andere zu meldende angelegenheiten

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Gültig ab:
01. Juli 2015
Letzte
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Rechtsvorstand
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Titel: GLOBALE WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE
GELTUNGSBEREICH: Diese globale Whistleblower-Richtlinie (diese „Richtlinie“) gilt für alle
Mitarbeiter aller Standorte der Horizon Global Corporation („Horizon“) und ihrer Tochtergesellschaften
(gemeinsam das „Unternehmen“).
ZWECK: Mitarbeiter dazu ermutigen:
(1) Alle vermuteten finanziellen Unangemessenheiten und Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen
den Kodex „The Letter and The Spirit“ und andere Unternehmensrichtlinien sowie
behördliche Anforderungen des Unternehmens umgehend und in gutem Glauben zu melden
(die „Meldung“) und
(2) Ermittlungen des Unternehmens in Verbindung mit einer Meldung zu unterstützen, indem
sichergestellt wird, dass die Mitarbeiter vor Repressalien, Schikanen
Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen geschützt sind.
oder
RICHTLINIE: Horizon verlangt von allen leitenden Angestellten, Vorständen, Führungskräften,
Mitarbeitern und Vertretern des Unternehmens, dass sie in geschäftlicher und persönlicher Hinsicht hohe
ethische Standards einhalten. Zu einem ethischen Verhalten gehören Ehrlichkeit und Integrität bei der
Erfüllung der beruflichen Verantwortlichkeiten und die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die für
das Unternehmen gelten. Um diese hohen Verhaltensstandards zu wahren, verlässt sich das Unternehmen
darauf, dass die Mitarbeiter über verdächtiges, nicht den Erwartungen entsprechendes Verhalten
berichten, darunter:
FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN
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
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Betrug oder vorsätzliche Fehler bei der Erstellung, Bewertung, Prüfung oder dem Audit
der Rechnungslegung oder von Finanzberichten jedweder Art für das Unternehmen
Betrug oder vorsätzliche Fehler bei der Erfassung und Pflege von Finanzberichten des
Unternehmens
Mangelhafte interne Kontrollmaßnahmen und Richtlinien zur Buchführung bzw. deren
Nichteinhalten
Falschdarstellungen oder Falschaussagen gegenüber oder durch einen leitenden
Angestellten oder Buchhalter im Hinblick auf einen in den Finanzunterlagen, der
Rechnungslegung oder anderen Finanzberichten des Unternehmens verzeichneten
Tatbestand
Abweichung von der vollständigen und angemessenen Berichterstattung über die
finanzielle Lage des Unternehmens
ANDERE ZU MELDENDE ANGELEGENHEITEN
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
Aktivitäten, die nicht mit dem Kodex für Ethik und Geschäftsverhalten im Einklang
stehen, wie Betrug, Verstöße gegen das Kartellrecht, Interessenkonflikte, Diebstahl und
Bestechung
Verhalten, das womöglich gegen ein geltendes Gesetz oder eine geltende Vorschrift
verstößt
Verstöße gegen eine Unternehmensrichtlinie
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Titel: GLOBALE WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE
VERBOT VON VERGELTUNGSMASSNAHMEN
Leitende Angestellte, Vorstände, Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens dürfen keinerlei
schädigende Maßnahmen ergreifen, um an einem Mitarbeiter aufgrund einer in gutem Glauben
gemachten Meldung* über ein vermutetes Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen geltendes Recht,
eine Vorschrift oder Unternehmensrichtlinie oder aufgrund der Unterstützung einer Ermittlung
des Unternehmens oder einer Regierungsbehörde durch einen Mitarbeiter Vergeltung zu üben
(dazu zählen unter anderem alle Maßnahmen, die sich negativ auf ihre Beschäftigung auswirken
sowie jegliche Belästigung).
*Meldung in gutem Glauben: Eine Meldung in gutem Glauben führt nicht zwangsläufig zu der
Annahme, dass ein unangemessenes oder gesetzeswidriges Verhalten vorgelegen hat. Eine
Meldung in gutem Glauben erfolgt dann, wenn ein Mitarbeiter glaubt, dass das Unternehmen
über bestimmte Aktivitäten Bescheid wissen oder diese untersuchen sollte. Eine Meldung erfolgt
nicht in gutem Glauben, wenn der Mitarbeiter weiß, dass sie falsch ist.
MELDEOPTIONEN
Mitarbeiter werden ermutigt, Fragen, wann immer möglich, gegenüber ihren Vorgesetzten anzusprechen.
So können Probleme am einfachsten aus der Welt geschafft werden. Fühlt sich ein Mitarbeiter nicht wohl
dabei, etwas mit seinem Vorgesetzten zu besprechen, ist der Vorgesetzte Teil des Problems oder glaubt
der Mitarbeiter, dass der Angelegenheit nicht angemessen nachgegangen wurde, kann er sich auch:
1.
An eine andere Führungskraft wenden, der der Mitarbeiter vertraut;
2.
An die Personalabteilung vor Ort wenden;
3.
An eine der folgenden Personen bei Horizon Corporate wenden:
a.
den Personal-VP,
b.
den Rechtsvorstand oder
c.
den Chief Financial Officer.
ETHIK-HOTLINE
Mitarbeiter können Bedenken auch über die Ethik-Hotline des Unternehmens melden. Wählen Sie dazu
die für Ihr Land angegebene gebührenfreie Rufnummer ODER gehen Sie auf die Website
https://horizonglobal.tnwreports.com. Die Nummern sind auf der Horizon-Website aufgelistet. Alle
Nachrichten an die Telefonhotline oder Website gehen an einen Drittanbieter. Möchte ein Mitarbeiter
also anonym bleiben, wird er gegenüber dem Unternehmen, soweit dies rechtlich möglich ist, nicht
identifiziert. Zwar kann ein Mitarbeiter, falls gewünscht, anonym bleiben, allerdings erschwert dies
manchmal eine gründliche Untersuchung durch das Unternehmen.
UNTERSUCHUNG UND VERTRAULICHKEIT
Das Unternehmen führt umgehend eine gründliche Untersuchung aller Beschwerden oder Bedenken
durch, die im Rahmen dieser Richtlinie gemeldet werden. Das Unternehmen bewahrt im größtmöglichen
Umfang die Anonymität der Mitarbeiter, die sich entscheiden, ihre Identität offenzulegen. Um jedoch
angemessen auf Bedenken reagieren zu können, muss das Unternehmen womöglich mit anderen
Mitarbeitern oder mit dem Unternehmen verbundenen Personen sprechen.
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Titel: GLOBALE WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE
FOLGEN
Gegen alle Führungskräfte, die gegen einen Mitarbeiter im Rahmen dieser Richtlinie
Vergeltungsmaßnahmen ergreifen oder ein illegales oder unethisches Verhalten gutheißen, werden
arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen.
Gegen alle Führungskräfte oder Mitarbeiter, die sich eines ungesetzlichen oder unethischen Verhaltens
durch einen anderen Mitarbeiter oder eine andere Führungskraft bewusst sind oder es vermuten und es
unterlassen, dies zu melden, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen.
Gegen alle Mitarbeiter, die eine Meldung über eine Beschwerde oder Bedenken machen, die nicht in
gutem Glauben erfolgt oder von der der Mitarbeiter weiß, dass sie falsch ist, werden arbeitsrechtliche
Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen.
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