11 Abs. 1 Tierschutzgesetz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

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Landratsamt München
Sachgebiet 5.1
Mariahilfplatz 17
81541 München
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
zum Halten und Züchten von
Wirbeltieren zu Versuchszwecken
antragstellende Einrichtung,
Verein, Organisation o.ä.
1. Angaben zur Person
Antragsteller(in)
Verantwortliche(r)
ja
nein
Zeugnis oder Bescheinigung
ist beigefügt
wird nachgereicht
ja
nein
Zeugnis oder Bescheinigung
ist beigefügt
wird nachgereicht
Führungszeugnis zur Vorlage bei
einer Behörde (Belegart 0):
wurde bei der Wohnsitzgemeinde
beantragt am:
wurde bei der Wohnsitzgemeinde
beantragt am:
Gewerbezentralregister-Auskunft:
wurde bei der Wohnsitzgemeinde
beantragt am:
wurde bei der Wohnsitzgemeinde
beantragt am:
Für die beantragte erlaubnispflichtige
Tätigkeit ist verantwortlich:
der Antragsteller
der sonstige Verantwortliche
Ist gegen Sie in den letzten 5 Jahren
ein Verfahren wegen Verstößen
gegen das Tierschutz-, Tierseuchenoder Artenschutzrecht oder das
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
durchgeführt worden oder derzeit
anhängig?
nein
ja, bei folgender Behörde:
nein
ja, bei folgender Behörde:
Name, Vorname, Geburtsname:
Geburtsdatum, Geburtsort:
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ,
Ort, Telefon, Fax, E-Mail):
Verfügen Sie über eine Ausbildung
für das Halten, Pflegen oder Züchten
von Tieren?
(z. B. Tierpfleger etc.):
Fachbezogene Tätigkeiten und
Fortbildungen:
(Bitte Nachweise beifügen)
Aktenzeichen/Zeitraum:
Aktenzeichen/Zeitraum:
2. Angaben zum Betrieb
Art der Tätigkeit:
Die Einrichtung /der Betrieb dient der Haltung oder Verwendung von Wirbeltieren oder
Kopffüßern,
die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken
verwendet zu werden.
Die Einrichtung /der Betrieb dient der Züchtung oder der Haltung der oben genannten Tiere
zum Zwecke der Abgabe an Dritte.
Antragsgrund:
gesetzliche Neuregelung einer bereits erlaubten Tätigkeit
Neuerrichtung
Übernahme einer Einrichtung
bei Übernahme:
bisherige Bezeichnung des Betriebes:
Betriebssitz (Straße, Haus-Nr., PLZ,
Ort, ggf. Flurstücks-Nr.):
2.1 Angaben zum Betrieb: Räume
Nähere Angaben zu den Betriebsräumen und Einrichtungen (Beschreibung der Tierhaltungseinrichtung, Grundrissplan)
Hierbei sind alle für das Züchten, Halten und die Unterbringen (auch vorübergehend) genutzten Räume sowie Futtervorratsräume etc.
anzugeben!
Nr.
Anzahl
Bezeichnung der Räume (z. B. Stallung)
Lage *
Grundfläche in m²
Höhe in m
1
2
3
4
5
6
* K = Keller; E = Erdgeschoß; N = Nebengebäude; KN = Kellerraum im Nebengebäude; NE = Nebengebäude-Erdgeschoß usw.
2.2 Angaben zum Personal
Die Raum-Nr. in Spalte 1 entspricht der unter Nr. 2.1
Angaben
zu RaumNr.
Pers.zahl
Tätigkeit
1
2
3
4
5
6
2.3 Angaben zur maximalen Anzahl der Tiere und der jeweiligen Tierart
Die Raum-Nr. in Spalte 1 entspricht der unter Nr. 2.1
Angaben
zu RaumNr.
1
2
3
4
5
6
Tierzahl
Tierarten, Rassen
3. Angaben zum Personal
§ 3 Tierschutz-Versuchstierverordnung: Anforderungen an die Sachkunde
(1) Der Leiter einer Einrichtung oder der Verantwortliche für einen Betrieb im Sinne des § 1 Absatz 1 hat sicherzustellen, dass
1. die mit der Pflege der Tiere betrauten Personen über die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 1 Abschnitt 1 und
2. die mit dem Töten der Tiere betrauten Personen über die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 1 Abschnitt 2
verfügen.
§ 4 Tierschutz-Versuchstierverordnung: Organisationspflichten
Für Einrichtungen und Betriebe im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Tierschutzgesetzes hat der Träger der Einrichtung oder
der für den Betrieb Verantwortliche eine oder mehrere Personen vor Ort zu bestellen, die
1. für die Überwachung der Pflege der in der Einrichtung oder in dem Betrieb befindlichen Tiere und ihr Wohlergehen verantwortlich
sind,
2. gewährleisten, dass Personen, die mit den Tieren umgehen, Zugang zu Informationen über die in der Einrichtung oder in dem
Betrieb untergebrachten Tierarten erhalten, und
3. dafür sorgen, dass
a) die Personen, die mit Aufgaben im Bereich der Pflege oder dem Töten der Tiere betraut sind, die Anforderungen des § 3 Absatz 1
und
b) die Personen, die Tierversuche durchführen, die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Satz 3 des Tierschutzgesetzes und des § 16
erfüllen und diesbezüglich fortlaufend geschult werden.
Die Einrichtung verfügt über ausreichendes Personal im Sinne der oben genannten
§§ 3 und 4 der Tierschutz-Versuchstierverordnung:
ja
nein
4. Angaben zur / zum Tierschutzbeauftragten
Für Einrichtungen und Betriebe im Sinne des § 10 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes hat der Träger der Einrichtung oder der für den
Betrieb Verantwortliche vor Aufnahme der Tätigkeit einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der
zuständigen Behörde anzuzeigen.
(§ 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung)
Tierschutzbeauftrage(r) 1
Tierschutzbeauftrage(r) 2
Name, Vorname,
ggf. Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Anschrift
(Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort):
Der Tierschutzbeauftragte ist bei der
Erfüllung seiner Aufgaben
weisungsfrei. Seine Stellung und
seine Befugnisse ergeben sich aus
folgender Regelung, die als Anlage
beigefügt ist:
Satzung
innerbetriebliche Anweisung
sonstiges:
Satzung
innerbetriebliche Anweisung
sonstiges:
Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig
gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass die Erlaubnis zurückgenommen werden kann, wenn sie auf
unrichtigen Angaben beruht.
Ort, Datum:
Unterschrift Antragsteller(in):
Ich erkläre mich hiermit bereit, gemäß vorstehendem Antrag als Verantwortliche/r tätig zu werden.
Ich versichere hiermit, dass gegenwärtig kein laufendes Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren
nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen gegen mich anhängig ist. Ich versichere, dass ich die
mich betreffenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bekannt,
dass die Erlaubnis zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht.
Ort, Datum:
Unterschrift Verantwortliche(r):
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