ENTWURF 10/2005 Bestimmungen für die Verleihung von Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes (ÖBV) (gültig seit 1. Juli 2002) Verleihungserfordernisse §1 Verdienstmedaille des ÖBV (1) Die Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an: a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. b) Förderer und Gönner von Musikkapellen Preis für Medaille, Urkunde und Miniaturabzeichen (2) Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an: a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25jährige 20jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. Preis für Medaille, Urkunde und Miniaturabzeichen (3) € 23,30 € 30,60 Die Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an: a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 30-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 12jährige, und Landesfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 8jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen. c) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um den Österreichischen Blasmusikverband. d) Persönlichkeiten Preis für Medaille, Urkunde und Miniaturabzeichen € 37,80 §2 Verdienstkreuz des ÖBV (1) Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an: a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare und Beamte). b) Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik. Preis: Kreuz samt Urkunde/Miniatur/Etui (2) € 50,90 Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an: a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare und Beamte). b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 15jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik. Preis: Kreuz samt Urkunde/Miniatur/Etui € 58,20 Für Anträge zu Auszeichnungen des Österreichischen Blasmusikverbandes sind N U R d i e ÖBV-Ehrungsforumlare zu verwenden! Die Verleihung der Verdienstmedaille fällt in den Kompetenzbereich des Landesverbandes. Die Verleihung der Verdienstkreuze fällt in den Kompetenzbereich des Österreichischen Blasmusikverbandes. ENTWURF 10/2005 § 3 Ehrenkreuz des ÖBV (1) Das Ehrenkreuz in Silber kann verliehen werden an: a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens; b) Mitglieder des Präsidiums und seiner Ausschüsse; c) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 25-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen. (2) Das Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an: a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens; b) Mitglieder des Präsidiums. Schlussbestimmungen: § 1 In der Regel sollen Bundesauszeichnungen nicht vor Landesauszeichnungen verliehen werden. § 2 Die Anträge sind jeweils über den „Dienstweg“ einzureichen, wobei jeweils ein Beschluss mit einfacher Mehrheit zur Weiterleitung erforderlich ist. § 3 Die Verleihungstaxen sind jeweils vom Antragsteller zu entrichten. Innsbruck, am 19. Juni 2002 Ernst Bahn e.h. Dr. Friedrich Weyermüller e.h. (Bundesschriftführer) (Präsident) Graphische Darstellung der Verleihungserfordernisse für Bezirks- und Landesleitungsmitglieder Bezirksleitungsmitglieder Landesleitungsmitglieder Verdienstmedaille in Silber 8 Jahre ---------------------------------- Verdienstmedaille in Gold 12 Jahre 8 Jahre Verdienstkreuz in Silber 15 Jahre 12 Jahre Verdienstkreuz in Gold 20 Jahre 15 Jahre --------------------------------------- 20 Jahre Ehrenkreuz in Silber