Gültig ab: 01. Juli 2015 Letzte Überarbeitung: Entfällt Genehmigt von: Rechtsvorstand Seite 1 von 3 Titel: GLOBALE WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE GELTUNGSBEREICH: Diese globale Whistleblower-Richtlinie (diese „Richtlinie“) gilt für alle Mitarbeiter aller Standorte der Horizon Global Corporation („Horizon“) und ihrer Tochtergesellschaften (gemeinsam das „Unternehmen“). ZWECK: Mitarbeiter dazu ermutigen: (1) Alle vermuteten finanziellen Unangemessenheiten und Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen den Kodex „The Letter and The Spirit“ und andere Unternehmensrichtlinien sowie behördliche Anforderungen des Unternehmens umgehend und in gutem Glauben zu melden (die „Meldung“) und (2) Ermittlungen des Unternehmens in Verbindung mit einer Meldung zu unterstützen, indem sichergestellt wird, dass die Mitarbeiter vor Repressalien, Schikanen Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen geschützt sind. oder RICHTLINIE: Horizon verlangt von allen leitenden Angestellten, Vorständen, Führungskräften, Mitarbeitern und Vertretern des Unternehmens, dass sie in geschäftlicher und persönlicher Hinsicht hohe ethische Standards einhalten. Zu einem ethischen Verhalten gehören Ehrlichkeit und Integrität bei der Erfüllung der beruflichen Verantwortlichkeiten und die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die für das Unternehmen gelten. Um diese hohen Verhaltensstandards zu wahren, verlässt sich das Unternehmen darauf, dass die Mitarbeiter über verdächtiges, nicht den Erwartungen entsprechendes Verhalten berichten, darunter: FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN Betrug oder vorsätzliche Fehler bei der Erstellung, Bewertung, Prüfung oder dem Audit der Rechnungslegung oder von Finanzberichten jedweder Art für das Unternehmen Betrug oder vorsätzliche Fehler bei der Erfassung und Pflege von Finanzberichten des Unternehmens Mangelhafte interne Kontrollmaßnahmen und Richtlinien zur Buchführung bzw. deren Nichteinhalten Falschdarstellungen oder Falschaussagen gegenüber oder durch einen leitenden Angestellten oder Buchhalter im Hinblick auf einen in den Finanzunterlagen, der Rechnungslegung oder anderen Finanzberichten des Unternehmens verzeichneten Tatbestand Abweichung von der vollständigen und angemessenen Berichterstattung über die finanzielle Lage des Unternehmens ANDERE ZU MELDENDE ANGELEGENHEITEN Aktivitäten, die nicht mit dem Kodex für Ethik und Geschäftsverhalten im Einklang stehen, wie Betrug, Verstöße gegen das Kartellrecht, Interessenkonflikte, Diebstahl und Bestechung Verhalten, das womöglich gegen ein geltendes Gesetz oder eine geltende Vorschrift verstößt Verstöße gegen eine Unternehmensrichtlinie Gültig ab: 01. Juli 2015 Letzte Überarbeitung: Entfällt Genehmigt von: Rechtsvorstand Seite 2 von 3 Titel: GLOBALE WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE VERBOT VON VERGELTUNGSMASSNAHMEN Leitende Angestellte, Vorstände, Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens dürfen keinerlei schädigende Maßnahmen ergreifen, um an einem Mitarbeiter aufgrund einer in gutem Glauben gemachten Meldung* über ein vermutetes Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen geltendes Recht, eine Vorschrift oder Unternehmensrichtlinie oder aufgrund der Unterstützung einer Ermittlung des Unternehmens oder einer Regierungsbehörde durch einen Mitarbeiter Vergeltung zu üben (dazu zählen unter anderem alle Maßnahmen, die sich negativ auf ihre Beschäftigung auswirken sowie jegliche Belästigung). *Meldung in gutem Glauben: Eine Meldung in gutem Glauben führt nicht zwangsläufig zu der Annahme, dass ein unangemessenes oder gesetzeswidriges Verhalten vorgelegen hat. Eine Meldung in gutem Glauben erfolgt dann, wenn ein Mitarbeiter glaubt, dass das Unternehmen über bestimmte Aktivitäten Bescheid wissen oder diese untersuchen sollte. Eine Meldung erfolgt nicht in gutem Glauben, wenn der Mitarbeiter weiß, dass sie falsch ist. MELDEOPTIONEN Mitarbeiter werden ermutigt, Fragen, wann immer möglich, gegenüber ihren Vorgesetzten anzusprechen. So können Probleme am einfachsten aus der Welt geschafft werden. Fühlt sich ein Mitarbeiter nicht wohl dabei, etwas mit seinem Vorgesetzten zu besprechen, ist der Vorgesetzte Teil des Problems oder glaubt der Mitarbeiter, dass der Angelegenheit nicht angemessen nachgegangen wurde, kann er sich auch: 1. An eine andere Führungskraft wenden, der der Mitarbeiter vertraut; 2. An die Personalabteilung vor Ort wenden; 3. An eine der folgenden Personen bei Horizon Corporate wenden: a. den Personal-VP, b. den Rechtsvorstand oder c. den Chief Financial Officer. ETHIK-HOTLINE Mitarbeiter können Bedenken auch über die Ethik-Hotline des Unternehmens melden. Wählen Sie dazu die für Ihr Land angegebene gebührenfreie Rufnummer ODER gehen Sie auf die Website https://horizonglobal.tnwreports.com. Die Nummern sind auf der Horizon-Website aufgelistet. Alle Nachrichten an die Telefonhotline oder Website gehen an einen Drittanbieter. Möchte ein Mitarbeiter also anonym bleiben, wird er gegenüber dem Unternehmen, soweit dies rechtlich möglich ist, nicht identifiziert. Zwar kann ein Mitarbeiter, falls gewünscht, anonym bleiben, allerdings erschwert dies manchmal eine gründliche Untersuchung durch das Unternehmen. UNTERSUCHUNG UND VERTRAULICHKEIT Das Unternehmen führt umgehend eine gründliche Untersuchung aller Beschwerden oder Bedenken durch, die im Rahmen dieser Richtlinie gemeldet werden. Das Unternehmen bewahrt im größtmöglichen Umfang die Anonymität der Mitarbeiter, die sich entscheiden, ihre Identität offenzulegen. Um jedoch angemessen auf Bedenken reagieren zu können, muss das Unternehmen womöglich mit anderen Mitarbeitern oder mit dem Unternehmen verbundenen Personen sprechen. Gültig ab: 01. Juli 2015 Letzte Überarbeitung: Entfällt Genehmigt von: Rechtsvorstand Seite 3 von 3 Titel: GLOBALE WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE FOLGEN Gegen alle Führungskräfte, die gegen einen Mitarbeiter im Rahmen dieser Richtlinie Vergeltungsmaßnahmen ergreifen oder ein illegales oder unethisches Verhalten gutheißen, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen. Gegen alle Führungskräfte oder Mitarbeiter, die sich eines ungesetzlichen oder unethischen Verhaltens durch einen anderen Mitarbeiter oder eine andere Führungskraft bewusst sind oder es vermuten und es unterlassen, dies zu melden, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen. Gegen alle Mitarbeiter, die eine Meldung über eine Beschwerde oder Bedenken machen, die nicht in gutem Glauben erfolgt oder von der der Mitarbeiter weiß, dass sie falsch ist, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen.