Landratsamt München Sachgebiet 5.1 Mariahilfplatz 17 81541 München Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz zum Halten und Züchten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken antragstellende Einrichtung, Verein, Organisation o.ä. 1. Angaben zur Person Antragsteller(in) Verantwortliche(r) ja nein Zeugnis oder Bescheinigung ist beigefügt wird nachgereicht ja nein Zeugnis oder Bescheinigung ist beigefügt wird nachgereicht Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0): wurde bei der Wohnsitzgemeinde beantragt am: wurde bei der Wohnsitzgemeinde beantragt am: Gewerbezentralregister-Auskunft: wurde bei der Wohnsitzgemeinde beantragt am: wurde bei der Wohnsitzgemeinde beantragt am: Für die beantragte erlaubnispflichtige Tätigkeit ist verantwortlich: der Antragsteller der sonstige Verantwortliche Ist gegen Sie in den letzten 5 Jahren ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz-, Tierseuchenoder Artenschutzrecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz durchgeführt worden oder derzeit anhängig? nein ja, bei folgender Behörde: nein ja, bei folgender Behörde: Name, Vorname, Geburtsname: Geburtsdatum, Geburtsort: Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail): Verfügen Sie über eine Ausbildung für das Halten, Pflegen oder Züchten von Tieren? (z. B. Tierpfleger etc.): Fachbezogene Tätigkeiten und Fortbildungen: (Bitte Nachweise beifügen) Aktenzeichen/Zeitraum: Aktenzeichen/Zeitraum: 2. Angaben zum Betrieb Art der Tätigkeit: Die Einrichtung /der Betrieb dient der Haltung oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden. Die Einrichtung /der Betrieb dient der Züchtung oder der Haltung der oben genannten Tiere zum Zwecke der Abgabe an Dritte. Antragsgrund: gesetzliche Neuregelung einer bereits erlaubten Tätigkeit Neuerrichtung Übernahme einer Einrichtung bei Übernahme: bisherige Bezeichnung des Betriebes: Betriebssitz (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, ggf. Flurstücks-Nr.): 2.1 Angaben zum Betrieb: Räume Nähere Angaben zu den Betriebsräumen und Einrichtungen (Beschreibung der Tierhaltungseinrichtung, Grundrissplan) Hierbei sind alle für das Züchten, Halten und die Unterbringen (auch vorübergehend) genutzten Räume sowie Futtervorratsräume etc. anzugeben! Nr. Anzahl Bezeichnung der Räume (z. B. Stallung) Lage * Grundfläche in m² Höhe in m 1 2 3 4 5 6 * K = Keller; E = Erdgeschoß; N = Nebengebäude; KN = Kellerraum im Nebengebäude; NE = Nebengebäude-Erdgeschoß usw. 2.2 Angaben zum Personal Die Raum-Nr. in Spalte 1 entspricht der unter Nr. 2.1 Angaben zu RaumNr. Pers.zahl Tätigkeit 1 2 3 4 5 6 2.3 Angaben zur maximalen Anzahl der Tiere und der jeweiligen Tierart Die Raum-Nr. in Spalte 1 entspricht der unter Nr. 2.1 Angaben zu RaumNr. 1 2 3 4 5 6 Tierzahl Tierarten, Rassen 3. Angaben zum Personal § 3 Tierschutz-Versuchstierverordnung: Anforderungen an die Sachkunde (1) Der Leiter einer Einrichtung oder der Verantwortliche für einen Betrieb im Sinne des § 1 Absatz 1 hat sicherzustellen, dass 1. die mit der Pflege der Tiere betrauten Personen über die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 2. die mit dem Töten der Tiere betrauten Personen über die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 1 Abschnitt 2 verfügen. § 4 Tierschutz-Versuchstierverordnung: Organisationspflichten Für Einrichtungen und Betriebe im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Tierschutzgesetzes hat der Träger der Einrichtung oder der für den Betrieb Verantwortliche eine oder mehrere Personen vor Ort zu bestellen, die 1. für die Überwachung der Pflege der in der Einrichtung oder in dem Betrieb befindlichen Tiere und ihr Wohlergehen verantwortlich sind, 2. gewährleisten, dass Personen, die mit den Tieren umgehen, Zugang zu Informationen über die in der Einrichtung oder in dem Betrieb untergebrachten Tierarten erhalten, und 3. dafür sorgen, dass a) die Personen, die mit Aufgaben im Bereich der Pflege oder dem Töten der Tiere betraut sind, die Anforderungen des § 3 Absatz 1 und b) die Personen, die Tierversuche durchführen, die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Satz 3 des Tierschutzgesetzes und des § 16 erfüllen und diesbezüglich fortlaufend geschult werden. Die Einrichtung verfügt über ausreichendes Personal im Sinne der oben genannten §§ 3 und 4 der Tierschutz-Versuchstierverordnung: ja nein 4. Angaben zur / zum Tierschutzbeauftragten Für Einrichtungen und Betriebe im Sinne des § 10 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes hat der Träger der Einrichtung oder der für den Betrieb Verantwortliche vor Aufnahme der Tätigkeit einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung) Tierschutzbeauftrage(r) 1 Tierschutzbeauftrage(r) 2 Name, Vorname, ggf. Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort): Der Tierschutzbeauftragte ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei. Seine Stellung und seine Befugnisse ergeben sich aus folgender Regelung, die als Anlage beigefügt ist: Satzung innerbetriebliche Anweisung sonstiges: Satzung innerbetriebliche Anweisung sonstiges: Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass die Erlaubnis zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht. Ort, Datum: Unterschrift Antragsteller(in): Ich erkläre mich hiermit bereit, gemäß vorstehendem Antrag als Verantwortliche/r tätig zu werden. Ich versichere hiermit, dass gegenwärtig kein laufendes Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen gegen mich anhängig ist. Ich versichere, dass ich die mich betreffenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Erlaubnis zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht. Ort, Datum: Unterschrift Verantwortliche(r):