Rahmenlehrplan - Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit

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Evangelische Hochschule
für Soziale Arbeit & Diakonie
Hamburg
Rahmenlehrplan für die sechssemestrige
Ausbildung im grundständigen Studium
„Soziale Arbeit & Diakonie (BA)“
(September 2006)
INHALT
1. EINLEITUNG ............................................................................................................... 3
2. STUDIENKONZEPT .................................................................................................... 3
DIE TRADITIONSVERPFLICHTUNG ........................................................................................... 3
DIE INTEGRATION VON SOZIALER ARBEIT & DIAKONIE ............................................................... 3
DIE SCHLÜSSELKOMPETENZEN .............................................................................................. 4
DIE CURRICULAREN ECKPUNKTE ........................................................................................... 4
DIE LEHR- UND LERNFORMEN .............................................................................................. 5
3. ZEITSTRUKTUR UND ABLAUF DES STUDIUMS....................................................... 6
DER AUFBAU DES STUDIUMS ............................................................................................... 6
DAS INTEGRIERTE PRAKTIKUM IM HAUPTSTUDIUM .................................................................... 6
DER ZEITLICHE UMFANG .................................................................................................... 6
DIE ERWEITERUNG DES STUDIENANGEBOTS UM EINEN BA „PFLEGE & DIAKONIE“ ............................ 7
DIE STUDIENFORMEN ......................................................................................................... 7
4. UMSETZUNG DES STUDIENKONZEPTS: VIER PROFILBEREICHE ........................... 7
5. PROFILBEREICHE – ZIELE UND INHALTE................................................................. 7
PROFILBEREICH I:
DIAKONISCHE THEOLOGIE......................................................................... 7
LERNZIELE ............................................................................................. 7
PROFILBEREICH II:
GESELLSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN SOZIALER ARBEIT & DIAKONIE .................... 8
LERNZIELE ............................................................................................. 8
SUBJEKT UND KOOPERATION ..................................................................... 9
PROFILBEREICH III:
LERNZIELE ............................................................................................. 9
PRAXISFELDER UND BERUFSBILD SOZIALER ARBEIT & DIAKONIE ....................... 10
PROFILBEREICH IV:
LERNZIELE ........................................................................................... 10
ANHANG: ERLÄUTERUNGEN ZU CREDIT-POINTS .................................................... 12
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1.
Einleitung
Der vorliegende Rahmenlehrplan dient als Grundlage zur Organisation, Planung und
Durchführung des Studiums der Sozialen Arbeit & Diakonie (BA) an der Ev. Hochschule für
Soziale Arbeit & Diakonie der Diakonenanstalt des Rauhen Hauses. Er enthält die Eckdaten
zum Studienverlauf, die Inhalte des Studiums, die organisatorische Gestaltung sowie die
zeitliche Gewichtung der einzelnen Studienbereiche.
2.
Studienkonzept
Der Rahmenlehrplan basiert auf dem Studienkonzept, das in diesem Abschnitt dargestellt
wird. Das Studienkonzept präzisiert das besondere Profil des Studiums an der Hochschule
inhaltlich. Es benennt, mit welchen Schwerpunkten Soziale Arbeit & Diakonie gelehrt und
studiert werden. Mit ihrem Studienkonzept verwirklicht die Hochschule ein integriertes Studienmodell von Sozialwissenschaften und diakonischer Theologie. Dieses Studienmodell
beruht auf einer engen Verzahnung von Praxis und Theorie. Das Studium orientiert sich an
stadtteilbezogener Sozialer Arbeit & Diakonie. Die Hochschule wählt ihre Studierenden in
eigener Verantwortung nach deren persönlicher Eignung sorgfältig aus und sorgt dafür,
dass sie im Studienprozess eine intensive Begleitung und Betreuung erhalten. Die Prägung
des Profils der Evangelischen Hochschule durch ein christliches Menschenbild führt zu einer besonderen Betonung der Persönlichkeitsbildung ihrer Studierenden. Hohe Absolventenzahlen sowie eine ausgezeichnete Akzeptanz ihrer Qualifikation in der Praxis Sozialer
Arbeit & Diakonie, ein bundesweit hervorragender Ruf des Studiums und eine enge Bindung der Absolventen an ihre Hochschule sind Indikatoren für den Erfolg dieses Studienkonzepts. Es beruht im Einzelnen auf folgenden Eckpunkten:
Die Traditionsverpflichtung
Die Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie der Diakonenanstalt des Rauhen Hauses
setzt die Tradition der durch Johann Hinrich Wichern im Rauhen Haus im Jahr 1835 gegründeten Diakonenschule fort. Seit der Umwandlung der Diakonenschule in eine Höhere
Fachschule für Wohlfahrtspflege im Jahr 1926 und 1971 in eine Hochschule verleiht diese
Einrichtung auch staatliche Abschlüsse. Die Studierenden sowie die Mitarbeiter(innen) sind
sich dieser langen Tradition bewusst.
Die Integration von Sozialer Arbeit & Diakonie
Das besondere Profil der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie der Diakonenanstalt
des Rauhen Hauses besteht in der Integration von Sozialwissenschaften und Diakonischer
Theologie in den Lehr- und Lernangeboten aller berufsqualifizierenden BachelorStudiengänge.
Alle Studierenden werden zu christlich gebildeten Sozialpädagog(inn)en qualifiziert und
können durch einen kirchlichen Abschluss im Rahmen ihres Studiums zugleich die zusätzliche Qualifikation als Diakon(in) erlangen und in das Diakonenamt eingesegnet werden.
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Die Schlüsselkompetenzen
An der Hochschule werden Studierende dazu befähigt, ihr berufliches Handeln an den Erkenntnissen über die sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und individuellen Lebenslagen sowie an normativen Orientierungen auszurichten. Dazu benötigen
sie folgende Schlüsselkompetenzen:
Sachkompetenz
1. Erkennen und Reflektieren von Lebensumständen und Lebensweisen
(Hermeneutische Kompetenz);
2. Professionelles Handeln in Institutionen
(Institutionelle Anwendungskompetenz);
3. Befähigung zur Verbindung der kritischen Analyse der sozialen Verhältnisse mit einem gesellschaftspolitischen Engagement für die Adressat(inn)en
(Gesellschaftspolitische Kompetenz);
Sozial- und Methodenkompetenz
1. Befähigung zur direkten und interpersonellen und interkulturellen Kommunikation
(Kommunikative Kompetenz);
2. Befähigung zu Teamfähigkeit und Arbeitsteilung
(Kooperationskompetenz);
3. Befähigung zur medienvermittelten Kommunikation
(Vermittlungskompetenz);
Persönlichkeitskompetenz
1. Befähigung zu steter Selbstreflexion
(Reflexionskompetenz);
2. Befähigung zur Verbindung von Fachlichkeit und christlicher Hoffnung
(Deutungs- und Sinnstiftungskompetenz).
Die curricularen Eckpunkte
Diese Schlüsselkompetenzen befähigen christlich gebildete Sozialpädagog(inn)en und Diakon(inn)e(n) zum professionellen Handeln in einer vielfach zerrissenen und gespaltenen
Welt. Als im Berufsfeld professionell Handelnde sind sie zugleich in der Lage, die Sinnfrage
im christlichen Horizont mit ihrem Handeln zu verknüpfen. Dadurch verbinden sie Soziale
Arbeit & Diakonie zu einer einheitlichen Handlungsdimension. Dies kommt im Curriculum
durchgängig zum Ausdruck.
Das für alle Studierende verbindliche sozialarbeiterisch-sozialwissenschaftliche und diakonisch-theologische Curriculum ist in den vier Profilbereichen aufgehoben und wird durch
sie verknüpft. Der diakonische und sozialarbeiterische Gemeinde- und Gemeinwesenbezug
bildet durchgängig die profilbildende, verbindende Klammer aller vier Lernbereiche.
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Im Profilbereich I „Diakonische Theologie“ erlangen die Studierenden theologische und religiöse Fähigkeiten sowie institutionelle Fähigkeiten im Raum der Kirche und Diakonie. Im
Profilbereich II „Gesellschaftliche Bedingungen Sozialer Arbeit & Diakonie“ gewinnen die
Studierenden die Fähigkeit, gesellschaftliche Strukturen zu erkennen, sie zu analysieren
und dieses Strukturwissen anzuwenden. Im Profilbereich III „Subjekt und Kooperation“ erlangen sie die Fähigkeit, die Sozialisation ihrer Adressat(inn)en zu verstehen, deren Verknüpfung mit den Lebenswelten der Menschen herzustellen und dieses Wissen methodenbezogen auf die Lebensprozesse ihrer Adressat(inn)en zu beziehen. Im Profilbereich IV
„Praxisfelder und Berufsbild Sozialer Arbeit & Diakonie“ gewinnen sie die Fähigkeit, sich in
den Berufsfeldern Sozialer Arbeit & Diakonie zu bewegen, ein Professionsverständnis auszuprägen und dieses professionelle Handeln systematisch zu reflektieren.
Die Lehr- und Lernformen
Die hohe Geltung eines eigenständigen und verantwortlichen professionellen Handelns in
der Sozialen Arbeit & Diakonie setzt voraus, diesen Anspruch bereits während des Studiums in einem von Wertschätzung, Dialog und Teilhabe geprägten Lehr- und Lernklima zu
praktizieren. Studierende sind mündige Subjekte des Lernprozesses, die durch Forschung,
Beobachtung, Argumentation und Dialog sowie praktisches Handeln und dessen Reflexion
für ihren Beruf und ihr Amt gebildet werden. Diesem Bildungsauftrag ist die Hochschule
verpflichtet. Sie setzt ihn in den folgenden fünf Grundsätzen um:
1. Weitgehend konkurrenzfreie Sozialbeziehungen: Individuelle Kompetenzen der Einzelnen werden miteinander in Beziehung gesetzt. Diese Kompetenzen werden so
zur Anregung für die Anderen.
2. Aktive Lernformen: Sie befördern Eigentätigkeit und somit das Aneignen und Begreifen des Lernstoffs. Die verschiedenen Lernorte werden gemeinsam gestaltet.
3. Differenzierte Lernformen: Das Studium greift die individuellen Hintergründe und
die bestehenden Praxiserfahrungen der Studierenden auf und bezieht sie in die
Gestaltung ihrer Lernformen ein.
4. Praxis-Theorie-Bezug: Bereits im Grundstudium werden Praxiserfahrungen vermittelt und einbezogen. Die beruflichen Vorerfahrungen werden berücksichtigt und
reflektiert. Das in das Studium integrierte Praktikum vertieft den Praxis-TheorieZusammenhang.
5. Rückmeldung über den eigenen Lernerfolg: Formen der gemeinsamen Evaluation
befördern die Lernprozesse.
Welche inhaltliche Schwerpunktsetzung zur Erreichung der Studienziele führt, ist in kontinuierlicher Zusammenarbeit innerhalb des Lehrkörpers und in Abstimmung mit den Fragen
der Studierenden zu entwickeln. Es muss Gestaltungsspielraum bestehen, um die fachliche
Entwicklung der Felder der Sozialen Arbeit & Diakonie aufzugreifen, und um die für eine
akademische Lehre unentbehrliche Freiheit der Forschung und Lehre zu gewährleisten.
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3.
Zeitstruktur und Ablauf des Studiums
Der Aufbau des Studiums
Das Studium dauert bei Vollzeitstudium drei Jahre. Es besteht aus einem zweisemestrigen
Grundstudium, das Voraussetzung für das viersemestrige Hauptstudium ist. Während im
Grundstudium grundlegende Fragen Sozialer Arbeit & Diakonie im Vordergrund stehen und
erste Praxiserfahrungen vermittelt werden, geht es im Hauptstudium vorrangig um den
Erwerb berufsspezifischer Kompetenzen. Das Studium wird im 6. Semester mit einer Abschlussarbeit beendet. In ihr stellen die Studierenden ihre wissenschaftliche und berufspraktische Befähigung für eine Berufsausübung als Sozialarbeiter(in)/Diakon(in) unter Beweis.
Der kirchliche Abschluss als Diakon(in) ist Gegenstand einer gesonderten Prüfungsordnung
und sollte innerhalb der Regelstudienzeit erlangt werden.
Das studienintegrierte Praktikum
Das Praktikum setzt sich folgendermaßen zusammen: Erstens ein vierwöchiges Einführungspraktikum im Umfang von fünf Tagen in der Woche vor Beginn der 15wöchigen
Vorlesungszeit im 3. Semester; zweitens ein studienbegleitendes Praktikum während der
Vorlesungszeit von 15 Wochen im 3. Semester im Umfang von 2 Tagen in der Woche;
drittens ein Hauptpraktikum während der Vorlesungszeit von 15 Wochen im 4. Semester
im Umfang von 4 Tagen im Praktikum und einem studienbegleitenden Praktikumstag an
der Hochschule; Es wird über vier Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit im 4. Semester
im Umfang von 4 Tagen in der Woche begonnen. Das integrierte Praktikum findet unter
besonderer Berücksichtigung des Gemeinwesenbezugs statt. Das fünfte Semester dient
der Vertiefung dieser aus Praxis und theoretischer Vermittlung gewonnenen Kompetenzen.
Der zeitliche Umfang 1
Die Ausbildung umfasst für die Studierenden insgesamt 4.500 Arbeitsstunden (WorkLoad) in 3 Jahren (6 Semestern), von denen 1.368 im integrierten Praktikum (inkl. Praxisbegleitung) erbracht werden. Die verbleibenden 3.132 Arbeitsstunden werden als Lehreinheiten organisiert, je etwa hälftig aufgeteilt zwischen Präsenzzeiten und Eigenarbeit
der Studierenden. Im Wesentlichen konzentrieren sich die Arbeitszeiten auf die Vorlesungszeiten der Semester, die 15 Wochen umfassen. Pro Semester sind zusätzlich durchschnittlich 180 Arbeitsstunden in der vorlesungsfreien Zeit erforderlich. Für die erbrachten
Studienleistungen werden insgesamt 180 Credit–Points vergeben, wobei 1 Credit-Point 25
Stunden Work-Load entspricht.
1 Vgl. im Anhang: Erläuterungen zu Credit–Points.
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Die Erweiterung des Studienangebots um einen
BA „Pflege & Diakonie“
Perspektivisch wird die Hochschule ihr Studienangebot um einen integrativ mit dem BA
„Soziale Arbeit & Diakonie“ verknüpften BA „Pflege & Diakonie“ erweitern. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da beide Arbeitsfelder zahlreiche Schnittstellen aufweisen. Die Inhalte der
bereits bestehenden Profilbereiche werden sicherstellen, dass Studierende beider Fachrichtungen gemeinsame Veranstaltungen besuchen. Ein noch zu entwickelnder Profilbereich
für den BA „Pflege & Diakonie“ wird die gesonderte Vermittlung von pflegewissenschaftlichen Inhalten gewährleisten.
Die Studierformen
Das Studium kann im Vollzeitstudium, und hier auch berufsbegleitend, in der vorgesehenen Regelstudienzeit von 6 Semestern absolviert werden. In beiden Fällen soll es perspektivisch möglich sein, auch ein Teilzeitstudium zu absolvieren, soweit die Studierenden wegen zusätzlicher Tätigkeiten, etwa Erwerbs- oder Familienarbeit, an einem Vollzeitstudium
gehindert sind.
4. Umsetzung des Studienkonzepts:
Vier Profilbereiche
Ein Profilbereich bezeichnet einen übergreifenden Begründungszusammenhang, der aus
dem Studienkonzept hergeleitet ist. Er bildet die Grundlage für die Entwicklung der Lehrangebote. Die Hochschule setzt ihr Studienkonzept in vier Profilbereichen um:
1. Diakonische Theologie;
2. Gesellschaftliche Bedingungen Sozialer Arbeit & Diakonie;
3. Subjekt und Kooperation;
4. Praxisfelder und Berufsbild Sozialer Arbeit & Diakonie.
5.
Profilbereiche – Ziele und Inhalte
Im Folgenden werden die Lernziele für jeden Profilbereich angeführt.
Profilbereich I:
Diakonische Theologie
Lernziele
Die Studierenden lernen, soziale und diakonische Arbeit auf dem Hintergrund der christlichen Tradition zu reflektieren, sich mit der Bedeutung von Kirche, Diakonie und Glauben
für den Einzelnen und die Gesellschaft auseinander zu setzen und dies in der eigenen Berufspraxis zu vertreten. Dazu erwerben sie folgende Fähigkeiten:
1. Diakonische Theologie bedarf der theologischen Grundlegung. Studierende erwerben
Grundkenntnisse der christlichen Tradition, sie können mit biblischen und theologischen
Texten wissenschaftlich arbeiten und sie in die gegenwärtige Lebenswirklichkeit hinein
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übersetzen. Studierende erkennen ethische Konflikte und handeln im Wissen um christliche Grundwerte. Sie erkennen, auf welche Weise christliche Grundwerte die Programmatik
und Praxis der Sozialen Arbeit & Diakonie prägen. Sie können das kritische Potenzial der
christlichen Tradition im Sinne einer Parteilichkeit für die Armen in soziale und diakonische
Handlungsfelder einbringen.
2. Diakonische Theologie gründet auf der Parteilichkeit für Menschen in Not und auf einer
Praxis, die von dem Evangelium Jesu Christi und den zentralen Werten der jüdischchristlichen Tradition – Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit – ausgeht. Studierende analysieren das diakonische Handeln am Einzelnen und in Institutionen. Sie reflektieren die Geschichte und Theologie der Diakonie und die diakonische Praxis. Sie analysieren die professionelle Identität des Diakons/der Diakonin, seine/ihre spezifischen
Handlungsfelder in Kirchengemeinden sowie in diakonischen Einrichtungen und Institutionen und entwickeln ein eigenständiges diakonisches Selbstverständnis.
3. In der Diakonischen Theologie wird personale und religiöse Kompetenz erlangt. Studierende erwerben die Fähigkeit, die eigene religiöse Sozialisation zu reflektieren. Sie analysieren Religion als lebensweltliches Phänomen und erforschen es als individuelles, gesellschaftliches und kulturelles Thema. Sie lernen, die eigene Religiosität und die Religiosität
anderer Menschen im Kontext von sozialer und diakonischer Arbeit wahrzunehmen und
dafür sprach- und dialogfähig zu werden. Sie lernen darüber hinaus, in ihrem Handeln situationsgerecht die biblischen Dimensionen von Klage und Hoffnung, Ermutigung, Trost
und Verheißung zu berücksichtigen.
Profilbereich II:
Gesellschaftliche Bedingungen
Sozialer Arbeit & Diakonie
Lernziele
Durch das Studium von Fragestellungen, Methoden und Sichtweisen aus verschiedenen
Teildisziplinen der Sozialwissenschaften werden die Studierenden befähigt, die Strukturen
der Gesellschaft zu erkennen, auf die sich die Soziale Arbeit & Diakonie bezieht. Sie lernen
insbesondere, die sozialen Lebenslagen der Adressat(inn)en Sozialer Arbeit & Diakonie in
ihren verschiedenen Aspekten zu analysieren, die Funktionsweise des Systems sozialer Sicherung und die Organisationsformen der Institutionen Sozialer Arbeit & Diakonie zu begreifen und auf der Grundlage dieser Erkenntnisse berufspraktisch zu handeln. Die Studierenden sollen unter anderem auch dazu befähigt werden, eine Position zu Ausgrenzungen, Spaltungen und den sie überwindenden Entwicklungsprozessen zu gewinnen. Zentrale Untersuchungsgegenstände sind dabei die drei grundlegenden Bereiche sozialer Ausgrenzung und gesellschaftlicher Spaltung: die Massenarbeitslosigkeit, die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und die sog. Ausländerfrage.
Die übergreifende Lernzielbestimmung für den Profilbereich beinhaltet folgende Teilqualifikationen und -kompetenzen:
Die systematische Aneignung rechtlicher Kenntnisse zielt auf den Erwerb einer grundlegenden Qualifikation adressat(inn)enorientierter Sozialer Arbeit & Diakonie: das Recht als
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konstitutives Element der Gestaltung der sozialen Lebenslagen zu begreifen und in der alltäglichen Berufspraxis zu Gunsten der Adressat(inn)en der Sozialen Arbeit & Diakonie anzuwenden. Neben einer allgemeinen Rechtstrukturkompetenz, die dazu befähigt, die Zusammenhänge und Wirkungsbedingungen von Staat, Recht und Ökonomie zu erkennen,
wird eine Rechtsdetailkompetenz für zentrale sozialpädagogische Handlungsfelder vermittelt. Der Erwerb einer Rechtsstruktur- und Rechtsdetailkompetenz schafft zugleich die
Voraussetzung für eine Rechtserfassungskompetenz. Diese ermöglicht es, sich im späteren
Berufsleben auf der Basis von rechtsmethodischen, rechtssystematischen, verwaltungsorganisatorischen und verfahrensrechtlichen Grundkenntnissen die speziellen rechtlichen
Strukturen sozialpädagogischer Handlungsfelder selbstständig zu erschließen.
Die Beschäftigung mit den Prozessen der politischen Willensbildung im demokratischen
Rechtsstaat, den Grundstrukturen der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Funktion und Entwicklung des Sozialstaates vermittelt den Studierenden die
Kompetenz, die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Sozialarbeit zu
verstehen und diese Erkenntnisse für die Analyse der sozialen Lebenswelt der Adressat(inn)en Sozialer Arbeit & Diakonie fruchtbar zu machen. Dabei lernen sie besonders die
Mechanismen einer hoch produktiven Ökonomie kennen, die immer weniger qualifizierte
Arbeitskraft braucht, um profitabel zu arbeiten und daher Menschen hervorbringt, die ökonomisch überflüssig sind. Vom handlungsleitenden Standpunkt der Option gegen die
Armut lernen die Studierenden, an der Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung dieser gesellschaftlichen Lebensbedingungen gestaltend mitzuwirken.
Mit Hilfe der Grundkategorien der Soziologie und der Erkenntnisse spezieller Soziologien
schließlich werden die Studierenden in die Lage versetzt, gesellschaftliche Prozesse analytisch zu erfassen. Dabei geht es insbesondere darum, die Bildung von sozialer Unterprivilegierung und abweichendem Verhalten, die Rolle der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung sowie die Funktionsweise von sozialen Organisationen einschließlich der Institutionen
Sozialer Arbeit & Diakonie zu verstehen und aus diesen Einsichten Handlungsanleitungen
für die professionelle Praxis zu gewinnen.
Profilbereich III:
Subjekt und Kooperation
Lernziele
Die Studierenden lernen, in welchen gesellschaftlich institutionalisierten Bezügen Sozialisationsprozesse verlaufen und wie vor diesem Hintergrund vor allem individuelle, aber auch
kollektive Handlungen in der Lebenswelt ausgebildet werden. Im Mittelpunkt dieses Profilbereichs stehen daher die lebensweltlichen und alltäglichen Bezüge der Adressat(inn)en
Sozialer Arbeit & Diakonie. Die Studierenden lernen, wie sie deren individuelle und kollektive Selbstbestimmungsprozesse unter den besonderen Bedingungen von Benachteiligung
anleiten und unterstützen können. Dazu erwerben sie folgende analytischen Fähigkeiten
und methodischen Kenntnisse:
1. Die Fähigkeit, Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu begreifen und auf dieser
Grundlage ein Verständnis von deren Identitätsbildung zu entwickeln. Die Studierenden
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lernen, institutionelle Prozesse bei der Ausformung individueller und kollektiver Entwicklungswege zu berücksichtigen. Darauf bauen sie ihre methodischen Kenntnisse auf, mit
denen sie den wechselseitigen Zusammenhang von Subjekt und Gesellschaft als kooperativen Zusammenhang gestalten. Diese Kenntnisse dienen der sozialen Integration ihrer Adressat(inn)en und der Beförderung sozialer Gerechtigkeit, gründend auf der Parteilichkeit
für die Armen und der Option gegen die Armut.
2. Die Fähigkeit, in der Gestaltung des Berufsfeldes Sozialer Arbeit & Diakonie nicht administrativ „für“, sondern gemeinsam „mit“ den Adressat(inn)en Sozialer Arbeit & Diakonie
zu handeln. Die Studierenden begreifen dies als ihre Grundposition einer verständigungsorientierten Sozialen Arbeit & Diakonie. Von dieser Haltung her erkennen sie die Bewältigungslogiken und die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten ihrer Adressat(inn)en. Sie
verstehen deren subjektive Betroffenheitsformen und die Vielfalt ihrer Positionen. Sie erwerben methodische Kenntnisse, die sie befähigen, in ihrem Umgang mit Personen,
Gruppen und Institutionen die Lebenswelten ihrer Adressat(inn)en in Beziehung zu relevanten wissenschaftlichen Theorien zu setzen.
Dazu lernen die Studierenden im Einzelnen,
•
die verschiedenen Perspektiven sowie die Wechselwirkung zwischen individueller
und sozialer Entwicklung einzuordnen;
•
ihr Grundlagenwissen über die relevanten gesellschaftlichen Konfigurationen (Familie, Gruppe, Gemeinschaft, Gesellschaft) und deren Entwicklung anzuwenden;
•
die körperlichen, psychischen und geistigen Bedingungen der menschlichen Entwicklung einzuordnen;
•
Ethik, Werte und Normen auf gesellschaftliche und berufliche Fragestellungen zu
beziehen;
•
die Organisation, Leitung, Planung und Konzeptionierung Sozialer Arbeit & Diakonie verantwortlich zu übernehmen.
Profilbereich IV:
Praxisfelder und Berufsbild
Sozialer Arbeit & Diakonie
Lernziele
In diesem Profilbereich werden die Studierenden zunächst befähigt, die Spezifik des Berufs
in Bezug auf seine historischen und theoretischen sowie seine ethischen Handlungsgrundlagen zu erkennen. Im Weiteren werden sie interaktive und methodische Handlungsanforderungen, Institutionalisierungen und darin enthaltene Berufsrollen sowie ausdifferenzierte Handlungsfelder und deren Verknüpfung in bestehenden Lebenswelten erfahren.
Durch die Begleitung und Reflexion des integrierten Praktikums lernen die Studierenden,
den von ihnen gewählten professionellen Ausschnitt der Berufspraxis auf drei Ebenen systematisch, d. h. auch auf Übertragbarkeit hin zu reflektieren: auf der Ebene der institutionellen Handlungsoptionen, auf der Ebene der interpersonellen Kommunikation und auf
der Ebene sozialräumlichen bzw. lebensweltlichen Handelns.
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In diesem Zusammenhang lernen die Studierenden darüber hinaus, die professionsrelevanten Kenntnisse aus den anderen Profilbereichen mit den Handlungsfeldern der Sozialen
Arbeit & Diakonie zu verbinden und als Teile einer Professionskompetenz auszubilden.
Die Professionskompetenz beinhaltet unter anderem auch die Fähigkeit zum praktisch relevanten Mediengebrauch und die Erprobung von Kompetenzen für Verstehen und Verständigung, und zwar im Hinblick sowohl auf eigene Bildungsprozesse als auch auf professionelles Handeln im Berufsfeld.
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Anhang: Erläuterungen zu Credit-Points
Die Einheiten, nach denen Studienleistungen bewertet werden, sind nicht mehr Seminarscheine, sondern Credit-Points, die einen Zeitmaßstab darstellen:
•
1 Credit-Point entspricht 25 Zeitstunden Studienaufwand für eine(n) Studierende(n). Ein Credit hat mithin ein ‚Work-Load’ von 25 Stunden.
•
Im Schnitt sollen pro Semester 30 Credit-Points erreichbar sein. Über die 6 Semester werden insgesamt 180 Credit-Points erworben.
•
Der zeitliche Studienaufwand pro Semester beträgt damit durchschnittlich 30
(Credit-Points) mal 25 (Zeitstunden) = 750 Zeitstunden.
•
Innerhalb von 15 Wochen Vorlesungszeit ergeben sich, eine Wochenarbeitszeit
von 38 Stunden vorausgesetzt, maximal 570 Stunden Work-Load. Entsprechend
entfallen im Schnitt 180 Stunden Work-Load pro Semester auf die vorlesungsfreie
Zeit.
•
Der zeitliche Studienaufwand für das gesamte Studium beläuft sich entsprechend auf 180 (Credit-Points) mal 25 (Zeitstunden) = 4.500 Zeitstunden.
•
Beispielrechnung: Bei 15 Vorlesungswochen pro Semester werden z. B. für ein
Seminar (gerechnet als 2 Zeitstunden pro Vorlesungswoche) folgende Zeitstunden
aufgewendet:
1 Seminar = 3 Credits =
davon durch Anwesenheit erbracht:
durch definierten Work-Load zu füllen:
•
75 Zeitstunden
30 Zeitstunden
45 Zeitstunden
Die Definition des Work-Loads kann unterschiedliche Leistungen wie Vor- und
Nachbereitungen, Referate, Hausarbeiten, die Teilnahme an Tutorien etc. umfassen. Die spezifischen Anforderungen werden für jede Lehrveranstaltung vorab
festgelegt.
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