Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ 1 I. Präambel Die Gemeinderatsparteien von ÖVP und SPÖ der Marktgemeinde Breitenfurt sind nach intensiven Beratungen und Gesprächen übereingekommen, gemeinsam in einem koalitionären Verhältnis – nach personeller und sachlicher Neuordnung der Funktionen und Aufgaben - die Verantwortung für die Legislaturperiode von 2015 bis 2020 zu übernehmen. Die Bildung einer Koalition ist durch den Verlust der absoluten Mehrheit der ÖVP bei der Gemeinderatswahl im Jänner 2015 für mehrheitliche Beschlüsse im Gemeinderat sinnvoll. Die Koalitionspartner haben sich auf ein ambitioniertes Arbeitsprogramm geeinigt. Wir wollen die vereinbarten Maßnahmen unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde Breitenfurt umsetzen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Breitenfurterinnen und Breitenfurter und ein neuer Stil der Zusammenarbeit der Fraktionen der ÖVP und SPÖ. Die Koalitionspartner sehen folgende zentrale Herausforderungen: Zukunftsorientierte Erfüllung aller kommunalen Aufgaben. Erhaltung einer intakten Umwelt – vor allem für zukünftige Generationen. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften sowie die Verwirklichung der Vorhaben nach Priorität und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel. Nachhaltig denken und handeln und den Herausforderungen des Klimawandels begegnen sowie den Charakter Breitenfurts als Wohlfühlgemeinde im Biosphärenpark Wienerwald erhalten, um die Lebensqualität der Breitenfurterinnen und Breitenfurter zu sichern. Leistbares Wohnen für junge Breitenfurterinnen und Breitenfurter ermöglichen, sodass sie in ihrer Heimatgemeinde wohnen bleiben können. Die Koalitionspartner verpflichten sich zu einer gemeinsamen Arbeitsweise nach den Prinzipien der Transparenz und Objektivität in einem wertschätzenden, partnerschaftlichen Umgang miteinander sowie der wechselseitigen Einbindung und Abstimmung innerhalb der Gemeindeführung. Die Koalitionspartner halten ausdrücklich fest, dass sie einander im politischen Wettbewerb nicht als Gegner sondern als Partner sehen, die der Erreichung der gemeinsamen Ziele, wie sie in diesem Arbeitsübereinkommen festgelegt sind, verpflichtet sind. Parteipolitische Überlegungen dürfen sachlichen Argumenten nicht gegenüberstehen. Erklärte Zielsetzung ist somit eine gemeinsame Sachpolitik in wechselseitiger Übereinstimmung im Interesse der Marktgemeinde Breitenfurt. Ebenso wollen die Koalitionspartner in der politischen Arbeit im Gemeinderat und in den Ausschüssen Sorge tragen, dass Meinungen und Ideen der anderen politischen Parteien nach ihrem sachlichen Gehalt und ihrer finanziellen Machbarkeit überprüft werden. Gegenüber anderen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Land NÖ, etc.) wird im Vorhinein eine gemeinsame Vorgangsweise besprochen. Den Herausforderungen stellen sich die Koalitionspartner mit Engagement, Ernsthaftigkeit und Zuversicht. Die Koalitionspartner bemühen sich um eine transparente Darstellung ihrer Handlungsschritte und Entscheidungen zum besseren Verständnis für die Breitenfurter Bevölkerung. Das vorliegende Arbeitsübereinkommen ist öffentlich. Beide Parteien haben das Recht, dieses in ihren Aussendungen sowie anderen Medien, insbesondere auch elektronisch zu verbreiten, zu diskutieren und auch zu kommentieren. 2 II. Bürgermeister (ÖVP) Vizebürgermeister (SPÖ) Personelle Neuordnung Dipl.Ing. Ernst Morgenbesser Ferdinand Weißmann Für den Fall einer Verhinderung des Bürgermeisters ist lt. NÖ Gemeindeordnung der Vizebürgermeister seine Vertretung. Für den Fall, dass auch der Vizebürgermeister verhindert ist, wird einvernehmlich der geschäftsführende Gemeinderat Wolfgang Schredl als seine Vertretung festgelegt. Der Bürgermeister und der Vizebürgermeister haben gleichermaßen das Recht, Sprechstunden im Gemeindeamt abzuhalten. Die Personalangelegenheiten von Gemeindebediensteten werden vom Bürgermeister und dem Vizebürgermeister gemeinsam entschieden. Die Anzahl der Gemeindevorstände wird wie bisher mit 7 festgelegt: 3 ÖVP, 2 SPÖ, 2 Breitenfurter Grüne. Geschäftsführende GemeinderätInnen: Wolfgang SCHREDL (ÖVP) Franz HRUBY (ÖVP) Mag. Claudia JANKA-CHAPÓ (ÖVP) Ferdinand WEISSMANN (SPÖ) Sylvia VOGT, BEd (SPÖ) (Anmerkung: Die Namen der gf. GR der Breitenfurter Grünen sind im Arbeitsübereinkommender von ÖVP und SPÖ namentlich nicht festgelegt) Prüfungsausschuss: Alexandra GERSTENBAUER (SPÖ) Weitere Funktionen: Dr. Doris POLGAR (ÖVP) Sylvia VOGT, BEd. (SPÖ) Mario WEISSMANN (SPÖ) Maximilian LANGER (ÖVP) Umweltgemeinderätin Bildungsgemeinderätin Jugendgemeinderat Jugendgemeinderat ÖVP und SPÖ halten wechselseitig fest, dass sie die KandidatInnen der jeweils anderen Partei positiv bewerten und voll inhaltlich befürworten. Die SPÖ verpflichtet sich bei der anstehenden Bürgermeisterwahl den ÖVP Vorschlag mit ihren 8 Mandaten zu unterstützen. Im Gegenzug verpflichtet sich die ÖVP mit all ihren 11 Mandaten den SPÖ-Vorschlag für den Vizebürgermeister zu votieren. Gleiches gilt für die Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder. 3 III. Sachliche Neuordnung Um eine Verbesserung der Aufgabenverteilung zu erreichen, wird eine Neuordnung der Ressorts vereinbart. Im Sinne der anwachsenden komplexen Aufgaben wird die Anzahl der Ausschüsse auf 10 festgelegt. Zuzüglich des Prüfungsausschusses, der ein in der Gemeindeordnung gesetzlich vorgeschriebener Ausschuss ist. Die einzurichtenden Ausschüsse werden mit 7 Mitgliedern beschickt (Aufteilung wie im Gemeindevorstand: 3 ÖVP, 2 SPÖ, 2 Breitenfurter Grüne). Ressorts Finanzen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft Energiewirtschaft & Sanfte Mobilität Bildung & Bildungseinrichtungen Bauwesen & Abfallwirtschaft Gesundheit & Soziales Sport- und Freizeiteinrichtungen, Halle Kultur & Kunst, Ortsbildpflege, Musikschule gf. GR. Wolfgang SCHREDL (ÖVP) gf. GR (Breitenfurter Grüne) gf. GR Sylvia VOGT, BEd. (SPÖ) gf. GR Franz HRUBY (ÖVP) gf. GR (Breitenfurter Grüne) gf. GR Ferdinand WEISSMANN (SPÖ) gf GR Mag. Claudia JANKA-CHAPÓ (ÖVP) Ausschüsse Hochwasserschutz Vorsitz (Breitenfurter Grüne) Umwelt, Verkehr & Raumordnung Vorsitz Dr. Doris POLGAR (ÖVP) Einsatz-Organisationen, Zivilschutz, Sozialer Wohnbau Vorsitz Robert PISS (SPÖ) Prüfungsausschuss Vorsitz Alexandra GERSTENBAUER (SPÖ) Die Besetzung der Ausschüsse wird in einem separaten Schreiben definiert, das dem Arbeitsübereinkommen beigefügt ist. (Anmerkung: Die Namen der gf. GR und des AusschussVorsitzes der Breitenfurter Grünen sind im Arbeitsübereinkommender von ÖVP und SPÖ namentlich nicht festgelegt). Die einzelnen Ressorts beinhalten folgende Zuständigkeiten: Finanzen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft Finanzwesen Gewerbeförderungen Ansprechpartner für Gewerbebetriebe Fremdenverkehr Förderungen im Land- und forstwirtschaftlichen Bereich Güterwegeerhaltung Energiewirtschaft & Sanfte Mobilität Ausrichtung gemäß EMAS und Energieleitbild Radwege Bildung & Bildungseinrichtungen Anschaffungen Volksschule Schulwartangelegenheiten Anschaffungen Hort Anschaffungen Kindergärten Aktionen der Bildungsgemeinderätin 4 Bauwesen & Abfallwirtschaft Bauangelegenheiten Bauhof u. Bauhoffuhrpark laufende Straßensanierungen Winterdienst Friedhof Umweltgrundstück Kompostierungsgrundstück Ortsbildpflege Öffentliche Grünraumpflege Gesundheit & Soziales Hilfswerk Weihnachtsaktion für bedürftige Breitenfurterinnen und Breitenfurtern und solchen in Pflegeheimen Zuschüsse zur Betreuung bei Tagesmüttern Unterstützung wohltätiger sozialer Vereine Organisation Gesundheitstag Impfungen Ärztenotdienst Sport- und Freizeiteinrichtungen, Halle Erhaltung und Erneuerung von Sportflächen und Spielplätzen Kommunale Freizeiteinrichtungen Förderungen für Sportvereine Betriebsorganisation Mehrzweckhalle Anschaffungen für die Mehrzweckhalle Kultur & Kunst, Ortsbildpflege, Musikschule Organisation von Gemeindeveranstaltungen Förderungen für Kulturvereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften Ehrungen Kultur- und Geschichtsarchiv der Marktgemeinde (Museum) Heimatbuch Denkmalpflege Gebührengestaltung der Musikschule Anschaffungen für die Musikschule Aktionen der Jugendgemeinderäte Hochwasserschutz Betreiben vereinbarter Projekte zum Hochwasserschutz – budgetäre Zuordnung zum Ausschuss für Bauwesen Einsatz-Organisationen, Zivilschutz, Sozialer Wohnbau Infrastruktur und Betriebsausstattung für Feuerwehr, Rettung, Hilfswerk Schaffung leistbaren Wohnraums für junge Breitenfurterinnen und Breitenfurter Zivilschutz – budgetäre Zuordnung zum Ausschuss für Bauwesen Umwelt, Verkehr & Raumordnung Aktionen im Bereich Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit um das Thema Umwelt Fair Trade Partnerschaft Ortsentwicklungskonzept Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Überregionale Kooperationen mit Bezirk und Stadt-Umland-Management (SUM) – budgetäre Zuordnung zum Finanzausschuss 5 IV. Projekte/Vorhaben 1.) Breitenfurt.2023 Optimierung G21 Aktivitäten nur im Zusammenhang mit wirksamen Landesförderungen. 2.) Flächenwidmung: Leistbares Wohnen, Betriebe 2.1. BK-A4 „EVN Wiese“ keine Änderung des Status Quo (keine Freigabe der Aufschließungszone) 2.2. Umwidmung Betriebsgebiet um „Zielpunkt“ zur Kernzone: Mögliche Verhandlungsspielräume bezüglich Leistungen durch Investoren für Gemeindeinfrastrukturen ausloten z.B. Rettung, Hilfswerk, Partyraum, Musikschule, Stemmklub, etc. 2.3. Abtausch Bauland Sondergebiet Restaurant an der Laaber Straße mit neuem Bauland z.B. Gemeindegrund Tannengasse 2.4. Baulückenschluss Gärtnerei Noll: Voraussetzung für eine Baulandwidmung sind Leistungen der Grundeigentümer für die Gemeinde, welche gemeinsam verhandelt werden. 3.) Einsatzorganisationen 3.1. Beschaffung mobiler Notstromversorgung 3.2. Feuerwehr: Entwicklungskonzept für das Bestandsgebäude 3.3. Rettung, Hilfswerk: Entwicklungskonzept in der Kernzone gemäß 2.2. 4.) Hochwasserschutz: Umsetzen der Projekte 4.1. Doktorbergbach 4.2. Gernbergstraße: Retention durch Damm für die neue Straße durch den Gemeindewald (Verbindung Lattergrabenstraße-Gernbergstraße) 4.3. Retentionsbecken westlich des Golfplatzes 4.4. Königsbühel/Nachtigallweg 4.5. Plattenberggraben (zwischen Sperrberg und Hammerlwiese) 4.6. Oberflächenwasserkanal: Birkengasse/Dr. Kasimir Graff Gasse 5.) Öffentlicher Verkehr Alternatives Konzept (wie z.B. „Tram on demand“) zu entwickeln und in der Regionalen Leitplanung Bezirk Mödling sowie mit der Gemeinde Wien zu verhandeln. 6.) Verkehr im Ort Technische Optimierung der Fußgängerübergänge insbesondere bei Apotheke, in Ostende, beim Haus Bernadette, bei der Dorfgemeinschaft. 7.) Sport- und Freizeiteinrichtungen 7.1. Sportplatz/Trainingsplatz: Sanierung im Zusammenhang mit Hochwasserschutz 7.2. Sportpfad im Frauenwald 7.3. Spielplätze: Optimierung und Modernisierung, Priorität vor Sportpfad 7.4. Eislaufplatz: Kreative Sommernutzung entwickeln 8.) Feuerwehr-, Vereinshaus Entwicklungskonzept unter Einbeziehung des Bestandsobjektes 9.) „Museum“ Ausbau des Kindergartens und zeitgemäße Adaptierung der Museumsräume - unter Berücksichtigung möglicher künftiger Erschließung des Kellergewölbes für „B-Kult“. 10.) Kardinal Piffl-Platz: Neugestaltung, Regenwasserkanalsanierung 11.) Gemeindeamt EG Umbau: 2015 Planung und Baureifmachung 2016 Umbau 6 12.) Umwelt: EMAS, Energieeffizienz- Maßnahmen gemäß den beschlossenen Leitbildern 13.) Liegenschaften: Konsequente Fortführung des Bauprogrammes für laufende Instandhaltungsmaßnahmen 14.) Infrastruktur- Erhaltungsplan für Gemeindestraßen und Kanal: Konsequente Fortführung des Bauprogrammes 15.) Renaturierung der Reichen Liesing: Priorität der zwei Düker Sanierungen 16.) Heimatbuch Breitenfurt: Lösung finden, um die bisherige Arbeit zu sichern und zu veröffentlichen 17.) KFZ-, Betriebsausstattung: 2015 Ausschreibung LKW für Bauhof Planmäßige Erneuerung des Fuhr- und Maschinenparks 18.) Finanzierung Punkt 3- 18: Möglichkeiten im mittelfristigen Finanzplan auszuloten V. Koordinationsausschuss Zur Koordination der gemeinsamen Arbeit und zur Abgleichung der wechselseitigen Standpunkte wird ein Koordinationsausschuss eingerichtet, dem der Bürgermeister, der Vizebürgermeister und die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der ÖVP und SPÖ angehören. Ist ein Ausschussmitglied verhindert, kann die jeweilige Partei eine Vertretung entsenden und mit allen Rechten ausstatten. Die VertreterInnen im Koordinationsausschuss sind ermächtigt, für Ihre Fraktionen verbindliche Äußerungen und Erklärungen abzugeben. Der Koordinationsausschuss ist berechtigt, zur Klärung von Sachfragen Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung oder einzelne MitgliederInnen anderer Ausschüsse zur Beratung beizuziehen und in sämtliche Unterlagen einzusehen. Ziel der Arbeit im Koordinationsausschuss ist es, die Tagesordnung für den Gemeindevorstand und die Gemeinderatssitzungen einvernehmlich festzulegen und nach Möglichkeit, Divergenzen im Vorfeld nach sachlicher Diskussion zu bereinigen. Kann keine Einigkeit erreicht werden - die Sache an und für sich oder die gemeinsame Vorgangsweise betreffend – darf jener betreffende Punkt nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderates genommen werden. Eine neuerliche Befassung der zuständigen Gremien ist erforderlich. Der Koordinationsausschuss tagt zeitgerecht – etwa eine Woche - vor dem geplanten Gemeindevorstand, kann jedoch von den beiden Koalitionspartnern bei Bedarf jederzeit einberufen werden. Dringlichkeitsanträge der Koalitionspartner müssen jeweils rechtzeitig vor der Sitzung des Gemeinderates der anderen Partei zur Kenntnis gebracht werden. Ein solcher Antrag darf dieser Vereinbarung nicht widersprechen. Für die Behandlung von Anträgen der Opposition gilt: Es wird verbindlich festgelegt, dass ein Beitritt zu Anträgen der Opposition oder eine Zustimmung zu Anträgen der Opposition nur dann erfolgen darf, wenn über diesen Beitritt oder diese Zustimmung ein Einvernehmen der Koalitionspartner erzielt wurde. 7 VI. Öffentlichkeitsarbeit/wechselseitige Information Aussendungen der Gemeinde an die Bevölkerung und die Inhalte für die Gemeindehomepage müssen unter den Koalitionspartnern abgestimmt werden. Eine sachliche Berichterstattung im Sinne einer breiten Information der Bevölkerung muss gewährleistet sein. Im Sinne einer positiven, kreativen Arbeit für Breitenfurt haben beide Koalitionspartner das Recht, mit neuen Ideen, Projekten und Vorschlägen, die ihren jeweiligen Wahlprogrammen entsprechen, an die Öffentlichkeit zu gehen, ohne dies mit dem Partner vorab abzustimmen. Beide Parteien können jederzeit ihre Linie öffentlich darstellen und auf eingegangene Kompromisse bzw. Sachzwänge hinweisen. Zum wechselseitigen Informationsaustausch wird wöchentlich ein Jour fixe zwischen Bürgermeister, Vizebürgermeister und - wenn erforderlich – mit dem Amtsleiter der Gemeindeverwaltung vereinbart. Auf Verlangen sind alle gewünschten Unterlagen von den Bediensteten an die geschäftsführenden GemeinderätInnen der beiden das Übereinkommen tragenden Parteien auszuhändigen. Öffentliche Auftritte werden – wenn nicht zwingende andere Gründe vorliegen (Krankheit, berufliche Verhinderung, Urlaub, …) - vom Bürgermeister und dem Vizebürgermeister gemeinsam vorgenommen. Der Vizebürgermeister hat ebenso wie der Bürgermeister das Recht bei Veranstaltungen begrüßt zu werden und vor versammelter Gesellschaft zu sprechen. VII. Gültigkeit des Arbeitsübereinkommens Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grunde, insbesondere bei unüberwindbaren Auffassungsunterschieden, bleibt vorbehalten. ÖVP und SPÖ erklären allerdings, dass sie das vorliegende Arbeitsübereinkommen in der ernsten Absicht einer gemeinsamen Zusammenarbeit ausgehandelt und unterfertigt haben. Für den Fall, dass der Bürgermeister oder der Vizebürgermeister aus wichtigem Grunde (Krankheit, berufliche Verhinderung u.Ä.) innerhalb der Periode zurücktritt, wird vereinbart, dass im Koordinationsausschuss eine Einigung der Koalitionspartner über die Neubesetzung erzielt werden muss. Das Verhandlungsteam für die ÖVP: Das Verhandlungsteam für die SPÖ: Dipl.Ing. Ernst Morgenbesser Ferdinand Weißmann Wolfgang Schredl Sylvia Vogt, BEd. Franz Hruby Robert Piss Mag. Claudia Janka-Chapó Alexandra Gerstenbauer Breitenfurt, am 19.2.2015 2-fache Ausfertigung (ÖVP/SPÖ) 8 Mit dem ausgehandelten Arbeitsübereinkommen für die Legislaturperiode 2015-2020 erklären sich die MandatarInnen der beiden Fraktionen ÖVP und SPÖ mit ihrer Unterschrift einverstanden. Volkspartei Breitenfurt (ÖVP): Sozialdemokratische Partei Breitenfurt (SPÖ): 9