3.1.4 - Stadt Hünfeld

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3.1.4
Bebauungspläne einschl. aller Änderungen, die von der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hünfeld als Satzung
beschlossen, vom Regierungspräsidenten genehmigt,
veröffentlicht wurden und somit rechtsverbindlich sind
I. Stadt Hünfeld-Mitte
1.
Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Hünfeld "Am Galgenberg", Gemarkung Hünfeld, Flur 8
Begrenzung:
im Süden durch die Molzbacher Straße
im Westen den östl. Grenzen der an der Bachstr. gelegenen Grundstücke folgend
im Norden durch den Weg Parz. 162
im Osten durch den Feldweg 165/1, hierbei das Grundstück 110/1 ausklammernd
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 3. März 1970.
1a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Hünfeld "Am Galgenberg", Flur 8
-vereinfachtes Verfahren nach § 13 Bundesbaugesetz
2.
Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Hünfeld "Geisaer Straße/ Thüringer Straße/Wartburgring"
Begrenzung:
im Süden durch die Thüringer Straße
im Westen durch den Feldweg Parz. 111 bis zum Feldweg 106/2, diesem in östlicher
Richtung folgend bis zum landwirtschaftlichen Weg Parz. 101/1. Von hier in nördlicher
Richtung bis auf die Molzbacher Straße führend
im Norden entlang der Molzbacher Straße, jedoch die Parz. 46/1 und 55/1 ausklammernd
im Osten entlang des Feldweges Parz. 107 /2
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 4. März 1970.
2b)
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hünfeld "Geisaer Straße/Thüringer
Straße/Wartburgring", Gemarkung Hünfeld, Flur 9.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 9 und wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Geisaer Straße
im Osten durch die Parzellen 47/31, 47/29, 47/76 und 68/8
im Süden durch die Thüringer Straße
im Westen durch die westliche Grenze der Parzelle 69/8 sowie durch die südlichen Grenzen
der Parzellen 69/3 und 69/4
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 06.01. 1992, Geschäftszeichen 34 - Hünfeld -11, durchgeführt. Die Änderung
Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hünfeld "Geisaer Straße/Thüringer
Straße/Wartburgring", Gemarkung Hünfeld, Flur 9, verletzt keine bei der Bauleitplanung zu
beachtenden Rechtsvorschriften.
3)
Bebauungsplan Nr. 2 a der Stadt Hünfeld „Molzbacher Straße/Wartburgring“, Gemarkung Hünfeld,
Flur 9
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 9. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch Molzbacher Straße
- im Westen durch den Wartburgring
- im Süden durch den Wartburgring
- im Osten durch die Parzelle 47/90
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 04.01.2006 rechtsverbindlich.
4)
Bebauungsplan Nr. 2b der Stadt Hünfeld "Molzbacher Straße/Wartburgring" (zugleich 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 2 "Südlich der Molzbacher Straße"), Gemarkung Hünfeld, Flur 9
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 9.
Es wird wie folgt begrenzt:
im Osten durch die Straße "Wartburgring"
im Süden durch die südliche Grenze der Parzelle 47/38
im Westen durch die Parzelle 45/6, von der Teilflächen in Anspruch genommen werden
im Norden durch die "Molzbacher Straße"
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde durch das Regierungspräsidium Kassel
durchgeführt. (Verfügung vom 11. Juli 1996, Geschäftszeichen: 34-Hünfeld-ll)
3.1.4
Der Bebauungsplan Nr. 2b der Stadt Hünfeld "Molzbacher Straße/Wartburgring" (zugleich 3..
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Südlich der Molzbacher Straße" ist durch Veröffentlichung
im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 07. August 1996, Nr. 32 rechtsverbindlich.
5.
Bebauungsplan Nr. 3 der Stadt Hünfeld "Honigfeld/ An der Landwehr"
Begrenzung:
Bereich Honigfeld:
im Süden durch die Berliner Straße
im Westen durch die nördl. Grenzen der Parz. 1/13, 1/12, 1/11, 1/7 , 1/2, 1/1 bis zur
Stallbergstraße, westl. hiervon eine Bauzeile erfassend aus einem Teilbereich der Parz. 68
im Norden durch die südl. Grenzen der Parz. 67
im Osten durch die westl. Grenze der Parz. 4
Bereich "An der Landwehr":
im Süden durch die Friedlandstraße
im Westen durch die Landerneau - Allee
im Norden durch die Rasdorfer Straße (B 84)
im Osten durch den Feldweg Parz. 78
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 29. Nov. 1974.
6.
Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Hünfeld "Am Mühlgraben", Gemarkung Hünfeld, Flur 8
Begrenzung:
im Süden durch die Großenbacher Str.
im Westen durch die östl. Grenze der Parz. 69/15
im Norden durch die südl. Grenzen der Parz. 72/1, 71/6 und 70/7
im Osten durch die Straße "Wallweg"
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 2. Dez. 1974.
7.
Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel / In der Dall", Gemarkung Hünfeld, Flur 10,
Gemarkung Nüst Flur 1
Begrenzung:
im Süden durch die Landesstraße 3176
im Westen entlang der alten Landesstr. Parz. 74/9, weiterführend entlang der Fuldaer Str.
(B27)
im Norden durch den Goetheweg, in südöstl. Richtung weiterführend entlang der
Hindenburgallee bis zum Feldweg Parz. 96, auf halber Strecke abknickend und bis auf die
Jahnstraße führend
im Osten durch die Jahnstraße
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 3. Mai 1976.
7a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel" und "In der Dall",
Gemarkung Hünfeld, Flur 10
Begrenzung:
im Norden an den südlichen Grenzen der Grundstücksparzellen Flur 10, Flurstücke 19/4,
19/3 und 20/2 sowie durch die Parzelle 21/6 bis zur Jahnstraße
im Süden entlang dei nördlichen Grenzen der Grundstücke Flur 10, Flurstücke 286/1, 285/1,
288 und 289 sowie im Wendehammerbereich des August-Weber-Weges
im Osten wird das Änderungsgebiet durch die Jahnstraße begrenzt.
im Westen durch die Wegeparzelle Flur 10, Flurstück 267 , durch den Sondergeldweg und
durch die westliche Grenze des Grundstückes Flur 10, Flurstück 272
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 15. Februar 1980.
7b)
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel", Gemarkung
Hünfeld, Flur 10, "In der Dall", Gemarkung Nüst, Flur 1
Begrenzung:
im Süden durch die Parz. 15/21, 15/23, 15/24
im Westen durch die Josef-Magnus-Wehner-Straße
im Norden durch die südlichen Grenzen der Parz. 258, 259, 260
im Osten durch den Fußweg Parz. 265/1
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 24. April 1986
3.1.4
7c)
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel / In der Dall",
Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Gemarkung Nüst, Flur 1
Das Plangebiet befindet sich in den Gemarkungen Hünfeld und Nüst und wird wie folgt begrenzt:
im Westen von der Straße "In der Dall"
im Norden von der Parzelle 85/35
im Osten von der "Försterstraße"
im Süden von der "Försterstraße" sowie von der nördlichen Grenze der Parzelle 16/8
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 23. 04. 1993, Geschäftszeichen 34 - Hünfeld -11, durchgeführt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel / In der Dall",
Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Gemarkung Nüst, Flur 1, verletzt keine bei der Bauleitplanung zu
beachtenden Rechtsvorschriften.
7d)
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel/In der Dall", Gemarkung
Nüst, jetzt Gemarkung Hünfeld, Flur 21
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 21. Es wie wie folgt begrenzt:
- im Norden duch die Parzellen 58 u. 59
- im Westen durch die Parzelle 56
- im Süden durch die Parzelle 56
- im Osten durch die Parzelle 63
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld "Nüster Küppel/In der Dall",
Gemarkung Nüst, jetzt Gemarkung Hünfeld, Flur 21, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Hünfeld am 3. November 2004 rechtsverbindlich.
7e)
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld (Entwidmung Kinderspielplatz
Richterstraße), Gemarkung Hünfeld, Flur 10
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das bereits bebaute Grundstück Richterstraße 6
- im Westen durch das bereits bebaute Grundstück Joseph-Budenz-Straße 5
- im Süden durch das bereits bebaute Grundstück Richterstraße 10
- im Osten durch die Richterstraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 04.07.2007 rechtsverbindlich.
7f)
7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt Hünfeld „Nüster Küppel/In der Dall“, Gemarkung
Hünfeld, Flur 10 bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Hünfeld „AlbertSchweitzer Straße“, Gemarkung Hünfeld Flur 10
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Neustädter Straße
- im Süden durch die Kettler Straße
- im Westen durch die Brunnenstraße und die Hindenburgallee
- im Osten durch die Jahnstraße und die Josefstraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 25.02.2009 rechtsverbindlich.
7 g)
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hünfeld „Nüster Küppel/In der Dall“, Gemarkung
Hünfeld, Flur 10
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Ketteler Straße und den Gotheweg
- im Süden durch die Landesstraße L 3176
-im Westen durch die Fuldaer Straße
- im Osten durch die Jahnstraße und die Straße „Zum Nüsttal“
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 24.03.2013 rechtsverbindlich.
3.1.4
8.
Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Hünfeld "Das Stausterfeld", Gemarkung Hünfeld, Flur 1
Begrenzung:
im Westen durch die Bahnlinie Hünfeld-Eiterfeld sowie die Parz. 7, 8, 9, 89 u. 14 erfassend
im Norden durch die Industriestr. bis zu den östl. Grenzen der Parz. 26/2 und 29
im Osten die Flurstücke 31, 32/5, 32/4, 32/3, 41/3, 41/8, 42, 41 und 40 durchschneidend
im Süden durch dei Str. "Im Stauster" sowie die Parz. 13/9, 79/1 sowie Teilflächen der Parz.
37 u. 38 erfassend
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 19. Okt. 1976
8a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Hünfeld "Das Stausterfeld", Gemarkung
Hünfeld, Flur 1
Begrenzung:
im Norden durch die Industriestraße
im Nordosten durch die Wellastraße
im Süden und Westen durch die Eisenbahnstrecke Hünfeld - Treischfeld
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 21. Mai 1987
8b)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Hünfeld „Das Stausterfeld“, Gemarkung Hünfeld,
Flur 1 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 1. Es wird wie folgt begrenzt:
-
im Norden durch die Straße „Im alten Graben“ und die Flurstücke 55/3 und 43/11
im Westen durch die Wellastraße
im Süden durch die Flurstücke 53/4 und 53/6
im Osten durch die Industriestraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 25.05.2011 rechtsverbindlich.
3.1.4
9.
Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Hünfeld "An der Landwehr", Gemarkung Hünfeld, Flur 5
Begrenzung:
im Norden durch die Friedlandstraße
im Osten durch den Feldweg Parz. 78
im Süden durch den landwirtschaftl. Weg Parz. 79/2, weiterführend entlang der nördl.
Grenze der Parz. 33/3
im Westen durch den landwirtschaftl. Weg Parz. 21/13
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 5. April 1977.
10.
Bebauungsplan Nr. 10 der Stadt Hünfeld "Auf der Sau/ Am Tiergarten", Gemarkung Hünfeld, Flur
10, Gemarkung Nüst, Flur 1
Begrenzung:
im Westen durch die Bodelschwinghstraße
im Süden durch die verlängerte Schillerstraße
im Osten durch die Wegeparzellen Flur 10, Flurstücke 117/ 1 und 66/20 und
im Norden durch die noch nicht benannte Straßenparzelle Flur 10, Flurstück 113/15
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 14. Apri11981.
10a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Hünfeld "Auf der Sau / Am Tiergarten",
Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Gemarkung Nüst, Flur 1
Begrenzung:
im Westen durch die Bodelschwinghstraße
im Süden durch die verlängerte Schillerstraße
im Osten durch die Wegeparzellen Flur 10, Flurstücke 108/ 6, 66/20 und 66/14 und
im Norden durch die noch nicht benannte Straßenparzelle Flur 10, Flurstück 113/15
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 14. April 1981.
10b)
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr.10 der Stadt Hünfeld "Auf der Sau/ Am Tiergarten",
Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Gemarkung Nüst, Flur 1
Begrenzung:
im Westen durch die Bodelschwinghstraße
im Süden durch die verlängerte Schillerstraße
im Osten durch die Wegeparzellen Flur 10, Flurstücke 117/ 1 und 66/20 und
im Norden durch die noch nicht benannte Straßenparzelle Flur 10, Flurstück 113/15
3.1.4
11.
Bebauungsplan/Grünordnungsplan Nr. 11 der Stadt Hünfeld, Teil 1 "In der Eck", Gemarkung
Hünfeld, Flur 8 und 5
Begrenzung:
im Norden durch die Hasel, ca. 30 m vor der Landerneau - Allee abknickend bis zur Straße
"Im Haselgrund"
im Osten durch die Landerneau - Allee
im Süden durch die Klosterstraße
im Westen durch die Wegeparzelle Flur 8, Flurstück 147/1
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 30. März 1983.
11a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld "In der Eck", Teil 1, Gemarkung
Hünfeld, Flur 8
Begrenzung:
im Norden durch die "Hasel", ca. 30 m vor der Landerneau - Allee, abknickend bis zur
Straße "Im Haselgrund"
im Osten durch die Landerneau - Alle
im Süden durch die Klosterstraße
im Westen durch die Wegeparzelle Flur 8, Flst. 147/1
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Bundesbaugesetz
12.
Bebauungsplan/Grünordnungsplan Nr. 11 der Stadt Hünfeld, Teil II, Abschnitt A "Die Großenbacher
Unsben", Gemarkung Hünfeld, Flur 7
Begrenzung:
im Norden durch die Hasel
im Osten durch die westlichen Grenzen der Grundstücksparzellen Flur 7, Flurstücke 123/4
und 148/4
im Süden durch die Großenbacher Straße (K 122)
im Westen durch die Landerneau - Allee
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 21. Dez. 1983.
12a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld "Die
Großenbacher Unsben", Teil II, Abschnitt A, Gemarkung Hünfeld, Flur 7
Begrenzung:
im Norden durch den Feldweg, Parz. 206/1
im Osten durch die westliche Parz. 146
im Süden durch die K 122
im Westen durch die Landerneau - Allee
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 30. Juni 1986
12 b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld, Teil II, Abschnitt B „Die Großenbacher
Unsben/Die Landwehr/Kircher’s Graben“
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 5, 6 und 7 und Gemarkung
Großenbach, Flur 14. Es wird wie folgt begrenzt:
Das Plangebiet / der Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Teilbereich des Grundstückes
Gemarkung Hünfeld, Flur 6, Flurstück 45/1, und umfasst den dort vorhandenen Dressurplatz. Dieser
Teilbereich mit ca. 3.000 qm liegt ca. 20 m nördlich der dort vorhandenen Reithalle des Reit- und
Fahrvereins Hünfeld.
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 06.10.2010 rechtsverbindlich.
3.1.4
12c)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld, Teil II, Abschnitt B "Die Großenbacher
Unsben/Die Landwehr/Kircher´s Graben", Gemarkung Hünfeld, Flur 5, 6 und 7, Gemarkung
Großenbach, Flur 14 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 5, 6 und 7 und in der Gemarkung
Großenbach, Flur 14. Es wird wie folgt begrenzt:
-
im Norden durch die städtische Grabenparzelle. Flurstück 87
im Westen durch das Flurstückes 57/1
im Süden durch das Flurstück 63
im Osten durch die Wegeparzelle, Flurstück 81
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 28.09.2011 rechtsverbindlich.
3.1.4
12d)
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II, Teil II, Abschnitt A, der Stadt Hünfeld "Die Großenbacher
Unsben", Gemarkung Hünfeld, Flur7
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 7. Es beinhaltet die Parzellen
75/10, 75/9 und 75/8.
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 13. 05. 1992, Geschäftszeichen 34 - Hünfeld -11, durchgeführt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11, Teil II, Abschnitt A, der Stadt Hünfeld "Die
Großenbacher Unsben", Gemarkung Hünfeld, Flur 7, verletzt keine bei der Bauleitplanung zu
beachtenden Rechtsvorschriften.
12e)
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld, Teil II, Abschnitt B „Die Großenbacher
Unsben/Die Landwehr/Kircher´s Graben“, Gemarkung Hünfeld, Flur 5, 6 und 7, Gemarkung
Großenbach, Flur 14
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Großenbach, Flur 14. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Grabenparzelle, Gemarkung Großenbach, Flur 14, Flurstück 87
- im Süden durch den Mühlgraben, Gemarkung Großenbach, Flur 14, Flurstück 67
- im Westen durch das Flurstück Gemarkung Hünfeld, Flur 6, Flurstück 63
- im Osten durch die Flurstücke Gemarkung Großenbach, Flur 14, Flurstücke 81 und 57/1
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 26.02.2014 rechtsverbindlich.
12f)
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld „Großenbacher Unsben“, Teil II,
Abschnitt A, Gemarkung Hünfeld, Flur 7
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. §13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 7. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Bachlauf „Hasel“
- im Süden durch die „Großenbacher Straße“
- im Westen durch die „Landerneauallee“
- im Osten durch den Wirtschaftsweg, Flst.-Nr. 72
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 09.12.2009 rechtsverbindlich.
12 g)
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Hünfeld „Großenbacher Unsben“, Teil II,
Abschnitt A (Bereich Kleingartengebiet), Gemarkung Hünfeld, Flur 6
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 6. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Bachlauf „Hasel“
- im Süden durch die „Großenbacher Straße“
- im Westen durch die „Landerneauallee“
- im Osten durch den Wirtschaftsweg, Flst.-Nr. 72
3.1.4
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 11.12.2013 rechtsverbindlich.
13.
BebauungsplanNr.14 der Stadt Hünfeld "Am Schmiedberg / Im Haselgrund", Gemarkung Hünfeld,
Flur 5
Begrenzung:
im Südwesten durch die Straße "Im Haselgrund"
im Nordwesten durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Parzellen
54/13, 54/15, 54/31, 54/301, 54/27 und 54/32
im Nordosten durch die Wegeparzelle 90/3 und
im Südwesten durch die östliche Grenze des Grundstückes 55/12
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 25. Juli 1980.
14.
Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Hünfeld "Appelsbergstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 5
Begrenzung:
im Süden entlang der Appelsbergstraße bis zur Straßenführung der Ströherstraße
im Westen in östlicher Richtung weiterführend entlang der nördlichen Grenze der
Appelsbergstraße bis zur Parzelle 3/26. Von hier im rechten Winkel abbiegend bis zur
Berliner Straße
im Norden entlang der Berliner Straße bis auf 35 m der Parzelle 6/22
im Osten durch die neue Teilfläche der Parzelle 6/22, abknickend auf die Parzelle 6/40. Von
dieser Parzelle in Östlicher Richtung entlang der Appelsbergstraße bis zur Stallbergstraße.
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 1. Juli 1982.
15.
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Hünfeld "Galgenberg", Gemarkung Hünfeld, Flur 8
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 8.
Begrenzt wird das Gebiet im Südosten durch BGS-Kasernen, im Westen durch vorhandene
Wohnbebauung, im Norden und Nordosten durch landwirtschaftliche Nutzung bzw. durch
Schutzgehölze.
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 21. 12. 1992, Geschäftszeichen 34- Hünfeld -11, durchgeführt.
Der Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Hünfeld "Galgenberg", Gemarkung Hünfeld, Flur 8, verletzt
keine bei der Bauleitplanung zu beachtenden Rechtsvorschriften.
16.
Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Hünfeld "Im Stauster", Gemarkung Hünfeld, Flur 1
Begrenzung:
im Norden durch die Straße "Im Stauster" und die Grabenparzelle 58
im Osten durch die Grundstücksparzellen 33 und 34, diese durchschneidend, entlang der
Wegeparzelle 97
im Süden durch die Wegeparzelle 96
im Westen durch die Grundstücksparzellen 37, 38 und 39/ 1, weiterführend bis zur Straße
"Im Stauster".
3.1.4
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 16. Dez. 1983.
17.
Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Hünfeld "Am Roten Rain/ Rasdorfer Straße", Gemarkung Hünfeld,
Flur 4 und 6
Begrenzung:
a. Teilbereich "Im Honigfeld"
im Süden, beginnend an der Stallbergstraße bis zum Morsbergweg, das gesamte
Grundstück der Parz. 70/21 erfassend,
im Westen durch die Morsbergstraße und Teilbereiche der Parz. 48/6 und 48/14
im Norden Teilbereiche der Parz. 69 und 68/6
im Osten bis an das Grundstück Parz. 68/1
b. Teilbereich zwischen Stallberg- und Berliner Straße
im Süden, beginnend an der Berliner Straße, weiterführend in westlicher Richtung, das
gesamte Grundstück der Parz. 4 erfassend
im Westen durch die Stallbergstraße sowie Teilbereiche für 2 Bauparzellen aus der Parz. 67
im Norden von der Stallbergstraße bis zur Berliner Straße unter Einbeziehung von
Teilbereichen der Parz. 6
im Osten durch die Berliner Straße
c. Teilbereich zur Berliner Straße u. Rasdorfer Straße (B 84)
im Süden von der Rasdorfer Straße in westlicher Richtung bis zur Berliner Straße an der
südlichen Grundstücksgrenze der Parz. 42/1
im Westen durch die Berliner Straße
im Norden an der nördlichen Grundstücksgrenze der Parz. 40/1
im Osten durch die Rasdorfer Straße
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 22. März 1982.
17a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Hünfeld "Am roten Rain/Rasdorfer Str.",
Gemarkung Hünfeld, Flur 6
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 6.
Begrenzt wird das Gebiet im Süden durch die Rasdorfer Str. (B 84), im Westen durch die östliche
Grenze der Parzelle 183, im Norden durch die Berliner Straße, im Osten durch den
landwirtschaftlichen Weg, Parzelle 20.
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 23. 02. 1993, Geschäftszeichen 34- Hünfeld -11, durchgeführt.
Die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Hünfeld "Am roten Rain/Rasdorfer Str.",
Gemarkung Hünfeld, Flur 6, verletzt keine bei der Bauleitplanung zu beachtenden
Rechtsvorschriften.
18)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil II, Abschnitt h,
"Kaiserstraße/Gartenstraße/Fuldaer Berg/Rathausberg", Gemarkung Hünfeld, Flur 11
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 11 und wird wie folgt begrenzt:
Das Bebauungsgebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebietes am westlichen Rand des
Innenstadtbereiches. Die nördliche Abgrenzung des Gebietes bildet der Rathausberg. Im Osten wird
das Gebiet von der Kaiserstraße und dem Fuldaer Berg begrenzt.
Der Fuldaer Berg bildet gleichzeitig die südliche Plangrenze. Im Westen wird das Plangebiet von der
Gartenstraße begrenzt. Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit
Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 05. 09. 1991, Geschäftszeichen 34 - Hünfeld -11,
durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil II, Abschnitt h,
"Kaiserstraße/Gartenstraße/Fuldaer Berg/Rathausberg", Gemarkung Hünfeld, Flur 11, verletzt keine
bei der Bauleitplanung zu beachtenden Rechtsvorschriften.
18a)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil I, Abschnitt A
"Paradiesgasse/Josefstraße/Neustädter Straße", Teilbereich "Nördlich Paradiesgasse", Gemarkung
Hünfeld, Flur 10
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10.
Es wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten durch die westlichen Grenzen der Parzelle 439/3 und der westlichen Grenzen
1317/432, 432/3, 432/
- im Süden durch die Straße "Paradiesgasse"
- im Osten durch die Josefstraße
3.1.4
- im Norden durch die nördliche Grenze der Parzelle 439/3
Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil I, Abschnitt A
"Paradiesgasse/Josefstraße/Neustädter Straße", Teilbereich "Nördlich Paradiesgasse", Gemarkung
Hünfeld, Flur 10 ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 01. März 2000, Nr. 9,
rechtsverbindlich.
18b)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil I, Abschnitt A
„Josefstraße/Paradiesgasse/Neustädter Straße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 10
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- Der Geltungsbereich liegt im südlichen Rand des Altstadtkerns und der diese umgebenden
Haingärten und grenzt im Westen direkt an das Sanierungsgebiet an.
- Die südliche Abgrenzung des Planungsgebietes bilden die Liegenschaften Neustädter Straße 6 bis
20 und Josefstraße 22.
- Im Osten verläuft die Grenze entlang der Josefstraße
Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil I, Abschnitt A
„Josefstraße/Paradiesgasse/Neustädter Straße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 10, ist durch
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 18. September 2002, Nr. 38, rechtsverbindlich.
18c)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld, „Innenstadtbereich“ Teil I, Abschnitt A
„Paradiesgasse/Josefstraße/ Neustädter Straße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 9
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 9. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Paradiesgasse
- im Süden durch die Neustädter Straße
- im Westen durch die Grundstücke, Gem. Hünfeld, Flur 9, Flst. 208/12, 401/3 und 419/1
- im Osten durch die Josefstraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 10.06.2009 rechtsverbindlich.
18d)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil I, Abschnitt B
„Klingelstraße/Josefstraße/Kolpingstraße/Brunnenstraße/ Neustädter Straße“, Gemarkung Hünfeld,
Flur 10
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Neustädter Straße
- im Süden durch den Ketteler Straße
- im Westen durch die Hindenburgallee
- im Osten durch die Jahnstraße und Josefstraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 30.09.2009 rechtsverbindlich.
18e)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil II, Abschnitt C,
"Mittelstraße/Töpferstraße/Lindenstraße/Am Anger/Hainstraße", Gemarkung Hünfeld
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Anger
- im Süden durch die Töpferstraße
- im Westen durch die Mittelstraße
- im Osten durch die Lindenstraße
Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil II, Abschnitt C,
"Mittelstraße/Töpferstraße/Lindenstraße/Am Anger/Hainstraße", Gemarkung Hünfeld, ist durch
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 29. Januar 2003 rechtsverbindlich.
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt e.1, „Fuldaer
Berg/Töpferstraße/Haingärten“, Gemarkung Hünfeld
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld.
Es liegt im südlichen Teil des Innenstadtbereiches von Hünfeld, innerhalb des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes.
Im Norden verläuft die Grenze des Planungsgebietes entlang der Töpferstraße.
Die nordöstliche Abgrenzung bildet die Liegenschaft Töpferstraße 24.
Im Süden entlang den Haingärten fällt die Grenze des Planungsgebietes mit der Grenze des förmlich
festgelegten Sanierungsgebietes zusammen.
Die Abgrenzung im Westen bilden der Fuldaer Berg, der Kirchplatz und der Kirchgarten.
18f)
3.1.4
Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt e.1, „Fuldaer
Berg/Töpferstraße/Haingärten“, Gemarkung Hünfeld, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Hünfeld am 29. Januar 2003 rechtsverbindlich.
18g)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt F, Teilbereich
„Großenbacher Tor/Die Haingärten“, Gemarkung Hünfeld, Flur 9 und 11
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 9 und 11. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die historische Stadtmauer
- im Süden durch die Paradiesgasse
- im Westen durch den Fuldaer Berg
- im Osten durch die Straße Großenbacher Tor
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 17.02.2010 rechtsverbindlich.
18h)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt g „Fuldaer
Berg/Brunnenstraße/Haingärten“, Gemarkung Hünfeld
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Osten durch die Haingärten
- im Süden durch die Neustädter Straße
- im Westen durch die Straße „Fuldaer Berg“ und die Parzellen 349/5 und 349/3
- im Norden durch die Hainmauer
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde durch das Regierungspräsidium Kassel
durchgeführt (Verfügung vom 27. Mai 1999, Geschäftszeichen: 32.1-Hünfeld-233/11).
Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt g „Fuldaer
Berg/Brunnenstraße/Haingärten“, Gemarkung Hünfeld, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Hünfeld am 11. September 2002, Nr. 37 rechtsverbindlich.
18i)
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt h2
„Rathausberg/Kaiserstraße/Fuldaer Berg/Gartenstraße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 11 (vereinfachtes
Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 11. Es wird wie folgt begrenzt:
-
im Norden durch die Treppenstraße Rathausberg
im Westen durch die Gartenstraße
im Süden durch die Straße „Fuldaer Berg“
im Osten durch die Hainstraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 07.03.2012 rechtsverbindlich.
3.1.4
18j)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“ Teil III Abschnitt a Niedertor /
Hersfelder Straße / Wiesenfelder Weg“ Gemarkung Hünfeld, Flur 12
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 12 und 13. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücke Flur 5, Flurstück 46/3, 47/3, 47/13 und Flur 13, Flurstücke 13/1,
3/42, 76/26
- im Westen durch die Bahnlinie Frankfurt / Würzburg /Kassel
- im Süden durch die Kastanienallee
- im Osten durch den Wiesenfelder Weg und den Hutzelfeuerweg
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 09.05.2007 rechtsverbindlich.
18k)
Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil IV, Abschnitt A
"Haselbach/Haunstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 12 und 13
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 12 und 13. Das Bebauungsgebiet
bildet den westlichen Rand der Hünfelder Innenstadt.
Der Bebauungsplan liegt zwischen der B 84, Bahnhofstraße/Niedertor und dem Bahngelände. Im
Norden wird das Gebiet durch den Haselbach begrenzt, im Süden ist die Grenze der Bahnhofsbereich. Das Bundesbahnbetriebsgelände ist im Bebauungsplan erfasst.
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 24.01.1994, Geschäftszeichen 34 - Hünfeld - 11 , durchgeführt.
Der Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich", Teil IV, Abschnitt A,
"Haselbach/Haunstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 12 und 13, verletzt keine bei der Bauleitplanung
zu beachtenden Rechtsvorschriften.
18l)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich" Teil IV, Abschnitt a
"Haselbach/Haunstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 12
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 12. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden duch die Parzellen 170/6 u. 3/6
- im Westen durch die Parzelle 154/33
- im Süden durch die Parzelle 11/1
- im Osten durch die Parzelle 73/99
Die unmittelbar betroffenen Flächen werden zur Zeit als öffentlicher Straßenraum, öffentliche Flächen
und als private Flächen genutzt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld "Innenstadtbereich" Teil IV, Abschnitt
a "Haselbach/Haunstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 12, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Hünfeld am 29. September 2004 rechtsverbindlich.
18m) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil IV, Abschnitt a
„Haselbach/Haunstraße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 12 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. §
13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 12. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Bachlauf Hasel, Flurstück 170/6
- im Westen durch die Eisenbahnlinie Frankfurt-Kassel
- im Süden durch das Flurstück 11/1
- im Osten durch die Straße „Niedertor“
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 18.02.2015 rechtsverbindlich.
3.1.4
18n)
19.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Hünfeld „Innenstadtbereich“, Teil II, Abschnitt C
„Mittelstraße/Töpferstraße/Lindenstraße/Am Anger/Hainstraße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 11
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 11. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das Grundstück Gemarkung Hünfeld, Flur 11, Flurstück 1309/102
- im Westen durch die Grundstücke Gemarkung Hünfeld, Flur 11, Flurstücke 143/1, 850/124,
1092/118
- im Süden durch die Töpfergasse
- im Osten durch die Lindenstraße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 22.07.2015 rechtsverbindlich.
Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Hünfeld "Karl-Medler-Straße", Gemarkung Hünfeld, Flur 10
-
im Norden durch die Mackenzeller Straße
im Westen durch die Sporthalle, die Jahnschule, das Wigbertgymnasium, die Konrad-Zuse-Schule
und durch die Paul-Gerhardt-Schule
im Süden durch die Friedrich-Ebert-Straße
im Osten durch die Parzellen: Flur 10, Flurstücke:
3.1.4
-
37/17, 37/16, 37/5, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/12, 37/13, 37/11, 68/33, 68/29, 68/25, 68/17, 68/36,
68/40, 70/21 und 70/22
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 30.06.2010 rechtsverbindlich.
20a)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Hünfeld "Karl-Medler-Straße", Gemarkung
Hünfeld, Flur 10
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird unmittelbar von dem Abzweigebereich Karl-MedlerStraße/Bodelschwingh-straße den Flurstücken der Wohnstadtgebäude 39/32, 39/33 und den
Flurstücken der privaten Doppelhäuser 37/13, 37/14 umschlossen. Der komplette Bereich befindet
sich im Flur 10 der Gemarkung Hünfeld.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Hünfeld "Karl-Medler-Straße", Gemarkung
Hünfeld, Flur 10, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 27. Oktober 2004
rechtsverbindlich.
20 b)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Hünfeld „Karl-Medler-Straße, Gemarkung
Hünfeld, Flur 10 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 BauGB)
Das Plangebiet zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Hünfeld befindet sich in der
Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
-
im Norden durch die Mackenzeller Straße
im Westen durch die Grundstücke Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Flurstücke 36/5, 36/9, 36/11,
36/12, 36/8
im Süden durch die Friedrich-Ebert-Straße
im Osten durch die Grundstücke Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Flurstücke 37/18, 37/19, 37/5, 37/6,
37/7, 37/8, 37/9, 37/13, 37/11, 68/33, 68/29, 69/29, 69/25, 69/17, 69/36, 69/40, 70/21, 70/22
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 18.06.2014 rechtsverbindlich.
21.
Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Hünfeld "Am Tiergarten", Gemarkung Hünfeld, Flur 10
Begrenzung:
a. Wohnbauflächen
im Norden von der südlichen Grenze der Parz. 67/12
im Osten durch die Bodelschwinghstraße
im Süden durch die Friedrich-Ebert-Straße
3.1.4
-
im Westen durch die bebaute Parz. 70/23, dieser in Östlicher Richtung bis zur Wegeparzelle
118/2 folgend und von hier in nördlicher Richtung entlang der Wegeparzelle 118/2
b. öffentliche Grünflächen für Bolz- und Kinderspielplätze
im Norden durch die Wegeparzelle 113/11
im Osten von Norden nach Süden verlaufend durch die Teilfläche der Parz. 65, 64, 63, 62,
61, 212/6 und 211/60, diese durchschneidend
im Süden durch die geplante Verlängerung der Schillerstraße
im Westen durch die Wegeparzelle 117/2
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 27. März 1985.
22.
Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Hünfeld "Großenbacher Tor / Töpferstraße / Robert-SchumanStraße (jetzt Lindenstraße)", Gemarkung Hünfeld, Flur 11
Begrenzung:
im Nordwesten verlaufend durch die Grundstücksparzelle Flur 11, Flurstück 20/1
im Nordosten entlang der Wegeparzelle Flur 11, Flurstück 461/2 (Hainmauerweg),
abknickend entlang der südlichen Grenzen der Grundstücksparzelle 483 bis zur
Kastanienallee, von hier weiterführend bis an die südliche Grenze des Friedhofes (Parz.
216/12), von dort in östlicher Richtung weiterführend bis an die Klosterstraße, abknickend
und dieser in südlicher Richtung bis zum Großenbacher Tor folgend
im Südosten durch die Töpferstraße (ab Großenbacher Tor bis zur Einmündung der
Mittelstraße)
im Südwesten durch die Töpferstraße und Robert-Schuman-Straße (jetzt Lindenstraße)
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 27. Dez. 1983.
23.
Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Hünfeld "Mackenzeller Straße", Gemarkung Hünfeld, Flur 9
Begrenzung:
im Norden durch den Wasserlauf (Parz. 118/27)
im Osten durch die westlichen Grenzen der Grundstücke 79/2 und 79/3
im Süden durch die Mackenzeller Straße
im Westen durch die Josefstraße
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 15. Okt. 1984.
23a)
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Hünfeld "Mackenzeller Straße", Gemarkung
Hünfeld, Flur 9
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 9
Es wird wie folgt begrenzt:
im Süden durch die Mackenzeller Straße
im Westen durch die Josefstraße
im Norden durch den Wassergraben, Parz. 118/2
im Osten durch die westlichen Grenzen der Parz. 79/13 und 79/14
Das Anzeigeverfahren für die 1. Änderung des 0. g. Bebauungsplanes wurde durch das
Regierungspräsidium Kassel durchgeführt. (Verfügung vom 05. August 1997, Geschäftszeichen: 34Hünfeld-11)
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Hünfeld "Mackenzeller Straße", Gemarkung
Hünfeld, Flur 9, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 20. August 1997, Nr.
34 rechtsverbindlich.
23b)
2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Hünfeld "Mackenzeller Straße", Gemarkung
Hünfeld, Flur 9
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld Flur 9.
Es wird wie folgt begrenzt:
im Süden durch die Mackenzeller Straße
im Westen durch die Grundstücksparzelle 79/15
im Norden durch den Wassergraben, Parz. 118/2
im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Parz. 79/16 und 79/6
Der Bebauungsplan ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 10. November
1999, Nr. 45 rechtsverbindlich.
24.
Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Hünfeld "Im Alten Graben", Gemarkung Hünfeld, Flur 19
Begrenzung:
im Nordwesten durch die L 3171
3.1.4
-
im Nordosten durch die Wegeparzellen 5 und 11, weiterführend entlang der Bahnlinie
Hünfeld-Eiterfeld
im Südwesten durch die B 27 (alt)
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 5. Sept. 1987
25.
Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Hünfeld "Industriegebiet West", Gemarkung Hünfeld, Flur 18 und
19
Begrenzung:
im Nordwesten durch die Grabenparzelle 8 entlang der Gemarkungsgrenze Hünfeld-Hünhan
im Nordosten durch die B 27 (alt)
im Südosten durch die Grabenparzelle 168
im Südwesten durch die Bahnlinie Fulda-Hersfeld
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 22.3.1984.
25a)
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Hünfeld "Industriegebiet West", Gemarkung
Hünfeld, Flur 1, 16, 18 und 19, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der
Stadt Hünfeld "Im alten Graben" und des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Hünfeld "Anbindung
Wellastraße/B 27 (alt)"
Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 1, 16, 18 und 19. Es wird wie folgt
begrenzt:
- im Nordosten durch das Gelände der Deutschen Bundesbahn, Kreisstraße K 121 u.
Wellastraße
- im Südwesten durch die Trasse B 27 (Umgehung Hünfeld) und Bahntrasse Frankfurt Göttingen
- im Nordwesten durch die Gemarkungsgrenze Gruben
- im Süden durch die natürliche Begrenzung des Gewässers "Breitzbach“
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 30.08.1993, Geschäftszeichen 34- Hünfeld-11, durchgeführt.
Die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Hünfeld. 'Industriegebiet West",
Gemarkung Hünfeld, Flur 1, 16, 18 und 19, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 32 der Stadt Hünfeld "Im alten Graben" und des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Hünfeld
„Anbindung Wellastraße/B27 (alt)" verletzt keine bei der Bauleitplanung zu beachtenden
Rechtsvorschriften.
25 b)
Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Hünfeld „Industriegebiet West“,
Teil A, Gemarkung Hünfeld, Flur 18 und 19
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 18 und 19. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Parzelle: Industriegebiet in der Gemarkung Hühnhan (Gemeinde Burghaun)
- im Westen durch die Parzellen: Flur 19, Flurstück 29/1; Flur 18, Flurstücke 33, 34, 37 und Flur 16
Flurstück 14
- im Süden durch die Parzellen: Flur 16, Flurstücke 29, 30 und 31; Flur 18, Flurstück 27/3 und Flur 4,
Flurstück 4/3 und 89/6
- im Osten durch die Parzellen: Flur 4, Flurstück 13/14 und Flur 1, Flurstück 24/11
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 11.06.2008 rechtsverbindlich.
25 c)
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Hünfeld „Industriegebiet West“, Teil B,
Gemarkung Hünfeld, Flur 18 und 19, bei gleichzeitiger Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 94 der
Stadt Hünfeld, Sondergebiet „Feuerbestattungsanlage“, Gemarkung Hünfeld, Flur 19 und der
teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Hünfeld, Sondergebiet „großflächiger
Einzelhandel/Elektrofachmarkt Hersfelder Straße“, Gemarkung Hünfeld, Flur 18
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet „Teil B“ befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 18, 19. Es wird wie folgt
begrenzt:
- im Norden durch die Nordumfahrung/B 84
- im Westen durch die Bundesstraße 27
- im Süden durch den Breitzbacher Weg und das Gelände des städtischen Bauhofes
- im Osten durch die Hersfelder Straße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 24.07.2013 rechtsverbindlich.
3.1.4
3.1.4
25 d)
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Hünfeld „Industriegebiet West – Teile A + B“,
Gemarkung Hünfeld, Flur 1, 4, 16, 18,19
Das Plangebiet „Teil A“ befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 1, 4 und 19.
Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Verbindungsspange Nord Hersfelder Straße – Wellastraße
- im Westen durch die Hersfelder Straße
- im Süden durch die „Verbindungsspange Süd“ Hersfelder/Wellastraße
- im Osten durch die Wellastraße
Das Plangebiet „Teil B“ befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 16, 18 und 19. Es wird wie
folgt begrenzt:
- im Norden durch die Nordumfahrung/B 84
- im Westen durch die Bundesstraße 27
- im Süden durch den Breitzbacher Weg und das Gelände des städtischen Bauhofes
- im Osten durch die Hersfelder Straße.
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 23.01.2013 (Teil A) bzw. 24.07.2013 (Teil B) rechtsverbindlich.
26.
Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Hünfeld "Gewerbegebiet Fuldaer Straße", Gemarkung Hünfeld,
Flur 10 und 14, Gemarkung Nüst, Flur 1
Begrenzung:
- im Norden durch die von der B 27 abknickende Bahnhofstraße
- im Osten durch die B 27 (Fuldaer Straße) bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hünfeld
Flur 10, Flurstück 128/1, weiterführend in die Gemarkung Nüst entlang der Wegeparzelle Flur 1,
Flurstück 74/9, zurückspringend entlang der L 3176 bis Einmündung B 27
- im Süden durch die B 27
- im Westen entlang der Bahnlinie Fulda-Kassel
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 29. Okt. 1985.
Die Genehmigungsverfugung hat folgenden Wortlaut : "Entsprechend Ihrem Antrag vom 21. Oktober
1985 genehmige ich nur den nördlichen Teilbereich (Mischgebiete) des von der
Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 1985 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans Nr.
34 gem. § 11 Bundesbaugesetz vom 18. August 1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2256). Die rot und
3.1.4
grün umrandeten Teilbereiche des Bebauungsplanes sind dementsprechend nicht Bestandteil dieser
Genehmigung."
Die übrigen Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Hünfeld "Gewerbegebiet Fuldaer
Straße" sind somit nicht rechtsverbindlich.
27.
Bebauungsplan Nr. 34 a der Stadt Hünfeld „Gewerbegebiet Fuldaer Straße“, Gemarkung Hünfeld,
Flur 10 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die Grundstücke Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Flurstücke 354/1 und 349/4
- Im Westen durch die Eisenbahnlinie Frankfurt-Kassel
- Im Süden durch die Grundstücke Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Flurstücke 91/34 u. 91/41
- Im Osten durch die Fuldaer Straße
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 18.07.2012 rechtsverbindlich.
28.
Bebauungsplan Nr. 34 B "Gewerbegebiet Fuldaer Straße", Gemarkung Hünfeld, Flur 10,
Gemarkung Nüst, Flur 1, Teilbereich "In der Dall"
Begrenzung:
im Süden durch die L 3176
im Westen durch die Fuldaer Straße (B 84)
im Nordosten durch die Straße "In der Dall" (östl. Grenzen der Parzellen 86/23, 15/3,3/10
und 4/10).
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 01.02.1991 und öffentlich bekannt
gemacht am 21.02.1991.
28a)
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 B "Gewerbegebiet Fuldaer Straße", Teilbereich "In der
Dall", Gemarkung Hünfeld, Flur 10 und 14, Gemarkung Nüst, Flur 1
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10 und 14 und in der Gemarkung Nüst,
Flur 1. Es wird wie folgt begrenzt:
im Norden von der Fuldaer Straße
im Osten von der Straße "In der Dall" und dem Ludwig-Landau-Weg
im Süden von der Straße "In der Dall" und der Landesstraße Nr. 3176
im Westen von der Landesstraße Nr. 3176
Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 B "Gewerbegebiet Fuldaer Straße", Teilbereich "In
der Dall", Gemarkung Hünfeld, Flur 10 und 14, Gemarkung Nüst, Flur 1 ist durch Veröffentlichung
im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 24. Mai 1995, Nr. 21 rechtsverbindlich.
28b)
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 B der Stadt Hünfeld, Teilbereich „In der Dall“
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücke Fuldaer Straße 42 und 44
- im Westen durch die Landesstraße L 3176
3.1.4
- Im Süden durch die Landesstraße L 3176
- im Osten durch die Grundstücke Gemarkung Hünfeld, Flur 21, Flurstücke 41, 45, 40, 39, 8 und Flur
10, Flurstücke 85/43 und 85/29
Der o.g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 06.10.2010 rechtsverbindlich.
29.
Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Hünfeld "Anbindung Wellastraße/B 27 (alt)", Gemarkung Hünfeld,
Flur 4 und 18
Begrenzung:
im Norden durch die Wellastraße
im Süden durch die B 27 (alt)
im Osten durch den Wassergraben Parzelle 122/7 von hier weiterrührend auf die B 27 (alt)
im Westen von der Wellastraße auf die B 27 (alt) führend, dabei die Parzellen 89/3 und
144/3 durchschneidend.
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 19.03.1990.
30.
Bebauungsplan/Grünordnungsplan Nr. 37 der Stadt Hünfeld "In der Grube", Gemarkung Hünfeld,
Flur 4
Begrenzung:
im Norden die Parz. 42 durchschneidend
im Osten durch die Wegeparzelle 116/15
im Süden durch die nördlichen Flächen der Parz. 47, die teilweise einbezogen sind
im Westen durch die westlichen und nördlichen Grenzen
der Waldparzelle 42
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 25. 11. 1982.
31.
Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Hünfeld "Verlängerte Schillerstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 10,
Gemarkung Mackenzell, Flur 1
Begrenzung:
die Trasse verläuft von West nach Ost und berührt folgende Parzellen
Beginnend an der Bodelschwinghstraße im Westen des Plattgebietes in Richtung Osten
(Mackenzell) verlaufend durch die Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Parzellen 72/31,
3.1.4
59, 211/60 und der Wegeparzelle 116. Von da an weiterführend durch die Gemarkung
Mackenzell, Flur 1, Parz. 17, Weg 77, 16, Weg 76, 11, Weg 78, 10, Weg 74, 7, 6 und 5 bis
zum Kreuzungspunkt Hünfelder Straße / Biebersteinstrasse
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 11. 2. 1985.
32.
Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Hünfeld „Westlicher Ostlandring“ (Stettiner Weg), Gemarkung
Hünfeld, Flur 5
Der Geltungsbereich befindet sich in der Ortslage Hünfeld. Er verläuft nördlich im Bereich des
Stettiner Weges, beginnend von dem Kreuzungsbereich des Ostlandrings/Rasdorfer Straße,
südwestlich verlaufend, das Flurstück 46/3 und die Johann-Adam-Förster-Schule umschließend, dann
entlang des Ostlandrings bis zurück zu dem zuvor genannten Kreuzungsbereich.
Der Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Hünfeld „Westlicher Ostlandring“ (Stettiner Weg), Gemarkung
Hünfeld, Flur 5, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 3. November 2004
rechtsverbindlich.
32 a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Hünfeld „Westlicher Ostlandring“(Stettiner Weg),
Gemarkung Hünfeld, Flur 5
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 5. Es wird wie folgt begrenzt:
Der Geltungsbereich befindet sich in der Ortslage Hünfeld. Er verläuft nördlich im Bereich des
Stettiner Weges, beginnend von dem Kreuzungsbereich des Ostlandrings / Rasdorfer Straße,
südwestlich verlaufend, das Flurstück 46/3 und die Johann-Adam-Förster-Schule umschließend, dann
entlang des Ostlandringes bis zurück zu dem zuvor genannten Kreuzungsbereich.
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 30.08.2006 rechtsverbindlich.
33.
Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Hünfeld "Albert-Schweitzer-Straße", Gemarkung Hünfeld, Flur 10
Begrenzung:
im Süden durch die Hindenburgallee
im Westen durch die östlichen Grenzen der Parzellen 23/1, 24/1, 24/2, 24/8
im Norden durch die Ketteler Straße
im Osten durch die westlichen Grenzen der Parzellen 231/22, 22/36, 22/30, 22/31 und 22/35
Das Anzeigeverfahren nach § 11 Abs. 3 BauGB wurde durchgeführt. Die Verletzung von
Rechtsvorschriften wurde bei Erfüllung von Maßgaben und / oder Auflagen nicht geltend
gemacht -Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 26. 1. 1988,
Az. : 34 -61 d 04 -01 (07)
34.
Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Hünfeld "Lehn/lm Alten Graben", Gemarkung Hünfeld, Flur 1 und 2
Begrenzung:
im Süden durch die Wegeparzelle Flur 1, Flurstück 33 und die Straße "Im Stauster".
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke Flur 1, Flurstücke 40/1, 42/1,
32/11, im weiteren Verlauf durch die Parzellen 32/8 und 31/1, abknickend entlang des
Wirtschaftsweges Flur 1, Flurstück 74/2, und die Johann-Pülsch-Straße. Von hier in
nördlicher Richtung der Industriestraße folgend bis zur L 3171.
im Norden durch die L 3171 bzw. durch die Bahnlinie der Nebenbahn Hünfeld-Eiterfeld, in
nordöstlicher Richtung abknickend, entlang dem Wirtschaftsweg Flur 1, Flurstück
75, bis zum Vorflutgraben Flur 2, Flurstück 63/59
im Osten durch die Grundstücke Flur 2, Flurstücke 15, 16, 19, 20, 47, 21, Flur 1, Flurstücke
76/1, 42/1, 39 und 40.
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 31. Mai 1985.
34 a)
Änderung Nr. 1 in Form einer Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Hünfeld "Lehn/Im
alten Graben", Gemarkung Hünfeld, Flur 1 und 2, gleichzeitig teilweise Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Hünfeld "Das Stausterfeld", Gemarkung Hünfeld, Flur 1
Begrenzung:
im Norden durch die Wegeparzelle 15, in nordwestlicher Richtung der Wegeparzelle 9
folgend bis zur Landesstraße 3171
im Osten durch den landwirtschaftlichen Weg, Parzelle 59
im Westen durch die Industriestraße bis zur Einmündung Johann-Pülsch-Straße, dieser
folgend bis zur Parzelle 31/2, von da aus abknickend in süd-östlicher Richtung entlang der
westlichen Grenzen der Parzellen 32/11, Wegeparzellen 76/2, 42/3 und 40/1 bis zur Straße
"Im Stauster".
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 8.10.1990.
3.1.4
34 b)
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Hünfeld "Industriegebiet Nord", Teilbereich
"Lehn/Im alten Graben", Gemarkung Hünfeld, Flur 1 und 2
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 1 und 2. Die genaue Begrenzung des
Geltungsbereiches ist aus dem Bebauungsplan Nr. 41 ersichtlich. Die Änderung Nr. 2 des
Bebauungsplanes betrifft nur die Verkehrstrassen.
Das Anzeigeverfahren für den o. g. Bebauungsplan wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums
Kassel vom 29.09.1994, Geschäftszeichen 34- Hünfeld-11 , durchgeführt.
Die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Hünfeld "Industriegebiet Nord",
Teilbereich "Lehn/Im alten Graben", Gemarkung Hünfeld, Flur 1 und 2, verletzt keine bei der
Bauleitplanung zu beachtenden Rechtsvorschriften.
35.
Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Hünfeld "Am Anger", Gemarkung Hünfeld, Flur 11
Begrenzung:
im Norden und Nordosten durch die Robert-Schuman-Straße (jetzt Lindenstraße)
im Westen durch die Hauptstraße
im Südosten durch die geschlossene Bebauung der Parzellen Nr. 40/1, 40/2, 40/3 und 37/1
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 18. Jan. 1984.
36.
Bebauungsplan Nr. 47 der Stadt Hünfeld "Verlängerte Bachstraße", Gemarkung Hünfeld, Flur 7
Begrenzung:
im Süden durch den Feldweg Parz. 224/1
im Westen durch die K 122 (Großenbacher Straße)
im Norden durch den Feldweg Parz. 223
im Osten durch den Feldweg Parz. 225
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 26.3.1984.
36a)
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 47 der Stadt Hünfeld "Verlängerte Bachstraße",
Gemarkung Hünfeld, Flur 7
Begrenzung:
im Süden durch den Feldweg Parz. 224/1
im Westen durch die K 122 (Großenbacher Straße)
im Norden durch den Feldweg Parz. 223
im Osten durch den Feldweg Parz. 225
Genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 19. 12. 1985.
37.
Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Hünfeld „Klosterstraße/In der Eck“, Gemarkung Hünfeld, Flur 8,
Teil I
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 8. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die „Klosterstraße“
- im Süden durch die „Großenbacher Straße“ und den „Bonifatiusweg“
- im Westen durch die Flurstücke 184/77, 83/1, 84/1 und 85/1
- im Osten durch den „Wallweg“ und das Flurstück 69/31
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 30.09.2009 rechtsverbindlich.
37 a)
Bauleitplanung der Stadt Hünfeld
hier: Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Hünfeld, Teil II „St. Bonifatiuskloster mit Klosterpark“,
Gemarkung Hünfeld, Flur 8
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Planungsgebiet befindet sich in der Flur 8 der Gemarkung Hünfeld. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Straße „Im Haselgrund“
- im Westen durch die „Kastanienallee“
- im Süden durch die „Klosterstraße“
- im Osten durch den „Pater-Robert-Streit-Weg“
Der o.g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Hünfeld am 18.12.2013 rechtsverbindlich.
3.1.4
38.
Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Hünfeld "Hofberg", Gemarkung Hünfeld, Flur 10, Gemarkung Nüst,
Flur 1
Begrenzung:
im Nordwesten durch die Jahnstraße
im Nordosten verläuft die Grenze des Geltungsbereiches ab der Parzelle 132 durch die
Parzelle 45/7 in südöstlicher Richtung bis zum Feldweg Parz. 77
im Osten durch den Feldweg Parzelle 77
Das Anzeigeverfahren nach § 11 Abs. 3 BauGB wurde durchgeführt. Die Verletzung von
Rechtsvorschriften wurde bei Erfüllung von Maßgaben und/oder Auflagen nicht geltend
gemacht -Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 11. 03. 1988,
Az.: 34 -61 d 04 -01 (07).
39.
Bebauungsplan Nr. 50A "Verlängerter Hofberg", Gemarkung Nüst
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Nüst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist
aus der Abbildung ersichtlich.
Der Bebauungsplan Nr. 50 A "Verlängerter Hofberg", Gemarkung Nüst, ist durch Veröffentlichung im
Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 28. Februar 1996, Nr. 9 rechtsverbindlich.
40.
Bebauungsplan Nr. 50 B der Stadt Hünfeld "Am Michelstein", Gemarkung Nüst, Flur 1, Gemarkung
Hünfeld, Flur 10 und Flur 20
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10 und Flur 20
Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Wegeparzelle 82/2
- im Osten, im nördlichen Bereich durch die Wegeparzelle 84 und von da aus in südlicher Richtung
weiterführend die Parzelle 52/2 durchschneidend
- im Süden durch die Wegeparzelle 86
- im Westen durch den "Christian-Andersen-Weg", weiterführend an den östlichen Grenzen der
Parzellen 282, 283, Straße "Herderring", Parzelle 285
Der Bebauungsplan Nr. 50 B der Stadt Hünfeld "Am Michelstein", Gemarkung Nüst, Flur 1,
Gemarkung Hünfeld, Flur 10 und Flur 20 ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 22. Dezember 1999, Nr. 51 rechtsverbindlich.
41.
Bebauungsplan Nr. 50 C der Stadt Hünfeld, Erweiterung des Baugebietes „Am Michelstein“,
Gemarkung Hünfeld, Flur 20
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 20, und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Wegeparzelle 36/1
- im Osten durch die Wegeparzelle 84
- im Süden durch die Fläche 50/3
- im Westen durch die Wegeparzelle 72/55, 72/56 und 72/57
Der Bebauungsplanes Nr. 50 C der Stadt Hünfeld, Erweiterung des Baugebietes „Am Michelstein“,
Gemarkung Hünfeld, Flur 20, ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld am 2. Juli
2003 rechtsverbindlich.
3.1.4
42.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Hünfeld „Am Hofberg“, Entwidmung Spiel- und
Bolzplatz, Gemarkung Hünfeld, Flur 10 (vereinfachtes Verfahren nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB)
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Hünfeld, Flur 10. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das Grundstück der HELIOS St. Elisabeth Klinik
- im Westen durch die Straße „Zum Nüsttal“
- Im Süden durch die Landesstraße L 3176 und die Flurstücke 69 und 73
- im Osten durch die Flurstücke 138, 167, 168, 178 u. 179
Der o. g. Bebauungsplan der Stadt Hünfeld ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hünfeld
am 26.09.2012 rechtsverbindlich.
3.1.4
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