Haltbarkeitsdaten für Lebensmittel

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Foto: Highwaystarz-Photography – iStockphoto.com
Ihre Apotheke informiert!
Liebe Kundin, lieber Kunde,
sicher ist Ihnen das auch schon passiert: Ganz hinten im
Kühlschrank finden Sie einen „vergessenen“ Joghurt, dessen
Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Was tun damit?
Unbesehen wegwerfen? Das passiert leider in vielen Fällen,
obwohl das Produkt durchaus noch genießbar sein kann.
Worauf Sie bei den Haltbarkeitsdaten auf Lebensmitteln
achten müssen, haben wir hier für Sie zusammen gestellt.
Ihr Apothekenteam
Haltbarkeitsdaten für Lebensmittel
Das Verbrauchsdatum –
ein Verfallsdatum
Sehr leicht verderbliche Lebensmittel
wie frisches Hackfleisch, Geflügel, Fisch
oder Vorzugsmilch, die schnell zu einer
Gefahr für die Gesundheit werden können, sind mit dem Verbrauchsdatum
gekennzeichnet. Ab diesem Datum dürfen die Lebensmittel nicht mehr verkauft werden – im Unterschied zu mit
dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichneten Produkten – und sollen
auch nicht mehr verzehrt werden. Das
Verbrauchsdatum gibt an, bis wann das
Lebensmittel verbraucht werden soll, es
ist also ein Verfallsdatum. Außerdem
wird angegeben, wie das Produkt aufbewahrt werden muss (Temperatur).
Daran sollten Sie sich unbedingt halten,
um einer Lebensmittelvergiftung vorzubeugen.
Mindesthaltbarkeit
ist kein Verfallsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum hingegen
gibt Auskunft über eine empfohlene
Aufbrauchsfrist und ist, im Gegensatz
zum Verbrauchsdatum, kein Verfallsdatum. Nach dem Ablauf übernimmt der
Verkäufer keine Gewähr mehr für die
Qualität des Lebensmittels, bei richtiger
Lagerung ist es in der Regel jedoch noch
verkehrsfähig und darf – mit oder ohne
Rabatt – weiterhin verkauft werden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt also
an, bis zu welchem Datum ein Produkt,
bei Einhaltung der angegebenen Lagertemperatur und sachgerechter Aufbewahrung, ohne wesentliche Qualitätsund Geschmacksein­bußen oder gesund­
heitliche Risiken zu konsumieren ist. Das
Mindesthaltbarkeitsdatum wird vom
Hersteller fest­gelegt und gilt nur für original verschlossene Packungen.
Zu schade für die Tonne
Sachgerecht gelagerte, ungeöffnete
­Lebensmittel können aber auch nach
Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
noch genießbar sein. Am besten überprüfen Sie dies mit Ihren eigenen Sinnen
– Augen, Nase, Zunge – und stellen so
fest, ob das Produkt geschmacklich verändert ist, ungewöhnlich riecht, verfärbt
oder verschimmelt ist oder ob sich die
Konsistenz verändert hat.
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Unsere Lebensmittel-Kennzeichnungs­
verordnung sieht – zum Schutz des Verbrauchers vor Erwerb / Verzehr verdorbener Lebensmittel – zwei verschiedene
Haltbarkeitsdaten vor, mit denen die
meisten Lebensmittel gekennzeichnet
werden müssen. Man unterscheidet
hier zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und dem Verbrauchs­
datum (VD), die auf verarbeiteten und
verpackten Lebensmitteln angegeben
werden müssen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist jedoch kein Verfallsdatum,
unter bestimmten Bedingungen sind
die damit gekennzeichneten Lebensmittel noch weit über das angegebene
Datum hinaus haltbar und verzehrfähig.
Deshalb sollte man die Qualität überprüfen und das Produkt nicht gleich in
die Mülltonne werfen.
Die Mindesthaltbarkeit eines Lebensmittels ist
kein Verfallsdatum – hier sollte aber genau hingeschaut werden.
gen, Zucker, Salz (Ausnahme: Jodsalz)
oder Kaugummi. Hier entscheidet der
Verbraucher, ob Waren nach längerer
Lagerung noch genießbar sind.
Apothekenstempel
Ohne Angabe der H
­ altbarkeit
Für bestimmte Lebensmittel ist kein
Haltbarkeitsdatum vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem frische Backwaren, frisches Obst und Gemüse sowie
Kartoffeln, alkoholische Getränke (ab
10 % V / V), Speiseeis in Portionspackun­
© PTAheute | Nr. 3 Februar 2017
P-3-2017_109_Handzettel_Ernaerung_3 109
18.01.2017 16:33:40
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