöchstmenge durch die Aufnahme von Stevioglycosiden sowohl bei
Erwachsenen als auch bei Kindern wahrscheinlich überschritten wird. Den
Hauptbeitrag zu der zu erwartenden Gesamtexposition gegenüber Stevioglycosiden
leisten nicht alkoholische aromatisierte Getränke (Erfrischungsgetränke). Da die
Notwendigkeit besteht, neue brennwertverminderte Produkte in Verkehr zu bringen,
sollte die Verwendung von Stevioglycosiden als Süßungsmittel bei geeigneten
Verwendungshöchstmengen zugelassen werden. Für Erfrischungsgetränke könnte
deshalb eine niedrigere Verwendungsmenge als die von der Behörde zuvor
vorgeschlagene festgelegt werden. Dazu wird die Kommission von Herstellern und
Verwendern von Stevioglycosiden nach deren Zulassung Angaben über die
tatsächliche Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes anfordern und, wenn
erforderlich, eine erneute, detaillierte Expositionsbewertung durchführen lassen.
Stevioglycoside dürfen allerdings nur in bestimmten Lebensmitteln und bestimmten
Mengen eingesetzt werden. Die Stevioglycoside werden unter dem Zusatzstoff E 960
geführt.
In
Teil
E
der
Verordnung
werden
in
einer
Tabelle
die
Verwendungsbedingungen nach Lebensmittelkategorie aufgeführt. Hier sind genaue
Angaben zu den Lebensmitteln zu entnehmen, bei denen Stevioglycoside eingesetzt
werden dürfen und in welcher Höchstmenge (mg/l bzw. mg/kg). Weiterhin erfolgt in
häufigen
Fällen
eine
Beschränkung
auf
brennwertverminderte
oder
ohne
Zuckerzusatz hergestellte Produkte. Zu den Lebensmitteln gehören:
aromatisierte fermentierte Milchprodukte
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Speiseeis
Obst und Gemüse in Essig und Öl oder Lake
Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ohne Kompott
Konfitüren, Gelees, Marmeladen
sonstige Brotaufstriche aus Obst und Gemüse
Kakao- und Schokoladenprodukte
sonstige Süßwaren, auch zur Atemerfrischung
Kaugummi
Verzierungen, Überzüge, Füllungen auf Fruchtbasis
Frühstücksgetreidekost
Feine Backwaren (nur Ess- und Backoblaten)
Fisch und Fischereiprodukte, verarbeitet, (nur süßsaure Konserven)
Tafelsüßen, flüssig, in Pulverform und Tablettenform
Suppen und Brühen
Soßen
Diätetische Lebensmittel
Lebensmittel für gewichtskontrollierende Ernährung
Fruchtnektare
Aromatisierte Getränke
Bier- und Malzgetränke
sonstige alkoholische Getränke
Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis
verarbeitete Nüsse
Dessertspeisen
Nahrungsergänzungsmittel
Coca-Cola und Danone haben bereits Produkte auf dem Markt, die mit Stevia gesüßt
sind. Danone hatte für Frankreich eine Sondergenehmigung erhalten und konnte dort
schon vor der Zulassung einen Joghurt verkaufen, der mit dem natürlichen Extrakt
gesüßt ist. Coca-Cola verwendet den Stevia-Süßstoff schon in mehr als 30
Produkten weltweit und prüft derzeit den Einsatz dieser Getränke für den deutschen
Markt, z. B. "Fanta Still".
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4 Medizinische Bedeutung von Stevia
In den Blättern von Stevia rebaudiana wurden bisher über 100 pflanzliche Wirkstoffe
gefunden, die überwiegend zu den Gruppen der Terpene und Flavonoide gehören.
Aus brasilianischer und paraguayischer Tradition ist bekannt, dass Stevia auch als
Arznei verwendbar ist. Es soll herzstärkend sein und gegen Übergewicht,
Bluthochdruck und Sodbrennen wirken. Stevia verursacht keinen Karies und ist für
Diabetiker geeignet, da der Süßstoff keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel hat.
Stevia hat keine Kalorien. Es wirkt aufgrund seiner Inhaltsstoffe, wie Enzyme,
Mineralien,
Chlorophyll,
Vitamine
und
Pflanzenbegleitstoffe
leicht
stimmungsaufhellend und wird von den Indios Südamerikas Kajehe "Süßes Glück"
genannt. Stevia hat eine antibakterielle Wirkung und wird daher in Japan und den
USA Mundwassern und Zahnpasten zugesetzt. Man kann auch frische oder
getrocknete Stevia-Blätter kauen, um Karies- und Parodontose-Prophylaxe zu
betreiben. Stevia dämmt das Wachstum von Bakterien ein, die Karies und
Zahnfleischentzündungen hervorrufen. Stevia wirkt antifungizid und wird in
Südamerika
bei Pilzerkrankungen
Verdauungsbeschwerden,
eingesetzt.
Stevia
Blutdruckschwankungen,
hilft bei Erschöpfung,
Hauterkrankungen
und
Diabetes. Äußerlich hilft Stevia bei Haarausfall, Ekzemen, Akne, Schuppenflechte
und Verbrennungen. Stevia stärkt das Immunsystem und lässt Infektionen schneller
abklingen. Auch für hyperaktive Kinder, deren Blutzuckerspiegel empfindlich auf
Zucker reagiert und deren Gehirnstoffwechsel durch künstliche Süßstoffe aus dem
Lot kommen kann, ist Stevia als positiv zu bewerten.
5 Unterschiedliche Meinungen zum Einsatz von Stevia
Zur Notwendigkeit des Einsatzes von Stevia gibt es unterschiedliche Meinungen. So
betrachtet Herr Sven-David Müller (Diätexperte) Stevia und Stevioglycoside eher
kritisch. Stevioglycoside sind seiner Meinung nach kein natürliches Lebensmittel, da
sie in aufwendigen Prozessen durch die pharmazeutisch-chemische Industrie aus
den Stevia-Blättern gewonnen werden und als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen
worden sind. Die Zulassung von Stevia-Blättern als Lebensmittel oder Süßungsmittel
hat hingegen nicht stattgefunden. Stevia darf also in der EU weiterhin nicht als
Lebensmittel oder Süßungsmittel angeboten oder verkauft werden. Die Blätter
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werden als neuartige Lebensmittel eingestuft und fallen deshalb unter die NovelFood-Verordnung.
Stevioglycoside haben gegenüber anderen mehr oder weniger künstlichen
Süßungsmitteln keine Vorteile. Denn alle Süßstoffe sind praktisch kalorienfrei.
Stevioglycoside schmecken oft unangenehm und sind teuer. In Lebensmitteln sind
Stevioglycoside kaum in Reinform einsetzbar, sondern müssen mit Zucker,
Zuckeraustauschstoffen oder anderen Süßstoffen gemischt werden, um ein
akzeptables Geschmackserlebnis zu garantieren. Eine vollständige Unbedenklichkeit
ist nicht erwiesen und deshalb wurde ein ADI-Wert festgelegt, der die Verbraucher
vor überdosierungsbedingten Schäden schützen soll.
Als "Zuckerersatz mit Haken" wird der Süßstoff Stevia in einem Artikel von Stern.de
bezeichnet. Der Süßstoff Stevia wird herkömmlichen Zucker zumindest in nächster
Zeit nicht ersetzen können, da der konzentrierte Süßstoff häufig einen leicht bitteren
Nachgeschmack besitzt. Er entsteht, wenn die Süßstoffe aus der Pflanze extrahiert
werden. Weiterhin setzt die vorgeschriebene Höchstmenge beim Einsatz von Stevia
enge Grenzen. 4 mg/kg Körpergewicht reichen nicht aus, um eine Limonade
ausschließlich mit Stevia zu süßen. Die erlaubte Dosis müsste vervierfacht werden,
um einen Liter Limonade ausreichend zu süßen. Der Rest wird dann also häufig mit
Zucker aufgefüllt werden. Dennoch können 1/3 der üblichen Menge und die damit
verbundenen Kalorien eingespart werden.
Mit der Natürlichkeit der Pflanze hat der Süßstoff nichts mehr zu tun, da er durch ein
chemisches Verfahren gewonnen wird. Die Werbung mit dem Begriff "natürlich" ist
aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend.
6 Quellen
Stevia rebaudiana
(http://de.wikipedia.org/wiki/Stevia_rebaudiana)
Stevia rebaudiana, Süßkraut, Süßpflanze
(http://www.zauberstaude.de/Zauberstaude-p2223h49s50-Stevia-rebaudiana-Su.html)
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Stevia (Süßstoff)
(http://de.wikipedia.org/wiki/Stevia_%28S%C3%BC%C3%9Fstoff%29)
Steviosid und andere Stevia Inhaltsstoffe
(http://www.internetchemie.info/monografien/steviosid.htm)
Steviosid
(http://de.wikipedia.org/wiki/Steviosid)
Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur
Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich Stevioglycosiden
(http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:295:0205:0211:DE:PDF)
Stevia wird in der EU erlaubt
(http://www.zentrum-der-gesundheit.de/stevia-zugelassen-ia.html)
Ein Wunderkraut soll Deutschland versüßen
(http://www.handelsblatt.com/technologie/forschung-medizin/forschunginnovation/suessstoff-stevia-ein-wunderkraut-soll-deutschlandversuessen/5837620.html)
Stevia
(http://sabbat.biz/assets/applets/Stevia_-_naturliches_Sussmittel.pdf)
Der große Bluff mit Stevia und Steviolglycosiden
(http://www.svendavidmueller.de/der-grosse-bluff-mit-stevia-undsteviolglycosiden.html)
Zuckerersatz Stevia Süße Versprechen
(http://www.stern.de/ernaehrung/aktuelles/zuckerersatz-stevia-suesse-versprechen1751941.html)
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