Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Artikel 20a Tierschutzgesetz – Bilanz der vierteljährlichen Publikation der abgeschlossenen Tierversuche Datum 09.11.2015 Artikel 20a des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Er verlangt, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) folgende Angaben über die abgeschlossenen Tierversuche veröffentlicht: Titel und Fachgebiet des Tierversuchs, Versuchszweck, Anzahl der eingesetzten Tiere pro Tierart sowie Schweregrad der Belastung der Tiere. Die Geltungsdauer einer Tierversuchsbewilligung ist auf höchstens drei Jahre beschränkt (Art. 141 TSchV). Nachdem die vierteljährliche Publikation nun ein Jahr durchgeführt wurde, zieht das BLV Bilanz. Bei den Angaben zu den am häufigsten eingesetzten Tierarten ist zu beachten, dass diese Daten nicht mit jenen der jährlichen Statistik vergleichbar sind. Letztere wird seit mehr 30 Jahren publiziert und umfasst alle während eines Jahres (1. Januar bis 31. Dezember) in Tierversuchen eingesetzten Tiere. Die Geltungsdauer einer Tierversuchsbewilligung beträgt maximal drei Jahre. Werden bestimmte Tiere während mehreren aufeinanderfolgenden Jahren verwendet, so erscheinen sie jedes Jahr in der jährlichen Statistik, in der vierteljährlichen Publikation der abgeschlossenen Versuche werden sie hingegen nur einmal erfasst. Die Informationen der vierteljährlichen Publikation der abgeschlossenen Versuche können jederzeit unter folgendem Link abgerufen werden: vierteljährliche Publikation der abgeschlossenen Versuche Im unteren Teil dieser Webseite kann über einen Link die Liste aller seit dem 1. Mai 2014 abgeschlossenen Versuche heruntergeladen werden. In diesem Dokument kann mithilfe eines Suchfilters nach gewissen Kriterien wie Fachgebiet, Versuchszweck oder Tierart gesucht werden. Die forschenden Personen sind für die Richtigkeit der publizierten Daten verantwortlich und erklären sich mit der Veröffentlichung dieser Daten einverstanden. Die kantonale Vollzugsbehörde prüft die Plausibilität der von den forschenden Personen gemeldeten Informationen und leitet diese anschliessend an das BLV weiter. Das BLV seinerseits prüft die Konformität und die Vollständigkeit der Daten bevor sie veröffentlicht werden können. Das Publikationsverfahren wird mithilfe des Informationssystems e-Tierversuche durchgeführt. Seit der ersten vierteljährlichen Publikation im November 2014 wurden Angaben zu 672 abgeschlossenen Tierversuchen veröffentlicht. In diesen 672 abgeschlossenen Tierversuchen wurden 328’060 Tiere eingesetzt, davon waren 81,4 % (265'599 Tiere) Labornagetiere (Mäuse, Ratten, Hamster, Wüstenrennmäuse und Meerschweinchen). Mehr als die Hälfte dieser Tiere wurde in der biologischen Grundlagenforschung eingesetzt. Geforscht wurde insbesondere in den Bereichen Immunologie, Neurologie und Onkologie. 1 Im Rahmen von Forschungsprojekten der Neurobiologie, der Ethologie und von Entwicklungsstudien wurden in sechs Versuchen insgesamt 201 Affen eingesetzt. Die Forschungsvorhaben standen im Zusammenhang mit der Grundlagenforschung aber auch mit der Entwicklung und der Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten in der Human- und Veterinärmedizin (Unbedenklichkeitsprüfungen ausgenommen). In 67 % der Fälle waren die Affen einer leichten Belastung des Schweregrads 1 ausgesetzt. Nur in einem Versuch wurden acht Javaner Affen mit dem Schweregrad 3 belastet (Nierentransplantation) (vgl. Tabelle 1 und 2). Im Verlauf des Jahres wurden 17 Versuche mit Fischen abgeschlossen. In diesen Versuchen wurden etwas mehr als 10'000 Fische eingesetzt. Fast alle Forschungsvorhaben (~90 %) betrafen die Grundlagenforschung in den Bereichen Ökologie, Evolution und Verhalten. 90 % dieser Versuche entsprachen dem Schweregrad 0. In drei Studien waren die Fische hingegen einer Belastung des Schweregrads 3 ausgesetzt. Diese Projekte standen im Zusammenhang mit Forschungsarbeiten zur Toxizität von chemischen Stoffen und Zubereitungen für Fische sowie zu den Auswirkungen der Wassertemperatur auf bestimmte Krankheiten. Die Bilanz der vierteljährlichen Publikation zeigt ebenfalls, dass in 13 verschiedenen Projekten, bei denen es sich insbesondere um Haltungs- und Fütterungsstudien handelte, mehr als 39'000 Stück Geflügel (mehrheitlich Mastpoulets) verwendet wurden. Die Tiere wurden höchstens mit dem Schweregrad 1 belastet. In den seit Mai 2014 abgeschlossenen Tierversuchen wurden 1795 Katzen und Hunde eingesetzt, von denen 30,9 % keiner Belastung ausgesetzt waren (Schweregrad 0). Die Mehrheit dieser Tiere (61 %) war hingegen einer schwachen Belastung (Schweregrad 1) ausgesetzt. Diese Versuche betrafen hauptsächlich die Forschung und Entwicklung von veterinärmedizinischen Produkten. Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, dass häufiger Hunde als Katzen verwendet wurden. Wildtiere wurden in den Forschungsvorhaben nur selten eingesetzt. In sechs verschiedenen Projekten wurden insgesamt 371 Wildtiere erfasst. Dabei handelte es sich um Rehe, Hirsche, Tupaia und andere wildlebende Nagetiere. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde in einem Versuch mit dem Titel «Molekulare Entwicklungsgenetik von evolutionären Neuheiten bei Wirbeltieren» (Molecular developmental genetics of evolutionary novelties in vertebrates) verwendet und war keiner Belastung ausgesetzt (Schweregrad 0). Weitere 139 Rehe wurden in einem Umweltschutz- und Ökologieprojekt mit dem Titel «Effekte des Luchses auf die Rehpopulation und die Wild-Wald-Dynamik» verwendet. Für dieses Projekt wurden die Rehe eingefangen, mit einer Ohrmarke und einem Senderhalsband versehen und dann wieder freigelassen. Dieses Vorgehen wurde als sehr stressvoll für die Tierebeurteilt, weshalb dieser Versuch mit Schweregrad 2 (mittlere Belastung) eingestuft wurde. 2 Tabelle 1: Schweregrad der Belastung Gemäss Artikel 24 der Tierversuchsverordnung werden Belastungen von Tieren durch Eingriffe oder Massnahmen im Rahmen von Tierversuchen in die folgenden vier Belastungskategorien eingeteilt: Schweregrad 0 Keine Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sie nicht in Angst versetzen und ihr Allgemeinbefinden nicht beeinträchtigen. Schweregrad 1 Leichte Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die kurzfristige leichte Schmerzen oder Schäden oder eine leichte Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken. Schweregrad 2 Mittlere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die kurzfristige mittelgradige oder mittel- bis langfristige leichte Schmerzen, Leiden oder Schäden, eine kurzfristige mittelgradige Angst oder eine kurz- bis mittelfristige schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken. Schweregrad 3 Schwere Belastung: Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die mittel- bis langfristige mittelgradige Schmerzen oder schwere Schmerzen, langfristiges mittelgradiges bis schweres Leiden, mittel- bis langfristige mittelgradige Schäden oder schwere Schäden, langfristige schwere Angst oder eine schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken. 3 Tabelle 2 In dieser Tabelle werden die oben erwähnten Informationen dargestellt. Die Zahlen bezeichnen das Total der über die gesamte Geltungsdauer einer Tierversuchsbewilligung eingesetzten Tiere (maximal drei Jahre). Die Daten betreffen die innerhalb eines Jahres abgeschlossenen Tierversuche. Tierart SG 0 SG 1 SG 2 SG 3 Total Mäuse* 62’438 94’224 58’853 8’633 224’148 Ratten* 15’186 11'329 12'039 1’188 39’742 Hamster 67 197 0 0 264 Wüstenrennmäuse 193 1’023 10 9 1’225 Meerschweinchen 220 0 0 0 220 Affen 49 135 9 8 201 Fische 9’375 227 540 343 10’485 Geflügel 39’212 180 0 0 39’392 Katzen 208 234 3 0 445 Hunde 346 860 142 2 1’350 Rehe 0 0 139 0 139 Diverse Säuger 136 53 0 0 189 Wildlebende Nagetiere 17 13 0 0 30 * einschliesslich der gentechnisch veränderten Tiere. 4