Risikoanalyse Umwelteinflüssen Wasserentnahme Verwendungszwecke: Bewässerung, Verwendung für Toilettenspülung, zum Reinigen von Traktoren und Hofflächen oder zur Vorreinigung von Produkten 1. Wasserentnahme Risiken: Durch den Bau eines Brunnens oder Wasserrückhaltebeckens, dem Auffangen von Wasser aus versiegelten Flächen, der Entnahme von Wasser aus einem offenen Gewässer wird in den natürlichen Wasserkreislauf eingegriffen. Durch die Entnahme von Wasser sinkt der Grundwasserspiegel. Wenn der Grundwasserspiegel zu niedrig ist, ist es nicht auszuschließen, dass Risiken für die Trinkwasserversorgung entstehen. Auch eine Wasserentnahme bei offenen Gewässern kann zu Problemen für die Umwelt führen. Bei zu hoher Entnahme insbesondere in Trockenphasen kann sich die Wasserentnahmen negativ auf den Naturhaushalt auswirken z.B. durch Verringerung der Breite und / oder der Tiefe des Wasserlaufs, Bildung von Austrocknungsbereichen, die ein durchschwimmen von Fischen des Wasserlaufs verhindern, Verringerung des Nahrungsangebotes aufgrund der geringeren Wassermenge am und im Wasser lebende Pflanzen und Tiere. Zudem kann ein Einfluss auf an den Wasserlauf angrenzende Biotope nicht ausgeschlossen werden. Risikobewertung: In Deutschland herrscht ein vorwiegend humides Klima, bei dem es in der Regel nicht zu einer grundsätzlichen Wasserknappheit kommt. Weiterhin ist die Wasserentnahme oder das Sammeln bzw. rückhalten von Wasser grundsätzlich genehmigungspflichtig. Auf kommunaler Ebene kann es Ausnahmen z.B. zum Sammeln von Wasser von versiegelten Flächen geben, wenn es sich nur um geringe Wassermengen handelt. Die Genehmigungen werden im Vorfeld bei den zuständigen Behörden eingeholt. Die zuständigen Behörden prüfen vor Erteilung der Wasserentnahmeerlaubnis ob sich aus der geplanten Wasserentnahme eine Gefährdung für die Umwelt, Natur, den Wasserhaushalt, sowie die kommunale Wasserversorgung ergeben kann. Ist dies der Fall wird die Wasserentnahme entweder untersagt oder unter Auflagen genehmigt. Falls Auflagen erteilt werden, werden diese durch den Betrieb eingehalten. Aus der Erteilung der Genehmigung zur Wasserentnahme bzw. der Mitteilung, dass keine Genehmigung erforderlich ist (dies kann insbesondere beim Sammeln von Wasser von versiegelten Flächen der Fall sein) ist gewährleistet, dass die Wasserentnahme nach aktuellem Wissensstand keine negativen Einflüsse auf die Umwelt und Natur hat. Das Risiko negativer Auswirkungen auf die Umwelt und Natur kann unter der Voraussetzung, dass die behördlichen Auflagen eingehalten werden als sehr gering eingestuft werden. Maßnahme: Nachweis der Genehmigungen zur Wasserentnahme bzw. Baugenehmigungen. Nachweise, dass eventuelle Auflagen eingehalten werden (Nachweise werden in Abhängigkeit von den Auflagen erstellt bzw. aufbewahrt. QS-GAP Risikoanalyse zu Umwelteinflüssen durch Bewässerungswasser gültig ab 01.01.2017 Risikoanalyse Umwelteinflüssen Wasserentnahme 2. Abwasser Risiken: Das unkontrollierte Ableiten von Schmutzwasser kann grundsätzlich negative Einflüsse aus die Umwelt haben durch Verschmutzung von Flächen, unkontrollierte Kontaminationen von Gewässern usw. haben. Risikobewertung: Der Umgang mit Abwasser ist in Deutschland gesetzlich klar unter Berücksichtigung des Umweltschutzes geregelt. Alle Gebäude, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind verfügen auch über ein Abwassersystem mit dem alle anfallenden Abwässer in das kommunale Abwassersystem abgeführt werden, so dass hier keine Gefährdung für die Umwelt vorliegt. Erfolgt die Wasserversorgung von Gebäuden mit Hilfe von Brunnen, so ist auch in diesen Fällen die umweltverträgliche Entsorgung entstehender Abwässer durch Behördengenehmigungen bzw. Auflagen gesichert, so dass auch hier keine Gefährdung der Umwelt entsteht. Bei der Nutzung von Wasser als Bewässerungswasser entstehen keine Abwässer, sondern das Wasser wird auf den zu bewässernden Flächen zur Versorgung der Pflanzen ausgebracht. QS-GAP Risikoanalyse zu Umwelteinflüssen durch Bewässerungswasser gültig ab 01.01.2017