Stellungnahme der ALMS zur Versicherungspflicht bei der KSK für

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Arbeitsgemeinschaft der Leitenden musikpädagogischer Studiengänge in der
Bundesrepublik Deutschland
23. Juni 2014
Stellungnahme der ALMS zur Versicherungspflicht bei der
KSK für Zahlungen an Lehrkräfte aus dem Bereich der
Elementaren Musikpädagogik
Vergleichbar mit den zukünftigen Lehrkräften eines Instrumentes oder des Gesangs
absolvieren Studierende der Elementaren Musikpädagogik (EMP) an deutschen Hochschulen
und Konservatorien stets ein künstlerisch-pädagogisches Studium. Das Bestehen einer
künstlerischen Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. In aller
Regel wird außerdem auch ein instrumentales oder vokales Fach studiert, für das auch eine
Lehrbefähigung erworben wird.
Dementsprechend ist auch die Elementare Musikpädagogik ebenso wie die Instrumental- und
Vokalpädagogik musikalisch-künstlerisch geprägt. Musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten
werden im Laufe der Kurse weiter ausdifferenziert, Kreativität im Umgang mit Klängen und
Bewegung wird angeregt, Lieder und Tänze werden erarbeitet. Dass die Elementare
Musikpraxis dabei auch der Persönlichkeit der Teilnehmenden zugute kommt, tut dieser
künstlerischen Prägung keinen Abbruch; vielmehr liegt gerade in der künstlerischen
Dimension, im Umsetzen vielfältiger Eindrücke und innerer Impulse in persönlichen
Ausdruck ein Potenzial für die Entwicklung und Bildung.
Wo im Dienste allgemeinpädagogischer Ziele Elementare Musikpraxis angeboten wird, bleibt
diese dennoch ein aktiver, künstlerisch angelegter Umgang mit Musik. Kooperieren
Fachkräfte aus Tageseinrichtungen für Kinder mit Musikpädagoginnen und Musikpädagogen,
so ist die Rolle der letzteren gerade in der künstlerischen Dimension begründet, die gegenüber
den Fachkräften der Einrichtungen ihr spezielles Profil ausmacht. Dies gilt ebenso für
Projekte in Grundschulen. Hier wie dort stehen altersgemäße musikalische
Entwicklungsanregungen im Zentrum der Arbeit von Musikpädagoginnen und
Musikpädagogen.
Vor diesem Hintergrund müsste nach Auffassung der ALMS für eine selbstständige
Unterrichtstätigkeit im Bereich der Elementaren Musikpraxis grundsätzlich eine
Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse bestehen. Schließlich sichert dies die
Gleichbehandlung von Lehrkräften der Elementaren Musikpraxis mit Instrumental- und
Gesangslehrkräften, gleicht bei dieser Gruppe eine soziale Benachteiligung aus und
ermöglicht eine selbständige Tätigkeit, wie sie vor dem Hintergrund der prekären
Stellensituation allerorten dringend benötigt wird.
Daher appelliert die ALMS an die Künstlersozialkasse, unabhängig vom Alter der
Zielgruppen Lehrtätigkeiten entsprechend ausgewiesener Fachkräfte im Bereich der
Elementaren Musikpädagogik grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig anzusehen.
für die ALMS: P r o f . D r . M i c h a e l D a r t s c h, Sprecher
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