EHRUNGS

Werbung
ENTWURF 10/2005
Bestimmungen für die Verleihung von Ehrenzeichen des
Österreichischen Blasmusikverbandes (ÖBV)
(gültig seit 1. Juli 2002)
Verleihungserfordernisse
§1
Verdienstmedaille des ÖBV
(1)
Die Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15jährige äußerst
erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Förderer und Gönner von Musikkapellen
Preis für Medaille, Urkunde und Miniaturabzeichen
(2)
Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25jährige 20jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche
Tätigkeit nachweisen.
Preis für Medaille, Urkunde und Miniaturabzeichen
(3)
€ 23,30
€ 30,60
Die Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 30-jährige
äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 12jährige, und Landesfunktionäre, die in der
Regel eine mindestens 8jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
c) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um den Österreichischen Blasmusikverband.
d) Persönlichkeiten
Preis für Medaille, Urkunde und Miniaturabzeichen
€ 37,80
§2
Verdienstkreuz des ÖBV
(1)
Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:
a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare
und Beamte).
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12jähriges äußerst
erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15jähriges
äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
Preis: Kreuz samt Urkunde/Miniatur/Etui
(2)
€ 50,90
Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare
und Beamte).
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15jähriges äußerst erfolgreiches
Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20jähriges
äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
Preis: Kreuz samt Urkunde/Miniatur/Etui
€ 58,20
Für Anträge zu Auszeichnungen des Österreichischen Blasmusikverbandes sind N U R d i e
ÖBV-Ehrungsforumlare zu verwenden!
Die Verleihung der Verdienstmedaille fällt in den Kompetenzbereich des Landesverbandes.
Die Verleihung der Verdienstkreuze fällt in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Blasmusikverbandes.
ENTWURF 10/2005
§ 3 Ehrenkreuz des ÖBV
(1) Das Ehrenkreuz in Silber kann verliehen werden an:
a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens;
b) Mitglieder des Präsidiums und seiner Ausschüsse;
c) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 25-jähriges äußerst erfolgreiches
Wirken nachweisen.
(2) Das Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens;
b) Mitglieder des Präsidiums.
Schlussbestimmungen:
§ 1 In der Regel sollen Bundesauszeichnungen nicht vor Landesauszeichnungen verliehen werden.
§ 2 Die Anträge sind jeweils über den „Dienstweg“ einzureichen, wobei jeweils ein Beschluss mit einfacher
Mehrheit zur Weiterleitung erforderlich ist.
§ 3 Die Verleihungstaxen sind jeweils vom Antragsteller zu entrichten.
Innsbruck, am 19. Juni 2002
Ernst Bahn e.h.
Dr. Friedrich Weyermüller e.h.
(Bundesschriftführer)
(Präsident)
Graphische Darstellung der Verleihungserfordernisse
für Bezirks- und Landesleitungsmitglieder
Bezirksleitungsmitglieder
Landesleitungsmitglieder
Verdienstmedaille in Silber
8 Jahre
----------------------------------
Verdienstmedaille in Gold
12 Jahre
8 Jahre
Verdienstkreuz in Silber
15 Jahre
12 Jahre
Verdienstkreuz in Gold
20 Jahre
15 Jahre
---------------------------------------
20 Jahre
Ehrenkreuz in Silber
Herunterladen