Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK MEDIA : MERKBLATT MEDIA: Worum geht es? Anfang der Neunziger Jahre hat die EU das MEDIA-Programm lanciert. Primäres Ziel dieses Programms war die Stärkung der europäischen Film- und Fernsehindustrie gegenüber der Konkurrenz aus Übersee. MEDIA fördert die Entwicklung, den Vertrieb und die Vermarktung europäischer Filmproduktionen, die sehr oft mit den strukturellen Schwierigkeiten eines fragmentierten europäischen Marktes sowie den zahlreichen Sprachbarrieren konfrontiert sind. Derzeit läuft das Programm „MEDIA 2007“, welches mit einem Gesamtbudget von 755 Millionen Euro ausgestattet ist und über sieben Jahre läuft (2007-2013). Rund zwei Drittel dieser Summe werden für den Vertrieb von Filmen ausserhalb ihres jeweiligen Herkunftslandes verwendet. Wodurch stärkt MEDIA die Filmschaffenden? Das MEDIA-Programm fördert in erster Linie die Projektentwicklung und den Vertrieb von europäischen (d.h. auch Schweizer) Filmen. Mit der Vorgängergeneration der MEDIA-Programme (2001-2006) konnten rund 8’000 Produktionen aus 30 Ländern unterstützt werden. Die Hälfte der gegenwärtig in den Kinos gezeigten europäischen Filme kommt in den Genuss der Unterstützung durch die EU. MEDIA unterstützt nicht die eigentliche Filmproduktion, sondern vor- und nachgelagerte Bereiche wie das Drehbuchschreiben, die Weiterbildung, sowie die Kosten für den Ankauf und die Promotion von Filmen. „MEDIA 2007“ sieht fünf Aktionslinien vor: - die Entwicklung von Filmprojekten - den Vertrieb von Kinofilmen - die Förderung von Pilotprojekten (z.Bsp. Video on Demand). - die Promotion (Unterstützung von Festivals) - die Aus- und Weiterbildung professioneller Filmschaffender Vorteile einer Schweizer Teilnahme am MEDIA-Programm Die Teilnahme an den MEDIA-Programmen erhöht die Marktchancen und Verbreitung schweizerischer Filme und Koproduktionen in Europa. Die Stellung des Schweizer Films und der Filmschaffenden wird dadurch international gestärkt. Schweizer Filmschaffende erhalten leichteren Zugang zu europäischen Aus- und Weiterbildungsprogrammen, die mit MEDIA-Geldern subventioniert werden. Sie profitieren von den gleichen Bedingungen wie EU-Bürger und müssen dank dieser „kulturellen Freizügigkeit“ keine höheren Ausbildungsgebühren bezahlen (zum Beispiel für Lehrgänge im Bereich der neuen digitalen Technologien, deren Beherrschung immer wichtiger wird). Ausserdem kann die Schweiz solche Aus- und Weiterbildungen auch gemeinsam mit EU-Staaten organisieren. Dank MEDIA kann die schweizerische Filmindustrie leichter an Filmfestivals mitwirken, wichtige Netzwerke aufbauen und zur Förderung des europäischen Films als gemeinsames Kulturgut beitragen. Das MEDIA-Programm leistet zudem einen wichtigen Beitrag an die kulturelle Vielfalt in der Schweiz und in Europa; davon profitiert letztlich auch das Kinopublikum. Wie ist die Schweiz im MEDIA-Programm eingebunden? Die Schweiz ist seit April 2006 Mitglied des MEDIA-Programms. Eine vollberechtigte Teilnahme der Schweiz wurde damals im Rahmen der bilateralen Abkommen II vereinbart. Für die Teilnahme der am 1. Januar 2007 gestarteten neuen Programmgeneration (2007-2013) hat das Parlament die vorläufige Teilnahme der Schweiz bis Ende 2009 bestätigt. Die definitive Teilnahme der Schweiz bis 2013 benötigt bis im Sommer 2009 eine weitere Zustimmung des Parlaments. Dieses hatte das Geschäft im Dezember 2007 an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, mit der EU nach Lösungen zu suchen, die den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen. Konkret geht es um die Übernahme von EU-Bestimmungen im Bereich der Werbung durch ausländische Werbefenster in der Schweiz. Welches sind die umstrittenen Punkte und deren Auswirkungen? Durch die Beteiligung an „MEDIA 2007“ verpflichtet sich die Schweiz ab November 2009, das sogenannte Herkunftslandprinzip zu übernehmen, welches in der EURichtlinie «Audiovisuelle Mediendienste» (AMD) geregelt ist. Die durch ausländische Fernsehveranstalter ausgestrahlten und für die Schweiz bestimmten Werbefenster unterliegen dann nicht mehr schweizerischem Recht, sondern ausschliesslich den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes des Fernsehveranstalters. So könnte beispielsweise Bierwerbung, die in Deutschland zugelassen ist, auch in einem für die Schweiz bestimmten Werbefenster ausgestrahlt werden. In den Gesprächen mit der EU konnte erreicht werden, dass die Schweiz auch weiterhin strengere Werbevorschriften anwenden kann als die EU-Richtlinie vorsieht. Diese strengeren Vorschriften müssen im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig und nicht diskriminierend sein. Religiöse und politische Werbung sowie Werbung für Spirituosen und Mischgetränke (Alcopops), die in der Schweiz verboten sind, fallen unter diese Voraussetzungen. Die Schweiz darf deren Ausstrahlung weiterhin verbieten. Ein Verbot von Bier- und Weinwerbung gegen ausländische Werbefenster genügt den Anforderungen der EU nicht, da die lokalen Fernsehveranstalter in der Schweiz bereits solche Werbung ausstrahlen dürfen. In Streitfällen kann die Schweiz – wie alle EU-Staaten - zudem neu ein Schlichtungsverfahren anrufen. Aus Gründen der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Veranstaltern schlägt der Bundesrat deshalb eine Anpassung des geltenden Radio- und Fernsehgesetzes vor (RTVG). Deshalb soll Werbung für Bier und Alcopops für alle Schweizer Fernsehsender erlaubt sein. 2/3 Eckdaten: Unterzeichnung: 26. Oktober 2004 (Teil der Bilateralen II) Genehmigung durch Parlament: 17. Dezember 2004 Inkrafttreten: 1. April 2006 Erneuerung des unterzeichneten Abkommens: 11. Oktober 2007 Vorläufige Anwendung: ab 1. September 2007 Annahme der Zusatzbotschaft durch den Bundesrat: November 2008 Parlamentarische Beratung: Frühling/Sommer 2009 3/3