Schutzmaßnahmen gegen Infektionen von Menschen im

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Niedersächsisches
Landesgesundheitsamt
Präsident
Nieders. Landesgesundheitsamt Postfach 910761 • 30427Hannover
Schutzmaßnahmen gegen Infektionen von Menschen im Zusammenhang
mit dem Vogelgrippevirus H5N1
Das Geschehen um die Vogelgrippe (aviäre-Influenza vom Suptyp H5N1) als Tierseuche ist in den
asiatischen Ländern offensichtlich noch nicht unter Kontrolle; inzwischen werden aber auch
Infektionen bei Wildvögeln und Geflügel in Russland bis zum Ural gemeldet. Ganz vereinzelt kam
es auch bei Menschen, die in engstem Kontakt mit infiziertem Geflügel lebten und arbeiteten, zu
Erkrankungsfällen, bei einzelnen auch mit tödlichem Ausgang. Nach der derzeitigen Lage ist nicht
auszuschließen, das die H5N1-Influenza-Vogelviren auch eines Tages nach Deutschland
gelangen könnten.
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch streng zu unterscheiden zwischen der Gefährdung
von Tierbeständen und davon ausgehend einer nicht ausschließbaren Gefährdung für
Personal das direkt mit tatsächlich infizierten Tieren arbeitet und einer Gefährdung der
Bevölkerung insgesamt.
1. Schutz von Personal bei infizierten Geflügelbeständen.
Für den zukünftig möglichen Fall des Auftretens von aviären-Influenzaviren in deutschen
Geflügelbeständen sind strenge Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wenn tatsächlich Infektionen
bei Tieren aufgetreten sind, um Übertragungen auf Menschen zu verhindern.
Diese Schutzmaßnahmen sind:
- Alle Personen die mit infiziertem Geflügel in Berührung kommen können, sollten strenge
mechanische Schutzmaßnahmen beachten (Schutzkleidung, mehrlagiger Mund- und
Nasenschutz, Augenschutz, Handschuhe, Händedesinfektion).
- Alle Beschäftigten sollten gegen die aktuellen humanen Influenzaviren geimpft sein. Noch
existiert kein Influenza H5-Virus, das prinzipiell für den Menschen gefährlich ist, daher war bisher
auch ein Impfstoff nicht entwickelbar. Auch wenn die gegenwärtige Influenzaimpfung, die
Impfviren gegen die in der kommenden Saison wahrscheinlich auftretenden Infektionen
enthält, nicht gegen das H5-Vogelvirus schützt, so ist es doch wichtig eine Doppelinfektion
durch menschliche und aviäere Influenzaviren zu vermeiden, damit keine Neuformulierung
von Influenzaviren auftreten kann. Deswegen sollten alle Beschäftigten in allen
Dienstgebäude
Roesebeckstr. 4-6, 30449 Hannover
Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe.doc
Postanschrift
Postfach 910761, 30427 Hannover
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(0511) 4505-500 oder 501
(0511) 4505-502
e-mail:[email protected]
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niedersächsischen Geflügelbetrieben vorbeugend mit dem diesjährig zur Verfügung
stehenden Impfstoff ab September geimpft werden.
Sollten in einem Betrieb tatsächlich Infektionen mit dem aviären Influenzavirus H5 vorliegen, so
ist neben den mechanischen Schutzmaßnahmen (siehe oben) die Einnahme von für die
Prophylaxe zugelassenen Neuraminidasehemmern zur Prophylaxe zu erwägen.
Geflügelbetriebe sollten daher überlegen in Zusammenarbeit mit örtlichen Ärzten und
Apothekern einen Vorrat dieses Medikamentes für ihre Beschäftigten anzulegen.
Ist es in einem Betrieb zu einer nachgewiesenen Infektion mit dem H5-Virus gekommen, dann
sollte Personal das an Symptomen, die auf Influenza verdächtig sind, erkrankt sofort mit
Neuraminidasehemmern behandelt werden, auch wenn die Ergebnisse der Labordiagnostik
noch ausstehen.
Sollte Personal unter dem Verdacht einer H5N1-Vogelgrippe behandelt werden - dies sollte
allerdings nur bei gesichertem Ausbruch von Vogelinfluenza in einem Bestand erfolgen - so
sollten die Familienangehörigen dieser Erkrankten ebenfalls prophylaktisch mit
Neuraminidasehmmern geschützt werden.
In jedem Verdachtsfall können Rachenabstiche zur Schnelldiagnostik auf Influenzaviren zum
Niedersächsischen Landesgesundheitsamt geschickt werden. Die PCR-Methode erfasst alle
pathogenen Influenzaviren und kann die Subtypen, auch mögliche neue, differenzieren.
2. Schutz der allgemeinen Bevölkerung
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht keinerlei Gefahr für die Allgemeinbevölkerung an
Vogelgrippe zu erkranken. Es ist zwar anzunehmen, dass das aviäre H5N1 Influenzavirus eines
Tages sich so verändern wird, dass die Barriere vom Tier auf den Mensch und weiter von Mensch
zu Mensch übersprungen werden kann; dies ist jedoch jetzt noch nicht der Fall. Es ist auch
unbekannt wann dies eintreten wird. Zu Angstreaktionen besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keinerlei Anlass.
Es ist jedoch dringend zu empfehlen, dass sich alle Menschen, die immer wieder in Kontakt mit
anderen Menschen kommen, sich gegen diejenigen Influenzaviren impfen lassen, die in der
kommenden Saison auftreten, damit eine gleichzeitige Infektion von menschenpathogenen
Influenzaviren und tierpathogenen Influenzaviren vermieden werden kann. In Niedersachsen ist die
Influenzaimpfung für alle Menschen öffentlich empfohlen.
Auch hierbei ist zu betonen, dass die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Impfstoffe nicht
gegen das aviäre Influenzavirus wirksam sind; als menschenpathogenes Virus existiert dieses Virus
jedoch noch nicht, ein Impfstoff kann daher erst entwickelt werden, wenn die Veränderungen des
Erbmaterials eingetreten sind.
Vorbeugende Maßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
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