Infoblatt Lebensmittelkennzeichnung Was muss drauf? – Pflichtangaben bei Lebensmitteln Die Lebensmittelkennzeichnung zeigt, woher das Lebensmittel stammt, was enthalten ist oder wie lange es hält. Sie ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Die Etikettierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) regelt in Deutschland was darauf stehen muss. Alle Angaben müssen leicht verständlich, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar dargestellt werden. Pflichtangaben bei verpackten Lebensmitteln Verkehrsbezeichnung – Der Name des Lebensmittels Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels, welcher durch Rechtsvorschriften festgelegt sein kann wie z.B Schokolade, Mineralwasser oder Markenbutter. Fehlt eine solche Vorschrift, so ist die allgemein übliche Bezeichnung nach der so genannten Verkehrsauffassung zu wählen. Zutatenverzeichnis – Angabe der Inhaltsstoffe Im Zutatenverzeichnis werden alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet. Die Hauptzutat steht an erster Stelle die kleinste Menge steht am Schluss. Für Allergiker wichtig – Seit November 2005 müssen Zutaten mit allergenem Potenzial mit der genauen Bezeichnung, die eindeutig die Herkunft nennt, gekennzeichnet werden. Loskennzeichnung/ Chargennummer - unerlässlich bei Reklamationen Ein Los umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Preis und Füllmengenangabe – Wie viel bekomme ich für mein Geld Der Verbraucher wird informiert über Gewicht, Volumen, Stückzahl oder Ergiebigkeit des abgepackten Lebensmittels. Die Grundpreisangabe erfolgt pro Maßeinheit z.B. 100g / Kilogramm. Diese Angabe steht am Regal. Damit kann man die Preise verschiedener Anbieter und verschiedene Größen vergleichen. Der Endpreis befindet sich ebenfalls am Regal oder auf der Ware. Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum Das Mindesthaltbarkeitsdatum zeigt das Datum, bis zu dem die Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen ihre spezifischen Eigenschaften wie Geschmack und Geruch mindestens behalten. Besonderheit: Leicht verderbliche Lebensmittel wie z. B. Hack- Infoblatt Lebensmittelkennzeichnung fleisch, tragen ein Verbrauchsdatum. Nach Ablauf dieses Datums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden. Hersteller oder Abpacker – wichtig bei Fragen und Reklamationen Auf jedem Produkt müssen der Name sowie die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers aufgedruckt werden. Herkunftsangabe Sie gilt für frisches Obst, Gemüse, Rindfleisch, Fisch oder Rindfleisch bei Eiern hilft der Erzeugercode weiter. Dazu kommt: Warnhinweis bei Azofarbstoffen, Produktspezifische Angabe zum Beispiel Fett i. Trockenmasse bei Käse oder gewachst bei Obst. Kennzeichnung von bestrahlten und gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Achtung: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht das Verbrauchsdatum. Die Angabe von Hersteller und Abpacker sagt oft nichts über die Herkunft. Imitate sind schwer zu erkennen. Unterschiedliche Verpackungsgrößen erschweren de Preisvergleich. Pflichtangaben für unverpackte Lebensmittel Für den Einkauf auf dem Wochenmarkt, beim Bäcker, Metzger oder im Lebensmitteleinzelhandelhandel an der Bedienungstheke sind nur wenige gesetzliche Vorschriften vorhanden. Darunter fällt die Preisangabe von Grund und Endpreis. Der Grundpreis erfolgt pro Maßeinheit z.B. 100g oder ml oder pro Kilogramm. Bei Stückware wie z.B. Kürbis, oder Gurke genügt die Angabe des Grundpreises. Bei allen Obst und Gemüsesorten, Kartoffeln, Eiern, Rindfleisch, Fisch und bestimmten Fleischerzeugnissen muss das Herkunftsland angegeben werden. Bei Eiern und Fisch muss die Haltungsform angegeben sein. Bei Fisch auch die Fangmethode. Zusatzstoffe müssen auch bei loser Ware gekennzeichnet werden. Bei „ökologischer“ oder „ biologischer“ Erzeugung muss die Anschrift oder Codenummer der Kontrollstelle angegeben werden. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden gekennzeichnet und bestrahlte Lebensmittel müssen mit einem Aufdruck oder Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ versehen werden. Achtung: Die Angaben müssen nicht immer direkt beim Lebensmittel stehen. Sie können auch in einem Verzeichnis in Form eines Aushangs aushängen. Fragen Sie danach. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren 15 Beratungsstellen in Bayern VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. , www.verbraucherservice-bayern.de Beratungsstelle: 97070 Würzburg, Bahnhofstraße 4-6, Tel. (0931)305080 gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2010