Bilanz der vierteljährlichen Publikation der

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Tierschutz
Artikel 20a Tierschutzgesetz – Bilanz der vierteljährlichen
Publikation der abgeschlossenen Tierversuche
Datum 09.11.2015
Artikel 20a des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Er verlangt, dass das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) folgende Angaben über die
abgeschlossenen Tierversuche veröffentlicht: Titel und Fachgebiet des Tierversuchs, Versuchszweck,
Anzahl der eingesetzten Tiere pro Tierart sowie Schweregrad der Belastung der Tiere. Die
Geltungsdauer einer Tierversuchsbewilligung ist auf höchstens drei Jahre beschränkt (Art. 141 TSchV).
Nachdem die vierteljährliche Publikation nun ein Jahr durchgeführt wurde, zieht das BLV Bilanz. Bei
den Angaben zu den am häufigsten eingesetzten Tierarten ist zu beachten, dass diese Daten nicht mit
jenen der jährlichen Statistik vergleichbar sind. Letztere wird seit mehr 30 Jahren publiziert und umfasst
alle während eines Jahres (1. Januar bis 31. Dezember) in Tierversuchen eingesetzten Tiere. Die
Geltungsdauer einer Tierversuchsbewilligung beträgt maximal drei Jahre. Werden bestimmte Tiere
während mehreren aufeinanderfolgenden Jahren verwendet, so erscheinen sie jedes Jahr in der
jährlichen Statistik, in der vierteljährlichen Publikation der abgeschlossenen Versuche werden sie
hingegen nur einmal erfasst.
Die Informationen der vierteljährlichen Publikation der abgeschlossenen Versuche können jederzeit
unter folgendem Link abgerufen werden: vierteljährliche Publikation der abgeschlossenen Versuche
Im unteren Teil dieser Webseite kann über einen Link die Liste aller seit dem 1. Mai 2014
abgeschlossenen Versuche heruntergeladen werden. In diesem Dokument kann mithilfe eines
Suchfilters nach gewissen Kriterien wie Fachgebiet, Versuchszweck oder Tierart gesucht werden.
Die forschenden Personen sind für die Richtigkeit der publizierten Daten verantwortlich und erklären
sich mit der Veröffentlichung dieser Daten einverstanden. Die kantonale Vollzugsbehörde prüft die
Plausibilität der von den forschenden Personen gemeldeten Informationen und leitet diese
anschliessend an das BLV weiter. Das BLV seinerseits prüft die Konformität und die Vollständigkeit der
Daten bevor sie veröffentlicht werden können. Das Publikationsverfahren wird mithilfe des
Informationssystems e-Tierversuche durchgeführt.

Seit der ersten vierteljährlichen Publikation im November 2014 wurden Angaben zu 672
abgeschlossenen Tierversuchen veröffentlicht.
In diesen 672 abgeschlossenen Tierversuchen wurden 328’060 Tiere eingesetzt, davon
waren 81,4 % (265'599 Tiere) Labornagetiere (Mäuse, Ratten, Hamster, Wüstenrennmäuse
und Meerschweinchen). Mehr als die Hälfte dieser Tiere wurde in der biologischen
Grundlagenforschung eingesetzt. Geforscht wurde insbesondere in den Bereichen
Immunologie, Neurologie und Onkologie.
1

Im Rahmen von Forschungsprojekten der Neurobiologie,
der Ethologie und von
Entwicklungsstudien wurden in sechs Versuchen insgesamt 201 Affen eingesetzt. Die
Forschungsvorhaben standen im Zusammenhang mit der Grundlagenforschung aber auch mit
der Entwicklung und der Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten in der Human- und
Veterinärmedizin (Unbedenklichkeitsprüfungen ausgenommen). In 67 % der Fälle waren die
Affen einer leichten Belastung des Schweregrads 1 ausgesetzt. Nur in einem Versuch wurden
acht Javaner Affen mit dem Schweregrad 3 belastet (Nierentransplantation) (vgl. Tabelle 1 und
2).

Im Verlauf des Jahres wurden 17 Versuche mit Fischen abgeschlossen. In diesen Versuchen
wurden etwas mehr als 10'000 Fische eingesetzt. Fast alle Forschungsvorhaben (~90 %)
betrafen die Grundlagenforschung in den Bereichen Ökologie, Evolution und Verhalten. 90 %
dieser Versuche entsprachen dem Schweregrad 0.
In drei Studien waren die Fische hingegen einer Belastung des Schweregrads 3 ausgesetzt.
Diese Projekte standen im Zusammenhang mit Forschungsarbeiten zur Toxizität von
chemischen Stoffen und Zubereitungen für Fische sowie zu den Auswirkungen der
Wassertemperatur auf bestimmte Krankheiten.

Die Bilanz der vierteljährlichen Publikation zeigt ebenfalls, dass in 13 verschiedenen Projekten,
bei denen es sich insbesondere um Haltungs- und Fütterungsstudien handelte, mehr als 39'000
Stück Geflügel (mehrheitlich Mastpoulets) verwendet wurden. Die Tiere wurden höchstens mit
dem Schweregrad 1 belastet.

In den seit Mai 2014 abgeschlossenen Tierversuchen wurden 1795 Katzen und Hunde
eingesetzt, von denen 30,9 % keiner Belastung ausgesetzt waren (Schweregrad 0). Die
Mehrheit dieser Tiere (61 %) war hingegen einer schwachen Belastung (Schweregrad 1)
ausgesetzt. Diese Versuche betrafen hauptsächlich die Forschung und Entwicklung von
veterinärmedizinischen Produkten. Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, dass häufiger Hunde als Katzen
verwendet wurden.

Wildtiere wurden in den Forschungsvorhaben nur selten eingesetzt. In sechs verschiedenen
Projekten wurden insgesamt 371 Wildtiere erfasst. Dabei handelte es sich um Rehe, Hirsche,
Tupaia und andere wildlebende Nagetiere. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde in einem
Versuch mit dem Titel «Molekulare Entwicklungsgenetik von evolutionären Neuheiten bei
Wirbeltieren» (Molecular developmental genetics of evolutionary novelties in vertebrates)
verwendet und war keiner Belastung ausgesetzt (Schweregrad 0). Weitere 139 Rehe wurden
in einem Umweltschutz- und Ökologieprojekt mit dem Titel «Effekte des Luchses auf die
Rehpopulation und die Wild-Wald-Dynamik» verwendet. Für dieses Projekt wurden die Rehe
eingefangen, mit einer Ohrmarke und einem Senderhalsband versehen und dann wieder
freigelassen. Dieses Vorgehen wurde als sehr stressvoll für die Tierebeurteilt, weshalb dieser
Versuch mit Schweregrad 2 (mittlere Belastung) eingestuft wurde.
2
Tabelle 1:
Schweregrad der Belastung
Gemäss Artikel 24 der Tierversuchsverordnung werden Belastungen von Tieren durch
Eingriffe oder Massnahmen im Rahmen von Tierversuchen in die folgenden vier
Belastungskategorien eingeteilt:
Schweregrad 0
Keine Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen, sie nicht in Angst versetzen und ihr
Allgemeinbefinden nicht beeinträchtigen.
Schweregrad 1
Leichte Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die kurzfristige leichte Schmerzen oder Schäden
oder eine leichte Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken.
Schweregrad 2
Mittlere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die kurzfristige mittelgradige oder mittel- bis
langfristige leichte Schmerzen, Leiden oder Schäden, eine
kurzfristige mittelgradige Angst oder eine kurz- bis mittelfristige
schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken.
Schweregrad 3
Schwere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu
Versuchszwecken, die mittel- bis langfristige mittelgradige
Schmerzen oder schwere Schmerzen, langfristiges mittelgradiges
bis schweres Leiden, mittel- bis langfristige mittelgradige Schäden
oder schwere Schäden, langfristige schwere Angst oder eine
schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken.
3
Tabelle 2
In dieser Tabelle werden die oben erwähnten Informationen dargestellt. Die Zahlen bezeichnen
das Total der über die gesamte Geltungsdauer einer Tierversuchsbewilligung eingesetzten
Tiere (maximal drei Jahre). Die Daten betreffen die innerhalb eines Jahres abgeschlossenen
Tierversuche.
Tierart
SG 0
SG 1
SG 2
SG 3
Total
Mäuse*
62’438
94’224
58’853
8’633
224’148
Ratten*
15’186
11'329
12'039
1’188
39’742
Hamster
67
197
0
0
264
Wüstenrennmäuse
193
1’023
10
9
1’225
Meerschweinchen
220
0
0
0
220
Affen
49
135
9
8
201
Fische
9’375
227
540
343
10’485
Geflügel
39’212
180
0
0
39’392
Katzen
208
234
3
0
445
Hunde
346
860
142
2
1’350
Rehe
0
0
139
0
139
Diverse Säuger
136
53
0
0
189
Wildlebende Nagetiere
17
13
0
0
30
* einschliesslich der gentechnisch veränderten Tiere.
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